Die Integration der Weltmaerkte geht einher mit dem zunehmenden Verzicht der Staaten auf traditionelle handelspolitische Massnahmen. Freihandelsabkommen (GATT, WTO) untersagen weitgehend den Regierungen, Zoelle, Quoten und aehnliche Instrumente anzuwenden. In diesem Zusammenhang entsteht die Befuerchtung, die Laender missbrauchten die Umweltpolitik, um handelspolitische Ziele zu verfolgen. Die inlaendische Industrie wird durch niedrige Umweltstandards gefoerdert - Oekodumping als Wettbewerbspolitik zugunsten der heimischen Unternehmen. Dieses Projekt analysiert diese moeglichen Effekte der Globalisierung auf die optimale Umweltpolitik eines Staates, der in Konkurrenz mit anderen Laendern steht. Die Arbeit konzentriert sich zunaechst auf konsumorientierte Verschmutzung, die die Unternehmen durch Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen reduzieren koennen. Ansatzpunkt ist ein Modell mit unvollkommenem Wettbewerb und endogener Marktstruktur. Erste Ergebnisse zeigen, dass Oekodumping in diesem speziellen Kontext keine rationale Strategie fuer die Laender darstellt. Besonders die Endogenisierung der Marktstruktur fuehrt zu Effekten, die bisher im Rahmen der Forschung ueber strategische Umweltpolitik nicht beachtet wurden.
Es geht um die Frage, welche umweltpolitischen Politikinstrumente wie Steuern, Standards, handelbare Emissionszertifikate, Subventionen und gemischte Instrumente staerkere Anreize zu Forschung und Entwicklung (FuE) aber auch zur Uebernahme (Adaption) neuer Technologien liefern. Dabei wird auch untersucht, bei welchen Instrumenten es in Abhaengigkeit von der Marktform zu staerkeren allokativen Verzerrungen kommt. Die theoretische Forschung zur Adaption bei vollkommenem Wettbewerb ist dabei weitgehend abgeschlossen. Da empirische Studien ausweisen, dass hoechstens 15 Prozent der Industrieinnovationen selbst verwendet werden, 85 Prozent jedoch an Dritte weiterverkauft werden, ist es wichtig zu erforschen, welche Rueckkopplungen von der Regulierung einer verschmutzenden Industrie auf die Forschung in anderen Industrien ausgeht. Diese Fragestellung ist augenblicklich zentraler Gegenstand dieses Forschungsprojektes. Vorgehensweise: Der Ansatz ist in der ersten Phase des Projektes theoretisch: Das heisst, es werden Methoden aus der oekonomischen Gleichgewichts- und der Spieltheorie verwendet, um Markt und Verhaltensgleichgewichte zu identifizieren. Spaeter sollen Vermeidungskosten in verschiedenen wirtschaftlichen Sektoren oekonometrisch geschaetzt und die theoretisch abgeleiteten Hypothesen ueberprueft werden. Untersuchungsdesign: Panel.
Vielfach wird der Einsatz von umweltpolitischen Instrumenten als Ersatz fuer eine strategische Handelspolitik angesehen, die im Rahmen des GATT bzw. der WTO nicht mehr zulaessig ist. Als Folge kann z.B. das Phaenomen des Oekodumping auftreten. Hierbei scheint die Marktstruktur (vollkommener Wettbewerb, Oligopol bei Mengen- bzw. Preiswettbewerb, monopolistische Konkurrenz etc.) von entscheidender Bedeutung fuer die (In-)Effizienz der Umweltpolitik zu sein. Das Projekt soll den Einfluss der Wettbewerbsform und Intensitaet auf das moegliche Versagen der Instrumente der Umweltpolitik analysieren.
In einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat Ecofys in einem Konsortium mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI und dem Öko-Institut eine Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Einführung eines Energieeinsparquotensystems und eines Energieeffizienz-Fonds in Deutschland durchgeführt. Zusätzlich wurde untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist. Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die - allerdings deutliche - Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung grundsätzlich erschlossen werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder eines Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung, die diese Instrumente bei entsprechender Ausgestaltung gewährleisten würden. Dieser Vorteil ist jedoch sorgfältig gegen mögliche nachteilige Effekte wie steigende Energiepreise, mögliche Wettbewerbsverzerrung und den Aufwand, der hinter der Einführung eines völlig neuen Mechanismus steht, abzuwägen.
Im Hinblick auf den Beginn der 4. Handelsperiode des Europäischen Emissionshandels ist die Überprüfung und Anpassung der Emissionshandelsrichtlinie bzw. damit zusammenhängender Regelungen in den nächsten Jahren zu erwarten. Dies beinhaltet insbesondere die Diskussion von kostenloser Zuteilung und Carbon-Leakage-Regelungen, die schon im Rahmen des Stakeholder-Beteiligungsprozesses der Europäischen Kommission zu Carbon Leakage nach 2020 im Jahr 2014 begonnen wurde. Unterstützend für den politischen Verhandlungsprozess sollen daher wichtige Aspekte der Zuteilung und der Carbon-Leakage-Regelungen im EU-ETS analysiert und bewertet sowie ggf. eigene Vorschläge entwickelt werden. Die Regelungen zu direktem Carbon Leakage sollen hierbei aufbauend auf bzw. ergänzend zu den Ergebnissen des UFOPLAN-Vorhabens FKZ 371441504 'Evaluierung und Weiterentwicklung des EU-Emissionshandels aus ökonomischer Perspektive für die Zeit nach 2020' untersucht und weiterentwickelt werden. Im Rahmen des Forschungsprojektes erfolgt auch eine Analyse und Bewertung der indirekten Carbon-Leakage-Regelung, insbesondere der in Deutschland angewandten Strompreiskompensation, für deren Verwaltungsvollzug DEHSt/UBA zuständig ist. Dabei geht es vor allem um die Prüfung der Notwendigkeit der Maßnahme und deren Zielsetzung wie Zielerreichung im Sinne einer Vermeidung von indirektem Carbon Leakage unter Beibehaltung der Anreizwirkung des EU-ETS sowie Minimierung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU. Etwaige Vorschläge zur Weiterentwicklung der indirekten Carbon-Leakage-Regeln sind zu bewerten und ggf. durch eigene Vorschlägen zu ergänzen.
