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Denkmalschutz Hessen (INSPIRE)

Der Datensatz Denkmalschutz Hessen (INSPIRE) des Landesamt für Denkmalschutz Hessen (LfDH) umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone). Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" und UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone) decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt. Der Datensatz Denkmalschutz Hessen umfasst aus der Bau- und Kunstdenkmalpflege die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal", aus der hessenARCHÄOLOGIE die Themen "Bodendenkmal", "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)". Hinweis: Die Themen "Baudenkmal" und "Flächendenkmal" decken nicht die gesamte Landesfläche ab. Der aktuelle Bearbeitungsstand kann in einer Übersichtskarte in der Anwendung DenkXweb (https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/bearbeitungsstand/) eingesehen werden. Die Themen "Bodendenkmal" sowie "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)" und "UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)" decken die gesamte Landesfläche ab. Das Thema „Bodendenkmal“ (Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 2 HDSchG) wird als Mittelpunktkoordinate mit 300 m Wirkumkreis dargestellt.

UNESCO-Weltnaturerbe Fossillagerstätte Grube Messel (Kernzone)

Kernzone des UNESCO-Weltnaturerbes Fossillagerstätte Grube Messel

Schutzgebiete im INSPIRE-Datenmodell (Welterbestätten)

Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.

UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Kernzone)

Kernzone des UNESCO-Welterbes Römischer Limes in Hessen

Welterbestätten Berlin

Die Welterbekarte Berlin umfasst die Welterbebereiche und die Pufferzonen, sowie die in den Welterbebereichen liegenden Bau- und Gartendenkmale Berlins. Die Welterbegebiete entsprechen den von der UNESCO bestätigten Kartierungen.

UNESCO-Welterbe Römischer Limes (Pufferzone)

Umgebungsschutz für den Limes als landschaftsprägendes Element

Schutzgebiet Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer

Die Schutzgebietsgrenzen des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist mit seinen 13.750 Hektar der kleinste der drei Wattenmeer-Nationalparks. Er wurde 1990 ausgewiesen, um die besonderen Naturschönheiten und den natürlichen Prozessen unter dem Motto "Natur Natur sein lassen" freien Lauf zu sichern. Mit der Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO im Jahr 1992 gewann die naturverträgliche Ausrichtung der auf Teilen der Insel Neuwerk stattfindenden Nutzungen immer mehr an Bedeutung. Das UNESCO-Welterbe-Komitee hat am 27.06.2011 in Paris beschlossen, auch den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer in die Liste der Welterbestätten der Menscheit einzuschreiben.

INSPIRE SH Schutzgebiete in Schleswig-Holstein

Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.

Schutzgebietsmanagement zur Bewahrung der letzten intakten Regenwälder Zentralafrikas

Die Regenwälder des Kongobeckens erstrecken sich über mehrere Länder in Zentralafrika und bilden das zweitgrößte tropische Regenwaldgebiet der Welt. Seit Jahrtausenden bewohnen indigene Völker (Pygmäen) diese Wälder und stehen in engem Kontakt mit den Bantu-Völkern. Kolonialmächte nutzten bestehende Handelsrouten zur Ausbeutung der Wälder und siedelten die Einheimischen entlang von Straßen um. Die Holzindustrie begann im frühen 20. Jahrhundert und führte zu erheblichen Umwelt- und Sozialauswirkungen. Schutzgebiete wurden eingerichtet, um die Biodiversität zu erhalten, aber der Druck durch menschliche Aktivitäten nimmt zu. Das Sangha-Trinational (TNS) ist ein grenzüberschreitendes Schutzgebiet. Es wurde 2021 von der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) als Welterbestätte anerkannt und beherbergt viele Arten, darunter Waldelefanten (Loxodonta cyclotis) und westliche Flachlandgorillas (Gorilla gorilla). Das TNS fördert den Ökotourismus und stärkt die kulturelle Identität der Einheimischen. Trotz dieser Erfolge bedrohen illegale Jagd und Holzfällerei die Wildtierpopulationen und die Lebensgrundlagen der lokalen Gemeinschaften. Erfolgreiche Schutzgebiete erfordern effektive Überwachung, lokale Beteiligung, ausreichende Finanzierung und angemessene rechtliche Rahmenbedingungen. Das TNS, unterstützt von internationalen Organisationen, ist eines der bestverwalteten Gebiete im Kongobecken. Dennoch stellen illegale Jagd und Holzfällerei eine Bedrohung dar. Trotz erfolgreicher Schutzmaßnahmen, Tourismus und existierendem Treuhandfonds bleibt die Finanzierung schwierig. Die Wälder im Kongobecken, insbesondere im TNS, stehen vor erheblichen Herausforderungen: zunehmende Randdegradation, Brandrodung, Holzfällerei, Klimawandel, illegale Bergbauaktivitäten und Mensch-Wildtier-Konflikte. Langfristige Maßnahmen, Schutz- und Klimaschutzstrategien sowie nachhaltige Finanzierungsmechanismen sind entscheidend, um ökologische Werte zu bewahren und Konflikte zu minimieren.

Weiterentwicklung spezifischer deutscher und europäischer Fragestellungen im Hinblick auf eine Nominierung des deutschen/europäischen Grünen Bandes als UNESCO Welterbe (gemischte Stätte)

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