Halle (Saale), 22.02.2022 Vogelschutzwarte Steckby: 90 Jahre staatliche Die Präsidentin Anerkennung Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Pressemitteilung Nr.: 04/2022 Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Vogelbeobachtern unterstützt. Für sie und andere Interessierte ist anlässlich des Jubiläums für September 2022 ein Tag der offenen Tür Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) in der Vogelschutzwarte geplant. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1 Ihren Sitz hat die Staatliche Vogelschutzwarte im ehemaligen Pfarrhaus in Steckby im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Foto: Stefan Fischer Stefan Fischer, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, bei der Beringung einer jungen Wiesenweihe. Foto: René Fonger 2
Im Projekt werden die Grundlagen für ein langfristiges Umsetzungsprojekte zum langfristigen, nationalen Schutz der Wiesenweihe erarbeitet.
Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung eines nationalen Artenhilfsprogramms für die Wiesenweihe" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Verband für Arten- und Biotopschutz.
Norden/Hannover.. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Es ist neun Uhr vormittags, als Stefan Beilke von der noch jungen NLWKN-Naturschutzstation Wendland-Drawehn (Landkreis Lüchow-Dannenberg) auf einem goldgelben Gerstenfeld irgendwo im Osten Niedersachsens seinen geschulten Blick schweifen lässt. Scheinbar gottverlassen steht der 60-Jährige bis zur Hüfte im Korn – Korn, das nur einen Tag später schon im Silo eines nahegelegenen Hofes landen soll. Ein Knistern auf Kanal drei, ein kurzes Rauschen, dann eine vertraute Stimme über Walkie-Talkie: „Stefan, Du bist etwa zwei Meter zu weit westlich“. Der Mann, zu dem die trotz Funkübertragung immer noch sonore Stimme gehört, heißt Manfred Schaaf. Der pensionierte Landmaschinenmechaniker ist Mitglied der Avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg e.V.. Er steht rund drei Fußballfeldlängen entfernt am Kofferraum eines blauen Kombis. Auch Schaaf lässt den Blick schweifen – wenn auch nur indirekt: Mit einer sanften Drehbewegung justiert er immer wieder die Optik seines Spektivs nach, erst auf den halb im Kornfeld verschwundenen Kollegen, dann wieder auf jene hochgewachsene Eiche, die einige hundert Meter weiter hinten am Horizont aufragt und bei der heutigen Suche als Peilmarke dient. Wonach beide Männer, jeder auf seine Weise, Ausschau halten, ist rund 50 Zentimeter klein und hat eine in der modernen Welt mitunter fatale Angewohnheit: Denn die Wiesenweihe, ein Greifvogel aus der Familie der Habichte, bevorzugt bereits seit einigen Jahrzehnten bei der Brut Getreidefelder, seit ihre von Röhricht und Schilfrohr geprägten natürlichen Lebensräume in Mitteleuropa weitgehend zerstört sind. In Niedersachsen brüten heute regelmäßig rund 100 Paare dieser streng geschützten Art, überwiegend verteilt auf drei Verbreitungsschwerpunkte. Einer davon befindet sich seit Langem mit durchschnittlich rund zehn Paaren im Landkreis Lüchow-Dannenberg – und damit im Einsatzgebiet von Stefan Beilke und Manfred Schaaf. Die beiden Naturschützer sind an diesem warmen Frühsommermorgen im Einsatz, um Neststandorte zu markieren und sie so vor der Zerstörung durch Erntemaschinen zu bewahren. Hierfür müssen die Brutplätze der Wiesenweihe per Linienpeilung lokalisiert und zusammen mit den Landbewirtschaftern gesichert werden. Neben Fernglas und Spektiv, dessen Fokus inzwischen wieder ganz auf Stefan Beilke ruht, ist eine infrarotfähige Drohne dabei ein weiteres wichtiges Werkzeug. „Mit ihr lässt sich später die Situation in bereits ausfindig gemachten und markierten Nestern aus der Luft kontrollieren“, erklärt Manfred Schaaf. Während der ehrenamtliche Mitarbeiter im Wiesenweihen-Schutz das Feld aus der Ferne im Blick hat, kämpft sich Stefan Beilke mit vorsichtigen Schritten weiter durch die erntereife Gerste vor. Die Einsätze der beiden Männer, denen anzumerken ist, dass sie längst ein eingespieltes Team