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Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 (Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, He

Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt | Heft 1/2025 1 Impressum Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien und von Wahlwerbern oder Wahl- helfern während eines Wahlkampfes zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenen Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt – Heft 1/2025 Vogelmonitoring in Sachsen-Anhalt 2022 Herausgeber und Bezug Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte Postfach 200 841 06009 Halle (Saale) Sitz: Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale) E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Web: lau.sachsen-anhalt.de In Zusammenarbeit mit dem Ornithologenverband Sachsen-Anhalt (OSA) e. V. Schriftleitung/Redaktion Abteilung Naturschutz Stefan Fischer: E-Mail: stefan.fischer@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Layout/Gestaltung Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Titelbild: Wiedehopf (Upupa epops ) mit Futter für seine Jungen in der Wolters- dorfer Heide/WB, 29.05.2020. Foto: Martin Jordan Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA [2023/010312]. Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA 1. Auflage Juli 2025 ISSN 0941-7281 2 Inhaltsverzeichnis Monitoring seltener Brutvogelarten 5 Bestandssituation ausgewählter Brutvogelarten in Sachsen-Anhalt – Jahresbericht 2022����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 5 Wasservogel- und Gänsemonitoring 111 Die Wasservogelzählung in Sachsen-Anhalt in den Zählperioden 2022/23 und 2023/24 ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 111 Bestände und Indikatoren 143 Fortschreibung des Indikators Artenvielfalt und Landschaftsqualität für Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2022������������������������������������������������������������������������������������ 143 3

