Das Projekt "Das Potential von industriell und gewerblich genutzten Flächen als Trittsteinbiotope für Wildtiere" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg.Zielsetzung und Anlass: Einigen naturschutzrelevanten Wildtieren, wie beispielsweise Wildkatzen und Luchsen, ist es bislang stellenweise noch möglich, die intensiv genutzte Kulturlandschaft zu durchwandern, um sich neue Habitate zu erschließen. Der urbane Raum, wie auch andere Formen der Landnutzung, breiten sich jedoch stetig aus. Deckungsreiche Strukturen als Trittsteinbiotope sind rar oder verschwinden durch die Intensivierung der anthropogenen Landnutzung. Die Zersiedlung und Fragmentierung unserer Landschaft stellt damit eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit dar. Die Umsetzung von Biotopverbundkonzepten und der Erhalt geeigneter Trittsteinbiotope sind daher wichtiger denn je. Industrie- und Gewerbeflächen könnten hierbei eine bislang übersehene Rolle spielen und eine vergleichsweise kostengünstige Ergänzung zur Neuanlegung von Trittsteinbiotopen sein. Bewegungsdaten einzelner Wildtiere lassen vermuten, dass auf bestimmten Industrie- und Gewerbeflächen aufgrund der dort vorhandenen Deckungsstrukturen, zeitlich eingeschränkter Nutzung oder Betretungsverboten ein bisher unterschätztes Potential für Trittsteinbiotope vorhanden ist. Bei Biotopverbundkonzepten oder naturschutzfachlichen Einschätzungen sind diese Strukturen jedoch bislang nicht beachtet worden, da sie sich auf anthropogen genutzten Flächen befinden. Diese werden von den gängigen Habitatmodellen zu naturschutzrelevanten Wildtieren, die mit großen Stichproben auf das Abbilden von Gesamtpopulationen ausgelegt sind, überwiegend als 'gemieden' bewertet. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich vor allem einzelne Individuen und nicht die Gesamtheit einer Population in neue Lebensräume vorwagen und dabei auf ihren Wegen auch schwierige und abnorme Verhältnisse in Kauf nehmen. In Auswertungen, die sich nicht explizit mit jenen Individuen befassen, die sich außergewöhnlich viel auf Transithabitaten aufhalten und Trittsteinbiotope auch tatsächlich nutzen, könnten daher wichtige Informationen zur Nutzung von Trittsteinbiotopen entgehen, da diese als 'Ausreißer' im jeweiligen Datensatz angesehen werden. Das führt dazu, dass bisherige Konzepte zu Industrie- und Gewerbeflächen vor allem auf die aktive Gestaltung kleiner Biotope für weniger mobile Arten wie z.B. bedrohte Insekten, Amphibien, oder Reptilien abzielen. Der Schutz von schon vorhandenen, deckungsreichen Strukturen auf derartigen Flächen, um diese als Trittsteinbiotope für größere Wildtiere verfügbar zu machen, spielte dabei jedoch bisher keine Rolle. Mit diesem Projekt wollen wir das Potential von Industrie- und Gewerbeflächen als Trittsteinbiotope untersuchen und auf dieses aufmerksam machen, um so die Durchlässigkeit der Landschaft für Wildtiere zu verbessern. Es ist jedoch anzunehmen, dass sich nicht alle Industrie- und Gewerbeflächen gleichermaßen als Trittsteinbiotope für Wildtiere eignen. Zur Bestimmung potentieller Trittsteinbiotope, zum Schutz relevanter Strukturen und zur praktischen Anwendung in Verbundkonzepten wäre es wichtig, geeignete und ungeeignete Flächen zu unterscheiden. Das diesbezügliche Potential derartiger Fläche sollte daher individuell anhand konkreter Merkmale bestimmbar sein. Hierfür wäre es beispielsweise praktikabel zu wissen, auf welchen Industriezweigen sich vermehrt geeignete Vegetationsstrukturen befinden. Auch die Frage, ob und warum prinzipiell geeignete Strukturen auf Industrieflächen von Wildtieren nicht genutzt werden (beispielsweise, weil keine Löcher im Zaun vorhanden sind) sollte auf den Grund gegangen werden. Ziel des Projekts ist es daher, auf Grundlage gängiger landschaftsbeschreibender Daten, Faktoren zu bestimmen, mittels derer die als Trittsteinbiotope geeigneten Industrie- und Gewerbeflächen sicher klassifiziert werden können. Dafür müssen die für Wildtiere relevanten Bedingungen auf diesen Flächen, beispielsweise hinsichtlich Deckung und Störung, gut bekannt und zu kategorisieren sein. (Text gekürzt)
