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COP 28 - Bestandsaufnahme des globalen Klimaschutzes

Ab dem 30. November 2023 findet in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) die 28. Weltklimakonferenz statt, auf der die erste globale Bestandsaufnahme der Umsetzung des Übereinkommens von Paris abgeschlossen werden soll. Was bereits jetzt klar ist: Eine Kurskorrektur ist erforderlich, da die globalen Anstrengungen bisher bei weitem nicht ausreichen, um die 2015 in Paris gesteckten Ziele zu erfüllen. Im Jahr 1995 kam in Berlin zum ersten Mal die Staatengemeinschaft bei einer ⁠ UN ⁠-Klimakonferenz zusammen. Nun, 28 Jahre später, startet am 30.11.2023 die sogenannte COP ( Conference of Parties) – die Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen – zum 28. Mal. Sie findet im Emirat Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten statt. Das geplante Ende ist am 12.12.2023. Wie auch in den vergangenen Jahren zeigen Berichte, die kurz vor der COP 28 veröffentlicht wurden, dass die bisherigen Bemühungen der Weltgemeinschaft zweifellos ungenügend sind. Darunter der neueste Emissions Gap Report des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (⁠ UNEP ⁠). Denn die bisher von den Staaten vorgelegten Ziele für die Treibhausgasminderung würden zu 2,5 bis 2,9 °C und bisherige Maßnahmen zu 3 °C globaler Temperaturerhöhung bis zum Ende dieses Jahrhunderts führen. Ziel des Übereinkommens von Paris ist es jedoch, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, um dramatische ⁠ Klimafolgen ⁠ für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Der Synthesebericht der nationalen Klimapläne (NDCs ), der vom Sekretariat der Klimarahmenkonvention veröffentlicht wurde, zeigt, dass die vollständige Umsetzung der NDCs die Treibhausgasemissionen um ca. 5% bis zum Jahr 2030 gegenüber 2019 verringern würden. Laut Weltklimarat (⁠ IPCC ⁠) ist jedoch in diesem Zeitraum eine Verringerung um 43% nötig, um die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen. Wichtige Themen der diesjährigen Weltklimakonferenz sind: Globale Bestandsaufnahme: Um die Ziele des Übereinkommens von Paris (ÜvP) zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen. Im ÜvP wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Fortschritt in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens regelmäßig zu überprüfen und zu verstärken – die sogenannte Globale Bestandsaufnahme ( Globale Stocktake ). Die erste Globale Bestandsaufnahme kommt dieses Jahr zum Abschluss und wird anschließend alle fünf Jahre durchgeführt. Insbesondere werden dabei die Bemühungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, der Stand der Anpassungsbemühungen und die Entwicklung der Finanzströme im globalen Maßstab betrachtet. Ziel ist es, Impulse für neue ambitionierte nationale Klimapläne (NDCs) zu setzen und die internationale Zusammenarbeit für den ⁠ Klimaschutz ⁠ zu stärken. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) begleitet diesen Prozess unter anderem mittels eines Forschungsprojekts und unterstützt die Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen zur Globalen Bestandsaufnahme. Konkrete Ziele, wie die Verdreifachung des Ausbaus erneuerbarer Energien und die Verdopplung der Energieeffizienzrate bis 2030, sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen stehen im Zentrum der Diskussionen zur Minderung der Treibhausgasemissionen. Klimaschäden: Nach der Einigung bei der COP 27, neue Finanzierungsvereinbarungen sowie einen speziellen Fonds einzurichten, um Entwicklungsländer bei der Bewältigung von Verlusten und Schäden durch den ⁠ Klimawandel ⁠ zu unterstützen, muss nun die Operationalisierung dieses Instruments verhandelt werden. Ein „Übergangsausschuss“ hat im Vorfeld eine Empfehlung zur Umsetzung sowohl der neuen Finanzierungsvereinbarungen als auch des Fonds abgeben. Seit geraumer Zeit hat das Thema „Schäden und Verluste“ eine hohe Bedeutung vor allem für die am stärksten von den bereits spürbaren oder auch künftigen Auswirkungen des Klimawandels betroffenen Staaten, die selbst kaum zur