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Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

NPSH – HF 1.2 Artenschutzprojekt Wiedehopf, OG Niederhambach

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

FFH0071LSA, FFH0073LSA Karte 4c_3

764000 765000 766000 767000 768000 769000 770000 771000 T eilk artenübersicht des FFH- Gebietes 0071LSA- UntereSchw arzeElster und des FFH- Gebietes 0073LSA- Elbauezw ischen Griebo undPrettin des SPA- Gebietes 0016LSA- Mündungsgebiet der Schw arzen Elster Frp 1048-Nt- A Nt 1049-Nt- A 1 Nt 1107-Nt- A 1050-Nt- A 5748000 5748000 Frp Nt 3 2 Frp Nt Ga Frp Bk Frp Swm Frp Bk Ga Bk Drs 5747000 1110-Nt- A Swk Bk Drs Bk Drs Drs Nt Swk Drs Ev Ga Nt 1117-Nt- A 1111-Nt- A Ga Nt Swk Drs Sgm Ga Drs Ga Drs Sgm Wh Ga Nt Nt Ga Sr 1207-Sgm- B Swk 1120-Nt- A 1199-Blk- B Drs Blk Nt 1116-Nt- A Ga Drs 1115-Nt- A Drs Wa Nt Nt Drs Swk Nt 1108-Nt- A Nt Sgm Wi Nt Nt Drs 5747000 Ga St 1195-Ev- B St 1113-Nt- A Ga 1112-Nt- A Ga Bk 1119-Nt- A 1182-Kch- B 1121-Nt- A Ga Drs Nt Nt Ga Nt Drs 1109-Nt- A Nt Ga Swk Drs Ga 1122-Nt- A Nt Bk Ga 1124-Nt- A Ga Blk Ga Swk Drs Ga Nt Swk Nt Drs Ga Drs 1129-Nt- A 1132-Nt- A Hei 5746000 Bem 1134-Nt- A Ga Nt 1136-Nt- A Bem Drs Nt Ga Swk 1135-Nt- A Swk Nt Nt 1131-Nt- A Drs Nt Swk 1169-Hei- B Nt 1130-Nt- A Drs 1133-Nt- A 1125-Nt- A Sr Nt 1123-Nt- A Nt 1127-Nt- A Nt Ga Drs Nt Ga 1126-Nt- A Drs Bk 1200-Blk- B Drs Ga Ga Nt 1118-Nt- A Nt Kch Wh Nt 1128-Nt- A Swk Drs Gra Nt Ga 1138-Nt- A Nt 1137-Nt- A Nt Swk Ga Gra GraGra GraGra Gra St Swk Ga Drs Sr Row Sr Ga Swk St 1001-Rm- B Drs 1002-Row- C 1003-Swm- B Drs Drs 1004-Ws- C Nt Drs Nt Drs 1139-Nt- A Blk Ga Ga Ga 1183-Kch- B Sr 1143-Nt- A Nt 1141-Nt- A Drs Nt Swk Nt 1170-Hei- B 1201-Blk- B Wi 1140-Nt- A 1209-Sad- B 1142-Nt- A Swk Wh Swm 5746000 Ga Drs Drs 1114-Nt- A 1206-Sgm- B Bk Nt Drs Sr Drs Swk Hei Ki Ev 1191-Ki- C Drs Nt Kch Blk Drs Swk Nt Swk Drs Drs 1144-Nt- A 1145-Nt- ASwk NtDrs Ga 1196-Ev- B Drs Swk Drs Nt 1184-Kch- B Sr 1149-Nt- A Swk Drs 1151-Nt- A Nt Kch Drs Drs Drs Nt Hei Blk 1173-Hei- B 1146-Nt- A Ki 1152-Nt- A Nt 1172-Hei- B Drs 1171-Hei- B Drs Nt Hei 1190-Ki- C Hei Drs 1150-Nt- A Nt 1148-Nt- A Nt Wh Drs Nt Drs Bk Blk Nt 1202-Blk- B Nt 1153-Nt- A Swk 1147-Nt- A Drs 5745000 Ga Drs Blk Hei 1175-Hei- B 5745000 Wa Frp 1185-Kch- B Gra Swk Blk Re Drs Ga Drs 1154-Nt- A Ev Nt Drs Kch Wi Wh Drs Swk Drs Ga Nt Drs Nt Wh 1208-Re- C 1155-Nt- A Swk Nt Nt Ga Nt Drs Drs 1160-Nt- A Nt Nt Legende Drs Nachw eiseundHabitatf lächen von Brut-undGastvogelarten -BestandundBew ertung Swk Drs Ga 1157-Nt- A Swk Drs 1197-Ev- B 1159-Nt- A Drs 1158-Nt- A Ga 1156-Nt- A Ga Nachw eiseundHabitatf lächen SPA0016 Blaukehlchen Eisvogel Heidelerche Kiebitz Kranich Neuntöter Rebhuhn Schwarzspecht Sperbergrasmücke 1086-Nt- A Rotmilan; Rohrweihe; Schwarzmilan; Weißstorch; Seeadler Nt 5743000 Nt Swk Sr Sr 764000 Managementplan f ür dieFFH- Gebiete „ UntereSchw arzeElster“,FFH0071LSA,DE4143- 301, „ Elbauezw ischen Griebo undPrettin“,FFH0073LSA, DE4142- 301,einschließ lichdem EUSPA„Mündungsgebiet der Schw arzen Elster“, SPA0016,SCIDE4142- 401 Artkürzel Erhaltungszustand Habitatfläche Arten nachAnhangIVSR Blk Blaukehlchen Luscinia svecica Ev Eisvogel Alcedo atthis Hei Heidelerche Lullula arborea Kch Kranich Grus grus Nt Neuntöter Lanius collurio Row Rohrweihe Circus aeruginosus Sgm Sperbergrasmücke Sylvia nisoria Swm Schwarzmilan Milvus migrans Karte4c_3: Nachw eiseundHabitatf lächen von Brut-undGastvogelarten - BestandundBew ertung Maß stab:1:10. 000 0 Arten nachRoteListe1und2 Ki Kiebitz Vanellus vanellus Re Rebhuhn Perdix perdix 200 400 Meter ´ Auf traggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 SonstigeArten Bem Beutelmeise Remiz pendulinus Bk Braunkehlchen Saxicola rubetra Drs Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus Frp Flussregenpfeifer Charadrius dubius Ga Grauammer Emberiza calandra Gra Graugans Anser anser Sr Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus St Schafstelze Motacilla flava Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Wa Wachtel Coturnix coturnix Wh Wendehals Jynx torquilla Wi Wiedehopf Upupa epops 765000 100 Auf traggnehmer: Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.- Forsting. Uwe Patzak Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 Natura2000- Managementplanungim LandSachsen- Anhalt 766000 767000 768000 769000 770000 771000 5743000 5744000 Habitat-ID 5744000 1001 Rm C

