Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Das Projekt "Rapsanbausystemen mit Begleitpflanzen zur Schadinsektenabwehr und Insektizid-Reduktion" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Südwestfalen, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Standort Soest, Fachbereich Agrarwirtschaft.
Kreatives Denken ist Voraussetzung, wenn man der Natur auch in dicht besiedelten Großstädten Raum für Entwicklung geben möchte. Berlin hat sich dies zum Ziel gesetzt und nutzt dafür die Begrünung von Gebäuden. Denn der Platz in verdichteten urbanen Räumen jenseits von öffentlichen Grünflächen ist natürlich knapp. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten entsteht wohnumfeldnahes Grün durch die naturnahe Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern. Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten kann auf diese Weise gefördert werden. Gleichzeitig ist die Dachbegrünung ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Sie mindert die Überwärmung der Stadt und nimmt positiven Einfluss auf den urbanen Wasserhaushalt. In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Quadratmeter Dachbegrünung neu installiert. Wenn durch Baumaßnahmen Natur weichen muss und Boden versiegelt wird, können durch die Begrünung der Dächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Neben dieser Biotopfunktion schützen grüne Dächer auch die Dachabdichtung, erhöhen den Regenwasserrückhalt und tragen zur Wärmedämmung sowie zur Klimaverbesserung bei. Für die Begrünung von Dächern wird meist die sogenannte “Extensivbegrünung” ausgewählt. Auf einer Substratschicht von ca. sechs Zentimetern Höhe werden verschiedene sogenannte “Sedumarten” gepflanzt. Diese Pflanzen, z.B. der Mauerpfeffer, sind an die von Sonne, Wind und Trockenheit geprägten Standortbedingungen gut angepasst und benötigen nur wenig Pflege. Das Dach des Besucherzentrums sticht besonders hervor: Zusätzlich zur herkömmlichen Extensivbegrünung wurde auf diesem Dach die Biotopfunktion durch Gestaltungsmaßnahmen erheblich gesteigert. Damit auf dem Dach ein besonders artenreicher und ökologisch wertvoller Lebensraum entstehen kann, wurden auf etwa einem Fünftel der Dachfläche sogenannte “Biodiversitätsmodule” ergänzt: Dickere Substratschicht: Die für Gründächer übliche Substrathöhe von sechs Zentimetern wurde in Teilbereichen auf bis zu zwölf Zentimeter erhöht, wodurch das Artenspektrum für die Bepflanzung deutlich erweitert werden konnte. Neben den niedrigwüchsigen, anspruchslosen Sedumarten bietet das Dach so auch einen Lebensraum für eine artenreiche Kräuter- und Gräservegetation. Verbesserung der Substratqualität: Die Zusammensetzung des verwendeten Substrats spielt für die Etablierung der verschiedenen Pflanzen eine wichtige Rolle. Im Bereich der dickeren Substratschicht wurde das für Extensivbegrünungen übliche, nährstoffarme und mineralische Substat mit einem organischen Substrat angereichert. Dieses liefert der anspruchsvolleren Kräuter- und Gräservegetation die nötigen Nährstoffe. Pflanzenauswahl: Entsprechend der Standortbedingungen wurden auf dem Dach vor allem Arten der Trockenrasen verwendet. Für die Bepflanzung der Bereiche mit dickerer Substratschicht wurden gezielt Pflanzenarten ausgewählt, die eine besondere Bedeutung als Futterpflanzen für Insekten oder Vögel haben. Vegetationsfreie Bereiche: Durch die Anlage von Sandlinsen und Grobkiesbeeten wurden auf dem Gründach vegetationsfreie Bereiche geschaffen, die von einer Vielzahl der Dachbewohner als Versteck, Brut- und Sonnenplatz genutzt werden. So bieten die Sandbeete z. B. Grabwespen und Sandbienen die nötigen Nistmöglichkeiten. Die Grobkiesbeete nutzen u. a. Spinnen und Käfer als Unterschlupf. Temporäre Wasserflächen: Um das anfallende Regenwasser über einen längeren Zeitraum auf dem Dach zurückzuhalten, wurden an einzelnen Stellen Folien eingearbeitet und mit Kies abgedeckt. Kleine offene Wasserstellen werden vor allem von Vögeln und Insekten gern genutzt. Nisthilfen für Insekten: Zur Förderung der dauerhaften Ansiedlung von Kleintieren auf dem Gründach wurden verschiedene Nisthilfen eingesetzt. Zum Einsatz kamen neben Insektenhotels für Wildbienen und Schlupfwespen auch Hummelnistkästen und Ameisensteine. Biotop- und Totholz: Ein besonders wertvolles Strukturelement sind abgestorbene Äste und Stämme. Sie bieten unter anderem Moosen, Flechten, Pilzen, Käfern, Fliegen, Mücken, Ameisen und solitären Wildbienen und Wespen einen Lebensraum. Totholz wird deshalb ganz treffend auch als “Biotopholz” bezeichnet. Darüber hinaus können Vögel die Totholzhaufen als Ansitzplätze, Singwarten und Nahrungsbiotope nutzen. Gestaltet wurde das “Biodiversitäts-Gründach” im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2017 durch den Deutschen Dachgärtner Verband e.V. (DDV). Es ist als Demonstrationsprojekt konzipiert und dient dem DDV als Referenzprojekt, um bei neu ausgeführten Gründach-Projekten und bereits existierenden Gründächern für eine stärkere Berücksichtigung der Artenvielfalt zu werben. Die Realisierung des “Biodiversitäts-Gründachs” übernahm die Grün Berlin GmbH. Gefördert wurde die Umsetzung von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit Bundes- und Landesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)”. Wollen Sie auch etwas auf’s Dach bekommen? Viele nützliche Infos rund um das Thema Dachbegrünung: Deutscher Dachgärtner Verband e.V.