Klimakrise beigetragen haben. Finanzierung: Die ab dem Jahr 2020 von der internationalen Gemeinschaft zugesagten jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz und Klimaanpassung in Entwicklungsländern wurden laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) für 2020 nicht eingehalten, jedoch ergibt sich laut Berechnungen der OECD, ausgehend von den Zahlen für 2021, dass dieses Ziel wohl 2022 erreicht wurde. Da es offensichtlich ist, dass das Erreichen der Ziele des Übereinkommens von Paris ohne ein Vielfaches an Finanzmitteln und Investitionen nicht möglich ist, müssen dringend Fortschritte gemacht werden, um globale Finanzströme an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten, wie es im Übereinkommen von Paris vereinbart wurde. Zudem soll auf der diesjährigen Klimakonferenz ein neues Finanzierungsziel für 2025 zur Verabschiedung auf der COP im nächsten Jahr vorbereitet werden. ⁠ Klimafolgenanpassung ⁠: Neben der Minderung von Treibhausgasen ist auch die Anpassung an die bereits spürbaren Folgen des Klimawandels ein wichtiger Pfeiler der erforderlichen globalen Maßnahmen. Das globale Anpassungsziel wurde daher als kollektive Verpflichtung im Artikel 7.1 des Übereinkommens von Paris festgelegt. Um dieses Ziel besser zu verstehen, zu konzipieren und letztendlich zu erreichen wurde ein Arbeitsprogramm erstellt, dass bei der diesjährigen COP finalisiert und umgesetzt werden soll. Dies soll ermöglichen, Fortschritte bei der Stärkung der Widerstandsfähigkeit zu erfassen, zu bewerten und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. Nach der COP 27 im Jahr 2022 findet auch die diesjährige COP 28 im Angesicht multipler Krisen statt. Das Thema Klimaschutz scheint dabei aus dem Fokus verschwunden zu sein, obwohl die Ambitionen eigentlich enorm steigen müssten, um katastrophale Auswirkungen zu vermeiden. Die Konferenz bietet die Möglichkeit für eine Intensivierung der Zusammenarbeit, eine Auffrischung des Vertrauens und für mehr Elan beim Klimaschutz. Der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dirk Messner, und weitere Expert*innen des UBA sind Teil der deutschen Delegation und unterstützen die deutsche Bundesregierung und die EU bei den Verhandlungen und führen zudem selbst Veranstaltungen vor Ort durch.

Ergebnisse der 27. Weltklimakonferenz

Die 27. Weltklimakonferenz war in vielerlei Hinsicht schwierig und kann nur in Teilen als erfolgreich bezeichnet werden. Zu den Erfolgen zählt die Einigung auf einen Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten für vulnerable Staaten. Andererseits konnten nur kleine Fortschritte erzielt werden, global die dringend benötigten Ambitionssteigerungen zur Minderung des Klimawandels voranzubringen. Vom 6. bis 20. November 2022 fand im ägyptischen Sharm El Sheikh die 27. Weltklimakonferenz (kurz COP 27) statt. Expert*innen des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) waren Teil der deutschen Delegation und unterstützten bei den Verhandlungen. Hier ein Erfahrungsbericht und eine Bilanz: Nach über 48-stündigen Verhandlungen über die Agenda an den Vortagen startete die 27. ⁠ UN ⁠-Klimakonferenz (COP27) erstaunlich reibungslos, unter anderem mit einem Agendapunkt zu Finanzierungsfragen zu klimawandelbedingten Schäden und Verlust (Loss and Damage, L&D). Nicht auf die Tagesordnung geschafft hatte es jedoch der von der EU geforderte Agendapunkt zu dem Ziel des Übereinkommens von Paris (ÜvP), die globalen Finanzflüsse in Einklang mit einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung zu bringen. Reden von über 100 Staats- und Regierungschefs unterstrichen mit verschiedenen Schwerpunkten die Dringlichkeit für einen wirksamen ⁠ Klimaschutz ⁠. Wie weit man vom Erreichen der Ziele des ÜvP entfernt ist, wurde nicht zuletzt durch diverse Veröffentlichungen vor der Konferenz verdeutlicht. Einzelne Fortschritte, wie der Inflation Reduction Act der USA , REPowerEU , Chinas Zuwachs an Elektromobilität und Solarenergie sowie ambitioniertere Ziele von Australien , stehen neben insgesamt mageren Fortschritten seit der Klimakonferenz in