Am 23. Juni 2016 wilderte Dänemark fünf junge Elche in einem Naturpark in Jütland aus. Drei Kühe und zwei Bullen wurden im Naturschutzgebiet Lille Vildmose auf rund 21 Quadratkilometern frei gelassen. Die Elche sollen dabei helfen, die natürliche Hochmoorlandschaft durch das Abgrasen von Büschen und Bäumen wieder herzustellen. Die fünf Kälber stammen aus einem südschwedischen Elchpark und leben seit November 2015 in Dänenmark in einem kleineren eingezäunten Gebiet. Der Aage V. Jensen Naturfond, dem ein großer Teil des Naturparks gehört, und die Gemeinde Aalborg in Zusammenarbeit mit dänischen Universitäten begleiten das Naturaufbauprojekt. Wenn die Ansiedlung erfolgt verläuft, sollen weitere Elche ausgewildert werden.
Am 10. November 2016 stellt der Gerichtshof der Europäischen Union fest, dass Griechenland gegen seine Verpflichtung zum Schutz der Meeresschildkröten (Caretta caretta) in der Bucht von Kyparissia verstoßen hat. Eine Richtlinie der Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der wildlebenden Tiere beizutragen. In diesem Rahmen müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen, die für die Einrichtung eines strengen Schutzsystems für bestimmte Tierarten notwendig sind.
INSPIRE Datensatz der Wolfsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Wolfs in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2015. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 3x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Wölfe, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung dieser Daten lagen keine Telemetriedaten vor. Dies kann sich in Zukunft ändern. Ausgewertete Telemetriedaten können nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen bestätigte Meldungen wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen externer Personen.
INSPIRE Datensatz der Luchsnachweise in Baden-Württemberg. Die Karte zeigt die besetzten Zellen des letzten abgeschlossenen Monitoringjahres (das Monitoringjahr beginnt am 01.05 und endet am 30.04 des Folgejahres, der Abschluss findet i.d.R. im Dezember des Folgejahres statt). Der erste sichere Nachweis eines Luchses in Baden-Württemberg gelang im Jahr 2000. Die gefüllten 10 x 10 km Rasterzellen wurden nach den Monitoringstandards des BfN als "besetzt" markiert (entweder 1x C1 oder 2x C2 nach SCALP-Kriterien) und beziehen sich immer auf das Monitoringjahr, welches am 01.05 beginnt und am 30.04 des Folgejahres endet. Als C1 Nachweis gelten tot aufgefundene Luchse, Foto- oder Videodokumentation, eingefangene Tiere und genetische Nachweise. Ebenso können ausgewertete Telemetriedaten nach den Monitoringstandards des BfN als C1 Nachweis zählen. Als C2 Nachweis gelten von erfahrenen Personen überprüfte Hinweise wie Risse von Nutz- und Wildtieren oder Spuren. Sowohl aus Gründen der Sensibilität der Tiere als auch aufgrund der großen Streifgebiete werden die Nachweise nur mit einer Auflösung von 10 x 10 km veröffentlicht. Die Nachweise stammen von der FVA und basieren sowohl auf eigenen Untersuchungen als auch auf Meldungen von externen Personen.
INSPIRE Datensatz der Wildschutz- und Wildruhegebiete in Baden-Württemberg. Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Kollisionen zwischen Wildtieren und Fahrzeugen stellen weltweit einen signifikanten Mortalitätsfaktor dar und verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. 295.000 Wildunfälle stellten 2019 einen neuen Höchstwert in Deutschland dar, was sich auch in den Sachschäden mit 885 Mio. € widerspiegelt. Für eine zuverlässige und dauerhafte Wildunfallprävention ist bundesweit auf behördlicher Ebene eine einheitliche Dokumentation von Wildunfällen notwendig; aktuell variiert diese deutlich zwischen den Bundesländern. Gleichzeitig weisen Forschungsergebnisse auf die Notwendigkeit hin, mit Präventionsmaßnahmen gegen Wildunfälle auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer einzuwirken, anstatt das Wildtierverhalten zu steuern. In diesem Zusammenhang sollte der Blick auch auf landschaftsökologische Faktoren im Straßenumfeld geworfen werden, die auf das Verhalten von Tieren einwirken und somit Potenzial zur Vermeidung von Wildunfällen haben.
Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild (SDWi) hat den Dachs (Meles meles) zum Tier des Jahres 2010 ausgerufen.
Die Mitglieder der Schutzgemeinschaft Deutsches Wild haben den Wisent (Bison bonasus) zum Tier des Jahres 2014 gewählt. Damit ist der Wisent zum zweiten Mal zum Tier des Jahres ernannt worden. Die Wahl fiel auf den Wisent aus einem besonderen Grund. Diese größten Landsäugetiere Europas waren in Deutschland seit Jahrhunderten ausgestorben. Nach rund zehnjährigen Vorarbeiten war Anfang 2013 eine Gruppe von Wisenten im Rothaargebirge ausgewildert worden. Mit der Wiederwahl des Wisents soll auch die Fortführung dieses Projekts unterstützt werden.
Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild hat das Mauswiesel (Mustela nivalis), auch Zwerg- oder Kleinwiesel genannt, zum Tier des Jahres 2013 gewählt.
Origin | Count |
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Bund | 511 |
Land | 198 |
Type | Count |
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Ereignis | 18 |
Förderprogramm | 426 |
Gesetzestext | 4 |
Lehrmaterial | 1 |
Taxon | 2 |
Text | 171 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 70 |
License | Count |
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geschlossen | 226 |
offen | 461 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
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Deutsch | 689 |
Englisch | 48 |
unbekannt | 4 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 11 |
Datei | 25 |
Dokument | 70 |
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Unbekannt | 6 |
Webdienst | 4 |
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Topic | Count |
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Mensch & Umwelt | 687 |
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Weitere | 651 |