Seismische Stationen in Niedersachsen Seismische Stationen in Niedersachsen werden von verschiedenen Institutionen und zu unterschiedlichen Zwecken betrieben. Dazu gehören Stationen zur dauerhaften und unabhängigen Überwachung durch staatliche Erdbebendienste und Forschungsinstitutionen, Stationen zur Überwachung von Bergbauaktivitäten durch Industrieunternehmen und zeitweilig installierte Stationen zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten. Der Niedersächsische Erdbebendienst (NED) im LBEG betreibt seismische Stationen im Rahmen der folgenden Messnetze und Aufgaben. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver dargestellt: 1) Landesmessnetz Niedersachsen (LBEG): Unabhängige Erdbebenüberwachung in Niedersachsen Das Landesmessnetz Niedersachsen dient der systematischen Registrierung von natürlichen und anthropogen verursachten, induzierten Erdbeben in Niedersachsen. Es befindet sich zurzeit im Aufbau. Vorbereitet sind sechs Stationen, die vor allem in Gebieten Niedersachsens installiert werden, in denen bislang noch keine seismischen Stationen betrieben worden sind. Hochempfindliche Seismometer und Standorte an seismisch ruhigen Standorten sollen die flächendeckende Registrierung von Erdbeben auch deutlich unterhalb der Spürbarkeit des Menschen ermöglichen. 2) Kooperationsnetz Niedersachsen (LBEG, BGR): Unabhängige Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen In den Erdgasförderregionen im zentralen Niedersachsen betreibt das LBEG ein Messnetz aus hochempfindlichen Seismometern in Kooperation mit der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Es befindet sich zurzeit in der technischen Überarbeitung und Erweiterung. Vorbereitet werden sechs Stationen für das Gebiet zwischen Cloppenburg und Munster bzw. Nienburg (Weser) und Rotenburg (Wümme). Induzierte Erdbeben im Zusammenhang mit Erdgasförderung können durch dieses Messnetz noch besser bewertet werden. Zum Beispiel werden Lokalisierungen mit geringen Unsicherheiten von +/-2 km angestrebt, so dass schwache Erdbeben besser ausgewertet werden können. Weitere seismische Messnetze in Niedersachsen ohne Beteiligung des LBEG werden im Folgenden kurz beschrieben. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Internetseiten der jeweiligen Betreiber. Stationen dieser Messnetze werden auf dem Kartenserver nicht dargestellt: 3) German Regional Seismic Network (GRSN) (Kooperation seismologischer Institute): Erdbebenüberwachung und Forschungsaufgaben Das Deutsche Seismologische Regionalnetz (German Regional Seismic Network, GRSN) wurde in den Neunzigerjahren aufgebaut mit dem Ziel, deutschlandweit hochwertige und einheitliche seismologische Daten zu erheben. Es wird durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) koordiniert und in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschul- und Forschungseinrichtungen sowie Landeserdbebendiensten betrieben. Seit seiner Errichtung wird es kontinuierlich ausgebaut. Neben den Stationsnetzen der Landeserdbebendienste liefert es einen wichtigen Beitrag zur Erdbebenüberwachung in Deutschland, in Europa und weltweit. Darüber hinaus liefert es wichtige Daten für Forschungsprojekte. Einige Stationen des GRSN befinden sich in Niedersachsen. Die Standorte der Messstationen sind zum Beispiel einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen steht Ihnen die BGR als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. 4) Stationen der BGR für spezifische Beratungsaufgaben Im Rahmen ihrer spezifischen Beratungs- und Forschungsaufgaben betreibt die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) seismische Stationen, von denen einige in Niedersachsen installiert sind. Die Standorte der Messstationen der BGR sind einsehbar unter https://www.bgr.bund.de. Eine Liste der wichtigsten Metadaten finden Sie in Textform unter https://eida.bgr.de/fdsnws/station/1/query?format=text&level=station&network=GR. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die BGR. 5) Messnetze SON und DEN des Bergschadenskundlichen Beweissicherungssystems (BBS), (BVEG) Zur Überwachung seismischer Ereignisse im Umfeld der Erdgasfördergebiete wird durch den Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) ein seismisches Messnetz, das Bergschadenskundliche Beweissicherungssystem (BBS), betrieben. Die Überwachung dient zum einen der Bewertung der Auswirkungen von Erschütterungen auf Gebäude. Hierzu werden Erschütterungsmessstationen zur Bewertung entsprechend DIN 4150 betrieben (Messnetz DEN). Diese Stationen sind zumeist in öffentlichen Gebäuden in Ortszentren installiert. Zum anderen wird die Überwachung für weitergehende seismologische Auswertungen genutzt. Hierzu werden Bohrloch- und Oberflächenstationen an seismisch ruhigen Orten betrieben (Messnetz SON). Die Daten des BVEG werden dem NED für die Erdbebenüberwachung im Gebiet der Erdgasförderregionen zur Verfügung gestellt. Die Standorte der Messstationen des Bundesverbandes Erdöl, Erdgas und Geoenergie e.V. (BVEG). sind einsehbar unter http://www.bveg-maps.de/. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den BVEG. 6) Temporäre Forschungsprojekte (verschiedene Betreiber) In Forschungsprojekten werden seismologische Detailfragen untersucht. Projekte werden von Universitäten und anderen Forschungsinstituten durchgeführt, öffentlich gefördert, in Zusammenarbeit mit oder im Auftrag von Bergbauunternehmen. Stationen im Rahmen von Forschungsprojekten werden für eine begrenzte Zeit betrieben, je nach Fragestellung typischerweise für einige Wochen bis drei Jahre. Eine Übersicht über Forschungsprojekte seit 2013, in deren Rahmen seismische Stationen betrieben wurden, stellt der NED auf Anfrage zur Verfügung. Für Informationen des Beeinflussungsbereichs von Windenergieanlagen auf seismische Stationen verweisen wir auf die Erläuterungen in den Metadaten des Themas „Seismische Stationen – Beeinflussungsbereich Windenergieanlagen“.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nassabbau befinden. Im Landkreis Nienburg/Weser wird in einem erheblichen Umfang Sand- und Kiesabbau mit Grundwasserfreilegung betrieben bzw. geplant. Die größte Dichte an Abbaustätten besteht in folgenden Gebieten des Landkreises: - westlich der Weser südlich von Stolzenau in der Gemarkung Raddestorf an der B 215, Samtgemeinde Uchte, bis Diethe-Langern, Gemeinde Stolzenau, - nördlich von Stolzenau westlich der Weser zwischen Stolzenau „Große Brinkstraße" und der Gemeindeverbindungsstraße Landesbergen-Anemolter, - östlich der Weser zwischen der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Süden und dem „Kleinen Maschsee", Gemarkung Landesbergen, im Norden, - Weiter nördlich wurde ein Bodenabbau in der Gemarkung Estorf begonnen. Außerdem baut eine Firma in der Gemarkung Schweringen östlich der Weser großflächig Sand und Kies ab.
Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 8 Kategorien. Grundlage war das Schmettau'sche Kartenwerk, entstanden zwischen 1767 und 1787. Das Kartenwerk umfasst das Gebiet Preußens östlich der Weser auf insgesamt 270 Blättern. Davon sind alle Karten des Territoriums Brandenburg digital ausgewertet worden. Die Kartierung erfolgte im Maßstab 1:50000 ohne trigonometrische Grundlage. Die Originale befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz). Die Daten resultieren aus der digitalen Erfassung der Waldflächen, differenziert nach 8 Kategorien. Grundlage war das Schmettau'sche Kartenwerk, entstanden zwischen 1767 und 1787. Das Kartenwerk umfasst das Gebiet Preußens östlich der Weser auf insgesamt 270 Blättern. Davon sind alle Karten des Territoriums Brandenburg digital ausgewertet worden. Die Kartierung erfolgte im Maßstab 1:50000 ohne trigonometrische Grundlage. Die Originale befinden sich im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Preußischer Kulturbesitz).
