Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.
Anthropogene CO2 Emissionen werden zum Teil von den Ozeanen absorbiert und führen zu erniedrigten marinen pH und Karbonatwerten, dieser Prozess wird Ozeanversauerung genannt. Ozeanversauerung geht mit Ozeanerwärmung einher, zusammen bedrohen beide Umweltveränderungen das Leben im Meer. Fische wurden bisher als recht unempfindlich gegenüber diesen Veränderungen im Meerwasser eingeschätzt, da sie über hoch entwickelte Säure-Base- und Ionenregulation verfügen. Daher haben nur wenige physiologische Studien den Einfluss von Hyperkapnie auf die Physiologie und das Verhalten von Fischen untersucht, und häufig wurden dabei auch CO2 Partialdrücke eingesetzt, die weit jenseits der vom IPCC prognostizierten Werte für die nahe Zukunft liegen. Weiterhin wurden bisher nur wenige Lebensstadien untersucht, obwohl es immer mehr Anhaltspunkte dafür gibt, dass besonders die frühen Lebensstadien, die noch nicht über voll ausgeprägte homeostatische Kapazitäten und Verhaltenrepertoire verfügen, besonders empfindliche gegenüber OAW reagieren. Weiterhin lassen viele aktuelle Studien eine integrative Analyse von physiologischen Antworten auf zellulärer, Gewebe- und Ganztierebene vermissen, außerdem fehlt uns ein generelles Verständnis des evolutionären (generationenübergreifenden) Anpassungspotentials von Fischen an den Klimawandel. FITNESS versucht kritische Wissenslücken zu schließen, indem die synergistischen Auswirkungen von OAW auf Zell-, Gewebe- und Ganztierebene an verschiedenen Lebensstadien (Embryonen, Larven, Jungfische und Adulte) an warm-temperaten Wolfsbarschen (Dicentrarchus labrax) untersucht werden. Dabei untersucht FITNESS die physiologischen Reaktionen zwischen F0 und F1 Generationen von Fischen, von denen bereits die Elterntiere verschiedenen OAW-Szenarien ausgesetzt waren; weiterhin werden auch Wildpopulationen untersucht. Damit bereitet FITNESS den Weg für eine ganzheitlichere Analyse der Populationsakklimatisation und -adaptation, indem phänotypische Veränderungen mit Darwin'schen Fitnessfaktoren verknüpft und die Vererbbarkeit physiologischer Schlüsselparameter untersucht werden. Um weiterhin unser Ursache-Wirkungs-Verständnis von OAW voran zu treiben, werden konzeptionelle Modelle eingesetzt, die die Antworten auf Zell-, Gewebe- und Ganztierebene parametrisieren und in physiologisch-bioenergetische Modelle einfließen lassen, um mögliche Anpassungskapazitäten und Abstriche in Wachstum, Reproduktion und Mortalitätsrisiko abzuschätzen. FITNESS profitiert dabei von den großzügigen Aquakulturkapazitäten in Frankreich, in denen eine große Anzahl von Fischen (größer als 1000) über zwei Generationen hinweg sowohl unter Labor- als auch unter Feldbedingungen verfolgt werden kann. Weiterhin kommen FITNESS die enge Zusammenarbeit mit aktuellen Ozeanversauerungsprojekten in Deutschland (BIOACID) und Portugal zugute, die sich mit Kalt- bzw. Warmwasserfischen beschäftigen und somit Vergleiche über einen weiten Bereich von Temperaturfenstern erlauben.
Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Die kontinuierliche Erfassung von Wildtierbeständen und deren Lebensraumbedingungen ist notwendige Grundlage für wissenschaftlich fundierte Aussagen zu Wildvorkommen und Bestandsentwicklungen. In Zusammenhang mit bestandsbeeinflussenden Umweltfaktoren sind populationsdynamische Abläufe und ökologische Zusammenhänge für das Ökosystem Kulturlandschaft' darzustellen. Die langjährigen Arbeiten des IWFo auf diesem Gebiet schaffen eine solide Daten- und Kenntnislage für ein Wildtiermanagement ('www.wildtiermanagement.com'), in dem u.a. Handlungsempfehlungen für die jagdliche Praxis gegeben werden und eine nachhaltige Nutzung der Wildtierpopulationen überprüft und dokumentiert wird. Die flächendeckende WTE mit Aussagen zu Vorkommen und Populationsgröße mehrerer einheimischer Wildtierarten (Hase, Rebhuhn, Fuchs, Rabenvögel u.a.) wird seit 1991 auf der Grundlage von jährlichen Bestandsschätzungen auf über 80 Prozent der Landesfläche realisiert. Mittels probater wildbiologischer Zählmethoden werden die Bestandseinschätzungen aus der WTE überprüft. Weiterführende populationsökologische Untersuchungen vertiefen die Kenntnisse über die verschiedenen Wildarten und deren umweltbedingte Einflussfaktoren.