Das Projekt "Evaluierung der Wirksamkeit verschiedener Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Wildtieren und zur Optimierung landwirtschaftlicher Produktionsprozesse" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Südwestfalen, Hochschule für Technik und Wirtschaft, Standort Soest, Fachbereich Agrarwirtschaft.Zielsetzung: Jedes Jahr werden bei der Mahd von Dauergrünland und Feldgras Rehkitze und Junghasen getötet sowie die Gelege von Bodenbrütern ausgemäht. Für die Landwirtschaft stellt dies ein hohes Risiko für die Nutztiere dar, denn durch Kadaver verunreinigte Silagen enthalten Clostridium botulinum, was insbesondere bei Wiederkäuern zu Botulismus führt. Des Weiteren ist der Landwirt dazu verpflichtet, die zu mähende Fläche abzusuchen, was bei Unterlassen zu hohen Strafen führen kann, sollte ein Jungtier zu Schaden kommen. Aus diesen Gründen wird in der Landwirtschaft darauf geachtet, Jungwild aus Flächen zu vergrämen. Trotz intensiver Bemühungen zur Vergrämung durch das Absuchen der Flächen mit brauchbaren Jagdhunden, dem Aufstellen von Wildscheuchen, akustischen Warnern und dem Verteilen von Duftstoffen hat sich die Situation in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Auch im Ackerbau gibt es innovative Technologien wie die Saat von Mais in eine unmittelbar vorher gewalzte Zwischenfrucht, die für Wildtiere ein hohes Risiko darstellen. Mit dem vorliegenden Projekt soll ein Beitrag zur Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung in landwirtschaftlichen Produktionsprozessen während der Grünlandmahd sowie im Ackerbau während der Maissaat in Zwischenfrüchte geleistet werden. Es ist davon auszugehen, dass verschiedene Vergrämungsmaßnahmen unterschiedlich schnell eine Wirkung entfalten und einen abweichenden Wirkungskreis haben. Ziel des Projekts ist die Evaluierung dieser Unterschiede. Aus diesem Grund wird innerhalb des Projekts unter Berücksichtigung der jeweiligen Umgebungsstruktur einer Fläche mit verschiedenen Vergrämungsmitteln gearbeitet. Da eine geordnete Kommunikation der gemachten Erfahrungen von ehrenamtlichen Wildrettern meist nicht stattfindet, können andere Wildtierretter davon nicht profitieren. Daher ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit mit Vorträgen in unterschiedlichen Personenkreisen, Beiträgen in Tageszeitungen, einschlägigen Fachzeitschriften und auf Tagungen sowie die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zu verschiedenen Methoden der Vergrämung und Risikoeinstufungen von Grünlandflächen mit einer Übersicht zu rechtlichen Grundlagen ebenso Ziel des Projekts.
Das Projekt "Demographische Resilienz von Wildtieren: Wie und weshalb sie sich verändert - WILDER" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung im Forschungsverbund Berlin e.V..
Das Projekt "Belastung von Haus- und Wildtieren durch Pestizide und Schwermetalle sowie der aus diesen Tieren hergestellten Lebensmittel" wird/wurde ausgeführt durch: Staatliches Veterinäruntersuchungsamt Stade.1) Ziel: Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen und materiellen Schaeden. 2) Aufgabenstellungen: Ausarbeitung von Untersuchungsmethoden, Sammlung statistischer Werte, Erarbeitung von Recycling-Plaenen, Ursachenforschung, Metabolisierungsfragen und Fragen der Akkumulation. 3) Methodik: Entnahme von Proben bei der Fleischbeschau und Lebensmittelueberwachung. Die Untersuchungsergebnisse werden bei der Beurteilung verwertet. 4) Untersuchungen: A) Schwermetalle mittels Atomabsorptionsspektrometrie, Material: (Vorzugsweise) Leber, Niere, Muskulatur; b) Pestizide mittels Gaschromatographie, Material: (Vorzugsweise) Fettgewebe.
