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Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/Ziegen (AUKM-Förderkulisse)

Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz

Automatische Detektion, Lokalisation und Tracking von Wiesenbrütern mittels intelligenter akustischer Sensorik für den praktischen Naturschutz

Zielsetzung: Ausgehend von einem im Vorgängerprojekt (Az. 34737/01) entwickelten Prototypen soll ein System für eine umfassende automatische akustische Erfassung von Wiesenbrütern erarbeitet und in verschiedenen Anwendungszusammenhängen (Schutzgebietsmanagement, Monitoring, gutachterliche Praxis) getestet werden. Im Zuge der Prototyp-Entwicklung konnten das Anforderungsprofil an ein automatisiertes Erfassungssystem konkretisiert und bereits erste Teile davon umgesetzt werden. Für eine zukünftige Serienproduktion sowie einen flächendeckenden Einsatz in der gutachterlichen Praxis, sind weitere Arbeitsschritte notwendig, die insbesondere die Qualität der Erfassung und die Anwenderfreundlichkeit erhöhen sollen. Durch eine Erweiterung der Erkenner- und Lokalisationsalgorithmen wird es möglich werden, alle relevanten Vertreter der Wiesenbrüter sicher nachzuweisen. Die Erkennung gleichzeitig rufender Tiere und die Ortsbestimmung von Rufen im Flug können nähere Angaben zum Brutbestand und Details zur Habitatnutzung liefern. Aufgrund des hohen Schutz- und Monitoringbedarfs für diese Artengruppe, können damit die Sensoren bereits in naher Zukunft einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz liefern. Das Sensorsystem soll zukünftig umfassend für die Erfassung von lauterzeugenden Tierarten einsetzbar sein, die im Bereich der umweltbezogenen Planung und Forschung eine Rolle spielen. Mit Hilfe des innovativen Ansatzes zur Informationsbereitstellung für Fachbehörden, Planungsbüros, aber auch Privatpersonen, erlebt die Erfassung von Biodiversität einen digitalen Wandel. Im Projekt sollen benutzerfreundliche Benutzeroberflächen und Schnittstellen entwickelt werden, die eine unkomplizierte Integration der digitalen Erfassungsmethoden in Planungs- und Entscheidungsprozesse aus artenschutzrechtlicher Sicht ermöglichen. Aufgrund seiner Modellhaftigkeit können im Laufe des Projektes bereits die zukünftigen Verbesserungen und Erleichterungen gegenüber herkömmlichen Erfassungsmethoden im Rahmen mehrerer praxisnaher Kartierungen identifiziert werden.

Verbreitungsübersichten für ausgewählte Vogelarten im Land Brandenburg

Der Geodatensatz enthält Verbreitungsübersichten zu ausgewählten Vogelarten im Land Brandenburg. Dazu gehören beispielsweise: Großtrappe, Greifvogel-, Eulen- Storch-, Raufußhuhn-, Wiesenbrüter- oder Koloniebrüterarten.

Wiesenbrüterkulisse

Die Wiesenbrüterkulisse umfasst Flächen, die von Wiesenbrütern für die Brut genutzt werden, wurden oder in naher Zukunft, nach erfolgter Habitataufwertung, wieder als Wiesenbrüterlebensraum zur Verfügung stehen sollen. Innerhalb der Wiesenbrüterkulisse wird eine Bewirtschaftung im Rahmen des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms bevorzugt angestrebt. Zusätzlich bildet die Wiesenbrüterkulisse eine fachliche Beurteilungsgrundlage für Planungs- und Eingriffsvorhaben in diesen Gebieten.

