Die Prinz Wittgenstein Projektentwicklung, Schloss Wittgenstein 1 in 57334 Bad Laasphe, hat mit Datum vom 30.04.2025 (Eingang bei der Genehmigungsbehörde: 30.04.2025), letztmalig ergänzt am 20.08.2025, die Erteilung einer Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 12 Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern in der Stadt Netphen beantragt: Das beantragte Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte: 1. die Errichtung von 12 Windkraftanlagen Fabrikat: Vestas Wind Systems A/S Typ: Vestas V172-7,2 MW (mit Stahlrohrturm und Fundament sowie Sägezahnhinterkante) Rotordurchmesser: 172,00 m (3-Blatt-Rotor, pitchgeregelt) Leistung: 7.200 kW elektrische Nennleistung in der Stadt Netphen (57250) an den Standorten mit folgenden Koordinaten: WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück ETRS 89 Zone 32 Nabenhöhe [m] 1 Nauholz 10 10 O: 441830 N: 5640820 199 2 Nauholz 1 13 O: 442848 N: 5641672 199 3 Nauholz 4 108 O: 442849 N: 5640807 199 4 Nauholz 4 46 O: 441060 N: 5639700 199 5 Grissenbach 1 24 O: 441387 N: 5639180 199 6 Grissenbach 1 23 O: 441045 N: 5638704 199 7 Nenkersdorf 1 19 O: 442393 N: 5639893 199 8 Nenkersdorf 1 19 O: 442741 N: 5640138 199 9 Nenkersdorf 1 14 O: 442023 N: 5639529 199 10 Beienbach 1 47 O: 439775 N: 5640018 164 11 Beienbach 1 119 O: 440338 N: 5639911 164 12 Walpersdorf 14 3 O: 443352 N: 5640932 199 2. die Herrichtung von Fundament, Kranstellflächen, Turmumfahrung, Kranbetriebsflächen, Lager- und Montageflächen sowie Zufahrt an den jeweiligen Windkraftanlagen zuzüglich Anbindungen an vorhandene sowie auszubauende Wege in dem in den Antragsunterlagen dar-gestellten Umfang. 3. den Betrieb der errichteten Anlagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Eingeschlossene Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen und Zustimmungen gemäß § 13 BImSchG: 1. Baugenehmigung gemäß § 63 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung 2018 (BauO NRW 2018) 2. die Zustimmung der Luftfahrtbehörde gemäß § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 3. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 39 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG) Die Windkraftanlagen sollen 2027 in Betrieb genommen werden. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG. Die Anlage gehört zu den unter Nr. 1.6.2 Verfahrensart (V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannten Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern. Gleichzeitig ist das Vorhaben in Nr. 1.6.2 (A) des Anhangs 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannt. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist daher im sogenannten vereinfachten Verfahren nach § 19 ff. BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV durchzuführen. Zuvor ist eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht erforderlich. Die Antragstellerin hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu beantragen und einen UVP-Bericht vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG (mit Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen ist. Das Vorhaben der Prinz Wittgenstein Projektentwicklung wird hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Im vorliegenden Gutachten soll untersucht werden, mit welcher mittleren jährlichen Windenergieausbeute an den repräsentativen windgünstigen Standorten in Windgarten und Windecke in Ennepetal zu rechnen ist. Diese .jährliche Ausbeute ist Grundlage zur Berechnung der Kosten für die produzierte elektrische Kwh verschiedener WKA unterschiedlicher Nabenhöhe. Die Ausarbeitung ist in folgende Abschnitt gegliedert: - der meteorologische Großraum Ennepetal in Bezug auf die Windkraftnutzung, - die Auswertung und graphische Darstellung der temporären Datenkollektive von den Standorten Windgarten (WG), Windecke (WE) und Feuerwache Doenberg (F-Doe), - Errechnung und graphische Darstellung der mittleren jährlichen Wind-GV und der Verteilung des spezifischen Windeneregieangebotes, - Standortvergleiche, - Ermittlung und graphische Darstellung der Leistungs- und Energieausbeute zweier WKA mit 17 m Durchmesser/80 kw (E-17) und 27 m Durchmesser/150 kw (W-27), - Betriebskostenrechnung/kwh für obige WKA.
Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen.
Im Projekt SupraGenSys 1 wurde ein vollsupraleitend ausgeführter und direkt angetriebener Generator für WEA (Windenergieanlagen) mit 10 MW Bemessungsleistung entworfen und optimiert. In diesem Projekt sind bereits wesentliche Ergebnisse erzielt worden. In diesem Projekt zeigte sich der Generator bereits mit beeindruckenden Kennzahlen und verspricht durch Absenkung der Stromgestehungskosten ein wesentlicher Fortschritt für den Ausbau der Windenergie zu werden. In dem Folgeprojekt SupraGenSys 2 soll ein Demonstrationsgenerator ( DG ) konstruiert und gefertigt werden. Die Projektpartner übernehmen die Berechnung des Generators, die Konstruktion des Generators und der Einzelteile, sowie die Materialbeschaffung. Die Krämer Energietechnik GmbH & Co. KG übernimmt die Konstruktion, Materialbeschaffung und Fertigung aller erforderlichen Vorrichtungen. Die Fertigung der HTS-Spulen und der geblechten Kerne sowie die Montage von Rotor, Stator und Kyrostat wird ebenfalls bei Krämer erfolgen. Die Prüfung der tiefgekühlten Spulen wird mit Unterstützung des KIT bei Krämer durchgeführt. Anschließend erfolgt die Endmontage des Generators durch Krämer bei Fraunhofer IEE in Kassel.
Verlängerung der Nutzungsdauer und das Repowering bestehender Anlagenstandorte sind wichtige Bausteine, um den ambitionierten Ausbau der Windenergie zügig voranzutreiben. Das Projekt ReNEW umfasst vier miteinander korrespondierende Themenbereiche: Ein vollständiges Entscheidungswerkzeug für Weiterbetrieb und Repowering von Windenergieanlagen, ein Schädigungsmodell für die detaillierte Berücksichtigung von Schweißnahtparametern, eine abgestufte Methodik zur Berücksichtigung gemessener und rekonstruierter Beanspruchungen und eine prototypische Erprobung eines robusten Ertüchtigungssystems. Die Zuverlässigkeit eines Tragwerks ergibt sich aus der Qualität der Fertigung, Design, Ausführung, Beanspruchung und Alterung im Lebenszyklus. Um die initiale Standsicherheit nachzuweisen, werden Anforderungen und Randbedingungen auf der sicheren Seite liegend zugrunde gelegt. In einer individuellen Nachbetrachtung können deshalb zum Teil erhebliche Tragreserven festgestellt werden, die sowohl für eine Nutzungsverlängerung als auch für ein Repowering hilfreich sind. Um die inhärenten Reserven zu ermitteln, sind alle Lebenszyklusphasen zu betrachten und ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit zu bewerten.
Die effiziente Nutzung von Windenergie stellt eine Zukunftsperspektive zur umweltfreundlichen Energiegewinnung in der Energiewirtschaft dar. Insbesondere die Bedeutung von Kleinwindkraftanlagen steigt zunehmend in Bereichen mit dezentralisierter Energieversorgung bzw. bei der Energiegewinnung in Regionen mit großem Windpotenzial aber schlechter Zugänglichkeit. Die effiziente, auf Energiegewinn optimierte Ausnutzung von Windkraftanlagen hängt von vielen Faktoren ab, wobei die Lage der Anlage im Landschaftsrelief, die örtlich erreichbaren Windgeschwindigkeiten, sowie die Positionierung der einzelnen Windkraftanlagen zueinander eine entscheidende Rolle spielen. Ziel des Vorhabens ist die Weiterentwicklung einer Kleinwindkraftanlage für eine Reihe spezieller Anforderungen. Die Anlagen sollen in küstennahen Gebieten, aber auch in gebirgigen oder tropischen Regionen eingesetzt werden können. Korrosionsbeständigkeit und ausreichende Festigkeit sollen eine wartungsarme Langzeitnutzung gewährleisten. Der Leistungsbereich soll durch einfache Modifikationen an die örtlichen Windverhältnisse angepasst werden können.
Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.
Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Energie und Leitungen für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt. Die Daten der VRG Windenergienutzung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge sind seit dem 23.11.2023 unwirksam.
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