Halle (Saale), 22.02.2022 Vogelschutzwarte Steckby: 90 Jahre staatliche Die Präsidentin Anerkennung Die Staatliche Vogelschutzwarte Steckby bei Zerbst gehört zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands. Sie wurde 1920 gegründet und im Februar 1932 zur „Staatlich anerkannten Muster- und Versuchsstation für Vogelschutz" ernannt. Vorrangiges Ziel war damals, forstschädigende Insekten mit ihren natürlichen Feinden, vor allem durch die Anbringung von Nistkästen, zu bekämpfen, und dies wissenschaftlich zu begleiten. Heute ist die Einrichtung Teil des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und ihre Aufgaben sind erheblich umfangreicher. Neben der Bestandserfassung der Vogelarten in Sachsen-Anhalt und der Einschätzung ihrer Bestandstrends, gehören dazu die Entwicklung von Schutzstrategien für gefährdete Vogelarten, die Beurteilung des Einflusses von Eingriffen und Infrastrukturmaßnahmen auf die Vogelwelt, die Erfüllung internationaler Berichtspflichten, die Koordination der wissenschaftlichen Vogelberingung sowie die Information von Behörden und Bürgern zu allen Belangen des Vogelschutzes. Außerdem unterstützt die Vogelschutzwarte mit naturschutzfachlichem Sachverstand Schutz- und Wiederansiedlungsprojekte für gefährdete Vogelarten. Bei der regelmäßigen landesweiten Erfassung der Vogelbestände und der wissenschaftlichen Vogelberingung werden die vier Mitarbeiter der Pressemitteilung Nr.: 04/2022 Staatlichen Vogelschutzwarte von etwa 400 ehrenamtlichen praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Vogelbeobachtern unterstützt. Für sie und andere Interessierte ist anlässlich des Jubiläums für September 2022 ein Tag der offenen Tür Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) in der Vogelschutzwarte geplant. Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1 Ihren Sitz hat die Staatliche Vogelschutzwarte im ehemaligen Pfarrhaus in Steckby im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Foto: Stefan Fischer Stefan Fischer, Mitarbeiter der Staatlichen Vogelschutzwarte, bei der Beringung einer jungen Wiesenweihe. Foto: René Fonger 2
Das Gebiet liegt im Nordosten Sachsen-Anhalts und erstreckt sich in der Unteren Havelniederung zwischen Schollene / Schollener See und Havelberg im sog. „Elb- Havelwinkel“ Sachsen-Anhalts an der Grenze zu Brandenburg. Auf brandenburgischer Seite umfasst es den Gülper See bis zur Ortschaft Kietz und die Havelniederung östlich des Schollener Sees bis zum Hohennauener See. Die Landschaft ist geprägt von ausgedehnten Wiesenflächen, die von Deichen, Kanälen und Gräben durchzogen werden. Entlang der Havel befinden sich Altwässer, Seen, Röhrichte, Weidensäume und Reste von Auewäldern. Der Schollener und der Gülper See (östlich der Havel auf brandenburgischer Seite gelegen) sind eutrophe Flachwasserseen, die sich in nicht mehr durchflossenen Flussbecken bildeten, nachdem Schluffe und Tone sie nach unten abdichteten. Die Überschwemmungslandschaft der naturnahen, extensiv genutzten Flussaue und die Verlandungsseen haben große Bedeutung für brütende, rastende und überwinternde Vogelarten sowie für zahlreiche andere auf Feuchtgebiete angewiesene Tier- und Pflanzenarten. Der Schollener See besitzt eine Größe von ca. 120 ha und ist durchschnittlich 1-2 m tief. Auf Grund der geringen Wassertiefe findet man hier ausgedehnte teils schwimmende Röhrichte in denen Sumpffarn, Sumpfbrennnessel, welche hier ihre westliche Verbreitungsgrenze erreicht, und Großes Nixkraut wachsen. Kleinflächig haben sich Übergangs- und Schwingrasenmoore ausgebildet, in denen die seltene Orchidee Sumpfglanzkraut (Liparis loeselii) gedeiht. In den Gewässern sind zahlreiche Tierarten des Anhang II der FFH-RL zu Hause