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

NPSH – HF 1.2 Artenschutzprojekt Wiedehopf, OG Niederhambach

Projektförderung auf Grundlage der Naturpark-Handlungsprogramme

Gemeinsam für die Artenvielfalt – Sommer-Aktionen und -Exkursionen

Die Projekte der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) bieten im Sommer verschiedene Aktionen und Exkursionen zum Mitmachen, Mitstaunen und Miterleben an. Der Sommer ist die Jahreszeit in der die meisten Tiere unterwegs und die meisten Pflanzen zu finden sind. Blumen blühen, Vögel nisten, Spinnen bauen Netze, Bäume spenden Schatten, Bienen sammeln Pollen, alles wächst und gedeiht. Es gibt in dieser Jahreszeit viel zu entdecken. So auch in den Projekten der SNU. Die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge aus dem Artenschutzprojekt im Norden von Rheinland-Pfalz sind sogar nur zwei Monate im Jahr zu sehen. In diesen Monaten können Freiwillige bei der Kartierung helfen. Auch auf Exkursionen können die spannenden Schmetterlinge bestaunt werden (näheres s.u.). Der ArtenFinder Rheinland-Pfalz - seit 2020 ein Projekt der SNU - bietet weitere Veranstaltungen zu verschiedenen Tier-gruppen an. Die Projekte arbeiten dabei eng mit NABU-Gruppen, Förstern, den Naturschutzmanager:innen oder weiteren Expert:innen zusammen, die mit ihrem Wissen und Können tolle Erlebnisse für Groß und Klein ermöglichen. Die SNU freut sich über zahlreiche Teilnehmende. Aktionen aufgeteilt nach Regionen Westerwald/Norden von Rheinland-Pfalz Samstag 22. Juli: AMEISEN - Die spannende Lebensweise der staatenbildenden Insekten Wollten Sie immer schon mehr über Ameisen erfahren? Wie sie leben, wie die Aufgaben verteilt sind und ob es wirklich nur eine Königin gibt? Dann sind Sie bei dieser Exkursion genau richtig! Gemeinsam mit der Ameisenexpertin Martina Klein geht es nach einem Theorieteil (Ameisen allgemein, der Ameisenstaat, Arbeitsteilung etc.) ins Gelände. Sie suchen Ameisen und ihre Nester, beobachten ihr Verhalten und machen zum Schluss noch einen Ausflug zu den Ameisenbläulingen. Start 10.00 Uhr, Dauer ca. 4 Stunden, Strecke leicht, Treffpunkt Haus Felsenkeller in Altenkirchen. Um Anmeldung wird gebeten: Telefonisch: 0228 886 889 66, Mail: linda.muel-ler@snu.rlp.de Samstag 29. Juli: NATUR IM WANDEL DER JAHRESZEITEN - Exkursion 1/4 SOMMER Bei dieser Exkursionsreihe geht es darum, die Natur im Wandel der Jahreszeiten kennen zu lernen. Was verändert sich im Laufe eines Jahres? Welche Pflanzen und Tiere sind wann zu sehen und was ist das besondere an jeder Jahreszeit? Diese und weitere Fragen beantworten Experte Peter Weisenfeld und Expertin Linda Bödger auf vier aufeinanderfolgenden Exkursionen ins Naturschutzgebiet Rosenheimer Lay. Die vier Exkursionen können unabhängig voneinander besucht werden. Start 10.00 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden, Rosenheimer Lay bei Elkenroth, Genauer Treffpunkt bei Anmeldung. Anmeldung und weitere Infos: Telefonisch: 0228 886 889 66, Mail: linda.mueller@snu.rlp.de Aktionssaison – Auf der Suche nach den Wiesenknopf-Ameisenbläulingen Im Landkreis Altenkirchen kommen noch zwei gefährdete Schmetterlingsarten vor, die andernorts bereits verschwunden sind, die Wiesenknopf-Ameisenbläulinge. Im Artenschutz-projekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz werden die verbliebenen Bestände gestützt. Doch dazu muss das Projektteam wissen, wo sich weitere Schmetterlingsvorkommen befinden und dazu werden Sie gebraucht! Haben Sie Lust aktiv den Naturschutz vor Ihrer Haustür zu unterstützen? Dann freut sich das Projektteam über Ihre Hilfe bei