Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der Zustand der Natur in unserem Land gibt Anlass zur Sorge: Artenschwund, Verlust der Biodiversität und Verarmung von Lebensräumen sind allgegenwärtige Probleme. Doch es gibt auch positive Meldungen und erfolgversprechende Hilfsmaßnahmen. Der Fischotter ist nach NRW zurückgekehrt und hat im Westmünsterland eine neue Population aufgebaut. Seine Spuren werden regelmäßig dokumentiert, um seine Wiedereinwanderung nachzuverfolgen. Erwartet wird auch die Rückkehr des Wolfs, der aus Niedersachsen nach NRW einwandern könnte. Um mit diesem großen Beutegreifer möglichst konfliktfrei zusammenzuleben, ist ein frühzeitiger und intensiver Dialog mit allen Betroffen und Akteuren erforderlich. Aale steigen wieder in die Gewässer des Landes auf; ein Monitoring soll dokumentieren, welche Erfolge die Besatzmaßnahmen zukünftig zeigen. Dem Verlust artenreichen Grünlands wird mit speziellen Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen begegnet. Dass diese Maßnahmen Wirkung zeigen, konnte das LANUV jetzt belegen. Je stärker die Nutzungseinschränkungen im Grünland, desto wertvoller sind die Lebensräume. Ein von der Landwirtschaft stark geprägtes Gebiet, die Hellwegbörde, ist das größte Vogelschutzgebiet des Landes. Ein jetzt vorgestellter Maßnahmenplan soll den Schutz von Wiesenweihe, Rohrweihe, Wachtelkönig und anderen Offenlandarten gewährleisten. Ein besonderes Jubiläum wird in diesem Jahr gefeiert: Die Natur- und Umweltschutz-Akademie (NUA) wird 30 Jahre alt! Sie sind herzlich einladen, das große Sommerfest der NUA und ihrer zahlreichen Partner am 30. August in Recklinghausen zu besuchen, sich zu informieren, auszutauschen und mit der ganzen Familie einen abwechslungsreichen Tag zu verleben.
Hier können Sie fertig gestellte und mit den Beteiligten abgestimmte Managementpläne (MaP) (alte Bezeichnung: Pflege- und Entwicklungspläne, PEPL) der Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart oder Tübingen einsehen. MaP, die sich noch in der Auslegungsphase befinden, können Sie hier einsehen: MaP Auslegung . Weitere Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im „Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg" Die MaP für die Natura 2000-Gebiete werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Die Einbindung der Öffentlichkeit hilft den planenden Behörden - den Regierungspräsidien - das örtlich vorhandene Wissen zu nutzen oder frühzeitig Probleme bei der späteren Umsetzung des Planes zu erkennen. Für jeden MaP wird während der Planungsphase ein Beirat eingerichtet, der die unterschiedlichen Nutzer- und Interessengruppen vertritt. Der Beirat unterstützt die Erstellung eines jeden Pflege- und Entwicklungsplans und berät bei der konkreten Planung der Maßnahmen. Bis 2020 sollen für alle Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg MaP erstellt werden. „Handbuch zur Erstellung von Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete in Baden-Württemberg" "Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten" - Natura 2000 - Beeinträchtigungen, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen von Lebensraumtypen und Lebensstätten von Arten zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Baden-Württemberg „Handlungsempfehlungen für Vogelschutzgebiete" Zusammengelegte FFH-Gebiete Einige der ursprünglich an die EU gemeldeten FFH-Gebiete Baden-Württembergs wurden unter einer neuen FFH-Gebietsnummer und neuem FFH-Gebietsnamen zusammengefasst. In der Spalte FFH-Gebietsnummer sind deshalb neben der neuen Nummer jeweils auch noch die alten Gebiets-Nummern hinterlegt. Insgesamt