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Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009 - Auswirkungen auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2009 und 2010

Die Abschaltung von Windenergieanlagen aufgrund von Netzengpässen ist im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 69 Prozent gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Ecofys Studie 'Abschätzungen der Bedeutung des Einspeisemanagements nach EEG 2009', die im Auftrag des Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE) erstellt wurde. Im Jahr 2010 sind bis zu 150 Gigawattstunden Windstrom verloren gegangen, weil die Netzbetreiber Anlagen abgeschaltet haben. Auch zahlenmäßig nahmen diese als Einspeisemanagement (EinsMan) im Erneuerbaren Energien Gesetz geregelten Abschaltungen massiv zu. Gab es 2009 noch 285 sogenannte EinsMan-Maßnahmen, waren es 2010 bereits 1085. Der durch Abschaltungen verlorengegangen Strom entspricht dabei einem Anteil von bis zu 0,4 Prozent an der in Deutschland im Jahr 2010 insgesamt eingespeisten Windenergie. Ursachen für EinsMan waren im Jahr 2010 überwiegend Überlastungen im 110 kVHochspannungsnetz und an Hochspannungs-/ Mittelspannungs-Umspannwerken, selten auch im Mittelspannungsnetz. In den nächsten Jahren ist von einem weiteren Anstieg der Ausfallarbeit bei Windenergieanlagen auszugehen, insbesondere weil sowohl 2009 mit 86Prozent als auch 2010 mit nur 74Prozent vergleichsweise sehr schlechte Windjahre gewesen sind. Mit dem Ziel, die Transparenz der EinsMan-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Einspeisung aus Windenergieanlagen und anderer Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu verbessern, sollte für jeden Einsatz von EinsMan ex-post im Internet in einem einheitlichen Datenformat aufgeschlüsselt nach Energieträgern - der Zeitpunkt und die Dauer, - die betroffene Netzregion inklusive der installierten und zum Zeitpunkt tatsächlich eingespeisten Leistung, die maximale Reduzierung je -Std. Zeitraum sowie - die Netzregion übergreifenden Korrekturfaktor, Ausfallarbeit und Entschädigungszahlungen und - der Grund für die Maßnahme veröffentlicht werden.

Abschätzung der Bedeutung des Einspeisemanagements nach Paragraph 11 EEG und Paragraph 13 Abs. 2 EnWG

Diese im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie e.V. erstellte Studie erläutert die Auswirkungen des Einspeisemanagements auf die Windenergieerzeugung in den Jahren 2010 und 2011. Ecofys analysierte das Einspeisemanagement, welches Verteilnetzbetreiber (VNB) anwenden, um die Netzsicherheit zu gewährleisten. Während des EinspeiseManagement-Vorgangs regelt der Verteilnetzbetreiber temporär die Erneuerbaren Energien (EE) Anlagen in der betroffenen Netzregion ab, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Wir führten eine Bestandsaufnahme zum Einspeisemanagement der deutschen Verteilnetzbetreiber durch und entwickelten eine Methode zur Abschätzung der dadurch abgeregelten Energiemenge. Die Ergebnisse der Ausfallarbeit eines Jahres vergleichen wir regelmäßig mit den Ergebnissen der vorangegangenen Jahre, um daraus den sich ergebenden Trend abzuleiten. Bislang veröffentlichen Netzbetreiber die durch Einspeisemanagement verloren gegangene Energie nicht. Darüber hinaus untersuchte Ecofys, ob in Engpasssituationen Einspeisemanagement nach Paragraph 11 EEG durchgeführt wurde und Entschädigungen nach Paragraph 12 EEG gezahlt wurden oder ob Maßnahmen nach Paragraph 13 Abs. 2 EnWG, ohne die Möglichkeit zur Entschädigung der Anlagenbetreiber, durchgeführt wurden.

