Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Seit dem 30.03.2023 ist die 'ordnungsbehördliche Verordnung des Kreises Herford zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Trockenzeiten' in Kraft, um Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Kreis Herford bei niedrigen Wasserständen zum Schutz der Gewässerökologie einzuschränken (weitere Informationen unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Niedrigwasser-in-Trockenzeiten-Beschr%C3%A4nkung-der-Wasserentnahme). In Zeiten niedriger Wasserstände ist die Wasserentnahme im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs untersagt. Ebenso sind Wasserentnahmen auf Grund erteilter wasserrechtlicher Erlaubnisse einzustellen, sofern diese Erlaubnisse keine Regelungen für Entnahmen bei niedrigen Wasserständen enthalten (§ 3 Absatz 1 und 2 der Allgemeinverfügung). Wer eine Wasserentnahme beabsichtigt, die den oben genannten Einschränkungen unterliegt, muss eigenständig und tagesaktuell anhand des jeweils maßgeblichen Pegels prüfen, ob ein niedriger Wasserstand vorliegt.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Herstellung Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Allgemeine Vorprüfung zur Fest-stellung der UVP-Pflicht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19 in 32105 Bad Salzuflen, hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: Herstellung der Durchgängigkeit und Renaturierung der Werre oberhalb der Werler Straße in der Stadt Bad Salzuflen im Kreis Lippe Die beantragte Genehmigung umfasst • Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der ehemaligen Wehranlage auf Höhe der Brücke der Werler Straße als wichtiger Maßnahmenbaustein zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Werre. • Schaffung eines natürlichen Gewässerverlaufes der Werre auf einer Länge von rund 670 Me-tern mit wechselnden Böschungsneigungen, Strukturelementen und natürlichem Bewuchs in Form einer Sekundäraue mit der weiteren Option der eigendynamischen Entwicklung innerhalb der rechtsseitig zur Verfügung stehenden landwirtschaftlichen Flächen, oberhalb der Brücke der Werler Straße.
Visualized position. Position does not represent exact sample coordinates. Do not use data set as point data.
Die Klimaanalyse stellt die Bewertung der klimatischen und lufthygienischen Situation im Stadtgebiet von Herne anhand der Auswertungen aktueller Modellierungen und Messungen dar. Ziel der Untersuchung ist die Analyse und Bewertung der klimatischen Situation innerhalb des Herner Stadtgebietes sowie die Ausweisung von Planungshinweisen, die vor dem Hintergrund der prognostizierten klimatischen Veränderungen im Laufe des 21. Jahrhunderts eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung gewährleisten sollen.
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Werre plant der Werre-Wasserverband als überörtlich wirksame Hochwasserschutzmaßnahme den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wiembecke in den Ortsteilen Hornoldendorf der Stadt Detmold sowie Fromhausen der Stadt Horn-Bad Meinberg. Das Hochwasserrückhaltebecken stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmenkette zur Minderung der Hochwasserschäden in bebauten Bereichen des Werre-Einzugsgebietes dar. Das geplante Becken ist lagegebunden. Es erstreckt sich über eine Länge von rd. 1.400 m und einer Breite von bis zu 200 m. Es hat ein Fassungsvermögen von 693.000 Kubikmeter und die Einstaufläche dehnt sich über eine Fläche von rund 18 Hektar aus. Als Sperrbauwerk soll ca. 300 Meter südöstlich (oberhalb) von Hornoldendorf ein Damm mit einer maximalen Dammhöhe von rund 12 Meter über der Talsohle errichtet werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der Holzhauser Bach, der aus südlicher Richtung kommend in die Wiembecke mündet, im Bereich der Ortslage Fromhausen umgestaltet werden, um die Hochwassersituation der Anlieger zu verbessern. Vorgesehen ist der Neubau eines Hochwasserabschlages im Holzhauser Bach. Im Falle eines Hochwassers wird durch ein Teilungsbauwerk den Anteil des Hochwassers größer einem 1-jährlichen Hochwasser durch ein neu zu erstellendes Hochwasserableitungsgerinne abgeführt. Damit wird sichergestellt, dass in dem alten Abschnitt des Holzhauser Baches eine Ausuferung in Folge von Hochwasserabfluss im Holzhauser Bach vermieden wird. Das Entwässerungsgerinne der Hochwasserentlastung wird unterhalb der Bebauung Osterbergweg 1 und 3 wieder der Wiembecke zugeführt. Um die Verkehrsbelastung in Hornoldendorf zu reduzieren und die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern, ist der Neubau der K 90, 1n als südöstliche Umfahrung von Hornoldendorf geplant. Die geplante Trasse führt über den Sperrdamm des Hochwasserrückhaltebeckens und schließt an die L 828 an.
- die Messdaten zur Gewässerqualität der unteren Werre seit 2010.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 109 |
| Kommune | 5 |
| Land | 33 |
| Weitere | 7 |
| Wirtschaft | 7 |
| Wissenschaft | 11 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 20 |
| Förderprogramm | 21 |
| Infrastruktur | 7 |
| Taxon | 1 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 7 |
| WRRL-Maßnahme | 77 |
| unbekannt | 11 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 23 |
| Offen | 121 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 146 |
| Englisch | 85 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 9 |
| Bild | 1 |
| Datei | 5 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 93 |
| Webseite | 36 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 49 |
| Lebewesen und Lebensräume | 141 |
| Luft | 43 |
| Mensch und Umwelt | 119 |
| Wasser | 69 |
| Weitere | 145 |