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) informiert auf dieser Seite über das Zaunbauprojekt zur Aufrechterhaltung der traditionellen Beweidung von wertvollen Halbtrockenrasen bei Ballenstedt. Die Weideflächen liegen zum größten Teil innerhalb des Naturschutzgebietes „Gegensteine-Schierberg“ (NSG0157), welches gleichzeitig auch Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt“ (FFH0093LSA) ist. Um der daraus erwachsenden landes- und europaweiten Verantwortung des Landes Sachsen-Anhalt für den Schutz und Erhalt der naturschutzfachlich wertvollen Lebensräume und Arten gerecht zu werden wurde dieses Projekt initiiert. Im Folgenden werden Inhalt, Ziel und Finanzierung des Projektes erläutert. Für Fragen oder Anmerkungen dazu, kann gern eine E-Mail an nebenstehende Adresse gesendet werden. Das Projektgebiet besteht aus zwei Teilbereichen. Das Teilgebiet bei Ballenstedt umfasst die Gegensteine, den Stein- und Schierberg und befindet sich in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland, in der sogenannten subherzynen Kreidemulde. Geomorphologisch und ökologisch wird diese Region im Südwesten von dem steil ansteigenden Harz abgegrenzt. Der zweite Teil des Projektgebiets liegt südlich von Ermsleben in der Nähe der Konradsburg und damit bereits in der Landschaftseinheit Unterharz. Das Landschaftsbild wird vor allem von landwirtschaftlichen Flächen geprägt und immer wieder von Wiesen, Wäldern und Streuobstwiesen begleitet. Markant sind einige überregional bekannte, überwiegend aus Kreidesandstein aufgebaute Felsformationen, wie die Gegensteine. Diese bemerkenswerten, aus geologischer Sicht spannenden Formationen sind ein Ergebnis von Steilstellungen älterer Schichten während der saxonischen Bruchschollentektogenese im Tertiär. Mit der damaligen Heraushebung der Harzscholle wurden die Schichten des Perms, der Trias und der Kreidezeit entlang der sogenannten Harzrandstörungslinie senkrecht gestellt und zum Teil auch überkippt. Die härtesten Gesteine (silifizierter Sandstein) wurden seitdem herausgewittert und bilden heute die von weitem sichtbaren Felserhebungen, die die Region des nördlichen Harzvorlandes prägen und beliebte Ausflugsziele geworden sind. Es herrscht ein ausgeprägtes trocken-warmes Klima vor. Die zum Teil sehr geringen Niederschlagsmengen, bedingt durch die Regenschattenlage zum Harz, wirken sich sowohl auf den Naturhaushalt als auch auf die Land- und Forstwirtschaft aus. Mehr oder weniger ebene Lagen weisen Lößauflagen auf und sind gut für eine ackerbauliche Nutzung geeignet. An Hängen und in Steillagen fehlt der Löß weitgehend. Diese Standorte werden traditionell als Weideflächen genutzt. Zur Ertragserhöhung wurden hier in der Vergangenheit Streuobstbestände angelegt. Kulturhistorisch betrachtet, wurden die sehr flachgründigen und mageren Wiesen dieser Landschaft seit jeher durch Wanderbeweidung mit Schafen und Ziegen bewirtschaftet. Schäfer zogen mit ihren Herden von Wiese zu Wiese und sorgten so zum einen für die Offenhaltung der mageren Wiesen und zum anderen für die Ausbreitung von Pflanzensamen zwischen den Flächen. Auf diese Art und Weise entstand im Raum Ballenstedt eine vielseitige Kulturlandschaft mit artenreichen Trocken- und Halbtrockenrasen. Hervorzuheben sind die deutschlandweit bedeutenden Vorkommen von Herbstwendelorchis ( Spiranthes spiralis ) und Feld-Fransenenzian ( Gentianella campestris ). Weitere typische Pflanzen der Trocken- und Halbtrockenrasen sind beispielsweise Echte Mondraute ( Botrychium