Zuständigkeitsbereiche der Unteren Wasserbehörden in Niedersachsen. Auf kommunaler Ebene gibt es die Einrichtung der unteren Wasserbehörden (UWB). In der Regel gibt es eine UWB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere Städte bestimmter Landkreise haben aber eine eigene Wasserbehörde (z.B. die Städte Göttingen, Hameln, Hildesheim und Celle). Zur Zeit gibt es 53 UWB in Niedersachsen. Die Zuständigkeit wurde aus den Gemeindegrenzen des Basis-DLM des LGLN abgeleitet.
In diesem Fachthema werden Flächen mit unterschiedlichen Bodenbelastungen (Schwermetallbelastungen) dargestellt. Die Schadstoffeinträge in die Böden sind darauf zurückzuführen, dass im Harz über Jahrhunderte Erze abgebaut und verarbeitet wurden. Dabei gelangten anorganische Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Zink und Arsen in die Flüsse, die im Harz entspringen, und über den Wasserpfad auch in die Böden der historischen Flussauen. Räumlich betroffen sind vor allem: • der Harz selbst (Landkreise Goslar und Göttingen) • die Innerste-Aue (Landkreise Hildesheim und Wolfenbüttel, Städte Hildesheim und Salzgitter) • die Oker-Aue (Landkreise Wolfenbüttel und Gifhorn, Stadt Braunschweig) • und die Allerniederung (Landkreise Celle, Gifhorn und Soltau-Fallingbostel, Stadt Celle). Die Nutzung der betroffenen Flächen erfordert eine besondere Aufmerksamkeit, damit die Schadstoffe nicht zu Risiken für die menschliche Gesundheit führen oder eine Beeinträchtigung weiterer Böden bewirken. Dies gilt insbesondere für folgende Nutzungsarten: • Aufenthalt im Wohnumfeld (Hausgärten), • Freizeitaktivitäten, insb. auf Kinderspielflächen, • Landwirtschaft und Gartenbau, • Baumaßnahmen und Gewässerunterhaltung, durch die Bodenmaterial und Baggergut anfallen. In den belasteten Gebieten werden zahlreiche Menschen und Institutionen von der Problematik berührt: Haus- und Grundbesitzer, Landwirte, planende Gemeinden, Bauunternehmen, Abfallbehörden, Träger der Gewässerunterhaltung u.a.. Die Karte bietet eine räumliche Übersicht über die Erkenntnisse, für die die zuständigen Bodenschutzbehörden bereits verbindliche Regelungen zu den Bodenbelastungen erarbeitet und in Bodenplanungsgebietsverordnungen gefasst haben. Auf den Internetseiten der Behörden (Städte Hildesheim, Salzgitter, Braunschweig und Landkreise Hildesheim und Goslar) finden Sie weitere Einzelheiten über die geltenden Vorschriften. Für andere Gebiete sind 'Erwartungsflächen für Bodenbelastungen‘ dargestellt, auf denen nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor dem Hintergrund geowissenschaftlicher Erkenntnisse mit erhöhten Schadstoffgehalten im Boden zu rechnen ist. Bei diesen Gebietsdarstellungen handelt es sich zwangsläufig um vergröbernde Abschätzungen. Bei einer detaillierten Untersuchung einzelner Punkte oder Flächen können sich in den betreffenden Gebieten erhebliche Unterschiede im Schadstoffgehalt ergeben. Einige Flächen können auch unerhebliche Belastungen aufweisen.
