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Artenhilfsprogramme – Maßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Vogelarten

Für acht exemplarisch ausgewählte Vogelarten mit verschiedenen Lebensräumen – Baumfalke, Großer Brachvogel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Weißstorch und Wespenbussard – hat ein BfN-Forschungsprojekt insgesamt 54 FCS-Maßnahmen zusammengestellt. Diese können auch auf andere Arten mit ähnlichen Lebensraumansprüchen übertragen werden. Die Maßnahmen können verschiedenen Formen von Beeinträchtigungen wie z. B. Lebensraumverlusten entgegenwirken und bieten sich daher sowohl für das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) als auch für Artenhilfsprogramme der Bundesländer an. Die Maßnahmen reichen von Schutzkonzepten für Horste über die Pflege von Streuobstwiesen und das Anlegen von Brache- bzw. Blühstreifen im Ackerland bis zur Wiedervernässung von Waldfeuchtgebieten.

LSG Hakel

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

Mahlpfuhler Fenn

EU-Nr.: DE 3536 301 Landes-Nr.: F35/S26LSA Jahr der Fertigstellung: 2012 Managementplan (18,8 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Potentiell natürliche Vegetation (6 MB) Karte 2 Schutzgebiete (10,6 MB) Karte 3 Biotoptypen (8 MB) Karte 4 Bestand und Berwertung der FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (7,8 MB) Karte 5a Bestand und Berwertung der Habitatflächen von Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (6,5 MB) Karte 5b Untersuchungsmethodik Bechsteinfledermaus (1 MB) Karte 5c Untersuchungsmethodik Mopsfledermaus (1,9 MB) Karte 5d Untersuchungsmethodik Großes Mausohr (972 KB) Karte 5e Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 1-3 (6,5 MB) Karte 5f Ergebnisse Telemetrie 2010 - Mopsfledermaus 4-6 (5,2 MB) Karte 5g Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht (6,1 MB) Karte 5h Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs II der VSRL) Bekassine, Kranich, Neuntöter, Ortolan, Rotmilan, Schwarzstorch, Seeadler, Wespenbussard (5,9 MB) Karte 5i Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (1,3 MB) Karte 6a Maßnahmen - FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (5,8 MB) Karte 6b Maßnahmen - Arten des Anhangs II der FFH-RL und der Anhangs I der EU-VSRL (7,3 MB) Textabbildung 13 Urmesstischblatt (5,6 MB) Textabbildung 15 Revierübersicht (497 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 22.01.2020

Saale-Elster-Aue südlich Halle

EU-Nr.: DE 4638 401 Landes-Nr.: SPA0021LSA Jahr der Fertigstellung: 2011 Managementplan (3,7 MB) Karten: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA , [010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Karte 1 Schutzgebiete und -objekte (2,5 MB) Karte 2 Biotoptypen (3 MB) Brut- und Gastvögel (Arten des Anhangs I der VS-RL): Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 3.1a (2,7 MB) Karte 3.1b (2,7 MB) Karte 3.1c (865 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 3.2a (2,6 MB) Karte 3.2b (2 MB) Karte 3.2c (830 KB) Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmück Karte 3.3a (2,7 MB) Karte 3.3b (2 MB) Karte 3.3c (754 KB) Brut- und Gastvögel (sonstige wertgebende Arten): Knäkente, Kiebitz, Bienenfresser, Drosselrohrsänger, Schilfrohrsänger Karte 3.4 (2,3 MB) Karte 4 Rastvögel und Rastflächen (2,3 MB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VS-RL Eisvogel, Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Kleines Sumpfhuhn, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig Karte 5.1a (2,7 MB) Karte 5.1b (2,7 MB) Karte 5.1c (863 KB) Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Seeadler Karte 5.2a (2,6 MB) Karte 5.2b (2 MB) Karte 5.2c (827 KB) Maßnahmen: Brut- und Gastvögel des Anhangs I der EU-VSRL und sonstige wertgebende Arten Blaukehlchen, Rohrdommel, Zwergdommel, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Kiebitz, Bienenfresse Karte 5.3a (2,7 MB) Karte 5.3b (2,1 MB) Karte 5.3c (752 KB) zurück zur Übersicht "Abgeschlossene Managementpläne" Letzte Aktualisierung: 21.01.2021

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15) der Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230721

