<p>Alle Sammelstellen für Weihnachtsbäume werden in der unten stehenden Ressource aufgeführt. Falls Ihr Wohnblock auf eigene Initiative Sammelplätze anbietet, bitten wir die Hausmeister und Verwalter, unseren <a href="http://www.awbkoeln.de/unternehmen/kontakt/" target="_blank" title="Kundenservice">Kundenservice</a> per Mail zu informieren.</p>
Spielzeuge sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Beim Kauf ist in punkto Produktqualität oder auch Datensicherheit einiges zu beachten. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz rufen Verbraucherinnen und Verbraucher daher dazu auf, beim Spielzeugeinkauf auf Sicherheit und Qualität zu achten und Produkte vor dem Kauf genau zu prüfen. Eine erste, wichtige Orientierung bieten Gütesiegel, Kennzeichnung und Verarbeitung. Ministerin Gorißen: „Damit die Weihnachtsgeschenke nicht zu einer bösen Überraschung werden oder Spielzeuge direkt nach dem ersten Gebrauch nicht defekt sind, sollten Verbraucher schon beim Einkauf genau hinschauen. Gütesiegel wie ‚Geprüfte Sicherheit‘, das europäische CE-Kennzeichen oder das deutsche Umweltzeichen ‚Blauer Engel‘ bieten auf Produkten eine wichtige Orientierung.“ Die Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), Elke Reichert: „Viele Substanzen sind nach der europäischen Chemikalienverordnung (REACH) verboten. Trotzdem werden durch die Marktüberwachungsbehörden immer wieder Produkte beanstandet, die den Anforderungen nicht genügen.“ Hinweise zur Qualität eines Produkts könnten oft schon die Verarbeitung oder der Geruch geben. „Die menschliche Nase ist sehr sensibel. Spielzeug, das unerwünschte Stoffe enthält, fällt häufig schon durch einen unangenehmen Geruch auf.“ Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen so genannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die aufgrund ihrer potenziell gesundheitsgefährdenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe Allergien auslösen können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Mit dem CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) erklärt der Hersteller, dass die europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das deutsche Umweltzeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich unter den zulässigen Belastungsgrenzen liegen. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Immer beliebter sind unter dem Weihnachtsbaum auch ‚smarte‘ Puppen, Roboter oder Kuscheltiere mit Mikrofon oder Kamera, die per Internet oder Bluetooth vernetzt sind. Sie lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, was oft mehr Spielspaß bedeutet. Zugleich bleiben dabei oft Daten- und Verbraucherschutz auf der Strecke. Internetfähige Spielzeuge sollen auch IT-sicher sein. Nutzer müssen wissen, welche Informationen per App und Spielzeug ins Internet gesendet werden und die Möglichkeit haben, ihre eigenen Daten zu schützen.“ Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können bei vernetztem Spielzeug Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit Chemikalien aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Anforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Über diverse Plattformen angebotene Produkte aus dem nicht-europäischen Raum entsprechen nach Erfahrungen der Marktüberwachungsbehörden häufig nicht den in der EU geltenden Normen. Zudem gibt es im Onlinehandel nicht die Möglichkeit, die Produktqualität anhand von Geruch, Farbabrieb etc. vor der Bestellung zu prüfen. In Nordrhein-Westfalen werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter rund 1.000 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote lag zuletzt bei ungefähr 5 Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis oder der zuständigen Marktüberwachungsstelle der Bezirksregierung gemeldet werden. Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an 0211 3843-0 . Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 0211 3843- 1043 , sebastian.klement-aschendorff(at)mlv.nrw.de Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zurück