wie Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Bitterling, Schlammpeitzger, Rotbauchunke, Kammmolch, Fischotter und Biber. Überragende Bedeutung hat das Gebiet für den nationalen und internationalen Vogelschutz. Brütende und rastende Vogelarten, für die dieses besondere Schutzgebiet ausgewiesen worden ist, sind u.a. folgende Arten, die teilweise auch geschützte Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sind: Das Schutzgebiet, in dem jährlich mehr als 20.000 Wasservögel rasten, ist eines der bedeutendsten Rastgebiete für Wat- und Wasservögel im mitteleuropäischen Binnenland. Zu den Gästen zählen Saatgänse (Tundra- und Waldsaatgänse), Blässgänse, Graugänse und Kraniche, aber auch Spieß- und Löffelenten, die in großen Populationen auftreten. In ebenfalls größeren Individuenzahlen kommen Sing- und Zwergschwan, Weißwangengans und Zwergsäger vor. Auch Limikolen wie Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zahlreich vertreten. Herausragende Bedeutung besitzt das Gebiet für Greifvogelarten, die das Gebiet als Durchzugs- und Überwinterungsgebiet nutzen. Es sind v. a. Seeadler, Kornweihe, Wiesenweihe und Rotmilan zu nennen. Die vernässte Feuchtwiesen und ausgedehnte Schilf- und Röhrichtbestände bieten Wiesenvogelarten wie Wachtelkönig, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz bzw. Rohr- und Zwergdommel, Rot- und Schwarzhalstaucher wichtige Bruthabitate. Der Verlandungsgürtel des Schollener Sees beherbergt das größte kontinuierliche Brutvorkommen des Blaukehlchens in Sachsen-Anhalt. Eine Charakterart des Gebietes ist der Weißstorch, der auch in den Ortschaften weit verbreitet ist. In den Bruchwäldern nisten Kraniche. Das Gebiet ist der einzige bekannte Brutplatz der Weißbartseeschwalbe in LSA. Auch für die Trauer- und Flussseeschwalbe hat das Gebiet überregionale Bedeutung. Der Eisvogel kommt an geeigneten Uferabbrüchen vor. In den Eichenwäldern brüten der Mittelspecht und der Schwarzspecht vorwiegend in alten Baumreihen. Auch Neuntöter, Raubwürger, Sperbergrasmücke, Ortolan und Beutelmeise sind zu finden. Insgesamt geht man von ca. 120 regelmäßigen Brutvogelarten im Gebiet aus. Letzte Aktualisierung: 10.07.2020
Im Projekt werden die Grundlagen für ein langfristiges Umsetzungsprojekte zum langfristigen, nationalen Schutz der Wiesenweihe erarbeitet.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (W) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Norden/Hannover.. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Wenn Stefan Beilke von einem erfolgreichen Tag auf dem Feld nach Hause kommt, hat er keine Ernte eingefahren, kein Korn gedroschen und keine Saat ausgebracht. Dafür hat der Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – wenn alles optimal läuft – wertvolle Bestände der seltenen Wiesenweihe vor dem Mähtod bewahrt. Denn nicht nur Rehkitze fallen regelmäßig modernen Großflächenmähwerken zum Opfer. Eine Reportage vom Feldrand. Es ist neun Uhr vormittags, als Stefan Beilke von der noch jungen NLWKN-Naturschutzstation Wendland-Drawehn (Landkreis Lüchow-Dannenberg) auf einem goldgelben Gerstenfeld irgendwo im Osten Niedersachsens seinen geschulten Blick schweifen lässt. Scheinbar gottverlassen steht der 60-Jährige bis zur Hüfte im Korn – Korn, das nur einen Tag später schon im Silo eines nahegelegenen Hofes landen soll. Ein Knistern auf Kanal drei, ein kurzes Rauschen, dann eine vertraute Stimme über Walkie-Talkie: „Stefan, Du bist etwa zwei Meter zu weit westlich“. Der Mann, zu dem die trotz Funkübertragung immer noch sonore Stimme gehört, heißt Manfred Schaaf. Der pensionierte Landmaschinenmechaniker ist Mitglied der Avifaunistischen Arbeitsgemeinschaft Lüchow-Dannenberg e.V.. Er steht rund drei Fußballfeldlängen