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Ortsdosisleistung (ODL): 65193 Wiesbaden (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Wiesbaden.

Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die Umweltallianzvereinbarung Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2025 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt – 2024 das Jubiläumsjahr Der Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" - Fachliche Begleitung Mitglieder im Beirat für "Umwelt und Wirtschaft" Mitglieder der Umweltallianz Arbeitskreise und Workshops Arbeitskreises Nachhaltigkeit Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 Botschafter der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Dokumente

Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt  gibt es seit 1999. Rund 200 Wirtschaftsunternehmen, Verbände, Kommunen und die Landesregierung arbeiten in der Umweltallianz  zusammen. Grundlage für die freiwillige Partnerschaft  ist die "Vereinbarung zur Nachhaltigen Standortpolitik durch kooperativen Umweltschutz“. Das Bündnis steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt. Die Mitgliedschaft  in der Umweltallianz Sachsen-Anhalt ist kostenlos. Sie steht auch mittelständischen und kleinen Unternehmen offen. Kontakt zur Geschäftsstelle der Umweltallianz im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU): Link: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Link: Jahrestreffen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt am 15. Oktober 2025 im cCe Kulturhaus in Leuna Link: 25 Jahre Umweltallianz Sachsen-Anhalt Die fachliche Begleitung und die Weiterentwicklung der Umweltallianz sind Aufgabe des Beirates für „Umwelt und Wirtschaft", der seinen Sitz in Magdeburg beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt hat. Mitglieder des Beirates Vertreter Anschrift Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Andreas Scholtyssek (Vorsitzender) Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) E-Mail: ascholtyss(at)halle.ihk.de Tel.: 0345 212 62 03 Fax: 0345 212 644 203 Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Michael Stief Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg E-Mail: michael.stief(at)mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 19 79 Fax: 0391 567 17 27 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Matthias Wagner Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg E-Mail: Matthias.Wagner(at)mw.sachsen-anhalt.de Tel.: 0391 567 44 14 Fax: 0391 567 44 50 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Dr. Christiane Röper Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) E-Mail: Christiane.Roeper(at)lau.mwu.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 57 04 500 Fax: 0345 57 04 190 Industrie- und Handelskammer Magdeburg Lukas Thormann Alter Markt 8 39104 Magdeburg E-Mail: lukas.thormann(at)magdeburg.ihk.de Tel.: 0391 56 93 152 Fax: 0391 56 93 193 Handwerkskammer Halle (Saale) Sven Sommer Gräfestraße 24 06110 Halle (Saale) E-Mail: ssommer(at)hwkhalle.de Tel.: 0345 29 99 228 Fax: 0345 29 99 200 Handwerkskammer Magdeburg Karsten Gäde Gareisstraße 10 39106 Magdeburg E-Mail: kgaede(at)hwk-magdeburg.de Tel.: 0391 62 68 212 Fax: 0391 62 68 110 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V. Kai Bieler Verband der Chemischen Industrie e.V. Kleine Klausstraße 14 06108 Halle (Saale) E-Mail: bieler(at)nordostchemie.de Tel.: 0345 38 80 751 Fax: 0345 38 80 760 Landkreistag Sachsen-Anhalt Christian Plath Albrechtstraße 7 39104 Magdeburg E-Mail: plath(at)landkreistag-st.de Tel.: 0391 56 53 140 Fax: 0391 56 53 190 Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Anika Grimm Sternstraße 3 39104 Magdeburg E-Mail: a.grimm(at)sgsa.info Tel.: 0391 59 24 340 Fax: 0391 59 24 444 Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbüro Sachsen-Anhalt Martin Mandel Olvenstedter Straße 66 39108 Magdeburg E-Mail: martin.mandel(at)dgb.de Tel.: 0391 62 50 323 Fax: 0391 62 50 327 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Michael Zorn Dessauer Straße 70 06118 Halle E-Mail: michael.zorn(at)lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: 0345 51 42 500 Fax: 0345 51 42 512 Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt hat 196 Mitglieder. Die aktuelle Mitgliederliste der Umweltallianz und eine Kartenübersicht ist auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt einsehbar. Das Spektrum der Mitglieder reicht von großen internationalen Unternehmen über mittelständische Firmen bis hin zu kleinen Handwerksbetrieben. Bewerbungsberechtigt sind Einzelunternehmen, Kammern, Verbände und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit einem Standort bzw. Firmensitz in Sachsen-Anhalt. Hier Bewerbungsformular und Beispiele aus der Praxis. weiterlesen "Mitglied werden" Gemäß der Vereinbarung zur Umweltallianz , sollen verstärkt aktuelle wirtschaftliche und umweltpolitische Fragestellungen auf die Tagesordnung gehoben und in Branchengesprächen und regionalen Arbeitsgruppen thematisiert werden. Zwischen der Landesregierung und Unternehmen der Umweltallianz gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch zu aktuellen umweltpolitischen Themen. So entstanden branchenspezifische Kooperationen , zum Beispiel mit der Abfallwirtschaft. Der erste regionale Arbeitskreis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2020 in Schönebeck gegründet, er war Vorbild für die Bildung weiterer regionaler Netzwerke. Dies war der erste Schritt