Der länderübergreifende Naturpark Barnim

Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg liegt der Brandenburger Teil des rund 750 km² großen Naturparks. S-Bahn-Anschlüsse und zwei durch den Naturpark verlaufende Bahnverbindungen von und nach Berlin sorgen für eine umweltfreundliche Anreise. Umfangreiche Wälder nehmen mehr als die Hälfte der Naturparkfläche ein. An einigen Stellen trifft man noch auf naturnahen Waldbestand: Buchenwald am Liepnitzsee und in der Barnimer Heide, Eichenmischwald im Kreuzbruch, Erlenbrüche im Finow- und im Briesetal. Die zu den Berliner Forsten gehörenden Flächen im Naturpark werden seit langem nach den Richtlinien des naturnahen Waldbaus bewirtschaftet, da hier die Hauptaufgabe in der Erholungsnutzung des Waldes liegt. Der Naturpark ist reich an Seen und Kleingewässern , wo seltene Pflanzen und Tiere leben. Z.B. die bundesweit vom Aussterben bedrohte Rotbauchunke. Das kleine Tier mit dem orange-schwarz gemusterten Bauch und der melancholischen Stimme ist das Wappentier des Naturparks. In ihrem Lebensraum, den durch abschmelzende “Toteisblöcke” am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Söllen, kommen insgesamt 13 bedrohte Amphibienarten vor; unter anderem Kammmolch und Knoblauchkröte. An naturnahen Fließgewässerabschnitten leben Fischotter, Biber und Wasserspitzmaus. Wasseramsel, Gebirgsstelze und Eisvogel brüten unter Brücken bzw. in geeigneten Abbruchkanten an sauberen Bächen. Im Süden und Norden des Naturparks gibt es ausgedehnte Binnendünengebiete , z.B. in der Schönower Heide bei Schönow und der Barnimer Heide bei Melchow (“Melchower Schweiz”). Durch die Berliner Forsten wurde in der Schönower Heide ein Rundweg mit Aussichtsturm angelegt. Die heutige “klassische” Heidelandschaft entstand durch einen Truppenübungsplatz. Wo früher Panzer rollten, befindet sich jetzt ein über 500 Hektar großes Naturschutzgebiet. Ein Teil der Flächen wird von Bäumen und Sträuchern freigehalten, um Besuchern den lila Anblick und bedrohten Arten – wie Ziegenmelker und Wiedehopf – den selten gewordenen Lebensraum zu erhalten. Ehemalige Bunker, Bierkeller und Wasserbehälter sind als Überwinterungsplätze für Fledermäuse hergerichtet worden. Im Naturpark Barnim sind 18 Arten nachgewiesen, bundesweit gibt es mit 21 Arten ein nur geringfügig größeres Fledermausspektrum. Das zeigt die Bedeutung des Naturparks für den Schutz der fliegenden Säugetiere. Der Barnim ist altes Kulturland . Die Sage erzählt, dass der aus dem Hause der Askanier (= Aschersleben) stammende Graf Albrecht I. von Ballenstedt, genannt “der Bär” hier auf Bärenjagd war. Er verirrte sich im dichten Wald und kam an eine Schänke. Das gute Bier und die schöne Gegend bewogen ihn zur Gründung Bernaus. Tatsache ist, dass der von Slawen besiedelte und von mehreren “Interessenten” begehrte Barnim erst Mitte des 13. Jahrhunderts endgültig in askanischen Besitz kam. Da ruhte der “Stammvater der Mark” und erste Brandenburger Markgraf bereits über 70 Jahre in seiner Gruft in Ballenstedt. Die vielerorts erhalten gebliebenen Feldsteinkirchen aus dieser Zeit, und die Mitte des 19. Jahrhunderts erbauten Feldsteinhäuser und -scheunen zählen ebenso zum kulturellen Erbe wie der fast 400 Jahre alte Finowkanal. Nachdem er im 30jährigen Krieg verfallen war, ließ ihn Friedrich II. Mitte des 18. Jahrhunderts wieder aufbauen. Der heute naturnahe Kanal gehörte damals zu den wichtigsten Wasserstraßen in Preußen. So bietet der Naturpark ein Mosaik aus Natur- und Kulturerlebnis, das viele Besucher anzieht. Diese Broschüre widmet sich der Entstehung, der wechselvollen Nutzungsgeschichte und den aktuellen Entwicklungen der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde. Den Schwerpunkt bildet dabei die Umgestaltung dieser Region zu einer halboffenen Waldlandschaft, die gleichermaßen Naturschutz und Waldentwicklung mit Artenvielfalt und Naherholung vor den Toren Berlins verbindet. Ermöglicht wurde dieser besondere Erholungswald durch das engagierte Zusammenarbeiten von Förstern, Naturschützern und Landwirten aus Berlin und Brandenburg. Den Rahmen bildeten dabei das länderübergreifende Erprobungs- und Entwicklungs- vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und seine begleitenden Projekte. Ein gefördertes Vorhaben vom Bundesamt für Naturschutz, den Berliner Forsten, der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, dem Förderverein Naturpark Barnim e. V. sowie dem Landkreis Barnim. Herausgeber und Bezugsquelle: Förderverein Naturpark Barnim e. V. E-Mail: foerderverein@naturimbarnim.de Naturpark Barnim Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde: größtes Waldweideprojekt in Deutschland Schönower Heide: Wildtierbeweidungsprojekt Auf Försters Wegen im Naturpark Barnim Barnim Panorama

