API src

Found 6715 results.

Related terms

Recyclingfähige Materialien für Rotorblätter und deren Wiederverwertung, Teilvorhaben: Fertigung und Prüfung von Rotorblattkomponenten, vor und nach der Solvolyse, sowie der Aufbereitung der Materialien

Abfallbilanz 2021 der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

<p>Dieser Datensatz enthält die Daten der Abfallbilanz der AWM und somit die wesentlichen Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft für 2021.</p> <p>In der Abfallbilanz wird in komprimierter und übersichtlicher Form entsprechend § 21 Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie § 5 c Landesabfallgesetz über Art, Menge und Verbleib der im Verantwortungsbereich der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster angefallenen Abfälle und Wertstoffe berichtet.</p> <p>Neben der Abfallbilanz als PDF-Dateie enthält dieser Datensatz auch eine maschinenlesbare, tabellarische Auflistung der Informationen der Abfallbilanz 2021. Außerdem werden die Vergleichsdaten seit 2018 in der Datei aufgeführt.</p> <p>In maschinenlesbarer Form enthält die CSV-Datei Daten zu folgenden Abfallmengen:</p> <ul> <li>Gesamtaufkommen Siedlungsabfälle</li> <li>Abfälle aus Privathaushalten</li> <li>Abfallaufkommen in kg pro Einwohner/Jahr Gesamt</li> <li>Restabfall in kg pro Einwohner/Jahr</li> <li>Wertstoffsammlung über Recyclinghöfe</li> </ul> <p>Weitere Erklärungen zu den jeweiligen Daten und viele weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei.</p> <p>Stichworte: Abfall, Entsorgung, Müllabfuhr</p>

