Gebiete, in denen Natur und Landschaft ganz oder teilweise besonderen Schutzes bedürfen, weil sie schutzbedürftigen Arten oder Lebensgemeinschaften wildwachsender Pflanzen oder wildlebender Tiere eine Lebensstätte bieten oder künftig bieten sollen, für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde von Bedeutung sind oder sich durch Seltenheit, besondere Eigenart oder Vielfalt oder hervorragende Schönheit auszeichnen, kann die Naturschutzbehörde durch Verordnung zu Naturschutzgebieten erklären. Naturschutzgebiete bilden die intensivste Schutzform für Natur und Landschaft.
Berlin setzt ein Zeichen für den Schutz von Bestäubern und macht einen weiteren großen Schritt Richtung Wildbienenhauptstadt: Mit einer digitalen Schnitzeljagd, die im Rahmen des Gemeinschaftsprojekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf!“ entwickelt wurde, wird die faszinierende Welt der kleinen Insekten mitten in der Hauptstadt spielerisch erlebbar. Initiatoren des Projekts sind die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und die Deutsche Wildtier Stiftung. Die Rallye startet morgen Mittag auf dem Vorplatz des Museums für Naturkunde, wo sich auch das Kunstwerk „Pollinator Pathmaker” der Künstlerin Alexandra Daisy Ginsberg befindet, zu Deutsch Bestäubungs-Wegbereiter. Von dort aus führt die Route an großen und kleinen Sehenswürdigkeiten wie dem Invalidenpark, dem Friedhof II der Französischen Gemeinde mit dem Fontane-Grab und einem Segment der Berliner Mauer entlang. Mittels einer App bringen verschiedene Rätsel und Aufgaben den Teilnehmenden die Lebensweise der Wildbienen, ihre Vorlieben und ihre Bedeutung für das Ökosystem Stadt näher. Auch die wichtige Rolle unscheinbarer urbaner Strukturen wie Pflasterfugen oder einer naturnahen Grünflächenpflege zur Förderung der Artenvielfalt in Berlin werden in dem etwa zweistündigen Naturspaziergang deutlich. „Wir freuen uns, mit dieser interaktiven Rallye ein Format für die ganze Familie anbieten zu können, das Wissen und Spaß miteinander kombiniert,” sagt Umwelt-Staatssekretärin Britta Behrendt. Manuel Hensen von der Deutschen Wildtier Stiftung ergänzt: „Unser Ziel ist es, das Bewusstsein der Menschen für die Bedeutung der Wildbienen und die naturnahe Pflege von Grünflächen in Berlin zu schärfen und konkrete Ideen zu vermitteln, wie jeder Einzelne etwas zum Schutz dieser wichtigen Tiere beitragen kann.” Die Rallye ist auf der interaktiven Quiz-App „Actionbound“ zu finden. Sowohl die App als auch die Teilnahme an der familienfreundlichen Wildbienen-Rallye sind kostenlos und jederzeit abrufbar. Das Projekt „Mehr Bienen für Berlin – Berlin blüht auf!” hat zum Ziel, Wildbienenlebensräume in Berlin zu fördern und das Bewusstsein für den Schutz der Wildbienen und anderer bestäubender Insekten zu stärken. In den zwölf Berliner Bezirken wurden dazu seit 2018 insgesamt 93 Blühflächen geschaffen. Zusammen ergeben sie eine Fläche größer als der Alexanderplatz. 170 Wildbienenarten konnten die Biologen der Deutschen Wildtier Stiftung hier erfassen, elf von ihnen werden auf der Roten Liste der Bienen Deutschlands als gefährdet geführt. Insgesamt wurden bislang rund 330 Wildbienenarten in Berlin nachgewiesen. Wir laden Sie herzlich zu einer kurzen Vorstellung der neuen Wildbienen-Rallye ein. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 7. August 2024 um 12 Uhr auf dem Vorplatz des Museums für Naturkunde, Invalidenstraße 43, 10115 Berlin.