<p>Ökologisch zertifizierte Weihnachtsbäume aus der Region bevorzugen</p><p>Was Sie beim Weihnachtsbaum-Kauf beachten sollten</p><p><ul><li>Kaufen Sie Weihnachtsbäume aus ökologischer Erzeugung.</li><li>Kaufen Sie Weihnachtsbäume, die in Ihrer Region gewachsen sind.</li><li>Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum beim Händler um die Ecke – möglichst ohne Auto.</li><li>Verwenden Sie künstliche Weihnachtsbäume möglichst viele Jahre.</li><li>Nutzen Sie für die Entsorgung Ihres Baums die speziellen Angebote Ihrer Kommune.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Weihnachtsbäume werden in der Regel in Plantagen angebaut. Umweltbelastungen entstehen insbesondere durch den Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden sowie durch den Transport zu den Kund*innen. Im Vergleich zu anderen Konsumgütern sind die Umweltbelastungen von Weihnachtsbäumen allerdings als gering einzustufen.</p><p><strong>Ökologisch zertifizierte Bäume bevorzugen: </strong>Bio-Qualität gibt es nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei Weihnachtsbäumen. Achten Sie deshalb beim Kauf Ihres Weihnachtsbaumes möglichst auf das EU-Biosiegel. Dann können Sie sicher sein, dass der Anbau ohne synthetische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> und Mineraldünger erfolgte. Dies gilt auch für Bäume aus FSC-zertifizierten Forstbetrieben, oder wenn die Weihnachtsbäume durch Biosiegel wie z. B. Bioland oder Naturland zertifiziert sind. Bei der Umweltschutzorganisation Robin Wood finden Sie eine Liste mit bundesweiten Verkaufsstellen für ökologisch angebaute Weihnachtsbäume. Für Bayern gibt es eine solche Liste zusätzlich beim Bund Naturschutz (siehe Linkspalte).</p><p><strong>Bäume aus der Region kaufen: </strong>Weihnachtsbäume sind groß und sperrig. Deshalb lohnt es sich besonders, wenn sie nicht quer durchs Land per Lkw transportiert werden müssen. Kaufen Sie deshalb einen Baum, der in Ihrer Nähe gewachsen ist. Einige Forstbetriebe bieten auch an, den Weihnachtsbaum selbst zu schlagen.</p><p><strong>Beim Händler um die Ecke holen: </strong>Mehr noch als bei anderen Produkten gilt beim Weihnachtsbaum: Die Strecke mit dem Auto vom Händler zu Ihnen nach Hause kann einer oder der größte Posten in der CO2-Bilanz Ihres Baumes sein. Am besten holen Sie deshalb Ihren Weihnachtsbaum bei einem Händler "um die Ecke". Noch besser für die Umwelt ist es, wenn Sie den Baum mit dem Fahrradanhänger oder gar zu Fuß abholen können.</p><p><strong>Künstliche Bäume lange nutzen:</strong> Weihnachtsbäume aus Plastik sind unter Umweltgesichtspunkten nicht pauschal schlechter als natürliche Weihnachtsbäume. Entscheidend ist die Frage, wie lange der Baum genutzt wird bzw. wie viele natürliche Weihnachtsbäume er im Laufe seines "Lebens" ersetzt. Wenn Sie einen künstlichen Weihnachtsbaum haben oder kaufen wollen, gehen Sie sorgsam mit diesem um. Denn je länger Ihr Baum hält, desto besser ist das für Ihren Geldbeutel und für die Umweltbilanz.</p><p><strong>Baum richtig entsorgen: </strong>Die meisten Kommunen bieten gesonderte Abholungen für Weihnachtsbäume an. Nehmen Sie diese Angebote wahr, damit das Holz des Weihnachtsbaums noch möglichst umweltschonend genutzt werden kann. Entfernen Sie vor der Entsorgung grundsätzlich allen Baumschmuck und Reste von Verpackungsnetzen.