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Altenburg, Gera und Greiz" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Altenburger Land e.V..
Das Projekt "Erhaltung und Nachzucht seltener Baum- und Straucharten" wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Ziel des Projektes ist die langfristige Sicherung und Erhaltung von Vorkommen seltener Baumarten, sowie die Etablierung neuer/verjüngter Vorkommen an geeigneten Standorten. Zunächst erfolgt die Evaluierung, Auswahl und Beerntung erhaltungswürdiger Bäume aus südwest-deutschen Wald- und Feldvorkommen (insbes. Elsbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel, Ulme, Walnuss und Eibe; außerdem Straucharten) mit entsprechender Dokumentation. Anschließend erfolgt eine vegetative und generative Weitervermehrung zum Aufbau von Erhaltungs-Klonsammlungen bzw. zum Aufbau von Erhaltungs-Samenplantagen, (ex-situ Generhaltung). Parallel dazu werden o.g. seltene Baumarten vegetativ und generativ mit 1- bis 3-jähriger Kulturzeit nachgezogen und an interessierte bzw. am Evaluierungsprozess beteiligte Forstämter abgegeben (in-situ Generhaltung) und dort langfristig weiterbeobachtet.
Das Projekt "Erprobung des Lavendelanbaus zur Förderung der Biodiversität in einer nachhaltigen Landwirtschaft in Thüringen (LaWiTa)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule (FH) Erfurt.Zielsetzung und Anlass: In Deutschland sind etwa 48 % der 557 in der roten Liste bewerteten Bienen- und Hummelarten bestandsgefährdet oder sogar schon ausgestorben (Bundesamt für Naturschutz 2011). Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig und komplex, aber grundsätzlich verknüpft mit einer qualitativen Verschlechterung und einem quantitativen Verlust von Lebensräumen für diese Insekten. Unter anderem ist dies das Ergebnis der monotonen sowie intensiven Landwirtschaft und der damit einher gehenden Artenverarmung von Agrarökosystemen, die wiederum weniger Raum und Nahrung für Wildinsekten bieten. Als Folge besteht das Risiko, dass Ökosystemleistungen durch Bestäuberinsekten in Deutschland nicht mehr ausreichend erbracht werden können. Darum hat der Ausbau einer insektenverträglichen Landbewirtschaftung eine wichtige Bedeutung. Das Projekt behandelt die Arzneipflanze Lavendel (Lavandula angustifolia), dessen Anbau in landwirtschaftlichen Betrieben erprobt werden soll und zu einer Erweiterung der Kulturpflanzenvielfalt in der Agrarlandschaft beitragen soll. Der Lavendel bringt ausgezeichnete Eigenschaften mit sich, um im Feldanbau als Lebensraum und Nahrungsquelle für Insekten zu dienen. Durch das Projekt soll der Naturschutz mit einer neuen, nachhaltigen Naturnutzung in Nutzlandschaften durch den Anbau von Lavendel kombiniert werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu umweltfreundlicheren und vielfältigeren Agrarökosystemen geleistet werden. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachhochschule Erfurt mit externen Projektpartnern werden kleine Lavendelfelder mit durchschnittlich 1000 m² in der Agrarlandschaft an ausgewählten Standorten auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen und wissenschaftlich untersucht. Mithilfe eines Monitoringsystems soll der Einfluss des Lavendels auf die Artenvielfalt von Tagfaltern und Wildbienen entomologisch untersucht werden. Um eine Bewertung der Maßnahme zu ermöglichen, werden zum Vergleich Daten aus der typischen Agrarlandschaft sowie in der Landwirtschaft gängigen Umweltschutzmaßnahmen (z.B. mehrjährige/einjährige Blühstreifen) hinzugezogen. Gleichzeitig wird die Wirtschaftlichkeit des Lavendelanbaus auf den beteiligten Praxisbetrieben in Thüringen untersucht. Dabei werden spezifische Parameter analysiert und ätherisches Öl im Rahmen einer Destillation gewonnen. Mit einer ersten Berechnung der Erlöse aus dem Lavendelanbau und einer Kostenanalyse kann ein Rückschluss auf die wirtschaftliche Rentabilität des Lavendelanbaus in Thüringen und Deutschland gezogen werden. Ziele: Als Gesamtziel ergibt sich ein wichtiger Beitrag zu umweltfreundlicheren und vielfältigeren Agrarökosystemen. Im Projekt werden folgende Ziele verfolgt: a. Entwicklung einer langfristigen, nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung der natürlichen Ressourcen durch eine extensive und mehrjährige Kultur b. Aussage über die agrarökologische Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Lavendelanbaus unter Thüringer Klimabedingungen c. Überprüfung der Einflüsse des Lavendelanbaus auf Wildbienen und Tagfalter in der Agrarlandschaft und einem Abgleich mit üblichen Agrarumweltmaßnahmen d. Erfassung der wichtigen quantitativen und qualitativen Eigenschaften des ätherischen Öls zur Bewertung der Eignung in der Arznei- und Lebensmittelindustrie e. Sensibilisierung der Bevölkerung durch Aufklärungs-, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Bereich der nachhaltigen Landbewirtschaftung und des Naturschutzes
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Eichsfeld, Unstrut-Hainich und nördlicher Wartburgkreis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wildtierland Hainich gemeinnützige GmbH.
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Regionen Nordhausen und Kyffhäuserkreis" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Südharz,Kyffhäuser e.V..
Das Projekt "BiodiversitätsCheck in Kirchengemeinden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Erzbistum Köln.
Das Projekt "Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen, Teilprojekt: Region Mittelthüringen und rechtliche Fragen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Landschaftspflegeverband Mittelthüringen e.V..
Origin | Count |
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