Ein Lernangebot für Kinder. Wie viele Löwen gibt es auf der ganzen Welt? Der König der Tiere? Drei Löwinnen eines Rudels. Eine Löwin mit einem Jungtier. Vielleicht doch bald wieder der König der Tiere? Das wollte Lotte wissen. Und so hat Konstantin geantwortet: Wie viele Löwen es tatsächlich noch gibt, weiß niemand ganz genau, denn die Tiere sind über mehrere Länder im südlichen Afrika verteilt. Experten schätzen, dass es zwischen 23.000 und 39.000 weltweit sind. Stabil ist ihre Zahl jedoch nur in einigen Nationalparks Afrikas, wie zum Beispiel in der Serengeti in Kenia und Tansania. Löwen sind selten geworden und in manchen Ländern Afrikas schon ausgerottet. Das liegt sowohl daran, dass wegen der wachsenden Bevölkerung ihr Lebensraum immer kleiner wird, aber unter anderem auch daran, dass die Jagd auf Löwen erlaubt ist. Nicht nur die einheimische Bevölkerung macht Jagd auf die Großkatzen, sondern auch Großwildjäger aus Amerika und Europa gehen in Afrika auf Löwenjagd. Internationale Naturschutzorganisationen wie der WWF setzen sich für den Schutz der Löwen und anderer Wildtiere Afrikas ein. Mit großem Erfolg: Auf Anregung des WWF haben die Länder Angola, Sambia, Zimbabwe, Botswana und Namibia ein riesiges gemeinsames Schutzgebiet gegründet, das KAZA-Schutzgebiet. Das Gelände, in dem sich Wildtiere frei und ungefährdet bewegen können, beträgt 440.000 Quadratkilometer. Das ist mehr als die Fläche von Deutschland. Hier leben auch Löwen - die sich in Zukunft hoffentlich wieder vermehren können.
Die Europäische Union hat am 9. April 1999 die Richtlinie1999/22/EG des Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wildlebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken. Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Rolle der Zoos im Bereich der Erziehung der Besucher, der wissenschaftlichen Forschung und der Erhaltung der Arten soll damit gestärkt werden. Ab wann eine zoologische Einrichtung als Zoo im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen ist, wird durch § 42 Bundesnaturschutzgesetz definiert. Es muss sich demnach um eine dauerhafte Einrichtung handeln, in der lebende Tiere wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege, die eine bestimmte Anzahl an Tieren unterschreiten, gelten dabei nicht als Zoo. Im Land Berlin gibt es derzeit acht Einrichtungen, die unter die Definition Zoo fallen: Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo Berlin Zoo-Aquarium Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Sea Life Centre Berlin Aquadom (einmalige Sondereinrichtung) Privates Museum für Tierkunde Berlin (als sogenannter “Kleinzoo”) und Naturschutzstation Malchow. Für die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist, wie für die Erteilung der Tiergehegegenehmigung bei Privatleuten, die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamtes zuständig. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als Oberste Naturschutzbehörde gibt Haltungsempfehlungen heraus und bemüht sich im Einklang mit allen Beteiligten um eine möglichst einheitliche Umsetzung der Anforderungen. Zoo Berlin Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo-Aquarium Sea Life Centre Berlin E-Mail des AquaDoms: info@blauerseestern.de Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Naturschutzstation Malchow
Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter Kleinsäuger (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten. Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3: Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt. Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten. Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet. Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer „Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet. Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann. Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen. Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI). Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle. Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz ( BfN ) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte. Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden. Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.
Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Besonders historische Parkanlagen und alte Friedhöfe haben eine herausgehobene Bedeutung als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Aber auch Klein- und Gemeinschaftsgärten, begrünte Dächer und Höfe sowie Gebäudefassaden haben vielfältige Lebensraumfunktionen. In oft überraschender Fülle kann sich biologische Vielfalt hier entfalten, abhängig davon, wie die Flächen gestaltet, gepflegt und genutzt werden. Das Themenfeld zielt daher auf die Erweiterung von Spielräumen für die Naturentwicklung in diesen Bereichen ab. Neben dem Schutz wildlebender Tiere in ihren ursprünglichen Refugien, soll die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant werden. Dadurch steigt auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: Christian Grabowski Handbuch Gute Pflege Wie groß die biologische Vielfalt auf einer Fläche ist, hängt davon ab, wie man sie pflegt. Das Handbuch Gute Pflege etabliert Standards dafür, die zu mehr Biodiversität führen und die genetische wie strukturelle Vielfalt fördern. Handbuch Gute Pflege Weitere Informationen Bild: Grün Berlin / Frank Sperling Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände „Bahnbrechende Natur“ verspricht das Schöneberger Südgelände. Unter diesem Titel vermittelt eine inklusive Ausstellung Aspekte der Biodiversität. Sie eröffnet individuelle Zugänge zur Natur – über viele Sinne und auf unterschiedlichsten Wegen. Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: bgmr mit Studio AAD für Tegel Projekt GmbH Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Im neuen Schumacher Quartier entsteht Wohn- und Lebensraum für 10.000 Menschen – und für ungezählte Tiere. Nach dem Ansatz ‚Animal-Aided Design‘ wurden für die Planung des Quartiers am einstigen Flughafen Tegel 14 Zielarten festgelegt und ihre Bedürfnisse miteingeplant. Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Gebäude bieten Bruthöhlen Gebäude bieten nicht nur Menschen ein Zuhause. Viele Tierarten brauchen sie ebenfalls – als Ort der Ruhe und um Junge aufzuziehen. Deshalb gilt es, Spalten und Nischen an Altbauten zu erhalten. Wo neu gebaut wird, sollten von Anfang an auch Quartiere für Tiere entstehen. Gebäude bieten Bruthöhlen Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Park am Gleisdreieck Einst eine Bahnbrache, heute ein Ort, der einzigartige Stadtnatur sichert: Der Park am Gleisdreieck ist ein grüner und wilder Lieblingsort vieler Berlinerinnen und Berliner im Herzen der Stadt. Park am Gleisdreieck Weitere Informationen Bild: Dr. Tim Peschel Tegeler Stadtheide und Flughafensee Die Tegeler Stadtheide auf dem früheren Flughafen Tegel und der benachbarte Flughafensee sind Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Den Landschaftskomplex weiterzuentwickeln eröffnet viele Chancen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Tegeler Stadtheide und Flughafensee Weitere Informationen Bild: Uta Zetek Gemeinschaftsgärten in Berlin Viele Berlinerinnen und Berliner gärtnern gemeinschaftlich. Sie schaffen grüne Orte der Begegnung, kultivieren alte Nutzpflanzen und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Senat hilft ihnen, ihre Aktivitäten zu vernetzen. Gemeinschaftsgärten in Berlin Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler Bestäuber im Fokus Insekten, die bestäuben, gilt in Berlin ein besonderes Augenmerk. Damit sie mehr Nahrung und Nistplätze finden, unterstützt Berlin die Anlage blühender Flächen und viele weitere Vorhaben. Bestäuber im Fokus Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Engagement für Falter, Käfer und Co Die Insektenwelt ist schillernd und vielfältig. Für die Nahrungsketten der Natur und die Bestäubung von Nutzpflanzen sind die Sechsbeiner unverzichtbar. Deshalb gilt es, den Artenschwund und das Wegbrechen ganzer Insektengemeinschaften aufzuhalten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Engagement für