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Floods Reference Spatial Datasets reported under Floods Directive - version 2.0, Jul. 2024

The Floods Directive (FD) was adopted in 2007 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32007L0060). The purpose of the FD is to establish a framework for the assessment and management of flood risks, aiming at the reduction of the adverse consequences for human health, the environment, cultural heritage and economic activity associated with floods in the European Union. ‘Flood’ means the temporary covering by water of land not normally covered by water. This shall include floods from rivers, mountain torrents, Mediterranean ephemeral water courses, and floods from the sea in coastal areas, and may exclude floods from sewerage systems. This reference spatial dataset, reported under the Floods Directive, includes the areas of potential significant flood risk (APSFR), as they were lastly reported by the Member States to the European Commission, and the Units of Management (UoM).

Verlegung und Sanierung eines verrohrten Wildbaches bei Flur Nr. 321/3 und 322/2, Gemarkung Balderschwang

Aktuell ist der Wildbach im Bereich des Berghotel Ifenblick bereits verrohrt (DN 500). Die Verrohrung beginnt am Hang oberhalb des bestehenden Hotelgebäudes und endet in der landwirtschaftlichen Grünfläche südlich der Kreisstraße OA 9. Dabei verläuft die Verrohrung unter dem bestehenden Hotelgebäude und ein Teil der bisherigen Verrohrung muss aufgrund der Errichtung eines Gebäudes (Geschäfts- und Mitarbeiterhaus) verlegt werden. Durch eine Kamerabefahrung der Verrohrung wurde festgestellt, dass diese teilweise beschädigt ist und entsprechend saniert werden muss. Der Antragsteller plant daher die Verrohrung nach Osten aus dem Baufeld des Erweiterungsgebäudes zu verlegen. Hierzu werden zur Richtungsänderung Krümmer bzw. Formteile (Richtungsänderung < 45°) verwendet, um etwaige Energieverluste zu minimieren. Die Rohrleitung wird dadurch um ca. 3 m (ca. 1% der Gesamtlänge) länger. Die neue Verrohrung kann auf der neuen Trasse hergestellt werden und die bestehende Verrohrung kann bis zum Umschluss in Betrieb bleiben. Um die Gefahr einer Verklausung am Einlauf weiter zu minimieren wird auf das bestehende Betonbauwerk am Rohrein-lauf ein räumlicher Rechen (Stababstand 20 cm, Einlauffläche ca. 2 m²) montiert. Zusätzlich stellt ein ca. 50 m ober-halb des Verrohrungsbeginns gelegener Wall (mit Durchlass DN 1000) zum Schutz vor Steinschlag auch einen Schutz vor Geschiebe und Holz dar. Sollte dennoch das Wasser nicht über die Rohrleitung abfließen können, befindet sich im Nachgang noch ein Einlaufschacht, welcher das Wasser zusätzlich ins Rohr führt. Die Rohrleitung soll in den größten Teilen ihres Verlaufes (außerhalb des Hotelgebäudes) auf alter Trasse offen erneuert bzw. im Rahmen der Umverlegung neu verlegt werden. Im überbauten Bereich unter dem Hotelgebäude ist gemäß den Antragsunterlagen eine grabenlose Sanierung mittels „Inliner-Verfahren“ möglich. Die Abriebfestigkeit der hier verwendeten Liner-Materialien wurde im Darmstädter Verfahren (Kipprinnenversuch) nachgewiesen.

Schaffung der Durchgängigkeit des Wildbachs

Schaffung der Durchgängigkeit des Wildbach neben der Rütscher Straße in Aachen Laurensberg

Neues Verfahren

Hochwasserschutz am und Revitalisierung des Simbach (Gewässer 3. Ordnung, ausge-bauter Wildbach) in Simbach a. Inn, Planungsabschnitt PA 01: Hochwasserschutz Simbach a. Inn (Projektgebiet Bereich 1 von Fluss-km 0,150 bis 0,500) und Revitalisierung „Bachlandschaften“ (Projektgebiet Bereich 2 von Fluss-km 0,000 bis 0,150) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 74, 424/5, 638/3, 259/8, 424/3, 424, 424/8, 424/7, 424/6, 437/2, 524 (Bereich 1) und 431 (Bereich 2), Gemarkung und Stadt Simbach a. Inn

Antrag auf Plangenehmigung für den Objektschutz Wildbachgefährdung Wiederaufbau Königssee-Kunsteisbahn am Klingerbach, Gewässer III. Ordnung - Wildbach

