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4. BImSchV Windenergieanlage

Windenergieanlagen sind genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung Nr. 1.6 "Anlagen zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern" und 1.6.1 "20 oder mehr Windkraftanlagen" und 1.6.2 "weniger als 20 Windkraftanlagen". Daten zu Windenergieanlagen werden in Baden-Württemberg im Zuge des immissi-onsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch die unteren Verwaltungsbehörden (uVB) in den Stadt- und Landkreisen erfasst. Die Daten umfassen u. a. den Anlagenstatus und die wichtigsten Anlagenparameter wie Hersteller, Typ, Leistung und Standort. Ab dem Jahr 2025 werden die Daten der uVB außerdem mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR - https://www.marktstammdatenregister.de) abgeglichen. Sofern Anlagen im MaStR mit dem Status in Betrieb geführt werden noch bevor seitens der uVB ein Datum einer immissionsschutzrechtlichen Inbetriebnahme erfasst wurde, wird der Status und das Inbetriebnahmedatum aus dem MaStR übernommen. Rechtsgrundlage für die Erfassung der MaStR-Daten bildet die Marktstammdatenregisterverordnung.

Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung

Im Projekt 'Planungswerkzeuge für die energetische Stadtplanung sind erste Ansätze zur energetischen Stadtplanung auf Basis des Energiemodells URBS entwickelt worden. Die Analyse erlaubt eine Einteilung der Stadt in Vorranggebiete bezüglich der Wärmeversorgung. Die Arbeit basiert auf verschiedenen Analysemodulen. Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer Gebäudedatenbank. Alle Gebäude der Stadt sollen hinsichtlich ihrer Geometrie, des Gebäudealters, der Bauweise, des aktuellen Energieverbrauches usw. enthalten sein. Diese Informationen werden dann genutzt, um den gegenwärtigen und zukünftigen Wärmeverbrauch zu bestimmen. Der zukünftige Gebrauch wird unter der Annahme verschiedener Sanierungsmaßnahmen bestimmt. Der erste Schwerpunkt der Arbeit liegt auf einer Analyse der Verdichtung und Ausweitung des bestehenden Fernwärmenetzes. Mit Hilfe der Gebäudedatenbank wird analysiert wo und zu welchen Kosten die Fernwärme ausgebaut werden könnte. Die Erhebungen aus dieser Analyse werden dann im nächsten Schritt an das Optimierungsmodell IJRBS übergeben. Im nächsten Schritt werden verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten hinsichtlich der technischen Realisierbarkeit und der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit untersucht. Der zweite Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Wärmepumpen. Hierfür wurde ein eigenes Bodenmodell entworfen. Mit dem Modell kann bestimmt werden, wo welche Menge an Energie aus dem Boden entzogen werden kann, ohne bestimmte Nachhaltigkeitskriterien zu verletzten. All diese Informationen werden in das Energiemodell URBS-Augsburg eingepflegt. Neben der Warme- wird auch die Stromversorgung im Modell abgebildet. Anhand des Modells kann dann untersucht werden welche Technologien und Maßnahmen eingesetzt werden sollten um gesetzte Klimaschutzziele zu erreichen. Ein entscheidendes Ergebnis des Modells zeigt die starke Abhängigkeit der lokalen Entwicklung in Augsburg von der allgemeinen Entwicklung der Stromerzeugung in Deutschland. Wenn eine überregionale Lösung beispielsweise mit viel off-shore Wind und Ansätzen wie Desertec realisiert wird, dann wird in Augsburg durch die Optimierung wenig eigner Strom erzeugt, Kraft- Wärme-Kopplung und Fernwärme werden nicht ausgebaut. Städtische Klimaschutzziele sollten in diesem Fall durch Einsparungsmaßnahmen im Gebäude-Wärmebereich vorangetrieben werden. Ist die Entwicklung hin zu klimaneutralem Strom in Deutschland schleppend, dann muss in Augsburg viel mehr 'grüner ' Strom erzeugt werden. Hier kann dann der Kraft-Wärme-Kopplung eine zentrale Rolle zukommen. Die Ausweitung dieses Ergebnisses ist dringend notwendig, da sie für die aktuelle politische Diskussion von zentraler Bedeutung sind.

Welche Fachkräfte braucht die sozial-ökologische Transformation?