Falter, Käfer und Co Weitere Informationen Bild: gruppe F, Freiraum für alle gmbH Mehr Vielfalt im Stadtgrün Berlins Grünflächen machen mit 12% einen erheblichen Flächenanteil aus. Bei ihrer Pflege und Gestaltung rücken Senat und Bezirke deshalb die Biodiversität immer stärker in den Fokus. Mehr Vielfalt im Stadtgrün Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlins Straßen werden grüner An Straßen Bäume zu pflanzen und Grünsäume zu schaffen, macht Berlin grüner und vernetzt Lebensräume. Der Klimawandel verlangt es, diese Aktivitäten auszubauen – und Synergien mit dem Regenwassermanagement zu nutzen. Berlins Straßen werden grüner Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Friedhöfe sind Teil der urbanen Vielfalt. Ihre Struktur und Geschichte macht sie zum Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Weil sich unsere Bestattungskultur wandelt, ergeben sich heute Chancen, die Berlin vielerorts nutzt, um die biologische Vielfalt zu fördern. Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Weitere Informationen
Anforderungen an Tierhalter besonders geschützter Arten Die Bundesartenschutzverordnung (§ 7 Haltung von Wirbeltieren) fordert von Haltern besonders geschützter Wirbeltierarten eine erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere sowie eine gegen Entweichen sichere und tierschutzgerechte Haltungseinrichtung. Nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Absatz 2 Nr. 10, Buchstabe a und b) gelten neben bestimmten einheimischen Tier- und Pflanzenarten alle im Anhang A und B der EU-Artenschutzverordnun g aufgeführten Arten als besonders geschützt. Tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind verschiedene Gutachten und Leitlinien für die tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren an Sachverständigengruppen beauftragt und veröffentlicht worden. Haltungsrichtlinien für wildlebende Tiere Mindestanforderungen an die Haltung von Zierfischen Mindestanforderungen an die Haltung von Terrarientieren (Reptilien) Mindestanforderungen an die Haltung von Kleinvögeln Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien Mindestanforderungen an die Haltung von Straußenvögeln außer Kiwis Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren Diese Haltungsrichtlinien können Tierhaltern wesentliche Anhaltspunkte zur Gestaltung von Tiergehegen und zur Haltung von Wildtieren unter Tierschutzgesichtspunkten geben. Die Orientierung an diesen Haltungsrichtlinien ist auch für Auffangstationen von Wildtieren empfehlenswert. Für die behördliche Genehmigung von Tierhaltungen besonders geschützter Arten bieten diese Leitlinien ebenfalls wertvolle Hilfen. Die artgerechte Versorgung aufgenommener einheimischer oder exotischer Wildtiere gehört zum regelmäßigen Themenschwerpunkt der Fortbildungsveranstaltungen des LANUV-Artenschutzzentrums Metelen. Wildtierhaltungsspezifischer Arbeitsschutz Bei der Haltung wildlebender Tiere sind besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für Tierpflegekräfte zu ergreifen und zu beachten. Diese werden in Merkblättern und Regelwerken des Berufsverbandes der Unfallkassen dargestellt und veröffentlicht. In öffentlichen zoologischen Einrichtungen ist die Anwendung solcher Arbeitsschutzregeln verbindlich und in der Regel eine Selbstverständlichkeit. So sind z.B. beim Umgang mit großen potentiell gefährlichen Wirbeltieren, z.B. Großkatzen, Schieber im Gehege vorgesehen und bei der Haltung von Giftschlangen die sofortige Verfügbarkeit des entsprechenden Serums im Falle eines Bisses erforderlich. Zum eigenen Schutz ist auch für private Halter potentiell gefährlicher Wildtiere die Beachtung solcher Schutzmaßnahmen unbedingt empfehlenswert: Tierhaltungsspezifische Arbeitssicherheit GUV-I 8770: Beurteilung von Gefährdung und Belastungen am Arbeitsplatz des Tierpflegers in der Wildtierhaltung. GUV-R 116 / BGR 116: Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Haltung von Wildtieren.