Ausbau von Wind- und Solarenergie in NRW 2024: Kreise Steinfurt und Paderborn an der Spitze

Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Schub beim Ausbau erneuerbarer Energien verzeichnet. Fast 200.000 neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 2.100 Megawattpeak (MWp) wurden neu installiert. Zudem gingen 167 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 760 Megawatt (MW) ans Netz. Regionale Spitzenreiter Besonders hervor sticht der Kreis Steinfurt, der mit einem Nettozubau von rund 110 MWp bei Photovoltaikanlagen das landesweite Ranking anführt. Auf den weiteren Plätzen folgen der Kreis Soest (107 MWp) und der Kreis Borken (100 MWp). Im Bereich Windenergie liegt der Kreis Paderborn vorn: Hier wurden netto 124 MW neue Windleistung installiert. Betrachtet man ausschließlich die Inbetriebnahmen, erreicht Paderborn sogar 141 MW an Neuinstallationen. Gesamtbestand Ende 2024 Daten und Transparenz im Energieatlas NRW Die aktuellen Zahlen sind im Energieatlas NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) abrufbar. Der Jahresabschluss 2024 wird dort in verschiedenen Karten und Datenbanken integriert, etwa in die Karten „Strom Bestand“, „Planungskarte Wind“ und die „Energiedaten“. Diese bieten detaillierte Einblicke bis auf Kreis- und Kommunalebene und ermöglichen die Analyse von Standorten, Anlagenzahlen, installierter Leistung und potenziellem Stromertrag. Planende und Kommunen können die Daten für eigene Projekte nutzen und als Tabellen herunterladen. Auch der Planungsrechner, der strategische Entscheidungsgrundlagen für die Energieversorgung bietet, wird mit den neuen Zahlen aktualisiert. Mit der vorliegenden Aktualisierung des Energieatlas auf den Stand Ende 2024 liegt der erste Teil des Jahresabschlusses vor. In den kommenden Wochen werden weitere Daten zu erneuerbaren und konventionellen Energien ergänzt. Das Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ im LANUK erarbeitet die zugrundeliegenden Daten und stellt sie über den LANUK-Klimaatlas und den LANUK-Energieatlas der Öffentlichkeit, Kommunen, Wirtschaft und Politik zur Verfügung. zurück

Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger

<p>Kraftwerke: konventionelle und erneuerbare Energieträger</p><p>Die Energiewende ändert die Zusammensetzung des deutschen Kraftwerksparks. Die Anzahl an Kraftwerken zur Nutzung erneuerbarer Energien nimmt deutlich zu. Kraftwerke mit hohen Treibhausgas-Emissionen werden vom Netz genommen. Gleichzeitig muss eine sichere regionale und zeitliche Verfügbarkeit der Stromerzeugung zur Deckung der Stromnachfrage gewährleistet sein.</p><p>Kraftwerkstandorte in Deutschland</p><p>Die Bereitstellung von Strom aus konventionellen Energieträgern verteilt sich unterschiedlich über die gesamte Bundesrepublik. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ stellt verschiedene Karten mit Informationen zu Kraftwerken in Deutschland zur Verfügung.</p><p>Kraftwerke und Verbundnetze in Deutschland, Stand Januar 2025.<br>Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.<p>Kraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland, Stand Januar 2025<br>Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.<p>Karte Kraftwerke und Windleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024<br>Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.<p>Karte Kraftwerke und Photovoltaikleistung in Deutschland, Stand Dezember 2024<br>Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.<p>Installierte Kraftwerksleistung in Deutschland 2024 (Stand: Januar 2025)<br>Das Umweltbundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Karte dem Urheberrecht unterliegt und nur zur nichtkommerziellen Nutzung verwendet werden darf.<p>Kraftwerke auf Basis konventioneller Energieträger</p><p>Der deutsche Kraftwerkspark beruhte vor der Energiewende vor allem auf konventionellen Erzeugungsanlagen auf Grundlage eines breiten, regional diversifizierten, überwiegend fossilen Energieträgermixes (Stein- und Braunkohlen, Kernenergie, Erdgas, Mineralölprodukte, Wasserkraft etc.). Die gesamte in Deutschland installierte Brutto-Leistung konventioneller Kraftwerke ist basierend auf Daten des Umweltbundesamtes in der Abbildung „Installierte elektrische Leistung von konventionellen Kraftwerken ab 10 Megawatt nach Energieträgern“ dargestellt. Die aktuelle regionale Verteilung der Kraftwerkskapazitäten ist in der Abbildung „Kraftwerksleistung aus konventionellen Energieträgern ab 10 Megawatt nach Bundesländern“ dargestellt.</p><p></p><p>In den letzten Jahrzehnten hat sich die Energiebereitstellung aus erneuerbaren Energien sehr dynamisch entwickelt. Gleichzeitig wurden mit dem im Jahr 2023 erfolgten gesetzlichen Ausstieg Deutschlands aus der Nutzung der Kernenergie und dem fortschreitenden Ausstieg aus der Braun- und Steinkohle konkrete Zeitpläne zur Reduktion konventioneller Kraftwerkskapazitäten festgelegt (siehe Tab. „Braunkohlen-Kraftwerke in Deutschland gemäß Kohleausstiegsgesetz“ im letzten Abschnitt). Unabhängig davon übt der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CO2#alphabar">CO2</a>⁠-Preis einen wesentlichen Einfluss auf die Rentabilität und insofern den Einsatz fossiler Kraftwerke aus.</p><p>Kraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien</p><p>Im Jahr 2024 erreichte der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland einen neuen Höchststand: In diesem Jahr wurden über 20 Gigawatt (GW) an erneuerbarer Kraftwerkskapazität zugebaut. Dieser Zubau liegt damit nochmals höher als die vorherige Ausbaurekord aus dem Jahr 2023. Insgesamt stieg damit die Erzeugungskapazität erneuerbarer Kraftwerke auf 188,8 GW. (siehe Abb. „Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“)</p><p>Getragen wurde der Erneuerbaren-Zubau in den vergangenen Jahren vor allem von einem starken Ausbau der<strong>Photovoltaik</strong>(PV). Seit Anfang 2020 wurden mehr als 50 GW PV-Leistung zugebaut, damit hat sich die installierte Leistung in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Mit einem Zubau von über 16,7 GW wurde im Jahr 2024 darüber hinaus ein neuer Zubaurekord erreicht. Nach den Ausbaustarken Jahren 2011 und 2012 war der Photovoltaikausbau zunächst stark eingebrochen, seit etwa 10 Jahren wächst der Zubau aber kontinuierlich mit einer deutlichen Beschleunigung innerhalb der letzten fünf Jahre. Um das im EEG 2023 formulierte PV-Ausbauziel von 215 GW im Jahr 2030 zu erreichen, wurde ein Ausbaupfad festgelegt. Das Zwischenziel von 89 GW zum Ende des Jahres 2024 wurde deutlich übertroffen. In den Folgejahren bis 2030 bleibt allerdings ein weiterer Zubau von jährlich fast 20 GW zur Zielerreichung notwendig.