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Straßenbaumtest Berlin

Stadtbäume – und hier vor allem die Straßenbäume – erbringen unverzichtbare Ökosystemleistungen u.a. im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimaanpassung, wie die Absenkung der Temperatur und die Schattenbildung im Sommer. Insofern bedeuten Bäume für innerstädtische Stadtquartiere eine wesentliche Lebensqualität. Ferner erfüllen sie diverse weitere Wohlfahrtswirkungen wie beispielsweise als Biotop, CO 2 -Speicher und Feinstaubfilter. Schließlich sind baumbestandene Straßen auch einfach schöner. Damit die Bäume gedeihen können, sind allerdings die Bedingungen des zukünftigen Standorts zu beachten. Die Auswahl der Bäume ist entsprechend darauf abzustimmen. Berlin verfügt über einen Bestand von über 430.000 Straßenbäumen (Stand: 31.12.2023). Die Situation der Berliner Straßenbäume ist allerdings besorgniserregend. Der zuletzt mit Stand 2020 veröffentlichte Straßenbaum-Zustandsbericht hat eine bedeutende Zustandsverschlechterung der Bäume in fast allen Berliner Bezirken nachgewiesen. Etwa 57 % der Straßenbäume weisen Kronenschäden auf. Für die Lösung des Problems sind allzu schnelle, einfache und nicht nachhaltige Lösungen stets kritisch zu hinterfragen. Die Begriffe „Zukunftsbaum“ oder „Klimabaum“ sind in diesen Zeiten der klimatischen Extreme beliebte Begriffe, um zu suggerieren, dass es Baumarten (= Gattungen, Arten, Sorten) gibt, die sämtliche Bedingungen am innerstädtischen Standort – insbesondere an dem Standort „Stadtstraße“ – aushalten können. Damit wird jedoch eine falsche Erwartung geweckt. Auch in Zukunft wird es keine Baumart geben, die den vielfältigen Herausforderungen am Straßenstandort ganz ohne Schaden begegnen kann. Vermehrte Phasen von Hitze, starker Strahlung und Trockenheit, extreme Starkregenereignisse und heftige Stürme, aber auch die sonstigen schwierigen Bedingungen am Straßenstandort wie Schädigungen durch Baumaßnahmen des Tief- und Hochbaus (Leitungen der Ver- und Entsorgung), Verdichtungen und Versiegelungen des Bodens, Ausbringung von Salz des Winterdienstes und weitere Schadstoffe wie Reifenabrieb und Hundeurin etc. lassen keinen Straßenbaum vollkommen ohne Schäden gedeihen. Den schwierigen Lebensbedingungen – insbesondere in der Innenstadt – stehen die hohen Anforderungen, die an die Straßenbäume gestellt werden, gegenüber. Diese sind beispielsweise: hohe Hitzeresistenz hohe Trockenheitsresistenz hohe Strahlungsresistenz ausreichende Frosthärte (Spätfröste!) geringe Anfälligkeit gegen Schadorganismen hohe Verkehrssicherheit, das heißt u.a. geringe (Wind-) Brüchigkeit geringe Anforderungen an die Pflege (Wasser und Nährstoffe, Pflegeschnitte) hohe Resistenz gegen Bodenverdichtung hohe Resistenz gegen Bodenversiegelung hohe Industriefestigkeit keine störenden, oberflächennahen Wurzeln keine störenden Früchte keine Dornen hohe Ästhetik (möglichst) hohe Biodiversität Insofern sind Baumarten auszuwählen, die trotz der herausfordernden Bedingungen am Straßenstandort gut gedeihen und die an sie gestellten, vielfältigen Anforderungen möglichst weitgehend erfüllen können. Dabei soll keine „Natur am Tropf“, sondern Resilienz gefördert werden. Es gilt das das Prinzip „Abhärten statt Verwöhnen“, wodurch sowohl der Pflegeaufwand, als auch die Kosten dafür langfristig gesenkt werden. Ein weiteres Ziel ist eine hohe Artenvielfalt zur Förderung der Gesundheit des Baumbestands und der Biodiversität. Dabei wird am Straßenstandort die vielfältige Kombination verschiedener Arten und Herkünfte angestrebt. Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) führt seit 1995 (Straßenbaumtest 1) bundesweit Straßenbaumtests unter besonderer Beachtung der extremen Standortbedingungen an den innerstädtischen Straßen durch. Die Straßenbaumtests sollen fundierte Aussagen über die Eignung bestimmter Baumarten und -sorten für die Verwendung als Straßenbäume auf Grundlage praktischer Erfahrungen liefern. Die Ergebnisse der Straßenbaumtests werden daher regelmäßig in die Straßenbaumliste des Arbeitskreises Stadtbäume der Bundes-GALK übernommen. Berlin beteiligt sich an dem Straßenbaumtest 2 seit dem Jahr 2015 mit derzeit 10 Baumarten und rund 80 Bäumen, die von den Bezirksämtern benannt und im Rahmen der Stadtbaumkampagne gepflanzt wurden. Weitere Informationen(Straßenbaumtest 2 der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK)) Trotz aller Testungen können mit der Liste aber keine „Superbäume“ / „Klimabäume“ uneingeschränkt empfohlen werden, denn derzeit ist nicht klar, wie sich die klimatischen Verhältnisse in der Zukunft weiter wandeln werden und welche Baumart darauf in welcher Weise reagieren wird. Auch treten immer neue Schadorganismen auf. Einfache Antworten hinsichtlich der Baumarten, die zukünftig noch verwendet werden können, gibt es nicht. Die Präsentationen „Arbeitskreis Städtbäume der Bundes-GALK – Straßenbaumtest 2 – Ergebnisse Berlin 2024“ erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail. Bitte wenden Sie sich an Kerstin.Ehlebracht@SenMVKU.berlin.de . Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) hat zusammen mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) die Broschüre „Zukunftsbäume für die Stadt“ herausgegeben. Diese Broschüre gibt Empfehlungen und schlägt als Entscheidungshilfe für künftige Baumpflanzungen 65 Baumarten vor. Die Broschüre macht aber eigenes Fachwissen bei der Auswahl der Baumarten nicht obsolet. Die jeweilige Baumart ist in Abhängigkeit vom einzelnen Standort auszuwählen. Ferner verweist die Broschüre der GALK und des BdB auf eine notwendige Vielfalt im Hinblick auf die Auswahl von Baumarten, um den Baumbestand zu stärken. Dabei spielen die sogenannten gebietsheimischen Arten am Straßenstandort mangels Eignung kaum noch eine Rolle. Broschüre „Zukunftsbäume für die Stadt“ Im Rahmen der Stadtbaumkampagne wurden bislang rund 240 verschiedene Baumarten an Berlins Straßen gepflanzt, deren Eignung zukünftig weiter auszuwerten ist. Die Erfahrungen, die mit den einzelnen Baumarten gemacht werden, sind ein wertvoller Fundus, um Entscheidungen über die Verwendung der Baumarten zu treffen. Die Frage stellt sich, ob hinsichtlich der Anzucht der Gehölze zukünftig neue Methoden zur Erzielung der Resilienz anzuwenden sind. Ein Ansatz wäre beispielsweise die Vermehrung von Einzelbäumen, die sich am Straßenstandort „bewährt“ – das heißt recht gesund und vital überlebt – haben. Ein „molekulares Gedächtnis“ ermöglicht manchen Bäumen die Anpassung an wiederkehrende Stresssituationen. Allerdings reagieren die Individuen innerhalb einer Art auch durchaus unterschiedlich. Möglicherweise handelt es sich um ein Zusammenspiel von individuellen Kapazitäten und speziellen Standortbedingungen. Keine Baumart ist an den extremen innerstädtischen Straßenstandort voll und ganz angepasst. Insofern bilden Stadtklima, Bodenbedingungen und Standorteinflüsse große Herausforderungen. Straßenstandorte sind durch menschlichen Einfluss geschaffene Extremstrandorte, die mit dem natürlichen Standort eines Baumes – dem Wald – nicht mehr viel gemeinsam haben. Einfache Antworten zur Baumartenwahl gibt es nicht, da der eine „Zukunftsbaum“ bzw. „Klimabaum“, der immer und überall unter den derzeitigen Klimabedingungen funktioniert, nicht existiert. Der Fokus auf wenige Arten widerspräche auch dem Ziel der biologischen Vielfalt. Insofern besteht noch ein hoher Forschungsbedarf hinsichtlich der Wahl von Baumarten, die die künftigen klimatischen Bedingungen, die jetzt noch gar nicht vollends einzuschätzen sind, aushalten. Die Ergebnisse sind jeweils an die regionalen Gegebenheiten – wie beispielsweise der Höhe des Niederschlags, als auch an die speziellen Standortbedingungen anzupassen.

