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CuliMoor - Erhebung der Stechmückenfauna (Diptera Culicidae) im Rahmen der Wiedervernässung von Mooren hinsichtlich der Bewertung des Auftretens von Zoonosen

Stechmücken übertragen West-Nil-Virus auch in Rheinland-Pfalz

Bei einer toten Schnee-Eule in einem Vogelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West-Nil-Virus nachgewiesen worden. Dieser Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und 2018 erstmals bei Tieren in Deutschland festgestellt worden, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Seither hat es immer wieder Nachweise vor allem im Osten Deutschlands gegeben. In Rheinland-Pfalz gab es bei Menschen bisher keine hierzulande erworbene Infektion. Bei der toten Schnee-Eule handelt es sich um den ersten Nachweis bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Bei Infektionen mit dem West-Nil-Virus handelt es sich um eine Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Empfänglich sind neben dem Menschen auch Vögel und Pferde. Übertragen wird das Virus durch Stechmücken. Eine Infektion findet über Blut statt - also wenn eine infizierte Mücke ein Tier oder einen Menschen sticht. Da das Virus in Deutschland mittlerweile überwintert und die Mückensaison durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich das West-Nil-Virus weiter aus. West-Nil-Virus beim Menschen Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurden im Spätsommer 2019 erste in Deutschland durch Mücken übertragene Infektionen von West-Nil-Fieber beim Menschen bekannt. Auch in den darauffolgenden Jahren wurden Fälle in Ostdeutschland berichtet. Die Infektionen verlaufen beim Menschen überwiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln eine grippeähnliche Erkrankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmerzen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwellungen. Nur in sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung (Enzephalitis). Personen, die aufgrund hohen Alters oder Immunschwäche ein erhöhtes Risiko haben, durch eine Infektion mit dem West-Nil-Virus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu gehört an Orten mit bekannter Mückenbelastung das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, am Abend der Aufenthalt in geschlossenen Räumen, die Anwendung von Repellents und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohnumfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst beseitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bislang nicht verfügbar. West-Nil-Virus bei Vögeln und Pferden Bei Tieren sind unauffällige Krankheitsverläufe genauso möglich wie neurologische Symptome. In wenigen Fällen kann die Krankheit bei Tieren auch zum Tod führen. Bei den infizierten Pferden erkranken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheitsverlauf geht mit einer Sterblichkeit bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- oder Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralnervösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allgemeine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher wird die Impfempfehlung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums aufrechterhalten, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt die Impfung von Pferden in betroffenen und angrenzenden Regionen. Die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse unterstützt die Impfung gegen das West-Nil-Virus mit einer Beihilfe in Höhe von 10 Euro.

BayVirMos-Stechmückenübertragene arbovirale Krankheiten in Bayern(VKG) (Uni Bayreuth)

Mittels Entwicklung von Artenverbreitungsmodellen, epidemiologischer Modelle und Klimamodellen Ermittlung von Risiken stechmückenübertragener viraler Krankheiten in Bayern. Hierzu werden räumlich hoch aufgelöste Klima- und Wettermodelle mit Geoinformation zu Stechmückenvorkommen, Bevölkerungsdichte und ggf. Reise- und Warenverkehr verbunden. Es stehen die Zoonosen Chikungunya, Dengue, West-Nil-Fieber und Usutu im Fokus.

EWSMD- Etablierung eines Frühwarn-Systems für Stechmücken-übertragene Krankheitserreger, Arbovirus-Surveillance und die Entwicklung von Risikokarten