</p><p>Auch wenn das Ausbautempo bei<strong>Windenergie</strong>zuletzt wieder zulegt hat, sind die aktuelle zugebauten Anlagenleistungen weit von den hohen Zubauraten früherer Jahre entfernt. Im Jahr 2024 wurden 3,4 GW neue Windenergie-Leistung zugebaut (2023: 3,3 GW; 2021: 2,4 GW). In den Jahren 2014 bis 2017 waren es im Schnitt allerdings 5,5 GW. Insgesamt lag die am Ende des Jahres 2023 installierte Anlagenleistung von Windenergieanlagen an Land und auf See bei 72,8 GW. Um die im EEG 2023 festgelegte Ausbauziele von 115 GW (an Land) und 30 GW (auf See) im Jahr 2030 zu erreichen, ist jeweils eine deutliche Beschleunigung des Ausbautempos notwendig.</p><p>Durch die Abhängigkeit vom natürlichen Energiedargebot unterscheidet sich die Stromerzeugung der erneuerbaren Erzeugungsanlagen teilweise beträchtlich. So kann eine Windenergieanlage die vielfache Menge Strom erzeugen wie eine PV-Anlage gleicher Leistung. Ein einfacher Vergleich der installierten Leistungen lässt deshalb noch keinen Schluss über die jeweils erzeugten Strommengen zu. Neben Photovoltaik- und Windenergieanlagen mit stark witterungsabhängiger Stromerzeugung liefern Wasserkraftwerke langfristig konstant planbaren erneuerbaren Strom, sowie Biomassekraftwerke flexibel steuerbare Strommengen. Beide Energieträger haben in Deutschland aber nur ein begrenztes weiteres Ausbaupotential.</p><p>Weitere Informationen und Daten zu erneuerbaren Energien finden Sie auf der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">Themenseite „Erneuerbare Energien in Zahlen“</a>.</p><p>Wirkungsgrade fossiler Kraftwerke</p><p>Im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Brutto-Wirkungsgrad#alphabar">Brutto-Wirkungsgrad</a>⁠ ist im Vergleich zum Netto-Wirkungsgrad der Eigenverbrauch der Kraftwerke enthalten. Insgesamt verbesserte sich der durchschnittliche Brutto-Wirkungsgrad des eingesetzten deutschen Kraftwerksparks seit 1990 um einige Prozentpunkte (siehe Abb. „Durchschnittlicher Brutto-Wirkungsgrad des fossilen Kraftwerksparks“). Diese Entwicklung spiegelt nicht zuletzt die kontinuierliche Modernisierung des Kraftwerksparks und die damit verbundene Außerbetriebnahme alter Kraftwerke wider.</p><p>Der Brennstoffausnutzungsgrad von Kraftwerken kann durch eine gleichzeitige Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung, KWK) gesteigert werden. Dies kann bei Großkraftwerken zur Wärmebereitstellung in Industrie und Fernwärme, aber auch bei dezentralen kleinen Kraftwerken wie Blockheizkraftwerken lokal erfolgen. Dabei müssen neue Kraftwerke allerdings auch den geänderten Flexibilitätsanforderungen an die Strombereitstellung genügen, dies kann beispielsweise über die Kombination mit einem thermischen Speicher erfolgen.</p><p>Obwohl bei konventionellen Kraftwerken in den letzten Jahren technisch eine Steigerung der Wirkungsgrade erreicht werden konnte, werden die dadurch erzielbaren Brennstoffeinsparungen nicht ausreichen, um die erforderliche Treibhausgasreduktion im Kraftwerkssektor für die Einhaltung der Klimaschutzziele zu erreichen. Dafür ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung notwendig.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen</p><p>Folgende Aussagen können zum Kohlendioxid-Ausstoß von Großkraftwerken für die Stromerzeugung getroffen werden:</p><p>Weitere Entwicklung des deutschen Kraftwerksparks</p><p>Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten notwendig.</p><p>Um den Herausforderungen der Energiewende begegnen zu können, wird es außerdem einen zunehmenden Fokus auf Flexibilisierungsmaßnahmen geben. Dabei handelt es sich um einen Ausbau von Speichern (etwa Wasserkraft, elektro-chemische Speicher, thermische Speicher) sowie um den Ausbau der Strominfrastruktur (Netzausbau, Außenhandelskapazitäten) und Anreize zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs.</p>

