s/winenergienutzung/Windenergienutzung/gi
WFS der Beikarte des Rechtskräftigen Regionales Raumordnungsprogramm des Landkreises Rotenburg (Wümme) in zeichnerischer Darstellung zur Information über die Ermittlung der Vorranggebiete für Windenergienutzung
"Informationen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie in Deutschland werden durch Bundesrecht festgelegt. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) gibt bundeseinheitliche Flächenziele für alle Bundesländer vor. Bundesweit sollen 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen (NRW) muss einen Anteil von 1,8 % seiner Landesfläche, also rund 61.400 Hektar bereitstellen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat im Landesentwicklungsplan (LEP) festgelegt, dass das Erreichen der Windenergie-Flächenziele des WindBG über die Regionalplanung sichergestellt wird. Zu diesem Zweck wurden regionale Flächenziele definiert. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Bereiche werden in NRW als Windenergiebereiche (WEB) bezeichnet. Darüber hinaus können Kommunen zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung ausweisen. Hierbei kann es sich um bereits länger bestehende Planungen (ehemalige Konzentrationszonen) oder neue, im Rahmen der sogenannten Positivplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) ausgewiesene Flächen handeln, die die bestehenden WEB der Regionalplanung ergänzen. Bitte beachten Sie bei diesem Datensatz: Die Windenergiebereiche der Regionalplanung sind bislang in den Planungsregionen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster rechtskräftig. Weitere WEB werden veröffentlicht, sobald die jeweiligen Regionalplanungsverfahren abgeschlossen sind. Die kommunalen Windenergieflächen werden ohne Gewähr auf Vollständigkeit im Energieatlas NRW dargestellt. aber nicht als Geodaten veröffentlicht. Hinweise zur Nutzung der Geodaten: Die zeichnerischen Festlegungen der Regionalpläne basieren auf Kartengrundlagen im Maßstab 1:50.000 und sind nicht parzellenscharf, sondern generalisiert dargestellt. Aussagekraft entfalten die Daten erst durch die korrekte Kombination mit den jeweils gültigen Planzeichen und der passenden topografischen Hintergrundkarte. Eine Nutzung außerhalb des vorgesehenen Maßstabsbereichs oder ohne passenden topografischen Bezug kann zu Fehlinterpretationen führen. Die zur Verfügung gestellten Geodaten dienen ausschließlich zur unverbindlichen, informellen Information. Rechtsverbindlich ist nur die vom jeweiligen Regionalrat beschlossene zeichnerische Festlegung (s. Niederlegungsexemplar) im Maßstab 1:50.000. Die bereitgestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Gleichwohl wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen übernommen. Bei Rückfragen zur planerischen Aussage oder zur Interpretation der regionalplanerischen Festlegungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalplanungsbehörde."
Das Vorhaben baut auf die im Projekt SupraGenSys (Förderkennzeichen 03EE3010B) erarbeiteten Ergebnisse zum Entwurf und zur Optimierung eines vollsupraleitend ausgeführten und direkt angetriebenen Generators für WEA (Windenergieanlagen) mit 10 MW Bemessungsleistung auf. Die sich abzeichnende Verringerung der Stromgestehungskosten spielt eine wesentliche Rolle und verspricht den Ausbau der Windenergienutzung zu beschleunigen. Bisher durchgeführte Berechnungen berücksichtigen komplexe Systeme und deren Abhängigkeiten voneinander. Daraus ergibt sich die Wichtigkeit eines 'Proof-of-Concept', um anhand experimenteller Untersuchungen an einem Demonstrationsgenerator die ökonomische und technische Sinnhaftigkeit zu bestätigen und nachzuweisen, dass die Realität durch die Berechnungsmodelle hinreichend gut abgebildet wird. So kann das Vertrauen der Industrie in diese vielversprechende Technologie gestärkt werden. Ziel des Vorhabens ist somit die Entwicklung und der Aufbau eines 250-kW-Demonstrationsgenerators im Labor auf Basis des optimierten 10-MW-Voll-HTS-Generators. Mit Hilfe dieser Maschine werden die in SupraGenSys erarbeiteten Ergebnisse validiert und die entwickelten Berechnungsroutinen überprüft. Die Siemens AG trägt innerhalb des Konsortiums im Rahmen ihres Teilvorhabens zum Konzept und zum konzeptionellen Design des Demonstrationsgenerators bei. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Untersuchung und Optimierung von Wechselstromverlusten in den supraleitenden Spulen von Rotor und Stator des neuartigen Generators. Die langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Elektromaschinen mit supraleitenden Rotorwicklungen fließt in die elektromagnetische Auslegung des 250-kW-Voll-HTS-Generators ein. Schließlich werden die Testergebnisse auf einen Multi-MW-Generatorentwurf übertragen.
Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.
Spatenstich für neue Windenergieanlage am Standort Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) – Vier Windräder können etwa 17.800 Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgen Der Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz schreitet weiter voran. Am Standort Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) wird eine weitere Windenergieanlage realisiert. Mit der nun vierten Anlage wird ein wichtiger Beitrag zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit im Land geleistet. „Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein schneller und konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig“, erklärte Umwelt und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz ist Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis Ende 2032 rund 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie am Land auszuweisen. Als waldreichstes Bundesland Deutschlands kommt dabei dem Wald eine wichtige Rolle zu. „Waldstandorte in Höhenlagen sind aus windenergetischer Sicht häufig besonders geeignet. Zugleich müssen Windanlage so geplant und genutzt werden, damit die Wälder als Hotspot für Biodiversität und Naherholung möglichst erhalten werden. Diese Strategie verfolgt das Land im Staatswald“, erläuterte Ministerin Eder. Auch am Standort der ZAK wird diesem Anspruch Rechnung getragen. „Die neue Windenergieanlage wird mit minimalem Eingriff in den Wald realisiert“, erläuterte Katrin Eder. Gemeinsam mit Ralf Leßmeister (Kreis Kaiserslautern), Landrat Rainer Guth (Donnersbergkreis) und dem ZAK-Vorstand Jan Deubig setzte die Ministerin den ersten Spatenstich für die neue Windenergieanlage. Ein Großteil der Transporte, insbesondere für Fundamente und Anlagenteile, erfolgte über bestehende Wege auf dem Gelände. Damit konnten zusätzliche Belastungen vermieden werden, zumal die Wälder aufgrund der Klimakrise bereits heute erheblich unter Druck stehen. Mit der vierten Windenergieanlage steigt die Stromerzeugung am Standort auf insgesamt rund 55 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Rein rechnerisch können damit etwa 17.800 Haushalte mit klimafreundlichem Strom versorgt werden. Das entspricht rund einem Drittel des privaten Strombedarfs der Stadt Kaiserslautern. Die Zahlen verdeutlichen den hohen Beitrag, den Windräder zu einer effizienten und nachhaltigen Stromversorgung leisten. „Eine klimafreundliche Energieversorgung bedeutet nicht nur mehr Klimaschutz, sie bewahrt langfristig auch unserer Wälder. Denn Klimaschutz ist Waldschutz“, betonte Umweltministerin Katrin Eder.
Die GERES EnergieSysteme GmbH, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) auf Erteilung eines Vorbescheides für ein Repowering der im Windpark Büttstedt bestehenden Anlage zur Nutzung von Windenergie in den Gemarkungen Büttstedt, Effelder, Küllstedt und Struth.