Die bedeutendsten stechmückenübertagenden Krankheiten in Europa sind das West-Nil-Fieber, Dengue, Chikungunya und Usutu. Eine autochthone Übertragung des Zika Virus wurde in Europa bisher nicht beobachtet, aber es gibt ein Risiko der Einschleppung. Die einzige Vorsorgemaßnahme für all diese Krankheiten ist eine effektive Bekämpfung der Vektoren. In dem hier vorgestellten Projekt werden durch eine Zusammenarbeit der zentralen deutschen und griechischen Akteure im Feld der Virologie und Stechmückenbekämpfung verfügbare und neu erhobene entomologische, epidemiologische, klimatische und geographische Daten ausgewertet, um ein Frühwarnsystem für stechmückenübertragene Krankheiten zu entwickeln und für beide Länder zu testen. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch findet dabei jeweils zwischen zwei herausragenden Forschungsinstituten im Bereich der Virologie (Deutschland: Bernhard Nocht-lnstitut für Tropenmedizin, BNITM; Griechenland: Aristotle University of Thessaloniki, AUTH) und entscheidender Anwender von Stechmückenbekämpfungsmaßnahmen (Deutschland: Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V., GFS/lfD; Griechenland: Ecodevelopment, Ecodev) statt.

Diagnostik neuer (emerging und re-emerging) Tierseuchen in Deutschland: Etablierung schneller Screening-Tests zur molkularbiologischen Detektion unbekannter Erreger

Es soll ein analytisches Potentials am LGL geschaffen werden, um schnell eine unbekannte bzw. neuartige Tierseuche infektionsdiagnostisch abzugrenzen und letztlich aufzuklären. In der Folge des Klimawandels und der damit einhergehenden globalen Erwärmung sind Tendenzen erkennbar, dass Tierseuchen, die bisher nur in wärmeren Regionen verbreitet waren, sich auch in Mitteleuropa etablieren können. Als erster Vorläufer können die Blauzungenkrankheit (BT) und das West-Nil-Fieber angesehen werden. Der zunehmende weltweite Handel und kontinentübergreifende Reiseverkehr begünstigt die Einschleppung von bisher bzgl. Ausbreitungsart, Empfänglichkeit und klinischem Bild unbekannten bzw. neuartigen Krankheitserregern.

Auswirkungen des Klimawandels auf die Verbreitung krankheitsübertragender Tiere: Importwege und Etablierung invasiver Mücken in Deutschland

Klimaänderungen beeinflussen direkt und indirekt die Entwicklung und Verbreitung von Krankheiten übertragenden Gliedertieren, deren Entwicklungszyklus sich überwiegend frei in natürlichen Biotopen vollzieht. Erhöhte Temperaturen könnten die Entwicklung einheimischer oder auch invasiver Mückenarten begünstigen (kurze Generationsfolgen), Extremereignisse wie Hochwasser oder anhaltende Regenfälle geeignete Brutgewässer für Larven- und Puppenentwicklungen von Stechmücken schaffen. Mücken können als Überträger von bisher nicht in Deutschland heimischen Infektionskrankheiten wie Dengue-Fieber, Chikungunya-Fieber, West-Nil-Fieber, Malaria (jeweils Übertragung durch Stechmücken), Leishmaniose (Übertragung durch Sandmücken), oder die Blauzungenkrankheit (Übertragung durch Gnitzen) fungieren. Im Rahmen der Klimafolgenforschung sollen die Importwege invasiver Mücken ermittelt sowie deren Etablierung in Deutschland untersucht werden. An ausgesuchten Standorten sollen alle Entwicklungsstadien der Mücken gesammelt werden und eine taxonomische Bestimmung bis hin zur Art erfolgen. Die Untersuchungen sollen unter Berücksichtigung von Daten zu den Biotopen, mikro- und makroklimatischen Bedingungen sowie weiterer Einflussfaktoren für die Entwicklung der Organismen durchgeführt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist zum einen die Darstellung der aktuellen Situation bzw. der Entwicklung während der Projektlaufzeit. Des Weiteren sollen zukünftige Verbreitungsmuster von als Krankheitsüberträger bedeutsamen Mückenarten prognostiziert werden und mögliche Infektionsgefahren für Mensch und Tier frühzeitig erkannt und bewertet werden können. Dies ist Grundlage für die frühzeitige Entwicklung und Durchführung von Präventionsmaß-nahmen (z. B. Frühwarnsysteme, lokale Bekämpfungsmaßnahmen zur Verhinderung der Etablierung neuer Arten) und somit die Reduzierung von Gefährdungen der Gesundheit von Mensch und Tier. In einer begleitenden Vergleichsstudie soll der Einsatz unterschiedlicher Mückenfallen untersucht werden. Die zu erwartenden Ergebnisse dienen der weiteren Etablierung von Methoden für Monitoring-Maßnahmen. Die weltweit einheitliche Verwendung spezieller Mückenfallen in unterschiedlichen Befallssituationen wird von Wissenschaftlern schon seit Jahren angemahnt.