Katrin Eder: „Der Trend beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zeigt nach oben“

Ausbau von Photovoltaik und Windenergie erneut bei über einem Gigawatt – Positiver Trend auch bei Dauer von Genehmigungsverfahren „In Rheinland-Pfalz sind wir mit einem erneuten Netto-Zubau von über einem Gigawatt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einem guten Weg und haben unser Gesamtjahresziel zum zweiten Mal in Folge übertroffen“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder bei der Bilanzvorstellung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität. Zum Jahresende 2024 waren in Rheinland-Pfalz 1.783 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4.151 Megawatt (MW) in Betrieb. Im Solarbereich war der Netto-Zubau – ähnlich wie im Vorjahr – mit 907,4 MW erneut fast doppelt so hoch wie das ausgegebene Ziel von 500 MW. 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 42 Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 205,8 MW neu in Betrieb genommen. Die neu installierte Bruttoleistung lag damit 2024 um 48 Prozent höher als noch im Jahr 2023. Auch der Nettozubau steigerte sich auf rund 154 MW Leistung im Jahr 2024 und lag damit etwa 20 Prozent über dem Wert von 2023. Rheinland-Pfalz will bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Erneuerbare Energien im Land massiv ausgebaut werden. „Die globale Durchschnittstemperatur lag 2024 zum ersten Mal über der 1,5-Grad-Marke. Die Vorboten einer langfristigen Klimaerwärmung haben wir im vergangenen Jahr mit einer Zunahme an Extremwetterereignissen in Rheinland-Pfalz und weltweit einmal mehr beobachten können“, ergänzte Katrin Eder. „Auch bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nehmen wir weiter Tempo auf. Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz erstmals deutlich mehr als 500 Megawatt an Windenergieleistung neu genehmigt und damit so viel wie noch nie zuvor in einem Jahr“, so Katrin Eder. Bei der Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen zeichnet sich laut Fachagentur Windenergie derzeit eine Reduzierung um durchschnittlich zehn Monate von 32,3 Monaten auf 22,3 Monate ab. Auch bei der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist Rheinland-Pfalz auf dem Vormarsch. Das zeigen Zahlen, die das Statistische Landesamt jetzt für das Jahr 2023 veröffentlicht hat. So stieg die Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 um 5,8 Prozent auf insgesamt 20,717 Terawattstunden (TWh) an. Der Anteil an Erneuerbaren Energieträgern erreicht hierbei mit 65,6 Prozent einen neuen Rekordwert. Maßgeblich hierfür war die im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent gestiegene Stromerzeugung aus Windenergie – die im Jahr 2023 mit 8,921 TWh einen absoluten Höchstwert erreichte. „Der Trend beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zeigt nach oben und wir sind zuversichtlich, dass er dank unserer Maßnahmen auch in Zukunft weiter an Fahrt aufnehmen wird“, fasste Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder die Entwicklungen zusammen.

Ausbau der Windenergie an Land: 2-Prozent-Ziel reicht aus

<p>Ausbau der Windenergie an Land: 2-Prozent-Ziel reicht aus</p><p>Zentrale Voraussetzung für den Ausbau der Windenergie an Land sind ausreichend nutzbare Flächen. Im Windenergieflächenbedarfsgesetz ist verankert, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergie bis 2032 auszuweisen ist. Eine Studie für das Umweltbundesamt hat nun errechnet, dass dieses Flächenziel ausreicht, um die Ausbauziele für die Windenergie an Land zu erreichen.</p><p>Bis 2035 sollen laut Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) in Deutschland 157 Gigawatt (GW) Windenergieleistung installiert sein. Dazu ist gesetzlich festgelegt, dass 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen verfügbar sind. Laut Studie<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechenverfuegbarkeit-flaechenbedarfe-fuer-den">„Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“</a>reichen die 2 Prozent Landesfläche aus, um das Ausbauziel zu erreichen. Die Studie hat dazu die für den Ausbau ausgewiesenen Flächen und die ermittelten Einschränkungen der Nutzbarkeit analysiert und daraus den künftigen Flächenbedarf abgeleitet.</p><p>In 2021 waren laut Studie mit 0,79 Prozent der Landesfläche nicht genügend Flächen ausgewiesenen, um die künftig von der Bundesregierung geplante Windenergieleistung zu installieren. Würden 2 Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden, lassen sich die Ausbauziele erreichen. Dies ist selbst dann noch möglich, wenn 30 Prozent der ausgewiesenen Flächen in ihrer Nutzbarkeit eingeschränkt wäre – etwa durch Vorgaben des Denkmal- oder Artenschutzes.</p><p><strong>Analyse der Flächen für Windenergieanlagen in 2021</strong></p><p>Zum Ende des Jahres 2021 waren 0,79 Prozent der Bundesfläche rechtskräftig als Flächen für die Windenergie an Land ausgewiesen. Etwa 40 Prozent dieser Flächen waren durch rechtliche oder planerische Vorgaben in ihrer Verfügbarkeit aber so eingeschränkt, dass lediglich 0,49 Prozent wirklich nutzbar blieb. Zudem waren etwa 30 Prozent der verbleibenden Flächen, beispielsweise aufgrund von Belangen des Arten- oder Denkmalschutzes, nicht nutzbar. Dies schränkte den Flächenumfang weiter ein.</p><p><strong>Ausbauziele für die Windenergieleistung bis 2030</strong></p><p>Mit dem EEG 2023 wurde das Ausbauziel für die Windenergie an Land für 2030 von 81 GW auf 115 GW angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein jährlicher Bruttozubau von etwa 10 GW Windenergie notwendig. Im Jahr 2022 sind laut Bundesnetzagentur 2,7 GW in Betrieb gegangen, in 2023 bis einschließlich April 860 Megawatt.</p><p><strong>Was muss nun passieren ?</strong></p><p>Die Zahlen verdeutlichen, dass die Ausbaugeschwindigkeit bislang nicht ausreicht, um die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele zu erreichen. Laut Studie ist daher erforderlich, dass Einschränkungen der Nutzbarkeit von Flächen soweit möglich abgebaut werden. Dies wäre beispielsweise durch klare Priorisierungen im Denkmalschutzrecht möglich und durch eine zeitnahe Ausweisung von Windenergieflächen. Länder und Kommunen sollten die zeitliche Frist zur Ausweisung nicht bis 2027 ausreizen und Flächen bereits während des Aufstellungsprozesses nutzbar machen.</p><p>Zudem sollte der Bund die Entwicklungen der wesentlichen Einflussgrößen für den Flächenbedarf regelmäßig überprüfen. Hierzu zählen insbesondere die Nutzbarkeit, die Flächeneffizienz und die Technologieentwicklung.</p>