Glasgow im letzten Jahr, was nur zu einem Teil mit den gegenwärtigen geopolitischen Krisen erklärt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, wies die Staats- und Regierungschefs auf der COP 27 eindrücklich darauf hin, dass sich die Weltgemeinschaft nun entweder zu einem Klimasolidaritätspakt oder zu einem kollektiven „Selbstmordpakt“ zusammenschließen kann. Der seit August 2022 im Amt befindliche Exekutivsekretär der Klimarahmenkonvention (⁠ UNFCCC ⁠), Simon Stiell, stellte sich als „oberster Rechenschaftspflichtsaufseher“ („Accountability Chief“) vor, der kein „Verwalter eines Zurückfallens“ („custodian of backsliding“) sein werde. Er spannte den Bogen von Paris (COP 21) mit seinem Übereinkommen, über Kattowitz und Glasgow (COP 24 und 26) mit seinem Umsetzungsplan zu Sharm El Sheikh, das nun zur Implementierung führen solle. So fasste er die Kernthemen der Konferenz in drei Punkten zusammen: Verhandlungen in konkrete Handlungen münden zu lassen; Fortschritte in den Arbeitssträngen zu Minderung, Anpassung, Finanzierung sowie Verlust und Schaden zu erzielen und die Grundsätze von Transparenz und Rechenschaftspflicht im gesamten Prozess zu verbessern. Wie so oft zogen sich die Verhandlungspunkte, die eigentlich in der ersten Woche der COP abgeschlossen sein sollten, in die zweite Woche, jedoch suchte die Zahl der ungelösten Tagesordnungspunkte der ersten Woche auf dieser COP ihresgleichen. Die COP 27 ging schließlich am Sonntag, den 20. November, um 9:19 Uhr zu Ende, mehr als 39 Stunden später als geplant und damit als zweitlängste COP nach Madrid im Jahr 2019. Die Mantelentscheidung Die Mantelentscheidung (cover decision), der sogenannte „Sharm El Sheikh Implementierungsplan”, nennt das erste Mal im UNFCCC-Kontext Kipppunkte, Nahrung, naturbasierte Lösungen und die Notwendigkeit einer Reform des Finanzsystems mit Elementen der sog. Bridgetown-Initiative . Sie versäumt jedoch, Ambitionen für eine Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 °C voranzubringen. Die Forderung von ungefähr 80 Ländern, darunter Indien, USA, EU, Kanada, Australien, Inselstaaten und Länder Lateinamerikas, nach einem Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wurde von der ägyptischen COP-Präsidentschaft nach massivem Widerstand von Saudi-Arabien und Russland nicht aufgegriffen. Zudem macht das Fehlen einer Absicht, den Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen vor 2025 zu erreichen, deutlich, dass die Begrenzung des mittleren Temperaturanstiegs auf 1,5°C mit den auf dieser COP formulierten Ambitionen zur Treibhausgasminderung kaum noch erreichbar ist. Die Mantelentscheidung nennt neben der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien auch „low-emission energy“, was einen großen Interpretationsraum für die damit gemeinten Energieträger zulässt. Zudem werden alle Länder, wie bei der COP 26, erneut aufgerufen, ambitioniertere Klimaschutzpläne (Nationally Determined Contributions, NDC) einzureichen. Ergebnisse zu Minderung, Schäden und Verlusten, Anpassung und Finanzierung Nach schwierigen Verhandlungen konnte man sich auf einen Prozess für das auf der COP 26 in Glasgow ins Leben gerufene Arbeitsprogramm zur dringenden Minderung von Treibhausgasen vor 2030 einigen (⁠ Mitigation ⁠ Work Programme, MWP). Das vorerst bis 2026 laufende MWP wird sich mit Treibhausgasemissionen in Sektoren befassen, die auf zwei Dialogforen pro Jahr besprochen werden. Die Ergebnisse sollen Eingang in die jährlich stattfindenden ministeriellen Beratungen finden. Die Entwicklung neuer Ziele und ein Fokus auf große Emittenten war nicht möglich. Insbesondere China möchte die faktisch veraltete Einteilung von Entwicklungs- und Industrieländern von vor 30 Jahren beibehalten. Ein neuer Fond zur Kompensation von Schäden und Verlusten (Loss and Damage, L&D) gilt als historischer Erfolg des Treffens, auch wenn es voraussichtlich Jahre dauern wird, bis dieser handlungsfähig sein wird. Es muss zudem in den nächsten zwölf Monaten geklärt werden, bis wann, für welche Länder und durch wen Gelder bereitgestellt werden sollen. Jedoch