s/winenergienutzung/Windenergienutzung/gi
Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie des Saarlandes dar.:Windpotenzialflächen für die Windenergienutzung
Im Projekt SupraGenSys 1 wurde ein vollsupraleitend ausgeführter und direkt angetriebener Generator für WEA (Windenergieanlagen) mit 10 MW Bemessungsleistung entworfen und optimiert. In diesem Projekt sind bereits wesentliche Ergebnisse erzielt worden. In diesem Projekt zeigte sich der Generator bereits mit beeindruckenden Kennzahlen und verspricht durch Absenkung der Stromgestehungskosten ein wesentlicher Fortschritt für den Ausbau der Windenergie zu werden. In dem Folgeprojekt SupraGenSys 2 soll ein Demonstrationsgenerator ( DG ) konstruiert und gefertigt werden. Die Projektpartner übernehmen die Berechnung des Generators, die Konstruktion des Generators und der Einzelteile, sowie die Materialbeschaffung. Die Krämer Energietechnik GmbH & Co. KG übernimmt die Konstruktion, Materialbeschaffung und Fertigung aller erforderlichen Vorrichtungen. Die Fertigung der HTS-Spulen und der geblechten Kerne sowie die Montage von Rotor, Stator und Kyrostat wird ebenfalls bei Krämer erfolgen. Die Prüfung der tiefgekühlten Spulen wird mit Unterstützung des KIT bei Krämer durchgeführt. Anschließend erfolgt die Endmontage des Generators durch Krämer bei Fraunhofer IEE in Kassel.
Noch nie hat ein Bundesland in einem Jahr so viele Windenergieanlagen genehmigt wie Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr 2024. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2025 unvermindert fort: Zum Stichtag 31. März wurden 248 Anlagen mit einer geplanten Leistung von mehr als 1.500 Megawatt genehmigt. Das entspricht bereits jetzt der zusammen gerechneten genehmigten Leistung der Jahre 2019 bis 2021. Eine aktuelle Auswertung des LANUK NRW zeigt: Nordrhein-Westfalen liegt klar auf Kurs, sein selbst gestecktes Ziel von 1.000 neuen Windrädern bis zum Ende der Legislaturperiode nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen. Seit dem Sommer 2022 sind 401 Windenergieanlagen installiert worden. Hinzu kommen vorliegende Genehmigungen über weitere insgesamt 1.077 Anlagen, die bis Mai 2027 in Betrieb genommen werden können. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Der Ausbau ist keine Symbolpolitik – er ist ein handfestes Zukunftsprogramm. Für eine bezahlbare, sichere und unabhängige Energieversorgung, für wirtschaftliche Perspektiven. Wir zeigen, dass ambitionierter Klimaschutz auch ökonomisch sinnvoll ist: Er schafft Arbeitsplätze, sichert Wertschöpfung vor Ort und macht uns unabhängig von fossilen Importen. Deshalb investieren wir mit voller Überzeugung in Windenergie. Wer politische Verantwortung übernimmt, darf nicht nur an die nächsten Umfragen, sondern muss auch an die nächsten Generationen denken. In Nordrhein-Westfalen setzen wir genau darauf. Mit Erfolg: 2022 sind wir damit gestartet, die Rahmenbedingungen für 1.000 neue Windenergieanlagen in fünf Jahren zu schaffen. Nun zeigt sich: Wir können bereits jetzt davon ausgehen, dieses ehrgeizige Ziel sogar zu übertreffen.“ Umweltminister Oliver Krischer: „Es ist nicht nur gelungen, die Zahl der genehmigten Anlagen mehr als zu verdoppeln, sondern auch die Verfahren zu beschleunigen. Hier zeigen die vielfältigen Anstrengungen von Bund und Land zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren ihre Wirkung. Diesen Erfolg verdanken wir der guten Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen, insbesondere aber auch dem Engagement der Landkreise und kreisfreien Städte als Genehmigungsbehörden vor Ort. Die Genehmigungen sind Meilensteine für den Ausbau der Windenergie auf dem Weg zur Klimaneutralität.“ Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2025) Zubauprognose im Detail Im Koalitionsvertrag hatten die regierungstragenden Fraktionen vereinbart, den Bau von 1.000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode zu ermöglichen. Laut Angaben aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wurden in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Legislaturperiode 401 Windenergieanlagen in Betrieb genommen. Für weitere 1.077 Anlagen sind Genehmigungen registriert worden, für die durch die jeweiligen Projektierer eine geplante Inbetriebnahme bis Mitte 2027 angegeben wird. Demnach ist davon auszugehen, dass weit mehr als 1.000 neue Anlagen in dieser Legislaturperiode installiert werden. Der beschleunigte Ausbau der Windenergie gelingt nur mit guter Abstimmung auf allen Ebenen. Um die notwendige Akzeptanz zu sichern, steuert die Regionalplanung den Ausbau der Windenergie in den einzelnen Landesteilen. Die kommunal besetzten Regionalräte entscheiden über die Ausweisung von geeigneten Windenergiebereichen und stellen den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen vor Ort sicher. Mit der Konzentration des Ausbaus auf die regionalplanerisch definierten Windenergiebereiche wird ein ambitionierter und zugleich akzeptanzgesicherter Ausbau sichergestellt. Zum Hintergrund Aktuelle Zahlen zur Zubauprognose, den Genehmigungsverfahren und weitere Daten rund um den Windenergieausbau in Nordrhein-Westfalen sind auf den Seiten des Energieatlas des Landes veröffentlicht: www.windenergiemonitoring.nrw.de/ . Einen Überblick über die Beschleunigung des Windenergieausbaus in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter www.windenergieausbau.nrw.de sowie www.energieatlas.nrw.de/site/wind . Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Die Energieministerkonferenz hat heute in Stralsund ein klares Zeichen der Geschlossenheit gesendet und für Verlässlichkeit in der Energiepolitik geworben. „Die erfolgreiche Energiewende ist die Basis für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft, für gesicherten Wohlstand und neue Beschäftigungsperspektiven“, betonte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Deshalb braucht es Verlässlichkeit in der Energiepolitik. Das gilt etwa bei der Frage, wie viel Strom wir künftig benötigen. Hier darf der künftige Bedarf nicht unterschätzt werden. Verlässlichkeit bedeutet in der Politik aber auch, Angekündigtes umzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher – ob Industrie, Mittelständler oder Bürgerinnen und Bürger.“ Insbesondere beim Thema Stromsteuer bezogen die Energieministerinnen und -minister der Länder klar Position. Sie stellten sich einstimmig hinter den Beschlussvorschlag aus Sachsen-Anhalt, der den Bund auffordert, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß von 0,05 Cent/kWh zu senken. „Hohe Strompreise sind Gift für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, betonte Willingmann. „Deshalb ist es wichtig, dass sich die Berliner Koalition schnell auf Entlastungen wie die Abpufferung der Netzentgelte im Jahr 2026 verständigt hat. Aus Sicht der Energieministerinnen und -minister der Länder reicht das aber noch nicht. Wir brauchen auch die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß; spätestens 2027. Diese Entlastung wurde im Bund wiederholt versprochen; sie ist wirtschaftlich notwendig und sozial geboten. Und bedarf daher in absehbarer Zeit der Umsetzung.“ Darüber hinaus müsse für einen Übergangszeitraum auch an dem Netzentgeltzuschuss festgehalten werden. „Einmalig in 2026 hat der Bund zwar die Kostensteigerung abgefedert. Mit fortschreitendem Ausbau der Netze bedarf es hier aber längerer finanzieller Begleitung durch den Bund“, so der Energieminister. Auf Verlässlichkeit legt Willingmann auch beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien großen Wert. Nach dem Austausch der Landesenergieminister mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die zeitweise digital in die Konferenz zugeschaltet war, betonte Willingmann, dass auch hier am Ausbautempo weiterhin festgehalten werden sollte. Das gelte einerseits für eine realistische Einschätzung des Strombedarfs und des notwendigen Ausbaus von Windkraft und Photovoltaik. Das gelte aber auch für die Ausweisung notwendiger Flächen für Windkraftanlagen. „Nicht nur bei uns in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit haben regionale Planungsgemeinschaften Flächen für den Windkraftausbau bereits ausgewiesen oder stehen kurz davor. Wir sollten den eingeschlagenen Weg hier nun weiterverfolgen und nicht ohne Not als sinnvoll erkannte Ziele in Frage stellen.