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Found 51 results.

Luftdaten der Station Weserbergland (DENI041) in Rinteln

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Cadmium im Feinstaub (Cd), Kohlenmonoxid (CO), Blei im Feinstaub (Pb), Feinstaub (PM₁₀). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Die Eiszeit in Nordost-Westfalen und angrenzenden Gebieten Niedersachsens – Elster- und saalezeitliche Ablagerungen und ihre kristallinen Leitgeschiebegesellschaften

Anlass für die vorliegende Dokumentation gaben Untersuchungen zum eiszeitlichen Geschehen in der Westfälischen Bucht mit dem Nachweis von drei saalezeitlichen Eisvorstößen mit nahezu gleichen Verhältnissen wie in den Niederlanden. Die Ergebnisse veranlassten die Autoren, ihre Untersuchungen weiter nach Nordosten über das Weserbergland bis in das norddeutsche Tiefland auszudehnen, um eine Parallelisierung mit den Moränenablagerungen im niedersächsischen Raum herzustellen. Als Ergebnis sind deutliche Gemeinsamkeiten im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Gebieten zu erkennen, die über die allgemeine Tatsache eines saalezeitlichen Hauptvorstoßes nach Nord- und Nordwestdeutschland hinausgehen und eine Parallelisierung einzelner Eisvorstöße von Niedersachsen über Westfalen bis in das Rheinland zulassen. [2003. 95 S., 15 Abb., 10 Tab., Anh. mit 2 Tab. u. 1 Fototaf.; ISBN 978-3-86029-967-8]

Die wichtigsten Geopotentiale in Nordrhein-Westfalen

In den letzten Jahrzehnten hat sich mehr und mehr gezeigt, dass nicht nur umweltschutzbezogene Zielsetzungen unverzichtbar geworden sind, sondern auch Ziele der Umweltsicherung und der Daseinsvorsorge. In Nordrhein-Westfalen leistet der Geologische Dienst NRW, mit Sitz in Krefeld, dessen Untersuchungsobjekte Gesteine, Grundwasser und Böden sind, hierzu einen entscheidenden Beitrag. Grund und Boden werden vom Menschen intensiv beansprucht, sei es zur Errichtung von Wohnsiedlungen, Ansiedlung von Industriebetrieben, Erschließung von Verkehrswegen, Gewinnung von Rohstoffen, Deckung des Energiebedarfs, Versorgung mit Wasser, Produktion von Nahrungsmitteln, Deponierung von Abfallstoffen sowie Freizeitgestaltung und Erholung. Die Sonderveröffentlichung gibt einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten Geopotentiale, wie z.B. Rohstoffe und Böden, von NRW; untergliedert nach den vier geologisch-landschaftlichen Großeinheiten Rheinisches Schiefergebirge, Weserbergland, Westfälische Tieflandsbucht und Niederrheinische Bucht. [1981. 72 S., 1 Abb., 1 Karte 1:500.000; ISBN 978-3-86029-912-8]

Deponie Mönchbrink

Mit Antrag vom 03.05.2022, beantragte die UDW-Umweltdienste Weserbergland GmbH die UVP-Vorprüfung zur Vorbereitung eines Antrages gem. § 35 (3) Nr.1 KrWG für die Errichtung einer DK 0+ Deponie. Standoprt der Deponie zwischen Coppenbrügge und Bessingen an der B1, Gemarkung Landwehr, Flur 13, Flurstücke (jeweils teilweise): 24/1, 23, 22/2, 17/13, 17/3, 17/10, 17/8, 12/2, 16/4, 16/3, 54, 12/1, 173/10, 5/1, 6 und 5/8