wurden 85 FFH-Gebiete zu 37 neuen FFH-Gebieten zusammengefasst. Die Tabelle "Zusammengelegte FFH-Gebiete" enthält eine Auflistung welche Altgebiete zu welchen Neugebieten zusammengefasst wurden. Diese Gebiete besitzen die Endziffern -311 . Die einzelnen Teile des MaP sind im pdf-Format gespeichert. Aufgrund der großen Datenmengen enthalten einige Karten statt eines digitalen Luftbildes nur eine Topografische Karte als Hintergrund. Die in Papierform ausgelegten Karten sind dagegen vollständig mit digitalen Luftbildern hinterlegt. Freiburg 7717-401 7617-401 2010 Freiburg 8213-311 8114-441 (Teilbearbeitung) Freiburg 7919-311 7513-341 8017-441 8116-441 2017 2017 8111-441 8011-401 7916-311 8117-341 Karlsruhe PEPL Rheinniederung von Karlsruhe bis Philippsburg Karlsruhe 6918-311 6618-401 6618-402 6616-441 6717-401 2009 MaP „Unteres Leintal & Welland" MaP für das Vogelschutzgebiet "Wiesenweihe Taubergrund" MaP für das FFH-Gebiet "Nordöstliche Hohenloher Ebene" Stuttgart 7226-311 MaP für das FFH-Gebiet "Hungerbrunnen- Sacken- und Lonetal" Stuttgart 6723-311 MaP für das FFH-Gebiet „Kochertal Abtsgmünd - Gaildorf und Rottal" MaP für das FFH-Gebiet "Gäulandschaft an der Würm" MaP für das Vogelschutzgebiet 7123-441 „Streuobst- und Weinberggebiete zwischen Geradstetten, Rudersberg und Waldhausen“ PEPL „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen" MaP "Bodenseehinterland zwischen Salem und Markdorf" Tübingen 7620-311 MaP für das FFH-Gebiet "Reichenbach und Killertal zwischen Hechingen und Burladingen" Tübingen 7425-311 MaP für das FFH-Gebiet "Kuppenalb bei Laichingen und Lonetal" und das Vogelschutzgebiet "Salenberg" Tübingen 7625-311 Tübingen 7523-311 Tübingen 8126-311 MaP für das FFH-Gebiet "Schönbuch" und das Vogelschutzgebiet "Schönbuch" 8025-401 8125-441
Norden/Hannover.. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Es ist neun Uhr vormittags, als Stefan Beilke von der noch jungen NLWKN-Naturschutzstation Wendland-Drawehn (Landkreis Lüchow-Dannenberg) auf einem goldgelben Gerstenfeld irgendwo im Osten Niedersachsens seinen geschulten Blick schweifen lässt. Scheinbar gottverlassen steht der 60-Jährige bis zur Hüfte im Korn – Korn, das nur einen Tag später schon im Silo eines nahegelegenen Hofes landen soll. Ein Knistern auf Kanal drei, ein kurzes Rauschen, dann eine vertraute Stimme über Walkie-Talkie: „Stefan, Du bist etwa zwei Meter zu weit westlich“. Der Mann, zu dem die trotz Funkübertragung immer noch sonore Stimme gehört, heißt Manfred Schaaf. Der pensionierte Landmaschinenmechaniker ist Mitglied der Avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg e.V.. Er steht rund drei Fußballfeldlängen entfernt am Kofferraum eines blauen Kombis. Auch Schaaf lässt den Blick schweifen – wenn auch nur indirekt: Mit einer sanften Drehbewegung justiert er immer wieder die Optik seines Spektivs nach, erst auf den halb im Kornfeld verschwundenen Kollegen, dann wieder auf jene hochgewachsene Eiche, die einige hundert Meter weiter hinten am Horizont aufragt und bei der heutigen Suche als Peilmarke dient. Wonach beide Männer, jeder auf seine Weise, Ausschau halten, ist rund 50 Zentimeter klein und hat eine in der modernen Welt mitunter fatale Angewohnheit: Denn die Wiesenweihe, ein Greifvogel aus der Familie der Habichte, bevorzugt bereits seit einigen Jahrzehnten bei der Brut Getreidefelder, seit ihre von Röhricht und Schilfrohr geprägten natürlichen Lebensräume in Mitteleuropa weitgehend zerstört sind. In Niedersachsen brüten heute regelmäßig rund 100 Paare dieser streng geschützten Art, überwiegend verteilt auf drei Verbreitungsschwerpunkte. Einer