zur Neuausrichtung der Umweltallianz als Plattform für den Erfahrungsaustausch zu Umwelt- und Energiethemen. Weitere Veranstaltungen folgten, wie das Treffen der Umweltallianz im September 2021 in Sangerhausen , der Workshop der Umweltallianz zur Energieeffizienz in der Wirtschaft in Gardelegen im Oktober 2022 und der Wasserstoff-Stammtisch Mansfeld-Südharz im Februar 2023. Am 28.05.2024 fand die Kick-Off-Veranstaltung des neu gegründeten Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Piesteritz statt. Es folgten weitere Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit am 13.08.2024 in Leuna, am 24.10.2024 in Halle, am 06.02.2025 war das vierte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit in Halle, am 20.05.2025 das fünfte Treffen in Eisleben, am 17.06.2025 war das sechste Treffen bei der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Magdeburg, am 23.09.2025 war das siebte Treffen in Hettstedt, am 03.12.2025 fand das achte Treffen in unserem Hause, im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, am 29.01.2026 das neunte Treffen im Landesamt für Umweltschutz in Halle und am 14.04.2026 fand das zehnte Treffen des Arbeitskreises Nachhaltigkeit bei Lieken Brot- und Backwaren GmbH in der Lutherstadt Wittenberg statt. Alle Termine und Veranstaltungen der Umweltallianz Sachsen-Anhalt Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer 2026 fand vom 22. bis 24. April 2026 in Hessen in Wiesbaden statt. Es wurde vom Forum Nachhaltige Standortstärkung Hessen ausgerichtet. Das Netzwerktreffen der Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften der Bundesländer 2025 fand vom 14. bis 16. Mai 2025 in Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) statt. Gastgeber war die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Auf der Agenda des gemeinsamen Erfahrungs- und Informationsaustauschs standen u. a. Themen wie Nachhaltige Geldanlagen, die Vorstellung des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), Entwicklung und aktueller Sachstand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie  Stand der Vorhaben zur Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex‘ (DNK). Zudem berichteten die Vertreter der einzelnen Umwelt- und Nachhaltigkeitspartnerschaften über aktuelle Projekte und Verfahrensweisen. Mit dabei waren der Umwelt- und Klimapakt Bayern , das Netzwerk Umwelt Unternehmen im Land Bremen , die UmweltPartnerschaft Hamburg , die Umweltallianz Hessen , die Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN) , die Umwelt- und Klimaallianz Sachsen , das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen und natürlich die Umweltallianz Sachsen-Anhalt. Mit dem Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt werden hervorragende unternehmerische Leistungen auf dem Gebiet der Ressourceneffizienz und der Green Economy ausgezeichnet. Der landesweite Wettbewerb ist eine gemeinschaftliche Initiative von Partnern und Mitgliedern des Bündnisses. Der 10. Preis der Umweltallianz, der mit 8.500 Euro ausgelobt wurde, stand unter dem Motto „Engagement im Umweltschutz – unternehmerisches Handeln für die Zukunft“. Bewerben konnten sich sachsen-anhaltische Unternehmen, die deutlich machten, dass sich wirtschaftlicher Erfolg und Umweltschutz nicht gegenseitig ausschließen, indem sie: •    ambitioniert Klimaschutzmaßnahmen ergreifen, •    die immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen effizient einsetzen, •    durch ihre Innovationsstärke die Klima- und Ressourcenschonung vorantreiben und •    das wirtschaftliche Potenzial in grünen Technologien, Produkten und Dienstleistungen erkennen, weiterdenken und nutzen. Eine Jury wählte in einem ersten Bewertungsschritt aus allen Bewerbern zunächst drei Finalisten aus, aus denen der Preisträger gekürt wurde. Der 10. Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 wurde am 17. Juni 2026 in der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau verliehen. Hier die Wettbewerbsbeiträge der Finalisten im Video. Preisträger wurde: Stadtwerke Hettstedt GmbH mit Würdigung für: Transformation des Fernwärmesystems in eine klimaneutrale Wärmeversorgung mit dem Projekt „Grüne Fernwärme Hettstedt“ Finalisten wurden: Synthos Schkopau GmbH mit Würdigung für: Synthesekautschuk für verbesserten Reifenabrieb – ein Beitrag zur Mikroplastikreduktion Wittenberg Gemüse GmbH mit Würdigung für: Industriesymbiose im Gemüseanbau: CO₂  & Abwärmenutzung, geschlossene Wasser  und Energiekreisläufe sowie regionale Wertschöpfung Weitere Informationen und Bilder rund um den Preis der Umweltallianz Sachsen-Anhalt 2026 finden Sie hier. Die Botschafter der Umweltallianz sollen für die Anliegen des Bündnisses werben. Unter ihnen ist Marcus Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben, der 2018 als erster Botschafter der Umweltallianz ernannt wurde. Über die App "Too good to go" werden Backwaren zum reduzierten Preis abgegeben, die am Ende des Tages nicht verkauft werden konnten. Dieser Einsatz für Ressourcenschutz und gegen Lebensmittelverschwendung wurde gewürdigt. Auf der Festveranstaltung am 14.11.2022 ernannte Umweltminister Willingmann zwei weitere Botschafter der Umweltallianz. Herr Ostendorf von der Bäckerei Möhring in Barleben teilt sich diese Aufgabe nun mit Robert Dreyer von der Tischlerei Dreyer aus Wulferstedt und Jörg Schulze vom Kompetenznetzwerk „Mittel-deutsche Entsorgungswirtschaft“ aus Halle. Mehr Informationen zu den Botschaftern der Umweltallianz