Baulücken- und Leerstandskataster

Das Baulücken- und Leerstandskataster (BLK) ist ein speziell für niedersächsische Kommunen entwickelter Dienst zur internen Verwendung. Es hat zwei Nutzungsschwerpunkte: 1. Anzeige der Altersstruktur der Einwohner. Die Bewohner eines Flurstücks werden nach Altersgruppen visualisiert. Fehlende Meldedaten weisen auf potenzielle Leerstände hin. Die kommunale Verwaltung erhält eine entscheidende Unterstützung bei der Stadt-/Ortsentwicklungsplanung, z. B. Schulen, Schulwege, Spielplätze, Senioren- und Nahversorgungseinrichtungen, ärztliche Versorgung. 2. Erfassung und Anzeige von Leerständen und Baulücken. Erfassungsbögen (Download siehe rechts) erleichtern die Arbeit. Die datentechnische Erfassung ist sehr einfach und kann ohne spezielle Schulung geleistet werden. Erhobene Daten geben zum Beispiel Auskunft über räumliche Häufungen von bestehenden Wohn- und Gewerbeleerständen, über Innenentwicklungspotenziale oder drohende Leerstände. Das BLK für Kommunen ist ein Dienst der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird von den Regionaldirektionen und der Landesvermessung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angeboten. Es ist ausschließlich über das Landesintranet verwendbar. Der Leitfaden (Download siehe rechts) beschreibt alle Funktionen und Möglichkeiten des BLK. Das BLK ist im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs - Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung von Kommunen" der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus entstanden und wurde im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge" des Regionalmanagements Mitte Niedersachsen weiterentwickelt.

Weserbergland-Region setzt auf kooperative Strategien

Die "Region Weserbergland plus" ist besonders stark vom demographischen Wandel und Bevölkerungsrückgang betroffen. Anstatt neue Siedlungsgebiete auszuweisen, wollen die Kommunen und Landkreise gemeinsam die bestehenden Siedlungsgebiete konsolidieren. "Umbau statt Zuwachs – Kooperation statt Konkurrenz" lautet die Devise für die Region. Zur "Region Weserbergland plus" gehören 17 Städte und Gemeinden sowie die vier Landkreise Nienburg/Weser, Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Durch regionale Kooperationen will man die Region für die Herausforderungen des demografischen Wandel ‚fit’ machen und dem Bevölkerungsrückgang aktiv begegnen. Dafür wurde das Modellprojekt "Umbau statt Zuwachs" initiiert, das folgende Ziele hat: Sensibilisierung für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung, aktive Gestaltung von Umbau- und Schrumpfungsprozessen und konsequente Entwicklung alter Orts- und Stadtkerne. Der Nachbar darf nicht mehr als Konkurrent, sondern muss als Partner begriffen werden. So müssen sich die Gemeinden zukünftig auf Entwicklungsschwerpunkte einigen und dafür neue Formen der Arbeitsteilung erproben. Das gilt für die Siedlungsentwicklung, aber auch für Infrastrukturen und die Daseinsvorsorge, die aus finanziellen und qualitativen Gründen nicht mehr überall vorgehalten werden können. Im Projekt entstand ein Handbuch zur aktiven Innenentwicklung , das Politik und Verwaltung, aber auch Bürgerinnen und Bürger über sinnvolle Konzepte informiert, sowie ein webbasiertes Leerstands- und Baulückenkataster. "Umbau statt Zuwachs" – Gemeinsame Ziele Eine Vollversammlung aus Vertreterinnen und Vertretern der teilnehmenden Kommunen hat als Grundlage der Zusammenarbeit folgende Ziele beschlossen: Selbstverpflichtung der Kommunen Freiwillige partnerschaftliche Zusammenarbeit Interkommunale Abstimmung zukünftiger Siedlungsflächenentwicklung Siedlungsflächen an zukünftiger Nachfrage orientieren Folgekosten neuer Wohnstandorte berücksichtigen Vorrang der Innenentwicklung Konzentration auf zukunftsfähige Standorte, Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen nutzen Möglichkeiten des Rückbaus prüfen Leerstands- und Baulückenkataster entwickeln Berücksichtigung der Projektergebnisse in kommunalen Planungen Weitere Informationen Aktiv fürs Weserbergland: Informationen zur "Region Weserbergland plus" und ihrem Modellprojekt "Umbau statt Zuwachs" Im Projekt „Stadtlabore für Deutschland: Leerstand und Ansiedlung“ hat das IFH KÖLN zusammen mit 14 deutschen Modellstädten unterschiedlicher Größe eine digitale Plattform für proaktives Ansiedlungsmanagement in Innenstädten erarbeitet. Die Bundesregierung möchte den täglichen Anstieg der Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha senken. Dieses Ziel sieht die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie vor Im Land Berlin gibt es zahlreiche Flächen, die dauerhaft nicht mehr genutzt und somit entsiegelt werden könnten, um dem Naturhaushalt wieder uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen. In Youngstown, einer Stadt im US-Bundesstaat Ohio, schrumpfte die Bevölkerung um fast 50 %. Die Stadt hat sich dem Problem gestellt. Die Wirtschaft in Deutschland wächst – und damit auch die Fläche, die für die Industrie- und Gewerbeentwicklung benötigt wird. Mit den richtigen Strategien sind wirtschaftliches Wachstum und Flächensparen vereinbar. Die neue Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert den Wohnungsbau im Innenbe-reich, führt zu einer größeren Nutzungsmischung und trägt zu einer Stadt der kurzen Wege bei.