Einfluss von Meeresspiegelanstiegs- und Wattwachstumsszenarien auf die Tidedynamik und Geometrie in der Tideelbe Im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks „Wissen – Können – Handeln“ Im BMVI-Expertennetzwerk (2020-2025) untersucht die BAW Hamburg gemeinsam mit weiteren Fachbehörden des BMVI die Auswirkungen eines möglichen Klimawandels auf die Funktionsfähigkeit der Seeschifffahrtsstraßen und entwickelt Anpassungsoptionen zur Erhöhung der Resilienz des Systems (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Aufgabenstellung und Ziel Im BMDV-Expertennetzwerk haben sich sieben Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zusammengeschlossen (DWD, BSH, BfG, BAW, DZSF/EBA, BASt und BAG). Im Themenfeld 1 des BMDV-Expertennetzwerks werden durch Klimaveränderungen und extreme Wetterereignisse bedingte Auswirkungen für Verkehr und Infrastruktur bestimmt und beispielhaft Anpassungsoptionen entwickelt. Die Phase 2 (Laufzeit 2020 bis 2025) baut auf der Phase 1 (2016 bis 2019) des Expertennetzwerks auf, indem weitere Klimawirkungen in die Betrachtung integriert, Modellansätze weiterentwickelt und Wissenslücken geschlossen werden. Der Schwerpunkt der BAW am Standort Hamburg liegt auf der Untersuchung der Funktionsfähigkeit des Verkehrssystems Seeschifffahrtsstraße mit dem Küstenbereich und den Seehafenzufahrten. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Der zukünftige globale mittlere Meeresspiegelanstieg (SLR) wird in der Deutschen Bucht und ihren Ästuaren unter anderem einen Einfluss auf die dortigen Ökosysteme, den Küstenschutz sowie die Seeschifffahrtsstraßen haben. Der SLR hebt nicht nur die Wasserstände an, sondern verändert auch die Tidedynamik und somit die Topografie der Watten. In der Vergangenheit konnten die Wattgebiete der Deutschen Bucht größtenteils mit dem SLR mitwachsen (Benninghoff und Winter 2019; Lepper et al. 2023). Die zukünftige Entwicklung der Watten bei beschleunigtem SLR ist jedoch ungewiss. Um mögliche Wechselwirkungen zwischen SLR, Wattentwicklung und Tidedynamik zu erfassen, wird in der hier beschriebenen Sensitivitätsstudie der Einfluss von Meeresspiegelanstiegsszenarien und vereinfachten hypothetischen Wattwachstumsszenarien auf die Tidedynamik in der Tideelbe untersucht (Mahavadi et al. 2024). Die Untersuchung fördert ein verbessertes Systemverständnis und bildet eine Grundlage, um zukünftige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel zu entwickeln. Untersuchungsmethoden Für die Untersuchung wird das hydrodynamisch-numerische (HN) Modellverfahren UnTRIM² (Casulli 2008) eingesetzt. Das verwendete HN-Modell umfasst das Gebiet der gesamten Deutschen Bucht von Terschelling in den Niederlanden bis Hvide Sande in Dänemark sowie die Ästuare von Ems, Weser und Elbe. Mit dem Modell werden verschiedene vereinfachte, hypothetische Wattwachstumsszenarien für einen SLR von 110 cm untersucht. Dabei werden die Wattflächen im gesamten Modellgebiet gleichmäßig um 50 % bzw. 100 % mit dem Meeresspiegel angehoben. In der Tideelbe werden außerdem die folgenden zwei Szenarien betrachtet: - ein Anheben der Watten bis in die Mündung der Tideelbe (Szenario A), - ein Anheben der Watten in der gesamten Tideelbe (Szenario B). Im Rahmen einer sich an die Modellrechnung anschließenden Auswertung der Modellergebnisse für einen Analysezeitraum mit typischen Verhältnissen ohne starken Wind werden Tidekennwerte des Wasserstandes entlang der Tideelbe sowie geometrische Parameter analysiert und visualisiert. Eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsmethoden und der Ergebnisse ist in Mahavadi et al. (2024) zu finden. Einfluss von Meeresspiegelanstiegs- und Wattwachstumsszenarien auf die Tidedynamik und Geometrie in der Tideelbe Im Rahmen des BMDV-Expertennetzwerks „Wissen - Können - Handeln“ Im BMVI-Expertennetzwerk (2020-2025) untersucht die BAW Hamburg gemeinsam mit weiteren Fachbehörden des BMVI die Auswirkungen eines möglichen Klimawa
