Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.
Bebauungsplan
Mit Schreiben vom 22.01.2026, eingegangen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. am 23.01.2026, beantragte die N-ERGIE Regenerativ GmbH, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg, beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. die Erteilung eines Vorbescheides nach § 9 Abs. 1a BImSchG in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV bezüglich der Errichtung und dem Betrieb von sechs Windkraftanlagen auf den Grundstücken mit den FlNrn. 676 (WEA1), 631 (WEA3) und den FlNrn. 650, 657 (WEA4) der Gemarkung Ittelhofen, sowie auf den FlNrn. 1092 (WEA2), 1026, 1026/2 (WEA5) und 990 (WEA6) der Gemarkung Wissing, Gemeinde Seubersdorf (Windpark Seubersdorf-Wissing). Es handelt sich hierbei um Windenergieanlagen vom Typ Vestas V172 mit 175 m Nabenhöhe, 172 m Rotordurchmesser, 261 m Gesamthöhe und einer Nennleistung von 7.200 kW. Mit dem Antrag soll über folgende Genehmigungsvoraussetzungen verbindlich entschieden werden: Vereinbarkeit mit den militärischen und zivilen luftfahrtrechtlichen Belangen
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Ziel der letzten Projektphase war es, mit einer Langzeit-Praxiserprobung das zweistufige biologische Verfahren zur Deponiesickerwasserreinigung als Stand der Technik zu etablieren und zu bilanzieren. Nach der Inbetriebnahme des Technikums am Deponiestandort Schöneiche ging es in der zwölfmonatigen Laufzeit des Projektes AZ 14996/04 in den Langzeitversuchen um die Validierung der Laborergebnisse im technischen Maßstab, die verfahrenstechnische Optimierung der Anlage und um eine damit verbundene mögliche Kostenreduzierung des Systems. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Nach dem ersten Technikums-Probebetrieb wurde eine Reihe von Optimierungsmaßnahmen durchgeführt: - der Umbau des Rohsickerwasserzulaufs, - die Verwendung von Soda statt Bicarbonat für die Ammoniumoxidation in Reaktor 2, - der Einsatz von Membrandosierpumpen mit integrierten Rückschlagventilen für die Zugabe von Soda und Essigsäure, - der Einbau von zusätzlichen Polyurethan-Festbetten zur Vergrößerung der Oberfläche für die Besiedlung mit Mikroorganismen, - die Einstellung des Sollwerts für Reaktor 4 auf einen pH-Wert von 6,5, - ein Update der SPS-Steuerung der Nanofiltration zur freien Programmierung der Spülzyklen, - der Einbau eines Absperrhahns vor den Nanofiltrations-Vorfilter - und die Trennung des Nanofiltrationsablaufs vom Reaktoren-Sammelablauf zur Behälterleerung. Es wurde sowohl Rohsickerwasser der MEAB-Deponie Schöneiche als auch Sickerwasserkonzentrat der Deponie Vorketzin behandelt. Fazit: Wegen der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen ist es prinzipiell gelungen, das Schöneicher Rohsickerwasser gemäß Anhang 51 der Abwasserverordnung aufzureinigen. In Vorketzin wurde die organische Belastung über 70% und Stickstoff über 80% reduziert. Nach Rückgang der Calciumfracht sollte es zukünftig möglich sein, mit der Zweistufen-Biologie das Sickerwasserkonzentrat ausreichend zu reinigen, da organische Belastung und Stickstoffgehalt geringer als im Schöneicher Rohsickerwasser sind. Um das Verfahren als Stand der Technik, vor allem für die Behandlung von Sickerwasserkonzentraten, zu etablieren, müssten die Laborvorgaben mit den Erfahrungen des Technikumsbetriebs kombiniert und in einer weiteren Versuchsreihe unter optimierten Bedingungen verifiziert werden.
Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windpark Möncheberg GmbH & Co. KG, Renker Weg 1, 33175 Bad Lippspringe, bean-tragte mit Schreiben vom 20.06.2025, hier eingegangen am 27.06.2025, die immissionsschutz-rechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Nordex N175/6.X mit 179 m Nabenhöhe, 266,5 m Gesamthöhe und einer Leistung von 6,8 MW auf den folgenden Grundstücken in 33034 Brakel: WEA 02: Gemarkung Istrup, Flur 1, Flurstücke 131, 31 (Az.: 43.0124/25/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 21.07.2026 sowie Korrekturbescheid vom 28.07.2026 wurde der Windpark Möncheberg GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Die Bescheide und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsver-fahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BIm-SchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung sowie der Korrekturbescheid liegen inner-halb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 14.08.2026 bis einschließlich zum 28.08.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirt-schaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 1 (Erd-geschoss des Rathauses) aus und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefoni-sche, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Brakel: Montag, Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Bernd Bohnenberg, b.bohnenberg@brakel.de; 05272 360-1301 (Stadtverwaltung Brakel). Dieser Bekanntmachungstext, die Bescheide und ihre Begründung können während des Zeit-raums vom 14.08.2026 bis einschließlich zum 28.08.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (28.08.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diese Bescheide kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 13.08.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0124/25/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung
<p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p> So können Sie Ihre Stromnutzung umweltbewusster gestalten <ul> <li>Wechseln Sie zu einem gelabelten Ökostromtarif (Grüner Strom-Label, ok-power-Label).</li> <li>Senken Sie Ihre Stromkosten durch energieeffiziente Geräte und bewusstes Verhalten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Stromerzeugung verursacht in Deutschland hohe Treibhausgasemissionen. Strom aus erneuerbaren Energien kann diese stark senken.</p> <p><strong>Gelabelte Ökostromtarife:</strong> Die Situation auf dem Ökostrommarkt ist eine besondere: Es wird in manchen Ländern Europas mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt als explizit über Ökostromtarife nachgefragt wird. Deshalb ist es wichtig, dass man bei der Wahl eines Ökostromtarifs auf gelabelte Produkte zurückgreift. Das <a href="https://www.gruenerstromlabel.de/">"Grüner Strom"-Label</a> sowie das <a href="https://www.ok-power.de/">ok-power-Label</a> garantieren, dass durch den Ökostrombezug Neuanlagen gefördert werden. Zusätzlich ist es möglich, die Geschäftspolitik des Ökostromanbieters zu beachten: Setzt sich das Unternehmen für den Vorrang der erneuerbaren Energien ein? Mit der Wahl eines Ökostromtarifs kann man somit ein wichtiges politisches Signal zugunsten der erneuerbaren Energien senden.</p> <p>Das Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) ist in den Kriterien-Beiräten der Ökostrom-Labels "Grüner Strom" und "ok-power" vertreten. Durch seine wissenschaftliche Beratung trägt es zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kriterien dieser Labels bei und erhält so einen aktuellen Einblick in anspruchsvolle Zertifizierungsverfahren, die einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Das Angebot an Ökostromprodukten und -labels in Deutschland ist insgesamt groß und dynamisch. Einen vollständigen Überblick über alle bestehenden Zertifizierungen und deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Energiewende kann das UBA jedoch nicht gewährleisten. Vor diesem Hintergrund spricht das UBA keine Empfehlungen für weitere Labels aus, selbst wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen.</p> <p>Wenn Sie dazu Ihr Wissen testen und vertiefen möchten, dann schauen Sie bei unserer <a href="https://denkwerkstatt-konsum.umweltbundesamt.de/orientierung#labelschungel">Denkwerkstatt Konsum</a> vorbei.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg"> </a> <strong> Grüner Strom - Label </strong> Quelle: Grüner Strom Label e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gruener_strom_label_rgb_b730_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (79,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/uba-siegelkunde_ok-power_2019.png">Bild herunterladen</a> (108 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png"> </a> <strong> Ok-Power-Label (Plus) </strong> Quelle: EnergieVision e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/ok-power_plus_siegel_rgb_2016_h775_w.png">Bild herunterladen</a> (293,45 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Beim Anbieter- bzw. Tarif-Wechsel zu beachten: </strong>Ein Anbieter- bzw. Tarifwechsel geht in der Regel einfach und schnell: Sie schließen einen Vertrag mit Ihrem neuen Anbieter ab oder ändern den Tarif bei Ihrem jetzigen Anbieter. Dieser kümmert sich um alles Weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Klappt etwas nicht, hat der zuständige Grundversorger an Ihrem Wohnort die Pflicht, Sie weiterhin zu versorgen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, beim Anbieter-bzw. Tarifwechsel plötzlich im Dunkeln zu sitzen.