Die Open Grid Europe GmbH plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung Nr. 502 H2ercules Nordsee-Ruhr-Link (NRL I) von Wilhelmshaven nach Dykhausen. Die vorliegenden Planungen sehen die Errichtung und den Betrieb einer Leitung von ca. 20 km mit einem Durchmesser von DN 1 400 (ca. 1,4 m) vor. Der Verlauf der Leitung erstreckt sich über Gebiete im Bereich der Stadt Wilhelmshaven sowie im Landkreis Friesland über Gebiete in Bereichen der Stadt Schortens und der Gemeinde Sande. Es ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Die Antragsunterlagen enthalten unter anderem einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht), ein Erläuterungsbericht, die Planunterlagen samt Übersichtsplan, Lageplänen und Trassierungsplänen, Landschaftspflegerischer Begleitplan gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG, ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag gemäß § 44 BNatSchG sowie ein Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie. Auslegung erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VwVfG für die Dauer eines Monats. Die Auslegung erfolgt gemäß § 43 a EnWG i. V. m. § 73 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in elektronischer Form. Die Planunterlagen können hier auf der Internetseite eingesehen werden. Auf Verlangen einer beteiligten Person, das während der Dauer der Auslegung (18.09.2025 - 17.10.2025) an das LBEG zu richten ist, wird der beteiligten Person gemäß § 43 a EnWG eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind. Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift bei nachfolgenden Stellen erheben: – Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder – per E-Mail an: PFV-NRL_I@lbeg.niedersachsen.de Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist, also bis zum 17.11.2025 (einschließlich), Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Weitere Informationen können dem Bekanntmachungstext entnommen werden. Am 23.04.2026 reichte die Antragstellerin einen Antrag auf Änderung eines bereits ausgelegten Plans vor Planfeststellungsbeschluss beim LBEG ein (zum Download unter "weitere Unterlagen").
Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.
Bei der Haupttätigkeit der Technische Betrieb Wilhelmshaven Eigenbetrieb der Stadt WHV , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.ni.mu/09091271580) handelt es sich um Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten (NACE-Code: 37.00 - Abwasserentsorgung). Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in die Luft, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland, Verbringung nicht gefährlicher Abfälle.
Oldenburg/Wilhelmshaven . Dem Seegras im niedersächsischen Wattenmeer geht es an vielen Stellen nicht gut. Das zeigen unter anderem Monitoring-Ergebnisse des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Forscher machen die deutliche Abnahme der Bestandsdichten sowie Veränderungen der Ausbreitung von Seegrasbeständen, die nicht nur in Niedersachsen spürbar sind, deshalb am 04. Juni zum Gegenstand einer internationalen Fachtagung. Interessierte können sich noch bis Anfang Mai zur Teilnahme an der Veranstaltung in Wilhelmshaven anmelden. Dem Seegras im niedersächsischen Wattenmeer geht es an vielen Stellen nicht gut. Das zeigen unter anderem Monitoring-Ergebnisse des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Forscher machen die deutliche Abnahme der Bestandsdichten sowie Veränderungen der Ausbreitung von Seegrasbeständen, die nicht nur in Niedersachsen spürbar sind, deshalb am 04. Juni zum Gegenstand einer internationalen Fachtagung. Interessierte können sich noch bis Anfang Mai zur Teilnahme an der Veranstaltung in Wilhelmshaven anmelden. „Der negative Entwicklungstrend ist auch in den Nachbarländern wie in den Niederlanden und in Dänemark sowie in der Ostsee festzustellen, wo die Seegraswiesen teilweise ganz verschwunden sind“, skizziert Dr. Sylvia Zaun, Wissenschaftlerin vom Aufgabenbereich Flussgebietsmanagement – Übergangs- und Küstengewässer des NLWKN in Oldenburg die Ausmaße der besorgniserregenden Entwicklung. Der Landesbetrieb kümmert sich im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben neben dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer um das Monitoring der Bestände in Niedersachsen. Seegraswiesen sind als ein wertvolles Ökosystem von großer Bedeutung: „Ihre herausragende Rolle etwa für die Biodiversität und Wasserqualität, aber auch den Küstenschutz sowie die Speicherung von CO2 sind in den wissenschaftlichen Fokus gerückt