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Found 30 results.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)

Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.

Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren

<p>Klimaschutzaspekte in komplexe Umweltzeichen integrieren</p><p>Eine neue Studie des UBA stellt zusammen, wie die Treibhausgasemissionen von Produkten mit Hilfe des Carbon Footprint bestimmt werden können, welche Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Treibhausgasen führen und mit welchen Klimaschutzprojekten diese Emissionen ausgeglichen werden können. Zuletzt geht es darum, wie diese Aspekte in multikriterielle Umweltzeichen integriert werden können.</p><p>Der<strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Fußabdruck (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/produkte/oekobilanz/co2-fussabdruck-carbon-footprint">Product Carbon Footprint - PCF</a>)</strong>berechnet die Treibhausgasemissionen eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus, das heißt von der Rohstoffgewinnung, der Herstellung, dem Transport und der Nutzung bis hin zur Entsorgung. Er ermöglicht, den Einfluss von Produkten (oder einzelnen Lebenswegabschnitten der Produkte) auf den durch die Menschen verursachten ⁠Treibhauseffekt⁠ zu identifizieren. Vielfach erwarten aktuell private Endverbraucher*innen oder öffentliche Beschaffungsstellen, dass der Carbon Footprint eines Produkts bekannt ist. Mit seiner Hilfe lassen sich zudem Aussagen über Ansatzpunkte zur Reduktion der Treibhausgasemissionen liefern. Viele geeignete Maßnahmen zur Senkung von Treibhausgasemissionen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Senkung des Verbrauchs an fossilen Brennstoffen, lassen sich jedoch auch ohne aufwändige Berechnungen des Carbon Footprint bestimmen und durchführen.</p><p>Der<a href="https://www.blauer-engel.de/"><strong>Blaue Engel</strong></a><strong></strong>ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung. Er kennzeichnet im Vergleich umweltschonendere Produkte und Dienstleistungen.&nbsp;Der Blaue Engel steht für eine umfassende (multikriterielle) Betrachtung möglichst aller relevanten Umweltwirkungen der Produkte und Dienstleistungen bei Nutzung/Ausführung sowie Herstellung und Entsorgung.</p><p>Bei den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für verschiedene Produktgruppen sind Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs oder der Vermeidung von Treibhausgasen seit Existenz des Umweltzeichens Teil der Kriterien. Ziel der vorliegenden<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/carbon-footprint-treibhausgasneutralitaet-von">Studie „Carbon Footprint und Treibhausgasneutralität von Produkten – Allgemeines Vorgehen und Berücksichtigung in multikriteriellen Umweltzeichen wie dem Blauen Engel“</a><strong></strong>war es zu untersuchen, wie die Konzepte des Carbon Footprint und der Treibhausgasneutralität in ein Umweltzeichen intergiert werden können, das vielfältige Umweltwirkungen entlang des Lebensweges betrachtet.</p><p>In der Studie geht es somit nicht um singuläre Aussagen über den Carbon Footprint oder die Treibhausgasneutralität von Produkten, die sich ausschließlich auf den Aspekt des Klimaschutzes beziehen (so genannte „Klimaclaims“). Der Regelungsrahmen für diese Klimaclaims ändert sich zudem gerade durch<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/neue-eu-regeln-gegen-greenwashing-verabschiedet">Neuregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht</a>(in der so genannten EmpCo-Richtlinie 2024/825/EU) und der geplanten Green Claims Directive.</p><p>Aufbau des Forschungsberichts</p><p>Der Forschungsbericht besteht aus drei Teilen:</p><p><strong>Teil 1: Carbon Footprint:</strong>Eine Einführung in die Hintergründe, Konzeptionen und aktuellen Herausforderungen bei der Bestimmung des Product Carbon Footprint (PCF)</p><p><strong>Teil 2: Treibhausgasneutralität:</strong>Die aktuellen internationalen Normen und Debatten zum Konzept der Treibhausgasneutralität (THG-Neutralität) einschließlich Kompensationen durch Klimaschutzprojekte.</p><p><strong>Teil 3: Integration der Konzepte in Umweltzeichen:</strong>Analyse der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration dieser Konzepte in multikriterielle Umweltzeichenprogramme, einschließlich der zu lösenden methodischen und praktischen Herausforderungen (Teil 3).</p><p>Ergebnisse für das Umweltzeichen Blauer Engel</p><p>Im Ergebnis zeigte sich, dass für die Bestimmung oder Ausweisung eines Carbon Footprint im Rahmen eines Umweltzeichens relative hohe Anforderungen zu erfüllen sind. Wird der Product Carbon Footprint (PCF) für eine vergleichende Bewertung von Produkten benutzt, beispielsweise für Kaufentscheidungen oder die Außenkommunikation, ist es fundamental, dass die PCF-Werte nach den gleichen Regeln bestimmt werden. Dies erfolgt auf der Grundlage so genannter „Produktkategorieregeln“, die es jedoch (noch) nicht für alle Produktgruppen gibt. Eine weitere Herausforderung bei der Bestimmung des PCF besteht darin, geeignete und aussagekräftige Daten sowohl für die Kernprozesse (Primärdaten) als auch die vor- und nachgelagerten Schritte der Lieferkette (Sekundärdaten) zu erhalten. Bei der Ermittlung des PCF können auch branchenbezogene CO2-Rechner unterstützen. Eine externe Verifizierung kann die Glaubwürdigkeit erhöhen.