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Naturstoffe gegen Vogelfraß - Experimentelle Entwicklung biologischer Repellenzien zur Applikation als Saatgutbeize und Giftköderzusatz, Teilprojekt 1

Einerseits verursachen Vögel hohe Verluste in der Landwirtschaft, indem sie die Aussaat fressen. Andererseits kann es zu unbeabsichtigten Vergiftungen von Vögeln kommen, wenn sie Giftköder fressen, die gegen z.B. Schnecken eingesetzt werden. In beiden Fällen könnte eine Behandlung von Samen bzw. Giftködern mit repellent wirkenden Substanzen unerwünschten Vogelfraß vermeiden. In einem von der BLE geförderten Verbundprojekt wurden Repellenzien aus Pflanzenextrakten entwickelt, die als Schutz gegen Vogelfraß dienen könnten. Es wurde die Pflanzenverfügbarkeit und die Herstellung mit berücksichtigt. Toxische Wirkungen wurden nicht beobachtet. Am Projektende stehen Repellenzien, jedoch mit weiterem Entwicklungsbedarf für die Markteinführung und -erschließung. Im Vorhaben sollen entsprechend drei Ziele durch experimentelle Entwicklungen verfolgt werden. Es sollen i) weitere praxisorientierte Applikationsformen für die Repellenzien in Form von Giftköderzusätzen erschlossen und ii) die Wirksamkeit der Repellenzien mit herkömmlicher Saatgutbeizung bei Krähenbefall statistisch abgesichert werden. Über die Entwicklung von Formulierungen der Repellenzien soll iii) die Persistenz der Saatgutbeize verbessert werden, um vogelartenübergreifend Schutz vor Fraßschäden zu ermöglichen. Am Ende des Vorhabens sollen Produkte stehen, die Vögel im Feld zuverlässig abschrecken können, und, die bei den beteiligten Firmen im Technikumsmaßstab zur Saatgutbeizung hergestellt werden können. Für die Anwendung der Repellenzien als Giftköderzusätze sollen Basisdaten vorliegen, die das weitere Vorgehen bestimmen werden. Um die Ziele zu erreichen werden am JKI Annahmetests mit Zielarten (Schnecken und Nager), Feldversuche unter realen Anwendungsbedingungen auf Flächen mit Krähenbefall und Futterwahlversuche mit Tauben und Fasanen in Volieren und Feldversuche durchgeführt.

Wasservogel-Management in urbanen Gebieten: Modellgebiet München

Das Forschungsprojekt befasste sich mit dem Phänomen, dass in Ballungsräumen der Nordhalbkugel die Gänsepopulation stetig ansteigt und mittlerweile an vielen Stellen zum Problem geworden ist. Ziel des Projekts war, in einem partizipativen Ansatz Ursachen für Konflikte unterschiedlicher Interessengruppen mit Wasservögeln herauszuarbeiten und dafür geeignete Lösungsansätze gemeinsam zu entwickeln und deren Umsetzung wissenschaftlich zu evaluieren.

Herleitung kritischer Schadensschwellen zur Verringerung des Pestizideinsatzes auf dem Gebiet Unkrautbekaempfung, Wildschadenverhuetung, Insektizideinsatz (Umweltforschungsprogramm 1979)

Zur Herleitung kritischer Schadensschwellen sind verschiedene Untersuchungen im Gang: - Der Einfluss von starker Unkrautkonkurrenz und Wildverbiss auf die Entwicklung von Fichtenkulturen wurde auf verschiedenen Versuchsflaechen in Sueddeutschland untersucht. Ueber die Ergebnisse nach 5 Versuchsjahren liegt eine erste Publikation vor (Huss, J. und R. Olberg-Kallfass, 1982: Unerwuenschte Wechselwirkungen zwischen Unkrautbekaempfungen und Rehwildschaeden in Fichtenkulturen. Allg. Forstztsch..; 37, 1329-1331). Die Ergebnisse von Untersuchungen ueber den Zusammenhang von Befall durch die Buchenwollschildlaus (Cryptococcus fagisuga) und Rindenschaeden an den Wirtsbaeumen wurden veroeffentlicht. Eine Arbeit mit dem Titel 'Monitoring populations of defoliating sawflies in forests of Southwest Germany' ist im Druck.

Jagdliche Regelungen in Rheinland-Pfalz

Abgrenzungsverfügungen Gesetzliche Vorschriften Jagdzeiten Jagdschein Ausbildung der Jagdscheinanwärter und Jägerprüfung Abschussregelung Jagdschutz Brauchbarkeit von Jagdhunden Anerkannte Schweißhundeführer in Rheinland-Pfalz OVG-Urteil: Rotwildkern- und Rotwildfreigebiete Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild (20 KB) 40 Fragen und Antworten über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild (FAQ) Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse ( Kurzform ; 300 KB) Landesverordnung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 - Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse ( Langform , 800 KB) Bewertung von Verbiss- und Schälschäden Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagdausübung Die Jagdbehörden haben die Aufgabe, die umfangreichen Rechtsvorschriften des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und entsprechender Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu vollziehen. Sie kümmern sich um die richtige Zusammensetzung von Jagdbezirken, die Bildung von Hegegemeinschaften, die richtige Nutzung des Jagdrechts durch Pächter(innen), Jagderlaubnisscheininhaber(innen) und Jagdgäste. Sie sind für alle Fragen der Jagdscheinerteilung und der Jägerprüfung zuständig und überprüfen die umfangreichen Beschränkungen der Jagd und die Pflichten der Jäger bei der Jagdausübung. Begleitende Aufgaben bei der Organisation des Jagd- und Wildschutzes, der Wildschadensverhütung und des Wildschadensersatzes sowie bei der Vermarktung des Wildes kommen hinzu. Die Jagdbehörden werden durch Jagdbeiräte, in denen neben Vertreterinnen der Jägerschaft vor allem auch Vertreter des Grundbesitzes, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes vertreten sind, unterstützt. Die unteren Jagdbehörden finden sich in Rheinland-Pfalz bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen kreisfreier Städte. Am 01.01.2008 hat die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt an der Weinstraße die Aufgaben der oberen Jagdbehörde landesweit übernommen. Die oberste Jagdbehörde beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Mainz bereitet jagdpolitische Entscheidungen sowie Gesetzgebungsverfahren vor und koordiniert die Richtliniengebung durch die Jagdpolitik.

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