Abwasserbeseitigung

Die abwassertechnische Erschließung der Siedlungsgebiete Berlins ist ein Investitionsschwerpunkt der Berliner Wasserbetriebe in den nächsten Jahren. Zurzeit sind ca. 98 % der Grundstücke in den Siedlungsgebieten an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. In den nichtkanalisierten Gebieten wohnen ca. 56.000 Einwohner, davon in Wasserschutzgebieten rund 31.000 Einwohner. Die Erschließungsplanung sieht vor, unter Beachtung wirtschaftlicher Belange alle zusammenhängenden gemeindlichen Siedlungsgebiete Berlins in den Trinkwasserschutzzonen und im Urstromtal weitestgehend mit einer zentralen Schmutzwasserkanalisation zu versehen. Für einzelne Siedlungsgebiete, die kurz- bis mittelfristig aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit einer Kanalisation ausgestattet werden können, sind individuelle Maßnahmen mit gleichem Umweltschutzniveau nachzuweisen. Sofern in Gebieten ohne Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe Abwässer anfallen, sind diese in Abwassersammelanlagen mit abflusslosen Abwassersammelbehältern zu sammeln und durch zugelassene Abfuhrunternehmen ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Abwassersammelanlage besteht aus dem Abwassersammelbehälter und der Abwasserzuleitung sowie ggf. einer Abwasserableitung mit Ansaugstutzen für die mobile Entsorgung. Zulässig sind nur dichte monolithische Behälter aus Kunststoff oder wasserundurchlässigem Beton, die für diesen Verwendungszweck hergestellt werden. Abwassersammelbehälter aus Kunststoff sind ‘nicht geregelte Bauprodukte’, die gemäß § 18 Bauvereinfachungsgesetz (BauVG Bln) einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bedürfen. Die in den Zulassungen festgelegten Einbauvorschriften und Bestimmungen für die jeweiligen Behälter müssen sorgfältig beachtet und eingehalten werden. Für einen neuen monolithischen Abwassersammelbehälter aus Beton ist dann keine Zulassung des DIBt erforderlich, wenn es sich um ein tragendes Fertigteil aus Beton oder Stahlbeton nach Bauregelliste A, Teil 1, lfd. Nr. 1.6.1, DIN 1045 oder DIN V ENV 1992-1-3 handelt, das von einer für dieses Bauprodukt bauaufsichtlich anerkannten Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach dieser Bauregelliste zertifiziert und überwacht wird. Als Werkstoff muß wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden. Wasserbehördliche Genehmigungen für die Errichtung von Abwassersammelanlagen sind gemäß § 38 Abs. 1, Ziff. 2 Berliner Wassergesetz (BWG) nur noch dann erforderlich, wenn der tägliche Abwasseranfall im Jahresdurchschnitt über 8 m³ liegt. Vorhandene Abwassersammelbehälter aus Betonschachtringen oder stabilem Mauerwerk können auch mit Innenhüllen aus Kunststoff oder eingepassten Kunststoffbehältern nachgerüstet werden. Die für diese Sanierungsverfahren zugelassenen Werkstoffe bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) und müssen von Fachbetrieben verarbeitet werden. Von Sanierungen in Eigenregie ist daher Abstand zu nehmen. In Kleingartenanlagen sind, um eine Vielzahl von Einzelanlagen zu vermeiden, zentrale Sammelanlagen oder ein Anschluss an die Kanalisation anzustreben. Die Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ergibt sich entweder aus den Wasserschutzgebietsverordnungen oder aus den Pachtverträgen. Liegt das Grundstück nicht im Wasserschutzgebiet und besteht auch keine vertragliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen, gilt folgendes: Bei neuen Abwassersammelbehältern mit Zulassung durch das DIBt muss aus der Gewährsbescheinigung bzw. dem Einbauzertifikat hervorgehen, dass die neue Abwasseranlage – die Rohrleitungen und der Sammelbehälter – vor Inbetriebnahme entsprechend DIN 1986 Teil 30, DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 auf Dichtheit überprüft worden ist. Bei sanierten Abwasseranlagen und solchen, die in Eigenleistung errichtet wurden, sind Überprüfungen der Dichtheit durch Sachverständige erforderlich, um die Dichtheit der Anlagen nachweisen zu können. Sachverständige müssen entweder von der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer bestellt oder Mitglied der “Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Entwässerungskanälen und -leitungen” sein oder eine vergleichbare Qualifikation aufweisen und diese durch externe Kontrollmaßnahmen sicherstellen. Eine vergleichbare Qualifikation weisen Firmen auf, die bei einer Handwerkskammer eingetragene Meisterbetriebe für das “Installations- und Heizungsbauerhandwerk” sind und durch externe Kontrolle, z.B. durch den TÜV oder eine andere Überwachungsgemeinschaft regelmäßig überprüft werden (ein Überwachungsvertrag bzw. ein entsprechendes Zertifikat muss vorhanden sein). Die ordnungsgemäße Durchführung der Dichtheitsprüfungen muss nach den DIN-Normen DIN 1986-30 und DIN EN 1610 sowie DIN EN 12566-1 erfolgen und in einem Dichtheitsgutachten dokumentiert werden. Ausschlaggebend für die Dichtheitsgutachten sind die Prüfprotokolle. Aus diesen Protokollen müssen die Art der Prüfungen und die zutreffenden Parameter wie z.B. bei der Prüfung mit Wasser – Material, Durchmesser der Rohrleitungen, Haltungslängen, benetzte Flächen, Volumen und Füllmengen, zulässige Wasserzugabe, gemessene Wasserzugabe und Prüfdauer – ersichtlich sein Wasserschutzgebiete dienen dem Schutz der Wasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt werden. Sie sind nach Gefährdungsgrad in die Schutzzonen II bis III B eingeteilt. Die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnungen regeln diese besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Beim Bau und Betrieb von Abwassersammelanlagen in diesen Gebieten werden erhöhte Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass die Abwassersammelanlagen in der Schutzzone II grundsätzlich doppelwandig oder mit einem technisch gleichwertigen Sicherheitsstandard auszugestalten sind. Außerdem ist die Dichtheit der Anlagen durch Sachverständige auf Kosten der Betreiber bei Errichtung, Erweiterung oder wesentlicher Änderung und danach wiederkehrend in Abständen von fünf Jahren zu überprüfen. Die für den Einsatz in den Schutzzonen II und III A vorgesehenen Abwassersammelbehälter aus Kunststoff mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik müssen im Werk als Ganzes (Monolith) für diesen Verwendungszweck hergestellt worden sein, d. h., Behälter in zweiteiliger Bauweise sowie Behältersysteme sind nicht zulässig. Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Kleingärten – Tel.: (030) 9025-1657 oder Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Wasserbehörde – Tel.: (030) 9025-2005 (Sekretariat) zur Verfügung.