lunaria ), Graue Skabiose ( Scabiosa canescens ), Helm-Knabenkraut ( Orchis militaris ), Bienen-Ragwurz ( Ophrys apifera ), Große Braunelle ( Prunella grandiflora ) oder Gewöhnliches Zittergras ( Briza media ). Diese an die Standortverhältnisse angepasste Vegetation bietet auch einer Vielzahl tierischer Spezialisten Lebensraum. Zum Beispiel profitieren insbesondere Hautflügler, wie die Skabiosen-Hosenbiene ( Dasypoda argentata ) oder die Skabiosen-Sandbiene ( Andrena marginata ) von den zahlreichen Rohbodenstellen. Aber auch aus anderen Gruppen des Tierreiches gibt es Spezialisten, die diese kargen Bedingungen zu schätzen wissen. Als Beispiele wären die Schlingnatter ( Coronella austriaca ) oder die Zauneidechse ( Lacerta agilis) zu nennen. Quellen und Hintergrundinformationen: Standarddatenbogen 2020 für das Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt (PDF) Fachtext zur Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts (Stand: 01.01.2001) (PDF) Die Beweidung wird von dem seit rund 12 Jahren dort tätigem Schäfereibetrieb aus der Region unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Anforderungen durchgeführt. So wurden die offenen Landschaften mit den prägenden Felsformationen gepflegt und erlebbar gehalten, der Lebensraum für die spezialisierten Arten verbessert und das typische Landschaftsbild dieser Gegend geschützt. Die Weideflächen im Gebiet sind rund 90 ha groß. Die mageren, unebenen Standorte sind zum Teil sehr flachgründig bis felsig, wodurch die typischen unmittelbar mit der Beweidung zusammenhängenden Tätigkeiten (z.B. das Stellen von Elektrozäune mit ausreichend Spannung oder das Stellen von Wasserwagen) erschwert sind. Der - durch die naturschutzfachlich gewünschte Ausmagerung des beweideten Grünlands bedingte - Ertragsrückgang auf den Weideflächen, erhöht den Aufwand der Beweidung zusätzlich. Ein häufigeres Umstellen der Koppelzäune in immer kürzeren Abständen wird erforderlich, um den Weidetieren ausreichend Nahrung zu bieten. Dieser erhöhte Aufwand birgt die Gefahr der Aufgabe der Beweidung, wenn er nicht mehr leistbar ist. Das Bild der historisch gewachsenen Kulturlandschaft und das darin vorkommende Artinventar geraten in Gefahr. Die Beweidung ist die einzige nachhaltige Bewirtschaftungsmöglichkeit, um Landschaftsbild und Biodiversität zu erhalten. Alternative Methoden, wie Mahd oder Brand, sind entweder nicht realisierbar, nicht zielführend oder um ein Mehrfaches kostenintensiver als die traditionelle Weidewirtschaft. Um eine Beweidung der wertvollen Flächen jetzt und künftig grundsätzlich zu erleichtern, wurden auf einer Gesamtstrecke von 4.400 m feste Zaunabschnitte in den beiden Teilgebieten des Projekts errichtet. Dabei werden die Weideflächen nie in Gänze, sondern immer nur teilweise eingezäunt. Während der tageweisen Beweidung der Teilflächen werden diese vorübergehend durch flexible Elektrozäune des Weidebetriebes ergänzt und nach Abschluss des Weideganges wieder abgebaut. Der Festzaun hat eine Höhe von 1,50 m, um ein Eindringen von Wildtieren von außen nach innen und das Entkommen der Weidetiere sowie der Hüte- und Herdenschutzhunde von innen nach außen zu verhindern. Zusätzlich weist der Zaun einen Untergrabeschutz auf. Die Zaunpfosten verfügen nicht über Betonsockel im Boden. Die durch die traditionelle Nutzung entstandenen wertvollen Trocken- und Halbtrockenrasen sowie die dort etablierten Arten sind auf ein daran angepasstes Beweidungsregime angewiesen. Die Installation der festen Zaunabschnitte soll auf lange Sicht die Beweidung auf diesen schwierig zu bewirtschaftenden Standorten mit vermindertem Aufwand ermöglichen, um den guten Erhaltungszustand dieser besonderen Magerrasen und deren charakteristischen Arten zu sichern und zu schützen. Das Projekt wurde im Jahr 2023 mit insgesamt rund 200.000 € über das Artensofortförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt finanziert. Das Projekt soll 2024/2025 weitergeführt und abgeschlossen werden. Geplant sind sechs weitere feste Zaunabschnitte am Schierberg Nord, an den Gegensteinen und der Konradsburg. Dafür wird voraussichtlich das Förderprogramm NaturWasserMensch (ehemals Artensofortförderung) des Landes Sachsen-Anhalt genutzt. Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Zielsetzung und Anlass: In Deutschland sind etwa 48 % der 557 in der roten Liste bewerteten Bienen- und Hummelarten bestandsgefährdet oder sogar schon ausgestorben (Bundesamt für Naturschutz 2011). Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig und komplex, aber grundsätzlich verknüpft mit einer qualitativen Verschlechterung und einem quantitativen Verlust von Lebensräumen für diese Insekten. Unter anderem ist dies das Ergebnis der monotonen sowie intensiven Landwirtschaft und der damit einher gehenden Artenverarmung von Agrarökosystemen, die wiederum weniger Raum und Nahrung für Wildinsekten bieten. Als Folge besteht das Risiko, dass Ökosystemleistungen durch Bestäuberinsekten in Deutschland nicht mehr ausreichend erbracht werden können. Darum hat der Ausbau einer insektenverträglichen Landbewirtschaftung eine wichtige Bedeutung. Das Projekt behandelt die Arzneipflanze Lavendel (Lavandula angustifolia), dessen Anbau in landwirtschaftlichen Betrieben erprobt werden soll und zu einer Erweiterung der Kulturpflanzenvielfalt in der Agrarlandschaft beitragen soll. Der Lavendel bringt ausgezeichnete Eigenschaften mit sich, um im Feldanbau als Lebensraum und Nahrungsquelle für Insekten zu dienen. Durch das Projekt soll der Naturschutz mit einer neuen, nachhaltigen Naturnutzung in Nutzlandschaften durch den Anbau von Lavendel kombiniert werden. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zu umweltfreundlicheren und vielfältigeren Agrarökosystemen geleistet werden. Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachhochschule Erfurt mit externen Projektpartnern werden kleine Lavendelfelder mit durchschnittlich 1000 m² in der Agrarlandschaft an ausgewählten Standorten auf landwirtschaftlichen Flächen entstehen und wissenschaftlich untersucht. Mithilfe eines Monitoringsystems soll der Einfluss des Lavendels auf die Artenvielfalt von Tagfaltern und Wildbienen entomologisch untersucht werden. Um eine Bewertung der Maßnahme zu ermöglichen, werden zum Vergleich Daten aus der typischen Agrarlandschaft sowie in der Landwirtschaft gängigen Umweltschutzmaßnahmen (z.B. mehrjährige/einjährige Blühstreifen) hinzugezogen. Gleichzeitig wird die Wirtschaftlichkeit des Lavendelanbaus auf den beteiligten Praxisbetrieben in Thüringen untersucht. Dabei werden spezifische Parameter analysiert und ätherisches Öl im Rahmen einer Destillation gewonnen. Mit einer ersten Berechnung der Erlöse aus dem Lavendelanbau und einer Kostenanalyse kann ein Rückschluss auf die wirtschaftliche Rentabilität des Lavendelanbaus in Thüringen und Deutschland gezogen werden. Ziele: Als Gesamtziel ergibt sich ein wichtiger Beitrag zu umweltfreundlicheren und vielfältigeren Agrarökosystemen. Im Projekt werden folgende Ziele verfolgt: a. Entwicklung einer langfristigen, nachhaltigen und bodenschonenden Nutzung der natürlichen Ressourcen durch eine extensive und mehrjährige Kultur b. Aussage über die agrarökologische Eignung und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Lavendelanbaus unter Thüringer Klimabedingungen c. Überprüfung der Einflüsse des Lavendelanbaus auf Wildbienen und Tagfalter in der Agrarlandschaft und einem Abgleich mit üblichen Agrarumweltmaßnahmen d. Erfassung der wichtigen quantitativen und qualitativen Eigenschaften des ätherischen Öls zur Bewertung der Eignung in der Arznei- und Lebensmittelindustrie e. Sensibilisierung der Bevölkerung durch Aufklärungs-, Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit im Bereich der nachhaltigen Landbewirtschaftung und des Naturschutzes