Pressemitteilung Nr. 233 vom 3. Juli 2026 Straßenverkehr macht im Jahr 2024 gut ein Fünftel des deutschen Energieverbrauchs aus

Presse Straßenverkehr macht im Jahr 2024 gut ein Fünftel des deutschen Energieverbrauchs aus Seite teilen Pressemitteilung Nr. 233 vom 3. Juli 2026 Energieverbrauch im Straßenverkehr seit 2021 weitgehend konstant unter dem Rekordniveau des Jahres 2019 98,0 % des Energieverbrauchs im Straßenverkehr im Jahr 2024 durch konventionelle Kraftstoffe, Stromanteil bei 1,0 % 155 Millionen Tonnen CO 2 -Emissionen durch den Straßenverkehr WIESBADEN – Der Straßenverkehr machte im Jahr 2024 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) gut ein Fünftel (22,2 %) des deutschen Energieverbrauchs aus und verursachte gut ein Fünftel (21,4 %) der gesamten CO 2 -Emissionen. Damit blieb der Energieverbrauch im Straßenverkehr mit rund 2 134 Petajoule weitgehend konstant gegenüber den Jahren seit 2021 und lag damit weiterhin deutlich (-11,0 %) unter dem Höchstwert des Vor-Corona-Jahres 2019 (2 399 Petajoule). Von 2010 bis 2019 war der Energieverbrauch im Straßenverkehr um 6,7 % gestiegen. Private Haushalte benötigen auf der Straße mehr Energie als die Wirtschaft 58,0 % des Energieverbrauchs im Straßenverkehr (1 238 Petajoule) entfielen 2024 auf die privaten Haushalte und 42,0 % (896 Petajoule) auf die Wirtschaft. Der Energieverbrauch im Straßenverkehr machte gut ein Drittel (35,3 %) des Gesamtenergieverbrauchs der privaten Haushalte aus. Die übrige Energie verwendeten sie beim Wohnen, etwa fürs Heizen. Demgegenüber lag der Anteil des Straßenverkehrs am Energieverbrauch der Wirtschaft nur bei 14,7 %. Lädt... Konventionelle Kraftstoffe weiterhin vorne, aber stark steigender Verbrauch von Strom Sowohl die privaten Haushalte als auch die Wirtschaft setzten 2024 im Straßenverkehr weiterhin auf konventionelle Kraftstoffe. So hatte Diesel einschließlich des beigemischten Biodiesels mit 60,8 % (1297 Petajoule) den größten Anteil am Energieverbrauch, gefolgt von Benzin und Bioethanol mit 37,2 % (794 Petajoule). Nur jeweils 1,0 % des Energieverbrauchs im Straßenverkehr entfielen auf Strom (22 Petajoule) und Gaskraftstoffe (21 Petajoule), wenngleich der Verbrauch von Strom im Straßenverkehr im Zuge der Ausweitung der Elektromobilität 2024 gegenüber 2023 um knapp ein Drittel (+32,0 %) stieg und sich im Vergleich zum Jahr 2021 fast vervierfachte (+278,1 %). Alle Biokraftstoffe zusammen, also Biodiesel, Bioethanol und Biogas, deckten 5,5 % des Energieverbrauchs im Straßenverkehr im Jahr 2024 ab. Luftschadstoffemissionen sinken stärker als CO 2 -Emissionen im Straßenverkehr Der Straßenverkehr verursachte im Jahr 2024 CO 2 -Emissionen in Höhe von 155 Millionen Tonnen. Hinzu kommen Emissionen von Luftschadstoffen wie Kohlenmonoxid (834 710 Tonnen), Stickoxiden (315 500 Tonnen) und Feinstaub (PM10; 27 310 Tonnen). Während die CO 2 -Emissionen im Straßenverkehr zwischen 2010 und 2024 lediglich um 6,0 % zurückgingen, weisen einige Luftschadstoffe im selben Zeitraum Emissionsreduktionen im zweistelligen Prozentbereich auf: So sanken die Emissionen von Kohlenmonoxid im Straßenverkehr um 38,2 %, von Stickoxiden um 61,2 % und von Feinstaub um 34,8 %. Methodische Hinweise: Die Daten stammen aus den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen und basieren auf unterschiedlichen Quellen wie zum Beispiel Verwaltungs- und Erhebungsdaten. Die Ergebnisse beziehen sich auf den Endenergieverbrauch von Privatpersonen, Unternehmen und sonstigen Organisationen, die ihren Wohnort beziehungsweise Sitz in Deutschland haben (Inländerkonzept). Dabei werden die Kraftstoff- beziehungsweise Energieverbräuche der in Deutschland ansässigen Verkehrsteilnehmenden betrachtet – unabhängig davon, ob eine Fahrt im In- oder Ausland stattfindet. So fließen Verbräuche der in Deutschland zugelassenen Pkw und Lkw bei Fahrten im Ausland in die Ergebnisse ein. Verbräuche ausländischer Kraftwagen bei Fahrten innerhalb Deutschlands werden dagegen nicht berücksichtigt. Der Begriff Feinstaub bezeichnet Partikel mit einem Durchmesser von bis zu 10 Mikrometern (PM10). Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse bietet der Statistische Bericht zu " Verkehr und Umwelt " auf der Themenseite " Umweltökonomische Gesamtrechnungen " unter " Verkehr und Tourismus " sowie die Statistischen Berichte zur Luftemissionsrechnung und der Energiegesamtrechnung auf der Themenseite " Energieflüsse, Emissionen " im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ergebnisse zum Thema Klima und Klimaschutz bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ). +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Physische Umweltökonomische Gesamtrechnungen Telefon: +49 611 75 8855 Zum Kontaktformular Zum Thema Energieflüsse, Emissionen Umweltökonomie Klima