entfernt am Kofferraum eines blauen Kombis. Auch Schaaf lässt den Blick schweifen – wenn auch nur indirekt: Mit einer sanften Drehbewegung justiert er immer wieder die Optik seines Spektivs nach, erst auf den halb im Kornfeld verschwundenen Kollegen, dann wieder auf jene hochgewachsene Eiche, die einige hundert Meter weiter hinten am Horizont aufragt und bei der heutigen Suche als Peilmarke dient. Wonach beide Männer, jeder auf seine Weise, Ausschau halten, ist rund 50 Zentimeter klein und hat eine in der modernen Welt mitunter fatale Angewohnheit: Denn die Wiesenweihe, ein Greifvogel aus der Familie der Habichte, bevorzugt bereits seit einigen Jahrzehnten bei der Brut Getreidefelder, seit ihre von Röhricht und Schilfrohr geprägten natürlichen Lebensräume in Mitteleuropa weitgehend zerstört sind. In Niedersachsen brüten heute regelmäßig rund 100 Paare dieser streng geschützten Art, überwiegend verteilt auf drei Verbreitungsschwerpunkte. Einer davon befindet sich seit Langem mit durchschnittlich rund zehn Paaren im Landkreis Lüchow-Dannenberg – und damit im Einsatzgebiet von Stefan Beilke und Manfred Schaaf. Die beiden Naturschützer sind an diesem warmen Frühsommermorgen im Einsatz, um Neststandorte zu markieren und sie so vor der Zerstörung durch Erntemaschinen zu bewahren. Hierfür müssen die Brutplätze der Wiesenweihe per Linienpeilung lokalisiert und zusammen mit den Landbewirtschaftern gesichert werden. Neben Fernglas und Spektiv, dessen Fokus inzwischen wieder ganz auf Stefan Beilke ruht, ist eine infrarotfähige Drohne dabei ein weiteres wichtiges Werkzeug. „Mit ihr lässt sich später die Situation in bereits ausfindig gemachten und markierten Nestern aus der Luft kontrollieren“, erklärt Manfred Schaaf. Während der ehrenamtliche Mitarbeiter im Wiesenweihen-Schutz das Feld aus der Ferne im Blick hat, kämpft sich Stefan Beilke mit vorsichtigen Schritten weiter durch die erntereife Gerste vor. Die Einsätze der beiden Männer, denen anzumerken ist, dass sie längst ein eingespieltes Team geworden sind, sie folgen einem festen Muster: Erst ein Knistern im Funkgerät – wenig später knistert es erneut, diesmal unter den Schuhen von Beilke, der sich, mit mehreren mannshohen Holzstangen ausgestattet , Meter für Meter auf möglichst gerade Linie durch das Kornfeld vorarbeitet. Dies alles, um ein anderes, ein in der Regel überhörtes, ein fatales letztes Knistern zu verhindern: Das Knistern, wenn ein Gelege der Wiesenweihe, die sich zur Balz und Brut in Niedersachsens Kornfeldern niederlässt, von einem Mähdrescher im Bruchteil einer Sekunde vernichtet wird. Mit Markierstangen und Funkgerät durchschreitet Stefan Beilke das Feld auf der Suche nach dem Horst der Wiesenweihe (Bild: Hermann Feuchter). Aufmerksam beobachten die Elterntiere den Einsatz aus luftiger Höhe. Ausgewachsene Wiesenweihen erreichen eine Spannweite von über einem Meter (Bild: Helmut Schnieder). Keine Chance gegen moderne Landmaschinen Keine Chance gegen moderne Landmaschinen „Gegen moderne landwirtschaftliche Maschinen mit einer Arbeitsbreite von zehn Metern und mehr haben Bodenbrüter wie die Wiesenweihe keine Chance“, betont Beilke, der zugleich die gute Zusammenarbeit mit den Landwirten lobt: „Hier erleben wir in der Regel sehr viel Verständnis und Kooperationsbereitschaft“. 