geworden sind, sie folgen einem festen Muster: Erst ein Knistern im Funkgerät – wenig später knistert es erneut, diesmal unter den Schuhen von Beilke, der sich, mit mehreren mannshohen Holzstangen ausgestattet , Meter für Meter auf möglichst gerade Linie durch das Kornfeld vorarbeitet. Dies alles, um ein anderes, ein in der Regel überhörtes, ein fatales letztes Knistern zu verhindern: Das Knistern, wenn ein Gelege der Wiesenweihe, die sich zur Balz und Brut in Niedersachsens Kornfeldern niederlässt, von einem Mähdrescher im Bruchteil einer Sekunde vernichtet wird. Mit Markierstangen und Funkgerät durchschreitet Stefan Beilke das Feld auf der Suche nach dem Horst der Wiesenweihe (Bild: Hermann Feuchter). Aufmerksam beobachten die Elterntiere den Einsatz aus luftiger Höhe. Ausgewachsene Wiesenweihen erreichen eine Spannweite von über einem Meter (Bild: Helmut Schnieder). Keine Chance gegen moderne Landmaschinen Keine Chance gegen moderne Landmaschinen „Gegen moderne landwirtschaftliche Maschinen mit einer Arbeitsbreite von zehn Metern und mehr haben Bodenbrüter wie die Wiesenweihe keine Chance“, betont Beilke, der zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Landwirten lobt: „Hier erleben wir in der Regel sehr viel Verständnis und Kooperationsbereitschaft“. 2024 rückten die Naturschützer dabei bereits besonders früh zu ihren gemeinsamen Rettungseinsätzen aus, denn nicht nur die Ernte selbst bedroht den Bruterfolg der Wiesenweihe. „Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit Anfang Mai musste die Gerste vielerorts beregnet werden. Dies erforderte eine noch frühere Suche der Nester, um sie vor der intensiven Beregnung, die in der Regel zur Nestaufgabe führt, zu schützen“, erklärt Manfred Schaaf, während sein Blick weiter gebannt dem im Kornfeld halb verschwundenen Kollegen folgt. Noch drei Schritte, dann: ein dünnes „pii-ii“. Und nochmal: „pii-ii“, irgendwo von rechts. Der von Jungvögeln der Wiesenweihe gern genutzte Hunger-Ruf, er ist ein untrügliches Zeichen: Beilke ist seinem Ziel, dem zweiten Horst der Wiesenweihe in diesem Kornfeld, ganz nah. Die Jungvögel im Nest sind bereits geschlüpft. Sie halten sich nun noch gut drei bis vier Wochen in Nestnähe auf, wo sie mit Nahrung versorgt werden. Noch ein paar Meter, dann steckt der Naturschützer eine der mitgebrachten, mit grüner Farbe markierten und damit hoffentlich weithin sichtbaren Holzstangen in die Erde. Wurde ein Nest auf diese Weise erfolgreich vor landwirtschaftlichen Maschinen geschützt, ist der weitere Bruterfolg der Wiesenweihen vor allem vom Nahrungsangebot abhängig. Mäuse, aber auch Kleinvögel und Großinsekten stehen auf dem Speiseplan der Bodenbrüter, deren Muttertier bereits wieder aufmerksam über dem Gerstenfeld kreist. Für Stefan Beilke und Manfred Schaaf ist mit der gerade vorgenommenen Markierung der Einsatz auf diesem Kornfeld nach rund einer Stunde fast abgeschlossen. Morgen wird die Ernte eingefahren. Schnell stellen die beiden Naturschützer noch einen mobilen Zaun zum Schutz vor Prädatoren wie Füchsen auf. Ob ihre Anstrengungen von Erfolg gekrönt sein werden, wird sich erst etwas später zeigen. Über den weiteren Verlauf und das Ergebnis der diesjährigen Wiesenweihen-Brutsaison in ihrem Gebiet mit aktuell zwölf Paaren werden sie voraussichtlich im August im Blog der niedersächsischen Naturschutzstationen informieren ( www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutzvorort ). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der Wiesenweihen-Schutz wird in Niedersachsen durch die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN koordiniert. Über die Wiesenweihe und die Schutzbemühungen rund um diese Art ist ein Flyer des NLWKN erschienen, vgl. www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/naturschutz-im-nlwkn-42197.html Alle Bilder zum Download: Alle Bilder zum Download: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/T897Ln9XjeMycgX Passwort: Wiesenweihe2024