</p> <p>Achten Sie auf die Stromkennzeichnung des Anbieters. Manche Stromlieferanten verkaufen hauptsächlich Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken und nur einen geringen Teil erneuerbaren Strom über einen Ökostromtarif. Dann nicht nur den Tarif wechseln! Der Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten ist in diesem Fall wirkungsvoller als nur der Wechsel zu einem Ökostromtarif beim selben Anbieter. Wechseln Sie zu einem Stromlieferanten, der insgesamt viel erneuerbaren Strom im Angebot hat.</p> <p>Wenn Sie mehr und ausführlichere Informationen zur Stromkennzeichnung benötigen, schauen Sie gern auf unserer Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/hintergrundwissen-oekostrom-stromkennzeichen">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a>.</p> <p><strong>Stromkosten sparen:</strong> Bei den Stromkosten gibt es in den meisten Haushalten noch sehr große Einsparpotenziale. Beachten Sie hierzu unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen unter den Rubriken <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen%20">Heizen & Bauen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>. Auch die <a href="https://www.stromspiegel.de/">Stromsparinitiative</a> gibt hilfreiche Hinweise.</p> <strong>Galerie: Ökostrom nutzen ist ein #BigPoint in Sachen Klimaschutz.</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_1.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_2.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/sharepic_bigpoint_strom_co2online_karusell_3.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation</strong>: Durch die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland konnten im Jahr 2024 Treibhausgasemissionen in Höhe von rund <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">256 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (Mio. t CO2e) vermieden werden</a>. Davon entfielen <a href="https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=8">205 Mio. t CO2e auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien</a>. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit eine der wichtigsten Strategien zur Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wiederum ist das zentrale Instrument, das den Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreibt. 2024 wurden in Deutschland insgesamt 284 Terawattstunden (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a>) Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (ebd.). Ausführliche Informationen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen">hier</a>.</p> <p><strong>Gesetzeslage</strong>: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert in der Regel den Erzeugern erneuerbaren Stroms die Abnahme des Stroms zu festen Preisen. Es ist das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Der Strom wird über Haushaltsmittel finanziert (seit 01.07.2022) und kann somit nicht einzelnen Stromkunden "zugeordnet" werden. Strom, der über das EEG gefördert wird, darf deshalb nicht als Ökostrom angeboten werden. Es besteht aber zum Teil die Möglichkeit der Vermarktung als Regionalstrom mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">Regionalnachweisen</a> (s.u.).</p> <p>Damit Ökostrom nicht mehrfach verkauft wird, gibt es das sogenannte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschland wird das HKNR vom Umweltbundesamt geführt. Für die Produktion von erneuerbarem Strom, der nicht gefördert wurde, stellt das HKNR Herkunftsnachweise aus. Für verkauften Ökostrom müssen die Stromlieferanten in entsprechender Menge Herkunftsnachweise entwerten. Nur dann darf der Stromlieferant Ökostrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Stromkennzeichnung wird in Deutschland auf der Stromrechnung für alle Verbraucher*innen aufgezeigt. Hier wird aufgeführt, aus welchen Quellen der verkaufte Strom stammt.</p> <p>Seit 2019 ermöglicht das Regionalnachweisregister (RNR) die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-geförderten Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-geförderten Anlage (zum Beispiel ein Windpark) im Umkreis von 50 km zum Verbrauchsort eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromlieferanten können damit EEG-Strom regional vermarkten und ihren Kund*innen Regionalstromprodukte anbieten. Je kWh verkauften Regionalstroms aus erneuerbaren Energien entwerten die Stromlieferanten Regionalnachweise im RNR. Damit können sie die Lieferung von erneuerbarem Regionalstrom in der Stromkennzeichnung ausweisen. Ziel des Regionalstroms ist es, dadurch eine erhöhte Akzeptanz der Energiewende vor Ort zu erreichen. Nähere Informationen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr">hier</a>.</p> Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 01.04.2016 Was ist das Herkunftsnachweisregister? <p>Dies erläutern wir Ihnen in einem kurzen Film.