Seit Montag, 01.03.2021, besteht gemäß § 28 Landeswaldgesetzt Sachsen-Anhalt für Hunde in Wald- und auf Forstgebieten Leinenpflicht. Dass dies notwendig erscheint, zeigt ein Vorfall vom Wochenende im Bereich der Einheitsgemeinde der Stadt Barby. Am 28.02.2021, befanden sich Einsatzbeamte der Wasserschutzpolizei mit dem Streifeneinsatzboot auf der Saale, als diese eine hektische Bewegung im Wasser bemerkten. Dabei handelte es sich um einen Hund, welcher ein Reh durch das Wasser hetzte. Der Hund biss das Reh dabei mehrfach, sodass das Tier schwer verletzt wurde. Das stark geschwächte Reh wurde durch die Beamten aus dem Wasser gezogen und an Bord gesichert. In einiger Entfernung konnten zudem die Hundehalter festgestellt werden, gegen die nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Da die Verletzungen des Rehs zu schwerwiegend waren, musste es durch einen angeforderten Jäger von seinen Leiden erlöst werden. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Leinenpflicht bestand, hat ein Hundebesitzer stets die Verantwortung für etwaige Schäden zu tragen, die sein Tier verursacht. Hundebesitzer, die sich an die bestehende Leinenpflicht bis zum 15. Juni halten, leisten zudem einen erheblichen Betrag zum Schutz wildlebender Tiere in der Brut- und Aufzuchtzeit. Impressum: Polizeiinspektion Zentrale Dienste - Sachsen-Anhalt Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2691 Fax: +49 391 546 2626 Mail: wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de
Magdeburg. Die Mitgliedstaaten der Berner Konvention haben entschieden: Der Wolf wird künftig nicht mehr unter den strengsten Schutzstatus fallen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diesen Beschluss als Erfolg für Weidetierhalter und den ländlichen Raum: „Endlich hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ihren Widerstand aufgegeben. Nun müssen wir auch national rasch handeln und klare Regelungen schaffen.“ Minister Sven Schulze betont, dass der Anstieg der Rissvorfälle durch den Wolf zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel müsse es sein, eine Regulierung zu etablieren, die Artenschutz und die Interessen des ländlichen Raumes gleichermaßen berücksichtigt. „Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das Sicherheit für die Weidetierhaltung schafft und den Artenschutz respektiert“, so Minister Sven Schulze. Minister Sven Schulze fordert die Bundesregierung auf, sich auch für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einzusetzen. Zudem sei es dringend nötig, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. Die bisherigen Regelungen für sogenannte Problemwölfe hätten ihre Wirkungslosigkeit klar gezeigt. „Die Sorgen der Weidetierhalter müssen endlich ernst genommen werden“, betont Minister Sven Schulze. „Die Zunahme der Wolfspopulation zeigt unmissverständlich, dass wir auf allen Ebenen ein konsequentes Wolfsmanagement brauchen. Das Landesumweltministerium sollte in diesem Punkt seine Blockadehaltung endlich aufgeben und einer Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nicht mehr im Weg stehen.“ Hintergrund zur Berner Konvention Der Wolf, der in vielen Regionen Europas wieder heimisch geworden ist, stand bislang unter strengem Schutz. Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa, wurde 1979 ins Leben gerufen und umfasst 50 Staaten sowie die Europäische Union. Mit der Herabstufung des Schutzstatus wird nun der Weg für ein effektiveres und rechtssicheres Management der Wolfsbestände geebnet. Ziel ist es, Konflikte mit der Landwirtschaft und insbesondere mit Weidetierhaltern zu minimieren.