Katrin Eder: „Brutvögel zu schützen, bedeutet unsere Natur zu erhalten“

Neue Fassung der Roten Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz veröffentlicht – Mehr Brutvogelarten als je zuvor gefährdet – Es gibt aber auch positive Entwicklungen „Über die Hälfte aller Brutvogelarten in Rheinland-Pfalz gilt als gefährdet. Fast jede fünfte Art muss als vom Aussterben bedroht eingestuft werden. Das ist ein spürbarer Verlust an Artenvielfalt. Grund für diesen Verlust ist unter anderem der Klimawandel, zum Beispiel beim vom Aussterben bedrohten Kiebitz. Starkregenereignisse können zum Verschlammen der Nester des Bodenbrüters führen und damit zum Totalausfall seiner Gelege. Wir führen deshalb zum Beispiel ein Projekt zum Schutz des vom Aussterben bedrohten Kiebitzes durch. Die Rote Liste ist also auch eine Handlungsaufforderung an uns“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Seit 1976 stellen Rote Listen den Bestand der Brutvögel in Rheinland-Pfalz dar. Sie bieten die Basis für die Naturschutzpolitik des Landes. Die letzte Rote Liste der Brutvögel wurde 2014 veröffentlicht. Für die Rote Liste der Brutvögel von diesem Jahr haben mehrere Hundert ehrenamtliche Ornithologinnen und Ornithologen unter der Leitung der Vogelschutzwarte des Landesamts für Umwelt (LfU) die Situation von Brutvögeln in Rheinland-Pfalz von 2017 bis 2022 beobachtet. Für die Untersuchungen wurden Bestandserfassungen, Kartierungen, Experteneinschätzungen und Auswertungen wissenschaftlicher Publikationen kombiniert. Der vom Klimaschutzministerium finanzierte Auf- und Ausbau standardisierter Vogelmonitoring-Programme hat zu einer deutlichen Verbesserung der Datengrundlage dieser Roten Liste gegenüber den vergangenen geführt. „Rote Listen sind unser Frühwarnsystem und eine wichtige Voraussetzung für unsere Fachplanungen. Sie zeigen uns auch, ob Schutzprogramme wirken, und helfen bei der Einrichtung von Schutzgebieten. Das LfU hat mittlerweile Rote Listen für 14 Organismengruppen und für Biotoptypen erarbeitet. Zuletzt erschien 2023 die Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen“, erläuterte Dr. Dirk Grünhoff, Präsident des Landesamtes für Umwelt. Ergebnisse Insgesamt wurden 174 regelmäßig in Rheinland-Pfalz brütende Vogelarten untersucht. Rund 55 Prozent davon, das heißt 95 Arten, sind in ihrem Bestand bedroht. Das sind 15 Prozent mehr als 2014 und mehr als je zuvor. Knapp 38 Prozent, das heißt 66 Arten, sind ungefährdet. 13 Arten beziehungsweise 7,5 Prozent befinden sich auf der sogenannten Vorwarnliste, das heißt sie verzeichnen merkliche Rückgänge, sind aber aktuell noch nicht bedroht. Besonders bedenklich ist, dass fast jede fünfte Art als „vom Aussterben bedroht“ eingestuft werden muss. 36 Arten haben sich im Vergleich mit der Roten Liste von 2014 hinsichtlich ihrer Kategorisierung verschlechtert. Stark gefährdet ist zum Beispiel die Zippammer. Sie ist als eine Art der trockenwarmen offenen bis lichten Hanglagen mit Geröll und Mauern ein typischer Bewohner unserer Weinanbaugebiete an Rhein, Mosel, Ahr und Nahe. Rund 75 Prozent ihres deutschen Bestandes leben in Rheinland-Pfalz. Damit kommt Rheinland-Pfalz eine besondere Verantwortung für ihren Schutz zu. Das Umweltministerium investiert daher in Datenerhebungen, um gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Eine Neuerung bei der Roten Liste von diesem Jahr ist die Einteilung der Brutvögel nach Lebensräumen. Sie ermöglicht eine detailliertere Erfassung der Gründe für die Gefährdung und dann eine gezieltere Bekämpfung. Unterschieden werden Agrarlandschaft, Feuchtgebiete, Gesteinsbiotope, Kleingehölze, Siedlungsraum und Wälder. Den größten Anteil gefährdeter Arten (85 Prozent) verzeichnen die Vögel, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen leben. Hierzu zählen zum Beispiel die vom Aussterben bedrohten Arten Braunkehlchen und Wiesenpieper sowie das Rebhuhn und die Feldlerche. Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft lassen Insektenlebensräume und damit Nahrungsquellen verschwinden. Sie verschlechtern außerdem die Brutbedingungen von Wiesenbrütern. Im Westerwald beispielsweise gibt es daher ein vom Klimaschutzministerium finanziertes Projekt, in dem Landwirtschaft und Naturschutz zusammenarbeiten. Der Klimawandel gefährdet viele Vogelarten. Denn anhaltende Trockenheit führt dazu, dass Wasserquellen in allen Lebensräumen wegfallen und damit Brut- und Nahrungsplätze. Die Rote Liste der Brutvögel zeigt auch positive Entwicklungen. Sechs Arten werden aktuell in einer niedrigeren Gefährdungskategorie geführt als 2014. Dazu zählen der Gänsesäger und die Bartmeise, die sich neu in Rheinland-Pfalz etabliert haben. „Die Ansiedlung zweier neuer Brutvogelarten zeigt: Erhalt und Wiederherstellung von Lebensräumen zahlen sich aus. Wir werden uns auch künftig mit Naturschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft dafür einsetzen, den Lebensraum von Brutvögeln zu erhalten und damit unsere Natur und unser Klima zu schützen. Ich danke allen Ehrenamtlichen für ihre wertvolle Arbeit, ohne die eine wirksame Naturschutzpolitik nicht möglich wäre“, schloss Katrin Eder. Die Rote Liste der Brutvögel ist hier einsehbar. Ein Video zur Roten Liste der Brutvögel gibt es hier .