<p> <p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p> </p><p>Die sozial-ökologische Transformation ist ohne Fachkräfte nicht umsetzbar. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes identifiziert Schlüsselbranchen und -berufe, die die Transformation aktiv gestalten. Für diese werden Engpässe, regionale Unterschiede und Arbeitsbedingungen analysiert und Anforderungen an Bildung, Weiterbildung und Politik formuliert.</p><p> Was wird gebraucht? <p>Für die sozial-ökologische Transformation sind insbesondere Berufe aus den Bereichen Metall- und Maschinenbau, Energie- und Elektrotechnik, Bauwesen sowie Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik von entscheidender Bedeutung. Diese Berufe sind zentral für den Ausbau erneuerbarer Energien, die energetische Sanierung, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a> oder den Umbau industrieller Produktionssysteme. In vielen dieser Berufsgruppen besteht bereits heute ein deutlicher Fachkräftemangel, der sich durch den steigenden Transformationsdruck weiter verschärfen dürfte. Besonders kritisch sind sogenannte Flaschenhalsberufe – etwa in Architektur und Planung –, bei denen schon geringe Engpässe große Projekte verzögern können.&nbsp;</p> <p>Engpässe können sich auch dadurch verschärfen, dass mehrere Prozesse auf dieselben Qualifikationen angewiesen sind. Dabei kann es sich um unterschiedliche Transformationsprozesse handeln oder aber um Prozesse, die sich in anderem Kontext ergeben. So sind beispielsweise Maßnahmen im Rahmen des Sondervermögens Verteidigung und Infrastruktur ebenso wie der Energieleitungs- und Windenergieausbau stark vom Tiefbau abhängig und konkurrieren so um die gleichen Fachkräfte.&nbsp;</p> <p>Die Studie unterstreicht darüber hinaus, dass regionale Unterschiede erheblich sind. Der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Wiedervernässung von Mooren zeigen deutlich, dass die Transformation je nach Region, Sektor oder Siedlungsstruktur unterschiedlich wirkt und dass daher auch Arbeitsmarkt- und Qualifizierungsstrategien vor Ort ansetzen müssen.</p> Empfehlungen der Studie <p>Um Fachkräfte für die Transformation zu gewinnen und zu sichern, muss <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> in die Ausbildung integriert, Berufsperspektiven entwickelt, die Attraktivität der Berufe gesteigert, Planungssicherheit geschaffen und Wissen verbreitet werden. &nbsp;Ein ganzheitlicher Blick auf Arbeitsmarkt und Bildungssystem ist dabei unerlässlich: Statt einzelne Berufe isoliert zu priorisieren, gilt es, das Qualifizierungs- und Beschäftigungssystem in seiner Gesamtheit zu stärken.</p> <p>Die Herausforderung besteht darin, unterschiedliche Arbeitsmarktbedarfe nicht gegeneinander auszuspielen, sondern systemisch auf eine nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten – mit gezielter Sensibilisierung für wichtige Berufe, differenziert nach regionaler Passung und sektoraler Anschlussfähigkeit. Nur wenn Transformation integrativ und vorausschauend gedacht wird, kann sie sozial gerecht, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam gestaltet werden.&nbsp;</p> <p>Vor diesem Hintergrund formuliert die Studie konkrete Empfehlungen für eine integrierte Fachkräfte- und Strukturpolitik: Dazu zählen unter anderem der Ausbau berufsbezogener Weiterbildung, die curriculare Modernisierung der beruflichen Bildung, die Förderung guter Arbeitsbedingungen sowie die Weiterentwicklung des Fachkräftemonitorings.&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Entwurf eines Landeswindenergiegebietegesetzes - LWindGG

Der Ausbau der Windenergienutzung ist im dringenden Interesse des Klima- und Umweltschutzes und der Energiesicherheit zu erhöhen und zu beschleunigen. Der Bund verfolgt das Ziel, dass 2 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland bis Ende des Jahres 2032 für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Umgesetzt wird dies durch das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Bundesländer in Artikel 1, dem Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG), bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land auszuweisen (Flächenziele), und enthält nähere Bestimmungen zur Umsetzung durch die Bundesländer, die bis zum 31. Mai 2024 nachzuweisen ist. Rheinland-Pfalz ist nach WindBG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Ausbau der Windenergienutzung unter angemessener Berücksichtigung der berührten Interessen kräftig vorangetrieben. Die in Rheinland-Pfalz spätestens bis zum 31. Dezember 2027 und spätestens bis zum 31. Dezember 2030 - insoweit also zwei Jahre früher als vom WindBG vorgegeben - zu erreichenden Flächenziele werden festgeschrieben. In einem ersten Schritt legt der Gesetzentwurf für die vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften und den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN, in Bezug auf den rheinland-pfälzischen Teilraum) als Träger der Regionalplanung pauschal regionale Teilflächenziele in Höhe von mindestens 1,4 Prozent ihrer jeweiligen Regionsfläche fest, die sie spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen. Es werden flächenbezogene Kompensationsvereinbarungen zwischen den Planungsgemeinschaften und dem VRRN ermöglicht sowie wesentliche Ziele des Kapitels Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms IV aufrechterhalten. Das spätestens bis zum 31. Dezember 2030 mindestens zu erreichende Flächenziel soll später für jede Region differenziert nach ihrer Leistungsfähigkeit auf der Grundlage einer Flächenpotenzialanalyse durch raumordnerische Maßgaben mit regionalen Teilflächenzielen festgelegt werden. Entsprechend der Systematik dieses Gesetzes werden die Träger der Regionalplanung diese regionalen Teilflächenziele spätestens bis zum 31. Dezember 2029 durch die Beschlussfassung über die Ausweisung von Windenergiegebieten erreichen müssen.