Glücksburger Heide

LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Glücksburger Heide (DE 4143-401) Natura 2000–Gebiet: SPA 0022 Das EU SPA „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_). Für das Vogelschutzgebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere Arten und /oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_) VO v. 13.10.2011 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – 11/2011 v. 15.11.2011) formuliert. §3 Schutzzweck 1) Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Südliches Fläming- Hügelland“. Das ehemalige Waldgebiet wurde jahrzehntelang militärisch genutzt. Rodungen, Brände und der Übungsbetrieb führten zur Zurückdrängung des Waldes. Es entstand eine artenreiche, offene Landschaft mit Heiden, Sandtrockenrasen und vegetationsfreien Flächen, die von teilweise naturnahen Wäldern nach außen abgeschirmt wird. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 1990 unterlagen große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Heidekomplexe der natürlichen Sukzession. In den vergangenen Jahren entwickelten sich auf den ehemals offenen Flächen an vielen Stellen Pionierwälder. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich die „Marcolinischen Wiesen“ – ein Komplex aus feuchten bis frischen Grünlandflächen, Seggenriedern und einem Erlenbruch. Weiterhin befinden sich im Gebiet einige Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche an Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte Lebensräume beziehungsweise Wälder gebundene Tier- und Pflanzenarten. (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung des großflächigen, unzersiedelten, von Offenlandbereichen und ausgedehnten Waldungen geprägten Landschaftsraumes mit der zum Teil durch den militärischen Übungsbetrieb geförderten Vielfalt an Arten und Biotopen und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: 1. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der unten aufgeführten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, 2. der Bewahrung der in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Heideflächen Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung beziehungsweise der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Heideflächen in einem schlechten Zustand sowie der Sicherung der Habitatansprüche heidetypischer Zielarten wie zum Beispiel Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Blauflügelige Sandschrecke und Haar- Ginster, 3. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Biotope im Offenland wie Borstgras-, Mager- und Sandtrockenrasen, 4. der Erhaltung und Entwicklung strukturreicher und möglichst ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen Offenland- und Waldkomplexen, 5. der Erhaltung verschiedener Stadien der Gehölzsukzession im Komplex mit Zwergstrauchheiden, 6. der Erhaltung und Schaffung von Gehölzinseln innerhalb großer, offener Heideflächen, 7. dem Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Heideflächen und Pionierwäldern auf den am stärksten munitionsbelasteten Flächen, 8. der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften und naturnahen Waldgesellschaften mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Anteil an Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum von Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzspecht, Raufußkauz und Mopsfledermaus, 9. dem Zulassen von eigendynamischer natürlicher Entwicklung von naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften bei Verzicht auf jegliche menschliche Nutzung (Prozessschutz), 10. der Erhaltung des Waldgebietes in seiner Weiträumigkeit, Unzerschnittenheit und Ungestörtheit und mit seinen Funktionen als Schutzzone zur Erhaltung störungsempfindlicher Vegetationsbereiche und Tierarten, insbesondere von Greifvogel- Eulen- und Spechtvogelarten, 11. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wiesenkomplexes „Marcolinische Wiesen“ mit arten- und strukturreichen frischen bis feuchten Grünlandbeständen, seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen, Seggenriedern und dem Erlenbruchwald, 12. der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorhandenen Kleingewässer einschließlich der dazu gehörigen, angrenzenden Sumpf- und Niedermoorvegetation, insbesondere zur Förderung von Großer Moosjungfer und Kammmolch, 13. der Erhaltung weitgehend störungsfreier Wald-Ackergrenzen innerhalb des Naturschutzgebietes zur Sicherung der Ortolan- Vorkommen, 14. der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt seltener, besonders geschützter und bestandsbedrohter Arten und Pflanzengesellschaften im Gebiet und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen umliegender Landschaftsteile durch diese Arten, Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 15. der Sicherung des Gebietes als Nationales Naturerbe. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 11/2011 184 (4) Der Schutzzweck der Glücksburger Heide, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Tierarten und Lebensräume nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Brachpieper (Anthus campestris, Code A255), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Raufußkauz (Aegolius funereus, Code A223), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, Code A224). 2. Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Baumfalke (Falco subbuteo, Code A099), Feldlerche (Alauda arvensis, Code A247), Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233) und Wiedehopf (Upupa epops, Code A232). 3. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: - LRT 4030: Trockene europäische Heiden, - LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis). 4. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH- Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042), Kammmolch (Triturus cristatus, Code 1166) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308). 5. streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Glattnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Moorfrosch (Rana arvalis, Code 1214) und Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt

NATURA 2000 Landesweit größtes Naturschutzprojekt im öffentlichen Beteiligungsverfahren ? Landkreis Börde mit 31 zu sichernden Gebieten Beteiligung auch online möglich

Heute, am 4. Oktober 2017 beginnt landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden können ab sofort alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Im Landkreis Börde sind 13 Kommunen mit 31 zu sichernden NATURA 2000-Gebieten zu beteiligen. Das europäische NATURA 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus über 25.000 Schutzgebieten, 298 davon befinden sich in Sachsen-Anhalt. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete durchzuführen. Noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. ?Diese dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte Beteiligung war dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen können wir die Ziele von NATURA 2000 erreichen?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute bei der Präsentation des Verfahrens. ?Das war sehr aufwendig, aber aus unserer Sicht auch fruchtbringend und zielführend. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses vorgelagerte Beteiligungsverfahren und die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Wir sind aber der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, um eine Akzeptanz zu erreichen?, so der Präsident weiter.Zusätzlich zu den rund 180 Terminen und Erörterungsrunden vor Ort hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig eine Webseite und einen Facebook-Account mit Informationen zum NATURA 2000-Verfahren erstellt. Die NATURA 2000-Webseite dient der Bereitstellung von relevanten Informationen zum Verfahren und informiert transparent über die einzelnen Phasen, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Adresse: https://www.natura2000-lsa.deIn Vorbereitung des am 4. Oktober beginnenden öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 2.500 Karten gedruckt. Die betroffenen Gemeinden erhielten je nach der NATURA 2000-Kulisse in ihrem Zuständigkeitsbereich einen bis mehrere Aktenordner und zugehöriges Kartenmaterial zur Auslegung. Natürlich stehen alle Informationen ab 4. Oktober auch online zur Verfügung. Zudem ist es ab dann auch möglich, Stellungnahmen online einzureichen. Das Landesverwaltungsamt rät den Einwendern zur Nutzung der bereitgestellten Online-Plattform. Adresse: https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/Nach dem 4. Dezember beginnt die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des Entwurfs der entsprechenden Landesverordnung. ?Wir wünschen uns eine rege Beteiligung am öffentlichen Verfahren, um so auf die Belange aller Interessengruppen eingehen zu können und damit eine möglichst große Akzeptanz für dieses wichtige europäische Projekt zu erzielen. Die große Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen, die im Beteiligungsverfahren geäußert wurden, in eine ausgewogene Entscheidung und damit in die entsprechende Verordnung fließen zu lassen?, so Thomas Pleye abschließend.Landkreis Börde:Anzahl der Gebiete: 31Anzahl der betroffenen Gemeinden: 13Beispiel Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger HeideDas Gebiet ist das größte Vogelschutzgebiet Sachsen-Anhalts (ca. 20.383 ha) und umfasst eines der größten aktiven Militärgelände Deutschlands (Truppenübungsplatz Altmark).Im Zentrum dominieren weiträumige Offenlandbereiche (größtes zusammenhängendes und unzerschnittenes Heidegebiet Mitteleuropas), außerdem gibt es lindenreiche Traubeneichen-Hainbuchenwälder und wertvolle Eichenbestände sowie im Norden ein durch fünf Quellen gespeistes Durchströmungsmoor (Jävenitzer Moor).Große Bedeutung kommt dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide als Brutgebiet zu.Dabei hat es besondere Bedeutung für den Ziegenmelker (Anhang I Vogelschutz-Richtlinie) ? 40% am Landesbestand (500 Brutpaare) leben hier und bewohnen die mit Birken bestandenen Vorwaldstadien der Heide und Grasfluren.Außerdem ist es ein Top-5-Gebiet Sachsen-Anhalts für Mittelspecht (besiedelt überwiegend Eichenalthölzer), Heidelerche, Sperbergrasmücke und Brachpieper (ca. 56% am Landesbestand LSA). Der Wiedehopf (ca. 30 Brutpaare) bewohnt hier die Heideflächen in der Nähe von Gehölzinseln und Waldrändern.Beispiel FFH-Gebiet ?Sülzetal bei Sülldorf?In den Tälern von Sülze und Seerennengraben zwischen Sülldorf und Sohlen erstreckt sich eines der interessantesten Fauna-Flora-Habitat Gebiete des Landes, das ?Sülzetal bei Sülldorf?. Auf den ersten Blick mag das von Binnensalzstellen geprägte Gebiet trist und eintönig wirken, aber dahinter verbirgt sich ein artenreicher und abwechslungsreicher Lebensraum mit höchst spezialisierten Arten. Binnensalzstellen entstehen nur dort, wo Salz- und Solquellen natürlich zu Tage treten. Und im Idealfall entwickelt sich daraus ein prioritärer Lebensraumtyp (Salzwiesen des Binnenlandes) in hervorragender Ausprägung, wie das im FFH-Gebiet der Fall ist. Seine besondere Bedeutung erlangt das Gebiet durch das Vorkommen sehr seltener, höchst spezialisierter und optimal an diesen Lebensraum angepasster Pflanzen und Tiere. Zu diesen zählen die Strandsode (Suaeda maritima), das Milchkraut (Glaux maritima), der Salzstellen-Buntschnelläufer (Acupalpus elegans) und der Salz-Handläufer (Dyschirius salinus). HintergrundWarum Naturschutz, warum NATURA 2000?Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?NATURA 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (SPA).NATURA 2000 schützt Arten und LebensräumeAlle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen ?NATURA 2000? und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

