Vielfach wird der Einsatz von umweltpolitischen Instrumenten als Ersatz fuer eine strategische Handelspolitik angesehen, die im Rahmen des GATT bzw. der WTO nicht mehr zulaessig ist. Als Folge kann z.B. das Phaenomen des Oekodumping auftreten. Hierbei scheint die Marktstruktur (vollkommener Wettbewerb, Oligopol bei Mengen- bzw. Preiswettbewerb, monopolistische Konkurrenz etc.) von entscheidender Bedeutung fuer die (In-)Effizienz der Umweltpolitik zu sein. Das Projekt soll den Einfluss der Wettbewerbsform und Intensitaet auf das moegliche Versagen der Instrumente der Umweltpolitik analysieren.
Die Integration der Weltmaerkte geht einher mit dem zunehmenden Verzicht der Staaten auf traditionelle handelspolitische Massnahmen. Freihandelsabkommen (GATT, WTO) untersagen weitgehend den Regierungen, Zoelle, Quoten und aehnliche Instrumente anzuwenden. In diesem Zusammenhang entsteht die Befuerchtung, die Laender missbrauchten die Umweltpolitik, um handelspolitische Ziele zu verfolgen. Die inlaendische Industrie wird durch niedrige Umweltstandards gefoerdert - Oekodumping als Wettbewerbspolitik zugunsten der heimischen Unternehmen. Dieses Projekt analysiert diese moeglichen Effekte der Globalisierung auf die optimale Umweltpolitik eines Staates, der in Konkurrenz mit anderen Laendern steht. Die Arbeit konzentriert sich zunaechst auf konsumorientierte Verschmutzung, die die Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen reduzieren koennen. Ansatzpunkt ist ein Modell mit unvollkommenem Wettbewerb und endogener Marktstruktur. Erste Ergebnisse zeigen, dass Oekodumping in diesem speziellen Kontext keine rationale Strategie fuer die Laender darstellt. Besonders die Endogenisierung der Marktstruktur fuehrt zu Effekten, die bisher im Rahmen der Forschung ueber strategische Umweltpolitik nicht beachtet wurden.
Es geht um die Frage, welche umweltpolitischen Politikinstrumente wie Steuern, Standards, handelbare Emissionszertifikate, Subventionen und gemischte Instrumente staerkere Anreize zu Forschung und Entwicklung (FuE) aber auch zur Uebernahme (Adaption) neuer Technologien liefern. Dabei wird auch untersucht, bei welchen Instrumenten es in Abhaengigkeit von der Marktform zu staerkeren allokativen Verzerrungen kommt. Die theoretische Forschung zur Adaption bei vollkommenem Wettbewerb ist dabei weitgehend abgeschlossen. Da empirische Studien ausweisen, dass hoechstens 15 Prozent der Industrieinnovationen selbst verwendet werden, 85 Prozent jedoch an Dritte weiterverkauft werden, ist es wichtig zu erforschen, welche Rueckkopplungen von der Regulierung einer verschmutzenden Industrie auf die Forschung in anderen Industrien ausgeht. Diese Fragestellung ist augenblicklich zentraler Gegenstand dieses Forschungsprojektes. Vorgehensweise: Der Ansatz ist in der ersten Phase des Projektes theoretisch: Das heisst, es werden Methoden aus der oekonomischen Gleichgewichts- und der Spieltheorie verwendet, um Markt und Verhaltensgleichgewichte zu identifizieren. Spaeter sollen Vermeidungskosten in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren oekonometrisch geschaetzt und die theoretisch abgeleiteten Hypothesen ueberprueft werden. Untersuchungsdesign: Panel.
In einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat Ecofys in einem Konsortium mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI und dem Öko-Institut eine Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Einführung eines Energieeinsparquotensystems und eines Energieeffizienz-Fonds in Deutschland durchgeführt. Zusätzlich wurde untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist. Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die - allerdings deutliche - Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung grundsätzlich erschlossen werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder eines Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung, die diese Instrumente bei entsprechender Ausgestaltung gewährleisten würden. Dieser Vorteil ist jedoch sorgfältig gegen mögliche nachteilige Effekte wie steigende Energiepreise, mögliche Wettbewerbsverzerrung und den Aufwand, der hinter der Einführung eines völlig neuen Mechanismus steht, abzuwägen.