</p><p>Ziel sollte es sein, dass die Treibhausgasemissionen im eigenen Produktlebenszyklus so weit wie möglich gesenkt werden. Daher gilt es im Rahmen eines Umweltzeichen vordringlich, Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu identifizieren und zu fordern. Hierzu gehören beispielsweise:</p><p>Erst wenn Maßnahmen im eigenen Produktlebenszyklus erfolgt sind, sollte der Carbon Footprint bestimmt werden und über eine Neutralstellung der verbliebenen Treibhausgasemissionen im Rahmen eines Umweltzeichens nachgedacht werden. Die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. In jedem Fall müssen Emissionsgutschriften für Treibausgasemissionen (Klimaschutzprojekt) jedoch bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, um als zielführend und vertrauenswürdig gelten zu können. Klimaschutzprojekte und daraus generierte Zertifikate sind in der Regel über Qualitätsstandards zertifiziert und erfüllen idealerweise grundsätzliche Gütekriterien wie beispielsweise Zusätzlichkeit, Vermeidung von Doppelzählungen oder Permanenz.</p><p>Die Umsetzungsmöglichkeiten der oben genannten Ansätze (Reduktionsmaßnahmen definieren, Carbon Footprint berechnen und ggf. kommunizieren, eventuelle Neutralstellung der Treibhausgasemissionen) beim Umweltzeichen Blauer Engel hängen stark von der Produktgruppe ab und werden vom Umweltbundesamt jeweils bei der Entwicklung von Umweltzeichenkriterien geprüft. Maßgeblich für die Integration einer oder mehrerer der oben genannten Ansätze ist unter anderem das Umweltproblem, das mit dem Umweltzeichen adressiert werden soll (zum Beispiel gibt es auch Umweltzeichen, bei denen vornehmlich die Reduktion von Chemikalieneinträgen in die Umwelt reduziert werden soll und Treibhausgasemissionen nur eine untergeordnete Rolle spielen). Wichtig für eine praktikable Umsetzung einer Carbon Footprint-Bestimmung sind zudem das Vorliegen von Produktkategorieregeln oder auch Hilfsmitteln wie CO2-Rechner geeigneter Qualität.</p>

Agri-Gaia - ein agrarwirtschaftliches KI-Ökosystem, Teilvorhaben: Agrarfernerkundung und rechtliche Aspekte des Betreibermodells

Grüne Start-ups stärker fördern

<p>Grüne Start-ups stärker fördern</p><p>Innovative grüne Start-ups sind zentral für die Bewältigung von Umweltproblemen. Die bestehenden Gründungsförderprogramme unterstützen sie jedoch nicht wirksam. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Defizite und schlägt zwei Varianten für eine Gründungsfinanzierung speziell für grüne Start-ups vor.</p><p><strong>Warum besteht speziell bei grünen Start-ups eine Finanzierungslücke?<br>Die Studie „High-Sustainability-Gründerfonds – Bedarf und Optionen nachhaltigkeitsorientierter staatlicher Start-up-Finanzierung“ verdeutlicht, dass grüne Start-ups durch die bestehenden Gründungsförderprogramme oft nicht hinreichend unterstützt werden können.<br>Dies hat zwei zentrale Gründe:1) Märkte für Green Tech-Güter sind durch Besonderheiten geprägt. Dazu zählen zum Beispiel eine hohe Dichte an gesetzlichen Bestimmungen, wenig erfahrene Investoren und sich ändernde umweltpolitische Rahmenbedingungen.2) Viele grüne Start-ups bräuchten vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase Förderinstitutionen mit expliziter Nachhaltigkeitsorientierung und spezifischen Nachhaltigkeitskenntnissen.Welche institutionelle Verankerung ist für die Förderung grüner Start-ups geeignet?Die Studie analysiert vier Basisvarianten für eine spezifisch auf die Bedingungen von grünen Start-ups zugeschnittene Gründungsfinanzierung, von denen zwei favorisiert werden:1) Ein „High-Sustainability-Gründerfonds“, der institutionell eigenständig ist und sich am High-Tech Gründerfonds orientiert, aber im Unterschied zu diesem einen exklusiven Nachhaltigkeitsfokus aufweist.2) Ein eigenes Förderprogramm „Sustainable Growth Ventures“, welches jedoch nicht institutionell eigenständig agiert, sondern in eine bestehende Förderinstitution (wie beispielsweise die ⁠KfW⁠) eingegliedert wird.Für eine eigene Institution (Variante 1) spricht die deutlich höhere Sichtbarkeit des Themas ⁠Nachhaltigkeit⁠ sowie bessere Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Förderung grüner Start-ups. Die Eingliederung in eine bestehende Förderinstitution (Variante 2) kann hingegen im Hinblick auf eine schnelle Umsetzung und das Mobilisieren von privatem Ko-Investment vorteilhafter sein. Auf Grund des großen Bedarfs einer gezielten Förderung grüner Start-ups wäre es auch vorstellbar, Gründungsförderungen der beiden Varianten parallel einzurichten.Was sollte bei der Ausgestaltung von grüner Gründungsfinanzierung beachtet werden?Ob nun eigene Institution oder Einbettung in eine bestehende Institution, in beiden Fällen ist es wichtig, dass das Programm auch spezifische nachhaltigkeitsbezogene Angebote (Beratung, Coaching, Networking usw.) unterbreitet, die über die finanzielle Leistung hinausgehen. Aufgrund der langen Entwicklungszeit vieler grüner Technologien, Produkte und Dienstleistungen wird eine Laufzeit für notwendig gehalten, die länger ist als für übliche Gründungsförderinstrumente.Fragen des EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts könnten sich jedoch als problematisch erweisen und müssen daher bei der Ausgestaltung von spezifisch auf grüne Start-ups ausgerichteten Frühphasenfinanzierungsangeboten im Detail geprüft werden.

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2018

Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling.

Wettbewerbsrecht bei Regionalstromprodukten

Greenpeace Energy klagt gegen britische Atombeihilfen

Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.