Gegenstand des Vorhabens ist der Objektschutz für die Königssee-Kunsteisbahn (Bob- und Rodelbahn) in der Gemeinde Schönau a. Königssee gegenüber schadbringenden Abflüssen aus dem Klingerbach. Der Klingerbach, Wildbachkennnummer 414464, ist ein ausgebauter Wildbach (Gewässer III. Ordnung) und liegt in der Unterhaltslast des Freistaats Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (WWA TS). Der „Objektschutz Wildbachgefährdung, Klingerbach“ ist am Fuß des Grünsteins, am oberen Beginn der Kunsteisbahn geplant. Die Maßnahmen finden ca. 800 m vor Einmündung des Klingerbaches in die Königsseer Ache bzw. ca. 900 vom Ufer des Königssees entfernt statt. Der geplante „Objektschutz Wildbachgefährdung, Klingerbach“ besteht im Wesentlichen aus: • Gewässerausbau (Bau-km 0+000 bis 0+078) mit Geschiebedosiersperre (Bau-km 0+078 bis 0+088; Bauwerk mit Flachgründung und Spannweite bis zur Einbindung in die seitlichen Hangflanken von max. ca. 54 m; Höhe Sperrenflügel 714,50 bzw. 715,05 m ü. NHN, ca. 7,5 m über Sohle) mit Geschieberückhalt (Rückhaltevolumen von max. 6.900 m³ bei einem Verlandungswinkel von 15 %), Tosbecken, Unterhaltungswegen (Bau-km 0+050 bis ca. 0+080 und 0+000 bis 0+077) • Gewässerausbau Unterstrom der Dosiersperre (Bau-km 0+096 bis 0+133) Absturzbauwerk mit einem Sohlversatz von 1,35 m (Bau-km 0+133) Stützwand (Bau-km 0+088 bis 0+133, orografisch linksseitig) • dem Rückbau eines Großteils der bestehenden Ufersicherungen und Verfüllung des bestehenden Klingerbachbettes

Hochwasserschutz Pötschgraben, Reit im Winkl, Freistaat Bayern

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, beabsichtigt die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen im verrohrten Abschnitt des Pötschgrabens, einem als Wildbach klassifizierten Gewässer dritter Ordnung, in der Gemeinde Reit im Winkl zum Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis. Mit den vorliegenden Antragsunterlagen wird die Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG für den vorgesehenen Gewässerausbau beantragt. Das Vorhaben besteht aus einem verbesserten Einlauf im Bereich Pötschbichl, einem Wildholzrechen am Einlaufbauwerk Entfelden, der Verlegung und verbesserten Dimensionierung der Verrohrung im Ortsteil Entfelden nördlich und südlich der Bundesstraße B 305 bis zum Anschluss an den offenen Grabenverlauf und der Ertüchtigung der bestehenden Verrohrung im Bereich Groißenbach.

Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Drentwede

Die Pommer & Schwarz Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Am Wildbach 25 26639 Wiesmoor beantragt nach §§ 4 und 16 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26.09.2002 (BGBl. I. S. 3830)- in der zurzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 1.6.1, Buchstabe G,des Anhanges zur gleichnamigen Verordnung, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Betriebsgrundstück der Gemarkung Drentwede, Flur 3, Flurstück 5/1 in der Samtgemeinde Barnstorf.

Planfeststellung für Weitachbach Gewässer III. Ordnung, ausgebauter Wildbach - Hochwasserschutz

Mit dem Vorhaben soll der Hochwasserschutz für die Ortsteile Hundmühl, Weinzierl und den Ortsbereich Perach in der Gemeinde Perach gegen schadensbringende Abflüsse aus dem Weitbach verbessert werden. Der Schutzgedanke der oberstromigen Hochwasser-schutzmaßnahmen am Weitbach besteht in der Retention und der Filterung des Schwemm-holzes aus dem Abflussgeschehen im Hauzinger Bach, einem rechtsseitigen Zufluss des Weitbaches auf Höhe des Ortsteils Hundmühl sowie dem nachfolgenden abschnittsweisen Gewässerausbau (inkl. Freibord) des Weitbaches für die schadlose Durchleitung der HQ100 WB + 15 % Klimazuschlag. Für den Hauptort Perach sie die Maßnahme vor, durch den Gewässerausbau des Weitbaches den 100-jährlichen Bemessungsabfluss vom 30,2 m³/s (inkl. 5 % Geschiebe- und 15 % Klimazuschlag) bei einem Freibord von 1,0 m schadlos durch den Ortsbereich durchzuleiten.