Das Projekt "BiodivProtect: Transformatives Wildtiermanagement in gemeinsam genutzten und geschützten Mehrnutzungs-Landschaften in Europa (TransWILD)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Humboldt-Universität zu Berlin, Albrecht Daniel Thaer-Institut für Agrar- und Gartenbauwissenschaften.
Der hohe Grünanteil in Berlins Stadtbild wird überwiegend durch urbane Lebensräume geprägt. Besonders historische Parkanlagen und alte Friedhöfe haben eine herausgehobene Bedeutung als Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Aber auch Klein- und Gemeinschaftsgärten, begrünte Dächer und Höfe sowie Gebäudefassaden haben vielfältige Lebensraumfunktionen. In oft überraschender Fülle kann sich biologische Vielfalt hier entfalten, abhängig davon, wie die Flächen gestaltet, gepflegt und genutzt werden. Das Themenfeld zielt daher auf die Erweiterung von Spielräumen für die Naturentwicklung in diesen Bereichen ab. Neben dem Schutz wildlebender Tiere in ihren ursprünglichen Refugien, soll die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant werden. Dadurch steigt auch die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner. Bild: Christian Grabowski Handbuch Gute Pflege Wie groß die biologische Vielfalt auf einer Fläche ist, hängt davon ab, wie man sie pflegt. Das Handbuch Gute Pflege etabliert Standards dafür, die zu mehr Biodiversität führen und die genetische wie strukturelle Vielfalt fördern. Handbuch Gute Pflege Weitere Informationen Bild: Grün Berlin / Frank Sperling Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände „Bahnbrechende Natur“ verspricht das Schöneberger Südgelände. Unter diesem Titel vermittelt eine inklusive Ausstellung Aspekte der Biodiversität. Sie eröffnet individuelle Zugänge zur Natur – über viele Sinne und auf unterschiedlichsten Wegen. Barrierearmes Naturerleben im Natur-Park Schöneberger Südgelände Weitere Informationen Bild: bgmr mit Studio AAD für Tegel Projekt GmbH Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Im neuen Schumacher Quartier entsteht Wohn- und Lebensraum für 10.000 Menschen – und für ungezählte Tiere. Nach dem Ansatz ‚Animal-Aided Design‘ wurden für die Planung des Quartiers am einstigen Flughafen Tegel 14 Zielarten festgelegt und ihre Bedürfnisse miteingeplant. Stadtplanung für Tiere im Schumacher Quartier Berlin-Tegel Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Gebäude bieten Bruthöhlen Gebäude bieten nicht nur Menschen ein Zuhause. Viele Tierarten brauchen sie ebenfalls – als Ort der Ruhe und um Junge aufzuziehen. Deshalb gilt es, Spalten und Nischen an Altbauten zu erhalten. Wo neu gebaut wird, sollten von Anfang an auch Quartiere für Tiere entstehen. Gebäude bieten Bruthöhlen Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Park am Gleisdreieck Einst eine Bahnbrache, heute ein Ort, der einzigartige Stadtnatur sichert: Der Park am Gleisdreieck ist ein grüner und wilder Lieblingsort vieler Berlinerinnen und Berliner im Herzen der Stadt. Park am Gleisdreieck Weitere Informationen Bild: Dr. Tim Peschel Tegeler Stadtheide und Flughafensee Die Tegeler Stadtheide auf dem früheren Flughafen Tegel und der benachbarte Flughafensee sind Heimat vieler Pflanzen und Tiere. Den Landschaftskomplex weiterzuentwickeln eröffnet viele Chancen zur Förderung der biologischen Vielfalt. Tegeler Stadtheide und Flughafensee Weitere Informationen Bild: Uta Zetek Gemeinschaftsgärten in Berlin Viele Berlinerinnen und Berliner gärtnern gemeinschaftlich. Sie schaffen grüne Orte der Begegnung, kultivieren alte Nutzpflanzen und schaffen Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der Senat hilft ihnen, ihre Aktivitäten zu vernetzen. Gemeinschaftsgärten in Berlin Weitere Informationen Bild: Deutsche Wildtier Stiftung / Stella Weweler Bestäuber im Fokus Insekten, die bestäuben, gilt in Berlin ein besonderes Augenmerk. Damit sie mehr Nahrung und Nistplätze finden, unterstützt Berlin die Anlage blühender Flächen und viele weitere Vorhaben. Bestäuber im Fokus Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Engagement für Falter, Käfer und Co Die Insektenwelt ist schillernd und vielfältig. Für die Nahrungsketten der Natur und die Bestäubung von Nutzpflanzen sind die Sechsbeiner unverzichtbar. Deshalb gilt