?Sachsen-Anhalt: Große Geschichte, gute Zukunft ? wie wir heute die Weichen für morgen stellen? - Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff im Landtag von Sachsen-Anhalt am 7. April 2017

Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) In wenigen Tagen ist diese Landesregierung ein Jahr im Amt. Das ist eine gute Gelegenheit, Bilanz zu ziehen, aber vor allem den Blick auf die kommenden vier Jahre zu richten, in denen diese Koalition gemeinsam eine gute Politik für Sachsen-Anhalt gestalten wird. Davon ? meine Damen und Herren ? bin ich nach den Erfahrungen des letzten Jahres fest überzeugt. Lassen Sie mich diese Regierungserklärung mit einem kurzen Rückblick beginnen: Eine meiner ersten Auslandsreisen als Ministerpräsident führte mich im Mai 2012 in die USA. Ein Zweck der Reise war, für das Reformationsjubiläum zu werben. Ich stellte damals sehr schnell fest: Martin Luther und die Reformation waren meinen Gesprächspartnern in den USA durchaus ein Begriff, unser Bundesland Sachsen-Anhalt dagegen eher weniger. Wir können also durchaus noch etwas mehr für die Außenwahrnehmung unseres Landes tun. Es war daher schon damals eine gute Idee, Sachsen-Anhalt als Heimat Luthers, als Ursprungsland der Reformation, zu präsentieren. In diesem Jahr feiern wir nun das 500. Reformationsjubiläum. Wir erwarten nicht nur Gäste aus Deutschland, sondern aus aller Welt. Wir wollen und werden uns ihnen als ein gastfreundliches und weltoffenes Land präsentieren. Das Reformationsjubiläum ist neben der Würdigung Luthers und seiner Leistung auch eine einmalige Chance für unser Land. Wir werden deutlich machen, welch reiche Geschichte und einzigartige Kultur Sachsen-Anhalt besitzt. Wir werden aber auch zeigen, dass Sachsen-Anhalt ein modernes Land ist, ein Land mit einer guten Zukunft, in dem es sich zu leben lohnt. Ich bin mir sicher, dass uns das gelingen wird. Denn wir Sachsen-Anhalter können stolz sein auf unser Land: Nicht nur auf seine Geschichte und Kultur, sondern vor allem auf das, was wir im Aufbau dieses Landes seit 1990 gemeinsam erreicht haben. Und wir haben allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Das unterstreicht auch der Haushalt, den wir in der letzten Sitzung im März verabschiedet haben. Dieser Haushalt steht nicht im Zeichen der Verwaltung des Mangels, wie das in der Vergangenheit oft genug der Fall war. Es ist ein Haushalt der Gestaltungsmöglichkeiten. Wir haben mit ihm die Chance, unser Land in den kommenden Jahren entscheidend voran zu bringen. Und wir werden diese Chance nutzen ? für die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter von heute wie für künftige Generationen. Im Bereich der Bildung und Kultur ebenso wie in Wirtschaft und Wissenschaft, bei der Kinderbetreuung und im Sozialbereich wie beim Aufbau einer modernen Infrastruktur, bei der Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen wie auch bei der Förderung von Innovationen. Die Voraussetzungen sind günstig. Die Steuereinnahmen sind hoch, das Zinsniveau ist niedrig. In der aktuellen Förderperiode können wir noch einmal umfassende Hilfen von der EU erwarten. Das alles ist freilich kein Grund in Euphorie zu verfallen. Eine solide Haushaltsführung ist auch künftig essentiell. Wir müssen immer wieder unsere Wünsche mit dem, was haushälterisch möglich ist, in Einklang bringen. Wichtig ist daher, dass wir die Weichen jetzt in die richtige Richtung stellen. Das haben wir mit dem Koalitionsvertrag vor einem Jahr getan. Das haben wir auch mit dem Doppelhaushalt 2017/18 getan. Wir haben in Sachsen-Anhalt eine stabile Koalition der Mitte gebildet. Und die Landesregierung macht ihre Hausaufgaben. Das hat sie im vergangenen Jahr unter Beweis gestellt. Und das wird sie auch in den kommenden vier Jahren tun. Worauf kommt es in der Zeit bis 2021 an? Im Koalitionsvertrag haben wir klare Schwerpunkte gesetzt. Wir haben uns darauf verständigt, neue Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik zu setzen. Wir verstärken unsere Zukunftsinvestitionen und gewinnen mehr unternehmerische Innovationskraft. Wir stärken den Gründergeist und investieren in den Breitband- und Infrastrukturausbau. Ein leistungsfähiges Bildungssystem mit modernen Schulen und Hochschulen bildet die Grundlage für Innovationen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Wir lassen daher kein Kind und keinen Jugendlichen zurück und investieren in maßgeschneiderte Bildungsangebote und eine bessere Ausstattung von Schulen und Hochschulen. Chancengerechtigkeit ist ein zentrales Element unseres Handelns. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Bildung, sondern auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das Verhältnis von Mann und Frau, den Arbeitsmarkt sowie das Miteinander von Kommunen und Land. Nachhaltigkeit ist keine bloße Floskel, sondern Grundlage unserer Politik. Das gilt sowohl für die Finanz- und Haushaltspolitik als auch für Wirtschaft und Landwirtschaft. Wir wissen um die Begrenztheit unserer Ressourcen. In der Finanzpolitik heißt das, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen und mit ihnen maximale Effekte zu erzielen. Statt neue Schulden zu machen, werden wir weiter Altschulden abbauen. In Wirtschaft und Landwirtschaft hat der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen hohe Priorität. Wir werden den Klimaschutz in unserem Land voranbringen und unsere Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien behaupten. Mit dem Doppelhaushalt 2017/18 haben wir nun die Grundlage dafür geschaffen, diese Vorhaben konkret zu untersetzen. Das heißt nicht, dass wir bislang untätig waren, im Gegenteil. Diese Koalition hat bereits im ersten Jahr ihres Bestehens ihre Handlungsfähigkeit immer wieder unter Beweis gestellt und in vielen wichtigen Politikfeldern Nägel mit Köpfen gemacht. So haben wir schon ein wichtiges Vorhaben unseres Koalitionsvertrages umgesetzt und den Finanzausgleich mit den Kommunen neu geregelt. Dabei haben wir die Finanzausgleichsmasse noch einmal um 102 Mio. ? auf über 1,6 Mrd. ? erhöht. Mit der Festschreibung der Finanzausgleichsmasse bis 2021 haben die Kommunen nun Planungssicherheit. Doch nicht nur das, wir haben im letzten Jahr 350 Polizisten neu eingestellt und mehr als 700 Lehrer. Wir haben 125 Mio. ? Altschulden getilgt und wir haben eine Einigung hinsichtlich der A14 erreicht, so dass schon im Sommer mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen werden kann. Das war kein schlechter Start in die Legislaturperiode und ich kann Ihnen versprechen, so wird es weiter gehen. Diese Landesregierung, diese Koalition, ist handlungsfähig und entscheidungsfreudig und das wird auch in Zukunft so sein. Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren ohne Zweifel eine sehr positive Entwicklung genommen. Das wird nicht nur beim Blick auf unsere Städte und Dörfer sichtbar, das zeigt sich z. B. auch bei der Arbeitslosenquote. Sie lag 2016 im Jahresschnitt unter 10%. Momentan sind es 9,1 %. Das sind Werte, von denen wir noch vor zehn Jahren nicht zu träumen wagten. Ich will diese positive Entwicklung nicht für die Politik reklamieren. Dieser Erfolg hat viele Väter, vor allem können ihn sich unsere Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Fahnen schreiben. Wir wissen aber auch, dass eine positive wirtschaftliche Entwicklung kein Selbstläufer ist, erst recht in Zeiten des globalen Wettbewerbs. Und wir wissen auch, dass wir beim Wirtschaftswachstum zulegen müssen. Ein Prozent Wachstum ist gut, doch im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern noch zu wenig. Daher wird die Landesregierung alles tun, um die richtigen Rahmenbedingungen für eine weiter erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt zu setzen. Wir wissen: Wir brauchen Investitionen. Wir brauchen Innovationen. Wir müssen das Problem der Unternehmensnachfolge lösen. Und wir müssen vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen im Blick haben, die unsere Wirtschaft prägen. Darum haben wir die Landesregelungen für die GRW-Förderung überabeitet. Sie werden verbreitert und mehr Projekte können davon partizipieren. Wir erhöhen die Basisförderung und schaffen zugleich ein Bonussystem, mit dem Förderzuschläge in Anspruch genommen werden können. Das ist möglich bei der Bindung an einen Tarifvertrag, bei Investitionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder bei Investitionen im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung. Zugleich wird die Mindestinvestitionssumme auf 30.000 ? abgesenkt. So können mehr Unternehmen davon profitieren. Zudem gibt es weitere Aspekte, die die Fördersumme erhöhen können, z. B. wenn ein Unternehmen den Anteil ausländischer Mitarbeiter erhöht. Ziel ist es, Geflüchtete erfolgreich in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft zu integrieren. Förderprogramme entfalten selbstverständlich nur Nutzen, wenn sie auch in Anspruch genommen werden. Deshalb brauchen wir nicht nur Förderung, sondern auch persönliche Initiative. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, mit guten Ideen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Und wir brauchen gestandene Unternehmer, die den Mut haben, Neues zu versuchen. Ich wünsche mir, dass wir hier in den nächsten Jahren noch deutlich zulegen können. Dazu gehört aber selbstverständlich auch, dass wir solche ?Macher? und ihre Ideen unterstützen und ihnen keine Steine in den Weg legen. Ich weiß, dass es bei jedem Investitionsvorhaben sich widerstrebende Interessen gibt. Unsere Aufgabe als Landesregierung muss es dann sein, im Dialog aller Beteiligten zu einer Lösung zu kommen. Eine Lösung, die uns voranbringt und die natürlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen liegt. Das gilt für Tourismusprojekte im Harz ebenso wie für Ansiedlungsvorhaben in einer strukturschwachen Region wie dem Landkreis Mansfeld-Südharz. Wichtig ist es zudem, Trends zu erkennen und aktiv mit zu gestalten. Ich denke hier z. B. an die Themen Elektromobilität und autonomes Fahren. Sachsen-Anhalt besitzt viele Automobilzulieferer. Wir müssen auch in diesen Bereichen dabei sein. Ich denke aber auch an die Digitalisierung, die vor allem mittelständische Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellt. Deshalb begleiten wir unsere Unternehmen in ihren Digitalisierungsvorhaben. So unterstützt das Wirtschaftsministerium beispielsweise das Partnernetzwerk Wirtschaft 4.0 und fördert dessen Leitstelle. Wir werden zudem ein Konsortium aus Sachsen-Anhalt bei der Antragstellung für ein Kompetenzzentrum Mittelstand 4.0 unterstützen. Dieses soll