davon befindet sich seit Langem mit durchschnittlich rund zehn Paaren im Landkreis Lüchow-Dannenberg – und damit im Einsatzgebiet von Stefan Beilke und Manfred Schaaf. Die beiden Naturschützer sind an diesem warmen Frühsommermorgen im Einsatz, um Neststandorte zu markieren und sie so vor der Zerstörung durch Erntemaschinen zu bewahren. Hierfür müssen die Brutplätze der Wiesenweihe per Linienpeilung lokalisiert und zusammen mit den Landbewirtschaftern gesichert werden. Neben Fernglas und Spektiv, dessen Fokus inzwischen wieder ganz auf Stefan Beilke ruht, ist eine infrarotfähige Drohne dabei ein weiteres wichtiges Werkzeug. „Mit ihr lässt sich später die Situation in bereits ausfindig gemachten und markierten Nestern aus der Luft kontrollieren“, erklärt Manfred Schaaf. Während der ehrenamtliche Mitarbeiter im Wiesenweihen-Schutz das Feld aus der Ferne im Blick hat, kämpft sich Stefan Beilke mit vorsichtigen Schritten weiter durch die erntereife Gerste vor. Die Einsätze der beiden Männer, denen anzumerken ist, dass sie längst ein eingespieltes Team geworden sind, sie folgen einem festen Muster: Erst ein Knistern im Funkgerät – wenig später knistert es erneut, diesmal unter den Schuhen von Beilke, der sich, mit mehreren mannshohen Holzstangen ausgestattet , Meter für Meter auf möglichst gerade Linie durch das Kornfeld vorarbeitet. Dies alles, um ein anderes, ein in der Regel überhörtes, ein fatales letztes Knistern zu verhindern: Das Knistern, wenn ein Gelege der Wiesenweihe, die sich zur Balz und Brut in Niedersachsens Kornfeldern niederlässt, von einem Mähdrescher im Bruchteil einer Sekunde vernichtet wird. Mit Markierstangen und Funkgerät durchschreitet Stefan Beilke das Feld auf der Suche nach dem Horst der Wiesenweihe (Bild: Hermann Feuchter). Aufmerksam beobachten die Elterntiere den Einsatz aus luftiger Höhe. Ausgewachsene Wiesenweihen erreichen eine Spannweite von über einem Meter (Bild: Helmut Schnieder). Keine Chance gegen moderne Landmaschinen Keine Chance gegen moderne Landmaschinen „Gegen moderne landwirtschaftliche Maschinen mit einer Arbeitsbreite von zehn Metern und mehr haben Bodenbrüter wie die Wiesenweihe keine Chance“, betont Beilke, der zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Landwirten lobt: „Hier erleben wir in der Regel sehr viel Verständnis und Kooperationsbereitschaft“. 2024 rückten die Naturschützer dabei bereits besonders früh zu ihren gemeinsamen Rettungseinsätzen aus, denn nicht nur die Ernte selbst bedroht den Bruterfolg der Wiesenweihe. „Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit Anfang Mai musste die Gerste vielerorts beregnet werden. Dies erforderte eine noch frühere Suche der Nester, um sie vor der intensiven Beregnung, die in der Regel zur Nestaufgabe führt, zu schützen“, erklärt Manfred Schaaf, während sein Blick weiter gebannt dem im Kornfeld halb verschwundenen Kollegen folgt. Noch drei Schritte, dann: ein dünnes „pii-ii“. Und nochmal: „pii-ii“, irgendwo von rechts. Der von Jungvögeln der Wiesenweihe gern genutzte Hunger-Ruf, er ist ein untrügliches Zeichen: Beilke ist seinem Ziel, dem zweiten Horst der Wiesenweihe in diesem Kornfeld, ganz nah. Die Jungvögel im Nest sind bereits geschlüpft. Sie halten sich nun noch gut drei bis vier Wochen in Nestnähe auf, wo sie mit Nahrung versorgt werden. Noch ein paar Meter, dann steckt der Naturschützer eine der mitgebrachten, mit grüner Farbe markierten und damit hoffentlich weithin sichtbaren Holzstangen in die Erde. Wurde ein Nest auf diese Weise erfolgreich vor landwirtschaftlichen Maschinen geschützt, ist der weitere Bruterfolg der Wiesenweihen