Die Notwendigkeit der Wiederherstellung von Ökosystemen und die Bedeutung des natürlichen Klimaschutzes sind fest im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Dies zeigt die bundesweit repräsentative Naturbewusstseinsstudie 2023, die das Bundesumweltministerium und das Bundesamt für Naturschutz im Februar 2025 in einer zweiten, überarbeiteten Fassung publiziert haben. Die aktuelle Veröffentlichung ist seit 2009 die achte Umfrage der Studienreihe im zweijährigen Rhythmus und präsentiert Daten zum Bewusstsein von Erwachsenen und Jugendlichen im direkten Vergleich.
Berlin, 03 December 2024: The need to restore ecosystems and the importance of natural climate protection are firmly anchored in the public consciousness. This is shown by the nationwide representative Nature Awareness Study 2023, which has now been published by the Federal Environment Ministry and the Federal Agency for Nature Conservation. The current publication is the eighth survey in the series, which has been conducted every two years since 2009, and presents a direct comparison of data on the awareness of adults and young people. 2,411 adults aged 18 and over and 1,003 young people aged 14 to 17 were surveyed. The surveys were conducted from the end of October to mid-December 2023. The results presented are representative of the population in Germany and, in addition to observing changes in awareness through repeat questions, new topics of current relevance to nature conservation policy are addressed. This study focuses on natural climate protection and the restoration of ecosystems. The study is also dedicated to the topics of wilderness and water, as well as the willingness of the population to support a transformative change towards sustainable and nature-compatible ways of living and doing business, the general commitment to nature conservation, the personal relationship between people and nature, the topics of the energy transition and genetic engineering, as well as the updating of the social indicator ‘Awareness of biological diversity’.
Umwelt- und Klimaschutzministerin besucht Projekte in Echtershausen, Rittersdorf und Kordel „Der Wiederaufbau im Ahrtal ist eine Daueraufgabe, die vier Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe immer noch Priorität hat. Der Wiederaufbau gibt den Menschen Perspektive, damit sie in ihrer Heimat bleiben können. Zugleich geht es um Zukunftsfähigkeit und Resilienz. Gebäude werden energieeffizient, Brücken hochwasserangepasst, Infrastruktur und Verkehrswege werden widerstandsfähig gegen Extremwetteranlagen gebaut und die Abwassersysteme sorgen künftig in besonderem Maße für den Gewässerschutz. Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge werden verstärkt und die Wiederherstellung von Gewässern geben dem Wasser mehr Raum und fördern Flora und Fauna, um möglichst gesunde Ökosysteme zu schaffen und erhalten. Das kommt am Ende auch unserem Trinkwasser zugute“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich gleich dreier Stationen in der Westeifel, bei denen sie Wiederaufbauprojekte besuchte. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm waren viele Orte von den Überschwemmungen betroffen. „Seit dem 15. Juli 2021 arbeitet mein Haus gemeinsam mit den von der Flutkatastrophe betroffenen Kommunen am Wiederaufbau im Bereich der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Das Klimaschutzministerium gewährt dabei fachliche und finanzielle Unterstützung für Wasser- und Abwassermaßnahmen, bei der Gewässerwiederherstellung, unterstützt auch im Bereich der Abfallbeseitigung, Wärmeversorgung und Mobilität.“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Station 1: Echtershausen (Eifelkreis Bitburg-Prüm) Nach dem verheerenden Hochwasser vor vier Jahren war Echtershausen nur über einen Waldweg erreichbar. Die einzige Zufahrtsstraße in den Ort war durch die Wassermassen zerstört worden. „Seitdem wurde gemeinsam eine große Wiederaufbauleistung erbracht. So konnte die Verbandsgemeinde Bitburger Land im Jahr 2022 für die Erneuerungsarbeiten der Abwasseranlagen im Bereich der Ortsgemeinde Echtershausen mit drei Förderbescheiden unterstützt werden. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben“, erklärte die Ministerin im Beisein von Ortsbürgermeister Norbert Fleckner. Station 2: Rittersdorf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) „Das Hochwasser 2021 hat die Gemeinde Rittersdorf hart getroffen, die Schäden waren erheblich. Häuser waren unbewohnbar, kein Wasser, kein Strom. Autos, Gastanks, Mauern, Außenanlagen, Kinderspielplätze einfach weggerissen. Auch die Burg und die Kita hat die Flut nicht verschont“, blickte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder zurück. Der Wiederaufbau dauert bis heute an. „Für die Reparatur und den Austausch von Abwasserpumpen sowie die Erneuerung eines Schaltschranks an der Kläranlage Rittersdorf konnte beispielsweise eine Zuwendung von 81.400 Euro gewährt werden. Weitere Arbeiten im Bereich der Kläranlage und am Abwasserpumpwerk Burg Rittersdorf stehen noch zur Förderung an“, erläuterte Katrin Eder. In Rittersdorf wurde die Ministerin von Ortsbürgermeister Daniel Lichter empfangen. Station 3: Kordel (Kreis Trier-Saarburg) „Entlang der Kyll waren durch die Hochwasserkatastrophe 2021 viele Orte von den Überschwemmungen betroffen, Kordel ganz besonders heftig“, erinnerte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder im Beisein von Landrat Stefan Metzdorf (Kreis Trier-Saarburg), Bürgermeister Michael Holstein (Verbandsgemeinde Trier-Land) und dem Kordeler Ortsbürgermeister Medard Roth. „Rund 230 Häuser sind vom Hochwasser beschädigt worden. Das Bürgerhaus, in dem auch Feuerwehrgeräte standen, sowie die Kita hatte es besonders schwer getroffen“, so Katrin Eder. Derzeit stehen die Kosten für die Beseitigung des Hangrutsches im Verlauf der Zuwegung zum Hochbehälter Kordel zur Förderung im Rahmen der Wiederaufbauhilfe an. Der Förderantrag ist derzeit bei der SGD Nord zur Prüfung. „Auch die drei bei der Flut schwer beschädigten Hochwasserpumpwerke in Kordel werden wieder so instandgesetzt, dass die Anlagentechnik bei einem vergleichbaren Hochwasser geschützt ist“, erklärte die Ministerin weiter. Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Trinkwasserversorgung sind im Maßnahmenplan des Kreises vorgesehen. Damit ist die Grundlage für deren Förderung gegeben. Die Ministerin bilanzierte: „Wichtig ist, dass die Menschen in Eifel und Ahrtal das Gefühl haben, dass ihr Schicksal und ihre Zukunft dem Land weiter wichtige Anliegen sind. Jeder Wiederaufbau braucht einen langen Atem. Dem sind wir uns in der Landesregierung bewusst. Zugleich tut es gut, zu sehen, mit wieviel Mut, Tatkraft und Engagement der Wiederaufbau bewerkstelligt wird.“
Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind: technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, Bekämpfung der Varroose, Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands, Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie). Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt. Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden. Zusammenschlüsse von Imkern, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt und Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle. Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen. Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden. Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen. Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten. In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig. Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.
Die Aufnahme von Biodiversität in unterschiedliche politische Sektoren und Ebenen ist eine zentrale Voraussetzung für eine sozial-ökologische Transformation. Um die globalen Ziele des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (GBF) zu erreichen und dessen nationale Umsetzung sicherzustellen, müssen insbesondere die indirekten Treiber des Biodiversitätsverlusts adressiert werden. Die wissenschaftliche Debatte zur Politikintegration von Biodiversität (Biodiversity Policy Integration - BPI) sieht derzeit nur eine limitierte Berücksichtigung der Biodiversität in den meisten Sektoren in Deutschland und identifiziert entsprechende Ansatzpunkte, um die BPI zu verbessern. Im vorliegenden Beitrag gehen wir der Frage nach, wie sich Biodiversitätspolitiken in unterschiedlichen Sektoren und politischen Ebenen in Deutschland weiterentwickeln müssen, um die direkten und indirekten Treiber des Biodiversitätsverlusts zu adressieren. Wir nutzen dazu Erkenntnisse aus sechs Workshops mit 137 Expertinnen und Experten zu den Themenfeldern (1) Wiederherstellung von Ökosystemen, (2) Schutzgebiete und Erhaltungszustand, (3) Klima und Biodiversität, (4) Meere und Küsten, (5) Wirtschaft und Konsum sowie (6) Bildung, Kommunikation und gesellschaftliches Bewusstsein. Anhand der drei Hebel einer gemeinsamen Planung und Vision, einer Anpassung des regulativen Rahmens sowie eines adaptiven institutionellen Lernens zeigt der Beitrag auf, wie diese Transformation im Querschnitt gelingen kann. Dabei wird klar, dass der angestoßene Prozess sein transformatives Potenzial nur entfalten kann, wenn der bestehende regulative Rahmen sowie die zu Grunde liegenden administrativen Routinen und Mandate in Frage gestellt und in Hinblick auf ihre Biodiversitätswirkung neu ausgerichtet werden.