branchenoffen sein und sowohl dem Handwerk als auch anderen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft offen stehen. Ziel soll vor allem sein, Kleinunternehmen Lösungswege bei ihren Digitalisierungsvorhaben aufzuzeigen. Grundlage dafür sind natürlich leistungsfähige Breitbandverbindungen. Wir halten an unserem Ziel fest, in ganz Sachsen-Anhalt schnelles Internet mit mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung zu haben. So vergeht momentan gefühlt kein Tag, an dem unser Wirtschaftsminister oder sein Staatssekretär nicht einen Förderbescheid für den Ausbau schneller Breitbandverbindungen übergeben. Parallel führen wir die Arbeiten an der Digitalen Agenda unseres Landes weiter. Und natürlich benötigen auch die Verwaltungen ein schnelles Netz. Die Umsetzungsphase des schnellen Datennetzes für die gesamte Landesverwaltung hat begonnen. Hier binden wir selbstverständlich auch die Schulen und die Kommunen ein. Die Behörden können damit schneller, sicherer und auch bürgerfreundlicher arbeiten. Von landesweit schnellen Internetzugängen profitiert auch ein Wirtschaftszweig, der bei uns in den letzten Jahren ohne Zweifel eine positive Entwicklung genommen hat, der Tourismus. 2016 haben wir mit knapp 7,8 Mio. Übernachtungen ein neues Allzeithoch verzeichnen können. Wir sind dabei, das Ziel aus dem Masterplan Tourismus ? jährlich 8 Mio. Übernachtungen - zu erreichen, angesichts des Reformationsjubiläums vielleicht schon in diesem Jahr. Seit 2008 haben wir fast 90 Mio. ? in Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum investiert. Hinzu kommen weitere Mittel für kulturelle Projekte und für die nationale und internationale Vermarktung. Wer sieht, wie nach Luthers Geburts- nun auch sein Sterbehaus in Eisleben wieder in neuem Glanz erstrahlt, wer die sanierte Schlosskirche in Wittenberg bewundert hat und die zahlreichen anderen Lutherstätten, wer die vielen Besucher dort erlebt, der weiß, das ist gut angelegtes Geld. Angesichts dessen ist es mir völlig unverständlich, wenn manch einem in diesem Zusammenhang nichts weiter einfällt, als die bereits 2009 vereinbarte Übertragung der Schlosskirche an die Evangelische Kirche in Deutschland mit scharfen Worten zu kritisieren und das noch mit einer scharfen Polemik gegen die in unserem Land lebenden Christen zu verbinden ? wie das in der letzten Landtagssitzung hier im Hohen Haus erfolgte. Das rüttelt nicht nur zutiefst an der Verlässlichkeit der Entscheidungen des Landes Sachsen-Anhalt, es torpediert auch unsere Bemühungen, uns unseren Gästen im Jubiläumsjahr als würdevolle und weltoffene Gastgeber zu zeigen. Wir wollen keine Aversion, sondern Gastfreundschaft. Wir wollen, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen und dass sie gern wiederkommen. Das gilt auch im Hinblick auf ein anderes großes Jubiläum, welches ebenfalls länderübergreifend begangen wird, das Bauhausjubiläum 2019. Die Vorbereitungen laufen und wir sind hier auf einem guten Weg: In Dessau entsteht das neue Bauhaus-Museum, das nicht nur dringend benötigte Ausstellungsfläche schafft, sondern zu einer wichtigen Attraktion der Stadt werden wird. Derzeit sind wir dabei, mit der Stadt Dessau-Roßlau gemeinsam weitere Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur der Stadt vorzubereiten. Das betrifft z. B. das touristische Leitsystem, die infrastrukturelle Erschließung der Bauhausbauten und das Radwegesystem. Darüber hinaus werden wir das Bauhaus in Dessau mit weiteren Bauten der Moderne in Sachsen-Anhalt vernetzen. Das Bauhaus-Jubiläum soll nicht nur neugierig auf Dessau machen, sondern auch auf Bauten der Moderne in ganz Sachsen-Anhalt. So können wir Synergien schaffen und dazu beitragen, dass unser Land insgesamt vom Jubiläum profitiert. Ob nun die Lutherstätten oder die Bauten der Moderne, ob die Straße der Romanik oder die UNESCO-Welterbestätten, ob die reiche Musiktradition oder unsere vielfältige Theaterlandschaft, Sachsen-Anhalt ist ohne Zweifel ein Land mit einer reichen Kultur. Das ist Ehre und Verpflichtung zugleich. Wir müssen und werden diese Kulturlandschaft pflegen. Wir müssen sie aber auch noch mehr zu einem Markenzeichen unseres Landes machen. Wir müssen sie als ein Pfund begreifen, mit dem wir wuchern können. Darum war es nur folgerichtig, die Zuständigkeit für die Kultur mit Beginn dieser Legislaturperiode in der Staatskanzlei anzusiedeln. Ich bin dem Landtag außerordentlich dankbar, dass er den Kulturhaushalt deutlich gestärkt hat, so dass 2017 und 2018 jeweils mehr als 120 Mio. ? zur Verfügung stehen. Hier einbezogen sind temporäre Vorhaben, vor allem solche, die zur Durchführung des Reformationsjubiläums in diesem Jahr sowie zur Vorbereitung des Bauhausjubiläums 2019 dienen. Dies zu betonen ist wichtig, weil diese Ereignisse nicht zu Lasten der ?normalen? Kulturförderung im Land gehen, wie viele befürchtet hatten. Außerdem ist die Stiftung Gedenkstätten einbezogen, die bisher nicht zum ?Kulturhaushalt? - im Sinne des Landeskulturkonzeptes - gerechnet wurde. Steigerungen wurden erreicht für notwendige Investitionen bei den Landesstiftungen, für das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie und für die institutionell geförderten Vereine und Verbände, die jeweils spartenbezogen wichtige Mittleraufgaben im