vor allem vom Nahrungsangebot abhängig. Mäuse, aber auch Kleinvögel und Großinsekten stehen auf dem Speiseplan der Bodenbrüter, deren Muttertier bereits wieder aufmerksam über dem Gerstenfeld kreist. Für Stefan Beilke und Manfred Schaaf ist mit der gerade vorgenommenen Markierung der Einsatz auf diesem Kornfeld nach rund einer Stunde fast abgeschlossen. Morgen wird die Ernte eingefahren. Schnell stellen die beiden Naturschützer noch einen mobilen Zaun zum Schutz vor Prädatoren wie Füchsen auf. Ob ihre Anstrengungen von Erfolg gekrönt sein werden, wird sich erst etwas später zeigen. Über den weiteren Verlauf und das Ergebnis der diesjährigen Wiesenweihen-Brutsaison in ihrem Gebiet mit aktuell zwölf Paaren werden sie voraussichtlich im August im Blog der niedersächsischen Naturschutzstationen informieren ( www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutzvorort ). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der Wiesenweihen-Schutz wird in Niedersachsen durch die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN koordiniert. Über die Wiesenweihe und die Schutzbemühungen rund um diese Art ist ein Flyer des NLWKN erschienen, vgl. www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/naturschutz-im-nlwkn-42197.html Alle Bilder zum Download: Alle Bilder zum Download: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/T897Ln9XjeMycgX Passwort: Wiesenweihe2024
Hannover/ Hitzacker – Etwa 60 Wiesenweihenschützer treffen sich am 10. März in Hitzacker zu einem Workshop, der dem Erfahrungsaustausch und der Einstimmung auf die bevorstehende Brutsaison dieser seltenen Greifvögel dient, die in den nächsten Wochen aus ihren afrikanischen Winterquartieren zurückkehren werden. Veranstalter sind die Staatliche Vogelschutzwarte im Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), die Avifaunistische Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg e.V. sowie die Ornithologische Arbeitsgemeinschaft Oldenburg. Im Rahmen des Workshops werden Wiesenweihenschützer aus benachbarten Bundesländern, aus Spanien und Dänemark ihre Arbeitsergebnisse vorstellen und Dr. Johannes Prüter, Leiter des Biosphärenreservates Elbtalaue Einblicke in seine Tätigkeiten geben. Im Anschluss wird die Situation der Wiesenweihe in Niedersachsen erörtert. In Deutschland brüten etwa 300 Paare dieser Greifvögel, das Vorkommen in Niedersachsen beläuft sich auf über 60 Paare. Hauptproblem der Tiere ist, dass ihre ursprünglichen Lebensräume wie weitläufige Moore und Heiden, Röhrichte und feuchte Wiesen immer weiter zerstört wurden und sie daher zum Brüten insbesondere in Getreidefelder ausgewichen sind. Hier droht den Weihen und ihrem Nachwuchs jedoch Gefahr bei der Ernte. Im Rahmen des Wiesenweihen-Schutzprogramms kooperieren Landwirte, ehrenamtliche Erfasser und der NLWKN, um Neststandorte in Getreidefeldern zu lokalisieren und bei Bedarf zu sichern, um den Bruterfolg zu gewährleisten. Erste Erfolge des Programms sind bereits sichtbar: So stieg die Zahl der Brutpaare dank verstärkten Einsatzes ehrenamtlicher Erfasser und verbessertem Nestschutz von 30 im Jahr 2002 kontinuierlich an. Schwerpunkträume sind hierbei die Diepholzer Moorniederung, das Oldenburger Land sowie die Küstenlandkreise Aurich, Leer, Friesland und Wittmund. Auch wenn 2006 witterungsbedingt kein besonders gutes Wiesenweihenjahr gewesen ist, registrierten die Erfasser erfreut die ersten Rückkehrer unter den seit 2004 farbig beringten Jungvögeln. Interessierte können ein kleines Faltblatt des NLWKN mit weiteren Informationen bestellen: NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, Geschäftsbereich Naturschutz, Postfach 91 07 13, 30427 Hannover, Telefon: 0511/ 30 34 – 33 06 e-mail: beate.kratzke@nlwkn-h.niedersachsen.de