</p><p>Sie sollten den Weihnachtsbaum weder im Ofen noch in der Feuerschale im Garten verbrennen. Nur gut (am besten zwei Jahre) getrocknetes und naturbelassenes Holz darf in Öfen verbrannt werden. Auch bei trockenen Nadeln ist das Stamm- und Astholz des Weihnachtsbaums noch zu feucht. Beim Verbrennen entstehen deshalb hohe Staubemissionen und Teerablagerungen. Sind die Zweige sehr trocken, kann der Ofen zudem kurzzeitig überhitzt werden. Dabei können Ofentürscheiben dauerhaft milchig werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ofentür dauerhaft undicht wird.</p><p>Kaputte künstliche Weihnachtsbäume gehören in die Restmülltonne.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Die meisten Weihnachtsbäume wachsen als sogenannte Sonderkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen. Lediglich schätzungsweise 15 Prozent werden von Waldbetrieben verkauft. Im Gegensatz zu Wald handelt sich bei den Sonderkulturen um plantagenartige Intensivkulturen mit einem regelmäßigen Einsatz von Dünger und Pestiziden. Dieser liegt allerdings deutlich unter den Einsatzmengen bei (einjährigen) landwirtschaftlichen Kulturen, sollte aber trotzdem aus Umwelt- und Naturschutzgründen möglichst minimiert werden. Im Vergleich zu Waldflächen haben Weihnachtsbaumkulturen auch eine deutlich geringere jährliche CO2-Speicherleistung.</p><p>In Bezug auf die Artenvielfalt konnten hingegen verschiedene positive Effekte der Weihnachtsbaumkulturen nachgewiesen werden. Die offene Vegetationsstruktur bietet einigen seltenen Vogelarten, aber auch für Spinnen- und Laufkäferarten einen wertvollen Lebensraum zwischen den Acker- und Waldstandorten. Um diese positiven Effekte auf die Artenvielfalt zu erhalten und zu stärken, sollte eine weitere Intensivierung unterbunden und auf ein zusammenhängendes Mosaik unterschiedlich alter Weihnachtsbaumkulturen geachtet werden.</p><p>Im Vergleich zu anderen Konsumgütern oder Verhaltensweisen hat ein Weihnachtsbaum – unabhängig ob natürlich gewachsen oder aus Kunststoff – nur eine geringe Umweltwirkung. Schon eine Weihnachtsgans verursacht z. B. tendenziell mehr Treibhausgasemissionen als Herstellung und Transport eines Weihnachtsbaums aus Kunststoff bei fünfjähriger Nutzung.</p><p>Eine pauschale Aussage, ob künstliche oder natürliche Weihnachtsbäume die bessere Ökobilanz haben, ist nicht möglich. Die Art der Bewirtschaftung bei natürlichen, die Nutzungsdauer bei künstlichen Bäumen und insbesondere die sogenannte "letzte Meile", d. h. die Strecke zwischen Verkaufs- und Aufstellort, können die Ökobilanz in die eine oder in die andere Richtung kippen lassen. Dies gilt auch für Bäume im Topf oder für Mietbäume.</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>In der Regel sind Weihnachtsbaumkulturen genehmigungspflichtig, da sie als Intensivkulturen als Eingriff in Natur und Landschaft gelten. Die rechtlichen Vorschriften sind allerdings abhängig vom Bundesland. Kleinere Flächen oder spezifische Standorte (z.B. unter Stromleitungen) sind häufig von der Genehmigungspflicht ausgenommen.</p><p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Im Jahr 2019 wurden nach Angaben von Statista in Deutschland fast 30 Millionen Weihnachtsbäume verkauft. Davon stammen mehr als 90 Prozent aus Deutschland. Die restlichen Bäume kommen aus angrenzenden Ländern, allen voran aus Dänemark. Der Marktanteil von ökologisch zertifizierten Weihnachtsbäumen liegt nach einer Erhebung von Robin Wood bei unter 1 Prozent.</p>
Als erstes Bundesland veröffentlicht Rheinland-Pfalz alle Ergebnisse der Nachhaltigkeitszertifizierung von FSC in einem Online-Portal „Transparenz ist für mich ein hohes Gut, sie fördert Teilhabe und damit unsere Demokratie und macht behördliches Handeln nachvollziehbar. Deshalb machen wir unsere Arbeit in den landeseigenen Wäldern nun noch durchsichtiger und bieten als bislang einziges Bundesland ein Webportal an, auf dem die Ergebnisse der jährlichen FSC-Zertifizierung frei einsehbar sind. Hier können alle Interessierten nachverfolgen, wo etwas gut läuft und wo es etwaige