“ Klar sei aber auch, dass in der nächsten Phase der Energiewende die Kosteneffizienz und Wirtschaftsdienlichkeit eine größere Rolle spielen müsse, betonte Willingmann. „Dies gilt für Freilandleitungen ebenso wie für die Ansiedlung von Großspeichern.“ Willingmann mahnte nach der Energieministerkonferenz zudem mehr Tempo bei der Kraftwerksstrategie an: „Wir hatten gehofft, dass wir noch in diesem Jahr mehr Details zur Ausschreibung neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke erfahren. Der Bund hat jedoch mitgeteilt, dass er noch weiter mit Brüssel verhandelt und die Kraftwerkskapazitäten wohl erst im ersten Quartal 2026 ausgeschrieben werden können.“ Die Ausschreibung neuer Kraftwerke ist notwendig, um die Stromversorgung in den kommenden Jahren zu sichern, wenn Wind- und Sonnenstrom vorübergehend nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Willingmann setzt sich insbesondere dafür ein, dass das Kohlekraftwerk in Schkopau zu einem wasserstofffähigen Gaskraftwerk umgebaut werden kann. Es würde sonst bedingt durch den vereinbarten Kohleausstieg Ende 2034 vom Netz gehen. Hintergrund: Bis 2026 soll in Sachsen-Anhalt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden, bis 2032 wird der Anteil auf 2,2 Prozent steigen. Aller Voraussicht nach wird das Land diese Ziele auch erreichen. Bundesweit sollen insgesamt zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergie ausgewiesen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
Die ambitionierten Energiewendeziele für Deutschland werden zu einem verstärkten Ausbau von Windenergieanlagen in Wäldern führen. Auf Basis eines Literaturüberblicks verdeutlicht dieser Beitrag zunächst, dass dadurch negative ökologische Auswirkungen auf Tiergruppen im Wald auftreten können, insbesondere durch Lebensraumveränderungen, Kollisionen mit den Anlagen sowie Verdrängungseffekte während Bau und Betrieb der Anlagen. Zudem argumentieren wir, dass ein Komplettausschluss des Waldes für die Windenergienutzung als Antwort auf negative ökologische Auswirkungen die Erreichung der Energiewendeziele gefährden und gesellschaftliche Zielkonflikte mit sich bringen würde. Stattdessen sollten negative ökologische Auswirkungen der Windenergienutzung im Wald durch eine gezielte Kombination von flächen- und anlagenbezogenen Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen reduziert werden. Wir betonen, dass dafür zeitnah regulatorische Lücken geschlossen werden müssen. Diese betreffen etwa die Weiterentwicklung der Landesvorgaben zur Windenergienutzung im Wald, die Verabschiedung eines Naturflächenbedarfsgesetzes, die Präzisierung der Vorgaben für die strategische Umweltprüfung sowie die Umsetzung der nationalen Artenhilfsprogramme.
Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:Ökologisch wertvolle Waldflächen wurden durch 5 Waldschutzkriterien definiert und in einer Novellierung des LWaldG berücksichtigt. Diese Flächen wurden von der Windenergienutzung ausgeschlossen.
Der Kartendienst stellt die Geodaten der Windpotenzialstudie und die Windkraftanlagen des Saarlandes dar.:Windpotenzialflächen für die Windenergienutzung
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| Bund | 615 |
| Kommune | 12 |
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| Type | Count |
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