Bergen/ Lüneburg – Um die artenreiche Landgraben-Dumme-Niederung noch besser zu schützen, haben der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und der Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON) eine auf mehrere Jahre angelegte enge Zusammenarbeit vereinbart. Sichtbarer Ausdruck dieses Kooperationsprojektes „KLuGe Dumme“ (Kooperative Landschaftspflege und kooperatives Gebietsmanagement in der Landgraben-Dummeniederung) ist Diplom-Biologe Stefan Beilke, der seit 1. Februar im Projektbüro in der früheren Regenbogenschule in Bergen arbeitet. Er steht dort als Ansprechpartner für alle Fragen des Arten- und Biotopschutzes bei der Landbewirtschaftung zur Verfügung. „Die Landgraben-Dumme-Niederung an der Südgrenze des Wendlandes zu Sachsen-Anhalt zählt zu den bedeutendsten Schutzgebietssystemen Niedersachsens und ist durch ein Mosaik aus teilweise extensiv genutztem Grünland, Riedern und Brachen, Feuchtwäldern und sonstigen Feuchtlebensräumen geprägt“ unterstreicht Beilkes Vorgesetzter Danny Wolff vom NLWKN in Lüneburg. Das bis Ende 2021 angelegte Kooperationsvorhaben soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange und Interessen der Landnutzer die Pflege und Entwicklung dieses Landschaftsraumes noch besser gewährleisten. „Die Landnutzer sind sich der Bedeutung dieser Kulturlandschaft für den Arten- und Biotopschutz bewusst und sind bereit, ihren Beitrag zu deren Erhaltung und Entwicklung zu leisten“, betonte Wolf Winkelmann, Geschäftsführer des BVNON. Rückgrat des Projektgebietes ist das FFH- und Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“. Da sich Arten aber nicht immer an Schutzgebietsgrenzen halten, erstreckt sich die Kooperation grundsätzlich auch auf die nördlich angrenzenden Bereiche. Hier kommen unter anderem mehrjährige Vertragsnaturschutzmodelle aus den Niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen oder kurzfristige Absprachen zum Schutz von Bruten der vom Aussterben bedrohten Wiesenweihe zum Tragen. „Wir wollen gemeinsam auf freiwilliger Basis effiziente Lösungen entwickeln, die den Bedingungen des Schutzgebietes entsprechen, und setzen dabei auf die Erfahrungen und Umsetzungsmöglichkeiten der örtlichen Betriebe“, ergänzt Stefan Beilke. Zur Abstimmung der jährlichen Arbeitsschwerpunkte ist ein Arbeitskreis aus Vertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft vorgesehen, der vor allem aus ortskundigen Praktikern besteht. Für dieses Frühjahr wurden die Ziele bereits abgesteckt: So soll für ausgewählte, teilweise schon seit mehr als 10 oder 20 Jahren nicht mehr gedüngte Grünlandflächen im Eigentum des Landes, des Landkreises oder des BUND der Nährstoffgehalt des Bodens untersucht und bei einem entsprechenden Bedarf die Nachdüngung mit wichtigen Pflanzennährstoffen zugelassen werden. Dadurch sollen vor allem gefährdete Kräuter wieder gefördert werden. Sofern die aktuelle Besiedlung des Grünlandes z.B. mit Wiesenbrütern dies zulässt, sollen Bewirtschaftungsregelungen für Naturschutzflächen in enger Abstimmung zukünftig flexibler gehandhabt werden. Für private Acker- und Grünlandflächen wird eine Beratung der Landwirte für die Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen angeboten. Neben dem NLWKN und dem BVNON arbeiten auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg und der BUND im Projekt „KLuGe Dumme“ mit und bringen ihre Naturschutzflächen in die Kooperation ein. Der BUND setzt seine inhaltlichen Schwerpunkte dabei auf die naturnahe Gestaltung von Fließ- und Kleingewässern sowie Quellbereichen. In der früheren Regenbogenschule betreibt er eine ebenfalls vom Land geförderte ökologische Station.
LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Drömling (DE 3533-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0018 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) gelten im Besonderen die für die hier vorkommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz- Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind • naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, • aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, • feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, • großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, • unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch • großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, • Brutplätze von Bodenbrütern, • feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Drömling“ (DE 3533-301) ist gleichzeitig Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Vogelschutzgebiet Drömling“ (DE 3532-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Drömling“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan Jeggauer Moor (DE 3433-301) Natura 2000–Gebiet: FFH0019 Die Formulierung der Schutz- und Erhaltungsziele erfolgte auf der Basis folgender Quellen: 1) VO v. 01.07.2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. - 2(2005) Sdr. v. 30.06.2005) geändert mit Berichtigung vom 15.11. 2005 (Amtsbl. d. Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. -11(2005)) 2) Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“ sowie die FFH- und Vogelschutzgebiete im Naturpark „Drömling“; Oebisfelde, Dessau, Göttingen Oktober 2007; Auftragnehmer: ARGE LPR Landschaftsplanung Dr. Reichhoff GmbH/TRIOPS Ökologie und Landschaftsplanung GmbH Für das FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ (DE 3433-301) gelten im Besonderen die für die hier vor- kommenden Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie formulierten Schutz- und Erhaltungsziele des Gesamtgebietes. •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume (einschließlich dafür charakteristischer Arten) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, u. a.: • 3150 Natürliche eutrophe Seen • 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, • 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), • 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, • 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), • 91D0* Moorwälder, • 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Schmale Windelschnecke, Große Moosjungfer, Helm-Azurjungfer, Hirschkäfer, Bitterling, Schlammpeitzger, Kammmolch, Großes Mausohr, Bechsteinfledermaus, Europäischer Biber, Fischotter •Erhaltung und/oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und ihrer Lebensräume, hierzu zählen beispielsweise: Laubfrosch, Moorfrosch, Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch, Zauneidechse, Wasserfledermaus, Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Kleiner Abendsegler, Großer Abendsegler •Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 1 (Anhang I - Arten) der Vogelschutz- Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Schwarz- und Weißstorch, Wespenbussard, Seeadler, Schwarz- und Rotmilan, Wiesenweihe, Rohrweihe, Tüpfelsumpfhuhn, Kranich, Wachtelkönig, Sumpfohreule, Ziegenmelker, Eisvogel, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht, Heidelerche, Sperbergrasmücke, Neuntöter, Ortolan Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • Erhaltung des Gebietes, insbesondere der Habitat- und