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Regionalplanung Sachsen - Energie und Leitungen

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Energie und Leitungen dargestellt. Dieser Dienst enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Daten des Planungsverbandes Region Chemnitz existieren hierfür nicht. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Windschutzstreifen zur Leistungssteigerung von Windenergieanlagen im komplexen Terrain, Teilvorhaben: Entwicklung und Einsatz drohnengestützter Messtechnik für die Vermessung der Windcharakteristiken von Windenergieanlagen und Windschutzstreifen

Der Ausbau der Windenergie im Binnenland ist entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende zu bewältigen. Die Windgeschwindigkeiten sind im Vergleich zu Standorten auf See geringer und die Anströmung komplexer. Das Forschungsvorhaben WINDbreaks soll dabei helfen die Volllaststunden der Windenergieanlagen im komplexen Terrain zu erhöhen. Hierfür sind messtechnische und numerische Untersuchungen an Windenergieanlagen (WEA) und an Baumreihen, die als Windschutzstreifen (WSS) dienen, geplant. Die Überströmung der WSS führt zu einer Beschleunigung der Windgeschwindigkeit und diese geht pro-portional zur dritten Potenz in den Leistungsertrag von WEA ein. Ein zusätzlich positiver Nebeneffekt ist das flachere Geschwindigkeitsprofil in Höhe der Rotorblätter, welches eine gleichmäßigere Verteilung der angreifenden Kräfte zur Folge hat. Im Teilprojekt erfolgen die Entwicklung der Drohnen-Windmesstechnik und deren umfangreicher Einsatz zur Generierung von Messdaten für die CFD-Analysen des Projektpartners Hochschule Ansbach (HSA). Der assoziierte Projektpartner N-ERGIE stellt die Messorte zur Verfügung. Es wird eine synchrone Steuerung von einer optimierten Windmess-Drohne und einer neu aufgebauten Windmess-Drohne entwickelt und für Messflüge eingesetzt. Zur markanten Verlängerung der Flugzeiten der Drohnen erfolgt die Entwicklung einer drahtgestützten Energieversorgung der Drohnen. Das mit zwei Referenz-Bodenstationen ergänzte Messsystem wird an WEA und WSS bei verschiedensten lokalen und meteorologischen Randbedingungen eingesetzt.

Erfassung und Archivierung forschungsrelevanter ozeanographischer und meteorologischer Daten auf den FINO-Plattformen, FINO-Datenbank - Erfassung und Archivierung forschungsrelevanter ozeanographischer und meteorologischer Daten auf den FINO-Plattformen

Entscheidungstools für die Nutzungsverlängerung und das Repowering von Windenergieanlagen

Verlängerung der Nutzungsdauer und das Repowering bestehender Anlagenstandorte sind wichtige Bausteine, um den ambitionierten Ausbau der Windenergie zügig voranzutreiben. Das Projekt ReNEW umfasst vier miteinander korrespondierende Themenbereiche: Ein vollständiges Entscheidungswerkzeug für Weiterbetrieb und Repowering von Windenergieanlagen, ein Schädigungsmodell für die detaillierte Berücksichtigung von Schweißnahtparametern, eine abgestufte Methodik zur Berücksichtigung gemessener und rekonstruierter Beanspruchungen und eine prototypische Erprobung eines robusten Ertüchtigungssystems. Die Zuverlässigkeit eines Tragwerks ergibt sich aus der Qualität der Fertigung, Design, Ausführung, Beanspruchung und Alterung im Lebenszyklus. Um die initiale Standsicherheit nachzuweisen, werden Anforderungen und Randbedingungen auf der sicheren Seite liegend zugrunde gelegt. In einer individuellen Nachbetrachtung können deshalb zum Teil erhebliche Tragreserven festgestellt werden, die sowohl für eine Nutzungsverlängerung als auch für ein Repowering hilfreich sind. Um die inhärenten Reserven zu ermitteln, sind alle Lebenszyklusphasen zu betrachten und ergänzende Maßnahmen zur Erhöhung der Standsicherheit zu bewerten.

Vorbescheid (§ 9 Abs. 1a BImSchG) der Fa. meridian Neue Energien GmbH (Standort Großenstein)

Die Firma meridian Neue Energien GmbH, Johann-Wendel-Straße 22, 98529 Suhl hat mit Datum vom 30.10.2025 beim Landratsamt Greiz einen Antrag auf Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern und weniger als 20 Windkraftanlagen im Sinne der Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) gestellt. Das Vorhaben umfasst konkret fünf Windenergieanlagen vom Typ: Vestas V162 6.2 mit einer Nabenhöhe von 169 m, einem Rotordurchmesser 162 m und einer Gesamthöhe von 250 am Standort der Gemarkung Großenstein, Flur 5, Flurstücke 285/2 und 288/2 sowie Flur 7, Flurstücke 340/3, 341 und 339/2.