Das Gebiet liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts und erstreckt sich in der Unteren Havelniederung zwischen Schollene / Schollener See und Havelberg im sog. „Elb- Havelwinkel“ Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Brandenburg. Auf brandenburgischer Seite umfasst es den Gülper See bis zur Ortschaft Kietz und die Havelniederung östlich des Schollener Sees bis zum Hohennauener See. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Wiesenflächen, die von Deichen, Kanälen und Gräben durchzogen werden. Entlang der Havel befinden sich Altwässer, Seen, Röhrichte, Weidensäume und Reste von Auewäldern. Der Schollener und der Gülper See (östlich der Havel auf brandenburgischer Seite gelegen) sind eutrophe Flachwasserseen, die sich in nicht mehr durchflossenen Flussbecken bildeten, nachdem Schluffe und Tone sie nach unten abdichteten. Die Überschwemmungslandschaft der naturnahen, extensiv genutzten Flussaue und die Verlandungsseen haben große Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten sowie für zahlreiche andere auf Feuchtgebiete angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Der Schollener See besitzt eine Größe von ca. 120 ha und ist durchschnittlich 1-2 m tief. Auf Grund der geringen Wassertiefe findet man hier ausgedehnte teils schwimmende Röhrichte in denen Sumpffarn, Sumpfbrennnessel, welche hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht, und Großes Nixkraut wachsen. Kleinflächig haben sich Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet, in denen die seltene Orchidee Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) gedeiht. In den Gewässern sind zahlreiche Tierarten des Anhang II der FFH-RL zu Hause wie Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Fischotter und Biber. Überragende Bedeutung hat das Gebiet für den nationalen und internationalen Vogelschutz. Brütende und rastende Vogelarten, für die dieses besondere Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, sind u.a. folgende Arten, die teilweise auch geschützte Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind: Das Schutzgebiet, in dem jährlich mehr als 20.000 Wasservögel rasten, ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland. Zu den Gästen zählen Saatgänse (Tundra- und Waldsaatgänse), Blässgänse, Graugänse und Kraniche, aber auch Spieß- und Löffelenten, die in großen Populationen auftreten. In ebenfalls größeren Individuenzahlen kommen Sing- und Zwergschwan, Weißwangengans und Zwergsäger vor. Auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zahlreich vertreten. Herausragende Bedeutung besitzt das Gebiet für Greifvogelarten, die das Gebiet als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet nutzen. Es sind v. a. Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe und Rotmilan zu nennen. Die vernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Schilf- und Röhrichtbestände bieten Wiesenvogelarten wie Wachtelkönig, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz bzw. Rohr- und Zwergdommel, Rot- und Schwarzhalstaucher wichtige Bruthabitate. Der Verlandungsgürtel des Schollener Sees beherbergt das größte kontinuierliche Brutvorkommen des Blaukehlchens in Sachsen-Anhalt. Eine Charakterart des Gebietes ist der Weißstorch, der auch in den Ortschaften weit verbreitet ist. In den Bruchwäldern nisten Kraniche. Das Gebiet ist der einzige bekannte Brutplatz der Weißbartseeschwalbe in LSA. Auch für die Trauer- und Flussseeschwalbe hat das Gebiet überregionale Bedeutung. Der Eisvogel kommt an geeigneten Uferabbrüchen vor. In den Eichenwäldern brüten der Mittelspecht und der Schwarzspecht vorwiegend in alten Baumreihen. Auch Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Ortolan und Beutelmeise sind zu finden. Insgesamt geht man von ca. 120 regelmäßigen Brutvogelarten im Gebiet aus. Letzte Aktualisierung: 10.07.2020
Das Projekt "REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Machbarkeitsstudie zur Erarbeitung eines bundesweiten Artenhilfsprogramms für die Wiesenweihe; Teilvorhaben des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Dachverband Deutscher Avifaunisten e.V..