Strukturfunktionen der Lebensräume der im Gebiet vorkommenden Arten nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutz-Richtlinie, hierzu zählen beispielsweise: Goldregenpfeifer, Kiebitz, Bruchwasserläufer, Schafstelze, Schlagschwirl, Rohrschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper Der gebietsspezifische Schutzzweck besteht insbesondere in: • • • • • • • • der großflächigen Renaturierung von Niederungswäldern und Mooren und der Schaffung natürlicher Sukzessionsflächen, dem Erhalt, der Sicherung und der Weiterentwicklung der Arten- und Formenvielfalt einer von grundwasserbeeinflussten Wald- und Grünlandstandorten gekennzeichneten Kulturlandschaft und in der Bewahrung von naturnahen Ökosystemen der Nass- und Feuchtstandorte, der Erhöhung der Wasserrückhaltung und gebietsweisen Anhebung des Grundwasserstandes, der Erhaltung und Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen mit einer artenreichen vielfältig zonierten Vegetationsstruktur, der Vermeidung von Nährstoffüberschüssen, die über das Maß des Unvermeidlichen hinausgehen, zum Erhalt und zur Entwicklung einer standorttypischen Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Wassergüte der Gewässer, dem Erhalt und erforderlichenfalls der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer und Gewässerrandstreifen in ihrer besonderen Bedeutung für den Biotopverbund zwischen den Flusssystemen der Weser und Elbe, der Erhaltung naturnaher Böden und kulturgeschichtlich wertvoller Moordammkulturen, der Erhaltung des hohen Naturerlebnis- und Bildungswertes des Gebietes aufgrund seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit. Der Schutz des Gebietes dient der Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensräumen mit einer vielfältigen Fauna und Flora einschließlich zahlreicher seltener und bestandsbedrohter Arten, u. a.: • • • • • • • • • gebietstypische Pflanzengesellschaften naturnaher Überflutungsauen und Niederungslandschaften mit atlantischen Florenelementen, wie Pillenfarn, Efeublättrigem Hahnenfuß, Quirlblättriger Knorpelmiere sowie kontinentalen Florenelementen, wie Glänzender Wiesenraute, Sumpf-Kreuzkraut, Sumpf-Gänsedistel, die in dieser Ausprägung in Mitteleuropa einmalig sind naturnahe und strukturreiche Waldgesellschaften, wie Erlenbruch-, Erlen-Eschen- und Eichen- Hainbuchenwälder verschiedener Standorte mit einem den natürlichen Verhältnissen nahe kommenden Totholzanteil, aus standortheimischen Arten aufgebaute sonstige Gehölze, wie Feuchtgebüsche, Hecken, Baumreihen, Einzel- und Feldgehölze einschließlich der vorgelagerten Säume und Hochstaudenfluren in ihren Funktionen als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten, als lineare Landschaftselemente und Leitstrukturen sowie als Bestandteil des Biotopverbundes, feuchte Hochstaudenfluren, Flutrasen, Röhrichte und Seggenrieder der linearen Gewässerstrukturen sowie Wasserpflanzengesellschaften der Stillgewässer, großflächiges Grünland unterschiedlicher Standorte, wie z. B. Flatterbinsenwiesen, Pfeifengras- und Kohldistelwiesen sowie Hahnenfuß-Rasenschmielenwiesen, unterschiedlich intensiv genutzte Grünlandstandorte zur Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsgrundlage für besonders geschützte Tierarten, insbesondere Greifvögel und Weißstorch großflächige, insbesondere für den Vogelschutz bedeutsame Feuchtgebietskomplexe, sowie Wiesen und Weiden, die insbesondere als Weißstorch-Nahrungshabitat und Wiesenvogel- Lebensraum, unter anderem für Großen Brachvogel, Uferschnepfe, Wachtelkönig, Bekassine, Kiebitz, Sumpfohreule, Wiesenweihe und anderer schutzbedürftiger Arten bedeutsam