ist die Schaffung des Fonds nach jahrzehntelangen Forderungen von vulnerablen Staaten ein wichtiges Signal für Solidarität und ein Schritt, um Vertrauen aufzubauen. Es ist sehr fraglich, ob die geringen Fortschritte zur Minderung des Klimawandels auf der COP reichen werden, um die Schäden und Verluste auf ein Maß zu begrenzen, das bewältigbar bleibt. Der innerhalb der deutschen G7-Ratspräsidentschaft aufgesetzte und gemeinsam mit den vulnerabelsten 20 Staaten (V20) auf der COP ins Leben gerufene globale Schutzschirm gegen Klimarisiken ist ein Versuch, schnell einen Beitrag zu dem Thema zu leisten, in diesem Fall außerhalb des UNFCCC-Prozesses. Neben den Diskussionen zu Schäden und Verlusten und zur Minderung der Treibhausgasemissionen wurden Beratungen zur ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ fortgeführt und Fortschritte zum Globalen Anpassungsziel und ein Zeichen zur Verdopplung der Finanzmittel für Anpassung in der Mantelentscheidung erreicht. Als weiteres Finanzthema wurde das um knapp 17 Milliarden verfehlte 100-Milliarden-US-Dollar-Klimafinanzierungsziel vielfach angesprochen (siehe OECD-Bericht 2022 ). Beratungen begannen für ein neues kollektives Finanzierungsziel, das ab 2025 in Kraft treten soll. Nach dem oben erwähnten Scheitern, das ÜvP-Ziel des Artikels 2.1c – Finanzmittelflüsse an einer emissionsarmen und widerstandsfähigen Entwicklung auszurichten – auf die Agenda der Konferenz zu heben, mündeten die Diskussionen in einer Vereinbarung in der Mantelentscheidung, im nächsten Jahr zwei Workshops zu diesem Thema abzuhalten. Des Weiteren wurden Elemente aus der oben erwähnten Bridgetown-Initiative und Diskussionen aus der G20 zur Veränderung des globalen Finanzsystems aufgegriffen. Klimaschutzallianzen Als wichtiges Zeichen wurde das Treffen zwischen US-Präsident Biden und dem chinesischen Präsident Xi Jinping auf der G20-Konferenz in Indonesien aufgenommen. Man einigte sich darauf, die ins Stocken geratenen Klimagespräche zwischen beiden Ländern wiederaufzunehmen. Die Mitte der zweiten COP 27-Konferenzwoche veröffentlichte G20-Deklaration beinhaltete zudem eine Bekräftigung, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Im Vergleich zur COP 26 wurden auf der COP 27 wesentlich weniger Initiativen angekündigt. Unter anderem wurden Ankündigungen zur Landwirtschaft , zur Reduzierung der Entwaldung , zu Öl und Gas und zu Methan gemacht, die teilweise auf den Initiativen des letzten Jahres aufbauen. Nach Südafrika im letzten Jahr, wurde wieder unter Beteiligung Deutschlands eine „Just Energy Transition Partnership“ (JETP) mit Indonesien angekündigt und unter anderem Ägypten Unterstützung beim Umbau seines Energiesystems zugesagt. Die vom Generalsekretär der Vereinten Nationen im März 2022 ins Leben gerufene sogenannte hochrangige Expertengruppe zu Netto-Null-Emissionsverpflichtungen von nichtstaatlichen Einrichtungen legte zehn Vorschläge zur Überprüfung von Netto-Null-Versprechen von Unternehmen vor. Über 600 Vertreter*innen von Unternehmen von fossilen Energien versuchten, die Konferenz für ihre Ziele zu nutzen, zum Beispiel durch fragwürdige Darstellungen des Potenzials und Nutzens der ⁠ CO2 ⁠-Abscheidung und -Speicherung (⁠ CCS ⁠) und des Geo-Engineerings. Sie waren in Gesellschaft von 18 der 20 Sponsoren der COP 27, die laut einem Bericht des Corporate Europe Observatory Verbindungen zur fossilen Industrie haben. NGOs zählten zudem 21 Gasgeschäfte, die während der Konferenz abgeschlossen wurden . Ausblick Nach der „Zwischenkonferenz“ der so genannten Nebenorgane der Klimarahmenkonvention in Bonn (05.-15. Juni 2023) wird die nächste Weltklimakonferenz (COP 28) in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate (30. November – 12. Dezember 2023), stattfinden. Hier dürfte der Abschluss der ersten Globalen Bestandsaufnahme eine prominente  Rolle einnehmen, in der geprüft wird, wie die Nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) aller Mitgliedsstaaten der Klimarahmenkonvention in der Summe verstärkt werden können, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen.