A) Problemstellung: Der Koalisationsvertrag 2002 sieht die Einführung einer Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent für den Schienenfernverkehr vor. Auf diese Weise soll die Attraktivität der Bahn gegenüber anderen Verkehrsträgern gestärkt werden. In der derzeitigen Diskussion beruft sich insbesondere das BMF auf ein Urteil des EuGH (C-109/02 vom 23.10.2003), das einer derartigen Begünstigung der Bahn im Verhältnis zu konkurrierenden Verkehrsträgern entgegenstehen soll. Nach dortigem Verständnis des EuGH-Urteils kann aufgrund des Grundsatzes der Steuergerechtigkeit eine Mehrwertsteuerreduzierung nur dann vorgenommen werden, wenn sie gleichzeitig auf konkurrierende Verkehrsträger - also den Inlandsflugverkehr und Omnibussysteme erstreckt wird. Die beabsichtigte Verbesserung der Wettbewerbssituation der Bahn ließe sich dann allerdings nicht erreichen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Aus Sicht des BMU ist eine Mehrwertsteuerreduktion ein wichtiges Instrument, um über eine Steigerung der Attraktivität der Bahn zu einer verstärkten Verlagerung des Individualverkehr auf die Schiene beizutragen. BMU hat sich daher in der bisherigen Diskussion für eine Umsetzung des Koalitionsziels - sofern Gegenfinanzierungsmöglichkeiten erschlossen werden - ausgesprochen. Für die weitere Diskussion muss die bisherige BMU-Position auf Grundlage einer rechtlichen Stellungnahme einer Überprüfung unterzogen werden und eventuell einer Anpassung erfahren. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die weitere Positionierung des BMU zur dargestellten Problematik. Im Rahmen des Gutachtens ist zu prüfen, ob eine Mehrwertsteuersenkung allein für den Schienenfernverkehr auf Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (insbesondere C-109/02 vom 23.10.2003) mit dem europäischen Steuerrecht (Mehrwertsteuerrichtlinie) vereinbar ist.
Dieses Vorhaben knüpft an die kürzlich erfolgte gesetzliche Änderung des Bundesreisekostengesetztes an, in dem die Entschädigung für Privatfahrzeuge, die für Dienstgänge und Dienstreisen genutzt werden, einseitig erhöht worden ist. Zudem wurde die Einteilung in Hubraumklassen derart verändert, dass faktisch ein Anreiz geschaffen wurde, noch leistungsstärkere Fahrzeuge zu benutzen. Beides ist ökologisch kontraproduktiv und steht der mit dem Jahre 2001 eingeführten Entfernungspauschale diametral entgegen. Ziel des Vorhabens ist es daher, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine konsistente und umweltpolitisch vorteilhafte Wegstreckenentschädigung aussehen kann und welche gesetzlichen Änderungen hierzu erforderlich sind.
Die Globalisierung birgt gerade im oekologischen und sozialen Bereich eine Reihe von Risiken - aber auch Chancen. Gleichzeitig wird sie in Zukunft immer staerkeren Einfluss auf die nationalen Gegebenheiten nehmen. Auch die Moeglichkeiten der nationalen Politik werden zunehmend eingeschraenkt werden. Leitlinien werden vielmehr auf internationaler Ebene, wie etwa bei der WTO, vorgegeben. Angesichts dieser Situation gilt es, Konzepte zu entwickeln, wie die negativen Auswirkungen der Globalisierung abgefedert und die sich bietenden Chancen genutzt werden koennen. Ein wesentliches Vertiefungsthema des Vorhabens soll darin bestehen, die Zusammenhaenge zwischen dem Verursacherprinzip und dem internationalen Handelsregime naeher zu analysieren. Dabei soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, welche Massnahmen zur Vermeidung moeglicher Wettbewerbsnachteile durch die Anwendung des Verursacherprinzips auf nationaler und regionaler Ebene mit den WTO-Regeln kompatibel sind und welche Aenderungen der WTO-Regelungen gegebenenfalls erforderlich sind, um die Durchsetzung des Verursacherprinzips zu erleichtern. National von besonderer Bedeutung ist dabei die Arbeit der Enquete-Kommission (EK) des Deutschen Bundestages zur Globalisierung der Weltwirtschaft. Neben dem Schwerpunkt 'Verursacherprinzip' sollen im Rahmen des Vorhabens - unter Beruecksichtigung der Arbeit der EK - zu aktuellen Einzelthemen der Globalisierung Berichte angefertigt und die Forschungsergebnisse in die Arbeit der EK eingespeist werden.
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| Bund | 44 |
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| Förderprogramm | 44 |
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