der Kartierung. Gerne werden Ihnen geeignete Gebiete in Ihrer Nähe genannt, oder Sie schauen auf eigene Faust. Sie haben keine Vorkenntnisse? Kein Problem! Die Arten sind leicht zu kartieren und Sie werden mit Informationsmaterial und Karten versorgt. Bei Fragen können Bilder per Signal, WhatsApp oder Mail bewertet werden. Das Projektteam freut sich auf Sie! Wann? Flexibel den ganzen Juli und August Anmeldung: Telefonisch: 0228 886 889 66, Mail: linda.muel-ler@snu.rlp.de Region Mainz/Ober-Olmer Wald Samstag 26. August: Fledermausnacht/Batnight Gemeinsam mit dem Wald-Naturschutzzentrum im Ober-Olmer Wald und Expert:innen vom NABU Mainz geht es mit Ultraschall-Detektoren auf die Suche nach den geflügelten Säugetieren. Zur Einstimmung gibt es in einem Vortrag spannende Fakten rund um diese einzigartige Tiergruppe. Start 19.30 Uhr, Dauer ca. 2,5 Stunden, Treffpunkt Wald-Naturschutzzentrum Ober-Olmer Wald. Samstag 16. September: Bioblitz - Auf Artensuche im Ober-Olmer Wald Der Ober-Olmer Wald ist eine Oase der Artenvielfalt für diverse Artengruppen. Der ArtenFinder verzeichnet vor Ort 200 verschiedene Arten. Gemeinsam mit dem Wald-Naturschutz-zentrum lädt die SNU zu einem Bioblitz im Ober-Olmer Wald ein. Dabei sollen an einem Tag möglichst viele unterschiedliche Arten in einem Gebiet erfasst werden. Wie viele Arten können Sie beim Bioblitz gemeinsam finden? Ist die Gottesanbeterin, der Wiedehopf oder die Zauneidechse dabei? Neben dem Spaß am Entdecken kommen alle gesammelten Daten dem Naturschutz zu Gute. Start 14:00 Uhr, Dauer ca. 3 Stunden, Treffpunkt Wald-Natur-schutzzentrum Ober-Olmer Wald. Boppard Samstag 12. August: Heuschrecken-Exkursion zur Laubholz-Säbelschrecke Die Laubholz-Säbelschrecke lebt versteckt in Baumkronen und trägt ihren Gesang - für uns unhörbar - im Ultraschallbereich vor. Daher wurde sie lange Zeit nicht systematisch erforscht. Lisa Reiss von der Universität Trier beschäftigt sich mit der interessanten Art und gibt auf der Exkursion spannende Einblicke in die aktuelle Forschung. Bewaffnet mit Ultraschall-Detektoren gehen Sie auf die Suche nach den Säbelschrecken. Start 15:00 Uhr, Treffpunkt Waldparkplatz L207 zwischen Pfaffenheck und Boppard, Anzahl Teilnehmende ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten: artenfinder@snu.rlp.de Ersatztermin bei schlechtem Wetter: 19. August. Überregional Dienstag 15. August: Online-Seminar Schmetterlinge (er)kennen lernen für Einsteiger:innen Ein Admiral hat sechs Beine? Der Schornsteinfeger ist nur 3-4 Zentimeter groß? Ein Brauner Bär kann fliegen und ein Kleiner Fuchs trinkt Nektar? Ja! Denn das sind alles Namen von heimischen Schmetterlingen! Haben Sie Lust mehr über sie zu erfahren, um beim nächsten Spaziergang zu erkennen welcher Schmetterling an Ihnen vorbeiflattert? Dann nehmen Sie am Online-Seminar Schmetterlinge (er)kennen lernen teil. Nach einer allgemeinen Einführung zu Schmetterlingen und ihrer Lebensweise gibt es Hinweise und Tipps, wie Sie Schmetterlinge bestimmen und woran sie sie erkennen können. Das Seminar ist für Menschen mit wenig oder ohne Vorkenntnisse konzipiert. Start 18.00 Uhr, Dauer ca. 1,5 Stunden, Teilnahme über CISCO Webex (über Browser möglich). Teilnahmedaten bei Anmeldung: linda.mueller@snu.rlp.de Weitere Veranstaltungen Auch im Herbst und Winter bieten die Projekte weitere Veranstaltungen und Mitmach-Aktionen wie Leuchtnächte, Samen sammeln, Stauden pflanzen etc. an. Schauen Sie dazu regelmäßig auf unseren Websites vorbei: artenfinder.rlp.de/mitmachen/veranstaltungen snu.rlp.de/de/projekte/wiesenknopf-ameisenblaeu-linge/veranstaltungen/

INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

FFH0071LSA, FFH0073LSA Karte 4c_3

764000 765000 766000 767000 768000 769000 770000 771000 T eilk artenübersicht des FFH- Gebietes 0071LSA- UntereSchw arzeElster und des FFH- Gebietes 0073LSA- Elbauezw ischen Griebo undPrettin des SPA- Gebietes 0016LSA- Mündungsgebiet der Schw arzen Elster Frp 1048-Nt- A Nt 1049-Nt- A 1 Nt 1107-Nt- A 1050-Nt- A 5748000 5748000 Frp Nt 3 2 Frp Nt Ga Frp Bk Frp Swm Frp Bk Ga Bk Drs 5747000 1110-Nt- A Swk Bk Drs Bk Drs Drs Nt Swk Drs Ev Ga Nt 1117-Nt- A 1111-Nt- A Ga Nt Swk Drs Sgm Ga Drs Ga Drs Sgm Wh Ga Nt Nt Ga Sr 1207-Sgm- B Swk 1120-Nt- A 1199-Blk- B Drs Blk Nt 1116-Nt- A Ga Drs 1115-Nt- A Drs Wa Nt Nt Drs Swk Nt 1108-Nt- A Nt Sgm Wi Nt Nt Drs 5747000 Ga St 1195-Ev- B St 1113-Nt- A Ga 1112-Nt- A Ga Bk 1119-Nt- A 1182-Kch- B 1121-Nt- A Ga Drs Nt Nt Ga Nt Drs 1109-Nt- A Nt Ga Swk Drs Ga 1122-Nt- A Nt Bk Ga 1124-Nt- A Ga Blk Ga Swk Drs Ga Nt Swk Nt Drs Ga Drs 1129-Nt- A 1132-Nt- A Hei 5746000 Bem 1134-Nt- A Ga Nt 1136-Nt- A Bem Drs Nt Ga Swk 1135-Nt- A Swk Nt Nt 1131-Nt- A Drs Nt Swk 1169-Hei- B Nt 1130-Nt- A Drs 1133-Nt- A 1125-Nt- A Sr Nt 1123-Nt- A Nt 1127-Nt- A Nt Ga Drs Nt Ga 1126-Nt- A Drs Bk 1200-Blk- B Drs Ga Ga Nt 1118-Nt- A Nt Kch Wh Nt 1128-Nt- A Swk Drs Gra Nt Ga 1138-Nt- A Nt 1137-Nt- A Nt Swk Ga Gra GraGra GraGra Gra St Swk Ga Drs Sr Row Sr Ga Swk St 1001-Rm- B Drs 1002-Row- C 1003-Swm- B Drs Drs 1004-Ws- C Nt Drs Nt Drs 1139-Nt- A Blk Ga Ga Ga 1183-Kch- B Sr 1143-Nt- A Nt 1141-Nt- A Drs Nt Swk Nt 1170-Hei- B 1201-Blk- B Wi 1140-Nt- A 1209-Sad- B 1142-Nt- A Swk Wh Swm 5746000 Ga Drs Drs 1114-Nt- A 1206-Sgm- B Bk Nt Drs Sr Drs Swk Hei Ki Ev 1191-Ki- C Drs Nt Kch Blk Drs Swk Nt Swk Drs Drs 1144-Nt- A 1145-Nt- ASwk NtDrs Ga 1196-Ev- B Drs Swk Drs Nt 1184-Kch- B Sr 1149-Nt- A Swk Drs 1151-Nt- A Nt Kch Drs Drs Drs Nt Hei Blk 1173-Hei- B 1146-Nt- A Ki 1152-Nt- A Nt 1172-Hei- B Drs 1171-Hei- B Drs Nt Hei 1190-Ki- C Hei Drs 1150-Nt- A Nt 1148-Nt- A Nt Wh Drs Nt Drs Bk Blk Nt 1202-Blk- B Nt 1153-Nt- A Swk 1147-Nt- A Drs 5745000 Ga Drs Blk Hei 1175-Hei- B 5745000 Wa Frp 1185-Kch- B Gra Swk Blk Re Drs Ga Drs 1154-Nt- A Ev Nt Drs Kch Wi Wh Drs Swk Drs Ga Nt Drs Nt Wh 1208-Re- C 1155-Nt- A Swk Nt Nt Ga Nt Drs Drs 1160-Nt- A Nt Nt Legende Drs Nachw eiseundHabitatf lächen von Brut-undGastvogelarten -BestandundBew ertung Swk Drs Ga 1157-Nt- A Swk Drs 1197-Ev- B 1159-Nt- A Drs 1158-Nt- A Ga 1156-Nt- A Ga Nachw eiseundHabitatf lächen SPA0016 Blaukehlchen Eisvogel Heidelerche Kiebitz Kranich Neuntöter Rebhuhn Schwarzspecht Sperbergrasmücke 1086-Nt- A Rotmilan; Rohrweihe; Schwarzmilan; Weißstorch; Seeadler Nt 5743000 Nt Swk Sr Sr 764000 Managementplan f ür dieFFH- Gebiete „ UntereSchw arzeElster“,FFH0071LSA,DE4143- 301, „ Elbauezw ischen Griebo undPrettin“,FFH0073LSA, DE4142- 301,einschließ lichdem EUSPA„Mündungsgebiet der Schw arzen Elster“, SPA0016,SCIDE4142- 401 Artkürzel Erhaltungszustand Habitatfläche Arten nachAnhangIVSR Blk Blaukehlchen Luscinia svecica Ev Eisvogel Alcedo atthis Hei Heidelerche Lullula arborea Kch Kranich Grus grus Nt Neuntöter Lanius collurio Row Rohrweihe Circus aeruginosus Sgm Sperbergrasmücke Sylvia nisoria Swm Schwarzmilan Milvus migrans Karte4c_3: Nachw eiseundHabitatf lächen von Brut-undGastvogelarten - BestandundBew ertung Maß stab:1:10. 000 0 Arten nachRoteListe1und2 Ki Kiebitz Vanellus vanellus Re Rebhuhn Perdix perdix 200 400 Meter ´ Auf traggeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Abteilung 4 SonstigeArten Bem Beutelmeise Remiz pendulinus Bk Braunkehlchen Saxicola rubetra Drs Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus Frp Flussregenpfeifer Charadrius dubius Ga Grauammer Emberiza calandra Gra Graugans Anser anser Sr Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus St Schafstelze Motacilla flava Swk Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Wa Wachtel Coturnix coturnix Wh Wendehals Jynx torquilla Wi Wiedehopf Upupa epops 765000 100 Auf traggnehmer: Planungsbüro für Ökologie, Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltbildung Zur großen Halle 15, 06844 Dessau-Roßlau Tel./Fax: (0340) 230490-0 / 230490-29 eMail: info@lpr-landschaftsplanung.com Bearbeiter: Dipl.- Forsting. Uwe Patzak Genehmigungsnummer: DTK10 © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2019 / 010312] Es gelten die Nutzungsbedingungen des LVermGeo LSA Datum der Ausfertigung: 09/2022 Natura2000- Managementplanungim LandSachsen- Anhalt 766000 767000 768000 769000 770000 771000 5743000 5744000 Habitat-ID 5744000 1001 Rm C