Das Lutterprojekt ist ein Großschutzprojekt des Bundes, das in der Trägerschaft der Landkreise Celle und Gifhorn v. a. zum Schutz und für das dauerhafte Überleben der Flussperlmuschel Margaritifera margaritifera (FPM) in der Lüneburger Heide in den Jahren von 1989 bis 2006 erfolgreich umgesetzt wurde. Der Autor hat das Projekt als fachlicher Berater initiiert und begleitet, die Populationsentwicklung der FPM seit 2000 als Schnorcheltaucher dokumentiert und wurde Zeuge einer nicht vorhergesehenen Dezimierung des FPM-Bestands durch Wildschweine. Der Niederschlagsmangel in den Jahren 2018 und 2019, der wahrscheinlich mit dem globalen Klimawandel zusammenhängt, führte zu besonders niedrigen Wasserständen in der Lutter. Die Flussperlmuscheln waren deshalb für Wildschweine in den flachen Abschnitten besser erreichbar und der Muschelbestand wurde in etwa halbiert.
Web Feature Service (WFS) mit den Infrastrukturdaten zum PrioBike-Projekt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
In diesem Fachthema werden Flächen mit unterschiedlichen Bodenbelastungen (Schwermetallbelastungen) dargestellt. Die Schadstoffeinträge in die Böden sind darauf zurückzuführen, dass im Harz über Jahrhunderte Erze abgebaut und verarbeitet wurden. Dabei gelangten anorganische Schadstoffe wie Blei, Cadmium, Zink und Arsen in die Flüsse, die im Harz entspringen, und über den Wasserpfad auch in die Böden der historischen Flussauen. Räumlich betroffen sind vor allem: • der Harz selbst (Landkreise Goslar und Göttingen) • die Innerste-Aue (Landkreise Hildesheim und Wolfenbüttel, Städte Hildesheim und Salzgitter) • die Oker-Aue (Landkreise Wolfenbüttel und Gifhorn, Stadt Braunschweig) • und die Allerniederung (Landkreise Celle, Gifhorn und Soltau-Fallingbostel, Stadt Celle). Die Nutzung der betroffenen Flächen erfordert eine besondere Aufmerksamkeit, damit die Schadstoffe nicht zu Risiken für die menschliche Gesundheit führen oder eine Beeinträchtigung weiterer Böden bewirken. Dies gilt insbesondere für folgende Nutzungsarten: • Aufenthalt im Wohnumfeld (Hausgärten), • Freizeitaktivitäten, insb. auf Kinderspielflächen, • Landwirtschaft und Gartenbau, • Baumaßnahmen und Gewässerunterhaltung, durch die Bodenmaterial und Baggergut anfallen. In den belasteten Gebieten werden zahlreiche Menschen und Institutionen von der Problematik berührt: Haus- und Grundbesitzer, Landwirte, planende Gemeinden, Bauunternehmen, Abfallbehörden, Träger der Gewässerunterhaltung u.a.. Die Karte bietet eine räumliche Übersicht über die Erkenntnisse, für die die zuständigen Bodenschutzbehörden bereits verbindliche Regelungen zu den Bodenbelastungen erarbeitet und in Bodenplanungsgebietsverordnungen gefasst haben. Auf den Internetseiten der Behörden (Städte Hildesheim, Salzgitter, Braunschweig und Landkreise Hildesheim und Goslar) finden Sie weitere Einzelheiten über die geltenden Vorschriften. Für andere Gebiete sind 'Erwartungsflächen für Bodenbelastungen‘ dargestellt, auf denen nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor dem Hintergrund geowissenschaftlicher Erkenntnisse mit erhöhten Schadstoffgehalten im Boden zu rechnen ist. Bei diesen Gebietsdarstellungen handelt es sich zwangsläufig um vergröbernde Abschätzungen. Bei einer detaillierten Untersuchung einzelner Punkte oder Flächen können sich in den betreffenden Gebieten erhebliche Unterschiede im Schadstoffgehalt ergeben. Einige Flächen können auch unerhebliche Belastungen aufweisen.