und daher Gegenstand zahlreicher nationaler und internationaler Forschungsprojekte“, so Zaun. Dabei werden unter anderem mögliche Ursachen für den räumlich differenzierten Rückgang von Seegrasbeständen sowie Möglichkeiten und praktische Wege zur Bestandsrestauration betrachtet und in einigen Nachbarländern bereits erprobt. Vernetzung in Wilhelmshaven – Anmeldung ab sofort möglich Vernetzung in Wilhelmshaven – Anmeldung ab sofort möglich Um die Vernetzung sowie den Wissens- und Erfahrungsaustausch zum Thema Seegras zu fördern, lädt der NLWKN am 04. Juni 2025 unter dem Titel „Schutz & Management von Seegraswiesen im Wattenmeer“ zu einer Seegrastagung im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum Wilhelmshaven ein. Dabei soll es nicht zuletzt um mögliche Ursachen des Rückgangs und potenzielle Belastungsfaktoren gehen, die in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand von Forschungsprojekten und Untersuchungen geworden sind. „Das Thema Seegras ist stark interdisziplinär und international. Es berührt zugleich Aspekte des Natur- und Klima-, als auch des Küstenschutzes und ist sowohl für die Wissenschaft als auch behördliche Bewirtschaftungspraxis auch vor dem Kontext europäischer Gesetzgebung von großer Relevanz“, betont die NLWKN-Wissenschaftlerin. Neben Referenten aus Deutschland werden in Wilhelmshaven deshalb auch Beiträge aus den Niederlanden sowie Dänemark erwartet. Ziel ist das Teilen von Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus den Bereichen des Schutzes, Managements und der Wiederherstellung von Seegraswiesenbeständen. Insbesondere im Rahmen eines interaktiven Teils der Tagung soll der Austausch zwischen den Experten aus dem Forschungsbereich sowie Vertretern aus Landesverwaltungen, Umweltbehörden auf Bundesebene aber auch Naturschutzverbänden, Ingenieur- und Planungsbüros gefördert werden. Am 05. Juli findet darüber hinaus eine Fachexkursion zu einer ausgewählten Seegraswiese im niedersächsischen Wattenmeer statt, um den fachlichen Austausch an einem praktischen Beispiel zu vertiefen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung bietet der NLWKN online unter www.nlwkn.niedersachsen.de/seegras2025 .
Die FSRU Wilhelmshaven GmbH, Emsstraße 20, 26389 Wilhelmshaven, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH mit Sitz in Wilhelmshaven, diese wiederum eine Tochtergesellschaft der Tree Energy Solutions BV (TES) mit Sitz in Amsterdam, Niederlande, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß den §§ 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und den §§ 2, 6, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Für die Einbringung des Baggerguts in das Küstengewässer wurde zugleich ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gestellt. Die Trägerin des Vorhabens plant die Errichtung einer neuen Schiffsanlegestelle sowie einer Liegewanne nebst Zufahrtsbereich an der Westseite der Jade, Gemarkung Nordsee, Jade, Flurstück 1/11 (Liegeplatz), damit dort künftig eine „Floating Storage Regasification Unit“ (FSRU), also eine stationäre schwimmende Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquified Natural Gas - LNG) sowie ein LNG-Tankschiff festmachen können. Die Einspeisung des wiederverdampften Erdgases soll in das vorhandene landseitige Erdgasnetz (WAL II) erfolgen. Der Bereich des Schiffsanlegers und der Liegewanne ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Das zur Planfeststellung beantragte Vorhaben besteht aus drei wesentlichen Maßnahmen: Maßnahme 1: Neuerrichtung und Betrieb des Schiffsanlegers LNG Voslapper Groden Nord 2, für die FSRU und ein LNG-Tankschiff. Der Anleger soll aus 10 Dalben bestehen (4 Anlegedalben und 6 Vertäudalben einschließlich Verbindungsbrücken zwischen den Dalben sowie allen notwendigen Nebeneinrichtungen zum sicheren Betreiben der Anlage). Maßnahme 2: Neuerrichtung und Betrieb der Liegewanne Voslapper Groden Nord 2, einschließlich Zufahrtsbereich inklusive Wendebecken zwischen dem neu errichteten Umschlaganleger LNG Voslapper Groden Nord 2 und dem Fahrwasser, mit einer Gesamtfläche der Liegewanne und des Zufahrtsbereiches einschließlich Wendebecken von ca. 770.000 m². Ausbaggerung der Liegewanne auf eine Solltiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN) einschließlich der Zufahrt zum Fahrwasser mit einer Tiefe von -17 mNHN (-14,50 mSKN). Maßnahme 3: Für die Herstellung der Liegewanne und des Zufahrtsbereichs wird mit einer Baggermenge (Initialbaggerung) von rd. 1,2 Mio. m³ gerechnet, die auf die Klappstelle 01 