Der länderübergreifende Naturpark Barnim

Der Naturpark Barnim ist ein gemeinsames Großschutzgebiet von Berlin und Brandenburg. 5,4 Prozent der Fläche befinden sich in den nördlichen Berliner Stadtbezirken Pankow und Reinickendorf. Zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg liegt der Brandenburger Teil des rund 750 km² großen Naturparks. S-Bahn-Anschlüsse und zwei durch den Naturpark verlaufende Bahnverbindungen von und nach Berlin sorgen für eine umweltfreundliche Anreise. Umfangreiche Wälder nehmen mehr als die Hälfte der Naturparkfläche ein. An einigen Stellen trifft man noch auf naturnahen Waldbestand: Buchenwald am Liepnitzsee und in der Barnimer Heide, Eichenmischwald im Kreuzbruch, Erlenbrüche im Finow- und im Briesetal. Die zu den Berliner Forsten gehörenden Flächen im Naturpark werden seit langem nach den Richtlinien des naturnahen Waldbaus bewirtschaftet, da hier die Hauptaufgabe in der Erholungsnutzung des Waldes liegt. Der Naturpark ist reich an Seen und Kleingewässern , wo seltene Pflanzen und Tiere leben. Z.B. die bundesweit vom Aussterben bedrohte Rotbauchunke. Das kleine Tier mit dem orange-schwarz gemusterten Bauch und der melancholischen Stimme ist das Wappentier des Naturparks. In ihrem Lebensraum, den durch abschmelzende “Toteisblöcke” am Ende der letzten Eiszeit entstandenen Söllen, kommen insgesamt 13 bedrohte Amphibienarten vor; unter anderem Kammmolch und Knoblauchkröte. An naturnahen Fließgewässerabschnitten leben Fischotter, Biber und Wasserspitzmaus. Wasseramsel, Gebirgsstelze und Eisvogel brüten unter Brücken bzw. in geeigneten Abbruchkanten an sauberen Bächen. Im Süden und Norden des Naturparks gibt es ausgedehnte Binnendünengebiete , z.B. in der Schönower Heide bei Schönow und der Barnimer Heide bei Melchow (“Melchower Schweiz”). Durch die Berliner Forsten wurde in der Schönower Heide ein Rundweg mit Aussichtsturm angelegt. Die heutige “klassische” Heidelandschaft entstand durch einen Truppenübungsplatz. Wo früher Panzer rollten, befindet sich jetzt ein über 500 Hektar großes Naturschutzgebiet. Ein Teil der Flächen wird von Bäumen und Sträuchern freigehalten, um Besuchern den lila Anblick und bedrohten Arten – wie Ziegenmelker und Wiedehopf – den selten gewordenen Lebensraum zu erhalten. Ehemalige Bunker, Bierkeller und Wasserbehälter sind als Überwinterungsplätze für Fledermäuse hergerichtet worden. Im Naturpark Barnim sind 18 Arten nachgewiesen, bundesweit gibt es mit 21 Arten ein nur geringfügig größeres Fledermausspektrum. Das zeigt die Bedeutung des Naturparks für den Schutz der fliegenden Säugetiere. Der Barnim ist altes Kulturland . Die Sage erzählt, dass der aus dem Hause der Askanier (= Aschersleben) stammende Graf Albrecht I. von Ballenstedt, genannt “der Bär” hier auf Bärenjagd war. Er verirrte sich im dichten Wald und kam an eine Schänke. Das gute Bier und die schöne Gegend bewogen ihn zur Gründung Bernaus. Tatsache ist, dass der von Slawen besiedelte und von mehreren “Interessenten” begehrte Barnim erst Mitte des 13. Jahrhunderts endgültig in askanischen Besitz kam. Da ruhte der “Stammvater der Mark” und erste Brandenburger Markgraf bereits über 70 Jahre in seiner Gruft in Ballenstedt. Die vielerorts erhalten gebliebenen Feldsteinkirchen aus dieser Zeit, und die Mitte des 19. Jahrhunderts erbauten Feldsteinhäuser und -scheunen zählen ebenso zum kulturellen Erbe wie der fast 400 Jahre alte Finowkanal. Nachdem er im 30jährigen Krieg verfallen war, ließ ihn Friedrich II. Mitte des 18. Jahrhunderts wieder aufbauen. Der heute naturnahe Kanal gehörte damals zu den wichtigsten Wasserstraßen in Preußen. So bietet der Naturpark ein Mosaik aus Natur- und Kulturerlebnis, das viele Besucher anzieht. Diese Broschüre widmet sich der Entstehung, der wechselvollen Nutzungsgeschichte und den aktuellen Entwicklungen der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde. Den Schwerpunkt bildet dabei die Umgestaltung dieser Region zu einer halboffenen Waldlandschaft, die gleichermaßen Naturschutz und Waldentwicklung mit Artenvielfalt und Naherholung vor den Toren Berlins verbindet. Ermöglicht wurde dieser besondere Erholungswald durch das engagierte Zusammenarbeiten von Förstern, Naturschützern und Landwirten aus Berlin und Brandenburg. Den Rahmen bildeten dabei das länderübergreifende Erprobungs- und Entwicklungs- vorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und seine begleitenden Projekte. Ein gefördertes Vorhaben vom Bundesamt für Naturschutz, den Berliner Forsten, der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg, dem Förderverein Naturpark Barnim e. V. sowie dem Landkreis Barnim. Herausgeber und Bezugsquelle: Förderverein Naturpark Barnim e. V. E-Mail: foerderverein@naturimbarnim.de Naturpark Barnim Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde: größtes Waldweideprojekt in Deutschland Schönower Heide: Wildtierbeweidungsprojekt Auf Försters Wegen im Naturpark Barnim Barnim Panorama

