er starke Rückgang des Haselhuhns in Baden-Württemberg wird u.a. auf den Rückgang geeigneter Lebensräume in Niederwäldern zurückgeführt. Es wird untersucht, ob die Bewirtschaftung als Kirschen-Mittelwald eine wirtschaftliche Alternative zur Umwandlung eines Niederwaldes in Fichte oder Douglasie darstellt und gleichzeitig eine ökologische Alternative zur Bewirtschaftung als Niederwald. In Niederwäldern des mittleren Schwarzwaldes wurden hierfür im Frühjahr 1989 zwei Versuchsflächen mit weitständigem Kirschenanbau angelegt (Überführung Niederwald in Mittelwald). Auf diesen Flächen werden waldwachstumskundliche und forstbetriebliche Daten zur Herleitung betriebswirtschaftlicher Kenngrößen und ökologische Daten zur Evaluierung der Lebensraumqualität erhoben. Nachdem im Jahr 1995 eine erste Bilanz gezogen wurde (SUCHANT, R.; OPEKER, K.; NAIN, W. (1996): Der Kirschen-Mittelwald - ökonomische und ökologische Alternative für den Niederwald. Allg. Forst- u. J.Ztg., 167. Jg.7 S.139-148), sollen die Flächen weiterhin jährlich aufgenommen werden.
Humanpathogene Bakterien, die Resistenzen gegen mehrere Antibiotikaklassen aufweisen, stellen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit dar und werden als eine der größten globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts betrachtet. Einige der Resistenzgene dieser Bakterien wurden im Boden, der ein großes Reservoir von Antibiotikaresistenzen darstellt, aufgespürt und könnten z.B. über das Grundwasser oder Wildtiere verbreitet werden. In diesem Projekt soll die Dynamik des Antibiotikaresistenzpools im Boden entlang eines breiten Spektrums von Landnutzungstypen und -intensitäten innerhalb der drei Biodiversitäts-Exploratorien untersucht werden. Um eine robuste Abschätzung von Landnutzungseffekten auf die Abundanz von Antibiotikaresistenzgenen zu erlangen, wird Boden-DNA von allen Grünland-EP Und Wald-VIP Plots mittels quantitativer Echtzeit-PCR analysiert. Landnutzungsinduzierte Veränderungen von Gemeinschaftsprofilen antibiotikaresistenter Bodenbakterien werden innerhalb eines Mikrokosmenexperimentes aufgedeckt. Dieses Experiment schließt die Quantifizierung und Erfassung der zeitlichen Dynamik bakterieller Gemeinschaften ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erfassung landnutzungsbedingter Variationen des Vorkommens von Plasmiden, da diese mobilen genetischen Elemente eine wesentliche Quelle für Antibiotikaresistenzgene sind und zu deren Verbreitung beitragen. Diesbezüglich wird die Abundanz von IncP-1 Plasmiden, die mehrere Antibiotikaresistenzen kodieren können und Gentransfer zwischen entfernt verwandten Bakterien erlauben, bestimmt. Die Gesamtdiversität Antibiotikaresistenz-vermittelnder zirkulärer Plasmide wird unter Verwendung einer long-read-Sequenzierungstechnologie abgeschätzt. Außerdem wird eine funktions-basierte Durchmusterung von zuvor konstruierten Bodenmetagenombanken vorgenommen. Dadurch werden Unterschiede der Vielfalt von Antibiotikaresistenzgenen und -mechanismen zwischen analysierten Landnutzungsintensitäten enthüllt. Kenntnisse über Antibiotikaresistenz in Böden, die unterschiedlichen Landnutzungstypen und -intensitäten ausgesetzt sind, werden dringend benötigt, um Konsequenzen anthropogener Aktivitäten bzgl. der Ausbreitung von multiresistenten Bakterien vorhersagen zu können. In diesem Projekt werden Auswirkungen von Landnutzung auf das Antibiotikaresistenz-Reservoir und -Transferpotential des Bodens untersucht. Zudem werden Korrelationen zwischen der Antibiotikaresistenz im Boden und abiotischen (z.B. Konzentrationen von Schwermetallen) sowie biotischen Faktoren (z.B. Abundanz pilzlicher Taxa) aufgedeckt.
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1990 stehen in Niedersachsen bestimmte Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt unter unmittelbarem gesetzlichem Schutz (ehemals §§ 28a, b des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes [NNatG]). Ab dem 01.03.2010 gilt nun das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010. Dadurch haben sich auch Änderungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen ergeben. Als „Biotop“ bezeichnet man gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG einen „Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen“. Der gesetzliche Schutz bezieht sich sowohl auf den Lebensraum als auch auf die dazugehörige Lebensgemeinschaft. Durch § 30 BNatSchG wird eine Reihe von Biotoptypen pauschal vor erheblichen und nachhaltigen Eingriffen geschützt. Die Qualität des Schutzes soll dabei der von Naturschutzgebieten entsprechen. Im Landkreis Wesermarsch ist die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst 68 (Umwelt) für die Ausweisung und Betreuung der Naturdenkmale zuständig. Bei dem Datensatz „Gesetzlich geschützte Biotope (§30) im Landkreis Wesermarsch“ handelt es sich um einen Vektordatensatz, der die gesetzlich geschützten Biotope in ihrer Lage und Form als Polygone (Flächen) anzeigt. Der gegenwärtige Datensatz ist zuletzt am 12.03.2021 aktualisiert worden und wird bei Bedarf erneuert. Die Daten sind im Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N (EPSG: 25832) beschrieben.