Der Datensatz enthält die Infrastrukturdaten zum PrioBike-Projekt. Grüne Welle Der bisherige Fokus auf die Priorisierung des motorisierten Individualverkehrs wird aufgebrochen und um den nichtmotorisierten Individualverkehr erweitert. Mit der Hinterlegung verkehrsmittelscharfer Progressionsgeschwindigkeiten und Verkehrsmengen erfolgt eine multimodale Koordinierung der LSA-Steuerung entlang bestimmter Strecken. Eigens für den Radverkehr wurde an ausgewählten Streckenabschnitten eine Koordinierung aufeinander folgenden Ampeln/Ampelphasen geschaltet (auch Grüne Welle genannt). Hierbei wird der Fokus auf stark frequentierte Radfahrrouten gelegt, sodass diese Verbindungsrouten komfortabler und möglichst ohne Stopps durchfahren werden können. Für jede Grüne Welle gelten zum Teil unterschiedliche Geschwindigkeiten und zeitliche Gültigkeiten die in den Attributen des jeweiligen Streckenabschnitts hinterlegt sind. Geschwindigkeitsempfehlung Geschwindigkeitssäule Dammtor Anhand der Geschwindigkeit der Radfahrenden und der Zeit, die vergeht bis die Ampelanlage auf "Grün" schaltet, ermittelt die Säule eine individuelle Geschwindigkeitsempfehlung für jeden Radfahrenden. Das System berechnet die individuelle Ankunftszeit an der Ampelanlage, vergleicht dies mit der aktuellen Ampelphase und spiegelt die Information an die Säule zurück. Anhand von vier Symbolen informiert die Säule Radfahrenden, ob die nächste grüne Ampel rechtzeitig erreicht werden kann oder nicht. Der Anzeiger soll das Fahrradfahren spürbar komfortabler und flüssiger gestalten sowie helfen, Wartezeiten an roten Ampeln zu vermeiden. Visualisierung der Geschwindigkeitsempfehlungen: - Grüner Haken: Geschwindigkeit halten - Gelber Pfeil nach oben/unten: Geschwindigkeit steigern/reduzieren (senken) - Rotes Kreuz: Ampel wird bei Rot erreicht Geschwindigkeitsempfehlung Lauflichter Grün-leuchtende Bodenleuchten zur Geschwindigkeitsempfehlung: Auf dem Pergolenradweg geben 18 Lauflichter Radfahrenden optisch eine Geschwindigkeitsempfehlung, damit sie möglichst bequem und kraftsparend die Grünphase der nächsten Ampel über die Saarlandstraße erreichen können. Durch die in einer Reihe eingelassenen Bodenleuchten entsteht der Eindruck eines durchgehenden grünen Lichtbandes, das sich mit der üblichen Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden (hier 20 km/h) auf die Lichtsignalanlage zu bewegt. Befinden sich Radfahrende innerhalb des leuchtenden „Grünbandes“ (zwischen der ersten und letzten grün-strahlenden Bodenleuchte) und folgen diesem mit entsprechender Geschwindigkeit, erreichen sie die Ampel bei Grün. Das grüne Leuchtband visualisiert somit die Grünphase für Radfahrende. Sicherheitshinweis für Radfahrende Um die Verkehrssicherheit, vor allem für vulnerable Verkehrsteilnehmer:innen (vulnerable road users – VRU) wie Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen, zu erhöhen werden die VRUs im Knotenbereich durch Sensorik (z.B. Radare, Lidare oder Kameras) erfasst und als anonyme Objekte an die vernetzten Verkehrsteilnehmer:innen übermittelt. Diese können mit den zusätzlichen Informationen ihr Fahrverhalten anpassen, um Kollisionen zu vermeiden. Um nicht-vernetzten Radfahrenden einen Schutz vor abbiegendem Kfz und Lkw zu bieten, wurde diese Kreuzung mit Radarsensorik ausgerüstet. Die Sensorik detektiert Radfahrende sowie Kfz/Schwerlastverkehr und sendet bei erkannter, bevorstehender Kollision ein Signal an Bodeneinbaulichter die sofort