Errichtung einer Uferstützmauer am Stubenbach für mehrere Bauvorhaben des Anwesen Im Wäldle 86, Balderschwang

Aufgrund der Nähe des geplanten Bauvorhabens der Köpfle Alpe AG (Errichtung eines Carports, einer Empfangsstation und Lounge im Bereich der Materialbahnstation der Köpfle Alpe auf dem Grundstück Flur Nr. 53/5, Gemarkung Balderschwang, Im Wäldle 86) zum Stubenbach ist am östl-chen Ufer des Stubenbachs die Errichtung einer Uferschutzmauer notwendig. Hierfür wurde eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung beantragt. Auf einer Länge von ca. 50 Metern soll auf der westlichen Seite des Flurstücks 53/5, Gemarkung Balderschwang, eine Uferstützmauer mit einer Höhe von bis zu 8 Metern (gemessen ab der Ober-kante der Bachsohle) errichtet werden. Diese Uferstützmauer dient der Sicherung der geplanten Bauvorhaben (Carport, Empfangsstation und Lounge) aufgrund der Nähe zum Gewässer. Auch soll hierdurch ein Schutz der Bauwerke vor Hochwasser erreicht werden. Gemäß der hydraulischen Untersuchung des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Koch in Kempten vom 08.02.2022 ist das gesamte Bauareal von einem hunderjährigen als auch einem extremen Hochwasserereignis geschützt. Eine Ge-fährdung besteht allerding bei Exremhochwasser, wenn die Kreisstraßenbrücke durch Schwemm-holz verklaust. Da dieser Fall durchaus möglich ist, wird eine hochwasserangepasste Bauweise empfohlen. Der Stubenbach ist im hier betreffenenden bereich ein nicht ausgebauter Wildbach. Hier ist also imemr damit zu rechnen, dass der Wildbach bei Hochwasserereignissen im Bachbett Erosionen verursacht. Sowohl Seiten- als auch Sohlerosionen sind möglich. Durch die geplante einseitige Ufersicherung entsteht grundsätzlich eine Abflussbeschleunigung bei Hochwasserabfluss. Dies verursacht erfahrungsgemäß regelmäßig eine Verschärfung der Sohlerosion. Eine Sohlerosion führt aber wieder zur Unterspülung der Uferverbauung. Somit werden grundsätzlich Maßnahmen gegen Sohlerosion notwendig. Zur besseren Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens, auf die nach dem UVPG genannten Schutzgüter, wurde ein entsprechendes Gutachten mit Prüfkatalog zur Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt (Herrn Dipl.-Ing. (FH) Michael Borth vom 31.05.2022). Die Art und das Ausmaß der Auswirkungen durch das geplante Vorhaben insbesondere die Größe des betroffenen Gebietes und die Anzahl der betroffenen Personen ist als gering zu bezeichnen. Ein grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen in die Umgebung ist nicht zu erwarten. Die Schwere und Komplexität durch das geplante Vorhaben ist gering. Die Wahrscheinlichkeit von negativen Auswirkungen durch das Vorhaben ist ebenfalls gering. Der voraussichtliche Zeitpunkt des Eintretens der Auswirkungen ist mit dem Beginn der Baumaßnahme gegeben. Nach Fertigstellung verändern sich die Auswirkungen hin zu nutzungsbedingten Effekten, welche dauerhaft gegeben sind. Ein Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben ist durch die Nutzung und deren Betrieb gegeben aber unerheblich. Durch die im Freigestaltungsplan und dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung dargestellten Planungsinhalte wurden die Möglichkeiten, die Auswirkungen wirksam zu vermindern, ausführlich dargestellt.

Hochwasserschutz Hausbach Bauabschnitt B - Geschiebesperre im Feichtlgraben

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Traunstein, beabsichtigt am Hausbach, einem als Wildbach klassifizierten Gewässer Dritter Ordnung, in der Gemeinde Reit im Winkl einen wirksamen Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis inkl. einem Klimazuschlag von 15 % zu schaffen. Das Vorhaben besteht aus zwei Abschnitten. Bauabschnitt A wurde bereits mit Bescheid vom 16.05.2019 planfestgestellt und umfasst die Schutzbauten im Ortsbereich von Reit im Winkl und die Geschiebesperre im Lettengraben. Mit den nun vorliegenden Antragsunterlagen wird die Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG für Bauabschnitt B – Feichtlgraben - beantragt. Dieser umfasst die Errichtung eines Bauwerks zum Geschiebe- und Treibholzrückhalt im Feichtlgraben einschließlich der notwendigen Zufahrt. Nur durch die Realisierung beider Bauabschnitte kann das erforderliche Schutzziel für den Ortsbereich von Reit im Winkl erreicht werden.

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