Ausbau der Windenergie in Sachsen-Anhalt: Stendal, Börde und Salzlandkreis an der Spitze

Beim Ausbau der Windkraft in Sachsen-Anhalt haben drei Landkreise deutlich die Nase vorn. Die meisten Windräder drehen sich aktuell im Landkreis Börde (424), gefolgt vom Salzlandkreis (380) und dem Landkreis Stendal (376). Gemessen an der installierten Leistung der Anlagen belegt wiederum der Landkreis Stendal mit knapp 857 Megawatt (MW) Platz 1; es folgen der Landkreis Börde (728,5 MW) und der Salzlandkreis (707,7 MW). Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt laut Zahlen der Bundesnetzagentur derzeit 2.807 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 5.347 MW in Betrieb (Stand: Mitte Februar 2023). In Planung bzw. im Bau sind aktuell 115 weitere Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 610 MW – die meisten in den Landkreisen Stendal (36), Wittenberg (20) und im Burgenlandkreis (18). Dazu sagt Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Sachsen-Anhalt ist ein Vorreiter beim Ausbau der Windkraft. Hier wurde früh auf erneuerbare Energien gesetzt; deshalb gehören wir seit langem zur Spitzengruppe der Bundesländer. So liegt das Land bei der installierten Windleistung bundesweit auf Platz 5. Aktuell drehen sich in Sachsen-Anhalt deutlich mehr Anlagen als in Bayern und Baden-Württemberg zusammen – und das auf nicht mal einem Fünftel der Fläche. Dennoch müssen auch wir das Ausbautempo nochmals kräftig erhöhen. Dabei helfen werden uns die von der Bundesregierung Ende Januar auf den Weg gebrachten Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren, insbesondere im Bereich der Umwelt- und Artenschutzprüfungen.“ Windkraft war auch 2020 die bedeutendste Quelle für die Stromerzeugung in Sachsen-Anhalt: Die Einspeisung von etwa 9,2 Terrawattstunden (TWh) entspricht rund 37,2 Prozent des insgesamt im Land erzeugten Stroms (24,8 TWh). Es folgen Erdgas (15,8%), Braunkohle (15,5%), Biomasse (12,6%) und Photovoltaik (11,1%). Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