aufleuchten und den Fokus auf die erkannte Gefahr lenken. Optimierte Ampelschaltung für den Radverkehr Die knotenpunktspezifische LSA-Steuerung ermöglicht es Radfahrenden kraftsparender ans Ziel zu kommen, da für Radfahrende in der Grundstellung ein Dauergrün sowie eine variable Freigabezeit je nach Bedarf zur Verfügung gestellt wird. Somit muss seltener am Knoten gebremst werden. Je nach Tag und Tageszeit werden daher verschiedene „Dauergrün-Programme“ geschaltet. Die Steuerung erfolgt verkehrsabhängig und ist mit einer sogenannten Busvorrangschaltung ausgestattet (d.h. der Bus hat oberste Priorität und Vorrang). Das Dauergrün für den Fuß- und Radverkehr besteht solange, bis eine MIV-Anforderung eintritt. Diese liegt dann vor, sobald ein Kfz in den Erfassungsbereich der Ampel einfährt und durch die dortige Wärmebildkamera detektiert wird. Ist dies der Fall, behält der Fuß-/Radverkehr noch eine Freigabezeit. Besonderheiten der einzelnen Standorte sind in den Attributtabellen der jeweiligen Standorte zu finden.
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Das LBEG führte vom Juli 2015 bis Mai 2017 eine systematische Kampagne zur Untersuchung von Bodenbelastungen im Umfeld von Erdgasförderplätzen durch. Insgesamt wurden 200 der 455 aktiven Erdgasförderplätze in Niedersachsen beprobt und auf mögliche Belastungen durch Schwermetalle, unterschiedliche Kohlenwasserstoffe, Dioxine und Furane untersucht. Außerdem wurde an ausgewählten Plätzen die spezifische Radioaktivität gemessen. Das Programm berücksichtigte alle Landkreise, in denen sich Erdgasförderplätze befinden. Neben dem Landkreis Rotenburg/Wümme waren das Standorte in den Landkreisen Aurich, Celle, Cloppenburg, Diepholz, Emsland, Grafschaft Bentheim, Heidekreis, Leer, Nienburg, Oldenburg, Vechta und Verden sowie in der Stadt Emden und der Region Hannover. Die Förderplätze wurden so ausgewählt, dass in jedem Landkreis ein ungefähr gleicher Anteil der insgesamt vorhandenen Förderplätze untersucht wurde (ca. 40%). Alle Untersuchungen erfolgten nach den rechtlichen Vorgaben der Bundes-Bodenschutzverordnung. Die Ergebnisse stellte das LBEG am 15. Mai 2017 im Rahmen einer Pressekonferenz vor. Der Endbericht liegt zum Download vor. Auf Basis der erarbeiteten Ergebnisse wurde u. a. vorgeschlagen, an allen Erdgasförderplätzen, die in Oberflächengewässer entwässern (insbesondere den Plätzen, die im Rahmen des o. g. Projektes (AG Hg I) nicht untersucht wurden), weitere Sedimentuntersuchungen durchzuführen. Die Sedimentuntersuchungen sind erforderlich, weil im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen (AG Hg I) auffallend häufig Überschreitungen der Schwellenwerte (OW) in Sedimenten entwässerungsrelevanter Oberflächengewässer festgestellt wurden. Im Zuge der weiterführenden Sedimentuntersuchungen wurden im Sommer 2018 im Umfeld von insgesamt 42 Erdgasförderplätzen weitere orientierende Untersuchungen durchgeführt. Die Probenahme wurde an den Einleitstellen sowie im An- und Abstrom der Einleitstellen bzw. der Erdgasförderplätze sowohl in trockenen Gräben als auch in Oberflächengewässern durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im November 2018 vorgelegt und im Endbericht zu den weiterführenden Sedimentuntersuchungen zusammengefasst (http://www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/schadstoffmessungen/untersuchungen_im_umfeld_von_erdgasfoerderplaetzen/untersuchungen-im-umfeld-von-erdgasfoerderplaetzen-135742.html).
