Der gesetzliche Schutzstatus von Tierarten kann im Internet unter www.wisia.de vorzugsweise mit dem wissenschaftlichen Artnamen ermittelt werden. Einen Überblick über die Rechtsgrundlagen mit Beispielen für die besonders geschützten und für die zusätzlich streng geschützten Arten gibt die folgende Tabelle: Beispiele für besonders geschützte Arten Beispiele für zusätzlich streng geschützte Arten Rechtsgrundlage Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Wolf, Braunbär, Wildkatze, Großkatzen (Fell), Elefant (Elfenbein), europäische Greifvögel und Eulen, Kleiner Gelbhaubenkakadu, Hellroter Ara, europäische Landschildkröten, alle Meeresschildkröten (Schildpatt, Leder, Fleisch), Heller Tigerpython und Baltischer Stör Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 Soweit nicht bereits in Anhang A aufgeführt: alle Affen, Papageien, Landschildkröten, Krokodile (Leder, Fleisch), Riesenschlangen (Leder) und Störe (Kaviar) sowie Pekari (Leder), Chamäleons, Baumsteigerfrösche, Grüner Leguan, Riesenmuscheln (Souvenir) und Korallen (Schmuck, Souvenir) keine Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Alle Fledermäuse, Europäischer Biber (Fell), Feldhamster (Fell), Europäische Sumpfschildkröte, Mauereidechse, Leopardnatter, Europäische Hornotter und Rotbauchunke Anhang IV der FFH-Richtlinie 92/43/EWG Alle europäischen Vogelarten (Eier, Federn, Fleisch) einschließlich deren Unterarten wie Blauer Dompfaff oder Graukopfstieglitz sowie die gleichzeitig dem Jagdrecht unterliegenden europäischen Wildtauben, Wildenten und Wildgänse keine (s. Anlage 1 BArtSchV) Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG (1) Soweit nicht schon in den vorstehenden Anhängen aufgeführt, die meisten nicht jagdbaren heimischen Säugetiere wie Maulwurf (Fell) und alle europäischen Reptilien sowie Amphibien 94 europäische Vogelarten z. B. Eisvogel, Weißstorch, Haubenlerche und Kiebitz, Westliche Smaragdeidechse und Aspisviper Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) (1) Ausgenommen Arten, die schon in den Anhängen A oder B der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind. zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Das Projekt "Vogelhabitate im Großnaturschutzgebiet Feldberg-Belchen-Wiesental" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Projekt soll unabhängig, aber in Verbindung mit dem Großnaturschutzprojekt Feldberg durchgeführt werden. Auftragnehmer des Großnaturschutzprojektes ist der Verein für Forstliche Standortskunde; die Abt. Landespflege hat dabei die inhaltliche Federführung. Ziel des Projektes Leit- und Zielarten im Südschwarzwald ist die Erhebung der Habitatstruktur aller Waldbestände im Kerngebiet (7 400 ha) des Großnaturschutzgebietes. Darauf aufbauend soll geprüft werden, welche Habitatstruktur bestimmte, im Gebiet vorkommende, geschützte Vogelarten nach der EU-Richtlinie bevorzugen. Die Vorkommen dieser geschützten Vogelarten werden durch eine Detailerhebung 2003 und 2004 genau lokalisiert. Die Ergebnisse über tatsächliche Vorkommen geschützter Arten werden mit den Ergebnissen der Habitatstrukturkartierung hinsichtlich Deckungsgleichheit oder Abweichungen von geeignetem Habitat und tatsächlichem Vorkommen verglichen. Dabei wird geprüft, wie häufig geeignete Habitatstruktur und tatsächliche Vorkommen übereinstimmen, insbesondere für die Leitarten (Fokusarten) Dreizehenspecht, Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Hohltaube, Auerhuhn. Das Projekt soll nicht nur dazu dienen, die Lebensraumqualität von Wäldern im Bezug auf geschützte Vogelarten zu beschreiben (Habitatstrukturkartierung und tatsächliche Vorkommen), sondern auch zu prüfen, ob über Habitatstrukturkartierungen ohne detaillierte Erhebung der Vorkommen von Leitarten einigermaßen sichere Prognosen über das Vorhandensein von Leitarten (Fokusarten) möglich sind.