Wald weckt die Neugier! Für Kinder bietet ein Aufenthalt im Wald unzählige Möglichkeiten, neue Entdeckungen und Erfahrungen zu machen. Auch die faszinierende Welt wild lebender Tiere kann dort erkundet werden. Zu den natürlich vorkommenden Bewohnern der niedersächsischen Wälder gehört auch der Wolf - über ihn gibt es ebenfalls viel Interessantes zu erfahren. Er erregt aber bei manchem auch Bedenken, die eventuell einem unbeschwerten Aufenthalt im Wald im Weg stehen. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Verhaltenstipps zum Thema Wolf an die Hand geben, damit Sie Ihre Waldausflüge und den Waldkindergarten-Alltag selbstsicher gestalten können. Darüber hinaus bieten wir interessante Informationen und Materialien zum Leben der Wölfe, die Kindern wie Erwachsenen dabei helfen können, ein besseres Verständnis für die Lebensweise dieser Tiere zu entwickeln. Folgende Verhaltenstipps können dazu beitragen, das Risiko von Begegnungen mit Wölfen und anderen wilden Tieren bei Waldausflügen oder während des Waldkindergartenalltages zu minimieren und gleichzeitig die Wahrnehmung der Kinder für die umgebende Natur zu schulen. Natürlich steht hierbei die Sicherheit der Kinder an erster Stelle. 1. Laut sprechen: Ermutigen Sie die Kinder dazu, mit lauter, klarer Stimme zu sprechen, wenn sie sich im Wald bewegen. Dies kann dazu beitragen, Wildtiere, einschließlich Wölfe, frühzeitig auf ihre Anwesenheit aufmerksam zu machen, was Begegnungen in der Regel verhindert. 1. Laut sprechen: 2. Nicht füttern: Betonen Sie, dass es strengstens verboten ist, Wildtiere, einschließlich Wölfe, zu füttern. Das Füttern von Wildtieren kann gefährliche Verhaltensweisen auslösen und muss vermieden werden. Des Weiteren ist bei Essenspausen darauf zu achten, dass alle heruntergefallenen Essenreste aufgehoben und wildtiersicher (geschlossener Mülleimer, mit verschließbarem Deckel) entsorgt werden. 2. Nicht füttern: 3. Gruppenaktivitäten: Bei Aktivitäten im Freien sollten die Kinder in Gruppen bleiben und niemals alleine durch den Wald streifen. Gruppenaktivitäten bieten Schutz und reduzieren das Risiko von Begegnungen mit Wildtieren. 3. Gruppenaktivitäten: 4. Abstand wahren: Lehren Sie die Kinder, respektvollen Abstand zu wilden Tieren zu halten. Selbst wenn ein Wolf in der Ferne gesichtet wird, sollten die Kinder nicht versuchen, sich ihm zu nähern. Stattdessen sollten sie aus sicherer Entfernung beobachten. 4. Abstand wahren: 5. Keine Panik: Falls die Kinder einen Wolf sehen, ermutigen Sie sie, ruhig zu bleiben. Wölfe sind normalerweise zurückhaltend und meiden den Kontakt mit Menschen. Wenn sie ruhig bleiben und sich zurückziehen, wird die Gefahr minimiert. 5. Keine Panik: 6. Sicherheitszonen: Weisen Sie den Kindern sichere Zonen zu, in die sie sich zurückziehen können, falls sie sich unwohl fühlen (Bauwagen, eingezäunter Bereich etc.). Bei Waldausflügen müssten Sicherheitszonen vorher geplant und festgelegt werden. 6. Sicherheitszonen: 7. Licht und Lärm: Bei Aktivitäten in der Dämmerung oder nachts sollten die Kinder Taschenlampen verwenden und gelegentlich Lärm machen, um wilde Tiere auf Distanz zu halten. 7. Licht und Lärm: 8. Elterliche Einbindung: Informieren und klären Sie die Eltern über Verhaltenstipps auf, die die Sicherheit ihrer Kinder in Wolfsterritorien gewährleisten. 8. Elterliche Einbindung: Stand 04.09.23 Alle Informationen zum Wolfsvorkommen in Niedersachsen finden Sie auf den Webseiten der Landesjägerschaft und der DBBW: Unter den nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationsmaterialien und Möglichkeiten, um das Thema Wolf zusammen mit den Kindern in Kindergarten und Schule zu entdecken.
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Text | 14 |
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