</p> </p><p> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Der Marktanteil von Ökostrom ist stetig steigend. Lag der Marktanteil 2008 noch bei rund 4 %, ist er inzwischen auf rund 25,8 % gestiegen (Bundesnetzagentur 2024, <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> berechnet anhand der Nettostromerzeugung 482,4 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> gesamt und der Abgabe von 124,3 TWh an alle Ökostromkunden). Insgesamt gab es laut <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/10_2025_cc.pdf">Marktanalyse Ökostrom III</a> in 2024 809 Stromlieferanten, die Ökostromtarife anboten, d. h. knapp 80 % aller Stromlieferanten haben im genannten Zeitraum mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot geführt (S. 43).</p> <p>Die Verbraucher*innen können dementsprechend aus einer sehr hohen Vielfalt wählen. Auf den Haushaltssektor entfielen im Jahr 2023 gut 54 % (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201) des gelieferten Ökostroms, der Rest entfiel auf Unternehmen, die öffentliche Hand und andere Letztverbraucher (ebd.). Zum Vergleich: Im Jahr 2022 entfielen auf den Haushaltssektor gut 43 % des gelieferten Ökostroms (Bundesnetzagentur 2024; <a href="https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Mediathek/Monitoringberichte/MonitoringberichtEnergie2024.pdf">Monitoringbericht 2024</a> S. 201).</p> <p>Im Zuge des Forschungsprojektes "Marktanalyse Ökostrom und Herkunftsnachweise" (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2019) führten die Auftragnehmer mit 2.031 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung durch. Dort wurde sichtbar, dass jeder vierte Deutsche sich für ein entsprechendes Ökostromprodukt interessiert. Zudem ist die Nachfrage nach Ökostrom in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Für 2024 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für die gelieferte Ökostrommenge 221.187.921 MWh entwertet (Quelle: Herkunftsnachweisregister Umweltbundesamt).</p> <p><strong>Die gelieferte Menge Ökostrom steigt seit 2013.</strong></p> <p>Neben dem steigenden Interesse an Ökostrom wächst auch die Nachfrage nach Regionalstrom. Im Zuge des Forschungsprojektes "Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung" (UBA 2021) führten die Auftragnehmenden mit 2.200 Personen eine repräsentative Verbraucherbefragung zu regionalem Grünstrom durch. Dort wurde sichtbar, dass die Mehrheit der Verbraucher*innen sich für Strom aus erneuerbaren Energien aus der Region statt generell aus Deutschland oder Europa entscheiden würde. 28 % würden sogar mehr für ein Stromprodukt bezahlen, wenn dieses nachweislich aus der eigenen Region stammt.</p> <p>Im Regionalnachweisregister haben die Stromlieferanten für das Jahr 2019 Regionalnachweise für 54.569 MWh entwertet (Quelle: Regionalnachweisregister Umweltbundesamt). Im Jahr 2020 wurde bereits die vierfache Menge Regionalstrom geliefert und für 220.409 MWh Regionalnachweise entwertet. In den folgenden Jahren lagen die jährliche Entwertungsmengen zwischen gut 620.000 MWh und 412.000 MWh.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Herkunftsnachweis </strong> <br>Jeder Herkunftsnachweis steht für 1 MWh erneuerbare Energie. Entwertete Herkunftsnachweise geben wieder, welche Menge an Ökostrom an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_hkn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg"> </a> <strong> Regionalnachweis </strong> <br>Jeder Regionalnachweis steht für 1 KWh erneuerbare Energie, die in einer EEG-geförderten Anlage erzeugt worden ist. Entwertete RN geben wieder, welche Menge an Strom aus EEG-geförderten regionalen Erneuerbaren-Energien-Anlagen an Verbraucher*innen im betreffenden Jahr geliefert wurde. Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/20251117_grafik_rn_entwertungsmenge_mwh.jpg">Bild herunterladen</a> (40,44 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Weitere Informationen finden sich unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/110882">Hintergrundwissen Ökostrom: Stromkennzeichen & Herkunftsnachweis</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweisregister-hknr">Herkunftsnachweisregister (HKNR)</a> für Strom aus erneuerbaren Energiequellen (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/93225">Erneuerbare Energien</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Energiewechsel/Erneuerbare-Energien/erneuerbare-energien">Erneuerbare Energien in Zahlen</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmwk">BMWK</a>)</li> <li><a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/entwicklung-der-erneuerbaren-energien-in-deutschland-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2023</a> (BMWK)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> (Bundesnetzagentur)</li> </ul> <p><strong>Quellen:</strong></p> <ul> <li>UBA (2019): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Marktanalyse Ökostrom II</a></li> <li>UBA (2018): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbrauchersicht-auf-oekostrom">Verbrauchersicht auf Ökostrom</a></li> <li>BMWK (2024): <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/erneuerbare-energien-in-de-tischvorlage.pdf?