Der Antragsteller Projekt Windpark Rennweg GmbH (59581 Warstein) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 4, WEA 8, WEA 9, WEA 11 bis WEA 15 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 4, 8, 9, 11 bis 15 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der genehmigten Windenergieanlagen (WEA 2, WEA 3 und WEA 6) der WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) im Windpark Rennweg - Arnsberger Wald (59581 Warstein), Hauptaktenzeichen: 20230718

Der Antragsteller WestfalenWind Planungs GmbH & Co. KG (33100 Paderborn) beantragt mit Datum vom 17.10.2023 die (wesentliche) Änderung nach § 16b Abs. 7 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 im Windpark Rennweg, Stadtgebiet Warstein, vor Errichtung den genehmigten Windenergieanlagentyp Siemens SWT DD 142 auf den Windenergieanlagentyp Enercon E-175 EP5 zu wechseln. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine Anlage, die unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart „V“ des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 einzustufen ist. Eine Windfarm von mehr als 6 Windenergieanlagen ist unter der Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 genannten Vorhaben mit einem „A“ (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls) gekennzeichnet. Da im Rahmen des Neugenehmigungsverfahrens für die genannten Anlagenstandorte WEA 2, 3, und 6 eine vollumfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde, ist nach § 9 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls wird, aufgrund der Überschneidung der Einwirkungsbereiche und des funktionalen Zusammenhangs der Anlagenstandorte, identisch wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, für den gesamten Windpark (11 WEA-Standorte) durchgeführt. Anzumerken ist, dass die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls als sog. Deltaprüfung durchgeführt wird, d. h. es werden nur die Anforderungen geprüft, soweit durch die Änderung des Anlagentyps im Verhältnis zur genehmigten Anlage nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 6 BImSchG erheblich sein können. Die Deltaprüfung wurde schutzgutbezogen bzw. nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG durchgeführt und berücksichtigt die genehmigten Anlagenstandorte und Anlagendimensionierung als sog. „Vorbelastung“. Augenmerk wird hierbei auf die positiven und negativen Umweltauswirkungen des Anlagentyps Enercon E175 EP5 im Verhältnis zur genehmigten Anlage Siemens SWT DD 142 gelegt, sodass z. B. anlagenbedingt die um 16,5 m größere Rotorblattlänge oder der veränderte Schallleistungspegel in der Deltaprüfung betrachtet wird. Die bisher genehmigten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie z. B. Abschaltzeiten, Bauzeitenregelung, Fachbaubegleitung, werden in der Bewertung erheblicher negativer Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die Bewertung wurde anhand der vorgelegten Antragsunterlagen, eigener und fachbehördlicher Ermittlungen (Untere Naturschutzbehörde) und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgenommen, um die überschlägige Vorausschau und die Prüfinhalte (Deltaprüfung) erheblicher negativer Umweltauswirkungen abzuschätzen. Im Ergebnis erhöht sich durch den Herstellerwechsel anlagenbedingt die Rotorblattlänge um 16,5 m. Die Gesamthöhe verändert sich im Vergleich (Delta) zur genehmigten Anlage nur geringfügig um 13,5 m. Die Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern betragen rund 1.000 m. Das nächstgelegene Natura2000-Gebiet DE-4515-302 „Heveoberlauf“ verläuft zwar zum Teil innerhalb des Untersuchungsraumes im Umkreis von >600 m um die geplante Windfarm, wird jedoch durch das Vorhaben nicht beansprucht. Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Wasserschutzgebiete (Heilquellen, Überschwemmungsgebiete) sind im Untersuchungsgebiet nicht betroffen. Durch das überragende öffentliche Interesse sind Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten nach § 26 BNatSchG befreit. Es ist keine Betroffenheit von denkmalrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen erkennbar, sodass keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Anlagenstandorte befinden sich auf Nadelwald / Fichten-Kalamitätsflächen, sodass keine ökologisch hochwertigen Biotope betroffen sind. Die temporären Flächen werden nach der Errichtung wieder rekultiviert und der natürlichen Sukzession überlassen. Der permanente Flächenverbrauch ändert sich in der summarischen Betrachtung im Vergleich zu den genehmigten Anlagen nur geringfügig und wird als irrelevant eingestuft. Die Anlagenstandorte der Windfarm Rennweg befinden sich auf LEP-Ebene innerhalb einer Kernpotentialfläche der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW. Die baubedingten Auswirkungen für die Ressourcen „Boden und Wasser sowie Tiere und Pflanzen“ werden zusätzlich durch eine Fachbaubegleitung überwacht. Die betriebsbedingten Auswirkungen ändern sich durch den größeren Rotordurchmesser nur geringfügig. Die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten „Schwarzstorch und Wespenbussard“) haben weiterhin Bestand. Die Abstände zu den Funktionsräumen WEA-empfindlicher Arten ändert sich im Vergleich zu den genehmigten Anlagenstandorten nicht. Umweltverschmutzungen und erhebliche Belästigungen werden nach dem Stand der Technik und Fortschreibung des Standes der Technik umgesetzt (Betreiberpflicht). Im Vergleich zur genehmigten Anlage ergeben sich hier keine Änderungen. Standort- oder Risikofaktoren ändern sich im Vergleich zur genehmigten Anlage nicht. Im Vergleich zu den genehmigten Windenergieanlagen gibt es keine offensichtlichen Anhaltspunkte, dass unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (z. B. Abschaltzeiten, Fachbaubegleitung) erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu besorgen sind. In der überschlägigen Betrachtung ergeben sich somit keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen. Das beantragte Vorhaben bedarf daher keiner nochmaligen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG.

