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s/wildwege/Wildhege/gi

Landschaftsschutzgebiete (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.

Festgesetzte Landschaftsschutzgebiete im Saarland

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. Zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. Wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. In einem Landschaftsschutzgebiet sind unter besonderer Beachtung des § 5 Absatz 1 und nach Maßgabe näherer Bestimmungen alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Betrachtungsobjekt im GDZ; MultiFeatureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_nglschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.nglschg) . Außer zahlreichen datenbankinternen Attributen sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden, diese Attribute sind noch vorläufig und werden sich in absehbarer Zeit nochmals ändern: OBJECTID; SHAPE: Fläche, Linie, Punkt; OIDEXT : GISPADID; KENNUNG : GISPAD Kennung; KENNUNG ALT :Kennung; NAME: Gebietsname; GBAZ : Alte Kennung; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; INKRAFT: In Kraft; KRAFTS: In Kraft seit; AUSSERKRAFT :Außer Kraft; ANZAHL FL : Anzahl Flächen; PROJEKT: Osiris Saarland; UNTERLAGEN : Unterlagen; ISPAPSCH : INSPIRE Applikation Schema; FLAECHE HA : Fläche in ha (offiziell); GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; DMASSTB : Digitalisiermaßstab; SCHUTZZ: Schutzziel; EDAT: Einspeicherungsdatum; RECHTSGR: Link zur Verordnung; PROJEKT: Projektname; VSG:;FFH;

Naturschutzgebiete im Saarland

Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: KENNUNG : Kennung OSIRIS; KENNUNG_ALT: alte Kennung (Meldung an BfN); NAME: Name des Schutzgebietes; ANZAHL_FL : Anzahl Flächen; FLAECHE_HA : Fläche in ha (offiziell) EINSPEICHERUNGSDATUM: Einspeicherungsdatum in OSIRIS; PROJEKT : Projektursprung; AMTSBLATT: Amtsblatt; AUSWEISUNG: ; UNTERLAGEN: Verordnung über das Naturschutzgebiet; GEOGENAU: Geometrische Genauigkeit; OBJBEM: Datum; ERFASSUNG: Maßstab; BEMERKUNG: Datum; ISPAPSCH : INSPIRE Application Schema; GBNR: Gebietsnummer (= KENNUNG); IN_KRAFT: In Kraft; AUSSER_KRAFT :Außer Kraft; IN_KRAFT_SEIT: In Kraft seit; INSDATE: Übernahmedatum ins GDZ; KERNZBSPH: Kernzone Biosphäre; NATURWZ: Naturwaldzelle; RECHTSGR: Link zur Verordnung;SCHUTZZIEL: Schutzzweck;VSG;FFH; Betrachtungsobjekt im GDZ; Export der MultiFeatureklasse (setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_ngnschg und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.ngnschg)) in die Filegeodatabase .

Entwicklung eines Verfahrens zur nicht-invasiven repräsentativen Gewinnung von Gewebeproben zur Bestandesschätzung von Rothirschen und Wildschweinen