Dichtezentren Avifauna

Mit den Neuregelungen im BNatSchG und im WindBG seit Juli 2022 verfolgt der Bundesgesetzgeber eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die Installation und den Betrieb erneuerbarer Energiequellen. Dabei stellt der Ausbau der Windenergie an Land ein zentrales Vorhaben dar, bei dessen Umsetzung artenschutzrechtliche Belange zunehmend auf der vorgelagerten Planungsebene (Regionalplanung) bearbeitet werden sollen. Die Dichtezentren stellen hierzu einen zentralen Beitrag hinsichtlich der Brutvorkommen kollisionsgefährdeter Brutvogelarten dar. Im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen Nr. 12/2024 sind die Thüringer Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsprogramms vom 05.08.2024 und die damit rechtsverbindlich gemachte Erste Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 vom 06.08.2024 veröffentlicht worden. Die Verordnung und damit das geänderte Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 sind nach § 3 der VO am 31.08.2024 in Kraft getreten. In dieser Verordnung ist die landesplanerische Behandlung im Punkt 4 „Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen“ mit Bezug zum Thema „Energie“ als Umweltauswirkungen einzelner Festlegungen aufgeführt. Die Dichtezentren kollisionsgefährdeter Vogelarten sind darin als Konfliktrisikogruppe aufgeführt und werden deshalb als Ausschlussflächen für Windkraftplanungen eingestuft. Die Berechnung der Dichtezentren erfolgt auf Basis einer geostatistischen Analyse (Kerndichteschätzung) aller bekannten Brutvorkommen. Darauf aufbauend werden die Dichtezentren in den am dichtesten besiedelten Bereichen entlang von Suchklassen unter Berücksichtigung von landschaftsmorphologischen Eigenschaften, der Infrastruktur und von Schutzgebietsgrenzen sowie zwingend benötigten Prüfflächen zur Erreichung der für die Planungsregionen vorgegebenen Flächenbeitragswerte abgegrenzt. Mindestens 20 % der landesweiten Brutvorkommen einer kollisionsgefährdeten Art befinden sich in den artspezifischen Dichtezentren. Das Konzept der „Dichtezentren" wurde primär für den Betrachtungsmaßstab der vorgelagerten Planungsebene (Regional- und Bauleitplanung) entwickelt. Es soll helfen, Windenergiegebiete auf verträgliche Standorte zu lenken und artenschutzrechtliche Konflikte frühzeitig zu erkennen. Dabei sollen Dichtezentren auf der einen Seite als Quellpopulationen fungieren und grundsätzlich in der Lage sein, Individuenverluste außerhalb der Dichtezentren auszugleichen. Auf der anderen Seite wäre das mit der Vorhabenrealisierung einhergehende Gefährdungspotenzial in Dichtezentren besonders hoch, weil hier vergleichsweise viele Individuen betroffen wären. Von Seiten der regionalen Planungsträger wird daher angestrebt, die Dichtezentren im Sinne einer vorsorglichen Betrachtung bei der Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebieten) frei zu halten. Unbeschadet der bestehenden rechtlichen Regelungen, insbesondere der Vorhabenzulassung nach § 6 WindBG oder nach § 45b Abs. 1-6 BNatSchG unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Ausnahme nach § 45 Abs. 7 in Verbindung mit § 45b Abs. 8 und 9 BNatSchG, wird aus fachlicher Sicht empfohlen, diesen räumlichen Steuerungsansatz auch auf Ebene der Vorhabenzulassung soweit wie möglich zu berücksichtigen.

Antrag auf Vorbescheid für eine Windenergieanlage WEA Berching-Stierbaum

Mit Schreiben vom 11.02.2026, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. in digitaler Form am 11.02.2026 und in Papierform am 10.02.2026, beantragte die Jurenergie Betriebs-GmbH, Nürnberger Straße 35, 92318 Neumarkt i.d.OPf., beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bezüglich der Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage auf dem Grundstück mit der FlNr. 583/3 (WEA Berching-Stierbaum) der Gemarkung Stierbaum, Stadt Berching. Es handelt sich hierbei um eine Windenergieanlage vom Typ Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 175 m Rotordurchmesser, 267 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 7.000 kW. Mit dem Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG sollte demnach über folgende Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich entschieden werden: - Standorteignung (Turbulenzsituation ohne Prüfung der Tragfähigkeit des Untergrundes), - Zulässigkeit im Hinblick auf die Schallemissionen und - Zulässigkeit bzgl. Schattenwurf Der Anlagenstandort der WEA Berching-Stierbaum befindet sich innerhalb des regionalplanerischen Vorranggebietes für Windenergie NM 37. Seit Inkraftsetzung des Regionalplans am 01.02.2026 und des Erreichens des Flächenbeitragswerts von 1,1 % sind die Vorranggebiete als Ziel der Raumordnung zu beachten und der Nutzung von Windenergie Vorrang gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen einzuräumen.