Tierkennzeichnung

Rinderkennzeichnung Die Kennzeichnung von Rindern hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Rinderpass, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der ADD Trier. Schweinekennzeichnung Die Kennzeichnung von Schweinen hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Begleitpapier, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der ADD Trier. Schaf- und Ziegenkennzeichnung Die Kennzeichnung von Schafen und Ziegen hat gemäß der nationalen Viehverkehrs-Verordnung und EU-Vorschriften zu erfolgen. Die wichtigsten Informationen zur Kennzeichnung, zur Betriebsregistrierung, zum Begleitpapier, zum Bestandsregister einschließlich Hinweisen zur Meldung an die HIT- Datenbank finden Sie im Merkblatt des Veterinärprüfdienstes der ADD Trier. Pferdekennzeichnung Die Kennzeichnung von Einhufern, das sind Pferde, Esel und Zebras sowie deren Kreuzungen, hat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 sowie der nationalen Viehverkehrs-Verordnung zu erfolgen. Alle seit dem 1. Juli 2009 geborenen Einhufer müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung beinhaltet das Setzen eines Transponders ("Mikrochip"), die Ausstellung eines Equidenpasses und die Erfassung in einer zentralen Datenbank (HIT-Datenbank). Durch die individuelle Transpondernummer wird eine eindeutige Zuordnung zwischen dem Einhufer, seinem Equidenpass und der Datenbank lebenslang möglich. Die schnelle und sichere Identifizierung eines Einhufers ist eine wichtige Voraussetzung für eine effektive Seuchenbekämpfung, wie beispielsweise der Infektiösen Anämie der Einhufer, des West-Nil-Fiebers oder der Afrikanischen Pferdepest. Der Tierhalter stellt den Antrag auf Kennzeichnung und Ausstellung eines Equidenpasses. Der Tierhalter ist derjenige, der für die ordnungsgemäße Versorgung und Haltung des Tieres verantwortlich ist, also zum Beispiel der Betreiber eines Pensionsstalles. Für die Beantragung der Identifizierung eines Equiden in Rheinland-Pfalz ist der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. (PRPS) beauftragt: Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. Pferdezentrum Am Fohlenhof 1 67816 Standenbühl Telefon: +49 6357 9750-0 (Zentrale) Telefax: +49 6357 9750-25 E-Mail: zentrale(at)pferdezucht-rps.de Internet: www.pferdezucht-rps.de Halter von Zuchtpferden deren Zuchtbuch nicht vom PRPS geführt wird, bekommen die Antragsformulare bei ihrem jeweiligen Zuchtverband. Zuchtpferde sind solche, die im Zuchtbuch eingetragen sind, oder im Zuchtbuch vermerkt sind und dort eingetragen werden können. Equidenpässe, die durch nicht zuständige Stellen ausgestellt werden, sind nicht gültig. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) ausschließlich Equidenpässe für Pferde ausstellen darf, für die zeitgleich eine Turnierpferdeintragung erfolgt. Neben Angaben zur Person und zur Identifizierung des Equiden ist es unbedingt notwendig, dass der Tierhalter im Antrag seine zwölfstellige Registriernummer (§ 26 Viehverkehrsverordnung) angibt. Diese wird in Rheinland-Pfalz von den Kreisen und Verwaltungen der kreisfreien Städte auf Antrag vergeben. Sie ist nicht identisch mit einer Nummer der Tierseuchenkasse. Fragen und Antworten zur Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern Weitere Informationen zum Thema: Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern www.bmelv.de Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. www.pferdezucht-rps.de

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