es, den Artenschwund und das Wegbrechen ganzer Insektengemeinschaften aufzuhalten. Jede und jeder von uns kann dazu beitragen. Engagement für Falter, Käfer und Co Weitere Informationen Bild: gruppe F, Freiraum für alle gmbH Mehr Vielfalt im Stadtgrün Berlins Grünflächen machen mit 12% einen erheblichen Flächenanteil aus. Bei ihrer Pflege und Gestaltung rücken Senat und Bezirke deshalb die Biodiversität immer stärker in den Fokus. Mehr Vielfalt im Stadtgrün Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlins Straßen werden grüner An Straßen Bäume zu pflanzen und Grünsäume zu schaffen, macht Berlin grüner und vernetzt Lebensräume. Der Klimawandel verlangt es, diese Aktivitäten auszubauen – und Synergien mit dem Regenwassermanagement zu nutzen. Berlins Straßen werden grüner Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Friedhöfe sind Teil der urbanen Vielfalt. Ihre Struktur und Geschichte macht sie zum Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Weil sich unsere Bestattungskultur wandelt, ergeben sich heute Chancen, die Berlin vielerorts nutzt, um die biologische Vielfalt zu fördern. Friedhöfe als Hotspots biologischer Vielfalt Weitere Informationen
Die Europäische Union hat am 9. April 1999 die Richtlinie1999/22/EG des Rates über die Haltung von Wildtieren in Zoos veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist der Schutz wildlebender Tiere und die Erhaltung der biologischen Vielfalt dadurch, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos in der Gemeinschaft erlassen, um auf diese Weise die Rolle der Zoos bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt zu stärken. Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Rolle der Zoos im Bereich der Erziehung der Besucher, der wissenschaftlichen Forschung und der Erhaltung der Arten soll damit gestärkt werden. Ab wann eine zoologische Einrichtung als Zoo im Sinne dieser Richtlinie zu verstehen ist, wird durch § 42 Bundesnaturschutzgesetz definiert. Es muss sich demnach um eine dauerhafte Einrichtung handeln, in der lebende Tiere wildlebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Zirkusse, Tierhandlungen und Gehege, die eine bestimmte Anzahl an Tieren unterschreiten, gelten dabei nicht als Zoo. Im Land Berlin gibt es derzeit acht Einrichtungen, die unter die Definition Zoo fallen: Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo Berlin Zoo-Aquarium Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Sea Life Centre Berlin Aquadom (einmalige Sondereinrichtung) Privates Museum für Tierkunde Berlin (als sogenannter “Kleinzoo”) und Naturschutzstation Malchow. Für die Erteilung der Betriebsgenehmigung ist, wie für die Erteilung der Tiergehegegenehmigung bei Privatleuten, die untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Bezirksamtes zuständig. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrer Funktion als Oberste Naturschutzbehörde gibt Haltungsempfehlungen heraus und bemüht sich im Einklang mit allen Beteiligten um eine möglichst einheitliche Umsetzung der Anforderungen. Zoo Berlin Tierpark Berlin-Friedrichsfelde Zoo-Aquarium Tierpark Neukölln – Naturhaus in der Hasenheide Naturschutzstation Malchow
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege § 2 Verwirklichung der Ziele § 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden § 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke § 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft § 6 Beobachtung von Natur und Landschaft § 7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung § 8 Allgemeiner Grundsatz § 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)