Im Jahr 2016 wurden für alle 7 Hamburger Bezirke flächendeckend Daten zu Nahversorgung und Einzelhandel erhoben. Die erhobenen Daten waren Grundlage für die Erstellung von Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepten. Die Angebotssituation wurde durch eine flächendeckende Vor‐Ort‐Aufnahme aller Einzelhandelsbetriebe im gesamten Hamburger Stadtgebiet erfasst. Grundlage der Erhebung war ein Erhebungsleitfaden auf Basis der 'Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel'. In Anlehnung an die in diesen Leitlinien enthaltene 'Hamburger Sortimentsliste' wurde eine Branchensystematik mit 38 Sortimentsgruppen festgelegt, die zur besseren Lesbarkeit in folgende 13 Sortimentsbereiche gegliedert wurde Sortimentsbereiche: • Autozubehör, Motorradzubehör, -bekleidung • Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf Dazu zählen auch die Sortimente Pflanzen, Sanitär, Holz, Tapeten, Farben und Lacke. • Bekleidung, Schuhe, Sport Dieser Sortimentsbereich umfasst auch Lederwaren, Handtaschen, Koffer, Hüte sowie Sportbekleidung und –schuhe. • Blumen, zoologischer Bedarf • Bücher, Schreib- und Spielwaren Zu diesem Bereich zählen die Sortimente Zeitungen, Zeitschriften, Schreib-und Papierwaren, Büroartikel (inkl. Büromaschinen), Künstler- und Bastelbedarf sowie Spielwaren (ohne PC-Spiele) und Modellbau. • Elektrowaren Dieser Sortimentsbereich enthält Elektrohaushaltsgeräte, Telekommunikation für Privatkunden (Telefon, Fax, Mobil- und Smartphones), Unterhaltungselektronik (Audio, Video, Spiele, Speichermedien, Foto, Ton- und Bildträger) sowie Informationstechnologie (Computer, Drucker etc.). • Gesundheit, Körperpflege Hierzu zählen die nicht der Nahversorgung zuzurechnenden medizinischen und orthopädischen Sanitätswaren. • Hausrat, Einrichtung, Möbel Dieser Sortimentsbereich umfasst Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik sowie Möbel (einschließlich Matratzen) inkl. Gartenmöbel, Badmöbel und Spiegel. Des weiteren Küchenmöbel und -einrichtung, Antiquitäten, Kunst, Rahmen und Bilder sowie Heimtextilien (Haus- und Tischwäsche, Bettwäsche, Bettwaren, Gardinen, Wolle, Stoffe) und Leuchten, Lampen und Zubehör. • Optik, Hörgeräte • Sportgeräte und Zubehör • Teppiche, Bodenbelege, Parkett • Uhren und Schmuck • sonstiges Sortiment Hierunter fallen beispielsweise Musikalien, Kamine, Waffen oder antiquarische Waren uvm. Erläuterung einzelner Attribute: Lage: Das Attribut Lage unterscheidet 5 verschiedene Lagetypen. Die Kategorie Übergeordnetes Zentrum wurde im Rahmen des Hamburger Zentrenkonzepts näher spezifiziert und in die 5 Zentrentypen City-Lage, Hauptzentrum, Urbaner Marktplatz, Stadtteilzentrum und Ortzentrum gegliedert. Wenn ein Betrieb in der Kategorie 1 (Übergeordnetes Zentrum) oder 2 (Nahversorgungszentrum) liegt, befindet er sich auch innerhalb eines Zentralen Versorgungsbereiches. 1. Übergeordnetes Zentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 2. Nahversorgungszentrum (Zentraler Versorgungsbereich) 3. städtebaulich integrierte Lage 4. städtebaulich nicht integrierte Lage 5. Nahversorgungslage Betriebstyp: Unter Betriebstyp werden verschiedene Arten von Betrieben unterschieden, die sowohl für Betriebe der Nahversorgung als auch des übrigen Einzelhandels Anwendung finden können. 