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Vorkommensdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Vorkommensdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Vorkommensdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
null Umweltministerium aktualisiert Hinweispapiere zur Genehmigungspraxis bei Windkraftanlagen Das Umweltministerium hat gemeinsam mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen zusammengeführt und neu gefasst. „Investoren und Projektierer erhalten jetzt eine weitere Handreichung für die Anforderungen an ihre Genehmigungsunterlagen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (19.01.) in Stuttgart. Ziel ist, mit den neuen Papieren dazu beizutragen, Genehmigungsverfahren insgesamt transparenter und zügiger zu machen. Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektierer jetzt bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den bisherigen Hinweispapieren oder mit dem aktualisierten Hinweispapier arbeiten, erläuterte Untersteller. „Wir wollen zunächst Erfahrungen in der Praxis sammeln und dann eventuell an der einen oder anderen Stelle optimieren. So stellen wir sicher, dass wir unsere Ziele, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, transparenter zu machen und zu beschleunigen, bestmöglich erreichen.“ Untersteller bezeichnete die aktualisierten Hinweise als wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Windenergie im Land: „Es ist in den vergangenen Jahren zunehmend schwierig geworden, Anträge zügig zu bescheiden und dafür einen nachvollziehbaren, rechtssicheren Bewertungsmaßstab im Verhältnis von Artenschutz und Windkraft anlegen zu können. Darauf haben wir reagiert.“ LUBW-Präsidentin Eva Bell erläutert: „Wir haben die Hinweispapiere überarbeitet und einen Standard geschaffen, der Genehmigungsverfahren beschleunigen soll und zugleich Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Grundlage für die Überarbeitung waren Praxis-Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Diskussionen mit Beteiligten.“ Im Ergebnis werden die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren jetzt besser strukturiert. So wird der Erfassungsaufwand für windkraftempfindliche Vogelarten an einem potenziellen Standort nach Möglichkeit reduziert sowie der Bewertungsmaßstab für die Feststellung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser Arten konkretisiert. · Änderungen im Vergleich zu bisher gibt es unter anderem bei der Abstandsbetrachtung brütender Vogelpaare von einer geplanten Anlage. Für 13 Arten wurde der Prüfbereich um einen Standort insgesamt verkleinert, bei vier Arten wurde der artspezifische Mindestabstand reduziert. · Neu im Hinweispapier ist die Definition eines Nahbereichs von 300 Metern um einen Brutplatz, in dem für „kollisionsgefährdete Arten“ in der Regel von einem signifikanten Tötungsrisiko ausgegangen werden muss. · Neu ist auch eine klar beschriebene gestufte Vorgehensweise bei der Einschätzung des Tötungsrisikos. Damit wird das Verfahren transparenter und rechtssicherer. · Rohr-, Korn- und Wiesenweihe sowie Uhu gelten nur noch dann als kollisionsgefährdet, wenn die Rotorunterkante der Windkraftanlage weniger als 50 beziehungsweise 80 Meter über dem Boden ist. · Für den regelmäßig zu erfassenden Rotmilan wurden Fallgruppen gebildet, um die Erfassung und Bewertung auf Basis von Siedlungsdichte- und Abstandsbetrachtungen zu erleichtern sowie mögliche Vermeidungsmaßnahmen klarer zu beschreiben. „Die aktuellen Hinweise für die künftige Genehmigungspraxis sind das Ergebnis eines umfassenden und sehr sachorientierten Prozesses“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Windkraftbranche war in diesen Prozess ebenso eingebunden wie die Naturschutzverbände. Ich denke, dass wir damit sowohl dem Artenschutz als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen.“ LUBW-Präsidentin Bell sicherte zu: „Sobald sich belastbare neue Entwicklungen ergeben, beispielsweise bei Vermeidungsmaßnahmen technischer Art oder es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Tötungsrisiken gibt, wird das Hinweispapier entsprechend weiterentwickelt.“ Die „ Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen “ und den Einführungserlass des Umweltministeriums vom 18.01.2021 finden Sie unter folgendem Link bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Heute, am 4. Oktober 2017 beginnt landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden können ab sofort alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Im Altmarkkreis Salzwedel sind sechs Kommunen mit 26 zu sichernden NATURA 2000-Gebieten zu beteiligen. Das europäische NATURA 2000-Schutzgebietsnetz besteht aus über 25.000 Schutzgebieten, 298 davon befinden sich in Sachsen-Anhalt. Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt beauftragt, bis Ende 2018 ein öffentliches Ausweisungsverfahren für die bisher noch nicht rechtlich gesicherten NATURA 2000-Gebiete durchzuführen. Noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen. ?Diese dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte Beteiligung war dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen. Uns ist es wichtig, mit den Betroffenen in den Dialog zu gehen, denn nur durch eine gemeinsame Umsetzung mit den Nutzergruppen können wir die Ziele von NATURA 2000 erreichen?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, heute bei der Präsentation des Verfahrens. ?Das war sehr aufwendig, aber aus unserer Sicht auch fruchtbringend und zielführend. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses vorgelagerte Beteiligungsverfahren und die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit rechtlich nicht vorgeschrieben sind. Wir sind aber der Auffassung, dass dies der richtige Weg ist, um eine Akzeptanz zu erreichen?, so der Präsident weiter.Zusätzlich zu den rund 180 Terminen und Erörterungsrunden vor Ort hatte das Landesverwaltungsamt frühzeitig eine Webseite und einen Facebook-Account mit Informationen zum NATURA 2000-Verfahren erstellt. Die NATURA 2000-Webseite dient der Bereitstellung von relevanten Informationen zum Verfahren und informiert transparent über die einzelnen Phasen, um eine breite Beteiligung zu gewährleisten. Adresse: https://www.natura2000-lsa.deIn Vorbereitung des am 4. Oktober beginnenden öffentlichen Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 2.500 Karten gedruckt. Die betroffenen Gemeinden erhielten je nach der NATURA 2000-Kulisse in ihrem Zuständigkeitsbereich einen bis mehrere Aktenordner und zugehöriges Kartenmaterial zur Auslegung. Natürlich stehen alle Informationen ab 4. Oktober auch online zur Verfügung. Zudem ist es ab dann auch möglich, Stellungnahmen online einzureichen. Das Landesverwaltungsamt rät den Einwendern zur Nutzung der bereitgestellten Online-Plattform. Adresse: https://www.online-beteiligung.de/natura-lsa/Nach dem 4. Dezember beginnt die Auswertung der Stellungnahmen und die Überarbeitung des Entwurfs der entsprechenden Landesverordnung. ?Wir wünschen uns eine rege Beteiligung am öffentlichen Verfahren, um so auf die Belange aller Interessengruppen eingehen zu können und damit eine möglichst große Akzeptanz für dieses wichtige europäische Projekt zu erzielen. Die große Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Interessen, die im Beteiligungsverfahren geäußert wurden, in eine ausgewogene Entscheidung und damit in die entsprechende Verordnung fließen zu lassen?, so Thomas Pleye abschließend.Altmarkkreis Salzwedel Anzahl der Gebiete: 26Anzahl der betroffenen Gemeinden: 6Beispiel: FFH-Gebiet ?Kellerberge nordöstlich Gardelegen?