Landesinteresse wahrnehmen. Die tarifliche Einstufung der dort Beschäftigten wird, wie vom Koalitionsvertrag vorgegeben, im Verlauf des Jahres 2017 überprüft und die Tarifanpassung schrittweise vollzogen. Besonders dankbar bin ich, dass wir mit Hilfe des Bundes einige wichtige Investitionsvorhaben zeitnah umsetzen können. Dies betrifft das Georgium in Dessau, die Franckeschen Stiftungen und die Luthergedenkstätten. Hier können langjährige Vorhaben endlich abgeschlossen werden und nun nachhaltige Wirkungen erzielen. Entscheidend ist es, die Möglichkeiten, die uns der Haushalt eröffnet hat, zügig zu nutzen, um Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt erkennbar nach vorne zu bringen, auch im Sinne einer positiven Wahrnehmung unseres Landes. Sachsen-Anhalt ist nicht nur die Wiege der deutschen Kultur. Wir verfügen auch über eine lebendige gegenwärtige Kulturszene, die stärker sichtbar gemacht und vernetzt werden muss. Der Kulturminister hat gleich nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts diese ?Szene? zu einem ersten ?Lokaltermin Kultur? eingeladen. Die Resonanz war hervorragend. Dieses Treffen soll einmal pro Halbjahr an wechselnden Kulturorten in Sachsen-Anhalt fortgesetzt werden. Für die praktische Förderung von Kulturprojekten ist es wichtig, dass die Richtlinien, die 2013 ausgelaufen waren, in Kürze auf modernstem Stand neu in Kraft gesetzt werden. Zusätzlich stehen EFRE-Mittel in Höhe von 33,6 Mio. ? im Rahmen einer neuen Kulturerbe-Richtlinie zur Verfügung; hier läuft ein Wettbewerbsverfahren. Und die Staatskanzlei vermittelt kommunale Investitionsbedarfe mit kulturellem Bezug ? etwa für Sanierungen in Museen und Bibliotheken -, für die Unterstützungsmöglichkeiten eröffnet werden sollen. Hier sind wir dankbar für die positive Begleitung durch das Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium und das Wirtschaftsministerium. Im Ganzen werden wir also in diesem und im folgenden Jahr viele gute Nachrichten für die Kultur erwarten können. Gute Nachrichten darf man natürlich auch aus anderen Politikfeldern erwarten. Das gilt z. B. für die Bildung. Hier hat es ohne Zweifel in der Vergangenheit Probleme gegeben. Das betrifft z. B. die Unterrichtsversorgung. Diese als hausgemacht abzutun, greift jedoch zu kurz. Wir erleben nach Jahren des kontinuierlichen Rückgangs der Schülerzahlen seit einiger Zeit wieder Zuwächse. Das war so nicht vorauszusehen. Zum einen ist der Trend zur Abwanderung gestoppt, zum anderen sind im Zuge der Flüchtlingskrise auch viele Kinder und Jugendliche zu uns gekommen. Entscheidend ist, dass nun gehandelt wird. Das haben wir getan. Nachdem schon im letzten Jahr die Einstellungspraxis für Lehrer flexibilisiert sowie ein Konzept zur Qualifizierung von Quereinsteigern vorgelegt worden ist, wird es auch in diesem Jahr weitere Schritte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung geben. Wie schon im Vorjahr rechnen wir auch 2017 und 2018 mit der Neueinstellung von jeweils mehr als 700 Lehrkräften an unseren Schulen. Darüber hinaus wird Ende des Jahres die Expertengruppe zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs ihren Abschlussbericht vorlegen. Ebenso werden in diesem Jahr die Konzepte zur Neuausrichtung der Aufgabenwahrnehmung bei den pädagogischen Mitarbeitern und zur künftigen Gestaltung der Förderschulen vorliegen. In Umsetzung des Digitalpaktes der Bundesregierung werden in den kommenden Jahren schrittweise alle Schulen mit schnellem Internet und der entsprechenden Hardware versorgt. Eine gesicherte Unterrichtsversorgung auf hohem Niveau ist also auch künftig gewährleistet. Bildung findet jedoch nicht allein an den Schulen statt. Schon für die Kleinsten hält Sachsen-Anhalt eine gute Kinderbetreuung mit einem Ganztagsanspruch für alle Kinder bereit. Diese werden altersgerecht in ihrer Entwicklung bestmöglich gefördert. Mit der noch in diesem Jahr anstehenden Novelle des Kinderförderungsgesetzes werden wir zudem die Finanzierungssystematik neu ordnen. Und natürlich unsere Hochschulen und Universitäten, die immer mehr junge Menschen auch von außerhalb unserer Landesgrenzen anziehen. Sie sind ein wesentlicher Garant dafür, dass Sachsen-Anhalt eine gute Zukunft hat. Die Hochschulen stellen die Fachkräfte von morgen zur Verfügung und haben zudem als Standorte von Wissenschaft und Forschung eine umso größere Bedeutung, als bei uns forschende Großunternehmen weitgehend fehlen. Daher stellen wir ab diesem Jahr von den frei werdenden Mitteln nach der BAföG-Reform 15 Mio. ? zur Erhöhung der Grundfinanzierung der Hochschulen bereit. Ein Kernprojekt der nächsten Jahre ist zudem die Novellierung des Hochschulgesetzes sowie des Hochschulmedizingesetzes. Im Kern wird es darum gehen, die Autonomie und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen im Wissenschaftssystem zu stärken. Eckpunkte sind hier die vollständige Übertragung des Berufungsrechtes an die Hochschulen sowie die Erleichterung des Zugangs zu Promotionen für Absolventen von Fachhochschulen. Hier müssen sich die Beteiligten deutlich und zügig aufeinander zu bewegen. Wir wollen zudem aber auch ermöglichen, dass sich Hochschulen an Unternehmen ? insbesondere an Start-ups- beteiligen. All dies wird dazu beitragen, die Hochschulen fit für die Zukunft zu machen und