Problemstellung: Die Ausgleichsfaehigkeit einer geplanten Schnellstrasse, die durch avifaunistisch und floristisch wertvolle Gebiete der Weserniederung fuehrt, ist im Rahmen der Planfeststellung zu ueberpruefen und als Ergebnis in dem Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Strassenbauentwurf planfeststellungsfaehig aufzubereiten und einzuarbeiten. Zielsetzung: Ausarbeitung von planfeststellungsfaehigen Angaben/Planunterlagen fuer ein ca. 2500 ha groesses Untersuchungsgebiet ueber die Sicherung und Entwicklung von Lebensraeumen fuer bestimmte Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste, die durch die geplante Massnahme betroffen sind. Hypothese: Der durch den geplanten Srassenbau zu erwartende Eingriff in den Landschaftsraum ist gemaess NdsNatG ausgleichbar. Methoden: Auswertung von Biotopkartierungen, Eigenerhebungen; serielle Untersuchungen.
Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht BinSchStrO Zweiter Teil Zweiter Teil - Zusätzliche Bestimmungen für einzelne Binnenschifffahrtsstraßen Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. Die Anordnungen vorübergehender Art sind jeweils in roter Schrift eingearbeitet. Kapitel 10 Neckar (§ 10.01 bis § 10.29) Kapitel 11 Main (§ 11.01 bis § 11.29) Kapitel 12 Main-Donau-Kanal (§ 12.01 bis § 12.29) Kapitel 13 Lahn (§ 13.01 bis § 13.29) Kapitel 14 Schifffahrtsweg Rhein-Kleve (§ 14.01 bis § 14.29) Kapitel 15 Norddeutsche Kanäle (§ 15.01 bis § 15.30) Kapitel 16 Wesergebiet (§ 16.01 bis § 16.29) Kapitel 17 Elbe (§ 17.01 bis § 17.29) Kapitel 18 Ilmenau (§ 18.01 bis § 18.29) Kapitel 19 Elbe-Lübeck-Kanal und Kanaltrave (§ 19.01 bis § 19.29) Kapitel 20 Saar (§ 20.01 bis § 20.29) Kapitel 21 Spree-Oder-Wasserstraße, Berliner und Brandenburger Wasserstraßen (§ 21.01 bis § 21.29) Kapitel 22 Untere Havel-Wasserstraße und Havelkanal (§ 22.01 bis § 22.29) Kapitel 23 Havel-Oder-Wasserstraße (§ 23.01 bis § 23.29) Kapitel 24 Obere Havel-Wasserstraße, Müritz-Havel-Wasserstraße und Müritz-Elde-Wasserstraße (§ 24.01 bis § 24.29) Kapitel 25 Saale und Saale-Leipzig-Kanal (§ 25.01 bis § 25.29) Kapitel 26 Grenzgewässer Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§ 26.01 bis § 26.29) Kapitel 27 Peene (§ 27.01 bis § 27.29) Kapitel 28 Donau (§ 28.01 bis § 28.30) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Binnenschifffahrtsrecht Anordnungen vorübergehender Art BinSchStrO Zweiter Teil Anordnungen vorübergehender Art Hinweis: Anordnungen vorübergehender Art ändern und ergänzen den Text der Verordnung und gehen diesem während ihrer Geltungsdauer vor. § 11.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. August 2027) § 21.10 Stillliegen (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Geltungsdauer bis zum Ablauf des 31. Mai 2027) Stand: 01. September 2024 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Festsetzung der Grenzen des deichgeschützten Gebietes des Mittelweserverbandes (Verordnung vom 20.05.1996) Festsetzung der Grenzen des deichgeschützten Gebietes des Mittelweserverbandes (Verordnung vom 20.05.1996) auf Basis AK5 ---- Den Downloadservice zu diesem Thema finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
<b>Öffentliche Bekanntmachung; Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes Grohnde gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes Bek. d. MU v. 6. 4. 2021 — PT-KWG-40311/08/93/02 —</b> Gemäß § 7 Abs. 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 3 des Atomgesetzes i. d. F. vom 15. 7. 1985 (BGBl. I S. 1565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. 12. 2020 (BGBl. I S. 2760), — im Folgenden: AtG — und § 4 Abs. 1 AtVfV i. d. F. vom 3. 2. 1995 (BGBl. I S. 180), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. 11. 2020 (BGBl. I S. 2428), wird bekannt gemacht: Die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, hat mit Schreiben vom 26. 10. 