Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten. Sie erarbeitet die Abfallwirtschaftspläne für Hamburg und ist für die kommunale wie die private Abfallwirtschaft in Hamburg ministeriell zuständig. Ihr obliegt die fachliche Steuerung der Stadtreinigung Hamburg mit den Aufgabenfeldern kommunale Abfallentsorgung, Wegereinigung und Winterdienst sowie öffentliche Toiletten. Außerdem nimmt sie zentrale Vollzugsaufgaben u.a. in den Bereichen nationale und internationale Nachweisverfahren, Schiffsentsorgung sowie Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen wahr. Die Abteilung Abfallwirtschaft repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg in der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und in anderen Gremien und Arbeitskreisen. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in allen Fragen, die mit der Abfallwirtschaft zusammenhängen.
Grundsätzlich gilt, dass die Anlieger den Winterdienst auf dem nächstgelegenen Gehweg vor ihrem Grundstück durchzuführen haben. Anlieger sind die Grundstückseigentümer oder aber beispielsweise auch Nießbraucher oder Erbbauberechtigte. Wenn bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht durch bauliche Maßnahmen voneinander abgegrenzt sind oder der Gehweg vorübergehend nicht benutzbar ist, dann sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend winterdienstlich zu behandeln. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) führen den Winterdienst auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen, auf Fahrradstraßen, auf Fahrradwegen, die auch als solche ausgewiesen und mit Kehrmaschinen befahrbar sind, an Haltestellen des ÖPNVs, auf Gehwegen, wo kein Anlieger vorhanden ist, sowie besonderen Fußgängerzonen und Plätzen durch. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung, das Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Winter- und Eisglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen. Auftaumittel wie Streusalz sind aus Umweltschutzgründen auf Gehwegen verboten. Daher ist der Einsatz von Auftaumitteln auf Gehwegen bußgeldbewehrt. Die Gehwege sind hierbei in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 Meter) von Schnee zu beräumen. Bei Straßen, die im Reinigungsverzeichnis C (nicht oder ungenügend ausgebaut) aufgeführt sind, ist an Straßenkreuzungen auf der Fahrbahn die Fortführung des Gehweges zusätzlich winterdienstlich durch den Anlieger zu bearbeiten. Die Schneeräumung muss unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, erfolgen. Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Splitt, Sand o. ä.) zu bestreuen. Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen. Wenn der Schneefall über 20 Uhr hinaus andauert, oder nach 20 Uhr der Schneefall oder die Glättebildung eintritt, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des darauffolgenden Tages durchzuführen. An Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Die BSR sind bereits umfangreich zuständig. Bei dem mehr als 5.000 Kilometer langen Berliner Straßennetz würde eine zusätzliche Übertragung des Winterdienstes auf allen Gehwegen eine deutliche Steigerung der Kosten durch höheren Bedarf an Personal und Maschinen bedeuten. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zur schnelleren Gefahrenabwehr wurde den Anliegern bewusst und explizit der Winterdienst auf dem Gehweg vor ihrem Grundstück übertragen. Aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe der Anlieger – weil regelmäßig vor Ort – kann hier der Winterdienst zeitnah durchgeführt werden. Ja, es besteht die Möglichkeit zum Beispiel einen Nachbarn oder auch eine professionelle Winterdienstfirma zu beauftragen. Allerdings bleibt die Verantwortung, dass der Winterdienst auch ordnungsmäßig durchgeführt wird, beim Anlieger. In diesem Fall kann telefonisch beim Ordnungsamt eine Meldung abgegeben werden. Das Ordnungsamt sorgt dann dafür, dass die Gefahrenstelle unverzüglich beseitigt wird. Ganz wichtig ist, dass nur die BSR berechtigt ist, für den Winterdienst auf Fahrbahnen Auftaumittel zu benutzen. Ansonsten ist die Verwendung von Auftaumitteln (z. B. Salz, Harnstoff o. ä.), auch wenn es diese frei erworben werden können, aus Gründen des Natur- und Pflanzenschutzes verboten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden. Das Straßenreinigungsgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Durchführung des Winterdienstes. Unter Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) kann das Gesetz heruntergeladen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt sind ganzjährig Informationen zum Winterdienst bereitgestellt. Zusätzlich veröffentlicht das Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben im Amtsblatt für Berlin vor Beginn der Wintersaison detailliert Informationen zum Winterdienst. Auch auf den Seiten der BSR ( BSR-Winterdienst ; Winterdienstpflichten ) kann zum Winterdienst nachgelesen werden.
Dieser Datensatz enthält die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit.
Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.
Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.
Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.
Das Statistische Jahrbuch der Hansestadt Lübeck bietet umfassende Einblicke in Bevölkerung, Wirtschaft, Umwelt und Finanzen mit Tabellen, Grafiken sowie Karten auf Stadtteilebene. Mehr unter <https://www.luebeck.de/jahrbuch>. Als Ergänzung zur PDF-Veröffentlichung wird das Statistische Jahrbuch hier im Excel-Format als Open Data bereitgestellt. Inhaltsübersicht des Kapitels "Umwelt, Ver- und Entsorgung": - Zeichenerklärungen / Abkürzungen - Kernaussagen Versorgung: - Entwicklung der Elektrizitätsversorgung 1980 - 2020 in MWh - Entwicklung der Gasversorgung 1980 - 2021 in MWh - Entwicklung der Wärmeversorgung 1990 - 2021 - Gesamtwerte der Leistung in kW und versorgte Wohneinheiten 1990 - 2021 - Entwicklung der Wasserversorgung 1980 - 2021 in m³ - Entwicklung der Wassergewinnung 1998 - 2022 - Entwicklung der Wasserabgabe und Trinkwasserentgelte 1998 - 2022 Entsorgung: - Entwicklung der Kennzahlen der Entsorgungsbetriebe Lübeck 2003 - 2024 - Entwicklung der Wert- und Schadstoffsammlung 2003 - 2024 - Entwicklung der Straßenreinigung und des Winterdienstes 2003 - 2024 Umwelt: - Überschreitungen d. Ozon- und Feinstaubwerte an der Messstation St. Jürgen 2013 - 2024 - Entwicklung der Jahresbilanzen zu Luftschadtstoffen 2009 - 2024 - Entwicklung der CO2-Emissionen 2019 - 2024 nach Energieträger - Entwicklung der CO2-Emissionen 2019 - 2024 nach Sektoren - Entwicklung des Endenergieverbrauchs 2019 - 2024 nach Energieträger - Entwicklung des Endenergieverbrauchs 2019 - 2024 nach Sektor - Baumkataster Februar 2025 nach Gattung Glossar
This project is a cooperation of cities and regions south of the Alpine Main Ridge which have the same environmental problem, namely Klagenfurt, Graz and Bolzano are cities with a similar structure and size and have the same problems with adverse impacts of road traffic, winter service and domestic heating. This makes it possible to test different measures and to transpose the results and methods from one project area to the partner cities as well as to validate these results and models.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 67 |
| Kommune | 3 |
| Land | 65 |
| Wirtschaft | 3 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 48 |
| Text | 21 |
| Umweltprüfung | 32 |
| unbekannt | 30 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 50 |
| offen | 76 |
| unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 129 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 12 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 56 |
| Webdienst | 10 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 74 |
| Lebewesen und Lebensräume | 113 |
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| Mensch und Umwelt | 131 |
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| Weitere | 130 |