Stickstoffempfindliche Lebensraumtypen sind Lebensraumtypen / Biotoptypen, welche sensibel auf atmosphärische Stickstoffeinträge reagieren. Die Daten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt über den LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos Die WFS-Layer „stickstoffempfindliche_lrt_point“, „stickstoffempfindliche_lrt_polyline“ und „stickstoffempfindliche_lrt_polygon“ werden dabei zu einem Polygonlayer zusammengeführt; Punkt- und Linienobjekte werden dabei mit einem 5-m-Puffer in Flächen umgewandelt. Ab einem Maßstab von 1:25000 werden die Daten geometrisch leicht vereinfacht dargestellt.
Lage aller Zusammenkünfte verschiedenster Interessengemeinschaften im Stadtgebiet Erkrath.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. Die Polygondaten stammen aus der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und werden direkt aus dem Layer „uzvr_polygon“ des LINFOS-WFS bezogen: https://www.wfs.nrw.de/umwelt/linfos
Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Seit dem 30.03.2023 ist die 'ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Herford zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Trockenzeiten' in Kraft, um Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Kreis Herford bei niedrigen Wasserständen zum Schutz der Gewässerökologie einzuschränken (weitere Informationen unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Niedrigwasser-in-Trockenzeiten-Beschr%C3%A4nkung-der-Wasserentnahme). In Zeiten niedriger Wasserstände ist die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs untersagt. Ebenso sind Wasserentnahmen auf Grund erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse einzustellen, sofern diese Erlaubnisse keine Regelungen für Entnahmen bei niedrigen Wasserständen enthalten (§ 3 Absatz 1 und 2 der Allgemeinverfügung). Wer eine Wasserentnahme beabsichtigt, die den oben genannten Einschränkungen unterliegt, muss eigenständig und tagesaktuell anhand des jeweils maßgeblichen Pegels prüfen, ob ein niedriger Wasserstand vorliegt.
Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Allgemeine Vorprüfung zur Fest-stellung der UVP-Pflicht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19 in 32105 Bad Salzuflen, hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe Die beantragte Genehmigung umfasst • Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der ehemaligen Wehranlage auf Höhe der Brücke der Werler Straße als wichtiger Maßnahmenbaustein zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Werre. • Schaffung eines natürlichen Gewässerverlaufes der Werre auf einer Länge von rund 670 Me-tern mit wechselnden Böschungsneigungen, Strukturelementen und natürlichem Bewuchs in Form einer Sekundäraue mit der weiteren Option der eigendynamischen Entwicklung innerhalb der rechtsseitig zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen, oberhalb der Brücke der Werler Straße.
Visualized position. Position does not represent exact sample coordinates. Do not use data set as point data.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 115 |
| Kommune | 2 |
| Land | 33 |
| Weitere | 2 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 24 |
| Förderprogramm | 29 |
| Infrastruktur | 7 |
| Text | 16 |
| Umweltprüfung | 7 |
| WRRL-Maßnahme | 77 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 132 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 136 |
| Englisch | 104 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 1 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 25 |
| Keine | 103 |
| Webseite | 40 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 68 |
| Lebewesen und Lebensräume | 150 |
| Luft | 54 |
| Mensch und Umwelt | 128 |
| Wasser | 83 |
| Weitere | 154 |