Ressortforschungsplan 2024, Praxis und Potentiale von Slow-Steaming zur Energieeinsparung und Vermeidung von THG-Emissionen im Seeverkehr sowie Beiträge des Luft- und Seeverkehrs im internationalen Kontext

In dem Vorhaben soll auf technische Möglichkeiten zur Effizienzverbesserung bzw. Energieeinsparung eingegangen werden (bspw. Nutzung der Windkraft) und eruiert werden, in welcher Höhe Energieeinsparungen realistisch zu erwarten sind, für welche Schiffstypen diese jeweils in Frage kommen, wie weit der Energiebedarf des internationalen Seeverkehrs sich damit senken ließe und ob bzw. unter welchen Bedingungen diese Maßnahmen wirtschaftlich sind oder einer Förderung bedürfen. In die Betrachtung sollen bestehende und zukünftige Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene einfließen. In einem zweiten Arbeitspaket sind die Treibhausgasminderungsmöglichkeiten durch Carbon Capture on board (OCC) zu beleuchten. Es soll (beschränkt auf das System Schiff) eine detaillierte Betrachtung des Energieaufwands zur Abscheidung, Speicherung und Transport des CO2 sowie den dadurch verursachten zusätzlichen CO2eq-Emissionen erfolgen. Darüber hinaus sollen zudem auch die Auswirkungen auf die schiffsspezifische Energieeffizienz betrachtet werden und für welche Schiffstypen dies wirtschaftlich darstellbar ist. Es sind Beratungsleistungen für die Verhandlungen unter der Klimarahmenkonvention zu dem Agendapunkt der 'bunker fuels' und ein Ad-hoc-Beratungsbudget für den See- und Luftverkehr vorzusehen.

Modellbildung für den nahen Nachlauf, Teilvorhaben: Wake-Modellierung von Turbulenzen und Lasten im nahen Nachlauf

Demonstration eines voll-supraleitenden Generatorsystems, Teilvorhaben: Siemens AG

Das Vorhaben baut auf die im Projekt SupraGenSys (Förderkennzeichen 03EE3010B) erarbeiteten Ergebnisse zum Entwurf und zur Optimierung eines vollsupraleitend ausgeführten und direkt angetriebenen Generators für WEA (Windenergieanlagen) mit 10 MW Bemessungsleistung auf. Die sich abzeichnende Verringerung der Stromgestehungskosten spielt eine wesentliche Rolle und verspricht den Ausbau der Windenergienutzung zu beschleunigen. Bisher durchgeführte Berechnungen berücksichtigen komplexe Systeme und deren Abhängigkeiten voneinander. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit eines 'Proof-of-Concept', um anhand experimenteller Untersuchungen an einem Demonstrationsgenerator die ökonomische und technische Sinnhaftigkeit zu bestätigen und nachzuweisen, dass die Realität durch die Berechnungsmodelle hinreichend gut abgebildet wird. So kann das Vertrauen der Industrie in diese vielversprechende Technologie gestärkt werden. Ziel des Vorhabens ist somit die Entwicklung und der Aufbau eines 250-kW-Demonstrationsgenerators im Labor auf Basis des optimierten 10-MW-Voll-HTS-Generators. Mit Hilfe dieser Maschine werden die in SupraGenSys erarbeiteten Ergebnisse validiert und die entwickelten Berechnungsroutinen überprüft. Die Siemens AG trägt innerhalb des Konsortiums im Rahmen ihres Teilvorhabens zum Konzept und zum konzeptionellen Design des Demonstrationsgenerators bei. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Untersuchung und Optimierung von Wechselstromverlusten in den supraleitenden Spulen von Rotor und Stator des neuartigen Generators. Die langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Elektromaschinen mit supraleitenden Rotorwicklungen fließt in die elektromagnetische Auslegung des 250-kW-Voll-HTS-Generators ein. Schließlich werden die Testergebnisse auf einen Multi-MW-Generatorentwurf übertragen.

Erfassung und Archivierung forschungsrelevanter ozeanographischer und meteorologischer Daten auf den FINO-Plattformen, FINO-Datenbank - Erfassung und Archivierung forschungsrelevanter ozeanographischer und meteorologischer Daten auf den FINO-Plattformen

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