Errichtung eines Wasserbiotopes als Lebensraum einer Lebensgemeinschaft wild lebender Tiere und Pflanzen
Hier finden Sie Orte an denen im Winter regelmäßig Wildtiere in Bayern gefüttert werden. Bitte erkundigen Sie sich zu welchen Tagen und Uhrzeiten die Wildfütterungen stattfinden. Sollten Sie einen bestimmten Wildfütterungsort vermissen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@geodaten.bayern.de oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice unter 089 2129-1111. Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – Foto Themenbild: © Martina Berg - Fotolia
Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Haltung von Sauen im Kastenstand, Verbot ganzjähiger Anbindehaltung von Rindern, Verbandsklage Tierschutz), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Amputations-Kürzen der Schwänze von Schweinen, Wildtiere im Zirkus, Kastrieren männlicher Ferkel, Enthornung von Kälbern, Taubenvergrämung), Eigenkontrollen - Tierschutzindikatoren (u. a. Qualzucht), Hundeführerschein junior, Transport von Tieren, Töten und Schlachten von Tieren (u. a. Schächten, Verfütterung lebender Futtertiere, Hahnenköpfen), Fischerei, Tierversuche, Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Tierschutzpreis), Tierschutzbeirat; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2016 und 2017
Die erste Graugansbrut in Stuttgart wurde 1996 dokumentiert. Mittlerweile sammeln sich ab Juni bis zu 100 Graugänse unterschiedlicher Herkunft im Stuttgarter Stadtgarten. Um herauszufinden, welche Tiere von wo kommen, ob sie sich in distinkte Teilpopulationen gliedern und wie ihr Bruterfolg ist, begannen wir im Jahr 2002 mit der Beringung (blaue Plastikfußringe mit Buchstabencodes SBA, SBB etc.). Bei der Erfassung der Wiedersichtdaten sind wir auf die Hilfe ehrenamtlicher Mitarbeiter angewiesen. Wiedersichtdaten mit Beobachtungsdatum, -ort, -uhrzeit, dem Ringcode und der Gruppengröße können Sie bei graugaense web.de oder schriftlich melden.
Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Zielsetzung: Das Projekt „Praktische Maßnahmen und innovative Ansätze für ein integriertes Wolfsmanagement“ des NABU Niedersachsen verfolgt die Kernziele den Schutz des Wolfs zu gewährleisten, seine Akzeptanz in unserer Kulturlandschaft zu erhöhen und die Beweidung vor allem für die Natur- und Landschaftspflege dieser Kulturlandschaften bei Wolfsanwesenheit durch die Etablierung wirkungsvoller Herdenschutzmaßnahmen für die Zukunft zu sichern. Hinzu kommt als ein weiteres Kernziel die Ausweitung des passiven Wolfsmonitorings hin zu einem aktiven, damit ein funktionierendes, evidenzbasiertes und lösungsorientiertes Wolfsmanagement geschaffen werden kann, welches im Einklang mit geltendem EU-Recht steht. Das übergeordnete Ziel des Projekts ist die Stärkung einer ökologischen und wirtschaftlich nachhaltigen Weidetierhaltung sowie die Sicherung einer gelingenden Koexistenz von Weidetierhaltung und der geschützten Art Wolf in der Kulturlandschaft. Diese wiederum wird durch effektive geschützte Weidetiere ermöglicht, was zur Minimierung weiterer Konflikte unterschiedlicher Interessengruppen (z. B. Hochwasserschutz, Jagd, Naturschutz, Tourismus) führt. Durch die Schaffung von Positivbeispielen in der Umsetzung wirkungsvollen Herdenschutzes sollen Weidetierhaltende zur Nachahmung inspiriert werden. Gepaart mit einem Erkenntnisgewinn und erarbeiteten Lösungen für relevante Frage- und Problemstellungen (z. B. Aufwand zur Errichtung und Instandhaltung von Herdenschutzmaßnahmen, Wirkung von Herdenschutzmaßnahmen auf Landschaft und Wildtiere) wird durch das Projekt Wissen in Form von validen Daten sowie Erfahrungsberichten generiert.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 502 |
| Europa | 12 |
| Kommune | 7 |
| Land | 238 |
| Weitere | 81 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 108 |
| Zivilgesellschaft | 36 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 1 |
| Ereignis | 17 |
| Förderprogramm | 421 |
| Gesetzestext | 2 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Taxon | 2 |
| Text | 246 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 58 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 281 |
| Offen | 462 |
| Unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 729 |
| Englisch | 64 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
| Bild | 34 |
| Datei | 25 |
| Dokument | 132 |
| Keine | 425 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 256 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 362 |
| Lebewesen und Lebensräume | 754 |
| Luft | 250 |
| Mensch und Umwelt | 737 |
| Wasser | 259 |
| Weitere | 691 |