Luftmessstelle Nr. 0405 in Wiesbaden Schiersteiner Straße

Dieser Datensatz enthält Informationen der Luftmessstelle Nr. 0405 in Wiesbaden Schiersteiner Straße. Es werden nur die an der Station erfassten Messwerte der letzten 20 Jahre publiziert. Ältere Daten können auf Anfrage erhalten werden. Auf der Webseite zur Messstelle ist ein Link zum Herunterladen der Rohdaten vorhanden.

Pressemitteilung Nr. 260 vom 22. Juli 2026 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2024

Presse 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland im Jahr 2024 Seite teilen Pressemitteilung Nr. 260 vom 22. Juli 2026 Menge gefährlicher Abfälle steigt um 0,5 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr Bau- und Abbruchabfälle weiterhin mit größtem Anteil am Gesamtaufkommen WIESBADEN – Im Jahr 2024 sind 23,1 Millionen Tonnen gefährliche Abfälle in Deutschland angefallen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Menge gefährlicher Abfälle damit um 2,4 % oder 0,5 Millionen Tonnen gegenüber dem Jahr 2023, als mit 22,5 Millionen Tonnen der niedrigste Stand seit 2015 erreicht worden war. Gefährliche Abfälle sind Abfallarten mit bestimmten Gefährlichkeitsmerkmalen, die eine Bedrohung für Mensch und Umwelt darstellen. Sie können beispielsweise brandfördernd, krebserregend oder reizend sein. Für sie sind Begleitscheine zu führen und sie müssen speziellen Entsorgungswegen und -verfahren zugeführt werden, die eine sichere und umweltverträgliche Zerstörung der enthaltenen Schadstoffe gewährleisten. Bau- und Abbruchabfälle machen über ein Drittel aller gefährlichen Abfälle aus Nach Abfallarten betrachtet machten Bau- und Abbruchabfälle wie schon in den Vorjahren den größten Anteil an der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle aus. Im Jahr 2024 betrug ihr Anteil 8,9 Millionen Tonnen oder 38,8 % des Gesamtaufkommens. Die zweitgrößte Menge stammte aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und für industrielle Zwecke (darunter Kläranlagen und Wasserwerke) mit zusammen 7,2 Millionen Tonnen oder 31,2 %. Im Jahr 2023 hatten die Anteile beider Abfallarten 38,4 % (8,6 Millionen Tonnen) beziehungsweise 31,0 % (7,0 Millionen Tonnen) der Gesamtmenge gefährlicher Abfälle betragen. Mehr als 60 % der gefährlichen Abfälle aus zwei Wirtschaftsabschnitten Der Großteil der gefährlichen Abfälle wurde im Jahr 2024, wie in den Vorjahren, in zwei Wirtschaftsabschnitten erzeugt: 9,4 Millionen Tonnen oder 40,9 % der Abfälle stammten aus dem Abschnitt "Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen" (2023: 9,1 Millionen Tonnen; 40,3 %). Dazu zählen beispielsweise Entsorgungsanlagen wie Deponien oder Anlagen zur Aufbereitung flüssiger und wasserhaltiger Abfälle mit organischen Stoffen, die bei unsachgemäßer Entsorgung über das Abwasser indirekt in Gewässer und damit in die Umwelt gelangen können. 4,5 Millionen Tonnen oder 19,6 % der gefährlichen Abfälle (2023: 4,9 Millionen Tonnen; 21,5 %) stammten aus dem Wirtschaftsabschnitt "Verarbeitendes Gewerbe", und dort insbesondere aus Betrieben zur Herstellung von Maschinen, Metallerzeugnissen und chemischen Erzeugnissen. Überwiegender Anteil durch Primärerzeuger 16,4 Millionen Tonnen (71,0 %) der gefährlichen Abfälle stammten im Jahr 2024 von Primärerzeugern, bei denen die Abfälle im eigenen Betrieb erstmalig angefallen sind. Das waren 1,6 % oder 0,3 Millionen Tonnen mehr als im Jahr 2023. 6,7 Millionen Tonnen (29,0 %) waren sogenannte sekundär erzeugte Abfallmengen aus Zwischenlagern oder von Abfallentsorgern, bei denen der Abfall nicht ursprünglich entstanden ist. Die Menge gefährlicher Abfälle stieg hier gegenüber 2023 um 4,3 % oder 0,3 Millionen Tonnen. Methodische Hinweise: Die Erhebung der gefährlichen Abfälle erfasst alle im Inland erzeugten gefährlichen Abfälle, die der sogenannten Begleitscheinpflicht unterliegen. Dazu zählen beispielsweise Verpackungen mit Verunreinigungen, blei-, nickel- oder cadmiumhaltige Batterien, Leuchtstoffröhren, chlorierte Maschinen-, Getriebe-, Schmieröle. Abfälle aus privaten Haushalten unterliegen nicht der Begleitscheinpflicht und sind daher in den Ergebnissen nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind innerbetrieblich entsorgte Abfälle sowie von und nach Deutschland exportierte und importierte Abfälle, die gesondert erfasst werden. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zur Erhebung der gefährlichen Abfälle für das Jahr 2024 und zurückliegende Jahre stehen in den Tabellen 32151 in der Datenbank GENESIS- Online zur Verfügung. Detaillierte Informationen und methodische Erläuterungen sind im Qualitätsbericht enthalten. Über das gesamte Abfallaufkommen in Deutschland im Jahr 2024 einschließlich der Abfallverwertung informiert die Pressemitteilung Nr. 185 vom 1. Juni 2026 . Ergebnisse zu den Themen Ressourcen, Klima und Umwelt bietet auch die Klima-Sonderseite ( www.destatis.de/klima ) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft

Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr

ID: 5369 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr zur „Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld“ mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des, Ende 2010 aufgegebenen, Munitionslagers Kriegsfeld auf der Wasenbacher Höhe durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat Team Sofortprogramm (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi TSP) vom 03.02.2026 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi K 6) Moltkering 9, 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für das Gesamtvorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die Leitungsebene des BMVg hat im Januar 2019 -umgesetzt mit dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. Januar 2019- die Reaktivierung des Munitionslagers Kriegsfeld ab 2026 entschieden. Das seit Ende 2010 aufgegebene, ehemalige Munitionsdepot auf der Wasenbacher Höhe südlich von Kriegsfeld im Donnersbergkreis soll wieder in Betrieb genommen werden. Ziel der Wiederinbetriebnahme ist die Deckung des Bedarfs der Bundeswehr für die Bevorratung von Munition zur Resilienz des logistischen Systems. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme ist die Ertüchtigung des nordostwärtigen Teils des ehemaligen Munitionsdepots auf der Wasenbacher Höhe (nördlich der L 404) vorgesehen. Hierfür sollen u.a. der Großteil der noch vorhandenen alten Munitionslagerhäuser saniert sowie Munitionslagerhäuser, Munitionsarbeitshäuser, ein Annahme- und Versandgebäude, ein Verwaltungsbereich und Anlagen zur Absicherung (z.B. Zaunanlagen) neu errichtet werden. Darüber hinaus wird eine Kläranlage im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft und ein LKW-Parkplatz in Höhe der Einfahrt an der L 404 errichtet. In diesem Zusammenhang ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha erforderlich. Die Unterlagen für das o.g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbo-landen-leben-und-wohnen-buergerinformation.html zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 13.03.2026 über den o.g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Standort Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden; E-Mail: Baiudbwkompzbaumgmtwik6@bundeswehr.org . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.02.2026 Art des Zulassungsverfahrens: Verwaltungsentscheidung UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.04.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.02.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 01_Inhaltsverzeichnis UVP.pdf 01_UVP_Bericht_geschwärzt.pdf 03_LBP_Plan4_Externe_Ausgleichsflaechen.pdf 01_LBP_Text_geschwärzt.pdf 02_LBP_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Natura 2000_FFH-VU_geschwärzt.pdf 02_Artenschutz_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Artenschutz_saP_TEXT_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag zur WRRL_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag globales Klima_geschwärzt.pdf 02_Fachbeitrag Schallimmissionen_Bau_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag Schallimmissionen_Betrieb_geschwärzt.pdf 13_Wald_Anl_11_Auflistung Ersatzaufforstungsflächen + Flurstücke Northpoint Pferdsfeld.pdf 01_Wald_BF_Fachbeitrag Waldrecht - WZ_geschwärzt.pdf 02_Wald_Hinweis zu Anlagen.pdf 03_Wald_Anl_1_OFB Stellungnahme 16.01.2026.pdf 04_Wald_Anl_2_MULEWF_Anwendung_§14LWaldG_Nachhaltiges_Landnutzungsmanagement.pdf 05_Wald_Anl_3.1_Erläuterungen z. Planungsablauf u. Alternativenprüf._geschwärzt.pdf 06_Wald_Anl_3.2_Auszug Erdmassenmanagement Stand 01.12.2025_geschärzt.pdf 07_Wald_Anl_4_Auflistung Rodungsflächen + Flurstücke Kriegsfeld Hauptlager.pdf 09_Wald_Anl_8.2_forstrechtliche Rodungsbilanz nach Einzelrodungsflächen.pdf 10_Wald_Anl_9.2_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Kriegsfeld Northpoint.pdf 11_Wald_Anl_9.3_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Pferdsfeld.pdf 12_Wald_Anl_10_Kompensationsdarstellung Waldinnenrand Haselmaus Außenzaun.pdf 20260203_Antrag Verwaltungsentscheidung UVP_KRI.pdf Erörterungstermin Ortsübliche Bekanntmachung zur Baumaßnahme „Reaktivierung des ehemaligen Munitionslager Kriegsfeld“ mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hier: Ortsübliche Bekanntmachung des Erörterungstermins Es wird bekanntgegeben, dass der Erörterungstermin gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 6 UVPG wie folgt durchgeführt wird: Ort: BAIUDBw KompZ BauMgmt Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Raum: C 602 Datum: Mittwoch, den 01.07.2026 Zeit: Beginn: 13:00 Uhr, Ende: offen Zur Teilnahme am Erörterungstermin berechtigt sind neben dem Träger des Vorhabens die Behörden, die Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Für den Zugang zum Dienstgebäude ist eine namentliche Anmeldung sowie die Angabe der vertretenen Institution über die E-Mail-Adresse: Kriegsfeld@bundeswehr.org bis zum 30.06.2026 erforderlich. Weiterhin ist am Tag des Erörterungstermins eine gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Für den Zugang zur Liegenschaft sind am Tag des Erörterungstermins die Hauptzufahrt bzw. das Personentor (im Bereich der Bushaltestelle) zur Nutzung freigegeben. Diese sind über die Straße Moltkering erreichbar. Parkplätze innerhalb der Liegenschaft stehen nicht zur Verfügung. Es sind die öffentlichen Parkplätze in der Umgebung des Dienstgebäudes zu nutzen. Der Erörterungstermin dient der Erörterung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu der o.g. Baumaßnahme mit der betroffenen Öffentlichkeit.

Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft: Kreise, Anlagen, Art der Anlagen, Jahr

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Berichtsjahr 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Erhebung der Abfallentsorgung 1.2 Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1.3 Erhebungstermin: Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität: Seit 1996 jährlich. 1.5 Regionale Gliederung: Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise. 1.6 Erhebungsgesamtheit: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. 1.7 Erhebungseinheiten: Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen). 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen (Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen" Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt. 2.2 Zweck der Statistik: Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie) erforderlich sind. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung (Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs- oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind, auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung, Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang. 4 Genauigkeit ============== Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein Rechenmodell eliminiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen- verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie die getrennte Einsammlung von Verpackungen. Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006

Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft: Kreise, Anlagen, Abfallmengen, Jahr

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Berichtsjahr 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Erhebung der Abfallentsorgung 1.2 Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1.3 Erhebungstermin: Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität: Seit 1996 jährlich. 1.5 Regionale Gliederung: Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise. 1.6 Erhebungsgesamtheit: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. 1.7 Erhebungseinheiten: Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen). 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen (Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen" Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt. 2.2 Zweck der Statistik: Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie) erforderlich sind. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung (Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs- oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind, auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung, Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang. 4 Genauigkeit ============== Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein Rechenmodell eliminiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen- verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie die getrennte Einsammlung von Verpackungen. Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006

Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt

Zahl der Woche 747 000 Tonnen Elektroaltgeräte im Jahr 2023 recycelt Seite teilen Zahl der Woche Nr. 41 vom 7. Oktober 2025 WIESBADEN – 747 000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte wurden im Jahr 2023 recycelt. Das waren gut vier Fünftel (82,4 %) der insgesamt 906 100 Tonnen solcher Geräte, die von sogenannten Erstbehandlungsanlagen angenommen wurden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags des Elektroschrotts ( E-Waste Day) am 14. Oktober 2025 mitteilt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden insgesamt 5 100 Tonnen beziehungsweise 0,6 % mehr Elektroaltgeräte angenommen. Verglichen mit dem Höchststand im Pandemiejahr 2020, als noch gut 1,0 Millionen Tonnen erfasst wurden, bedeutet dies jedoch einen Rückgang um 131 000 Tonnen beziehungsweise 12,6 %. Erstbehandlungsanlagen sind zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, in denen Altgeräte oder ihre Teile für die Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder beseitigt werden. 124 700 Tonnen des im Jahr 2023 abgegebenen Elektroschrotts (13,8 %) wurden einer sonstigen Verwertung zugeführt, zum Beispiel für die Nutzung als Heizungswärme verbrannt. 18 800 Tonnen (2,1 %) wurden zur Wiederverwendung vorbereitet. Die restlichen 15 600 Tonnen (1,7 %) wurden beseitigt, zum Beispiel auf Deponien. Lädt... Höchste Recyclingquote bei Photovoltaikmodulen Anteilig am häufigsten wurden große Photovoltaikmodule recycelt. Von den insgesamt 14 200 Tonnen in dieser Kategorie wurden 90,7 % dem Recycling zugeführt. Die niedrigste Recyclingquote hatten Kleingeräte mit 79,3 %. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Wasserkocher, elektrische Zahnbürsten, elektrische Zigaretten, Fernbedienungen sowie Bekleidung mit elektrischen Funktionen, aber auch kleine Photovoltaikmodule. Kleingeräte die häufigste Kategorie in den Elektroaltgeräten Kleingeräte wurden am häufigsten in Erstbehandlungsanlagen angenommen. Mit einem Anteil von 31,7 % an allen angenommenen Geräten und 287 400 Tonnen lagen sie vor den Großgeräten mit einem Anteil von 27,7 % (250 700 Tonnen). In diese Kategorie fallen unter anderem Waschmaschinen, Elektroherde oder Pedelecs. Die Wärmeüberträger wie Kühlschränke, Klimageräte und Wärmepumpen machten mit 165 500 Tonnen 18,3 % der Altgeräte aus, die kleinen IT- und Telekommunikationsgeräte – darunter Mobiltelefone und Router – mit 91 000 Tonnen 10,0 %. An Bildschirmgeräten mit einer Fläche über 100 Quadratzentimetern, zu denen Fernseher, Computermonitore, Laptops und Tablets zählen, wurden 88 800 Tonnen (9,8 %) erfasst, gefolgt von großen Photovoltaikmodulen mit 14 200 Tonnen (1,6 %) sowie Lampen (Leuchtstoff-, Energiespar- und LED-Lampen, jedoch keine Glühlampen), die weniger als 1 % der Gesamtmenge ausmachten (8 500 Tonnen). Aktuelle Regelungen zu Entsorgung und Recycling Die getrennte Sammlung von Elektroaltgeräten ist entscheidend, um wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer oder Gold zurückzugewinnen und für die Herstellung neuer Produkte zu nutzen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dafür mehrere kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten. Einzelhändler und Onlineshops, die Elektrogeräte verkaufen und über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmeter im Elektrohandel beziehungsweise 800 Quadratmeter im Lebensmittelhandel mit regelmäßigem Elektroangebot verfügen, sind zur Rücknahme verpflichtet. Beim Kauf eines neuen Großgeräts kann das alte, gleichartige Gerät zurückgegeben werden. Kleingeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern dürfen auch ohne Neukauf abgegeben werden. Darüber hinaus nehmen kommunale Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe Elektroaltgeräte kostenlos entgegen – teilweise auch über mobile Sammelstellen oder Schadstoffmobile. Methodische Hinweise: Die Erstbehandlung bezeichnet die erste Verarbeitung von angelieferten, unbehandelten Elektroaltgeräten. Dabei werden Geräte sortiert, geprüft, gereinigt und repariert oder demontiert und schadstoffhaltige Komponenten entfernt, bevor sie weiteren Behandlungsprozessen zugeführt werden. Mit der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Jahr 2018 wurden die zuvor zehn spezifischen Gerätekategorien zu sechs allgemeineren Kategorien zusammengefasst. Ein direkter Vergleich mit Daten vor 2019 ist daher nur eingeschränkt möglich. Weitere Informationen: Detaillierte Daten bietet die Tabelle zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf der Themenseite “ Abfallwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. +++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal . +++ #abbinder-75-pm.l-content-wrapper { padding-top:30px; } #abbinder-75-pm .column-logo { width: 130px; height: 130px; } #abbinder-75-pm .picture .wrapper img { max-width: 100px; max-height: 100px; height: 100px; width: 100px; } #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px; padding:0 10px; } @media only screen and (min-width: 1024px) { #abbinder-75-pm .picture { margin-left:0px;padding:0 20px; } } Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Abfallwirtschaft Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Abfallwirtschaft Klima

Abfallentsorgung in der Entsorgungswirtschaft: Kreis, Anlagen, Art der Anlagen, Jahre