Erfahrungsaustausch zum Ausbau der Windenergie im Landesverwaltungsamt

Gestern fand im Landesverwaltungsamt ein Erfahrungsaustausch zur Genehmigung von Windenergieanlagen statt. Teilnehmer waren neben den zuständigen Vertretern des Landesverwaltungsamtes, die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Landkreise und kreisfreien Städte und des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Anlass waren die zahlreichen gesetzlichen Änderungen der jüngsten Vergangenheit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energieträge sowie zur Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen. In Sachsen-Anhalt sind derzeit rund 3.000 Windenergieanlagen in Betrieb. Im Bundesländerranking belegt Sachsen-Anhalt bei der Windenergieleistung Platz fünf. Gemessen an der Landesfläche liegt Sachsen-Anhalt im Ranking sogar auf Platz zwei. Die Bundesregierung hat das Ziel den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln. Die Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle. Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ will sie den Ausbau der Windenergie in Deutschland deutlich schneller voranbringen. Es ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Um die Windenergie an Land deutlich auszubauen, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Mit dem „Windenergie-an-Land-Gesetz“ werden den Ländern Flächenziele für den Ausbau der Windenergie vorgegeben. Denn bislang sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen an Land ausgewiesen. Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen, hat der Bundestag im Gesetz festgelegt. Vor diesem Hintergrund berieten die Beteiligten über genehmigungsrechtliche, raumordnerische und naturschutzfachliche Fragen. Die Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung bildeten dabei einen Schwerpunkt. Damit der Ausbau der Windenergie deutlich vorankommt und der Naturschutz gewahrt bleibt, hat die Bundesregierung das Bundesnaturschutzqesetz novelliert: Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, gelten für die artenschutzrechtliche Prüfung nun bundeseinheitliche Standards. Das Gesetz stellt klar, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Landschaftsschutzgebiete können in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden. Mit den Änderungen am Bundesnaturschutzgesetz sollen straffere, schnellere und rechtssichere Verfahren für den Ausbau der Windenergie ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen hohe ökologische Schutzstandards gewahrt bleiben. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Wind Power Management System im internationalen Einsatz

Der größte österreichische Energieerzeuger und Übertragungsnetzbetreiber Verbund verwendet seit diesem Jahr die Folgetagsprognose des WPMS, um die Windleistungseinspeisung für 361,23 MW installierte Windleistung am Neusiedler See (50 km südöstlich von Wien) vorherzusagen. Beim italienischen Übertragungsnetzbetreiber Terna kommt zur besseren Einschätzung der benötigten Regel- und Reserveleistung die Folgetagsprognose des WPMS zur Anwendung. Dabei ist das Hauptaugenmerk auf die Insel Sardinien gerichtet, die ein relativ schwaches Netz mit geringer Festlandskopplung besitzt und zusätzlich eine hohe installierte Windleistung von 346 MW aufweist. In Ägypten kommt die Folgetagsprognose des WPMS für vier Windparks mit einer installierten Gesamtleistung von 140 MW zur Anwendung. Das System erhält neben dem Berechnungskern eine grafische Benutzeroberfläche zur Visualisierung der Energieeinspeisungen.

Katrin Eder: „Haushalt des Klimaschutzministeriums stärkt die Unabhängigkeit von fossilen Energien“