2024 rückten die Naturschützer dabei bereits besonders früh zu ihren gemeinsamen Rettungseinsätzen aus, denn nicht nur die Ernte selbst bedroht den Bruterfolg der Wiesenweihe. „Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit Anfang Mai musste die Gerste vielerorts beregnet werden. Dies erforderte eine noch frühere Suche der Nester, um sie vor der intensiven Beregnung, die in der Regel zur Nestaufgabe führt, zu schützen“, erklärt Manfred Schaaf, während sein Blick weiter gebannt dem im Kornfeld halb verschwundenen Kollegen folgt. Noch drei Schritte, dann: ein dünnes „pii-ii“. Und nochmal: „pii-ii“, irgendwo von rechts. Der von Jungvögeln der Wiesenweihe gern genutzte Hunger-Ruf, er ist ein untrügliches Zeichen: Beilke ist seinem Ziel, dem zweiten Horst der Wiesenweihe in diesem Kornfeld, ganz nah. Die Jungvögel im Nest sind bereits geschlüpft. Sie halten sich nun noch gut drei bis vier Wochen in Nestnähe auf, wo sie mit Nahrung versorgt werden. Noch ein paar Meter, dann steckt der Naturschützer eine der mitgebrachten, mit grüner Farbe markierten und damit hoffentlich weithin sichtbaren Holzstangen in die Erde. Wurde ein Nest auf diese Weise erfolgreich vor landwirtschaftlichen Maschinen geschützt, ist der weitere Bruterfolg der Wiesenweihen vor allem vom Nahrungsangebot abhängig. Mäuse, aber auch Kleinvögel und Großinsekten stehen auf dem Speiseplan der Bodenbrüter, deren Muttertier bereits wieder aufmerksam über dem Gerstenfeld kreist. Für Stefan Beilke und Manfred Schaaf ist mit der gerade vorgenommenen Markierung der Einsatz auf diesem Kornfeld nach rund einer Stunde fast abgeschlossen. Morgen wird die Ernte eingefahren. Schnell stellen die beiden Naturschützer noch einen mobilen Zaun zum Schutz vor Prädatoren wie Füchsen auf. Ob ihre Anstrengungen von Erfolg gekrönt sein werden, wird sich erst etwas später zeigen. Über den weiteren Verlauf und das Ergebnis der diesjährigen Wiesenweihen-Brutsaison in ihrem Gebiet mit aktuell zwölf Paaren werden sie voraussichtlich im August im Blog der niedersächsischen Naturschutzstationen informieren ( www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutzvorort ). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Abheben zum Kontrollflug: Zur Nestkontrolle setzen die Naturschützer eine infrarotfähige Drohne ein (Bild: Anne Rogge). Hintergrundinformation: Hintergrundinformation: Der Wiesenweihen-Schutz wird in Niedersachsen durch die Staatliche Vogelschutzwarte im NLWKN koordiniert. Über die Wiesenweihe und die Schutzbemühungen rund um diese Art ist ein Flyer des NLWKN erschienen, vgl. www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/naturschutz-im-nlwkn-42197.html Alle Bilder zum Download: Alle Bilder zum Download: https://nlwkn.hannit-share.de/index.php/s/T897Ln9XjeMycgX Passwort: Wiesenweihe2024
null Umweltministerium aktualisiert Hinweispapiere zur Genehmigungspraxis bei Windkraftanlagen Das Umweltministerium hat gemeinsam mit der LUBW Landesanstalt für Umwelt die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen zusammengeführt und neu gefasst. „Investoren und Projektierer erhalten jetzt eine weitere Handreichung für die Anforderungen an ihre Genehmigungsunterlagen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller heute (19.01.) in Stuttgart. Ziel ist, mit den neuen Papieren dazu beizutragen, Genehmigungsverfahren insgesamt transparenter und zügiger zu machen. Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektierer jetzt bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den bisherigen Hinweispapieren oder mit dem aktualisierten Hinweispapier arbeiten, erläuterte Untersteller. „Wir wollen zunächst Erfahrungen in der Praxis sammeln und dann eventuell an der einen oder anderen Stelle optimieren. So stellen wir sicher, dass wir unsere Ziele, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, transparenter zu machen und zu beschleunigen, bestmöglich erreichen.“ Untersteller bezeichnete die aktualisierten Hinweise als wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Windenergie im Land: „Es ist in den vergangenen Jahren zunehmend schwierig geworden, Anträge zügig zu bescheiden und dafür einen nachvollziehbaren, rechtssicheren Bewertungsmaßstab im Verhältnis von Artenschutz und Windkraft anlegen zu können. Darauf haben wir reagiert.