Wissenstransfers zwischen Hochschulen und Unternehmen zum gegenseitigen Vorteil zu erleichtern. Veränderungen wird es auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung geben. Sie dienen dazu, auf veränderte Gegebenheiten zu reagieren und Verwaltungshandeln effizienter zu machen. Ein großes Problem haben wir z. B. in der Justiz bei der Personalstruktur der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Hier wird in den nächsten zwölf Jahren die Hälfte der Richter und Staatsanwälte altersbedingt in den Ruhestand gehen. Wir werden dafür Sorge tragen müssen, dass rechtzeitig Ersatz da ist Ich denke aber auch an die Polizei. Sie hat in den vergangenen Jahren eine hervorragende Arbeit gemacht und Sicherheit und Ordnung in Sachsen-Anhalt gewährleistet. Dazu soll sie auch in Zukunft in der Lage sein. Darum werden wir den Korridor für Neueinstellungen in diesem Jahr mit 700 Anwärtern gegenüber dem Vorjahr noch einmal verdoppeln. Ähnliches gilt auch für den Justizvollzugsdienst. Hier wird es 100 zusätzliche Stellen geben. Zugleich investieren wir in die Verbesserung der Sachausstattung der Polizei. Für einen neuen Polizeihubschrauber, für Schutzausrüstung und interaktive Streifenwagen stehen allein in diesem Jahr rund 26 Mio. ? zur Verfügung, im nächsten Jahr sind es noch einmal knapp 21 Mio. ?. Zudem werden wir das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ändern. Es wird damit eine Regelung zum Schutz für Beamte erfolgen und außerdem werden die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von sogenannten Körperkameras geschaffen. Wenn es um die Sicherheit und den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt geht, dürfen wir die Feuerwehren nicht vergessen. Im Brand- und Katastrophenfall ist deren Hilfe unverzichtbar. Gleichwohl wissen wir, dass es dort zum einen Nachwuchsprobleme gibt und wir andererseits in die Ausrüstung der Feuerwehren investieren müssen. Deshalb starten wir noch in diesem Jahr eine Image- und Personalkampagne für die Feuerwehr. Ab 2018 läuft dann das 100-Millionen-Investitionsprogramm für Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrhäuser an. Auch dies sind Investitionen in die Zukunft Sachsen-Anhalts, Investitionen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. (Anrede!) Wenn es um die Zukunft dieses Landes geht, dürfen die Schwachen und Benachteiligten in unserer Gesellschaft nicht außen vor bleiben. Auch wenn derzeit die Arbeitslosigkeit auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedergründung unseres Landes ist, können wir nicht die Augen davor verschließen, dass es immer noch eine viel zu große Zahl von Langzeitarbeitslosen gibt, die nur geringe Chancen haben, wieder eine Beschäftigung zu finden. Zudem haben wir eine hohe Zahl von Geflüchteten, die wir perspektivisch ebenfalls in den Arbeitsmarkt integrieren müssen. Ich kann nur davor warnen, beide Gruppen gegeneinander auszuspielen. Wir müssen und werden beiden Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bieten, den Langzeitarbeitslosen ebenso wie den Menschen, die aus den Krisenregionen dieser Welt zu uns gekommen sind. Diese Herausforderung eignet sich nicht für politische Ränkespiele. Es gehört aber ebenso zur Wahrheit, dass die Arbeitsmarktintegration der Migranten keine einfache Aufgabe ist und noch lange Zeit und viel Phantasie sowie Innovation erfordert. Mit dem neuen Landesprogramm ?Stabilisierung durch Teilhabe am Arbeitsleben? bieten wir niedrigschwellige Einstiegmöglichkeiten in geförderte Beschäftigung. 2.000 Arbeitsgelegenheiten sollen in Zusammenarbeit mit den Jobcentern in den nächsten Jahren bereitgestellt werden. Das Programm ?Jobperspektive 58+? richtet sich an ältere Langzeitarbeitslose und wird für die nächsten drei Jahre 1.100 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im gemeinwohlorientierten Bereich schaffen. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt wiederum ist erforderlich, weil nur so eine Integration in unsere Gesellschaft gelingen kann. Die Landesregierung arbeitet darum eng mit allen Akteuren im Bereich des Arbeitsmarktes zusammen, um dies zu unterstützen. So fördern wir insbesondere den Übergang junger Geflüchteter in Ausbildung durch spezielle Maßnahmen der Betreuung und Berufsorientierung. Auch qualifizierte Flüchtlinge erhalten durch Willkommensbegleiter individuelle Unterstützung, um berufliche Perspektiven in Sachsen-Anhalt zu finden. All diese Integrationsinitiativen sind unverzichtbar, denn Parallelgesellschaften dürfen in Sachsen-Anhalt nicht entstehen! Neben die Integration derjenigen, die bei uns bleiben können, muss aber auch eine konsequente Abschiebung derer treten, die kein Bleiberecht besitzen und unser Land nicht freiwillig verlassen. Das Asylrecht regelt klar und deutlich, dass nur die Schutz finden können, die auch schutzbedürftig sind. Das gebietet letztlich auch die Fairness den wirklich Verfolgten gegenüber. Die Ausreisequote abgelehnter Asylbewerber ist auch in Sachsen-Anhalt noch viel zu gering. Hier ist vor allem der Bund gefordert, der in Absprache mit den Heimatländern der Ausreispflichtigen dort mehr Kooperationsbereitschaft erzielen muss. Die Flüchtlingskrise des Jahres 2015 hat zudem gezeigt, wie wichtig Abstimmung und Zusammenarbeit in Europa sind. Gerade haben