Glücksburger Heide

LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung Glücksburger Heide (DE 4143-401) Natura 2000–Gebiet: SPA 0022 Das EU SPA „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) ist Teil des zur Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie in Landesrecht verordneten NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_). Für das Vogelschutzgebiet „Glücksburger Heide“ (DE 4143-401) gelten im Besonderen die speziell für die Vogelarten und ihre Lebensräume formulierten Schutz- und Erhaltungsziele. Für weitere Arten und /oder Lebensraumtypen gelten die Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet entsprechend. Die Schutz- und Erhaltungsziele sind im §3 (Schutzzweck) in der Verordnung des NSG „Glücksburger Heide“ (NSG0196_) VO v. 13.10.2011 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – 11/2011 v. 15.11.2011) formuliert. §3 Schutzzweck 1) Das Naturschutzgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit „Südliches Fläming- Hügelland“. Das ehemalige Waldgebiet wurde jahrzehntelang militärisch genutzt. Rodungen, Brände und der Übungsbetrieb führten zur Zurückdrängung des Waldes. Es entstand eine artenreiche, offene Landschaft mit Heiden, Sandtrockenrasen und vegetationsfreien Flächen, die von teilweise naturnahen Wäldern nach außen abgeschirmt wird. Seit der Aufgabe der militärischen Nutzung im Jahr 1990 unterlagen große Teile der naturschutzfachlich wertvollen Heidekomplexe der natürlichen Sukzession. In den vergangenen Jahren entwickelten sich auf den ehemals offenen Flächen an vielen Stellen Pionierwälder. Im westlichen Teil des Gebietes befinden sich die „Marcolinischen Wiesen“ – ein Komplex aus feuchten bis frischen Grünlandflächen, Seggenriedern und einem Erlenbruch. Weiterhin befinden sich im Gebiet einige Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist Lebensraum für zahlreiche an Heiden, Sandtrockenrasen, feuchte Lebensräume beziehungsweise Wälder gebundene Tier- und Pflanzenarten. (2) Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung des großflächigen, unzersiedelten, von Offenlandbereichen und ausgedehnten Waldungen geprägten Landschaftsraumes mit der zum Teil durch den militärischen Übungsbetrieb geförderten Vielfalt an Arten und Biotopen und zur Erhaltung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorhandenen Lebensraumtypen und Arten. (3) Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: 1. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der unten aufgeführten Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie der Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie, 2. der Bewahrung der in einem günstigen Erhaltungszustand befindlichen Heideflächen Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung beziehungsweise der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Heideflächen in einem schlechten Zustand sowie der Sicherung der Habitatansprüche heidetypischer Zielarten wie zum Beispiel Ziegenmelker, Heidelerche, Neuntöter, Sperbergrasmücke, Blauflügelige Sandschrecke und Haar- Ginster, 3. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung weiterer naturschutzfachlich wertvoller Biotope im Offenland wie Borstgras-, Mager- und Sandtrockenrasen, 4. der Erhaltung und Entwicklung strukturreicher und möglichst ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen ausgedehnter Übergangsbereiche zwischen Offenland- und Waldkomplexen, 5. der Erhaltung verschiedener Stadien der Gehölzsukzession im Komplex mit Zwergstrauchheiden, 6. der Erhaltung und Schaffung von Gehölzinseln innerhalb großer, offener Heideflächen, 7. dem Zulassen der eigendynamischen Entwicklung von Heideflächen und Pionierwäldern auf den am stärksten munitionsbelasteten Flächen, 8. der Erhaltung und Entwicklung von natürlichen und naturnahen Waldgesellschaften und naturnahen Waldgesellschaften mit allen Altersphasen in mosaikartigem Wechsel und einem den natürlichen Verhältnissen