NATURA 2000 Landesweit größtes Naturschutzprojekt im öffentlichen Beteiligungsverfahren ? Altmarkkreis Salzwedel mit 26 zu sichernden Gebieten Beteiligung auch online möglich

Heute, am 4. Oktober 2017 beginnt landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden können ab sofort alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Im Altmarkkreis Salzwedel sind sechs Kommunen mit 26 zu sichernden NATURA 2000-Gebieten zu beteiligen. Das europäische NATURA 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus über 25.000 Schutzgebieten, 298 davon befinden sich in Sachsen-Anhalt. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete durchzuführen. Noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. ?Diese dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte Beteiligung war dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen können wir die Ziele von NATURA 2000 erreichen?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute bei der Präsentation des Verfahrens. ?Das war sehr aufwendig, aber aus unserer Sicht auch fruchtbringend und zielführend. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses vorgelagerte Beteiligungsverfahren und die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Wir sind aber der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, um eine Akzeptanz zu erreichen?, so der Präsident weiter.Zusätzlich zu den rund 180 Terminen und Erörterungsrunden vor Ort hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig eine Webseite und einen Facebook-Account mit Informationen zum NATURA 2000-Verfahren erstellt. Die NATURA 2000-Webseite dient der Bereitstellung von relevanten Informationen zum Verfahren und informiert transparent über die einzelnen Phasen, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Adresse: https://www.natura2000-lsa.deIn Vorbereitung des am 4. Oktober beginnenden öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 2.500 Karten gedruckt. Die betroffenen Gemeinden erhielten je nach der NATURA 2000-Kulisse in ihrem Zuständigkeitsbereich einen bis mehrere Aktenordner und zugehöriges Kartenmaterial zur Auslegung. Natürlich stehen alle Informationen ab 4. Oktober auch online zur Verfügung. Zudem ist es ab dann auch möglich, Stellungnahmen online einzureichen. Das Landesverwaltungsamt rät den Einwendern zur Nutzung der bereitgestellten Online-Plattform. Adresse: https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/Nach dem 4. Dezember beginnt die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des Entwurfs der entsprechenden Landesverordnung. ?Wir wünschen uns eine rege Beteiligung am öffentlichen Verfahren, um so auf die Belange aller Interessengruppen eingehen zu können und damit eine möglichst große Akzeptanz für dieses wichtige europäische Projekt zu erzielen. Die große Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen, die im Beteiligungsverfahren geäußert wurden, in eine ausgewogene Entscheidung und damit in die entsprechende Verordnung fließen zu lassen?, so Thomas Pleye abschließend.Altmarkkreis Salzwedel Anzahl der Gebiete: 26Anzahl der betroffenen Gemeinden: 6Beispiel: FFH-Gebiet ?Kellerberge nordöstlich Gardelegen?- Durch ehemalige militärische Nutzung geprägtes Gebiet aus Trockenheiden, Sandmagerrasen und Eichenwäldern mit typischen Arten trockener Standorte- mit offenen Sandstellen und Sandtrockenrasen durchsetzte Zwergstrauchheiden (Calluna vulgaris) bieten idealen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche wärmeliebende Insekten --> Heidekraut-Sandbiene (Andrena fuscipes)- Zauneidechse (Lacerta agilis) profitiert von deckungsreichen und gut strukturierten Lebensräumen des FFH-Gebietes - Kreuzkröte (Bufo calamita) erfreut sich an dem reich gedeckten Tisch in der Heidelandschaft- Die besonderen halboffenen Lebensräume des Schutzgebietes bieten seltenen, spezialisierten Vogelarten eine gute Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte wie Heidelerche (Lullula aborea)- neben zahlreichen Raubvögeln wie Wiesenweihe (Circus pygargus), Raufußkauz (Aegolius funereus) und Wespenbussard (Pernis apivorus) finden Leitarten der Heiden hier einen Rückzugsort: Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Wiedehopf (Upupa epops).- Verzahnung der verschiedenen Offenlandlebensräume mit den Vorwäldern bis hin zu den dichteren Mischwäldern wie dem bodensauren Eichenwald, ist besonders wertvoll und bildet den Charakter des Gebietes- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Braunes Langohr (Plecotus auritus) und die kleinste europäische Fledermausart, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) kommen vor- ehemalige militärische Nutzung trug durch Offenhaltung des Gebietes maßgeblich zur Entwicklung der Heidelandschaft bei und schuf hervorragende Bedingungen für die Calluna-Heide- kontrolliertes Brennen stellt eine bewährte Maßnahme zur Verjüngung und Beseitigung konkurrierender Arten in den Kellerbergen dar und wurde bereits mehrmals, u.a. durch das Büro für Ökologie und Naturschutz RANA und die Feuerwehr der Stadt Gardelegen, durchgeführt- Nr. 1 der Heidepfleger sind allerdings die Heideschnucken eines ortsansässigen Schäfers, der schon seit 1992 die Flächen des FFH-Gebietes bewirtschaftetHintergrundWarum Naturschutz, warum NATURA 2000?Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?NATURA 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (SPA).NATURA 2000 schützt Arten und LebensräumeAlle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen ?NATURA 2000? und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