Bilanzierung des Brutvogelbestandes 1994

Zunächst wurden die Brutvogellebensräume nach der Einteilung von Flade (1994) flächenscharf ausgewiesen. Über die Addierung aller in einem Raster vorkommenden Lebensräume konnte eine Artenliste der für diese Flächen zu erwartenden Leitarten erstellt werden (Soll-Wert). Durch die Zuordnung der im Raster tatsächlich kartierten Brutvögel wurde aus den Brutvogelatlanten das Brutvogelvorkommen ermittelt (Ist-Wert). Aus diesen Soll- und Ist-Werten konnte dann eine Bilanz des Vorkommens von Brutvogelleitarten in Berlin erstellt werden. Schließlich wurden die Bilanzergebnisse zur besseren Einordnung mit einer potenziellen avifaunistischen Wertigkeit der Lebensräume (bezogen auf Indexwerte nach Witt 1991) unterlegt und eine Übersicht über das Vorkommen von Arten der Roten Liste erarbeitet. Ausweisung der Brutvogellebensräume Grundlage der Lebensraumkartierung waren die von Flade ausführlich beschriebenen Brutvogellebensraumtypen Deutschlands nördlich des Mittelgebirgskamms, aus denen die in Berlin vorkommenden Lebensräume ausgewählt und um den Typ der Flughäfen ergänzt wurden (vgl. Flade 1994). Die differenzierten Lebensraumtypen junger Nadelholzforsten wurden zum Typ der Nadelholzdickungen und -stangenhölzer zusammengefasst. Insgesamt wurden 44 Lebensraumtypen unterschieden (vgl. Kartenlegende). Bei der Ausweisung wurden nur Flächen berücksichtigt, die größer als 5 ha waren, bei wertvollen Kleinlebensräumen (Gewässer, Kiesgruben, offene Waldmoore, Feldgehölze, Weichholzauen, Seggenriede und Röhrichte; letztere überdimensional dargestellt), betrug die Mindestflächengröße 1 ha. Diese Mindestgrößen wurden berücksichtigt, da das Vorkommen anspruchsvoller Vogelarten im Allgemeinen an gewisse Mindestflächengrößen gebunden ist. Außerdem steigt mit der Flächengröße auch die Vorkommenswahrscheinlichkeit von charakteristischen Vogelarten (vgl. Tab.1, Abb. 3 und Bezzel 1982). Außer den Kanälen wurden auch alle linear ausgeprägten Lebensräume, wie Bahndämme, Gräben oder Randgehölze, aus Gründen der Darstellbarkeit nicht berücksichtigt. Entscheidend für die Zuordnung einer Fläche in eine der 44 Klassen waren ihre Struktur (Art des Grüns, Art und Dichte der Bebauung) und ihre Nutzung. Dies gilt auch für Mosaikflächen (mehrere Lebensraumtypen auf kleinem Raum) und Sonderflächen, für die Einzelfallentscheidungen getroffen wurden. So wurde eine Mosaikfläche aus Kleingärten, trockenen Ruderalflächen und Baumschulen der Klasse Kleingärten zugeordnet, da ihre Struktur insgesamt sehr kleingartenähnlich war. Rekultivierte Kippen als Beispiele von Sonderflächen wurden je nach Struktur und Zustand der Klasse Trockene Ruderalflächen oder der Klasse Parks zugewiesen. Zusammenfassend wurden fast alle Klassen um Einzelfallzuordnungen ähnlicher Strukturen erweitert, denen immer eine genaue Prüfung anhand von Luftbildern vorausging. Anschließend wurden alle Freiflächenverluste nach 1980 gekennzeichnet, um eine vergleichbare Bezugszeit von kartierten Lebensraumtypen und den Brutvogelkartierungen herzustellen. Dabei entstandene kleinflächige Insel- und Randbereiche von Flächen mit veränderter Nutzung wurden ebenfalls ausgeschieden, da in diesen Fällen von negativen Einflüssen auch auf die Randbereiche ausgegangen werden kann. Ermittlung