Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, modularen Bird- und BatRecorders (BBR 2.0) als Antikollisionssystem für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von Windkraftanlagen, anpassbar auf beliebige Windparklayouts für Offenland- und Waldstandorte. Basis der Entwicklung des BBR 2.0 Systems ist die Prototypentwicklung des kamerabasierten BirdRecorder-Systems, das im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Vorhabens entwickelt wurde. Mit einer neuartigen Kombination von scannenden Lidarsensoren und Laserentfernungsmesstechnik mit fest installierten und nachgeführten Kameras im sichtbaren und nahen Infrarot Spektralbereich ist die Detektion und Verfolgung der Flugbahn von tag- und nachtaktiven Vögeln und Fledermäusen im Umkreis von Windenergieanlagen möglich. Mit Methoden der künstlichen Intelligenz erfolgt die Arterkennung von Vögeln und Fledermäusen, um Kollisionen mit Windenergieanlagen weitgehend vermeiden zu können. Mittels Modularisierung des BBR 2.0 Systems wird ein Systembaukasten von Sensoren, Komponenten und Modulen entwickelt, der je nach geforderter Beobachtungssituation am Standort, für den vogel- und fledermausfreundlichen Betrieb von einzelnen WEAs bis zu großen Windparks zusammengestellt, konfiguriert und kontinuierlich betrieben werden kann. Damit können die bisherigen, meist pauschalen Abschaltzeiten von WEAs bedarfsgerecht minimiert werden, um den Ertrag von bestehenden und neuen Windparks zu steigern. Das entwickelte BBR 2.0 wird zusammen mit Partnern in mehreren Windparks in unterschiedlichen Naturräumen erprobt. Das Vorhaben wird von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe begleitet und beraten, in der Vertreter:innen aller relevanten Stakeholder aus dem Bereich Windenergie, Naturschutz und Branchenverbände vertreten sein werden.
Bebauungsplan Nr. 1 "Windpark Willmersdorf"
Rekultivierte Flächen ehemaliger Braunkohletagebaue sind für die Errichtung von Windparks besonders attraktiv, da diese üblicherweise in größerer Entfernung zu Wohnbebauung liegen und die Windenergieanlagen (WEA) daher eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung erfahren. Allerdings müssen diese Flächen nach Herstellung durch den Tagebau in der Regel 10 bis 15 Jahre liegen, um bergschadensrelevante Setzungsprozesse auszuschließen. Das hier vorgeschlagene Forschungsvorhaben setzt sich zum Ziel, die Gründung von WEA auf rekultivierten Flächen von Tagebaukippen deutlich früher als bisher zu ermöglichen. Herausforderungen stellen dabei die großen Mächtigkeiten und der hinsichtlich des Materialbestands inhomogene Aufbau der Abraumschüttungen dar. Auf der Basis eines Feldversuchs und numerischer Simulationen wird ein Konzept entwickelt, mit Hilfe dessen die Eignung eines Standortes für eine frühzeitige WEA-Gründung zuverlässig eingeschätzt werden kann. Kern dieses Konzepts ist eine zielführende optimierte Erkundung des Kippenuntergrundes sowie dessen Abbildung in einem adäquaten numerischen Modell, welches Prognosen der zeitlichen Entwicklung der Setzungen und Schiefstellungen unter Berücksichtigung aller relevanten Prozesse im Kippenkörper erlaubt. Neben den Konsolidierungs- und Kriechverformungen sind insbesondere die aus der dynamischen Windeinwirkung resultierende akkumulierte Verdichtung des Bodens im Nahbereich der Gründung zu nennen, die nur durch spezielle Akkumulationsmodelle abgebildet werden kann. Des Weiteren wird im Rahmen des Projekts numerisch untersucht, inwiefern Gründungskonzepte aus dem Offshore-Bereich, insbesondere das Einvibrieren von Einzelpfählen großen Durchmessers (sog. Monopiles) in den Kippenboden, zur frühzeitigen Gründung von WEA herangezogen werden können. Bei diesen Untersuchungen ist es insbesondere erforderlich, die Änderungen des Zustands des locker gelagerten bzw. weichen Bodens infolge der Pfahlinstallation zu berücksichtigen.