2017 den Antrag auf Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerkes Grohnde (KWG) in der ersten Abbauphase gemäß § 7 Abs. 3 AtG gestellt. Ergänzt wurde dieser Antrag mit Schreiben vom 7. 2. 2020. Diesem Antrag sind die Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. OHG, Kraftwerksgelände, 31860 Emmerthal, und die Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG, Kraftwerksgelände, 31860 Emmerthal, mit jeweiligen Schreiben vom 9. 11. 2017 und 30. 3. 2020 beigetreten. Der Standort des KWG befindet sich linksseitig der Weser und südlich der Stadt Hameln im Gebiet der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont im Bundesland Niedersachsen. Der Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage in der ersten Abbauphase umfasst Folgendes: — die Stilllegung der Anlage KWG, — den Restbetrieb der Anlage KWG, — den Abbau von nicht mehr benötigten Anlagenteilen, erste Abbauphase. Die Stilllegung des KWG sowie der Abbau der atomrechtlich genehmigten Anlagenteile bedürfen der Genehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist zuständige Genehmigungsbehörde. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 6 i. V. m. Nummer 11.1 der Anlage 1 UVPG i. d. F. vom 18. 3. 2021 (BGBl. I S. 540) sowie § 19 b AtVfV ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage oder von Anlagenteilen durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 4 UVPG und § 2 a AtG ein unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie umfasst gemäß § 1 a Satz 1 AtVfV die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen auf 1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 5. die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. Ein UVP-Bericht mit Angaben, die nach § 16 UVPG erforderlich sind, wurde gemäß § 3 Abs. 2 AtVfV vorgelegt. Eine mögliche Entscheidung i. S. des § 5 Abs. 4 Nr. 2 AtVfV zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens ist die Erteilung der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung nach § 7 Abs. 3 AtG. Das MU ist die Behörde, bei der weitere Informationen gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 6 AtVfV über das Vorhaben erhältlich sind und der Fragen übermittelt werden können. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1 und 2, § 19 b AtVfV und § 6 UVPG werden folgende Anträge und Unterlagen ausgelegt: — der Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG vom 26. 10. 2017, — Antragsbeitritt der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. OHG vom 9. 11. 2017, — Antragsbeitritt der Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG vom 9. 11. 2017, — Ergänzungsantrag vom 7. 2. 2020 gemäß § 7 Abs. 3 AtG, — Ergänzungsantragsbeitritt der Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde GmbH & Co. OHG vom 30. 3. 2020, — Ergänzungsantragsbeitritt der Gemeinschaftskraftwerk Weser GmbH & Co. OHG zum Antrag vom 30. 3. 2020, — die Kurzbeschreibung „Kernkraftwerk Grohnde, Stilllegung und Abbau, Kurzbeschreibung“ (Stand März 2021), — der Sicherheitsbericht „Kernkraftwerk Grohnde, Stilllegung und Abbau, Sicherheitsbericht“ (Stand März 2021), — der UVP-Bericht „Kernkraftwerk Grohnde, Stilllegung und Abbau der Anlage KWG“, ERM (Stand 1. 3. 2021). Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG vom 20. 5. 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. 3. 2021 (BGBl. I S. 353), erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung im Internet. Die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen sind im Internet auf folgender Internetseite in der Zeit <b>vom 6. 5. bis einschließlich 5. 7. 