der Artenlisten pro Raster (Soll-Wert) Um die Rasterkartierung der Brutvogelatlanten nutzen zu können, wurden pro Raster Leitartenlisten erstellt. Dazu wurde zunächst die Lebensraumkartierung mit den Rastergittern der Atlanten überlagert. Da sich die Kartierraster in den beiden Brutvogelatlanten unterschieden, konnten kleine Flächen im Bereich der ehemaligen Grenze zwischen dem Ost- und Westteil Berlins nicht abgedeckt und später auch nicht bilanziert werden. Anschließend wurde für jedes Raster durch Aufsummierung eine Lebensraumtypenliste erstellt, wobei lediglich die an den Rastergrenzen entstandenen Splitterflächen unberücksichtigt blieben. Auch die kleinflächigen Lebensräume wurden in die Liste aufgenommen und ggf. einem Raster vorrangig zugeordnet. Flade ordnet jedem Brutvogellebensraum eine potenzielle Leitartengruppe zu (vgl. Tab. 2). In Abstimmung mit der Arbeit von Flade und unter Berücksichtigung der nach der Roten Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) anzutreffenden Brutvogelarten wurden die Leitartengruppen für die 44 Berliner Lebensraumtypen gebildet. Dabei wurde unter Mitarbeit Berliner Ornithologen auch der ergänzte Lebensraumtyp der Flughäfen und der zusammengefasste Typ der Nadelholzdickungen und -stangenhölzer mit einer Leitartengruppe versehen sowie die der Trockenen Gebüschbrachen und Ruderalflächen modifiziert (vgl. Tab. 3). Insgesamt wurden 118 Brutvogelarten berücksichtigt (vgl. Tab. 4). Einige dieser Arten kommen nur in einem der beiden Stadthälften vor oder sind nach 1945 ausgestorben oder verschollen; für letztere besteht noch die Möglichkeit einer Wiederansiedlung in Berlin. Mit Hilfe der rasterbezogenen Lebensraumtypenlisten und der Leitartengruppen konnte letztlich für jedes Raster eine Liste der zu erwartenden Leitarten erstellt werden, deren Anzahl als Soll-Wert in die Bilanz einging. Ermittlung des tatsächlichen Bestandes Den ermittelten rasterbezogenen Soll-Werten wurden mit den Daten der Brutvogelatlanten die tatsächlich angetroffenen Arten (Ist-Werte) gegenübergestellt. Dabei wurde das Vorkommen der potentiellen Leitarten anhand der in den Atlanten benutzten Nachweisgrade B (mögliches Revier), C (wahrscheinliches Brüten) und D (sicheres Brüten) sowie für den Schwarzmilan an einer Flächenschraffur (Revierkennung) überprüft. Anschließend wurde die Zahl der in jedem Raster kartierten Leitarten ermittelt und mit der Anzahl der zu erwartenden Leitarten verglichen. Raster mit seit 1980 überwiegend veränderter Nutzung und Raster ohne großen Anteil an Berliner Flächen (Grenzraster zu Brandenburg) wurden dabei nicht berücksichtigt. Die Ergebnisse der Bilanz wurden in der vorliegenden Karte mit Hilfe der Soll- und Ist-Werte und des prozentualen Anteils der kartierten Leitarten (in 20-%-Schritten) dargestellt. Der entstandenen Datei können darüber hinaus auch die fehlenden bzw. angetroffenen Vogelarten entnommen werden. Daten zur Verteilung und Bestandesentwicklung der einzelnen Arten sind in den Brutvogelatlanten aufgeführt. Aktuellere und detailliertere Einzelflächenuntersuchungen (Probeflächen) können in der Literatur-Datei des Berliner Landesbeauftragten für Naturschutz abgefragt werden (vgl. ÖKOGRUBE). Ermittlung der potenziellen avifaunistischen Wertigkeit Die potenzielle avifaunistische