Klimaschutzministerium stellt Weichen für Ausbau von Wind- und Solarenergie - Zusammenspiel von Erneuerbaren und Artenschutz im Fokus „Die aktuelle geopolitische Lage zeigt, dass wir mehr Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen, der uns aus Abhängigkeiten befreit und den Klimaschutz voranbringt“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Debatte um den Haushalt des MKUEM im Landtag Rheinland-Pfalz. „Wir werden in diesem Jahr wichtige Weichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien stellen, mit denen wir den Weg zu unserem großen Ziel Klimaneutralität bereiten. Die Grundlage hierfür legt der Haushalt 2022. Im Einzelplan 14 sind insgesamt mehr als eine Milliarde Euro veranschlagt, die die gesamte inhaltliche Breite des Klimaschutzministeriums abbilden. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzubringen, werden für die Zentralisierung der Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen und dem Landesamt für Umwelt insgesamt 16 Stellen geschaffen. „Wir wollen die Dauer von Genehmigungsverfahren deutlich reduzieren und bis 2030 die installierte Windenergieleistung verdoppeln“, erklärte Ministerin Eder. „Wie die Energiebedarfe sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln werden, ist von entscheidender Bedeutung. Diesen Bedarf haben wir antizipiert und sind bereits in der Umsetzung fortgeschritten. Bis zum Herbst werden wir im Rahmen der Wasserstoffstudie dazu einen umfassenden Überblick erlangen“, betonte die Ministerin. Ein weiterer Schwerpunkt für das Jahr 2022 liege auf dem Einstieg in den kommunalen Klimapakt. „Wir werden unser großes Ziel der Klimaneutralität in einem Korridor zwischen 2035 und 2040 nur erreichen, wenn wir es gemeinsam anstreben – mit allen Gemeinden, Städten und Kreisen in unserem Land“, erklärte die Ministerin. Entscheidend für einen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren sei die Versöhnung mit dem Arten- und Naturschutz. „Im Landesamt für Umwelt werden wir deswegen ein Kompetenzzentrum Artenschutz in der Energiewende mit Vogelschutzwarte einrichten. So wollen wir dem Beratungsbedarf beim Ausbau der Erneuerbaren Energien gerecht werden“, so Eder. Dafür seien drei Stellen im Haushalt vorgesehen. Insgesamt stehen für den Energiebereich 19 Millionen Euro zur Verfügung, für Arten- und Naturschutz sogar 19,8 Millionen Euro“, erläuterte Katrin Eder. Zusätzliche Schwerpunkte des Haushalts sind nach den Ausführungen der Ministerin kommunaler Klimaschutz, klimaneutrale Mobilität und der naturnahe Umbau der Wälder in Rheinland-Pfalz. Katrin Eder: „Für originäre Maßnahmen des Klimaschutzes, der Umwelttechnologie, der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes verdoppeln wir die Mittel nahezu auf 23,25 Millionen Euro. Für Landesforsten und unsere Wälder stehen sogar rund 108 Millionen Euro bereit.“ Unter dem Strich, so Eder, „steht ein Klimaschutzhaushalt, der uns unabhängiger machen soll – von fossilen Energieträgern und Energiepreissteigerungen, von Gasimporten und vom Ausstoß von Klimagasen. Das erhöht langfristig unsere Sicherheit – vor Lieferausfällen, vor steigenden Preisen und vor einer außer Kontrolle geratenden Klimakrise.“ Ministerin Eder ging auch auf das Thema Hochwasservorsorge ein. „Die dramatischen Ereignisse im Juli haben noch einmal deutlich gezeigt: Hochwasservorsorge kommt eine besondere Bedeutung zu, die sich auch im Haushalt niederschlägt. Die vorgesehenen Mittel werden auf hohem Niveau mit 15 Millionen Euro fortgeschrieben“, so die Ministerin. Mit den neuen Förderrichtlinien der Wasserwirtschaft setze das Umwelt- und Klimaschutzministerium gezielt finanzielle Anreize für Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser und belohne den Klimaschutz in der Wasserwirtschaft. „Mit der finanziellen Förderung der Kommunen bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung machen wir die Infrastrukturen resilienter, reduzieren die Energieverbräuche und steigern die Eigenstromerzeugung“, verdeutlichte Katrin Eder. „Wir wollen hier verlässliche Partner der Kommunen sein.“ Schließlich ergänzte die Klimaschutz- und Mobilitätsministerin: „Zugleich wissen wir, dass in der Gesellschaft eine hohe Erwartung an den Ausbau der klimafreundlichen Mobilität in Kombination mit preisgünstigen Tarifen besteht. Dafür schaffen wir derzeit die Grundlagen. So startet heute eines der neuen ÖPNV-Konzepte - nämlich das in Rheinhessen. Es bedeutet einen Quantensprung in den Stadt-Umland-Verbindungen für die Menschen, weil nun Busse fahren, wo es vorher keine gab. Diese ÖPNV-Konzepte werden künftig flächendeckend umgesetzt: Das Rückgrat bleibt die Schiene, die Feinerschließung erreichen wir mit Bussen. Unser Ziel ist es, den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und zugleich klimafreundlichen Verkehren den Weg zu bahnen.“

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