2021 </b>einsehbar: www.umwelt.niedersachsen.de und dort über den Pfad „Themen > Atomaufsicht & Strahlenschutz > Kerntechnische Anlagen > Kernkraftwerk Grohnde > Auslegung von Antrag und Unterlagen der Genehmigungsverfahren zu — Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grohnde, — Errichtung und Betrieb der Transportbereitstellungshalle Kernkraftwerk Grohnde TBH-KWG“. Daneben liegen die Anträge und die weiteren o. g. Auslegungsunterlagen im o. g. Zeitraum auch im Dienstgebäude — des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, Archivstraße 2, 30169 Hannover, Pförtnerloge, Tel. 0511 120-3599, montags bis donnerstags in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags in der Zeit von 7.00 bis 12.00 Uhr; — der Gemeinde Emmerthal, Berliner Straße 15, 31860 Emmerthal, Tel. 05155 69121, montags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 7.30 bis 12.30 Uhr zur Einsichtnahme aus. <b>Vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich. Soweit infolge der COVID-19 Pandemie behördliche Auslegungsstellen vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen werden müssen oder aufgrund einer angeordneten Ausgangssperre ein Zugang nicht möglich sein sollte, erfolgt währenddessen die Offenlegung ausschließlich im Internet gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG. In einem solchem Fall können Personen, denen kein Internetzugang zur Verfügung steht, Unterlagen in Papierform beim MU anfordern. </b> Bekanntmachung, Anträge und Unterlagen werden auch im zentralen Internetportal des Landes nach § 20 UVPG i. V. m. § 4 NUVPG vom 18. 12. 2019 (Nds. GVBl. S. 437) unter der Internetadresse https://uvp.niedersachsen.de in der Kategorie „Kernenergie“ veröffentlicht (§ 6 Abs. 5 AtVfV). Es wird gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Satz 1 AtVfV dazu aufgefordert, etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bei einer der vorgenannten Dienststellen innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Einwendungen können auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: — Die Einwendung kann durch ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, erhoben werden. Dieses Dokument ist an die E-Mail-Adresse Einwendungen-KWG@mu.niedersachsen.de zu richten. Hinweis: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen unter www.bundesnetzagentur.de/QES weitere Informationen abgerufen werden können. — Daneben kann die Einwendung auf elektronischem Wege auch durch Übermittlung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 AtVfV alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO die bei der Erhebung von Einwendungen übermittelten personenbezogenen Daten im Rahmen der Gesetze soweit erforderlich verarbeitet werden. Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das Genehmigungsverfahren gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und ebenfalls auf der o. g. Internetseite des MU bereitgestellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass bei Vorliegen von Einwendungen ein Erörterungstermin stattfinden wird. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder einer oder eines anderen Beteiligten erörtert. Gegebenenfalls finden die Regelungen des PlanSiG Anwendung. Der Termin und die Einzelheiten zur Durchführung werden in der gleichen Weise wie das Vorhaben bekanntgemacht werden. Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 AtVfV wird die Entscheidung über den Genehmigungsantrag der Antragstellerin und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Außerdem wird die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht. Sollten außer an die Antragstellerin mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sein, wird die Zustellung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 AtVfV durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die PreussenElektra GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, für die Errichtung und den Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerkes Grohnde — genannt Transportbereitstellungshalle (TBH-KWG) — separate Anträge für Baugenehmigungen sowie eine Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen gestellt hat. Die Bekanntmachung und die Auslegung von Anträgen und Unterlagen erfolgen separat.