Beanstandungen gab – und auch, wie diese innerhalb der Fristen behoben wurden“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag bei einer Pressekonferenz in Mainz. Dort stellte sie gemeinsam mit Elmar Seizinger, dem Leiter des Waldbereichs von FSC Deutschland, die Nachhaltigkeitszertifizierung der Wälder in Rheinland-Pfalz sowie das neue Online-Portal vor. FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte. Das Label gibt es weltweit in 89 Ländern und ist damit das am meisten verbreitete Holz-Zertifikat für Nachhaltigkeit. „Wenn wir für den Wald sorgen, sorgt er auch für uns, etwa in dem er unsere Luft und unser Wasser säubert oder CO2 aus der Atmosphäre bindet. Ist der Wald allerdings weg, etwa, weil ein Sturm die Bäume zu Boden geworfen hat, fehlen all diese Leistungen. Deshalb setzen wir seit Jahrzehnten auf eine naturgemäße Waldwirtschaft mit Mischwäldern, ohne Kahlschläge, ohne Pestizide und mit möglichst viel Mitsprache externer Beteiligter, etwa Bürgerinnen und Bürgern oder Verbänden. Dies sagen wir nicht nur, sondern lassen uns jährlich überprüfen. Das FSC-Zertifikat bescheinigt Landesforsten Rheinland-Pfalz seit 2015, dass alle landeseigenen Wälder in Rheinland-Pfalz nach diesen Prinzipien bewirtschaftet werden“, so die Klimaschutzministerin. Weniger Bürokratie, mehr Transparenz „Vorrangiges Ziel von FSC Deutschland ist eine umweltgerechte und sozialverträgliche Bewirtschaftung der Wälder. Hier zählt Rheinland-Pfalz zu den Vorreitern, weil es die FSC-Zertifizierung angenommen hat und die Standards in das Betriebsmanagement vorbildlich integriert hat. Das heißt nicht, dass nicht auch für eigene Themen gestritten wird. Dies ist aber in einem von Partizipation lebenden System wie FSC eines ist, überaus wertvoll. So hat sich Rheinland-Pfalz intensiv für einen FSC-Standard für Weihnachtsbäume engagiert und nun auch eine App mit Webportal entwickelt, die gleichzeitig für weniger Bürokratie und mehr Transparenz sorgt“, so Seizinger. Unter www.audit.fsc.wald.rlp.de ist ab sofort öffentlich einsehbar, zu welchem Ergebnis die Auditorinnen und Auditoren wann und bei welchem Forstamt gekommen sind. Filter erleichtern die Suche nach Ort, Datum und nach Art der Feststellung, also ob es sich um einen Beobachtungsfall oder eine größere Abweichung handelt. Auch Best-Practice-Beispiele werden hier veröffentlicht. Dabei wird jeweils ein Foto samt Geo-Daten und einer kurzen Beschreibung in das Portal eingestellt. Grundlage dafür ist eine georeferenzierte App, die alle Auditorinnen und Auditoren stets dabei haben, um sich vor Ort Notizen zu machen. „Dies spart Berge an Papier, schafft mehr Überblick in den Unterlagen und bietet Transparenz für alle“, so Michael Kirchner, der die internen Audits bei Landesforsten RLP durchführt. „Als Spezialist für digitale Bürgerbeteiligungs- und Anliegenmanagementsysteme mit eigener Software-Entwicklung konnten wir auf dieser Basis die speziellen Anforderungen für die digitale Erfassung und Bearbeitung von Audits gemeinsam entwickeln und umsetzen, insbesondere mit Blick auf effiziente Prozesse und Transparenz“, so Theresa Lotichius, Geschäftsführerin der wer|denkt|was GmbH aus Darmstadt, die die App und das Portal für Landesforsten Rheinland-Pfalz entwickelt haben. Die Auditorinnen und Auditoren überprüfen jährlich jedes Forstamt sowohl auf Einhaltung der über 200 Indikatoren des deutschen FSC-Standards als auch auf Einhaltung der geltenden Gesetze und der internen Vorschriften von Landesforsten RLP selbst. Dafür nehmen sie sich pro Forstamt einen Tag Zeit, überprüfen sowohl relevante Dokumente im Büro, etwa ob es Nachweise für Arbeitsschutzschulungen gibt, andere Dienstleister über Sicherheitsvorkehrungen informiert wurden oder ob bestellte Pflanzen den Nachhaltigkeitsstandards genügen. Anschließend