1. Fachgeschäft 2. Supermarkt / großer Supermarkt 3. Lebensmitteldiscounter 4. Warenhaus / Kaufhaus 5. SB-Warenhaus 6. Fachmarkt 7. Sonstiges (Tankstellen, Fabrikverkauf etc.) Verkaufsfläche: Die Verkaufsfläche von Einzelhandelsbetrieben wurde im Rahmen der Erhebung der Daten mit untersucht. Dabei wurde folgende Definition angewandt: Verkaufsfläche ist die Fläche, auf der die Verkäufe abgewickelt werden und die vom Kunden zu diesem Zwecke betreten werden darf, einschließlich der Flächen für Warenpräsentation, Kassenvorraum mit „Pack- und Entsorgungszone“ und Windfang. Ebenso zählen zur Verkaufsfläche auch Treppen, Rolltreppen und Aufzüge im Verkaufsraum sowie Freiverkaufsflächen. Nicht dazu gehören reine Lagerfläche und Flächen, die der Vorbereitung / Portionierung der Waren dienen sowie Sozialräume, WC‐Anlagen, Stellplätze für Einkaufswagen. Relevanz: Bei der Einordnung der Sortimente nach ihrer jeweiligen Zentrenrelevanz wurde die ‚Hamburger Sortimentsliste' herangezogen. Grundsätzlich wird zwischen folgenden Sortimenten unterschieden: Zentrenrelevante Sortimente: Zentrenrelevante Sortimente sind in den Zentren ortstypisch stark vertreten oder als Ergänzung des Angebots in den Zentren erwünscht. Sie sind von besonderer Bedeutung für den Branchenmix und stellen Frequenzbringer dar, sind aber auch auf Frequenz in Zentren angewiesen. Die Betriebe mit derartigen Sortimenten haben einen überwiegend eher geringen Flächenanspruch, sind also in Zentren integrierbar. Die Sortimente sind transportfähig bzw. vom Kunden gleich mitzunehmen (Handtaschensortimente). Nahversorgungsrelevante Sortimente: Nahversorgungsrelevante Sortimente werden zur Deckung des täglichen bzw. kurzfristigen Bedarfs benötigt, und werden i. d. R. wohnortnah angeboten. Nicht-zentrenrelevante Sortimente: Nicht-zentrenrelevante Sortimente sind ortstypisch nicht zentrenprägend und von geringer Bedeutung für die Attraktivität zentraler Lagen. Aufgrund der Flächenbedarfe der Betriebe und der Bedeutung des PKW als Transportmittel befinden sich Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten oftmals außerhalb von Zentren. Erhebungsstand: Die Erhebungen starteten am 22. Februar 2016 und wurden am 26. August 2016 beendet. Änderungen wurde seit diesem Stichtag nicht weiter aktualisiert. Somit gibt der Datensatz nur bedingt den aktuellen Einzelhandelsbesatz wieder. Eine Aktualisierung würde im Rahmen einer Neuauflage der Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepte erfolgen. Hinweis: Es wurde eine sehr große Datenmenge erhoben und aufbereitet. Fehler bei der Erhebung und/oder der technischen Übertragung in die Kartendienste sind daher nicht auszuschließen.
Mit dem Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" sollten zwischen 2009 und 2019 zentrale Versorgungsbereiche mit Funktionsverlusten und Leerständen gestärkt werden. Zu den Fördergebieten Aktive Stadt- und Ortsteilzentren der Stadt Bremen gehören derzeit: Alte Neustadt / Buntentor Walle
Origin | Count |
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Bund | 3194 |
Land | 440 |
Type | Count |
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Ereignis | 7 |
Förderprogramm | 2918 |
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