- Durch ehemalige militärische Nutzung geprägtes Gebiet aus Trockenheiden, Sandmagerrasen und Eichenwäldern mit typischen Arten trockener Standorte- mit offenen Sandstellen und Sandtrockenrasen durchsetzte Zwergstrauchheiden (Calluna vulgaris) bieten idealen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche wärmeliebende Insekten --> Heidekraut-Sandbiene (Andrena fuscipes)- Zauneidechse (Lacerta agilis) profitiert von deckungsreichen und gut strukturierten Lebensräumen des FFH-Gebietes - Kreuzkröte (Bufo calamita) erfreut sich an dem reich gedeckten Tisch in der Heidelandschaft- Die besonderen halboffenen Lebensräume des Schutzgebietes bieten seltenen, spezialisierten Vogelarten eine gute Nahrungs- und Fortpflanzungsstätte wie Heidelerche (Lullula aborea)- neben zahlreichen Raubvögeln wie Wiesenweihe (Circus pygargus), Raufußkauz (Aegolius funereus) und Wespenbussard (Pernis apivorus) finden Leitarten der Heiden hier einen Rückzugsort: Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Wiedehopf (Upupa epops).- Verzahnung der verschiedenen Offenlandlebensräume mit den Vorwäldern bis hin zu den dichteren Mischwäldern wie dem bodensauren Eichenwald, ist besonders wertvoll und bildet den Charakter des Gebietes- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula), Braunes Langohr (Plecotus auritus) und die kleinste europäische Fledermausart, die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) kommen vor- ehemalige militärische Nutzung trug durch Offenhaltung des Gebietes maßgeblich zur Entwicklung der Heidelandschaft bei und schuf hervorragende Bedingungen für die Calluna-Heide- kontrolliertes Brennen stellt eine bewährte Maßnahme zur Verjüngung und Beseitigung konkurrierender Arten in den Kellerbergen dar und wurde bereits mehrmals, u.a. durch das Büro für Ökologie und Naturschutz RANA und die Feuerwehr der Stadt Gardelegen, durchgeführt- Nr. 1 der Heidepfleger sind allerdings die Heideschnucken eines ortsansässigen Schäfers, der schon seit 1992 die Flächen des FFH-Gebietes bewirtschaftetHintergrundWarum Naturschutz, warum NATURA 2000?Vor mehr als 20 Jahren wurde das europaweite Schutzgebietsnetz ?NATURA 2000? ins Leben gerufen. Seitdem entstand ein Netzwerk aus Gebieten, um besonders wertvolle, seltene oder gefährdete Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen Lebensräumen zu schützen. Über 25.000 Schutzgebiete ziehen sich durch ganz Europa. Im Bundesland Sachsen-Anhalt bestehen 266 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) und 32 Vogelschutzgebiete (SPA).NATURA 2000 schützt Arten und LebensräumeAlle Mitgliedsstaaten der europäischen Union haben sich zusammengetan und ein Netz an Schutzgebieten geschaffen, das sich durch ganz Europa zieht und die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichern hilft. Das Projekt trägt den Namen ?NATURA 2000? und ist bisher weltweit einmalig. Dabei haben sich die Länder darauf verständigt, eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope umfassen oder besonders schützenswerten Arten eine Heimat bieten, als NATURA 2000-Gebiete zu melden und zu sichern. In diesen Gebieten besteht das so genannte ?Verschlechterungsverbot?. Das heißt, in diesen Gebieten ist ein günstiger Erhaltungszustand von schützenswerten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren. Die Unterschutzstellung bedeutet nicht die Aufgabe der Nutzung der Gebiete, sondern zielt auf den Erhalt naturnah bewirtschafteter und dadurch artenreicher und vielfältiger Kulturlandschaften ab. Grundlage für die Entscheidung, welche Gebiete als NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden, sind die EU-Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-Richtlinie) der EU. Beide Richtlinien bezeichnen schützenswerte Lebensraumtypen sowie Tiere und Pflanzen. Auch Deutschland und somit Sachsen-Anhalt ist in dieses Netzwerk eingebunden. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de