Bodenzustandserhebung im Wald

Foto: Nadine Eickenscheidt Bedeutung von Waldböden Gesunde Waldböden bilden die Basis für vitale und widerstandsfähige Wälder. Sie sind die Lebensgrundlage von Waldbäumen und vielen anderen Lebewesen und erfüllen vielfältige Regelungsfunktionen im Naturhaushalt. Auch bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel kommt den Waldböden eine wichtige Rolle zu. Waldböden sind ein besonders schützenswertes Gut und nur sehr bedingt regenerierbar. Die Erhaltung ihrer Funktionstüchtigkeit ist von zentraler Bedeutung und entsprechend zu überwachen. Die Bodenzustandserhebung im Wald (BZE) setzt hier an und untersucht den Zustand und die Entwicklung der Waldböden. Die Langzeituntersuchungen der BZE stellen eine bedeutende Informationsquelle und ein wichtiges Feedback-Instrument für Politik- und Forstwirtschaftsmaßnahmen dar. Bodenzustandserhebung im Wald Anlass für die erste Bodenzustandserhebung im Wald (BZE I; 1989-1991) war insbesondere die Sorge um eine flächendeckende Nährstoffverarmung und Versauerung der Waldböden durch menschengemachte Stoffeinträge („Saurer Regen“). Zwischen 2006 und 2008 erfolgte mit einem Abstand von 15 Jahren nach der BZE I eine Wiederholungserhebung (BZE II) statt, in der neue politische und gesetzliche Anforderungen berücksichtigt wurden, wie z.B. gesetzliche Verpflichtungen im Rahmen der Klimarahmenkonvention. Die Erhebungen zur dritten Bodenzustandserhebung im Wald (BZE III) erfolgten in den Jahren 2022 bis 2024. Die BZE III ist durch die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens zu § 41a Absatz 6 Satz 1 des Bundeswaldgesetzes geregelt (BZEV vom 26.06.2020; https://www.gesetze-im-internet.de/bzev/BZEV.pdf ). Ziele der BZE III Die BZE liefert wichtige Informationen (s. auch unter Menüpunkt „Forstliches Umweltmonitoring" ): zum Zustand und der Entwicklung von Waldböden, Bodenvegetation und Waldbäumen, zur Identifizierung von Ursachen von Veränderungen, zur Auswirkungen von natürlichen und menschengemachten Umwelteinflüssen auf den Wald, u.a. zu Bodenversauerung, Stickstoff- und Schwermetallbelastung durch Stoffeinträge mit der Luft und zu Veränderungen unter veränderten Klimabedingungen, zur Kohlenstoffspeicherung in Waldböden und ihrer Veränderung, zur Risikoeinschätzung für die Qualität von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser, über die Biodiversität und ihre Veränderung, zur Kontrolle von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Bodenzustands sowie der Nährstoffversorgung der Waldbäume, für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, für forst- und umweltpolitische Entscheidungen. Die BZE III ist Teil der Nachhaltigkeitskontrolle und trägt zum Erreichen der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Überdies leisten die Daten der BZE III einen Beitrag zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichtspflichten (siehe „Internationale Zusammenarbeit und Berichtspflichten“ ). Erhebungsraster In NRW erfolgte die BZE I auf dem 4 km x 4 km Basisraster (etwa 550 Punkte). Bei der BZE II wurde das bundesweite 8 km x 8 km Raster im Tiefland sowie in Wuchsbezirken des Weserberglandes, des Bergischen Landes und der Eifel systematisch auf das 4 x 4 km Raster verdichtet (etwa 300 Punkte). Dadurch wurde die Repräsentanz der parzellierten Waldflächen und typischen Böden des Tieflandes sowie von linienförmigen Bergzügen verbessert und hoch stickstoffbelastete Waldgebiete besser erfasst. Das Erhebungsnetz der