sind, Brutplätze von Bodenbrütern, feuchte Laubwälder als Lebensraum von Schwarzstorch, Kranich, Wespenbussard, Schrei- und Seeadler, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt LAU 11/09 Schutz- und Erhaltungsziele gemäß Verordnung und Pflege- und Entwicklungsplan • • • • • großflächige und artenreiche Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren als Lebensraum zahlreicher seltener und bestandsgefährdeter Pflanzen, wie Flutender Pferdesaat und Glänzender Wiesenraute sowie auf Grund ihres Blüten- und Samenreichtums als Lebensraum für eine Vielzahl an Feuchtstandorte angepasster Tierarten, grundwasserfernere Grünlandstandorte sowie Dämme und Horste mit ihren Magerrasen und Sandtrockenrasen, Lebensraum von Fischotter und Biber insbesondere durch die Förderung der krautigen Vegetationsgürtel und der Baumbestände an den Wohnstätten und an den Ufern der Gräben und Kanäle sowie durch die Sicherung zusammenhängender weitgehend ungestörter Bereiche, Lebensräume für holzbewohnende Insekten, gebüsch- und baumhöhlenbewohnende Vögel sowie Fledermäuse, gebietscharakteristische unter der Wasseroberfläche vorhandene Grabenvegetation mit ihrer Vielzahl gefährdeter und geschützter Arten, wie Sumpfquendel, Zwiebel-Binse, Alpen-Laichkraut und Nadel-Simse. Zusätzliche Informationen zum Gebiet (nicht Bestandteil der Schutz- und Erhaltungsziele) Das FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ (DE 3433-301) ist gleichzeitig Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes „Feldflur bei Kusey“ (DE 3432-401). Die Schutz- und Erhaltungsziele dieses mit dem FFH-Gebiet „Jeggauer Moor“ nicht flächenidentischen EU SPA werden gesondert betrachtet. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Aurich – Seit Mitte März läuft die nunmehr 15. alljährliche Brutvogelerfassung in der Fehntjer Tief-Niederung. Die strukturreiche, noch weitgehend traditionell als Grünland genutzte Niedermoorlandschaft ist hinsichtlich ihres Brutvogelvorkommens von landesweiter Bedeutung. "Charakteristisch für das Gebiet sind Uferschnepfe, Brachvogel, Kiebitz, Bekassine sowie Rohr- und Wiesenweihe", erläutert Heinrich Pegel von der Naturschutzstation Fehntjer-Tief, die der Betriebsstelle Brake-Oldenburg des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zugeordnet ist. Er kartiert eine Fläche von 3.400 Hektar, die sich aus den Arealen des europäischen Natura 2000-Programmes und des Niedersächsischen Kooperationsprogramms Naturschutz zusammensetzt. "Den Auftakt bei der Revierbildung bilden Mitte März die Kiebitze. Dem entsprechend sitzen die ersten von ihnen mittlerweile auf ihren Gelegen von zumeist vier Eiern und brüten", informierte Pegel. Anfang April habe die Uferschnepfe in der Revierbildung nachgezogen und als weitere Besonderheit registrierten die Fachleute in diesem Jahr wieder Sumpfohreulen. "Angesichts der guten Lebensbedingungen in der Niederung, hoffen wir, dass die Eulen nicht nur durchziehen, sondern sich auch hier niederlassen", erklärte Pegel. Die Bestandsentwicklung der Sumpfohreule unterliegt seit jeher starken Schwankungen, da die Tiere unter anderem auf ein reichhaltiges Mäusevorkommen als Nahrungsgrundlage angewiesen sind. Aussagen zur Bestandsentwicklung der Brutvögel kann der NLWKN erst nach Abschluss der Erfassung treffen. "Beim Kiebitz sehen wir jedoch eine positive Tendenz, und da sich die Rahmenbedingungen in der Niederung weiterhin günstig gestalten, hoffen wir, dass sich die erfreuliche Entwicklung der Vorjahre auch bei den anderen Arten 2008 fortsetzt", sagte Pegel abschließend.
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