geht es in den Wald. Die Auditorin oder der Auditor bestimmt, was gezeigt werden soll, so dass im Vorfeld nichts geschönt werden kann. So wird beispielsweise geprüft, ob es genug BAT-Gruppen gibt. Dies ist ein Standard von Landesforsten Rheinland-Pfalz zum Artenschutz. BAT steht dabei für Biotop-, Altbäume und Totholz, also etwa besonders alte Bäume, Bäume mit Spechthöhlen, solche, die von Fledermäusen bewohnt werden oder solche, auf denen vielleicht sogar ein Schwarzstorch seinen Horst errichtet hat. Solche BAT-Bäume dürfen nicht gefällt werden und sind dementsprechend mit einer wellenförmigen Linie gekennzeichnet. Zudem wird bei der jährlichen Überprüfung die Holzernte gecheckt. Hier sprechen die Auditorinnen und Auditoren beispielsweise mit den Forstwirtinnen und Forstwirten, ob ihre Schutzkleidung bezahlt und regelmäßig erneuert wird. Außerdem werden die einzelnen Arbeitsschritte geprüft. So muss unter anderem jedes Mal geprüft werden, ob in den Bäumen hängende, lose Äste zur Gefahr werden können, wenn diese bei der Baumernte herabfallen. Bei jedem Audit können stets verschiedene Stakeholder dabei sein, dazu gehören unter anderem Umweltverbände, Gewerkschaften, Wandervereinigungen, Sportgruppen oder Jäger. Einfache Abweichungen vom Standard müssen binnen eines Jahres, schwerwiegende binnen einer Frist von drei Monaten behoben werden. Wird in zu hohem Maße oder zu oft gegen den Standard verstoßen, kann die Aberkennung des FSC-Zertifikats folgen. Das Holz kann dann entsprechend nicht weiter höherwertig vermarktet werden. „Abweichungen können nicht verschleppt, sondern müssen behoben werden. Dies führt auch zu sich ständig verbessernden Betriebsabläufen und allen voran zu einem vertrauensvollen Verhältnis mit den einzelnen Stakeholdern“, so Kirchner. Über FSC Der Forest Stewardship Council (FSC) entstand aus einer Initiative von Umweltverbänden und Menschenrechtsorganisationen 1990 in Kalifornien. Die Gründungsveranstaltung des FSC International fand im Oktober 1993 in Toronto/ Kanada statt, im Rahmen der Folgeprozesse nach der UN-Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro. FSC ist ein weltweites Nachhaltigkeitszertifikat für Holz und Holzprodukte, welches das Ziel hat, die Wälder dieser Erde zu schützen, indem es in dreifacher Hinsicht nachhaltiges Waldmanagement sicherstellt: Wirtschaftliche Nachhaltigkeit, indem illegaler Holzeinschlag verhindert und nie mehr Holz geerntet wird als im gleichen Zeitraum nachwächst. Soziale Nachhaltigkeit, indem faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im Wald sichergestellt werden. Und ökologische Nachhaltigkeit, indem wichtige Ökosysteme und Arten geschützt werden. FSC setzt sich für die Mehrung natürlicher Mischwälder, die Schonung des Waldbodens, für den Schutz seltener Arten und Ökosysteme ein. Damit sind FSC-zertifizierte Wälder stabiler in einem sich wandelnden Klima und können als Ökosystem mehr CO2 langfristig binden. Für die Menschen im Wald sichert FSC faire Entlohnung und mehr Bürgerbeteiligung. Hierbei ist besonders wichtig, dass nicht nur Unternehmen der Forst- und Holzwirtschaft, sondern auch Vertreter von Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Belange bei der Entwicklung der Standards beteiligt werden. FSC in Zahlen In Rheinland-Pfalz sind alle Wälder in Landesbesitz FSC-zertifiziert, insgesamt 220.000 Hektar. Auch 170 Kommunen sind mit insgesamt 50.000 Hektar Wald FSC zertifiziert. In Deutschland sind rund 1,6 Millionen Hektar Wald FSC zertifiziert und rund 4.100 Unternehmen (Stand: November 2023). FSC Deutschland hat 169 Mitglieder und 52 Fördermitglieder (Stand Januar 2022). Weltweit sind 160 Millionen Hektar Wald FSC-zertifiziert und 60.000 Unternehmen. 1.200 FSC-Mitglieder unterstützen die Initiative in insgesamt 89 Ländern weltweit.