Teil der Statistik "Erhebung der Abfallentsorgung" Raum: Bayern 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik: Erhebung der Abfallentsorgung 1.2 Berichtszeitraum: Kalenderjahr 1.3 Erhebungstermin: Erstes und zweites Quartal nach Ende des Berichtsjahres. 1.4 Periodizität: Seit 1996 jährlich. 1.5 Regionale Gliederung: Statistisches Bundesamt: Bundesländer; Statistische Landesämter: Zusätzlich Regierungsbezirke und Kreise. 1.6 Erhebungsgesamtheit: Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Umweltstatistiken (UStatG) wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. 1.7 Erhebungseinheiten: Abfallbehandlungsanlagen (Deponien, thermische Behandlungsanlangen, Feuerungsanlagen mit energetischer Verwertung von Abfällen, mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen, Bodenbehandlungsanlagen, chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, biologische Abfallbehandlungsanlagen, Schredderanlagen und verwandte Anlagen, Sortieranlagen, Zerlegeeinrichtungen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, sonstige Behandlungsanlagen). 1.8 Rechtsgrundlagen: Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2530), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils gültigen Fassung. Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz: Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 20 UStatG in Verbindung mit § 16 Abs. 4 BStatG an die fachlich zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte: Jährlich werden Art, Herkunft und der Verbleib der behandelten Abfälle erfragt. Alle zwei Jahre, jeweils in den geraden Jahren, werden darüber hinaus bestimmte Ausstattungsmerkmale bei den befragten Abfallanlagen erhoben. Die Erhebung der Abfallentsorgungsanlagen wird bei den Betreibern von "öffentlichen" Abfallanlagen (Entsorgungswirtschaft) und von "betrieblichen" Abfallanlagen (Eigenentsorger) durchgeführt. 2.2 Zweck der Statistik: Ziel der Erhebung ist es, das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen zu dokumentieren. Der erfasste Abfallstrom fließt ein in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens. Dieses ist wesentlicher Bestandteil für die Berichte der EU-Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 75/442 EWG über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) sowie zur Verordnung EG Nr. 2150/2002 zur Abfallstatistik. Weiterhin werden anlagenspezifische Informationen erhoben, z.B. über Deponieabdichtungen oder Deponiesickerwasser-Behandlung, die zur Erfüllung der Berichtspflichten nach der Richtlinie 1999/31 EG über Abfalldeponie (Deponierichtlinie) erforderlich sind. 2.3 Hauptnutzer der Statistik: Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundes- bzw. Länderministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.4 Einbeziehung der Nutzer: Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Darüber hinaus sind die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, die Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung: Inhaltlich werden die Erhebungsmerkmale im § 3 UStatG festgelegt. Die Bestimmung der Berichtspflichtigen und die gesetzliche Auskunftsverpflichtung regelt § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 UStatG wird die Abfallentsorgung bei den Betreibern von zulassungsbedürftigen Anlagen erhoben. Die Daten werden im Rahmen einer jährlichen Erhebung (Fragebogenerhebung) gewonnen. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. 3.2 Stichprobenverfahren: - 3.3 Saisonbereinigungsverfahren: - 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg: Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Das Statistische Bundesamt stellt aus den Länderergebnissen Bundesergebnisse zusammen. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen: Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 18 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Hiernach sind die Entsorgungsträger und Dritte, soweit diesen Verwertungs- oder Beseitigungspflichten übertragen worden sind, auskunftspflichtig. Zur Entlastung der Auskunftspflichtigen und zur Verkleinerung des Berichtskreises werden seit 1996 nicht mehr die Abfallerzeuger, sondern die Abfallentsorger befragt. 3.6 Dokumentation des Fragebogens: Statistisches Bundesamt: Umwelt - Abfallentsorgung, Fachserie 19 / Reihe 1, Anhang. 4 Genauigkeit ============== Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit: Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Jahreserhebung als genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. Allerdings treten verschiedene Schwierigkeiten auf. Ein Problem liegt darin, dass die Qualität der Abfallstatistik auf der richtigen Verschlüsselung der entstandenen Abfallarten nach dem Europäischen Abfallverzeichnis (EAV) basiert. Eine Kontrolle der korrekten Zuweisung von Abfallarten zu Abfallschlüsseln des EAV ist durch Plausibilitätsprüfungen nur bedingt möglich. Eine weitere Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung des Berichtskreises. Im Wesentlichen maßgebend für die Befragung von Entsorgungsanlagen ist deren Genehmigung nach der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV). Dazu kommen Entsorgungsanlagen, die auf Grund länderspezifischer Genehmigungsgrundlagen zu befragen sind. Die Befragung der Entsorgerseite birgt zudem die Gefahr der Doppelzählung von Abfallmengen, wenn diese von einer Entsorgungsanlage zu einer weiterverarbeitenden Entsorgungsanlage transportiert werden. Diese Doppelzählungen werden größtenteils durch ein Rechenmodell eliminiert. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== Die Erhebungsunterlagen werden zu Anfang des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Die Bundesergebnisse der Jahreserhebung werden in der Regel ca. 14 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit: Die vorliegende Zeitreihe reicht von 1996 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Allerdings liegen drei Brüche in der Zeitreihe vor. Zunächst kam es 1999 mit der Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zu Mengen- verschiebungen zwischen den einzelnen Abfallschüsseln, da in den Jahren vor 1999 noch der Abfallartenkatalog der Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfallstatistik (LAGA) den Erhebungen zu Grunde lag. Weitere Mengenverschiebungen resultierten aus dem Übergang vom EAK zum Europäischen Abfallartenverzeichnis (EAV) 2002. Zudem wurden für das Berichtsjahr 2003 die Wirtschaftszweige neu abgegrenzt (Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation). Hierdurch können in der Datenreihe (1996 - gegenwärtig) Datenvergleiche nur mit einigen Einschränkungen durchgeführt werden. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== Nach § 3 (2) UStatG wird die Erhebung über das Einsammeln von Hausmüll u. ä. im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr geregelt. Die mit Begleitscheinen transportierten besonders überwachungsbedürftigen Abfälle werden nach § 4 UStatG erhoben und zwar durch jährliche sekundärstatistische Auswertungen der Begleitscheine, die gemäß § 15 der Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) des KrW/AbfG für alle besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die das Betriebsgelände verlassen, zu führen sind. Der § 5 UStatG regelt die Erfassung der Aufbereitung und des erneuten Einsatzes im Produktionsprozess von bestimmten Abfällen wie z.B. Bauschutt, Bodenaushub, Altöl, Kunststoff und Altglas sowie die getrennte Einsammlung von Verpackungen. Die Resultate der Erhebungen dienen als Input für weitere Berechnungen, z.B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren und Eurostat-Datenbanken. Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006

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