FFH-Gebiet 232 Stendaler Rohrwiesen - Maßnahmentabelle

Gebietsbezogene Maßnahmen Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme Zielarten/Ziel-LRT Art der Maßnahme E-6510, 6510, Jährliches Monitoring des extensiv bewirtschafteten Offenlandes. Auswirkungen der (veränderten) Bewirtschaftung auf die Pflanzenbestände soll beobachtet werden damit ggf. Wiesenbrüter Anpassungen vorgenommen werden können. Dabei muß parallel das Vorkommen der Wiesenbrüter berücksichtigt werden. Vögel, Staffelmahd und/oder jährlich wechselnde Brachestreifen (10-20%) der Mähwiesen und -weiden Wirbellosenfauna, Amphibien 9190 EH 3/SO SO Verringerung der Schalenwilddichte (problematisch: beliebtes Ausflugsgebiet für Spaziergänger mit Hunden. Alternativen siehe Einzelmaßnahmen für 9190) EH 3 Einzelmaßnahmen ID_Maßnahmefläc Bezugsfläche BIO- he LRT alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/Ziel-LRT der Maßnahme Maßnahme-Kategorie Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Variante Art der Maßnahme naturschutz-fachliche Eignung Umsetzbarkeit Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Adressat 001-01-a00165102,066510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 001-02-a00165102,066510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-01-a00265109,776510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-02-a00265109,776510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3besonders geeignetumsetzbar*1kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 002-02-b00265109,776510Dauerpflege/-nutzungeinschürige, jährliche Mahd (Mindestnutzung)*EH 3geeignetgut umsetzbar2003-01-a058GMA28,216510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EW 1in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich003-02-a058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EW 21kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-03-a058GMA28,216510periodische Pflege3-schürige Mahd zum AushagernEW 2kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-b058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungNachbeweidung mit Rindern nach der zweiten MahdEW 2gut geeignetumsetzbar2mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-c058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungStoßbeweidung mit Rindern anstelle eines Mahdgangs, EW 2 jedoch keine dauerhafte Erstnutzung als Beweidunggut geeignetumsetzbar3mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 004-01-a1017, 1005, 101191901,899190administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Wald-LRT (siehe N2000-LVO LSA)in Umsetzung befindlichForstwirtschaft, Flächeneigentümer 004-02-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege004-02-b1017, 1005, 101191901,899190Nutzungsverzicht004-03-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen EH 2, EH 3 Behandlungsgrundsätze Nutzungsverzicht, (Eingreifen bei drohendem Verlust EH 2 des LRT soll möglich bleiben) mechanischer Einzelschutz gefährdeter, junger Eichen EH 3besonders geeignet004-03-b1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungWildschutzzaunEH 3geeignet004-04-aangrenzende Fläche zu 1005 außerhalb des FFH-Gebiets9190 auf Nachbarfläche0,110 m breiter Puffer ohne Dünge- und Pflanzenschtzmittel in angrenzender landwirtschaftlichen Fläche005-01-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art005-02-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltgut umsetzbar005-03-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltBeachtung der ergänzenden Behandlungsgrundsätze EH 2, EH 3 für den Kammmolch Sicherung und Monitoring des Wasserstands der EH 3 Gewässer für die Reproduktion, min. 50cm, möglichst bis in die späten Sommermonate. Bei Bedarf schnelle Nothilfe BZF 31: Mit Wassertank und Schlauch befüllen005-04-a31, 5KaMoHabitaterhaltBei Bedarf Rücknahme von Gehölzen und Röhricht EH 3 und/oder Entschlammung Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art EH 1 (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (z.b. EH 2, EH 3 Wiederherstellung strukturreicher Laub(misch)wälder).umsetzbarumsetzbarin Umsetzung befindlich mittel-/langfristigVerzicht auf Insektizideumsetzbarmittelfristig05, 06-KaMo2,8 006-01-a02-MoFl72,08 006-02-a02-MoFl72,08 9190 auf Nachbarflächen Minimierung von Randeinflüssen MoFl administrative Regelung Habitaterhalt MoFl 006-03-a 02-MoFl72,08 008-01-aHKA, 02-MoFl 01-FiO0,3 5,68 008-02-a01-FiO009-01-a03, 04-KaMo 007-01-a 19, 30, 41, 56 MoFl HKA, MoFl Habitaterhalt FiOperiodische Pflege administrative Regelung 5,68FiOperiodische Pflege 100,56KaMoHabitaterhalt Kopfweidenpflege zum Erhalt wertvoller Biotopbäume bei Bedarf. Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (Gehölzsturkturen entlang der Gewässer erhalten, ökologische Durchgängigkeit des Gewässernetzes bewahren) gut umsetzbar besonders geeignet umsetzbar umsetzbar EH 1 gut umsetzbar mittelfristig gut umsetzbar1gut umsetzbar2kurzfristig umsetzbar1mittelfristig 2mittelfristig EH 3schlecht umsetzbar* nicht abgestimmtEH 1gut umsetzbar EH 2 umsetzbar gut umsetzbar gut umsetzbar SO EH 1gut umsetzbar EH 2, EH 3gut umsetzbar Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art, u.a. EH 2, EH 3 Erhaltung der Strukturvielfaltgut umsetzbar langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich (BZF 5), kurzfristig (BZF 31) mittel-/langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich Bemerkungen Landwirtschaft, Projektträger *entspricht der aktuellen Pflege Landwirtschaft, Projektträger Forstwirtschaft Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Landwirtschaft UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Landschaftspflege, Flächeneigentümer UNB, Unterhaltungsverband UNB, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband *Teuer Puffer außerhalb der Gebietsgrenze Schwerpunkt der Laichzeit des Kammmolchs April- Mai, Entwicklungszeit der Larven 2-4 Monate

Wiesenbrüterschutzmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Westerwald 5

Zuwendungen an Landbewirtschafter für Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern in 6 Schwerpunktbereichen im Westerwald. Das Zuwendungskonzept beinhaltet eine Prämie für die extensive Bewirtschaftung, eine Erschwernisprämie zur Schaffung von geeigneten Habitatstrukturen sowie eine Prämie bei Nachweis eines Brutpaares / besetzten Reviers.

Wiesenbrüterschutzmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Westerwald 9

Zuwendungen an Landbewirtschafter für Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern in 6 Schwerpunktbereichen im Westerwald. Das Zuwendungskonzept beinhaltet eine Prämie für die extensive Bewirtschaftung, eine Erschwernisprämie zur Schaffung von geeigneten Habitatstrukturen sowie eine Prämie bei Nachweis eines Brutpaares / besetzten Reviers.

Wiesenbrüterschutzmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Westerwald 4

Zuwendungen an Landbewirtschafter für Maßnahmen zum Schutz von Wiesenbrütern in 6 Schwerpunktbereichen im Westerwald. Das Zuwendungskonzept beinhaltet eine Prämie für die extensive Bewirtschaftung, eine Erschwernisprämie zur Schaffung von geeigneten Habitatstrukturen sowie eine Prämie bei Nachweis eines Brutpaares / besetzten Reviers.

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