Bis Weihnachten sind es nur noch wenige Wochen. Und auch in diesem Jahr wird auf vielen Wunschzetteln ein Tier stehen: Hunde, Katzen oder auch exotische Tiere wie Schildkröten eignen sich jedoch nicht als Geschenke. Daran erinnert die nordrhein-westfälische Tierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn: „Tiere sind kein Spielzeug, die unter den Weihnachtsbaum gehören! Die Entscheidung für ein Haustier sollte unabhängig von Weihnachten reiflich überlegt erfolgen. Tiere benötigen ein gutes Zuhause, sie verdienen viel Fürsorge und brauchen Pflege – und zwar ihr ganzes Tierleben lang.“ Die Landestierschutzbeauftragte empfiehlt stattdessen, sich gut und umfassend über den Kauf eines Tieres zu informieren. Hierzu lohnt sich zum Beispiel ein aufklärender Besuch im Tierheim, Gespräche mit Engagierten vor Ort oder ein Ratgeber zur artgerechten Haltung von Haustieren, den man auch gut unter den Weihnachtsbaum legen kann. An Eltern gerichtet bittet Dr. Gerlinde von Dehn: „Die Entscheidung für ein Haustier hat weitreichende Konsequenzen. Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die hohe Verantwortung, die man für ein Haustier hat. Abgesehen von der Zeit, die ein Tier benötigt, sollte unter anderem auch der finanzielle Aspekt nicht vergessen werden: Notwendige Tierarztbesuche, Versicherungen, Futter oder Zubehör kosten Geld.“ Welpenkauf – gut informieren statt spontan shoppen Die Landestierschutzbeauftragte Dr. Gerlinde von Dehn appelliert weiterhin: „Bitte kaufen Sie kein Tier aus zweifelhafter Herkunft! Schauen Sie in einem Tierheim, ob Sie dort ein Tier finden, dem Sie ein neues Zuhause geben können und verschaffen sich im Tierheim auch ein Bild davon welche großartige Arbeit die vielen ehrenamtlich Engagierten jeden Tag für Tiere leisten und sich quasi rund um die Uhr für das Tierwohl einsetzen.“ Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Landestierschutzbeauftragte weisen ebenfalls darauf hin, sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboten, zum Beispiel im Internet, locken zu lassen. Der illegale Handel mit Hundewelpen hat in den vergangenen Jahren – insbesondere seit der Corona-Pandemie – stark zugenommen. Die häufig unter tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchteten, gehaltenen sowie transportierten Welpen sind nicht selten krank und psychisch sowie sozial gestört. Da die Nachfrage nach Hundewelpen das Angebot entsprechender Tiere von seriösen Züchterinnen und Züchtern um ein Vielfaches übersteigt, bietet sich den kriminellen Händlern ein lukrativer Markt. Innerhalb von Deutschland stieg die Anzahl der illegal gehandelten Welpen in den Jahren der Pandemie im Vergleich zu vor 2020 um ein Mehrfaches an. Gerade für die Tierheime sind die beschlagnahmten Tiere oder auch ausgesetzte/abgegebene Tiere eine große Belastung, da sie ihre Kapazitätsgrenzen bereits vielerorts erreicht haben. Worauf beim Welpenkauf geachtet werden sollte: Dr. Gerlinde von Dehn: „Gerade vor Feiertagen boomen fragwürdige Angebote im Internet. Hier lauert die Gefahr, auch unwissentlich den illegalen Tierhandel zu befördern. Achten Sie beim Kauf eines Tieres gezielt auf Kriterien einer tierschutzgerechten Aufzucht. So werden Sie zum Partner im Kampf gegen illegalen Handel und Qualzuchten.“ Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligte sich am Koordinierten Kontrollplan (KKP) „Illegaler Handel mit Hunden und Katzen“, der von der Europäischen Kommission initiiert wurde und der darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Bundesländer sowie der Mitgliedstaaten beim illegalen Tierhandel zu verbessern. Weiterhin ist das Verbraucherschutzministerium Teil der behördeninternen, nordrhein-westfälischen Arbeitsgruppe Illegaler Welpenhandel (Ministerium, LANUV, Kommunen, Landestierschutzbeauftragte). Die Arbeitsgruppe betreibt Austausch, Unterstützung und Vernetzung. Zum Thema „Illegaler Welpenhandel“ betreibt die Tierschutzbeauftragte regelmäßig Aufklärungsarbeit, appelliert an das Verantwortungsbewusstsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern und stellt Alternativen in Aussicht. Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Gerlinde von Dehn Stadttor 1, 40219 Düsseldorf TierSchB@mlv.nrw.de Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 3843-0. Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Telefon 0211 3843-1042 ( michelle.althaus@mlv.nrw.de ). Weitere Informationen zurück
<p>Am 30.11.2024 ist „Kauf-Nix-Tag“. Eine gute Gelegenheit, gerade mitten in den vorweihnachtlichen Rabattaktionen, wie dem „Black Friday“ oder „Cyber Monday“, kritisch das eigene Konsumverhalten zu hinterfragen. Ob online oder im Shoppingcenter – wer auf Qualität, Langlebigkeit und Nutzen achtet und nachhaltige Alternativen im Blick hat, schont Ressourcen, Umwelt, Klima und den Geldbeutel.</p><p>Den weltweiten „Kauf-Nix-Tag“ gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2000. Seitdem hat sich kaum etwas an den Umweltauswirkungen durch Konsum verändert. Unsere <a href="https://www.umweltbundesamt.de/indikator-globale-umweltinanspruchnahme-des-konsums">Ressourcen-Inanspruchnahme</a>, die CO2-Emissionen aus privatem Konsum, die Ausgaben für Produkte sowie die Abfallmengen sind annähernd gleich hoch geblieben. Insbesondere zur Weihnachtszeit werden Verbraucher*innen mit Werbung und Angeboten zum Kauf von Produkten angeregt, wobei sich diese Produkte dann nicht immer als sinnvolle Anschaffungen oder Geschenke herausstellen. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/umweltbewusstsein-umweltverhalten">Über 90 Prozent der Deutschen</a> sprechen sich für einen nachhaltigen Umbau der Wirtschaft aus. In den eigenen Konsumentscheidungen spiegelt sich das jedoch noch zu wenig wider.</p><p>Mehr als Kaufen: Kurzfristiges Konsumdenken hinter sich lassen</p><p>Der „Kauf-Nix-Tag“ setzt ein Zeichen gegen den anhaltenden Trend des kurzfristigen Konsumdenkens. Dieses verdeckt häufig den Blick für die langfristigen ökologischen und sozialen Folgen unserer Kauf- und Konsumentscheidungen.</p><p>Dabei geht es in der persönlichen Umweltbilanz nicht nur um das Kaufen von Produkten. Vielmehr umfasst Konsum eine Reihe von Aspekten, an die nicht immer direkt gedacht wird. Zum Beispiel finden sich unter den besonders klimawirksamen <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/service/bigpoints">„Big Points“ eines zukunftsfähigen Lebensstils</a> eher alltagsbezogene Hebel, wie weniger Autofahren, Ökostrom beziehen oder eine pflanzenbetonte Ernährung.</p><p>Dennoch gibt es auch bei Fragen nach konkreten Produkten und Geschenkideen umweltfreundlichere Möglichkeiten, die auch finanziell interessant sein können.</p><p>Auch nach den Festtagen: Nachhaltige Geschenke und Konsumalternativen</p><p>Gerade in der Zeit vor und während der Feiertage wird besonders viel eingekauft. An einem Tag innezuhalten und die Notwendigkeit mancher Geschenkidee oder eines Wunsches zu hinterfragen, dafür steht der „Kauf-Nix-Tag“. Unter den zahlreichen Optionen einmal gar nichts zu kaufen, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=Nachhaltigkeit#alphabar">Nachhaltigkeit</a> zu achten und dennoch Freude zu verbreiten, finden sich zum Beispiel:</p><p>In unserem Umwelttipp für ein nachhaltiges <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/weihnachten">Weihnachtsfest</a> sind einige Punkte nochmal zusammengefasst und weitere Informationen zu Weihnachtsbaum & Co zu finden.