Magdeburg. Lange gefordert, jetzt in Sicht: Aktives Wolfsmanagement könnte bald Realität werden. Die EU-Kommission plant im März einen Vorschlag zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie . Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diese Entwicklung: „Es ist gut, dass endlich Bewegung in das Thema kommt. Unsere Weidetierhalter brauchen dringend klare Regeln und Sicherheit.“ Aussprache im Agrarausschuss bringt Bewegung Er bezog sich damit auf eine Aussprache im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel über den Wolf. Dort hatte der Direktor der EU-Generaldirektion Umwelt, Humberto Delgado Rosa, erklärt, dass ab 7. März eine Richtlinien-Änderung parallel zur Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ möglich sei. Brüssel will dann zeitnah einen Vorschlag präsentieren. Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung Minister Sven Schulze setzt sich seit langem dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes angepasst wird, um gezieltes Management und den Schutz der Weidetiere zu ermöglichen. „Ich habe in zahlreichen Gesprächen in Brüssel und Berlin darauf hingewiesen, dass es eine Balance zwischen Artenschutz und Weidetierhaltung braucht,“ so der Minister. „Es darf nicht sein, dass Weidetierhalter allein gelassen werden, während die Wolfsbestände weiter wachsen.“ Wolfsbestände in Deutschland und Sachsen-Anhalt stabil Aktuell leben in Deutschland rund 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere. In Sachsen-Anhalt sind es 32 Rudel und fünf Paare, die sich vor allem auf die Altmark und den Osten des Landes konzentrieren. Ein Wechsel des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ würde gezieltes Management erleichtern, etwa durch regulierende Maßnahmen bei Problemwölfen. „Wir brauchen klare Regeln und gezielte Maßnahmen. Der Artenschutz muss respektiert werden, aber die Interessen der Weidetierhalter dürfen nicht länger ignoriert werden“, betont Minister Sven Schulze. Hintergrund: Die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ist eine EU-Vorgabe zum Schutz von wildlebenden Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensräume. Sie legt fest, wie stark einzelne Arten geschützt werden müssen. Bisher gilt der Wolf als „streng geschützt“. Eine Herabstufung zu „geschützt“ würde mehr Spielraum für ein gezieltes Wolfsmanagement bieten.
Magdeburg. Die Mitgliedstaaten der Berner Konvention haben entschieden: Der Wolf wird künftig nicht mehr unter den strengsten Schutzstatus fallen. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze begrüßt diesen Beschluss als Erfolg für Weidetierhalter und den ländlichen Raum: „Endlich hat die Bundesregierung auf europäischer Ebene ihren Widerstand aufgegeben. Nun müssen wir auch national rasch handeln und klare Regelungen schaffen.“ Minister Sven Schulze betont, dass der Anstieg der Rissvorfälle durch den Wolf zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Ziel müsse es sein, eine Regulierung zu etablieren, die Artenschutz und die Interessen des ländlichen Raumes gleichermaßen berücksichtigt. „Unser Ziel ist ein Wolfsmanagement, das Sicherheit für die Weidetierhaltung schafft und den Artenschutz respektiert“, so Minister Sven Schulze. Minister Sven Schulze fordert die Bundesregierung auf, sich auch für eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie einzusetzen. Zudem sei es dringend nötig, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. Die bisherigen Regelungen für sogenannte Problemwölfe hätten ihre Wirkungslosigkeit klar gezeigt. „Die Sorgen der Weidetierhalter müssen endlich ernst genommen werden“, betont Minister Sven Schulze. „Die Zunahme der Wolfspopulation zeigt unmissverständlich, dass wir auf allen Ebenen ein konsequentes Wolfsmanagement brauchen. Das Landesumweltministerium sollte in diesem Punkt seine Blockadehaltung endlich aufgeben und einer Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdrecht nicht mehr im Weg stehen.“ Hintergrund zur Berner Konvention Der Wolf, der in vielen Regionen Europas wieder heimisch geworden ist, stand bislang unter strengem Schutz. Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in Europa, wurde 1979 ins Leben gerufen und umfasst 50 Staaten sowie die Europäische Union. Mit der Herabstufung des Schutzstatus wird nun der Weg für ein effektiveres und rechtssicheres Management der Wolfsbestände geebnet. Ziel ist es, Konflikte mit der Landwirtschaft und insbesondere mit Weidetierhaltern zu minimieren.
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Bund | 16 |
Land | 18 |
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Förderprogramm | 11 |
Gesetzestext | 2 |
Text | 17 |
Umweltprüfung | 1 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 21 |
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Deutsch | 34 |
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