ffh66_Massnahmentabelle.pdf

Nummer der Maßnahmefläche I ID Maßnahme 1-001 Bezugsfläche BIO- LRT alle Schutzgüter 4030 (10001-10004, 10006, 10015, 10019, 10052), LRT-EF 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9, 4030 (20001-20003) LRT-EF *6120 (20014, 20012, 20013, 10, 11, 12, 18, 24, 28, 20015-20018) 64, 67, 68, 69, 70, 72, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 73, 74, 75, 95, 97, 155 Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger Fläche (ha) Zielarten/Ziel-LRT LRT 4030, LRT 6120, Zauneidechse, Wiedehopf, 23,73 Ziegenmelker, Wespenbussard LRT 4030 (10001-10004, 10006, 10015, 10052) I I Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger 1-0022, 3, 5, 6, 10, 24, 64 1-003LRT 4030 (10001-10004, 10006, 10015, 10019, 10052), LRT- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 9, EF 4030 (20001-20003) LRT-EF *6120 (20014, 20012, 20013, 10, 11, 12, 18, 24, 28, 20015-20018) 64, 67, 68, 69, 70, 72, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 73, 74, 75, 95, 97, 155 Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger 1-00468 II2-001LRT 4030 (10011, 10003-10005, 10007-10010, 10048, 10049, 5, 6, 7, 13, 14, 15, 16, 10054), LRT-EF 4030 (20004, 20005, 20009 -20011) LRT-EF 17, 19, 20, 60, 61, 65, *6120 (20016) 66, 67, 68, 90, 91, 92, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 93, 94, 96, 109 Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger II2-0026, 7, 13, 15, 16, 19, 20, 60, 61, 65, 66 35, 6, 7, 13, 14, 15, 16, 17, 19, 20, 60, 61, 65, 66, 67, 68, 90, 91, 92, 93, 94, 96, 109 I II III III III 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4 LRT 4030 6,82 Warzenbeißer, Blauflügelige Ödlandschrecke, 01.09.2002 Zauneidechse, Wiedehopf, Steinschmätzer, Raubwürger LRT 4030, LRT 6120, 23,73 1.9.5.2 Zauneidechse, Wiedehopf Fledermäuse Fledermäuse 11.1.2.4 11.1.2.5 LRT 4030 (10011, 10003-10005, 10007-10010, 10048, 10049, 10054) Zauneidechse, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger LRT 4030 (10011, 10003-10005, 10007-10010, 10048, 10049, 10054), LRT-EF 4030 (20004, 20005, 20009 -20011) LRT-EF *6120 (20016) Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger 13,38 LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf, Ziegenmelker 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4 LRT 4030, 4,8 Warzenbeißer, Blauflügelige Ödlandschrecke, Zauneidechse, Wiedehopf 13,38 LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf 1, 2, 4, 5, 6, 9, 9, 20, LRT 4030 (10001, 10003, 10004, 10011-10014, 10016, 10022- 21, 22, 23, 25, 31, 32, 10028, 10054), LRT-EF 4030 (20001, 20006-20011), LRT-EF 33, 34, 35, 36, 37, 66, *6120 (20012, 20013) 71, 78, 79, 80, 81, 82, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 84, 85, 86, 87, 88, 89, Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, 90, 91, 92, 93, 96, 109 Neuntöter, Raubwürger19,58 2LRT 4030 (10001, 10003, 10004, 10011-10014, 10016, 10022- 10028, 10054) 21, 22, 23, 31, 32, 33, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 34, 35, 36, 37, 66 Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger8,39 31, 2, 4, 5, 6, 9, 9, 20, LRT 4030 (10001, 10003, 10004, 10011-10014, 10016, 10022- 21, 22, 23, 25, 31, 32, 10028, 10054), LRT-EF 4030 (20001, 20006-20011), LRT-EF 33, 34, 35, 36, 37, 66, *6120 (20012, 20013) 71, 78, 79, 80, 81, 82, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 84, 85, 86, 87, 88, 89, Wiedehopf, Steinschmätzer, Heidelerche, Ziegenmelker, 90, 91, 92, 93, 96, 109 Neuntöter, Raubwürger 1 Maßnahmencode gem. Bezeichnung/Kurzerläuterung der Liste BfN Maßnahme/Variante 01.09.2002 1.9.5.2 IV 12LRT 4030 (10016- 10022, 10028, 10036), Zauneidechse, 25, 26, 27, 28, 29, 30, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, 31, 37 Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter Sicherung des Bunkereingangs und Optimierung des Quartierangebotes im Bunkerinneren Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund) Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch Brennen aller 10-15 Jahre Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Verantwortlichkeit sofortErhaltungsma ßnahmekurzfristigUNB, ProjektträgerEinbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherste llungsmaßna hmemittelfristigLandwirtschaft, UNBUmsetzung durch Eigentümer/Nutzer Entwicklungs maßnahmekurzfristigUNB, ProjektträgerEinbeziehung Fledermaussachverständiger Absprache mit dem Eigentümer sofortLandwirtschaft, UNBPflege/Nutzung durch Eigentümer kurzfristigUNB, ProjektträgerEinbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr; Landwirtschaft, UNB Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherste llungsmaßna hme Erhaltungs- und Wiederherste llungsmaßna hme Pflege/Nutzung durch Eigentümer Landwirtschaft, UNB 8wöchige Nutzungspause nach Erstbeweidung der Sandtrockenrasen (Parzellierung nutzen) Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch bedarfsweise EntkusselungErhaltungs- und Wiederherste llungsmaßna hmekurz- bis mittelfristig Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund)Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherste llungsmaßna hmesofort auf Fläche ID 5 (LRT 4030) kurzfristig Entkusselung nötig Pflege/Nutzung durch Eigentümer 01.09.2002Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsma Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) ßnahme durch Brennen aller 10-15 Jahrekurz- und mittelfristigUNB, Projektträger 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch bedarfsweise EntkusselungWiederherste llungs- und Erhaltungsma ßnahmekurz- und mittelfristigLandwirtschaft, UNB 1.2.4, 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Heide (LRT 4030) und von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund)Erhaltungs- und Entwicklungs maßnahme01.09.2002Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsma Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) ßnahme durch Brennen aller 10-15 Jahre Landwirtschaft, UNB möglichst frühe (bis März) und späte (ab August) Beweidung der Fläche (Bodenbrüterschutz) IV3LRT 4030 (10016- 10022, 10028, 10036), LRT-EF *6120 1, 25, 26, 27, 28, 29, (20012) 30, 31, 37, 45, 71, 77, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 78 Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter IV479Zauneidechse LRT 4030 (10036, 10037), Zauneidechse, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger V145, 46, 123 V245, 46 V345, 46, 123 138, 39, 40, 41, 42, 43, LRT 4030 (10029, 10030-10035, 10038-10042, 10044-10046), 44, 47, 48, 49, 50, 51, Zauneidechse, Ziegenmelker, Heidelerche, Raubwürger 53, 54, 55, 56, 116, 8,57 Warzenbeißer, Blauflügelige Ödlandschrecke, Zauneidechse, Wiedehopf, Steinschmätzer, Raubwürger 11 LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf1.9.5.2 0,4 LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf2.2.1.3 LRT 4030, Zauneidechse, 10,67 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4 Wespenbussard, Wiedehopf, Ziegenmelker, Raubwürger LRT 4030 (10036, 10037), Zauneidechse, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger9,7 LRT 4030, Zauneidechse, Raubwürger, Wiedehopf LRT 4030 (10036, 10037), Zauneidechse, Rotmilan, Wespenbussard, Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter, Raubwürger10,67 LRT 4030, Zauneidechse, Raubwürger, Wiedehopf 01.09.2002 auf Fläche ID 5 (LRT 4030), ID 86 und 88 kurzfristig Entkusselung nötig und wünschenswert Pflege/Nutzung durch Eigentümer; Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung von Calluna- Erhaltungsma Heide (LRT 4030) und von Heide- ßnahme Sandtrockenrasen-Komplexen durch bedarfsweise Entkusselung (Entwicklungs Robinien vollständig beseitigen maßnahme) Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund), Besatzdichte Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) durch Brennen aller 10-15 Jahre Einbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr; Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer sofort Landwirtschaft, UNB Erhaltungsma ßnahme Erhaltungsma ßnahme aufgrund stärker vergraster (Calamagrostis ) Heidekomplexe im Südteil der Maßnahmefläche (Bio-LRT-ID 77) sollte hier eine möglichst frühe Beweidung (März/April) stattfinden Einbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr LRT 4030 IV kurzfristigUNB, Projektträger kurz- und mittelfristigLandwirtschaft, UNB kurzfristigUNB sofortige Umsetzung aufgrund der Überalterung der hiesigen Heidebestände sinnvoll und bereits vorabgestimmt (ALFF, UNB, LZW) Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer Beseitigung durch Ringelung! sofort kurz- Landwirtschaft, UNBPflege/Nutzung durch Eigentümer, Erhöhung der Besatzdichte zur Erreichung des Pflegeziels (Stand 2013) UNB, ProjektträgerEinbeziehung einer qualifizierten Landschaftspflegefirma sowie der Feuerwehr bis mittelfristig Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer VI 21,8 LRT 4030, Ziegenmelker, Wiedehopf, Raubwürger in Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf, Warzenbeißer, Neuntöter, Wespenbussard LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf, Ziegenmelker, Wespenbussard Bemerkungen Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherste llungsmaßna hme1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4 19,58 LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf 11,4 Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! , Erhalt und Entwicklung von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen (LRT 4030 und 6120) durch bedarfsweise Entkusselung Rangfolge der Maßnahme- varianten LRT 4030, Zauneidechse, Wiedehopf, Ziegenmelker, Wespenbussard LRT 4030 (10016- 10022, 10028, 10036), LRT-EF *6120 (20012) 1, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 37, 45, 71, 77, Zauneidechse, Kreuzkröte, Rotmilan, Wespenbussard, 78, 79 Wiedehopf, Heidelerche, Ziegenmelker, Neuntöter Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! , Erhalt, Wiederherstellung und Entwicklung von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen (LRT 4030 und 6120) durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund) Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! , Erhalt und Entwicklung von Heide- Sandtrockenrasen-Komplexen (LRT 4030 und 6120) durch Brennen aller 10- 15 Jahre Art der Maßnahme 1.9.5.2Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsma Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) ßnahme durch bedarfsweise Entkusselungkurzfristig 1.9.5.3Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungs-, Erhalt und Entwicklung von Calluna- Wiederherste Heide (LRT 4030); Auflichtung dichter llungs- undsofort Landwirtschaft, UNB Maßnahme ist dem Brennen vorzuschalten; prioritär ist zunächst vor allem ID 45 UNB, Projektträger Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer VI002a38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 47, 48, 49, 50, 51, 53, 54, 55, 56, 116, 121, 122, 124, 125, LRT 4030 (10029, 10030-10035, 10038-10042, 10044-10046) 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135 VI2 b38, 39, 40, 41, 42, 43, LRT 4030 (10029, 10030-10035, 10038-10042, 10044-10046), 44, 47, 48, 49, 50, 51, Zauneidechse 54, 55, 56, 121, 125, 152, 63, 138, 138, 139, 140, 141, 142, 143, LRT 4030 (10043, 10052), Zauneidechse, Kreuzkröte 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150 LRT 4030, Zauneidechse, Ziegenmelker, Wiedehopf, Raubwürger 21,8 10,7 LRT 4030, Zauneidechse, Ziegenmelker 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) Erhaltungsma durch Beweidung (wolfssicherer ßnahme Zaun/Herdenschutzhund)1kurzfristigLandwirtschaft, UNB 1.2.1.5Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsma Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) ßnahme durch Mahd aller 10 Jahre2kurzfristigUNB, Projektträger 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhalt und Entwicklung eines Mosaiks Erhaltungsma aus Sandtrockenrasen, Calluna-Heide ßnahme und Pionierwald durch Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund) LRT 4030, Zauneidechse, VII 15,75 Kreuzkröte, Pflege/Nutzung durch Eigentümer Pflege/Nutzung durch Eigentümer Wespenbussard, kurzfristigLandwirtschaft, UNBdie Fläche wird aktuell nicht beweidet und muss erst in die Weidefläche integriert werden sofortUNBUmsetzung durch Eigentümer/Nutzer sofortUNB, ProjektträgerkurzfristigUNB, ProjektträgerkurzfristigUNB, Forstwirtschaft Ziegenmelker, Wiedehopf, Raubwürger LRT 4030, VII 2 138, 143, 144, 145, 146, 148, 150 LRT 4030 (10043, 10051), Zauneidechse, Kreuzkröte, Ziegenmelker, Heidelerche, Wespenbussard Zauneidechse, Kreuzkröte, 10,66 1.9.5.3 Wespenbussard, Ziegenmelker, Wiedehopf, Raubwürger LRT 4030, VIII 1 57, 62, 156 LRT 4030 (10050) 0,7 Zauneidechse, 1.9.5.3 Ziegenmelker, Wiedehopf VIII262, 156 IX196 LRT 4030 (10050) 0,66 LRT 4030, 1.2.1.5 Zauneidechse, Ziegenmelker, Wiedehopf Heidelerche, Ziegenmelker, Wiedehopf 10,12 LRT 4030, Zauneidechse in Randbereichen, Ziegenmelker 1.9.5.3, 2.2.1.3 Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungs- Entwicklung eines Mosaiks aus und Sandtrockenrasen, Calluna-Heide und Entwicklungs Pionierwald durch Auflichtung auf max. maßnahme 30-50 % Gehölzdeckung im Pionierwald; Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungs- Entwicklung von Calluna-Heide (LRT und 4030) in lichtem Pionierwald durch Entwicklungs Auflichtung von Heide-Pionierwald- maßnahme Komplexen (Ziel: maximal 30-50 % Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Erhaltungsma Erhalt von Calluna-Heide (LRT 4030) ßnahme durch Mahd aller 10 Jahre Erhalt und Entwicklung naturnaher, z.T. Erhaltungs- sehr lichter Waldbereiche mit Calluna- und Vorkommen durch Auflichtung der Entwicklungs Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer Pflege/Nutzung durch Eigentümer; LRT 4030, Zauneidechse in Randbereichen, Ziegenmelker IX296Heidelerche, Ziegenmelker, Wiedehopf10,12 IX396Wiedehopf, Wendehals10,12 Wiedehopf, Wendehals X134, 81, 83 LRT 4030 (10025) 3,14 Heidelerche, Ziegenmelker, Wiedehopf LRT 4030, Zauneidechse in Randbereichen, Ziegenmelker, Wiedehopf 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4Erhalt und Entwicklung lichter, Calluna- geprägter Waldrandbereiche durch Integration in die angrenzenden Weideflächen 11.02.2002 Erhaltungs- und Entwicklungs maßnahme UNB, LandwirtschaftErhalt und Ausbringung sowie Erhaltungsma Betreuung von bis zu 5 Wiedehopf- und ßnahme 5 WendehalsnistkästensofortFG Ornithologie WittenbergAbstimmung mit Eigentümer 1.9.5.3, 11.9.3Erhalt und Entwicklung naturnaher, z.T. sehr lichter Waldbereiche durch Auflichtung des Gehölzbestandes aufErhaltungs- und EntwicklungskurzfristigUNB, LandwirtschaftUmsetzung durch Eigentümer/Nutzer UNB,Pflege/Nutzung durch Eigentümer; 1.2.5.3, 1.2.8.3, 1.2.8.4Erhalt und Entwicklung naturnaher, z.T. sehr lichter Waldbereiche durch Einbeziehung in die Beweidung (wolfssicherer Zaun/Herdenschutzhund)Erhaltungs- und Entwicklungs maßnahmeLandwirtschaftaus Gründen des Nestschutzes (Ziegenmelker in Vorwaldbereichen) bietet sich auf dieser Fläche ein möglichst früher (bis März) bzw. später (ab August) Beweidungstermin LRT 4030 (10025) X 2 34, 81, 83 3,14 Heidelerche, Ziegenmelker, Wiedehopf LRT 4030, Zauneidechse in Randbereichen, Ziegenmelker, Wiedehopf Einhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklung bodensaurer Eichenwälder (LRT 9190) XI 1 110 LRT-EF 9190 (20021), Rotmilan, Schwarzspecht, Fledermäuse 3,46 LRT 9190, Rotmilan, Schwarzspecht, Fledermäuse 2.2.1.3 kurzfristig Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer Entwicklungs maßnahmesofort Entwicklungs maßnahmekurzfristig Forstwirtschaft jüngere Baumbestände mit teils ungünstigem Baumartenverhältnis (Kiefer zurückdrängen), Robinie entfernen – Ringelung Entnahme standortfremder, neophytischer Baumarten XI 2 111 Rotmilan, Schwarzspecht 0,28 LRT 9190, Rotmilan, Schwarzspecht, Fledermäuse 2.2.1.3 2.2.1.1 XII136, 137 XIII57, 58 LRT-EF 9190 (20022, 20023), Rotmilan, Schwarzspecht Robinien vollständig beseitigen, Eichen anpflanzen Forstwirtschaft Umsetzung durch Eigentümer/Nutzer Beseitigung durch Ringelung! 5,26 LRT 9190, Rotmilan, Schwarzspecht, FledermäuseEinhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungs Entwicklung bodensaurer Eichenwälder maßnahme (LRT 9190)kurz- bis langfristigForstwirtschaftjüngere Baumbestände mit teils ungünstigem Baumartenverhältnis (Kiefer zurückdrängen, Eiche fördern) 2,43 LRT 9190, Rotmilan, Schwarzspecht, FledermäuseEinhaltung der Behandlungsgrundsätze! Entwicklungs Entwicklung bodensaurer Eichenwälder maßnahme (LRT 9190)kurz- bis langfristigForstwirtschaftbereits älterer Baumbestand mit günstiger Baumartenzusammensetzung; keine Auflichtung vornehmen, keine Eichen entnehmen! LRT-EF 9190 (20019, 20020), Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht, Fledermäuse aus Gründen des Nestschutzes (Ziegenmelker in Vorwaldbereichen) bietet sich auf dieser Fläche ein möglichst früher (bis März) bzw. später (ab August) Beweidungstermin kurzfristig