Kartendienst mit folgenden Themen: Hydrographische Karte (Basis DGK5) Hydrologisches Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen (WGA) (Basis ALKIS) Unterhaltungsverbände (Basis DGK5) Wasserschutzgebiete (Basis DGK5) *) EU-relevantes Gewässernetz (Basis DGK5) Grundwasserkörper (Basis DGK5) Gewässer I. und II. Ordnung (Basis ATKIS DLM25) Gewässer III. Ordnung (Meldung UHV/Gemeinden) (Basis AK5) Gewässer III. Ordnung (NLWKN) (Basis AK5) Gewässerkilometer (Basis DGK5) Durchlaßbauwerke (Basis DGK5) Sohlbauwerke (Basis DGK5) Grundwassermessnetz NLWKN - Standorte der Grundwassermessstellen (Basis ALKIS) Überschwemmungsgebiete (gesetzlich festgesetzt, Abgrenzungen 1900 - 1913) (Basis TK50) *) Überschwemmungsgebiete (gesetzlich festgesetzt, Grundlage DGK5) (Basis DGK5) *) Vorläufig festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Basis DGK5) Deichgeschützes Gebiet Weser (Basis TK50) Weserdeich Deichrampen Weserdeich Deichscharten Weserdeich Stationierung Weserdeich Deichlinie Altablagerungen (Basis TK25) *) Wasserwerke (Basis ALKIS) Gebietsabgrenzungen der Wasserversorgungsträger (Basis ALK) SULINGER LAND Syker Vorgeest Stadtwerke EVB Huntetal GmbH OOWV Ochtmannien-Weseloh Lemförde Harzwasserwerke (hier: Versorgungsbereich Landkreis Diepholz) Süstedt; Den INSPIRE-View und INSPIRE-Download-Service zum Thema Wasserschutzgebiete finden Sie auf dem Geoportal der BfG - https://geoportal.bafg.de/ggina-portal/ - unter dem Menüpunkt INSPIRE Tabelle ---- Den Downloadservice zu den Einzelthemen (shp, dxf, dwg) finden Sie unter DOWNLOAD-LINKS ----
Der Fachdienst Straßen des Landkreises Verden hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 38 Nds. Straßengesetz (NStrG) beantragt. Die neu zu errichtende Fahrrad- und Fußgängerbrücke soll in Sichtweite des Wehres Inschede, in ca. 200 m Entfernung zur Wehranlage im Unterwasser der Weser gebaut werden. Die geplante Brücke wird das Gewässer in geschwungener Form überspannen. Von der Planfeststellung sind folgende Bereiche umfasst: Radwegquerung der K9 nördlich der Weser Radweg parallel zur Weser Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Anschlussniveaus der Vorlandbrücke Nördliche Vorlandbrücke bis zum Widerlager der Hauptbrücke Neue Weserbrücke in geschwungener Bauform zum südlichen Widerlager Südliche Vorlandbrücke vom Widerlager der Hauptbrücke zum südlichen Rampenbauwerk Radweg auf Rampenbauwerk zum Erreichen des Bestandsniveaus Radwegführung zum Erreichen des südlichen Anschlusspunktes an der K9 Radwegquerung der K9 südlich der Weser Mastbauwerk und Verspannungsbauwerk für die Schrägseilhängebrücke Wirtschafts- und Unterhaltungswege zur Instandhaltung der Mast- und Verspannungsbauwerke Für dieses Vorhaben war gemäß § 2 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i.V.m. Nr. 5 der Anlage 1 zum NUVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Eine überschlägige Prüfung hat unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ergeben, dass von dem Vorhaben weder auf Grund seiner Art, noch seiner Größe oder seines Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Planentwurf mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 10.06.2024 beim Flecken Langwedel (Rathaus, Große Straße 1, 27299 Langwedel, Zi 23) und bei der Gemeinde Blender (Rathaus, Braunschweiger Straße 10, 27321 Thedinghausen, Zi 1.14) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die vollständigen Planunterlagen stehen zudem auf der Internetseite des Landkreises Verden (https://www.landkreis-verden.de/bekanntmachungen) zur Einsichtnahme zur Verfügung.
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Bund | 52 |
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Land | 63 |
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