Im Hinblick auf den Beginn der 4. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels ist die Überprüfung und Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie bzw. damit zusammenhängender Regelungen in den nächsten Jahren zu erwarten. Dies beinhaltet insbesondere die Diskussion von kostenloser Zuteilung und Carbon-Leakage-Regelungen, die schon im Rahmen des Stakeholder-Beteiligungsprozesses der Europäischen Kommission zu Carbon Leakage nach 2020 im Jahr 2014 begonnen wurde. Unterstützend für den politischen Verhandlungsprozess sollen daher wichtige Aspekte der Zuteilung und der Carbon-Leakage-Regelungen im EU-ETS analysiert und bewertet sowie ggf. eigene Vorschläge entwickelt werden. Die Regelungen zu direktem Carbon Leakage sollen hierbei aufbauend auf bzw. ergänzend zu den Ergebnissen des UFOPLAN-Vorhabens FKZ 371441504 'Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels aus ökonomischer Perspektive für die Zeit nach 2020' untersucht und weiterentwickelt werden. Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt auch eine Analyse und Bewertung der indirekten Carbon-Leakage-Regelung, insbesondere der in Deutschland angewandten Strompreiskompensation, für deren Verwaltungsvollzug DEHSt/UBA zuständig ist. Dabei geht es vor allem um die Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahme und deren Zielsetzung wie Zielerreichung im Sinne einer Vermeidung von indirektem Carbon Leakage unter Beibehaltung der Anreizwirkung des EU-ETS sowie Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Etwaige Vorschläge zur Weiterentwicklung der indirekten Carbon-Leakage-Regeln sind zu bewerten und ggf. durch eigene Vorschlägen zu ergänzen.
NamiRo steht für 'nachhaltig gewonnene mineralische Rohstoffe'. Ziel des Projektes ist es, ein Standardsetzungssystem für mineralische Rohstoffe zu entwickeln, das in der Lage ist, die Markttransparenz und Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette von mineralischen Rohstoffen zu erhöhen. Warum ist das relevant? Mineralische Rohstoffe werden aufgrund ihrer Qualität gehandelt. Über Herkunft, Umstände der Förderung und Aufbereitung ist wenig bekannt, obwohl sie mit einer Vielzahl von Umweltaspekten und sozialen Aspekten verknüpft sind. Für Unternehmen, die unter hohen Umwelt- und Sozialstandards produzieren, bedeutet dieses einen Wettbewerbsnachteil, da diese Leistungen systembedingt wenig sichtbar sind und entsprechend nicht honoriert werden. Gerade bei den international gehandelten Rohstoffen, kann dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen und Umweltinnovationen bremsen. Auf der anderen Seite fragen Endkunden verstärkt nachhaltige Produkte nach, Anleger sind auf der Suche nach nachhaltigen Geldanlagen und Unternehmen übernehmen Verantwortung für die gesamte Supply Chain ihrer Produkte. Aus diesem Grund beginnen verschiedene Akteure entlang der Wertschöpfungskette zunehmend Informationen einzufordern, inwieweit die Einhaltung von Nachhaltigkeitsaspekten während der Gewinnung und Aufbereitung gewährleistet wird, um ihre Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Entsprechend gibt es verschiedene Interessen, Markttransparenz zu fördern und Informationen zur Umwelt- und Sozialleistungen sichtbar zu machen. Möglich wäre hier bspw. die Entwicklung eines Standardsetzungs- oder Nachverfolgungssystems für mineralische Rohstoffe. Bisher gibt es solche Systeme im Bereich mineralischer Rohstoffe vornehmlich im Bezug auf die Konfliktfreiheit von einigen Rohstoffen sowie für ausgewählte hochwertige Rohstoffe wie Gold und Diamanten. Die Akzeptanz und Wirksamkeit eines solchen Siegels oder einer Standardinitiative ist an eine Vielzahl von Faktoren geknüpft. Das Vorhaben hat zum Ziel, Optionen für ein System zur Erhöhung der Markttransparenz im Hinblick auf Fragen der Nachhaltigkeit - wie z. B. eine zertifizierte Berichterstattung oder eine Kennzeichnung - bei der Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe zu untersuchen, zu bewerten und im Zuge eines Multi-Stakeholderprozesses Akzeptanz und Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen und Chancen für Unternehmen wie z. B. Bergbauunternehmen in Deutschland, die verarbeitende Industrie oder Finanzunternehmen und Anleger mit Interesse an nachhaltigen Geldanlagen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher untersucht werden.