Natura 2000 Sommer - Ferien - Einladung zum Wandern und Radeln durch das Naturschutzgebiet ?Kellerberg nordöstlich von Gardelegen? ? auf den Spuren seltener und schützenswerter Pflanzen und Tiere

?Warum in die Ferne schweifen, sieh, das Gute liegt so nah!?, wusste schon Johann Wolfgang Goethe und warb damit für das Erkunden von Naturschätzen vor der eigenen Haustür. Diesen Gedanken möchte das Landesverwaltungsamt als Obere Naturschutzbehörde aufgreifen und den Bürgerinnen und Bürgern die Natura 2000 ? Schutzgebiete Sachsen-Anhalts näher bekannt machen.?Um sich auf die Spur nach seltenen Tieren und Lebensraumtypen zu begeben, muss man nicht in exotische Gebiete reisen. Einen Schritt vor die Haustür und eine Wanderung im nahe gelegenen Schutzgebiet ?Kellerberg nordöstlich von Gardelegen? reicht aus, um sich eine Priese Urlaubsfeeling und Exotik zu holen.?, erklärt der Leiter der Oberen Naturschutzbehörde im Landesverwaltungsamt, Dr. Uwe Thalmann, selbst Pflanzenexperte und passionierter Wanderer.Vom Hochsommer bis in den Herbst hinein verwandelt sich das Heidegebiet rund um die Kellerberge bei Gardelegen in eine traumhaft purpurne Landschaft. Vor allem in dieser Zeit, wenn das Heidekraut (Calluna vulgaris) seine traubigen Blütenstände öffnet, lädt das FFH-Gebiet ?Kellerberge nordöstlich Gardelegen? zu einem romantischen Spaziergang ein, bei welchem mit Sicherheit einige, an diesen besonderen Lebensraum angepasste, Tier-und Pflanzenarten beobachtet werden können. Die mit offenen Sandstellen und Sandtrockenrasen durchsetzten Zwergstrauchheiden bieten idealen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche wärmeliebende Insekten. Die Heidekraut-Sandbiene (Andrena fuscipes) schwirrt emsig um die Blüten, Laufkäfer flitzen über den Weg und aus den Augenwinkeln sieht man Heuschrecken auf die Grashalme hüpfen. In diesen deckungsreichen und gut strukturierten Lebensräumen des FFH-Gebietes profitiert die Zauneidechse (Lacerta agilis) von dem Reichtum an Insekten. An warmen Tagen, wo man sie oft bei einem ausgiebigen Sonnenbad auf Steinen, Baumwurzeln und lückigen Stellen entdecken kann, ist dieses Kriechtier besonders aktiv und jagt Käfer, Spinnen und Ameisen. Reptilien sind wechselwarme Tiere, d.h. ihre Körpertemperatur ist von der Umgebungstemperatur abhängig.   Auch die Kreuzkröte (Bufo calamita) erfreut sich an dem reich gedeckten Tisch in der Heidelandschaft. Die in Sachsen-Anhalt stark gefährdete Amphibienart bewegt sich nicht etwa springend fort, wie alle anderen heimischen Kröten, sondern, aufgrund ihrer kurzen Beine, mäuseähnlich laufend. Etwas filigraner anmutend bewegt sich die trillernde Heidelerche (Lullula aborea) durch die Lüfte der Kellerberge. Die besonderen halboffenen Lebensräume des Schutzgebietes bieten seltenen, spezialisierten Vogelarten eine gute Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte. Neben zahlreichen Raubvögeln wie Wiesenweihe (Circus pygargus), Raufußkauz (Aegolius funereus) und Wespenbussard (Pernis apivorus) finden Leitarten der Heiden hier einen Rückzugsort. Dazu zählt neben der Heidelerche der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Wiedehopf (Upupa epops).  Der Wiedehopf, der ?Punk? unter den Vögeln, ist mit seiner fächerartigen Kopfhaube und dem orangebraun-schwarz-weißem Gefieder sehr auffällig. Mit dem langen, schlanken Schnabel sucht er im Boden des Offenlandes mit kurzen, nickenden Kopfbewegungen nach schmackhafter Nahrung. Wer ihn jedoch nicht zu Gesicht bekommt, kann vielleicht mit etwas Glück das einzigartige ?hup-hup-hup?, seinen Ruf, hören.Die strukturelle Vielfalt des Gebietes ermöglicht die Existenz zahlreicher seltener und geschützter Arten im Gebiet. Die Verzahnung der verschiedenen Offenlandlebensräume mit den Vorwäldern bis hin zu den dichteren Mischwäldern wie dem bodensauren Eichenwald, ist besonders wertvoll und bildet den Charakter des Gebietes. Von der Strukturvielfalt profitieren auch die ?Jäger der Nacht?. In den Dämmerungs- und Nachtstunden nutzen die streng geschützten Arten wie u.a. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Braunes Langohr (Plecotus auritus) und die kleinste europäische Fledermausart, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), das Schutzgebiet zur akrobatischen Jagd nach den unzähligen Nachtinsekten, die von den insektenfressenden Vögeln bei Tag verschont geblieben sind. In den bewaldeten Bereichen können Baumhöhlen oder Spalten hinter sich lösender Borke alter Eichen oder Kiefern als Quartiere dienen. Eine weitere Besonderheit des FFH-Gebietes ist das Vorkommen unseres größten heimischen Käfers, dem Hirschkäfer, der von Juni bis August um die Kronen der Eichen schwirrt. Doch die Schönheit und Einzigartigkeit wahrt sich nicht von allein. Die damalige militärische Nutzung trug durch Offenhaltung des Gebietes maßgeblich zur Entwicklung der Heidelandschaft bei und schuf hervorragende Bedingungen für die Calluna-Heide. Heute sind im Gebiet die Spuren des Übungsplatzes weitgehend beseitigt und geeignete Erhaltungsmaßnahmen, die eine Wiederbewaldung verhindern und eine Regenerierung der Heidebestände fördern, müssen angewandt werden. Dazu zählen Entbuschung, Plaggen, Mahd und der Feuereinsatz. Das kontrollierte Brennen stellt eine bewährte Maßnahme zur Verjüngung und Beseitigung konkurrierender Arten in den Kellerbergen dar und wurde bereits mehrmals, u.a. durch das Büro für Ökologie und Naturschutz RANA und die Feuerwehr der Stadt Gardelegen, durchgeführt. Die Nr. 1 der Heidepfleger sind allerdings die Heideschnucken eines ortsansässigen Schäfers, der schon seit 1992 die Flächen des FFH-Gebietes bewirtschaftet. Durch die Weiterführung und Intensivierung der gezielten Pflegemaßnahmen können die kulturhistorisch gewachsenen Lebensraumtypen und deren seltenen, spezialisierten Arten noch lang erhalten bleiben und zum Verbund des europäischen Natura 2000-Netzes beitragen.   