Wertigkeit soll als Hintergrundinformation bei der Einschätzung des Wertes der fehlenden oder vorkommenden Leitartengruppen (Bilanzergebnis) dienen. Die Rote Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) enthält für jede der verwendeten Vogelarten (vgl. Tab. 4) Indexwerte in Anlehnung an Bezzel (1980). Letztere charakterisieren die Verteilung der Arten über die ganze Fläche (Index A), ihr Vorkommen in Großflächen (Index B), ihre Revierzahlen (Index C) und die Bestandsentwicklung (Index D) und wurden für die vorliegende Karte über ihre einfache Summe (Index A + Index B + Index C + Index D = einfache Summe) bei der Lebensraumbewertung genutzt (vgl. Tab. 5). Lediglich für zwei Arten und den Sonderfall der seit 1945 ausgestorbenen oder verschollenen Arten mussten unter Mitarbeit Berliner Ornithologen neue Werte gebildet werden (vgl. Tab. 6). Mit Hilfe dieser Summenindexwerte der Brutvogelarten wurden schließlich für die Leitartengruppen jedes Berliner Lebensraumtyps Durchschnittsindexwerte errechnet, die in Zusammenarbeit mit den Berliner Ornithologen zur Bildung von fünf Wertungsstufen für die Berliner Brutvogellebensraumtypen herangezogen wurden. Klasse I beinhaltet dabei Vogellebensräume, die potentiell in Berlin besonders selten sind und/oder rückläufigen oder seltenen Arten geeignete Bruthabitate bieten; Klasse V dagegen fasst Lebensräume zusammen, die in Berlin weit verbreitet sind und nicht oder kaum seltene oder rückläufige Arten beheimaten (vgl. Tab. 7). Auffälligkeiten an dieser Wertstufenzuordnung (etwa die relativ schlechten Werte der Laubwälder, Brachen, Kleingärten und Gartenstädte oder die dazu verhältnismäßig guten Werte der Nadelwälder, Kippen/Halden, Altbauten und City-Bereiche) sind aus dem Wertungsansatz heraus erklärbar: Die im jeweiligen Lebensraumtyp potentiell beheimateten Leitarten weisen entsprechende Index-Werte nach Witt 1991 auf. Die Bewertung stellt insgesamt das avifaunistische Potential jedes Lebensraumtyps unabhängig von dem tatsächlichen Zustand und der Größe des einzelnen Lebensraumes dar, ist also nicht einzelflächenbezogen. Bewertung des Brutvogelbestandes nach Vorkommen von Arten der Roten Liste Die Anzahl der pro Kartierungsraster vorkommenden Rote-Liste-Arten wurde mit Hilfe der Brutvogelatlanten ermittelt und als Vignette dargestellt. Dabei fanden die Arten der Kategorien 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), 3 (gefährdet) und P (potenziell gefährdet) der Roten Liste der Brutvögel in Berlin (Witt 1991) Anwendung. Darüber hinaus flossen auch die in den Brutvogelatlanten aus Artenschutzgründen nicht oder nur mittels einer Flächenschraffur dokumentierten Bestände der Arten Rotmilan, Schwarzmilan, Wespenbussard, Baumfalke, Sperber und Kolkrabe in die Wertung ein.

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Horstschutzvereinbarung - Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland

Leitlinien zur Errichtung von Horstschutzzonen für geschützte Vogelarten im Saarland Baumfalke - Graureiher - Habicht - Kolkrabe - Rotmilan - Schwarzstorch - Schwarzmilan - Uhu - Wespenbussard

BirdVision - Weiterentwicklung eines Kamerasystems zur Erfassung und zum Schutz windkraftempfindlicher Vogelarten an Windenergieanlagen

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