BZE II wurde aktualisiert, so dass insgesamt etwa 330 Punkte bei der BZE III untersucht werden (Abb. 2). Abb. 2 (Karte BZE): Untersuchungspunkte der dritten Bodenzustandserhebung im Wald in NRW. Das 8 km x 8 km Bundesraster wurde für landesrepräsentative Aussagen im Tiefland sowie in ausgewählten Wuchsbezirken auf das 4 km x 4 km Basisraster von NRW verdichtet, Foto: Nadine Eickenscheidt; Land NRW (2021), Datenlizenz Deutschland – Zero (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Erhebungen Die BZE wird bundesweit nach einheitlichen Methoden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt (u.a. nationale BZE-Anleitung, Handbuch für Forstliche Analytik (HFA), Eignungsnachweis im Rahmen von Ringtests, Geländeschulungen und –kontrollen, Plausibilitätskontrollen der Daten). Sie umfasst folgende Untersuchungen: Bodenkunde: Beschreibung des Bodenprofils und der Humusformen Probenahme für Bodenchemie und -physik der Humusauflage und des Mineralbodens Waldernährung: Nadel-/Blattprobenahme und –analytik inkl. Kronen- und Schadansprache (s. auch „Waldernährung (IWE)“ ); im Vergleich zur IWE werden im Rahmen der BZE jedoch alle relevanten Baumarten der (vor-)herrschenden Baumschicht untersucht) Kronenzustand: Entspricht der Erhebung im Rahmen der WZE (s. „Waldzustand (WZE)“ ) Bestockung inkl. Totholz Bodenvegetation Die Aufbereitung und Analyse der Proben erfolgt im Labor. Zusatzinformationen, die für die Interpretation der erhobenen Daten benötigt werden, z.B. über die Waldbewirtschaftung oder Waldkalkung, werden ebenfalls eingeholt. In NRW werden die Daten der BZE zentral in einer Datenbank am LANUV gehalten. Probenahmedesign Das Probenahmedesign der BZE baut auf dem Design der WZE auf (Abb. 3). Im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern erfolgen die Erhebungen in NRW auf Basis von „Linientrakten“. Dabei wird der Mittelpunkt des BZE-Trakts ausgehend von der mittleren Baumgruppe des WZE-Linientraktes angelegt. An dieser Stelle wird das Bodenprofil erstellt. Der BZE-Aufnahmepunkt erstreckt sich in einem 30 m Radius um den Mittelpunkt. Innerhalb dieses Radius wird der Bestand und das Totholz in verschieden großen Aufnahmekreises erhoben. Die Bodenbeprobung für die chemische Analytik erfolgt an acht Punkten („Satelliten“), die auf einem Radius von 10 m um das Bodenprofil liegen. Die Vegetationskartierung erfolgt auf einer 400 m² großen Fläche. Die drei Probebäume pro Baumart, von denen Baumkletterer Nadel- oder Blattproben nehmen, liegen ebenfalls innerhalb des 30 m Radius um den BZE-Mittelpunkt. Abb. 3: Probenahmedesign und Erhebungen im Rahmen der BZE III in NRW, Foto: Nadine Eickenscheidt Zeitplan der BZE III Die BZE III gliedert sich in vier Phasen: 1. Phase: Vorbereitung (2019-2021) 2. Phase: Erhebung (2022-2024) 3. Phase: Qualitätssicherung/ Datenprüfung/ Datenübermittlung an das Thünen-Institut für Waldökosysteme (2025-2027) 4. Phase: Auswertung und Berichterstattung (2027-2029) Zuständigkeiten und Kontakt In NRW ist das LANUV für die Gesamtkoordination der BZE III zuständig. Die Federführung liegt im Fachbereich 25 und die Stellvertretung im Fachbereich 32. An der Durchführung sind zusätzlich der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (WZE, Bestockung) und der Geologische Dienst NRW (Bodenkunde) beteiligt. Auf Bundesebene koordiniert das Thünen-Institut für Waldökosysteme (TI-WO) die BZE. Weitere Informationen zu Waldböden: https://www.waldinfo.nrw.de/ https://www.gd.nrw.de/bo_start.htm