23. Weltklimakonferenz in Bonn

Immer mehr Unwetter und Starkregen in Deutschland, schmelzende Gletscher und steigende Meeresspiegel: Der Klimawandel ist mittlerweile Realität und steht vor unserer Haustür. Damit es nicht noch schlimmer wird, kommen vom 6. bis 17. November rund 25.000 Teilnehmende aus 196 Nationen zur 23. Weltklimakonferenz nach Bonn. Zwölf Tage lang treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus 196 Ländern in Bonn, um über den ⁠ Klimaschutz ⁠ und ⁠ Anpassung an den Klimawandel ⁠ zu verhandeln. Das Ziel: Feste Regeln zu setzen, um das 2015 verabschiedete Pariser Übereinkommen in die Praxis umzusetzen. Bis 2018 soll ein verbindliches Regelbuch beschlossen werden. Gastgeber der 23. Weltklimakonferenz (COP23 – Conference of Parties) ist die Republik Fidschi. Diese hat darum gebeten, dass die Konferenz am Standort des ⁠ UN ⁠ Klimasekretariats in Bonn stattfindet. Die Verhandlungen finden im Rahmen von sechs Einzelkonferenzen mit diversen Themen und Verhandlungspunkten statt. Zudem gibt es einen Messebereich mit diversen Aktivitäten und Vorträgen. Das Umweltbundesamt ist durch Expertinnen und Experten vertreten, welche die Verhandlungen unterstützen. Zudem informiert das ⁠ UBA ⁠ am Rande der Konferenz mit Vorträgen, Ausstellungsexponaten und Gesprächen zum Thema. Das Konferenzgelände ist nicht öffentlich zugänglich. Allerdings wird es rund um das Konferenzgelände und in der Stadt Bonn diverse Aktivitäten zum Thema geben.

Weltklimakonferenz erstmals als umweltfreundlich zertifiziert

Mehrweg-Trinkgefäße, CO2-Kompensation und ökostrombetriebene Elektro-Shuttlebusse – die COP23 in Bonn ist als erste Weltklimakonferenz mit der EMAS-Validierungsurkunde für ihr vorbildliches Umweltmanagement zertifiziert worden. 25.000 Teilnehmende, die aus 196 Nationen anreisen und zwölf Tage lang untergebracht und verpflegt werden – eine so große Veranstaltung wie die 23. Weltklimakonferenz in Bonn umweltfreundlich abzuhalten ist eine große Herausforderung. Das Veranstaltungsmanagement hatte bereits ab dem Planungsstart vor elf Monaten auf die konsequente Vermeidung von Umweltbelastungen hingearbeitet und dies in der vorgeschriebenen Umwelterklärung nach dem international anerkannten Umweltmanagement- und Auditsystem ⁠ EMAS ⁠ dokumentiert. So kamen etwa Mehrweg-Trinkgefäße und ökostrombetriebene Elektro-Shuttlebusse zum Einsatz. Die unvermeidbaren Treibhausgase, die vor allem durch die An- und Abreise der Teilnehmenden entstehen, werden vom ⁠ UBA ⁠ vollständig über hochwertige CO 2 -Emissionsminderungszertifikate aus internationalen Klimaschutzprojekten kompensiert. Das UBA hat dafür eine Ausschreibung veröffentlicht. Gesucht werden bis zum 12.12.2017 anspruchsvolle Projekte, die neben zusätzlicher Emissionsminderung auch einen hohen Nachhaltigkeitseffekt im Projektland erbringen. Als Zeichen der Partnerschaft mit dem Konferenzveranstalter Fidschi wird für den Erwerb von Zertifikaten ein regionaler Fokus auf die kleinen Inselstaaten gelegt. Die Bundesregierung wird dann in dem Umfang Zertifikate von diesen Projekten kaufen, den die Bonner Konferenz an Klimagasen verursacht hat. Die EMAS-Validierungsurkunde wurde am 17. November 2017 von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Ovais Sarmad, Vize-Exekutivsekretär des ⁠ UN ⁠-Klimasekretariats, entgegengenommen. Nach der Konferenz werden die Verbrauchswerte und erhobenen Daten mit den Zielen und Maßnahmen der ursprünglichen Umwelterklärung evaluiert, erneut durch den Umweltgutachter überprüft und anschließend in einer aktualisierten Umwelterklärung veröffentlicht. Schwerpunkte sind die Abfallvermeidung und die strikte Mülltrennung, eine klimafreundliche Verpflegung, ein attraktiver öffentlicher Personennahverkehr, klimaneutrale Shuttleservices sowie umweltverträgliche und wieder verwendbare Materialien auch bei den temporären Bauten. Energieversorgung und Wasserverbrauch gehören ebenfalls zu den im Nachgang zu überprüfenden Kennzahlen.

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