“ LUBW-Präsidentin Eva Bell erläutert: „Wir haben die Hinweispapiere überarbeitet und einen Standard geschaffen, der Genehmigungsverfahren beschleunigen soll und zugleich Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Grundlage für die Überarbeitung waren Praxis-Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Diskussionen mit Beteiligten.“ Im Ergebnis werden die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren jetzt besser strukturiert. So wird der Erfassungsaufwand für windkraftempfindliche Vogelarten an einem potenziellen Standort nach Möglichkeit reduziert sowie der Bewertungsmaßstab für die Feststellung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser Arten konkretisiert. · Änderungen im Vergleich zu bisher gibt es unter anderem bei der Abstandsbetrachtung brütender Vogelpaare von einer geplanten Anlage. Für 13 Arten wurde der Prüfbereich um einen Standort insgesamt verkleinert, bei vier Arten wurde der artspezifische Mindestabstand reduziert. · Neu im Hinweispapier ist die Definition eines Nahbereichs von 300 Metern um einen Brutplatz, in dem für „kollisionsgefährdete Arten“ in der Regel von einem signifikanten Tötungsrisiko ausgegangen werden muss. · Neu ist auch eine klar beschriebene gestufte Vorgehensweise bei der Einschätzung des Tötungsrisikos. Damit wird das Verfahren transparenter und rechtssicherer. · Rohr-, Korn- und Wiesenweihe sowie Uhu gelten nur noch dann als kollisionsgefährdet, wenn die Rotorunterkante der Windkraftanlage weniger als 50 beziehungsweise 80 Meter über dem Boden ist. · Für den regelmäßig zu erfassenden Rotmilan wurden Fallgruppen gebildet, um die Erfassung und Bewertung auf Basis von Siedlungsdichte- und Abstandsbetrachtungen zu erleichtern sowie mögliche Vermeidungsmaßnahmen klarer zu beschreiben. „Die aktuellen Hinweise für die künftige Genehmigungspraxis sind das Ergebnis eines umfassenden und sehr sachorientierten Prozesses“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Windkraftbranche war in diesen Prozess ebenso eingebunden wie die Naturschutzverbände. Ich denke, dass wir damit sowohl dem Artenschutz als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen.“ LUBW-Präsidentin Bell sicherte zu: „Sobald sich belastbare neue Entwicklungen ergeben, beispielsweise bei Vermeidungsmaßnahmen technischer Art oder es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Tötungsrisiken gibt, wird das Hinweispapier entsprechend weiterentwickelt.“ Die „ Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen “ und den Einführungserlass des Umweltministeriums vom 18.01.2021 finden Sie unter folgendem Link bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/artenschutz-und-windkraft . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Magdeburg. Das Umweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm ?Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000? investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) stehen für die aktuelle Auswahlrunde 3,3 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden unter anderem Vorhaben für den Artenschutz, die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen, die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Umweltschutz und vielfältige weitere Maßnahmen zur Entwicklung der Artenvielfalt gefördert. ?Wir müssen jetzt das Artensterben stoppen?, mahnt Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert, ?um unseren Enkelkindern eine lebenswerte Welt zu hinterlassen.? Jeder könne dafür etwas tun, so die Ministerin. Deshalb fördere das Land Naturschutzprojekte unterschiedlicher Art. Die