</p><p>Online oder vor Ort: Überkonsum hinterfragen – Chancen nutzen</p><p>Viele Produkte werden heute <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/onlineshopping">online gekauft</a>. Der Einkaufsort ist zwar in den meisten Fällen nicht besonders wichtig für die Umweltauswirkungen eines Einkaufs – allerdings fördert der Onlinehandel Nutzungs- und Attraktivitätsverluste von Innenstädten. Es verschwinden Orte des Austausches und der Begegnung.</p><p>Diese Veränderungen in den Stadtzentren bieten aber auch Chancen, zum Beispiel für Angebote des nachhaltigen Konsums. Das zeigen einige Initiativen, die aktuell in den Projekten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/raum-siedlungsentwicklung/stadtzentren-als-orte-nachhaltigen-konsums">SONa</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/raum-siedlungsentwicklung/nachhaltige-lebensstile-von-der-nische-in-die">NiCE</a> vom Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>) unterstützt werden. Hier wird in mehreren deutschen und europäischen Städten untersucht, wie sich Innenstädte als Orte für gemeinschaftliche Erlebnisse und nachhaltige Konsumstrukturen entwickeln können, anstatt reine Konsumzentren zu sein.</p><p>Der „Kauf-Nix-Tag“ kann als eine Einladung begriffen werden, Konsum in einem größeren Kontext zu reflektieren und auch langfristig auf bewusste, klimafreundliche Entscheidungen zu setzen. Praktische Informationen darüber, wie sich Umweltschutz einfacher in den Alltag integrieren lässt, bieten die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps">UBA-Umwelttipps</a> auf knapp 100 Themenseiten mit konkreten Handlungsempfehlungen und Tipps zu Kauf, Nutzung und Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen.</p>
Für das Grundstück Nr. 23, in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach wurde ein Antrag zur Waldumwandlung beim Forstamt Birkenfeld gestellt. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 2,47 ha und wird derzeit als Weihnachtsbaumkultur am Waldrand genutzt. Es handelt sich somit momentan um Wald. In Folge der Waldumwandlung soll die Weihnachtsbaumkultur weiterhin als landwirtschaftliche Sonderkultur betrieben werden, um zukünftig auf der beantragten LN-Fläche eine hybride Agri-Photovoltaikanlage installieren zu können. Die Weihnachtsbaumkultur soll weiterhin auf der landwirtschaftlichen Fläche betrieben werden. Mit der Pflanzung einer zweireihigen Streuobstwiese auf 8m Breite am äußersten Rand der Parzelle 23, soll eine klare Abgrenzung zum anliegenden Wald erwirkt werden. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 14 LWaldG, da es sich bei der Waldumwandlung um einen Genehmigungstatbestand nach LWaldG handelt. Gemäß Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart von 1 ha bis weniger als 5 ha Größe - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die standortbezogene Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem Neuvorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das Neuvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Das betroffene Grundstück liegt in keinem Schutzgebiet, so dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen nach sich zieht. Aufgrund der ermittelten Projektwirkungen wird deutlich, dass durch das forstliche Vorhaben – der Waldumwandlung des Grundstücks Nr. 23 in Flur 7 der Gemarkung Nahbollenbach keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse besteht kein Erfordernis, eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung für das Rodungsvorhaben des Antragstellers durchzuführen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 28 |
| Kommune | 1 |
| Land | 42 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 8 |
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| Umweltprüfung | 14 |
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| Deutsch | 64 |
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