wir das 60-jährige Jubiläum der Römischen Verträge gefeiert. Das sollte Gelegenheit sein, uns deutlich zu machen, was die Alternative zum geeinten Europa wäre. Wir werden die bestehenden Probleme in Europa jedenfalls nicht dadurch lösen, dass wir Europa in Frage stellen. Das wäre der falsche Weg. Darum setzt Sachsen-Anhalt auf eine Zusammenarbeit mit seinen europäischen Partnern. Darum haben wir eine Europa- und Internationalisierungsstrategie erarbeitet, die wir nun umsetzen. Darum vertiefen wir die Zusammenarbeit mit unseren Partner- und Kooperationsregionen Centre, Masowien und Valencia. Und darum sind wir für freien Handel und wirtschaftlichen Austausch in Europa und der Welt. Im vergangenen Jahr hat Sachsen-Anhalt seit langem wieder einen Exportüberschuss erzielt. Dieser lag bei rund 100 Mio. ?. Allerdings sind gegenüber 2015 sowohl der Export als auch der Import zurückgegangen. Diese Entwicklung gilt es zu verfolgen. Unsere mittelständische Wirtschaft muss auch künftig international bestehen können. Internationalität ist eine wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg. Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass sich die Wirtschaftsbeziehungen mit Russland, einem traditionellen Handelspartner der sachsen-anhaltischen Wirtschaft, wieder normalisieren. Im Gespräch zu bleiben, wirtschaftlichen Austausch zu pflegen, das ist immer noch das beste Mittel, eine unnötige Zuspitzung von Konflikten zu vermeiden. (Anrede!) Ich habe eine ganze Reihe von Vorhaben genannt, die für die kommenden Jahre auf unserer Agenda stehen. Und wir werden diese auch umsetzen. Das kann ich versprechen. Und ich könnte weitere Projekte nennen wie z. B. die Novellierung des Frauenfördergesetzes zu einem modernen Gleichstellungsgesetz. Bis Ende des Jahres wird hier ein erster Entwurf dem Kabinett vorliegen. Oder die Dialogveranstaltungen, die wir zum Thema Erneuerbare Energien planen, z. B. zum Schwerpunkt Bürgerenergie. Und da ist die Entwicklung des ländlichen Raumes mit der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Vergleich zu den Oberzentren. Hier wird es noch vor der Sommerpause weitere Gespräche mit allen Beteiligten geben. Und selbstverständlich wird sich die Landesregierung auch in den kommenden Jahren gegenüber dem Bund für die Interessen Sachsen-Anhalts und seiner Bürgerinnen und Bürger stark machen. Ich denke da z. B. an die dringend notwendige Vereinheitlichung der Netzentgelte im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromtrassen. Ich denke aber auch an die Erneuerung der Bahninfrastruktur. Die diesbezüglichen Planungen der Bahn sind leider viel zu oft mit sehr großen Einschränkungen für die Pendler verbunden. Damit können wir als Land nicht einverstanden sein. Hier müssen die Verantwortlichen der Bahn die Bedürfnisse der Reisenden besser im Blick behalten. Eine sechsmonatige Sperrung des als regionaler Knoten bedeutsamen Köthener Bahnhofes ist für das Land inakzeptabel. Ich bin zuversichtlich, dass es hier eine verträglichere Lösung geben wird. Die Aufzählung der Vorhaben, kleine wie große, ließe sich fortsetzen. Das zeigt, diese Koalition ist alles andere als untätig. Nein, sie hat genaue Vorstellungen davon, was sie in Sachsen-Anhalt und für Sachsen-Anhalt bewegen und verändern will. Wir sollten dabei nicht vergessen: Bei allen Herausforderungen, vor denen wir in unserem Land ohne Zweifel stehen, haben wir allen Grund, mit Zuversicht in die Zukunft zu schauen. Wir haben mit dem Reformationsjubiläum und in zwei Jahren mit dem Bauhausjubiläum wunderbare Gelegenheiten, unser Sachsen-Anhalt national und international einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Wir haben die Chance, Interesse für unser Land zu wecken. Und wir haben die Chance, uns als modernes, gastfreundliches und weltoffenes Land im Herzen Europas zu präsentieren. Dies müssen und werden wir nutzen. Sachsen-Anhalt hat die schwierigen Jahre des Neuanfangs hinter sich gelassen. Seit fünf Jahren kommt unser Haushalt ohne Neuverschuldung aus. Und mehr noch, wir sind in die Tilgung der Altschulden eingetreten. Auch in diesem Jahr wollen wir 100 Mio. ? Schulden tilgen. So sinkt denn auch der Schuldenstand, im letzten Jahr um 2,5%. Das ist noch kein Grund zur Euphorie, doch ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden den Konsolidierungskurs fortsetzen und so auch die Konsolidierungshilfen des Bundes sichern. Wir haben in der letzten Zeit mehr und mehr Handlungsspielräume gewonnen. Wir können mehr und mehr Politik aktiv gestalten, für Sachsen-Anhalt und seine Bürgerinnen und Bürger. Dies findet seinen Niederschlag sowohl in der Koalitionsvereinbarung wie im gerade verabschiedeten und nun in Kraft befindlichen Doppelhaushalt. Wir haben hier Schwerpunkte gesetzt für Investitionen, für eine reiche Kulturlandschaft, für eine leistungsfähige Wissenschaft, für eine gute Schulbildung und eine umfassende Kinderbetreuung, für eine moderne Infrastruktur und für ein soziales Sachsen-Anhalt, in dem alle Bürgerinnen und Bürger gleiche Chancen auf Selbstverwirklichung haben. Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran mitwirken, dass dieses Land eine gute Zukunft hat. /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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