nahekommenden Anteil an Alt- und Totholz, insbesondere als Lebensraum von Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzspecht, Raufußkauz und Mopsfledermaus, 9. dem Zulassen von eigendynamischer natürlicher Entwicklung von naturnah ausgeprägten Waldgesellschaften bei Verzicht auf jegliche menschliche Nutzung (Prozessschutz), 10. der Erhaltung des Waldgebietes in seiner Weiträumigkeit, Unzerschnittenheit und Ungestörtheit und mit seinen Funktionen als Schutzzone zur Erhaltung störungsempfindlicher Vegetationsbereiche und Tierarten, insbesondere von Greifvogel- Eulen- und Spechtvogelarten, 11. der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Wiesenkomplexes „Marcolinische Wiesen“ mit arten- und strukturreichen frischen bis feuchten Grünlandbeständen, seggen-, binsen- und hochstaudenreichen Nasswiesen, Seggenriedern und dem Erlenbruchwald, 12. der Erhaltung und Entwicklung der im Gebiet vorhandenen Kleingewässer einschließlich der dazu gehörigen, angrenzenden Sumpf- und Niedermoorvegetation, insbesondere zur Förderung von Großer Moosjungfer und Kammmolch, 13. der Erhaltung weitgehend störungsfreier Wald-Ackergrenzen innerhalb des Naturschutzgebietes zur Sicherung der Ortolan- Vorkommen, 14. der Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt seltener, besonders geschützter und bestandsbedrohter Arten und Pflanzengesellschaften im Gebiet und als Ausgangspunkt für Wiederbesiedlungen umliegender Landschaftsteile durch diese Arten, Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt LAU 07/15 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung 15. der Sicherung des Gebietes als Nationales Naturerbe. Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 11/2011 184 (4) Der Schutzzweck der Glücksburger Heide, die als Vorkommensgebiet zahlreicher Tierarten und Lebensräume nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „Natura 2000“ ist, umfasst die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch schutzzweckverträgliche Nutzungsregelungen und gezielte Pflegemaßnahmen, insbesondere von: 1. Arten nach Artikel 4 Abs. 1 (Anhang I-Arten) der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Brachpieper (Anthus campestris, Code A255), Heidelerche (Lullula arborea, Code A246), Kornweihe (Circus cyaneus, Code A082), Kranich (Grus grus, Code A127), Neuntöter (Lanius collurio, Code A338), Ortolan (Emberiza hortulana, Code A379), Raufußkauz (Aegolius funereus, Code A223), Rohrweihe (Circus aeruginosus, Code A081), Rotmilan (Milvus milvus, Code A074), Schwarzspecht (Dryocopus martius, Code A236), Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria, Code A307), Wespenbussard (Pernis apivorus, Code A072) und Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus, Code A224). 2. Arten nach Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, hierzu zählen insbesondere: Baumfalke (Falco subbuteo, Code A099), Feldlerche (Alauda arvensis, Code A247), Raubwürger (Lanius excubitor, Code A340), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata, Code A276), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe, Code A277), Wendehals (Jynx torquilla, Code A233) und Wiedehopf (Upupa epops, Code A232). 3. natürlichen Lebensräumen und Lebensraumtypen (LRT) von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: - LRT 4030: Trockene europäische Heiden, - LRT 6510: Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis). 4. Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH- Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis, Code 1042), Kammmolch (Triturus cristatus, Code 1166) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus, Code 1308). 5. streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, hierzu zählen insbesondere: Glattnatter (Coronella austriaca, Code 1283), Moorfrosch (Rana arvalis, Code 1214) und Zauneidechse (Lacerta agilis, Code 1261). Landesamt für Umweltschutz Sachsen Anhalt

Förderkulisse Grünland M-V (Änderung 2015)

Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nach folgenden Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: • Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008471&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint • Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie) http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=VVMV-VVMV000008469&st=vv&doctyp=vvmv&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Im Folgenden beziehen sich die Aussagen zu „NGGN“ auf die „Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie“, die Aussagen zu „GAK“ auf die „Extensive Dauergrünlandrichtlinie“. Gesamtdatenbestand aller Förderklassen für die extensive Grünlandnutzung Mecklenburg – Vorpommern (Stand: Übergabe der Endfassung für die Veränderungsmeldungen 2015 an die Landwirtschaftsabteilung im LU am 28.10.2015) Förderklassen: 1.) NGGN (Naturschutzgerechte Grünlandnutzung) - Konkrete Darstellung der Auswahlflächen, Kriterienflächen sind in die Feldblockgeometrie eingeschnitten - Bei einer Flächenüberlagerung von >= 70% NGGN, wurde der gesamte Feldblock als NGGN ausgewählt - konkrete Parzellierung bei Flächenbeantragung 2.) GAK_B2 (Kernflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind nur für die GAK Basisvariante 2 zugelassen 3.) GAK_B21 (Vorrangflächen GAK Basisvariante 2) - Flächen sind vorrangig für Basisvariante 2 vorgesehen, Basisvariante 1 ist zulässig 4.) GAK_B12 - Flächen sind für Basisvariante 1 vorgesehen, Basisvariante 2 ist nur bei verfügbaren Mitteln und Ausschöpfung der Variante GAK_B2 und GAK_B21 zulässig 5.) Löschen - Flächen, welche im Rahmen der Beteiligung der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als nicht landwirtschaftliche Flächen identifiziert wurden oder Flächen, auf denen aufgrund des rechtlichen Status keine Förderung zulässig ist Grundgeometrien stellen die Feldblöcke (Stand 07/2015) mit der Bodennutzung Dauergrünland dar. Naturschutzfachliche Inhalte wurden mit den Feldblöcken überlagert. Der entsprechende Flächenanteil ist auf die Grundgeometrie der Feldblöcke übertragen worden. Die Begründung für die Klassenauswahl ist im Feld Kategorie dargestellt. Kulissenflächen mit einem Flächenanteil von >10% Polder werden nicht höherwertigeren Förderklassen zugeordnet und sind in der Klasse GAK_B12 eingeordnet. Der Flächenanteil der Polder ist an den Teilflächen (NGGN/GAK) berechnet. Die Ausschlussflächen sind die Polderflächen der Schöpfwerkstudie BIOTA (Stand 2014) abzüglich der dem LUNG bekannten Flächen aus Moorprojekten mit ausgewiesener Pflegenutzung. Folgend die Auswahl der Kriterien für die Zuordnung der Förderklassen: NGGN: Küstenvogelbrutgebiet (NGGN): - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Nassgrünland (NGGN): - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - L RT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland ( GFS) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TFP), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenkonkrete Selektion durch Experten, Quellenangabe in Feld [Quelle] GAK- Kulissen: [AGL1] Salzstellen des Binnenlandes - Salzwiesen im Binnenland (LRT 1340) - Salzgrünland des Binnenlandes (BK: GHG) - Sonstige Salzwiesen des Binnenlandes (BK: (GHS) [AGL2] Florenschutzkonzept - Schwerpunkträume des Florenschutzkonzeptes (GLRP, 2008 -2011) [AGL3] Moorprojekte - umgesetzte Moorprojekte M-V mit Pflegeziel (Ausschluss von Sukzessionsflächen; LUNG, 2011) [AGL4] Magere Flachlandmähwiesen - LRT 6510 (Binnendifferenzierung; ILN, 2004) [AGL5] Eutrophe Nasswiesen: - GFR (Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL6] sonstiges Feuchtgrünland / Flutrasen - GFD, GFF ( Biotopkartierung , LUNG, 1996 – 2011) [AGL7]naturnaher Wasserhaushalt - Konzeptbodenkarte Moor (LUNG Abt.4, 2011) - Studie Art und Intensität künstlicher Entwässerung landwirtschaftlicher Nutzflächen (BIOTA, 2010) [AGL10] langjährige Extensivierung - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (1996 – 2000) - Naturschutzgerechte Grünlandnutzung Förderung (2012) [AGL8] Steinigkeit / Blockgehalt - Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung – MMK (1991) - Auswahl: stark / sehr stark steinig und Blockgehalt Kategorie 2 [AGL9] Hangneigung (LUNG Abt.4, 2013) [nawGL1] Nahrungsflächen Vögel - Offenlandkulisse (LUNG, 2012) - Artauswahl: Weißstorch, Schwarzstorch, Schreiadler, Bekassine, Brachpieper, Großer Brachvogel, Knäkente, Ortolan, Rotschenkel, Seggenrohrsänger, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Wiedehopf, Wiesenweihe, Ziegenmelker [nawGL2] Gewässernahes Grünland - Seen und Fließgewässer (Fluss/Bach) mit 30m Puffer (DLM, 2012) [nawGL3] Nationales Naturerbe - Naturschutzeigentum (LUNG, 2009) Nationalparke, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate (LUNG, 2012)

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