Landwirtschaftsministerin Christine Schneider und Präsident des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Dr. Markus Böhl stellen Tierseuchenbilanz 2025 vor: Klassische Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (ASP) im Fokus der Veterinärbehörden „Seuchenausbrüche bedeuten Leiden für die betroffenen Tiere, wirtschaftliche Schäden für die Betriebe und im schlimmsten Fall Gesundheitsgefahren für den Menschen. Sie früh zu erkennen und konsequent zu bekämpfen, ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Neben verantwortungsbewussten Tierhalterinnen und Tierhaltern und aufmerksamen Veterinärbehörden leistet das Landesuntersuchungsamt einen entscheidenden Beitrag dazu“, so Landwirtschaftsministerin Christine Schneider am heutigen Donnerstag in Koblenz am Landesuntersuchungsamt (LUA). Dort stellte sie gemeinsam mit LUA-Präsident Dr. Markus Böhl die LUA-Bilanz „Tiergesundheit und Tierseuchen 2025“ vor. 2025 standen bei den Veterinärbehörden und Tierhaltern in Rheinland-Pfalz mehrere Tierseuchen im Fokus, darunter vorrangig die Afrikanische Schweinepest und die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Tierseuchen und Zoonosen, den zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erkrankungen, und sonstigen Tier-Erkrankungen. Die Untersuchungen ermöglichen einen aktuellen Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl sagte: „Im vergangenen Jahr haben wir im LUA fast 208.000 Proben von Tieren untersucht. Da viele Proben auf mehrere Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der Untersuchungen sogar noch viel höher.“ Landwirtschaftsministerin Schneider machte deutlich: „Tierbestände zu schützen bedeutet auch die heimische Landwirtschaft zu schützen. Tierverluste und Handelsbeschränkungen bedeuten für landwirtschaftliche Betriebe erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Vor allem schweine- und geflügelhaltende Betriebe merken dies aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und Geflügelpest immens. Deshalb lassen wir die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mit Schutzzäunen, intensiven Bejagungen und Drohnenüberwachungen, bietet das Landesuntersuchungsamt viele Beratungsangebote an und führt die entsprechenden Untersuchungen durch. Hinzukommen Impfzuschüsse zur Verbeugung der Blauzungenkrankheit, die jeweils anteilig vom Land und der Tierseuchenkasse übernommen werden, sowie eine finanzielle Beteiligung des Landes bei der MKS-Vakzinebank der Länder zur Bereitstellung von MKS-Impfstoffen im Seuchenfall.“ Zu den einzelnen Tierkrankheiten und Tierseuchen: Eine Tierseuche, die wegen ihrer Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft wird, ist die Geflügelpest, Aviäre Influenza oder Vogelgrippe . Die bei Wildvögeln zunehmend ganzjährig in Europa zu beobachtende Erkrankung breitete sich ab dem Herbst 2025 in Deutschland mit ungewöhnlicher Dynamik bei Wildvögeln aus – auch in Rheinland-Pfalz. In der Folge ordneten viele kommunale Veterinärämter eine Aufstallpflicht für Hausgeflügel an, um eine Ansteckung durch den hohen Virusdruck zu verhindern. Von Ende Oktober bis Ende des Jahres 2025 gab es in Rheinland-Pfalz gesicherte Erregernachweise bei insgesamt 100 Wildvögeln und in zwei Geflügelhaltungen. Der massive Eintrag des hochansteckenden Influenza A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI) ging hauptsächlich auf den ersten großen Kranichzug zurück. Die Virus-belasteten Gewässer in Rheinland-Pfalz waren aber auch nach dem Vogelzug noch eine erhöhte Infektionsquelle und der Erreger wurde weiter nachgewiesen – vor allem in toten Wasservögeln wie Graureihern, Schwänen oder Kanadagänsen. Der letzte Nachweis bei einem Wildvogel im Rahmen des Geschehens war im März dieses Jahres. Im Frühjahr und im Sommer 2025 nahm das Seuchengeschehen rund um die Blauzungenkrankheit an Fahrt auf. Der Erreger wird durch stechende Insekten (Gnitzen) übertragen. Das LUA