Viele Populationen großer Huftiere sind in Mitteleuropa managementrelevant. Im in Südwest-Deutschland gelegenen Pfälzerwald kommen sowohl Wildschweine (Sus scrofa) als auch Rothirsche (Cervus elaphus) in mutmaßlich großen, aber letztendlich unbekannten Dichten vor. Für ein nachhaltiges Management beider Arten sind verlässliche und akkurate Populationsschätzungen nötig. Nicht-invasive genetik-basierte Methoden repräsentieren in diesem Zusammenhang ein nützliches Instrument für das Wildtiermanagement, da sie es erlauben, Tiere zu erfassen, ohne sie zu fangen oder anderweitig zu beeinflussen. Nicht-invasive Methoden arbeiten meist mit Haar- oder Kotproben, die genotypisiert werden und so eine Unterscheidung zwischen Individuen ermöglichen. Eine der Anwendungen nicht-invasiver Methoden ist die Populationsschätzung. Im Rahmen eines Promotions-Projekts wurde ein nicht-invasiver genetik-basierter Ansatz für die Populationsschätzung bei Wildschweinen und Rothirschen entwickelt, im Freiland getestet und anschließend evaluiert. In ersten Versuchen am Wildschwein wurde die Haarbeprobung mittels beköderter 'Haarfänger' getestet. Dabei zeigte sich, dass die Methode für diese Tierart für den Zweck der Populationsschätzung nicht geeignet ist. Grund hierfür waren signifikante alters- und gruppenstatusabhängige Verhaltensunterschiede bei der Beprobung. Im Folgenden wurde sowohl für Wildschweine als auch für Rothirsche die Kotbeprobung entlang von Transektlinien getestet und angewandt; die so gewonnenen Proben wurden genotypisiert und zum Berechnen von Populationsschätzungen verwendet. Für beide Tierarten sind die geschätzten Populationszahlen erheblich höher als zuvor angenommen, da bislang lediglich die Jagdstreckenstatistik und - im Fall des Rothirsches - Scheinwerferzählungen als Anhaltspunkt genommen werden konnten. Die hier vorgestellte Methode stellt eine viel versprechende Alternative zu den traditionell angewandten Methoden wie z.B. Jagstreckenstatistiken oder Losungszählverfahren dar, da sie absolute Populationszahlen ergibt und damit eine quantitative Bewertung des Erfolgs von Managementmaßnahmen ermöglicht. Die Methode könnte auch auf andere Huftierarten übertragen angewandt werden. Mittlerweile ist eine nicht-invasive genetik-basierte Bestandesschätzung auch für Rehe (Capreolus capreolus) entwickelt und getestet worden.

Schutzgebiete_INS - Naturschutzgebiete

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Naturschutzgebiete im Saarland: Bei dieser Schutzgebietskategorie handelt es sich um Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Schutzgebiete dieser Kategorie sind die am strengsten geschützten Gebiete. Insbesondere werden die wild lebenden Pflanzen oder Tiere, Biotope oder bestimmte Lebensgemeinschaften zu ihrem Erhalt, ihrer Entwicklung, aufgrund ihres seltenen Vorkommens oder auch aus wissenschaftlichen Gründen unter den gesetzlichen Schutz gestellt. Aktuell sind 121 Naturschutzgebiete unter Schutz gestellt. Für welche Gebiete welche Erfassungsschärfe vorliegt, kann aus dem Attribut-Feld „Erfassungsmaßstab“ abgelesen werden. Die Bestandskarte der Naturschutzgebiete im Saarland gibt Auskunft über die aktuell ausgewiesenen Naturschutzgebiete. Sachdaten/Attributinformationen: NAME:Name des Naturschutzgebietes AUSWEISUNG:Datum der Ausweisung AMT_J_S:im Amtsblatt veröffentlicht-Jahr_Seite GEB_ID_SL:Gebietsnummer Saarland für Bund/Länder-Datenaustausch INFO:Link zu den dazugehörigen Metadaten NR_BER_SAM:Nummer der bereinigten Sammlung des NSG VO_QUELLE:Verordnung über das Naturschutzgebiet ERFASSUNG: Erfassungsgrundlage RECHTSGR:Rechtsgrundlage SHAPE_AREA:vom System berechnete Flächen SHAPE_LEN:vom System berechneter Umring FLAECHE_HA:amtliche Flächengröße in HA gemäß Verordnung

BiodivProtect: Transformatives Wildtiermanagement in gemeinsam genutzten und geschützten Mehrnutzungs-Landschaften in Europa (TransWILD)

Forstwirtschaft - NavLog Forstwegenetz

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Forstwirtschaft des Saarlandes dar.:Dieser Datensatz enthält das Wegenetz im Staatswald sowie teilnehmende Kommunal- und Privatwälder klassifiziert nach NavLog Wegeklassen.

Forstwirtschaft - Navlog_Wege - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt Daten aus dem Bereich Forstwirtschaft dar:Dieser Datensatz enthält das Wegenetz im Staatswald sowie teilnehmende Kommunal- und Privatwälder klassifiziert nach NavLog Wegeklassen.