__blob=publicationFile&v=6">Erneuerbare Energien in Deutschland</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase#undefined">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a> (UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Monitoringberichte/start.html">Monitoringberichte</a> der Bundesnetzagentur</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) wurden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Bereits vorhandene OWEA in der Deutschen Bucht entsprechen in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik. Hier bietet sich für den Betreiber die Möglichkeit des Repowerings und damit die Option, mehr Strom pro Anlage zu geringeren Kosten (OPEX) zu produzieren. Durch das Repowering steigt die Energieeffizienz schneller an als beim konservativen Ansatz (Betrieb der Altanlagen bis zum Lebensdauerende, Abriss und Neubau): Neben der Möglichkeit, vorzeitig auf größere und im Betrieb kostengünstigere, wenigere Anlagen umzusteigen, reduziert sich die Stillstandzeit des Parks, die aus durch Abschalten des alten Windparks bis zur Inbetriebnahme des Nachfolgers entsteht, deutlich. Da vorhandene Fundamente nicht ausreichend tragfähig für die Lasten einer größeren Windturbine sind, sollen diese für das Repowering verstärkt werden. Das Fraunhofer IWES (FhG-IWES) hat in Eigenforschung und im BMWK-Forschungsvorhaben InGROW eine Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Tragfähigkeit von bestehenden Monopiles für das Offshore-Repowering entwickelt und patentiert. Das Konzept des FhG-IWES; das als 'InGROW-Gründungskonzept' bezeichnet wird, soll die Schaffung einer hybriden, standsicheren Gründung für das Repowering mit Erhöhung der Turbinenleistung ermöglichen. Mit dem hier beantragten Vorhaben soll dieses Verfahren weiter entwickelt werden mit dem Ziel, die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Konzepts zu validieren und den zugehörigen Technologischen Reifegrad (TRL) auf 5 zu erhöhen. Die Validierung des InGROW-Gründungskonzepts erfolgt durch die Umsetzung eines großmaßstäblichen Demonstrators zum Nachweis der Herstellbarkeit und Funktionsweise sowie durch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Genehmigungsfähigkeit des Konzepts. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für den künftigen Eintritt in die Anwendungsphase geschaffen.
Erneuerbare Energien Anlagen (EE-Anlagen) werden perspektivisch die Energieerzeugung dominieren. Um bei zunehmend dezentraler Erzeugung, der Außerbetriebnahme fossiler Kraftwerke und flexiblem Systembetrieb eine zuverlässige Stromversorgung sicherzustellen, müssen dezentrale Erzeugungsanlagen wie bspw. Windenergieanlagen (WEA) einen signifikanten Beitrag zur Stabilität des Stromnetzes leisten. Insbesondere die Bereitstellung netzbildender Eigenschaften aus umrichterbasierten EE-Anlagen steht hierbei im Fokus der Forschung und Entwicklung. Das 8. Energieforschungsprogramm sieht die Entwicklung netzbildender Eigenschaften von Stromrichtern als wesentliche Voraussetzung auf dem Pfad in Richtung 100% erneuerbare Energien. Die im Dezember 2023 veröffentlichte 'Roadmap Systemstabilität' beschreibt netzbildende Eigenschaften von Umrichtern als Schlüsseltechnologie zum Erreichen dieser Ziele. Stand der Technik ist, dass kommerzielle Windenergieanlagen weltweit heute netzfolgende Eigenschaften haben. Die genannten netzbildenden Eigenschaften sind eine neue Technologie, die umfassende und tiefgreifende Anpassungen in der Windenergieanlage erfordert. Das Projekt BesGASa stellt sich der Herausforderung und will mit der Entwicklung von netzbildenden Eigenschaften durch WEA mit Vollumrichtern einen notwendigen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende leisten. Die netzbildenden Eigenschaften der WEA sind ferner die Voraussetzung für die Bereitstellung von weiteren Beiträgen zu Systemdienstleistungen wie Momentanreserve (Trägheit der lokalen Netzstabilität), Blindstromstützung, Kurzschlussstrom, Inselbetriebsfähigkeit und Schwarzstartfähigkeit. Quantitativ hängen netzbildende Eigenschaften nicht nur von den Umrichtern der WEA ab, sondern insbesondere auch vom primären Energiewandlungsprozess (Wind zu Elektrizität) und dessen Dynamik. Diese sollen im BesGASa-Projekt explizit für Windenergieanlagen mit Vollumrichter erarbeitet werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1552 |
| Kommune | 90 |
| Land | 2625 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 58 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 895 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 19 |
| Ereignis | 19 |
| Förderprogramm | 703 |
| Hochwertiger Datensatz | 15 |
| Infrastruktur | 1 |
| Text | 127 |
| Umweltprüfung | 1612 |
| WRRL-Maßnahme | 30 |
| unbekannt | 993 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 1787 |
| Offen | 1700 |
| Unbekannt | 30 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3469 |
| Englisch | 183 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 143 |
| Bild | 11 |
| Datei | 850 |
| Dokument | 1310 |
| Keine | 843 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 20 |
| Webseite | 594 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 623 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2301 |
| Luft | 1370 |
| Mensch und Umwelt | 3514 |
| Wasser | 1315 |
| Weitere | 3009 |