hat das Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) bei 100 Rindern, 14 Schafen und Ziegen und 11 Zoo- und Wildtieren aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen. Bei einem Rind aus Rheinland-Pfalz war es der Serotyp 8 (BTV-8), bei einem Rind aus dem Saarland der Serotyp 8 FRA23 (BTV-8). Betroffen waren insgesamt 88 Tierbestände. In der Folge wurde neben der bereits seit Mai 2024 bestehenden BTV-3 Restriktionszone in Rheinland-Pfalz und mittlerweile in ganz Deutschland eine zusätzliche BTV-8 Restriktionszone eingerichtet, die ganz Rheinland-Pfalz sowie Teile von Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden umfasst. Aus der BTV-8 Zone heraus können empfängliche Tiere grundsätzlich verbracht werden, wenn sie 14 Tage vor dem Transport mit Repellentien behandelt wurden und ein aktuell negatives Untersuchungsergebnis vorweisen können oder wenn sie einen vollständigen Impfschutz gegen BTV-8 haben. Innerhalb derselben Zonen in Deutschland gelten keine Einschränkungen beim Verbringen. Dieselben Anforderungen gelten analog auch für die BTV-3 Restriktionszone, hier gibt es einen BTV-3 Impfstoff. Infizierte Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Fressunlust, Schwellung des Kopfes, der Zunge und Lippen sowie Rötungen und Schwellungen von Schleimhäuten. Auch Lahmheiten, also das Nachziehen eines Beines beim Gehen, deutlicher Milchrückgang und Fehlgeburten werden beobachtet. Eine Impfung der Tiere ist möglich und wird von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) auch empfohlen. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlten auch 2025 und zahlen dieses Jahr weiterhin einen Zuschuss zur BTV-Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) blieb auch 2025 im Fokus der Veterinärbehörden. In den Landkreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms wurden 2025 nur noch wenige Virus- und Antikörpernachweise geführt, die alle aus der Kernzone des Geschehens stammten. Allerdings wurde im Juni 2025 die ASP im nordrhein-westfälischen Kreis Olpe nahe der Landesgrenze festgestellt. In den rheinland-pfälzischen Gemeinden, die an Nordrhein-Westfalen grenzen, wurden daraufhin eine intensivere Bejagung, Überwachung und Untersuchung angeordnet. Alle Untersuchungsergebnisse waren bis heute negativ. Positive ASP-Nachweise gab es im Jahr 2025 bei 17 Wildschweinen (15 Virusnachweise und zwei Nachweise von ASP-Virus-Antikörpern) im Kerngebiet der Sperrzone II. Ausbrüche von ASP bei Hausschweinen wurden 2025 nicht festgestellt. Die mit hohem Fieber und Blutungen einhergehende Infektion führt bei Haus- und Wildschweinen innerhalb weniger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Der überraschende Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einer Wasserbüffelherde in Brandenburg im Januar 2025 hatte auch Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz: Nach den Vorgaben der EU und des Bundeslandwirtschaftsministeriums mussten die Bundesländer die mögliche Ausbreitung des Virus stärker überwachen. Im LUA wurden bis Ende des Jahres 1.709 Proben von rheinland-pfälzischen Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von Zoo- und Wildtieren auf das MKS-Virus und 2.114 Proben auf MKS-spezifische Antikörper untersucht. Es waren alle Ergebnisse negativ. Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren. Betroffen sein können alle Paarhufer wie Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere. Der letzte Ausbruch der MKS in Deutschland lag 2025 bereits 37 Jahre zurück. Weitere Infos: Die gesamte Bilanz finden Sie hier: https://lua.rlp.de/service/publikationen Infos zur ASP sowie die aktuellen Fallzahlen finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/afrikanische-schweinepest-asp-1 Infos zur Blauzungenkrankheit finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt Infos zur MKS finden Sie hier: https://mlwuf.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/maul-und-klauenseuche