Regionalplanung Sachsen - Energie und Leitungen

Es sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung - Energie und Leitungen dargestellt. Dieser Datensatz enthält Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge und Oberlausitz-Niederschlesien und deckt im Endausbau den gesamten Freistaat Sachsen ab. Daten des Planungsverbandes Region Chemnitz existieren hierfür nicht. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes 2013 als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Korrigierte und ergänzte Anlagendaten genehmigter Windenergieanlagen an Land in Deutschland

Dieser Datensatz basiert auf den Daten der Windenergieanlagen des Marktstammdatenregisters (MaStR) der Bundesnetzagentur und stellt eine methodisch verbesserte Aufbereitung dieser dar. Die ursprünglichen MaStR-Daten sind für alle Bundesländer unter der Lizenz dl-de/by-2-0 verfügbar. Obwohl das MaStR eine unverzichtbare Datenquelle ist, die als Grundlage für viele politische Entscheidungen in Deutschland dient, weist es spezifische Mängel auf. Ein zentrales Problem ist, dass das Genehmigungsdatum einer Windenergieanlage (WEA) von Betreibern oder Projektentwicklern im Laufe der Zeit überschrieben werden kann. Dies führt dazu, dass die der Anlage zugeordnete Leistung in unterschiedliche Berichtszeiträume verschoben wird. Das Ergebnis sind inkonsistente und nicht reproduzierbare Aggregationen und Prognosen für den Windenergieausbau. Methodische Verbesserungen durch Goal100: Zur Qualitätssteigerung der MaStR-Daten wenden wir verschiedene Strategien an: Konsistente Genehmigungsdaten durch tägliches Tracking: Wir rufen die MaStR-Daten täglich mittels der Open-Source-Software open-MaStR (Hülk et al., 2025) ab. Dadurch sind wir in der Lage, die oben genannten Überschreibungen nachzuverfolgen und zu protokollieren. Dies ermöglicht eine nachträgliche Evaluierung dieser Änderungen. Beispielsweise verwendet unser öffentliches Dashboard auf goal100.org konsequent das ursprünglich eingetragene Genehmigungsdatum. Bereinigung von Verortungskonflikten: Eine Analyse der im MaStR hinterlegten Geodaten ergab, dass über 7.000 Windenergieanlagen (Stand 27. Februar 2025) Konflikte zwischen den eingetragenen administrativen Gebieten (Gemeinde, Landkreis) und den hinterlegten geografischen Koordinaten aufweisen. Das bedeutet, die Anlagen sind geografisch in einer anderen Verwaltungseinheit verortet, als angegeben. Wir nutzen Korrekturen von Manske (2025), die Geopositionen, Leistung, Nabenhöhe und Rotordurchmesser korrigieren, und stufen diese als vertrauenswürdiger ein als die MaStR-Angaben. Ist dieser korrigierte Datensatz verfügbar, überschreiben wir diese Datenpunkte nicht durch unsere täglichen MaStR-Aktualisierungen. Ergänzung von Antragsdaten aus Behördenquellen: Unabhängig vom MaStR haben wir Daten zu genehmigungssuchenden Projekten aus neun deutschen Bundesländern erhoben. Diese Informationen haben wir basierend auf Koordinaten und technischen Spezifikationen mit den im MaStR registrierten Anlagen abgeglichen. Soweit möglich, überschreiben wir die im MaStR hinterlegten Antrags- und Genehmigungsdaten mit den verlässlicheren Daten der Bundesländer. Die Koordinaten liegen im Koordinatenreferenzsystem (KRS) EPSG:25832 - ETRS89 / UTM Zone 32N vor.

4. BImSchV Windenergieanlage

Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.

Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Ökologisch wertvolle Waldflächen

Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Die 5 neuen Waldschutzkriterien werden wie folgt beschrieben und gelten für alle Besitzarten (Privatwald, Kommunalwald, Staatswald). 1. Laubwaldbestände, die in der Hauptschicht mindestens 75 Prozent der Baumartenanteile als mindestens 100 Jahre alte Laubbäume aufweisen, wozu auch Teile eines Bestandes zählen, in denen klein flächig jüngere Bäume des Zwischen- und Unterstandes oder Nadel- holz das Bestandsbild dominieren und die zum Stichtag 1. Januar 2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung ausgewiesen sind, oder, sofern eine solche nicht vorhanden ist, in der landesweiten Privatwaldinventur des Jahres 2014 in der Behandlungseinheit „Altholz“ oder „mittleres Baumholz“ ausgewiesen sind, 2. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 als Alt- und Totholz Biozönosen Flächen (ATB- Flächen) in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzte Forsteinrichtung kartiert sind, 3. Waldbestände, die der forstlichen Forschung dienen, sowie Marteloskopflächen, (Flächen, die der waldbaulichen Aus- und Weiterbildung dienen), 4. zugelassene Erntegutbestände nach dem Forstvermehrungsgutgesetz, 5. Waldbestände, die zum Stichtag 01.01.2023 in der durch die Forstbehörde in Kraft gesetzten Forsteinrichtung aus der regelmäßigen Bewirtschaftung genommen sind. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

Windpotenzialflächen im Saarland - Ausschlussflächen Siedlungsbereich Wohnen

Alle Bereiche in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie Flächen gemischter Nutzung im Innenbereich. Die Schutzabstände zu Gebäuden mit Wohnnutzung wurden mit 400 m zu Wohngebäuden im Außenbereich sowie mit 600 m zu Siedlungsflächen mit Wohnnutzung im Innenbereich angesetzt. Zusätzlich wurden für den Bereich von > 600 m und < 800 m zur Wohnbausiedlung im Innenbereich eine hohe Konfliktrisikobewertung (KRK 4) angesetzt, da davon auszugehen ist, dass dieser relativ siedlungsnahe Bereich nur eingeschränkt für eine Windenergienutzung geeignet ist. In Wohngebieten sind Errichtung und Betrieb von WEA ausgeschlossen. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.

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