Wasserschutzgebiete

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete Trinkwasserschutzgebiete Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung können nach § 51 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz durch Rechtsverordnungen Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Des Weiteren werden Gebiete für die zukünftige Wasserversorgung in der Landesraumplanung ausgewiesen (Vorrang- und Reservegebiete). Status Anzahl Gesamt- fläche (km²) % der Landesfläche Festgesetzte Trinkwasserschutzgebiete 403 4099 12 davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 21 558 1,6 davon Grundwasserschutzgebiete 382 3541 10,4 Geplante Trinkwasserschutzgebiete 282 1849 5,4 davon Oberflächenwasserschutzgebiete (Trinkwassertalsperren) 9 283 0,8 davon Grundwasserschutzgebiete 273 1566 3,5 Summe Trinkwasserschutzgebiete 685 5948 17,4 Stand: 18.03.24, Tabelle: LANUV Schutzzonen Das Wasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Trinkwassergewinnungsanlage. Der unterschiedlichen Auswirkung der Gefahrenherde auf die Wassergewinnung wird durch Gliederung des Wasserschutzgebietes in Schutzzonen entsprochen. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an die Gewinnungsanlage zunimmt, werden entsprechend dem steigenden Schutzbedarf die Schutzanforderungen in Richtung Fassungsanlage immer höher. Von innen nach außen ergibt sich folgende generelle Einteilung des Schutzgebietes: Zone I Der Fassungsbereich, Zone I, dient dem Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlage vor jeglicher Verunreinigung. Die Zone I ist, außer bei Talsperren, i.d.R. sehr klein und nur dem Betreiber der Gewinnungsanlage zugänglich. Außer der Aufrechterhaltung der Gewinnung ist praktisch jede Nutzung verboten. Bei Trinkwassertalsperren umfasst die Zone I i.A. den gesamten Wasserkörper mit einem Uferrandstreifen. Zone II Die Engere Schutzzone, Zone II, soll den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen sowie sonstige Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zur Gewinnungsanlage sein können. So ist z.B. Intensivbeweidung in der Zone II regelmäßig verboten. Bei Grundwasserschutzgebieten entspricht die Grenze der Zone II der so genannten 50-Tage-Linie. Von dieser Linie benötigt das Grundwasser 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage. Diese Mindestverweildauer gewährleistet, dass pathogene Keime weitgehend eliminiert werden. Bei Talsperren wird die Zone II entlang der oberirdischen Zuflüsse ausgewiesen. Zone III Die weitere Schutzzone, Zone III, soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen gewährleisten. So sind z.B. Anlagen zum Lagern von Autowracks und Schrott i.d.R. verboten. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Die Zone III umfasst nach Möglichkeit das gesamte Wassereinzugsgebiet. Sehr große Schutzzonen können in die Teilzonen III A und III B unterteilt werden. Abb: Wasserschutzgebiete Borken-Im Trier Die Festsetzung der Schutzgebiete erfolgt durch die Bezirksregierungen und Unteren Wasserbehörden. Die Verordnungen werden in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht und sind unbefristet gültig. Allerdings kann die zuständige Behörde die Verordnung in besonderen Fällen befristen. In den Verordnungen werden schutzgebietsspezifische Verbots- und Genehmigungstatbestände geregelt, soweit diese nicht durch eine landesweite Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt sind. Für die Einhaltung der Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung sind die unteren Wasserbehörden zuständig. Eine interaktive Kartendarstellung der Trinkwasserschutzgebiete findet sich im Geo-Informationssystem Umweltdaten vor Ort oder im Fachinformationssystem Wasser – ELWAS-web . Die Geodaten der Trinkwasserschutzgebiete auf Regierungsbezirksebene können bei der zuständigen Bezirksregierung und die Geodaten aller nordrheinwestfälischen Schutzgebiete können bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen angefragt werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff „Anfrage Wasserschutzgebiete“ an poststelle(at)munv.nrw.de . Heilquellenschutzgebiete Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Status Anzahl Gesamt- fläche (km²) % der Landesfläche Festgesetzte Heilquellenschutzgebiete 14 1196 3,5 geplante Heilquellenschutzgebiete 2 4 0,01 Summe Heilquellenschutzgebiete 16 1200 3,5 Stand: 18.03.24 Zum Schutz vor Beeinträchtigungen der Heilquellen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. Zusätzlich werden oft quantitative Schutzzonen festgesetzt. Sie sollen gewährleisten, dass das Fließsystem und die Ergiebigkeit nicht beeinträchtigt und die natürlichen Konzentrationen nicht verändert werden. Die Zonen werden mit A-D gekennzeichnet. Quantitative und qualitative Zonen von Heilquellenschutzgebieten überschneiden sich in der Regel. Heilquellenschutzgebiete befinden sich in Nordrhein-Westfalen hauptsächlich im Weserbergland und in der Westfälischen Bucht. Eine interaktive Kartendarstellung der Heilquellenschutzgebiete finden Sie im Geo-Informationssystem Umweltdaten vor Ort oder im Fachinformationssystem Wasser – ELWAS-web . Die Geodaten der Heilquellenschutzgebiete auf Regierungsbezirksebene können bei der zuständigen Bezirksregierung und der Datenbestand aller nordrheinwestfälischen Schutzgebiete bei dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen  angefragt werden. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und dem Betreff „Anfrage Wasserschutzgebiete“ an poststelle(at)munv.nrw.de . Abb: Heilquellenschutzgebiet Bad Lippspringe

Inventur bei Tagfalter, Heuschrecke und Co.