der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ca. 13 km nördlich der Insel Wangerooge eingebracht werden soll. Weiter beabsichtigt die Trägerin des Vorhabens, Baggergut aus der anschließenden Unterhaltung des Terminals nach dessen Inbetriebnahme bis 2025 im Rahmen des morphologischen Nachlaufs mit einer Jahresmenge von bis zu 50.000 m³ in die vorgenannte Klappstelle einzubringen. Die Betriebsdauer der FSRU ist für maximal 5 Jahre vorgesehen. Die Bauphase hat aufgrund der mit Bescheid vom 24.08.2023 (Az.: D 6 - 62025-691-002) erteilten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Ausbaggerung der Liegewanne, für die Ausbaggerung von Teilen des Zufahrtsbereichs und Wendebeckens, für das Einbringen des bei der Ausbaggerung anfallenden Baggergutes auf die Klappstelle 01 sowie für das Einbringen des Kolkschutzes im Bereich des Anlegers bereits begonnen. Am 23.10.2023 erteile der NLWKN der Trägerin des Vorhabens die Zulassung eines zweiten vorzeitigen Beginns für die Errichtung der Dalben und die Installation der Dalbenköpfe, Brücken und Plattformen des Anlegers. Gegenstand des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sind nicht die Zulassung der Errichtung und des Betriebs der FSRU sowie die Errichtung des Transfersystems vom Anleger in das bestehende landseitige Erdgasnetz. Für diese Vorhabenteile wird beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ein gesondertes Zulassungsverfahren nach dem Bundessimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt. Ebenfalls nicht Bestandteil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist die Einleitung von mit Temperaturveränderungen versehenen Ab- bzw. Prozesswässern zum Betrieb der FSRU. Hierfür wird ein eigenständiges wasserrechtliches Erlaubnisverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 4, § 10, § 12 und § 57 WHG sowie § 2 der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) beim NLWKN, Direktion, Geschäftsbereich 6, Rudolf-Steiner-Straße 6, 38120 Braunschweig durchgeführt. Für die Zulassung des Gewässerausbaus und von Gewässerbenutzungen, die für die Errichtung und den Betrieb der FSRU am Standort Voslapper Groden Nord 2 erforderlich sind, ist das LNGG gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Planfeststellungsbehörde in diesem Planfeststellungsverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Trägerin des Vorhabens am 10.05.2024 übergeben. Den Planfeststellungsbeschluss vom 10.05.2024 und die Gründe für die Gewährung der Ausnahme vom UVPG finden Sie in der Informationsspalte. Der Antrag und die konsolidierten Planunterlagen sind nachstehend aufgeführt.
Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: FNP Stadt Wilhelmshaven inkl. Änderungen bis Rechtskraft 26.09.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Dieser Geodatensatz beinhaltet den Flächennutzungsplan der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einem standardisierten Format. Eine rechtlich verbindliche Auskunft zur Flächennutzungsplanung erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Die Daten beinhalten mindestens einen Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Die hier vorliegende Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungsplanung, der gegebenenfalls in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die XPlanGML-Dateien wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden über die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: FNP Stadt Wilhelmshaven inkl. Änderungen bis Rechtskraft 26.09.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.
Messstelle betrieben von WILHELMSHAVEN.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 114 |
| Kommune | 20 |
| Land | 201 |
| Schutzgebiete | 2 |
| Weitere | 25 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 175 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 8 |
| Daten und Messstellen | 199 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 57 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 171 |
| Text | 153 |
| Umweltprüfung | 46 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 199 |
| Offen | 101 |
| Unbekannt | 196 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 493 |
| Englisch | 31 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 11 |
| Bild | 39 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 263 |
| Keine | 112 |
| Webseite | 301 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 316 |
| Lebewesen und Lebensräume | 496 |
| Luft | 154 |
| Mensch und Umwelt | 494 |
| Wasser | 270 |
| Weitere | 356 |