Nachhaltige Wälder

Nur wenn wir das, was wir verbrauchen auch ohne Raubbau an der Natur erzeugen, können wir die Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten erhalten. Dazu bedarf es aber der Zusammenarbeit der gesamten Gesellschaft, z.B. durch die Einführung sogenannter Öko-Siegel. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft, Konsumenten und öffentlicher Hand unter einem solchen Label ist der FSC ® . So lautet das Motto des Forest Stewardship Council. Der FSC ® wurde 1993 gegründet und setzt sich seitdem in über 80 Ländern dafür ein, dass unsere Wälder auch für unsere Kinder und Kindeskinder erhalten bleiben – jetzt und für immer! Für den FSC ® heißt das, dass der Umgang mit dem Wald auf drei Ebenen nachhaltig sein muss: Ökologisch, sozial und ökonomisch. Unter dem internationalen Siegel des FSC ® müssen Unternehmen und Organisationen, die Wälder bewirtschaften oder Waldprodukte verarbeiten, zehn universell gültigen Prinzipien folgen. So wurde festgelegt, dass die biologische Vielfalt und alles, was damit zusammenhängt, d. h. der Wasserhaushalt, Böden, spezielle Ökosysteme und Landschaften, also auch die Unversehrtheit des Waldes als Ganzes, erhalten werden muss. Die Berliner Forsten verwalten Wälder mit einer Fläche von 28.500 Hektar. Etwa 16.000 Hektar befinden sich innerhalb Berlins. Weitere 12.500 Hektar Wald besitzt Berlin auf angrenzenden Flächen in Brandenburg. Berlin zählt damit zu den waldreichsten Metropolen Europas. Und da die Menschen der Stadt ihre Wälder mögen und sie am liebsten möglichst gesund, natürlich und vielfältig sehen möchten, werden etwa 25.000 Hektar des Berliner Waldes bereits seit 15 Jahren nach den Richtlinien des FSC ® und des Naturland-Verbandes bewirtschaftet. Dies bedeutet vor allem die Einhaltung der folgenden Richtlinien: nachhaltige Entwicklung des Berliner Waldes unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Interessen Nutzung der Naturkräfte und Lernen von der Natur, Dokumentation der Waldentwicklung für alle Interessierten, wertschöpfende Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes “Holz”. Und im Einzelnen für den Waldbau: Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung, Förderung heimischer Baumarten, Aufbau strukturreicher Mischwälder, Verzicht auf Chemikalien wie Pestizide und Düngemittel, Regulierung des Wildbestandes auf ein waldverträgliches Maß. Für die Holzernte bedeutet das: Ernte einzelner Bäume, Verzicht auf Kahlschläge, schonender Umgang mit dem Waldboden. Für den Naturschutz bedeutet das: Erhaltung und Förderung der naturraumtypischen biologischen Vielfalt, Schutz seltener, gefährdeter sowie gesetzlich geschützter Arten und deren Lebensräume, Erhaltung und Förderung gesetzlich besonders geschützter Biotope, Erhalt von Biotop- und Totholz. Die Einhaltung der Richtlinien wird regelmäßig von externen Fachleuten überprüft. Ein Zehntel des gesamten Waldes darf darüber hinaus überhaupt nicht genutzt werden, damit man sehen und vergleichen kann, wie sich der Wald ohne die menschliche Einwirkung von alleine entwickeln würde. Das Land Berlin achtet sehr genau darauf, dass beim Bau ausschließlich Holz und Holzprodukte aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung verwendet werden. Alle vom Land Berlin beauftragten Betriebe, die mit Holz arbeiten, müssen mit dem entsprechenden Siegel ausgezeichnet sein – vom Sägewerk bis zum Tischler. Wie es in Berlin üblich und auch gesetzlich vorgeschrieben ist, wird hier ausschließlich FSC ® -zertifiziertes Holz von FSC ® -zertifizierten Betrieben verwendet. Jeder kann beim Kauf von Produkten auf Öko-Siegel achten. Bei Holz und Holzprodukten (z.B. Papier) garantieren Siegel wie das des FSC ® , dass die Produkte aus verantwortungsvoll genutzten Wäldern stammen – der Vielfalt unserer Wälder zuliebe Zertifizierung der Berliner Wälder Für das Land Berlin geltenden Beschaffungs­hinweise

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) im Landkreis Vechta - Originär

Geltungsbereiche zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB - insb. Wallhecken) im Landkreis Vechta im originären Datenformat. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist: -zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, -zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, -zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder -wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich auf den Bestand von Alleen, Baumreihen, einzelnen Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Wallhecken sind per Gesetz geschützt.

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