Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt in Europa zu erhalten und den Fortbestand von Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet zu gewährleisten. Die FFH- Gebiete bilden zusammen mit den nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen EU-Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der FFH- Gebiete zuständig. Bei dem Datensatz „FFH Gebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Als Naturschutzgebiete werden Gebiete (NSG) bezeichnet, welche der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie der Schönheit und Eigenart von Natur und Landschaft dienen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung der NSGs zuständig. Bei dem Datensatz „Naturschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die NSGs in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Er ist abgeleitet von dem NLWKN- Datensatz "Naturschutzgebiete in Niedersachsen". Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 08.03.2921 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Hinterlegt sind folgende Attribute: - KENNZ_FFN: Kennzeichen für das NSG; - Name: Name des NSG; - Kategorie: die Einteilung, um welche Schutzkategorie es sich handelt; - Vollzug: Name des Landkreises, das für das NSG zuständig ist; - Recht vom: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG beschlossen wurde; - Recht seit: das Datum, an dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG veröffentlicht wurde; - VEROFF_IN: Name der Publikation, in dem die Verordnung zur Ausweisung des NSG; veröffentlicht wurde; - NSG_URL: Link zu der Website, in der das NSG beschrieben ist; - FLAECHE: die Flächengröße in Quadratmeter; - UMFANG: der Umfang der Fläche in Meter;
Die "Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten" (EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Rates vom 30. November 2009), deren erste Fassung bereits 1979 erlassen wurde, ist das Instrument der Europäischen Gemeinschaft, um die Vogelarten Europas in ihrer Gesamtheit als Teil der europäischen Artenvielfalt zu schützen. Ziel dieser Richtlinie ist, sämtliche in der Gemeinschaft heimischen wild lebenden Vogelarten in ihren natürlichen Verbreitungsgebieten und Lebensräumen zu erhalten. Dazu werden nach Artikel 3 und 4 der EU-Vogelschutzrichtlinie EU-Vogelschutzgebiete eingerichtet. Gemeinsam mit den FFH-Gebieten bilden die EU-Vogelschutzgebiete das europaweite Schutzgebietsnetz Natura 2000. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Vogelschutzgebiete im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die Vogelschutzgebiete in Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Das Projekt befasst sich mit der Bestandssituation von Stratiotes aloides in der Wesermarsch, einem ihrer Verbreitungsschwerpunkte, in dem im letzten Jahrzehnt ein deutlicher Rückgang festgestellt wurde. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen populationsbiologische Aspekte wie Bestandsstruktur und Populationsdynamik.
Der Dienst präsentiert die INSPIRE Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Wesermarsch in drei Ebenen. Die transformierten Daten werden in zwei Layern in diesem Dienst angeboten. Der dritte Layer stellt eine Zusammenschau dieser beiden Einzelebenen dar. Für den Dienst wurde das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreis Wesermarsch nach INSPIRE PLU (planned land use) transformiert.
Der Dienst bietet die INSPIRE Daten zum Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreis Wesermarsch zum Download an. Für den Dienst wurde das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreis Wesermarsch nach INSPIRE PLU (planned land use) transformiert.
Ermittlung des Bruterfolges und Erstellung einer Mikrohabitatanalyse.
An Beispielen wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Zusammen- und Zuarbeit zwischen Landschaftsrahmenplanung Regionalplanung instrumentell, methodisch und praktisch funktioniert, wo Hindernisse liegen und wo Moeglichkeiten bestehen, die es zur Sicherung des Naturhaushaltes und der Erholungslandschafts zu nutzen gilt. Es werden Vorschlaege zur Weiterentwicklung beider Planungsinstrumente entwickelt.
Der Landkreis Wesermarsch und die Stadt Wilhelmshaven muessen ihre Regional- und Landschaftsrahmenplaene bzw ihre Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung (Stadt) neu erstellen. Aufgrund einer spezifischen Belastungssituation (Industriestandorte mit hohen Emissionen, Belastungen durch Bremen und Bremerhaven, Sonderdeponien, Baumsterben etc) soll dies auf der Basis einer oekologischen Analyse geschehen. Der angrenzende LK Friesland wird sich an dem Vorhaben beteiligen. Das Interesse des Bundes liegt insbesondere in der Anwendung und Weiterentwicklung eines fuer die UVP reaumlicher Entwicklungsplanung geeigneten methodischen Instruments (Oekologisches Demonstrationsvorhaben). Wesentlicher Ausgangspunkt und Basis des Vorhabens ist das Oekosystem Jadebusen. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, welche Abhaengigkeiten zwischen den verschiedenen terrestrischen Akteuren (Industrie, Landwirtschaft, Fremdenverkehr/Freizeit, sonstige anthropogene Nutzungen) und dem Akzeptor Jadebusen bestehen. Dabei werden neben der Statusquo-Situation des marinen Bereiches (differenziert nach verschiedenen Indikatoren) auch die Folgen denkbarer Entwicklungsverlaeufe (Szenarien) bewertet.