Holzminden/Hildesheim/Hannover . Der dramatische Rückgang der Insekten ist ein beunruhigender weltweiter Trend – doch lässt er sich durch angepasste Bewirtschaftungsweisen positiv beeinflussen? Eine im vergangenen Jahr gestartete „Inventur“ ausgewählter Arten wie Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen auf landeseigenen Naturschutzflächen geht dieser Frage noch bis 2024 auf den Grund. Im Fokus der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beauftragten Forscher und Forscherinnen: Die Schaffung optimaler Entwicklungsbedingungen für die Insektenarten durch entsprechende Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Der dramatische Rückgang der Insekten ist ein beunruhigender weltweiter Trend – doch lässt er sich durch angepasste Bewirtschaftungsweisen positiv beeinflussen? Eine im vergangenen Jahr gestartete „Inventur“ ausgewählter Arten wie Heuschrecken, Tagfalter und Widderchen auf landeseigenen Naturschutzflächen geht dieser Frage noch bis 2024 auf den Grund. Im Fokus der durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) beauftragten Forscher und Forscherinnen: Die Schaffung optimaler Entwicklungsbedingungen für die Insektenarten durch entsprechende Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Der NLWKN ist in Niedersachsen zuständig für die Pflege- und Entwicklung von Flächen, die das Land für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege erworben hat. In vielen Fällen kooperieren örtliche Landwirte mit dem NLWKN. Sie bewirtschaften die landwirtschaftlichen Nutzflächen so vorbildlich, dass beispielsweise das europaweit selten gewordene arten- und blütenreiche Grünland erhalten wird. Dieses artenreiche Grünland bietet unter anderem auch Lebensraum für zahlreiche Insektenarten. Viele artenreiche Grünlandlebensraumtypen sind daher auch als Schutzgut in die Europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgenommen. Gemeinsam mit der Landwirtschaft setzt das Land Niedersachsen so seine europäischen Verpflichtungen, den Niedersächsischen Weg und sein Aktionsprogramm Insektenvielfalt um. „Insekten spielen eine zentrale Rolle bei der Bestäubung von Pflanzen, der Aufrechterhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Kontrolle von Schädlingen und der Erhaltung der Biodiversität. Wenn die Insektenpopulationen dramatisch sinken, wird sich dies langfristig auf die landwirtschaftliche Produktion, die Nahrungsketten sowie unser gesamtes Ökosystem auswirken“, erklärt Heike Wellmann vom NLWKN in Hannover den ernsten Hintergrund des Projekts. Die ausgesuchten landeseigenen Naturschutzflächen in den Landkreisen Holzminden und Hildesheim bieten für die Fragestellung der Forschenden von der Arbeitsgemeinschaft Tierökologie Liebelt-Dörfer-Lohr interessante Untersuchungsbedingungen: Sie befinden sich in öffentlicher Hand und in Schutzgebieten mit dem strengsten Schutzstatus. „Hier wurde bereits über Jahre hinweg extensiv gewirtschaftet und es wurden immer wieder zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen. Somit müssten optimale Bedingungen für unsere Insektenbestände vorliegen“, so Wellmann. Dies untersuchen die Forschenden in den Ithwiesen, am Burgberg und in der Rühler Schweiz noch bis 2024. Sie sind dafür auch aktuell wieder im Gelände unterwegs. Vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen Vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen Im Rahmen des ersten Erfassungsdurchgangs 2022, dessen Daten nun vorliegen, konnten auf 74 individuellen Untersuchungsabschnitten zusammen über 20.650 Individuen nachgewiesen werden. Insgesamt wurden 49 Tagfalter- und Widderchenarten, 13 sonstige tagaktive Nachtfalterarten und 18 Heuschreckenarten erfasst. Ein Highlight der bisherigen Erfassung ist etwa der Nachweis des Großen Perlmutterfalters, der in Niedersachsen auf der Roten Liste steht und als stark gefährdet gilt. Der Edelfalter ist Zeiger- und Zielart des Biotoptyps Kalkmagerrasen im Weserbergland. Jetzt im Mai können die Raupen auf Wiesenknöterich oder Veilchen gefunden werden. Ab Mitte Juni sind die Männchen beim Überfliegen extensiv genutzter Wiesen zur Paarung zu beobachten. Der Falter überwintert als Jungraupe in der Streuschicht der Wiese. Darüber hinaus wurden vier vom Aussterben bedrohte Arten nachgewiesen: der Mädesüß-Perlmutterfalter und das Große Fünffleck-Widderchen in der Rühler Schweiz, der Enzian-Ameisenbläuling am Burgberg und der Ulmen-Zipfelfalter in den Ithwiesen.

Elektrorecycling Weserbergland GmbH (2020 - 2022)

Betreiberinformation für die Öffentlichkeit: Erstbehandlungsanlage nach ElektroG Berichtsjahr: 2022 Adresse: Hauptstr. 46 37647 Brevörde Bundesland: Niedersachsen Flusseinzugsgebiet: Weser Betreiber: Elektrorecycling Weserbergland GmbH Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d

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