Schafe bei der Heidepflege im FFH-Gebiet "Kellergberge nördöstlich Gardelegen". (Foto: Stefan Klein, RANA) ?Wir hoffen sie sind neugierig geworden, denn wir können hier einen Lebensraum mit seinem typischen Arteninventar erleben, wie er in Sachsen-Anhalt selten geworden ist. Also machen sie sich mit ihren Lieben auf und kommen sie vorbei zu einem erholsamen Spaziergang in diesem wunderbaren, spannenden Landstrich.?, so Thalmann weiter. ?Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger vertraut gemacht werden mit den Naturschätzen, die uns umgeben, die teilweise bedroht sind und geschützt werden müssen. Denn man kann nur mit den Dingen sorgsam umgehen oder für deren Schutz kämpfen, wenn man diese kennt.? FFH-GebietKellerberge nordöstlich Gardelegen InfoboxDurch ehemalige militärische Nutzung geprägtes Gebiet aus Trockenheiden, Sandmagerrasen und Eichenwäldern mit typischen Arten trockener Standorte.Gebietsnummer:     FFH0080LSA    Größe des Gebietes: 116 haAusgewählte Lebensraumtypen:- Trockene Heiden (4030)- bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen (9190)    Ausgewählte Arten:- Kreuzkröte- Zauneidechse- Hirschkäfer- Zwergfledermaus    - Braunes Langohr- Großer Abendsegler- Heidelerche- WiedehopfHintergrundWarum Naturschutz, warum Natura 2000?Warum verwenden wir weltweit viel Kraft, Emotionen und auch Geld, um unsere Natur zu schützen? Weil der Naturschutz nicht selbstverständlich ist. Natürlich zerstört niemand mutwillig seine Umwelt, dennoch unterliegen wir oftmals Entscheidungszwängen und auch -notwendigkeiten, die dazu beitragen, dass unsere Umwelt sich verändert ? auch zum Negativen. Wir brauchen Industrieansiedlungen, wir wollen ein modernes Straßennetz, um unsere Flexibilität zu gewährleisten, wir brauchen Arbeitsplätze ? all das sind nachvollziehbare und richtige Willensbekundungen, aus deren Umsetzung sich oftmals heftige Naturschutzkonflikte ergeben. Im Ringen um die Schaffung von Arbeitsplätzen o. ä. sind wir dann schnell bereit, auf Kosten der Natur Kompromisse einzugehen, zumal sich die negativen Auswirkungen erst viele Jahre später zeigen. Deshalb braucht es gewisse Regularien, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien, die auch in Zukunft eine Artenvielfalt und Schutz der Umwelt mit Augenmaß gewährleisten. Nicht zuletzt ist der Mensch abhängig von funktionierenden Ökosystemen, der Naturschutz dient dadurch unmittelbar der Sicherung unserer Existenz auf diesem Planeten.Natura 2000 schützt Arten und LebensräumeVor diesem Hintergrund haben sich alle europäischen Länder zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Das Projekt trägt den Namen ?Natura 2000? und kann als  bisher weltweit einmalig bezeichnet werden. Dabei haben sich alle Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als Natura 2000-Gebiete zu melden und auszuweisen. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern. Das Betreiben von Landwirtschaft, Fischerei oder Forstwirtschaft bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie), die schützenswerte Lebensraumtypen und die darin enthaltenen Tiere und Pflanzen bezeichnet. Auch Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden und hat bisher 32 Vogelschutzgebiete und 266 FFH-Gebiete als Natura 2000-Gebiete gemeldet. Derzeit sind 8 Vogelschutzgebiete und 45 FFH-Gebiete vollständig sichergestellt. Das Ausweisungsverfahren für die bislang noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung ist derzeit in Arbeit.Das AusweisungsverfahrenRechtliche Grundlage für das Ausweisungsverfahren bilden die EU-Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL) und die EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie, kurz: VS-RL). Aus den Anforderungen dieser Richtlinien ergibt sich die unmittelbare Verpflichtung der Mitgliedsstaaten der EU, Natura 2000-Gebiete als besondere Schutzgebiete nationalrechtlich hinreichend zu sichern.Durch einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Landesverwaltungsamt aufgefordert, bis Ende 2018 ein Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete durchzuführen. Derzeit erfolgt eine dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgelagerte Einbeziehung von Verbänden der Nutzergruppen, Eigentümervertretern und Landkreisen sowie Kommunen. Weitere Informationen zu Schutzgebieten sowie zu Natura 2000 und dem Ausweisungsverfahren finden Sie unter:www.lvwa.sachsen-anhalt.de/projekte/natura-2000oder bei facebook: www.facebook.com/natura2000lsa Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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