Das Projekt "Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom III (inkl. Wettbewerbsrecht und Stromkennzeichnung)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: HIR Hamburg Institut Research gGmbH.Der Ökostrommarkt unterliegt derzeit großen Veränderungen: Es kommen die ausgeförderten EEG-Anlagen in die Vermarktung, es werden zahlreiche Anlagen außerhalb des EEG geplant. Die bereits diskutierte Nachfolge der RL 2018/2001 (RED II) wird möglicherweise weitreichende Konsequenzen für den Ökostrommarkt mit sich bringen. Ferner gilt es, die wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen für Herkunftsnachweise zu untersuchen und eine rechtliche Bewertung aufgrund der tatsächlichen Prioritäten von Verbraucherinnen und Verbrauchern vorzunehmen. Stimmt das Recht mit diesen überein? Sind Verbraucherinnen und Verbraucher hinreichend durch das Recht geschützt oder müssen die zuständigen Behörden mehr tun? Wie werden 'grüne Erwartungen' an Stromprodukte tatsächlich geschützt? Wird double-perception im Ausland durch das Doppelvermarktungsverbot geschützt? Die Stromkennzeichnung entfaltet noch immer nicht die gewünschte Wirkung über die Wahrnehmung und Nutzung durch Verbraucher*innen. Die braucht eine gründliche Überarbeitung auf wissenschaftlicher Grundlage. Zudem gilt die Frage zu klären, ob die Stromkennzeichnung als verlässliche Grundlage für Unternehmensberichte herangezogen werden kann. Eine längerfristig angelegte breit gefasste Studie mit Beobachtung des Marktes und Untersuchung rechtlicher Grundlagen wird helfen, die politischen/gesetzlichen Instrumente für diesen Markt als gute Ergänzung zur Förderung erneuerbarer Energien weiterzuentwickeln.
Das Projekt "Agri-Gaia - ein agrarwirtschaftliches KI-Ökosystem, Teilvorhaben: Agrarfernerkundung und rechtliche Aspekte des Betreibermodells" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Institut für Informatik.
Das Projekt "EnEff:Stadt: Innovatives Energieversorgungssystem für ein gewerbliches Quartier im Wandel (Teil 1: Planung), Teilvorhaben: Umfassende Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und juristische Ausgestaltung des Quartierskonzepts." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: EWeRK - Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät.
Die Energieminister von Sachsen-Anhalt und Sachsen, Prof. Dr. Armin Willingmann und Wolfram Günther, haben am heutigen Donnerstag auf der Energieministerkonferenz in Wernigerode (Landkreis Harz) schnelles und entschlossenes Handeln für den Erhalt der mitteldeutschen Solarindustrie gefordert. Derzeit bringt die Volksrepublik China in Größenordnungen Solarmodule zu Preisen auf den europäischen Markt, die deutlich unter den Herstellungskosten liegen. Unternehmen und Verbände haben angezeigt, dass dieses Vorgehen die europäische Solarindustrie existenziell bedroht. Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther: „Die Solarindustrie in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist akut in Gefahr – und damit die europäische Solarindustrie, denn in unseren Bundesländern konzentrieren sich die wichtigsten Unternehmen und Stufen der Wertschöpfung in der EU. China führt eine heftige Dumping-Attacke gegen uns. Bis Jahresende werden in den europäischen Häfen und Hallen doppelt so viele Solarmodule lagern, wie in der EU im letzten Jahr zugebaut wurden. In Sachsen und Sachsen-Anhalt passiert gerade der Neustart der europäischen Solarindustrie. Das darf jetzt nicht durch chinesisches Dumping abgewürgt werden. Der Kahlschlag der Solarindustrie in den 2010er Jahren, das große Trauma der Branche, darf sich nicht wiederholen. Meine Forderung: Die EU muss hier reingehen, schnell und entschlossen. Denn hier geht es um die europäische Energiesouveränität und um eine zentrale industriepolitische Frage. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Europa produziert wettbewerbsfähig. Nicht Europa produziert zu teuer, sondern China verkauft weit unter Herstellungskosten. Ich war am Dienstag in Brüssel bei der EU-Kommission. Heute hatten wir das Thema auf der Energieministerkonferenz. Und morgen wird es Thema im Bundesrat und beim sächsischen Solargipfel in Berlin sein. Bei diesen Anlässen diskutieren wir verschiedene Vorschläge. Das reicht vom Aufkauf einheimischer Produktion durch die EU, um diese Module für den energiepolitischen Wiederaufbau der Ukraine zu nutzen. Wir sprechen auch darüber, Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien in die Ausschreibungen aufzunehmen, Recycling-Fähigkeit oder CO2-Fußabdruck etwa, aber auch Menschenrechts-Fragen. Denn in China werden Solarmodule auch mithilfe uigurischer Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter hergestellt.“ Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann erklärte: „Es ist klar erkennbar, dass die europäische Solarindustrie aktuell einem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt ist. Die Solarmodulschwemme aus China kann nicht in unserem Interesse liegen, da wir mit Blick auf den Ausbau erneuerbarer Energien auf eine leistungsfähige europäische Solarindustrie angewiesen sind. Deshalb halte ich es für geboten, auf europäischer Ebene Maßnahmen zum Schutz der heimischen Industrie zu ergreifen. Wir sollten insbesondere chinesischen Produkten aus Zwangsarbeit einen Riegel vorschieben. Es ist bedauerlich, dass die EU hier bislang recht behäbig agiert. Die Lage der Solarindustrie war auch Beratungsgegenstand bei der Energieministerkonferenz in Wernigerode. Auch hier bestand Einigkeit, dass wir für die Energiewende Module made in Europe benötigen. Die Abhängigkeit von chinesischen Solarmodulen ist ein industriepolitisches und sicherheitspolitisches Risiko. Was einseitige Abhängigkeiten von nur einem Lieferanten bedeuten, haben wir bei Gas und Öl gesehen.“ Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Innovative grüne Start-ups sind zentral für die Bewältigung von Umweltproblemen. Die bestehenden Gründungsförderprogramme unterstützen sie jedoch nicht wirksam. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Defizite und schlägt zwei Varianten für eine Gründungsfinanzierung speziell für grüne Start-ups vor. Warum besteht speziell bei grünen Start-ups eine Finanzierungslücke? Die Studie „High-Sustainability-Gründerfonds – Bedarf und Optionen nachhaltigkeitsorientierter staatlicher Start-up-Finanzierung“ verdeutlicht, dass grüne Start-ups durch die bestehenden Gründungsförderprogramme oft nicht hinreichend unterstützt werden können. Dies hat zwei zentrale Gründe: 1) Märkte für Green Tech-Güter sind durch Besonderheiten geprägt. Dazu zählen zum Beispiel eine hohe Dichte an gesetzlichen Bestimmungen, wenig erfahrene Investoren und sich ändernde umweltpolitische Rahmenbedingungen. 2) Viele grüne Start-ups bräuchten vor allem in der Gründungs- und Wachstumsphase Förderinstitutionen mit expliziter Nachhaltigkeitsorientierung und spezifischen Nachhaltigkeitskenntnissen. Welche institutionelle Verankerung ist für die Förderung grüner Start-ups geeignet? Die Studie analysiert vier Basisvarianten für eine spezifisch auf die Bedingungen von grünen Start-ups zugeschnittene Gründungsfinanzierung, von denen zwei favorisiert werden: 1) Ein „High-Sustainability-Gründerfonds“, der institutionell eigenständig ist und sich am High-Tech Gründerfonds orientiert, aber im Unterschied zu diesem einen exklusiven Nachhaltigkeitsfokus aufweist. 2) Ein eigenes Förderprogramm „Sustainable Growth Ventures“, welches jedoch nicht institutionell eigenständig agiert, sondern in eine bestehende Förderinstitution (wie beispielsweise die KfW ) eingegliedert wird. Für eine eigene Institution (Variante 1) spricht die deutlich höhere Sichtbarkeit des Themas Nachhaltigkeit sowie bessere Möglichkeiten für eine zielgruppengerechte Förderung grüner Start-ups. Die Eingliederung in eine bestehende Förderinstitution (Variante 2) kann hingegen im Hinblick auf eine schnelle Umsetzung und das Mobilisieren von privatem Ko-Investment vorteilhafter sein. Auf Grund des großen Bedarfs einer gezielten Förderung grüner Start-ups wäre es auch vorstellbar, Gründungsförderungen der beiden Varianten parallel einzurichten. Was sollte bei der Ausgestaltung von grüner Gründungsfinanzierung beachtet werden? Ob nun eigene Institution oder Einbettung in eine bestehende Institution, in beiden Fällen ist es wichtig, dass das Programm auch spezifische nachhaltigkeitsbezogene Angebote (Beratung, Coaching, Networking usw.) unterbreitet, die über die finanzielle Leistung hinausgehen. Aufgrund der langen Entwicklungszeit vieler grüner Technologien, Produkte und Dienstleistungen wird eine Laufzeit für notwendig gehalten, die länger ist als für übliche Gründungsförderinstrumente. Fragen des EU-Beihilfe- und Wettbewerbsrechts könnten sich jedoch als problematisch erweisen und müssen daher bei der Ausgestaltung von spezifisch auf grüne Start-ups ausgerichteten Frühphasenfinanzierungsangeboten im Detail geprüft werden.
Der deutsche Ökostromanbieter Greenpeace Energy kündigte eine Klage gegen die Europäische Kommission an, weil diese milliardenschwere Beihilfen für den Bau des britischen AKW Hinkley Point C genehmigt hat. Sobald die Beihilfegenehmigung der Kommission im offiziellen EU-Amtsblatt erschienen ist und die Klagefrist beginnt, wird Greenpeace Energy eine so genannte Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg einreichen. Ein von Greenpeace Energy in Auftrag gegebenes Gutachten des Analysehauses Energy Brainpool zeigt, dass Hinkley Point C zu einer Verschiebung des Preisniveaus auf dem europäischen Strommarkt führen wird.
Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.
Liebe Leserin, lieber Leser, die fünfte Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) fand im April mit 180 Teilnehmenden statt und klingt bei uns auch ein halbes Jahr später noch immer nach. Egal, ob Sie bei unserem „Branchentreffen“ dabei waren oder nicht: Sie haben die Gelegenheit, alle besprochenen Themen im Tagungsband nachzulesen. Die Vorbereitung des Regionalnachweisregisters (RNR) hält uns weiterhin auf Trab, die Arbeiten an den gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend abgeschlossen und die Programmierung schreitet voran. Außerdem haben wir ein Gutachten zum Wettbewerbsrecht erstellen lassen, welches die Bedeutung der Regionalnachweise für die Direktvermarktung als „Regionalstrom“ deutlich macht. In der Zwischenzeit hat sich auch auf europäischer Ebene einiges getan, die neue Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energien steht. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre. Ihr HKNR-Team
Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling.
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Text | 13 |
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