Im Vergleich zu anderen Metropolen ist Berlin eine grüne Stadt. Die Oberste Naturschutzbehörde bietet hier Informationen zu den Themen: NATURA 2000, Schutzgebiete, Artenschutz, Biotopschutz, Baumschutz und Naturschutzverbände. Die Arbeit des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege und des Sachverständigenbeirats als beratendes Gremium aus Spezialisten verschiedener naturschutzrelevanter Fachgebiete wird vorgestellt. Bild: Florian Möllers NATURA 2000 Im Land Berlin sind derzeit mit 15 FFH- und fünf Vogelschutzgebieten ca. 6.300 Hektar als NATURA 2000-Gebiete gemeldet, das entspricht etwa 7 Prozent der Landesfläche. Sie gehören zu einem europaweiten zusammenhängenden Netz besonderer Schutzgebiete. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Schutzgebiete Die Unterschutzstellung ausgewählter Landschaftsbereiche ist das klassische Instrument zum Schutz von Natur und Landschaft. Um die Schutzgebiete in ihrer Qualität dauerhaft zu sichern, werden spezielle Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Artenschutz Alle wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen sind durch das Berliner Naturschutzgesetz geschützt. Für die besonders gefährdeten Arten gelten zusätzliche Zugriffs- und Störungsverbote, die den Schutz der Lebensstätten einschließen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Biotopschutz In Berlin sind 18 besonders schutzwürdige Lebensräume – etwa Moore, Eichen-Buchenwälder und Feldhecken – unter gesetzlichen Schutz gestellt. Das Gesetz schützt diese Biotope unmittelbar. Für den Schutz der Uferröhrichte gibt es spezielle Regelungen. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Baumschutz Alle Laubbäume, die Waldkiefer sowie die Obstbäume Walnuss und Türkische Baumhasel stehen in Berlin unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung, sofern sie bestimmte Stammumfänge erreicht haben. Weitere Informationen Bild: Stefanie Schwetje Die Landesbeauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Die Landesbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege fachlich und wissenschaftlich zu beraten. Es werden Daten über die Flora der Stadt gesammelt und für die Fortschreibung der Roten Liste genutzt. Weitere Informationen Bild: Ralf Rühmeier Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege Das Gremium aus Spezialisten verschiedener Fachgebiete berät die Behörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege, unterbreitet Vorschläge und Anregungen und fördert das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege in der Öffentlichkeit. Weitere Informationen Bild: Jacob Schmidt Ausstellungen Auf einem Rundgang mit 42 Tafeln regt die Ausstellung “Bahnbrechende Natur” im Schöneberger Südgelände dazu an, die Stadtnatur zu entdecken. Die Ausstellung "natürlich BERLIN!" mit beeindruckenden Fotos von ausgezeichneten Naturfotografen bietet Blicke auf die vielen Naturschönheiten in Berlin. Weitere Informationen Bild: Bruno D'Amicis Vorkaufsrecht nach Naturschutzgesetz Dem Land Berlin steht nach § 53 Absatz 1 Berliner Naturschutzgesetz ein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken zu. Sie können hier prüfen, ob für ein bestimmtes Grundstück das jeweilige Bezirksamt ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Naturschutzverbände Naturinteressierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger finden vielfach ihr Betätigungsfeld in anerkannten Naturschutzvereinigungen. Weitere Informationen Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete , Faltplan und Flyer zu den Publikationen Karte im Geoportal Berlin Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (inkl. Natura 2000) Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz Umweltkalender Berlin der Stiftung Naturschutz Berlin. Vielfältiges Angebot zu Natur- und Umweltthemen.
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