Besonderheit des Förderprogramms ist die Möglichkeit der fortlaufenden Antragstellung. Anträge, die bis zum 28. April 2020 vollständig und auf Förderfähigkeit abschließend geprüft bei der Bewilligungsbehörde vorliegen, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Anträge, die nicht berücksichtigt werden konnten, bleiben bis zum nächsten Auswahlstichtag in der Prüfung. Als Förderbudget für die auszuwählenden Anträge sind in diesem 9. Auswahllauf 3.280.000 Euro vorgesehen. ?Damit können die wichtigen mehrjährigen Projekte realisiert werden, mit denen wir langfristig die Natur unterstützen?, erläutert die Umweltministerin.Bisher wurden im Rahmen dieser Förderung beispielsweise auf dem Brocken die Naturschutzausstellung im Brockenhaus und besucherlenkende Maßnahmen im Außenbereich finanziert. In der Altmark konnte ein Schutzprojekt für die Wiesenweihe, ein gefährdeter Greifvogel, mit diesen EU-Mitteln durchgeführt werden.Hintergrund:Informationen und AntragsunterlagenWeitere Informationen und die Antragsunterlagen sind hier zu finden: https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/naturschutz/foerderung-naturschutz/#c232056Rechtsgrundlage für die Projektförderung sind die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Danach können unter anderem Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen Fördermittel beantragen. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung (Ansprechpartnerin: Frau Claudia Weber, Tel.: 0345 514 2603).FinanzierungDie Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der 75 Prozent der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 Prozent trägt das Land Sachsen-Anhalt. Informationen zur Wiesenweihe und dem geförderten Projekt des NABU: https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/front_content.php?idart=921&idcat=15&lang=1Informationen zur NATURA-2000-Ausstellung im Brockenhaus:https://www.nationalpark-harz.de/de/besucherzentren/brockenhaus-Foerderung/ Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] Greifvögel und Eulen in Rheinland-Pfalz www.umweltstiftung.rlp.de Bussarde, Wespenbussarde Falken Turmfalke Falco tinnunculus Baumfalke Falco subbuteo Wanderfalke Falco peregrinus ! ! Rotfußfalke Falco vespertinus! Merlin Falco columbarius Sperber Accipiter nisusHabicht Accipiter gentilis Habichtartige Sperber, Habicht und Milane Mäusebussard Buteo buteo Raufußbussard Buteo lagopus Wespenbussard Pernis apivorus ! Habichtartige Rotmilan Milvus milvus Weihen Schwarzmilan Milvus migrans Habichtartige ! ! Seeadler Haliaeetus albicillaSchlangenadler Circaetus gallicus Zwergohreule Otus scopsWaldohreule Asio otus Brutvogel Durchzügler Wintergast ! ! Adler, Schlangenadler Kornweihe Circus cyaneus ! Fischadler ! Sperlingskauz Glaucidium passerinum ! Rohrweihe Circus aeruginosus Fischadler Pandion haliaetus Steinkauz Athene noctua Steppenweihe Circus macrourus ! Eulen und Schleiereulen Waldkauz Strix aluco Wiesenweihe Circus pygargus ! ! Uhu Bubo buboSumpfohreule Asio flammeus ! Raufußkauz Aegolius funereusSchleiereule Tyto alba ! nach Anhang I der EU- Vogelschutzrichtlinie streng geschützt Fotos: Dieter Goebel-Berggold, Michael Heiss, Robert Kreinz, Oliver Richter, Markus Römhild, Rosl Rößner, Matthias Schäf, Markus Varesvuo Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz | Gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts | Vorstandsvorsitzende: Staatsministerin Ulrike Höfken | Geschäftsführer: Jochen Krebühl Habichtartige Mit freundlicher Unterstützung der GlücksSpirale, dem NABU Rheinland-Pfalz und der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz !
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Bund | 13 |
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