Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.
Im Rahmen der Umsetzung des Welterbeübereinkommens im Bereich Naturerbe berät das BfN das BMUV und unterstützt die Länder bei der Identifizierung und Vorbereitung von Nominierungen von Gebieten für die UNESCO-Welterbeliste. Dazu werden verschiedene F+E-Vorhaben durchgeführt.
Die Welterbekarte Berlin umfasst die Welterbebereiche und die Pufferzonen, sowie die in den Welterbebereichen liegenden Bau- und Gartendenkmale Berlins. Die Welterbegebiete entsprechen den von der UNESCO bestätigten Kartierungen.
Die nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ermittelten potentiell betroffenen Weltkulturerbestätten für die Hochwasser-Lastfälle HQhäufig, HQ100, HQextrem.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus 2016 – 2021 der HWRM-RL.Welterbe ist eine Bezeichnung für Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe) von außergewöhnlichem universellen Wert, deren Erfassung, Schutz und Erhaltung durch die Vertragsstaaten nach der sog. „Welterbekonvention“ von der UNESCO unterstützt werden.Welterbestätten in Niedersachsen finden sich in Hildesheim, Alfeld, Goslar und im Harz sowie Wattenmeer.
Vom 16. - 20. Oktober 2017 hat an der INA die Tagung 'World Heritage and Climate Change - Towards an Update of the Policy Document on the Impacts of Climate Change on World Heritage Properties' stattgefunden. Mitveranstalter waren IUCN, das UNESCO-Welterbezentrum, sowie die beiden anderen Beratungsorganisationen der Welterbekonvention, ICOMOS und ICCROM. Zielsetzung des Workshops war es, zur Umsetzung der Entscheidungen des Welterbekomitees von 2016 und 2017 beizutragen, welche eine Überarbeitung des 'Policy Documents on the Impacts of Climate Change on World Heritage Properties' fordert. In den Prozessen der Welterbekonvention wird das Thema 'Sustainable Development' mittelfristig eine wichtige Rolle spielen. Der Klimawandel ist ein zentrales Element der 'Policy for the Integration of a Sustainable Development Perspective into the Processes of the World Heritage Convention'. Damit stand der Workshop in direktem Zusammenhang mit dem bereits 2016 durchgeführten Workshop zum Thema 'World Heritage and Sustainable Development'. Die Veranstaltung war mit 20 internationalen Expertinnen und Experten aus 15 verschiedenen Ländern sehr gut besucht. Es ist gelungen Expertinnen und Experten aus allen globalen Regionen, dem Natur- und Kulturerbesektor, sowie Vertreter der Mitveranstalter zusammen zu bringen. Die Ergebnisse des Workshops lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die TeilnehmerInnen stellten fest, dass Klimawandel sich in den vergangenen Jahren zu einem der Haupteinflussfaktoren auf Welterbestätten entwickelt hat. - Die aktuelle Policy, 2007 verabschiedet, benötigt eine umfassende Überarbeitung, da sie sich ausschließlich mit dem Management von Klimawandelfolgen in Welterbstätten befasst und übergeordnete Fragen zum Zusammenhang zwischen Welterbe und Klimawandel und neue Entwicklungen im internationalen Klimaschutz nicht behandelt. - Im Workshop wurden Empfehlungen im Hinblick auf diese Überarbeitung entwickelt, die sich mit den Inhalten der zukünftigen 'Policy', dem Ansatz für die Umsetzung der neuen Policy und dem weiteren Prozess zur Erarbeitung dieser befassen. Die wichtigsten Ergebnisse des Workshops wurden in einem Bericht zusammengefasst und werden direkt in den weiteren Prozess zur Überarbeitung des Dokumentes einfließen, welcher vom UNESCO-Welterbezentrum und den Beratungsorganisationen gesteuert wird. Dieser Bericht wurde vom Welterbezentrum bereits auf dessen Webseite veröffentlicht.
Das Vorhaben knüpft an die Seminarreihen an der Internationalen Naturschutzakademie Insel Vilm (INA) vergangener Jahre an, mit der Deutschland sein internationales Ansehen im Welterbebereich verbessert und einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der Konvention geleistet hat. Ziel der neuen Seminarreihe (2014 bis 2016) ist, die Umsetzung der Welterbekonvention im Bereich Naturerbe weiter voranzubringen, indem gezielt aktuelle Fragestellungen in der Umsetzung des Welterbeübereinkommens im globalen Kontext bearbeitet werden. Die Tagungsreihe greift folgende aktuellen Prozesse des Welterbeübereinkommens auf: 1) Umsetzung der Globalen Strategie und Folgeprozess 'Future of the Convention' mit den Schwerpunkten Glaubwürdigkeit des Übereinkommens und Etablierung einer 'representative, balanced and credible WH List': insbesondere Entwicklung von Standards zur Durchführung globaler und regionaler Vergleichsanalysen. 2) Effektive Umsetzung der Komiteebeschlüsse zum Weltnaturerbe (je nach Aktualität Auswahl geeigneter Themen). Geplant sind in der dreijährigen Seminarreihe jeweils eine Veranstaltung pro Jahr (2 an der INA Insel Vilm, eine außerhalb). Aufgrund der sehr guten Resultate der in den vergangenen Jahren durchgeführten Veranstaltungen haben IUCN und das UNESCO-Welterbezentrum großes Interesse an der Fortführung der Seminarreihe.
Die UNESCO feiert 2012 das 40-jährige Bestehen der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Das Jubiläumsjahr wurde am 30. Januar 2012 in der UNESCO-Zentrale in Paris eröffnet.
Auf dere72. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) wurde am 22. Juni 2012 in Stralsund die Resolution "40 Jahre UNESCO-Welterbe – Deutschlands Beitrag zum Erhalt des Kultur- und Naturerbes der Welt stärken" verabschiedet. Sie würdigten darin die Welterbekonvention als eines der erfolgreichsten globalen Maßnahmen zum Erhalt bedeutender Kultur- und Naturstätten und zum grenzüberschreitenden Kulturdialog.
Das Welterbekomitee der UNESCO hat das Dresdner Elbtal von der Liste des Welterbes gestrichen. Dies hat das Gremium bei seiner 33. Tagung im spanischen Sevilla entschieden. Dresden wurde im Juli 2004 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen und stand seit 2006 auf der "Liste des gefährdeten Welterbes". Seit 2006 befindet sich die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal auf der Liste des gefährdeten Welterbes. Ein unabhängiges Gutachten hatte die geplante vierspurige Elbquerung als gravierenden Eingriff bewertet, die den außergewöhnlichen universellen Wert des Welterbes gefährde.Das Welterbekomitee hat seit der Verabschiedung der Welterbekonvention 1972 zum zweiten Mal eine Stätte von der Welterbeliste gestrichen. 2007 wurde das Wildschutzgebiet der arabischen Oryx-Antilope der Welterbe-Status aberkannt.