A) Problemstellung: Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 20. Oktober 2000 unter Federführung des BMU eine Arbeitsgruppe 'Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffekts' eingerichtet. In dieser Arbeitsgruppe sind neben Regierungsvertretern auch Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen Mitglied (Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherverbände, Gewerkschaften). Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz des Emissionshandels im klimaschutzpolitischen Maßnahmenbündel ergeben, zu prüfen und Empfehlungen für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung dieses neuartigen Instruments zu geben. Seit der EU-Richtlinie zur Einführung eines EU-weiten Emissionhandelssystems wird der Emissionshandel und seine Weiterentwicklung intensivst und auf allen politisch relevanten Ebene teilweise äußerst kontrovers diskutiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die bisherigen Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppe waren sehr fruchtbar und haben Beiträge etwa zur rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung sowie zur inhaltlichen Ausrichtung des Instruments geführt, die in die politische Abstimmung eingebracht werden konnten. C) Ziel des Vorhabens ist die wissenschaftliche Unterstützung des BMU bei der Arbeit der (Unter-) Arbeits-gruppen der AGE, die methodische Vor- und Nachbereitung der Diskussionsrunden und die wissenschaftliche Aufbereitung und Dokumentation der Diskussionsergebnisse.
Angesichts der rasant steigenden öffentlichen Verschuldung sind in den kommenden Jahren einschneidende Maßnahmen unumgänglich, um dem in der Verfassung verankerten Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes näher zu kommen und künftige Generationen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie im Rahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik Synergieffekte zwischen der notwendigen Fortentwicklung des umwelt- und klimaschutzpolitischen Instrumentariums und der anstehenden Haushaltskonsolidierung realisierbar sind. Das Forschungsprojekt soll vor diesem Hintergrund vor allem folgende Ansatzpunkte für potenzielle Synergieeffekte untersuchen: 1. Eine verstärkte Verankerung des Verursacherprinzips im Rahmen einer Ökologischen Finanzreform, die Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten umweltfreundlicher Produkte und Techniken abbaut und zusätzliche staatliche Einnahmen generiert, etwa über den Abbau umweltschädlicher Subventionen. 2.Ausgaben- oder Einnahmenumschichtungen innerhalb der öffentlichen Haushalte zugunsten des Umweltschutzes, die - über positive Wachstums- und Konjunkturimpulse - per saldo zu staatlichen Mehreinnahmen führen. 3. Öffentliche Investitionen und Sachausgaben, die mittel- und langfristig die öffentlichen Ausgaben senken (z.B. über geringere Energiekosten bei öffentlichen Gebäuden). Bezogen auf die genannten Ansatzpunkte sind konkrete Maßnahmen zu identifizieren, die sowohl dem Umweltschutz dienen als auch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten können. Dabei sind auch innovative Ansätze und best practises aus anderen Ländern zu berücksichtigen. Die ökonomischen und ökologischen Wirkungen der Vorschläge sind - soweit möglich - quantitativ zu schätzen (z.B. Wirkungen auf Wachstum, Beschäftigung, Treibhausgasemissionen). Außerdem soll in ausgewählten Fällen ein Vergleich mit anderen, nichtumweltbezogenen Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen, um die komparativen Vor- und Nachteile einer 'grünen' Haushaltskonsolidierung transparent zu machen.
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