Die Grundlage für Leben auf der Erde sind intakte Ökosysteme. Daher stellt die Umsetzung von SDG 15 'Leben an Land' eines der zentralen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf EU-Ebene dar. Aktuelle Bestandsaufnahmen (z.B. Eurostat 2020) zeigen, dass die EU in den letzten 5 Jahren nur moderate Fortschritte bei der Umsetzung von SDG 15 erzielt hat und so ist der Zustand der Ökosysteme sowie der Biodiversität in der EU besorgniserregend. Die EU-Mitgliedsstaaten sind derzeit noch weit davon entfernt, ihre hier gesteckten Ziele zu erreichen. Eines der Ziele des 'European Green Deal' der Europäischen Kommission ist der Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund wurden eine Reihe von Strategien angekündigt oder bereits veröffentlicht, welche einen Beitrag zur Erreichung von SDG 15 leisten sollen, wie z.B. die 'EU-Biodiversitätsstrategie für 2030', die 'Vom Hof auf den Tisch'-Strategie, oder die neue 'EU-Forststrategie' oder die Aktualisierung der EU-Bodenschutzstrategie. Andere Maßnahmen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, stehen diesem Ziel eher entgegen). Inwieweit die EU die Umsetzung von SDG 15 auch in den Mittelpunkt ihrer Green Recovery Programme stellt (sowohl in Bezug auf Maßnahmen innerhalb der EU als auch innerhalb ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten), ist derzeit noch offen. Mit diesem Vorhaben sollen die unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Ziele, Strategien, und Maßnahmen, Instrumente und Indikatoren auf EU-Ebene untersucht werden und Ansatzpunkte für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung von SDG 15 bis 2030 identifiziert werden. Neben der Analyse der Strategien und Maßnahmen sollen mit Hilfe eines Stakeholder-Mappings zunächst relevante Akteursgruppen in der EU identifiziert werden. Durch Leitfadeninterviews und Workshops soll untersucht werden, welche Akteure welche Maßnahmen zur Umsetzung von SDG 15 auf vers. Ebenen erfolgreich durchführen.
Die Grundlage für Leben auf der Erde sind intakte Ökosysteme. Daher stellt die Umsetzung von SDG 15 'Leben an Land' eines der zentralen Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auf EU-Ebene dar. Aktuelle Bestandsaufnahmen (z.B. Eurostat 2020) zeigen , dass die EU in den letzten 5 Jahren nur moderate Fortschritte bei der Umsetzung von SDG 15 erzielt hat und so ist der Zustand der Ökosysteme sowie der Biodiversität in der EU besorgniserregend. Die EU-Mitgliedsstaaten sind derzeit noch weit davon entfernt, ihre hier gesteckten Ziele zu erreichen. Eines der Ziele des 'European Green Deal' der Europäischen Kommission ist der Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund wurden eine Reihe von Strategien angekündigt oder bereits veröffentlicht, welche einen Beitrag zur Erreichung von SDG 15 leisten sollen, wie z.B. die 'EU-Biodiversitätsstrategie für 2030', die 'Vom Hof auf den Tisch'-Strategie, oder die neue 'EU-Forststrategie' oder die Aktualisierung der EU-Bodenschutzstrategie. Andere Maßnahmen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik der EU, stehen diesem Ziel eher entgegen). Inwieweit die EU die Umsetzung von SDG 15 auch in den Mittelpunkt ihrer Green Recovery Programme stellt (sowohl in Bezug auf Maßnahmen innerhalb der EU als auch innerhalb ihrer weltweiten Wertschöpfungsketten), ist derzeit noch offen. Mit diesem Vorhaben sollen die unterschiedlichen und sich teilweise widersprechenden Ziele, Strategien, und Maßnahmen, Instrumente und Indikatoren auf EU-Ebene untersucht werden und Ansatzpunkte für eine kohärente und wirksame Umsetzung der Maßnahmen zur Erreichung von SDG 15 bis 2030 identifiziert werden. Neben der Analyse der Strategien und Maßnahmen sollen mit Hilfe eines Stakeholder-Mappings zunächst relevante Akteursgruppen in der EU identifiziert werden. Durch Leitfadeninterviews und Workshops soll untersucht werden, welche Akteure welche Maßnahmen zur Umsetzung von SDG 15 auf vers. Ebenen erfolgreich durchführen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 72 |
| Land | 25 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 42 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 33 |
| unbekannt | 17 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 47 |
| offen | 49 |
| unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 92 |
| Englisch | 15 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 4 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 19 |
| Keine | 53 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 31 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 65 |
| Lebewesen und Lebensräume | 98 |
| Luft | 51 |
| Mensch und Umwelt | 98 |
| Wasser | 57 |
| Weitere | 88 |