Weitergehende Behandlungsstufen zur Entfernung gelöster Stoffe, TP2.3: Entwicklung der biotechnologischen Filterkomponenten und der mikrobiellen Herstellungsprozesse der Enzyme

Digitaler Lebenszyklus und Materialforschung an bleifreien piezoelektrischen und ferritischen Hochleistungskeramiken, Teilvorhaben: Ontologien funktionskeramischer Werkstoffe

Qualifikation von umweltverträglichen Esterflüssigkeiten für den Einsatz in Transformatorisoliersystemen für die Hochspannungs-Gleichstromübertragung, Teilvorhaben: Dielektrische Qualifikation und Simulation der Isolierwerkstoffe und -systeme

(Semi-) dezentrales Abwasserbehandlungssystem, TP1.6: Betriebswirtschaftliche Bewertung und Entwicklung innovativer Betreibermodelle

V1.1 Sammlung und Sortierung faserhaltiger Abfälle und Wertstoffe, TP4: Praxis 1

Entwicklung eines Rotorblattes aus Stahl für Onshore Windenergieanlagen, Teilvorhaben: Akustische Bewertung

Das Projekt SteelBlade beschäftigt sich mit der Entwicklung und Konstruktion eines Onshore Rotorblattes für Windenergieanlagen, das für den Einsatz des Werkstoffs Stahl optimiert wird. Leichtbau- und Optimierungsmethoden aus der Luft- und Raumfahrt sowie dem Fahrzeugbau sollen den effizienten Einsatz des Werkstoffes sichern. Durch eine gleichzeitige Akustik-Optimierung der Struktur kann die Umweltbelastung durch Schallemissionen für Mensch und Tier kontrolliert und gesenkt werden. Der Fokus bei der Entwicklung des Stahlrotorblattes liegt auf der Konstruktion der inneren Struktur sowie der Auslegung einer Blattaußenhülle, die auf Basis aerodynamischer Gesichtspunkte entwickelt wird. Die Konstruktion des Stahlrotorblattes erfolgt durch konsequente Leichtbaumethodik, um das Gesamtgewicht des Stahlblattes auf dem Niveau des GFK-Blattes zu halten. Um die Anwendbarkeit der Neuentwicklung zu gewährleisten, wird Novicos insbesondere das akustische Verhalten mitbetrachten, insbesondere vor dem Hintergrund des geänderten Körperschalltransfers sowie geringerer Dämpfung des Werkstoffs Stahl. Aufgrund der sehr großen Systeme, sowie der Relevanz des Doppler-Effektes bei rotierenden schallemittierenden Oberflächen, wird der Einfluss der neu entwickelten Blattkonstruktion auf die WEA-Schallemission mithilfe der Boundary-Elemente-Methode (BEM) bestimmt. Im Rahmen dieses Projektes wird Novicos das schnelle BEM-Verfahren der hierarchischen Matrizen mit geschachtelten Clusterbasen an die speziellen Anforderungen der Schallemissionssimulation von Windenergieanlagen anpassen. Dies umfasst Berücksichtigung der Bodeneigenschaften sowie des Doppler-Effekts wie die Ausnutzung von WEA-Oberflächensymmetrien zur Verringerung des Rechenaufwands. Basierend auf den Erweiterungen des schnellen BEM-Lösers wird Novicos die Konstruktionsvarianten des Rotorblattes für die betrachteten WEA-Konzepte analysieren und unter akustischen Gesichtspunkten bewerten.

Einfluss von Herbiziden auf wertgebende Inhaltsstoffe einiger Gemuesearten

Es wird untersucht, inwieweit die fuer einzelne Gemuesekulturen zugelassenen Herbizide einen Einfluss auf die Bildung ausgewaehlter Inhaltsstoffe (Carotin bei Moehren, Vitamin C bei Salat) ausueben. Die Ermittlung der kritischen Wirkstoffmengen im laufe der einzelnen Entwicklungsstadien steht mit im Vordergrund der Untersuchungen. Die optimale Dosis (bezogen auf die Unkrautwirkung) wird mit darueber und darunter liegenden Aufwandmengen verglichen.

1 2 3 4 5670 671 672