Fraunhofer IWES steht mit seinen F&E-Aktivitäten für eine Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auf See. Das betrifft die Untergrunderkundung ebenso wie die Aufbereitung & Bereitstellung von Baugrundparametern für das technische Design von Offshore-Gründungsstrukturen. IWES hat im Anschluss an die Entwicklung seismischer Erkundungsmethoden einen Workflow für die integrierte Interpretation der geophysikalischen & geotechnischen Daten entwickelt, und A. um Bodenprofile relevanter Parameter an Lokationen ohne direkte Baugrundaufschlüsse zu erzeugen (synthetische CPT). Der Bedarf an innovativen Lösungen im Bereich der Baugrundmodellierung besteht, wie letzte Ausschreibungen von Behörden wie RVO (= Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) & d. BSH zeigen. Statistische Analysen sind gefordert, um eine reguläre Nutzung synthetischer Baugrundprofile durch Einsatz zertifizierten Analysewerkzeugs zu ermöglichen. IWES & GuD stellen sich der Herausforderung, anknüpfend an existierende geostatistische Methoden, ein probabilistisches Baugrundmodell zu entwickeln. Dadurch wird eine Quantifizierung aller mit der Beschreibung des Baugrundes assoziieren Unsicherheiten (z.B. Heterogenität des Baugrundes, Messunsicherheiten usw.) erreicht, so dass im Ergebnis an jedem Modellpunkt bemessungsrelevanten Baugrundparameter 'mit Sicherheiten behaftet' abgeleitet werden können. Dazu sind sämtliche input-Größen in das Modell mit Streuungen zu integrieren. Das umfasst geophysikalische & geotechnische Mess- & Versuchsergebnisse sowie Modellunsicherheiten in interpolierten Bereichen. Eine umfassende statistische Analyse aller seismischen & geotechnische Informationen soll es ermöglichen, laterale Änderungen der relevanten geotechnischen Parameter zu quantifizieren. Geplant ist ein dreijähriges Forschungsprojekt durch Fraunhofer IWES & GuD Geotechnik und Dynamik Consult GmbH, mit begleitender Industrie-Arbeitskreis (EnBW, G-tec S.A., Ocean Floor Geophysics, Niedersachsenwasser, BSH und BAW)
Das Vorhaben besteht aus drei an der FernUniversität in Hagen angesiedelten Teilprojekten, die jeweils sowohl eigenständig als auch gemeinsam forschen. Es ist das Ziel des skizzierten Gesamtvorhabens, die (insbesondere prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen) Bedingungen zu identifizieren, unter denen Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden. Beide Verfahren sind für den stockenden Windkraftausbau zentral und überdies so beschaffen, dass mit Hilfe der beteiligten Disziplinen, aus psychologischer und politik- sowie rechtswissenschaftlicher Perspektive, relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, um die Hemmnisse zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen. Diese Erkenntnisse sollen insbesondere den Projektierer:innen von Windenenergieanlagen helfen, Risiken, die in den Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen, zu erkennen, rechtzeitig in ihre Windenergie-Projektplanung mit einzubeziehen und sie so signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse unseres Vorhabens, unter welchen Bedingungen es zu Bürgerbegehren und Klagen kommt (bei erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern) und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich sind, werden es den Projektierer:innen erlauben, potentielle Konflikte bereits bei der Planung von Windparks zu berücksichtigen und erstens Strategien zu entwickeln, um mangelnde Akzeptanz 'einzufangen', bevor konfrontative formale Verfahren ergriffen werden. Sind Verfahren einmal ergriffen, Bürgerbegehren eingeleitet oder Klagen erhoben, so können die Projektergebnisse - zweitens - auch Hinweise dazu geben, wie von Seiten der Projektierenden solche Verfahren erfolgreich bestritten werden können. Durch das Ansetzen bei den Projektierer:innen nutzt das Projekt entlang der Wertschöpfungskette auch den Anlagenherstellern und den zuliefernden Unternehmen sowie auch den Dienstleister:innen.
Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 607 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 24 |
| Land | 298 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 40 |
| Wirtschaft | 12 |
| Wissenschaft | 212 |
| Zivilgesellschaft | 23 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 9 |
| Förderprogramm | 513 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 132 |
| Umweltprüfung | 123 |
| unbekannt | 114 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 293 |
| Offen | 584 |
| Unbekannt | 20 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 870 |
| Englisch | 95 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 41 |
| Bild | 18 |
| Datei | 38 |
| Dokument | 167 |
| Keine | 377 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 382 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 350 |
| Lebewesen und Lebensräume | 722 |
| Luft | 441 |
| Mensch und Umwelt | 897 |
| Wasser | 232 |
| Weitere | 838 |