Die Firma 3Energy Projekt GmbH & Co. KG, Am Steinberg 7 in 09603 Großschirma, beantragte mit Datum vom 3. September 2024 gemäß § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert am 24. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert am 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355), und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 164 Metern und einem Rotordurchmesser von 163 Metern am Standort 08412 Werdau, Gemarkung Langenhessen, Flurstücke 263/29 und 877. Mit diesem Vorhaben wird die aus zwei bereits genehmigten Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern bestehende Windfarm erweitert und bedarf somit einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 10 Abs. 3 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.6.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG. Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Der Standort des Vorhabens befindet sich in keinem Europäischen Schutzgebiet, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark oder Biosphärenreservat. Das nächste Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) ist mit fünf Teilabschnitten das FFH-Gebiet „Bachtäler im Oberen Pleißeland“. Der nächstgelegene Teilabschnitt „Koberbach“ befindet sich ca. 4,4 km nordwestlich des geplanten Standortes. Die anderen vier Teilabschnitte „Paradiesbach Oberlauf“ ca. 4,9 km nördlich, „Paradiesbach Unterlauf“ ca. 6,4 km nördlich, „Sahngebiet“ ca. 7,1 km nördlich und „Schönfelser-/Neumarker Bach“ ca. 5,2 km südlich vom geplanten Standort. Weiterhin befindet sich das FFH-Gebiet „Mittleres Zwickauer Muldetal“ mit dem Teilgebiet „Mulde südlich Glauchau“ ca. 5,6 km östlich des Vorhabenstandortes. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Paradiesgrund“ ist ca. 1,3 km nordöstlich, das LSG „Weißenborner Wald“ ca. 2,4 km südöstlich, das LSG „Koberbachgrund ca. 3,1 km nordwestlich und das LSG „Werdauer Wald“ ca. 3,2 km südwestlich des Vorhabenstandortes zu finden. Beeinträchtigungen der umliegenden FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind aufgrund ihrer Entfernung von dem Vorhaben nicht gegeben. Auswirkungen auf umliegende gesetzlich geschützte Biotope können ausgeschlossen werden. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem Begleitplan zu leisten. Ebenso sind am Vorhabenstandort keine Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG ausgewiesen. Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind, Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte und Denkmäler befinden sich ebenfalls nicht in der Umgebung des Standortes. Die erste Stufe der standortbezogenen Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass am Vorhabenstandort keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen und damit keine weitere Prüfung erforderlich ist. Für das beantragte Vorhaben besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Werdau, den 3. April 2025
Das Vogelschutzgebiet Westlicher Düppeler Forst mit den bedeutenden Altbaumbeständen hat eine besondere Bedeutung für Mittel- und Schwarzspecht. Weitere besondere Brutvögel sind Schwarzmilan, Hohltaube, Neuntöter, Drosselrohrsänger und Zwergschnäpper. Berlinern und Touristen sind Teile des Gebietes eher als Ausflugsziel bekannt. Diese Bereiche gehören mit dem Volkspark Klein-Glienicke, dem Böttcherberg sowie der Pfaueninsel zur Weltkulturerbestätte “Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin” . Naturräumlich stellt das Gebiet die Fortsetzung des Grunewaldes entlang des Havelufers dar. Der Düppeler Forst zeichnet sich durch naturnahe Waldbereiche und alten Baumbestand aus. Kleinflächige Niedermoore und halboffene Sukzessionsflächen sind jedoch ebenso charakteristisch. Landschaftlich besonders reizvoll sind die Havelufer, die Pfaueninsel und der als englischer Landschaftspark angelegte Volkspark Klein-Glienicke. Auf kurzen Spaziergängen oder ausgedehnten Wanderungen kann man die vielfältige Park- und Waldlandschaft genießen und gleichzeitig kultur- und stadtgeschichtlich Interessantes entdecken. Ein guter Ausgangspunkt ist die Anlegestelle der Fähre zur Pfaueninsel, die vom S-Bahnhof Wannsee mit dem Bus angefahren werden kann. Auch eine Gaststätte befindet sich hier. Vom Parkplatz aus führt ein Uferweg in nördlicher Richtung an den ausgedehnten Röhrichtflächen des Havelufers entlang zum Niedermoorgebiet “Alter Hof” und weiter über das Große Tiefehorn nach Heckeshorn. Ein paralleler Weg auf der Anhöhe zwischen Altem Hof und Großem Tiefehorn bietet einige schöne Aussichten auf die Havelseen. Für Abstecher in den Wald gibt es zahlreiche Gelegenheiten. Geht man vom Parkplatz nach Westen, kommt man in den Volkspark Klein-Glienicke. Die ersten Sehenswürdigkeiten, auf die man trifft, sind die Kirche St. Peter und Paul und das Restaurant Blockhaus Nikolskoe. Beide wurden als Ensemble im russischen Stil erbaut und 1819 eingeweiht. Da sie auf einer Anhöhe liegen, hat man von ihnen aus eine gute Sicht auf die seenartigen Erweiterungen der Havel bis nach Potsdam. Ein Abstecher auf die östliche Seite des Nikolskoer Weges führt zum Forsthaus Nikolskoe mit seinem Wildgehege. Dort liegt die ehemalige Königliche Freischule auf Nikolskoe und ein kleiner Friedhof mit Grabmälern bedeutender Persönlichkeiten. Setzt man seinen Weg am Ufer fort, kommt man zur Moorlake, einer Havelbucht, an der eine weitere Ausflugsgaststätte liegt. Von hier gelangt man in den zentralen Teil der denkmalgeschützten Gartenanlage des Volksparks Klein-Glienicke oder folgt dem Uferweg Richtung Glienicker Brücke, von dem man reizvolle Ausblicke über die Havel auf die Sakrower Heilandskirche hat. Der südliche Teil des Düppeler Forstes lässt sich auch vom Stölpchensee aus erkunden. Südlich des Sees überquert der Stölpchenweg den Prinz-Friedrich-Leopold-Kanal. Von hier aus kann man auf der Griebnitzsseepromenade am Nordufer des Griebnitzsees entlang über Klein-Glienicke mit seinen alten Villen bis zum Jagdschloss Glienicke wandern. Am Böttcherberg bei Klein-Glienicke bietet sich bei der Loggia Alexandra, die 1869/70 zur Erinnerung an Zarin Alexandra Fedorowna errichtet wurde, ein schöner Blick auf Potsdam und das Schloss Babelsberg. Weiter geht es zur Königsstraße, die über die Glienicker Brücke nach Potsdam führt. Jenseits der Straße sieht man das Schloss Klein-Glienicke mit seinen Gartenanlagen. Hier kann man den Weg am Ufer oder durch den Volkspark Klein-Glienicke Richtung Krughorn oder Moorlake fortsetzen. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen Gebietscode DE 3544-301 und DE3544-306 Bei den Managementplänen, die wir zum Download anbieten, handelt es sich um PDF-Dateien mit großen Datenvolumen. Einige Dateien wurden zu einer PDF-Datei zusammengefügt. Die Dateien sind nicht barrierefrei.
Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn (Antragstellerin) plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Honert“ mit neun Windkraftanlagen in der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim, im Neckar-Odenwald-Kreis. Hierbei handelt es sich um Anlagen des Typs ENERCON E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 262 m und einer Nennleistung von 7 MW je Anlage. Die Anlagen HON-2, HON-3, HON-4, HON-6a, HON-6b, HON-7, HON-8 und HON-9 sollen auf Flurstück 11062 und die Anlage HON-10 auf Flurstück 11058 der Gemeinde Hardheim, Gemarkung Hardheim errichtet und betrieben werden. Der Windpark „Honert“ liegt somit zwischen dem Ortsteil Wettersdorf (Stadt Walldürn), der Gemeinde Höpfingen, der Gemeinde Hardheim, dem Ortsteil Schweinberg (Gemeinde Hardheim) sowie dem Stadtteil Steinfurt (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis) und dem Ortsteil Riedern (Gemeinde Eichenbühl, Landkreis Miltenberg). Die Antragstellerin beantragte mit Schreiben vom 15.12.2023 die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Windpark „Honert“ nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Diesem Antrag hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis mit Entscheidung vom 15.02.2024 entsprochen. Für das Vorhaben besteht somit die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht), weshalb das Genehmigungsverfahren sowie das Vorbescheidverfahren nach § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist. Der Scoping-Termin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens, der Methoden sowie der erforderlichen Unterlagen fand am 06.03.2024 und die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung am 25.11.2024 statt. Zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb der oben genannten Anlagen reichte die Antragstellerin am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG ein. Konkret soll geklärt werden, ob der geplante Windpark bei den nachfolgenden Trägern öffentlicher Belange Aussicht auf Genehmigung besitzt: · Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 46.2, Luftverkehr und Sicherheit · ASDBW Rev. 32 Funkplanung, Stuttgart · Bundesnetzagentur Die hierbei eingereichten Unterlagen waren aus Sicht der Immissionsschutzbehörde nicht vollständig, weshalb Nachforderungen erfolgten. Seit dem 19.03.2025 sind die Unterlagen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vollständig.
Windkraftanlagen Saarland, Anlagen, die die kinetische Energie des Windes in elektrische Energie umwandelt und in das Stromnetz einspeist. Attribute: RW, HW: Koordinaten des Rechtswertes und Hochwertes; NAMEN: Namen des Windparks; SACHSTAND: UVP Vorprüfungsverfahren (UVP=Umweltverträglichkeitsprüfung), laufendes Genehmigungsverfahren, genehmigte Anlage; LEISTUNG: Angabe in Megawatt-MW; NABENHOEHE: Höhe der Gondel über dem Turmfuß; GESAMTHOEH: Rotorblattlänge plus Nabenhöhe ergibt die Gesamthöhe.
Lage aller Einrichtungen in naturgelegenen Gebieten im Stadtgebiet Erkrath. Einrichtungen in idyllischer und naturbelassener Umgebung welche öffentlich genutzt werden können. Sie dienen durch ihre naturnahen Lebensräume der Erholung und können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Praxisbeispiele, die bislang zum Thema Windenergie im Energie-Atlas Bayern erfasst wurden. Die Projekte wurden vor Ort von Bürgern, Kommunen oder Unternehmen umgesetzt.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Losheim (Saarland):Bebauungsplan "05 40 00 Sondergebiet Windpark" der Gemeinde Losheim, Ortsteil Losheim
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1467 |
| Kommune | 55 |
| Land | 2266 |
| Wissenschaft | 647 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 20 |
| Förderprogramm | 718 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 92 |
| Umweltprüfung | 1436 |
| WRRL-Maßnahme | 30 |
| unbekannt | 810 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1580 |
| offen | 1526 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3079 |
| Englisch | 169 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 47 |
| Bild | 5 |
| Datei | 632 |
| Dokument | 1133 |
| Keine | 812 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 10 |
| Webdienst | 93 |
| Webseite | 600 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 564 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1039 |
| Luft | 1340 |
| Mensch und Umwelt | 3126 |
| Wasser | 1191 |
| Weitere | 2558 |