DE HH INSPIRE WFS Dienststellenstandorte SBV

Dieser Web Feature Service (WFS) stellt die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit zum Download bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

DE HH INSPIRE WMS Dienststellenstandorte SBV

Dieser Web Map Service (WMS) stellt die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Dienststellenstandorte der Straßenbauverwaltungen Hamburg

Dieser Datensatz enthält die Dienststellenstandorte der Hamburger Straßenbauverwaltungen, Autobahnmeistereien, sowie Außenstellen der jeweiligen Struktureinheit.

Abfallwirtschaft

Als oberste Landesabfallbehörde hat die Abteilung Abfallwirtschaft der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Entsorgungssicherheit und die Sauberkeit in Hamburg zu gewährleisten. Sie erarbeitet die Abfallwirtschaftspläne für Hamburg und ist für die kommunale wie die private Abfallwirtschaft in Hamburg ministeriell zuständig. Ihr obliegt die fachliche Steuerung der Stadtreinigung Hamburg mit den Aufgabenfeldern kommunale Abfallentsorgung, Wegereinigung und Winterdienst sowie öffentliche Toiletten. Außerdem nimmt sie zentrale Vollzugsaufgaben u.a. in den Bereichen nationale und internationale Nachweisverfahren, Schiffsentsorgung sowie Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen wahr. Die Abteilung Abfallwirtschaft repräsentiert die Freie und Hansestadt Hamburg in der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und in anderen Gremien und Arbeitskreisen. Sie ist Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen in allen Fragen, die mit der Abfallwirtschaft zusammenhängen.

KAPA-GS

This project is a cooperation of cities and regions south of the Alpine Main Ridge which have the same environmental problem, namely Klagenfurt, Graz and Bolzano are cities with a similar structure and size and have the same problems with adverse impacts of road traffic, winter service and domestic heating. This makes it possible to test different measures and to transpose the results and methods from one project area to the partner cities as well as to validate these results and models.

Straßenreinigung

Verwaltungsmäßige Zuständigkeiten in Berlin Organisation der ordnungsmäßigen Straßenreinigung in Berlin Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Winterdienst Winterdienstkonzept Radverkehr Häufige Fragen zum Winterdienst: Räum- und Streupflichten der Anlieger Kontakte zur Durchführung des Winterdienstes Die Hauptverwaltung (Senatsverwaltung) ist zuständig für die Grundsatzangelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung. Dazu gehören z.B. alle Angelegenheiten rund um das Straßenreinigungsgesetz, der Rechtsverordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen, die Aufstellung der Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung der öffentlichen Straßen in die Reinigungsklassen. Die Bezirksverwaltung ist zuständig für die ordnungsrechtlichen Angelegenheiten der ordnungsmäßigen Straßenreinigung. Hierzu zählt die Ahndung von Verstößen gegen das Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zum Erlass von Bußgeldbescheiden (Zuständigkeit bei den bezirklichen Ordnungsämtern). Die Prüfung, ob den An- bzw. Hinterliegern aufgrund von grundstücksbezogenen Besonderheiten bei der Entgeltberechnung Härten einzuräumen ist (Zuständigkeit beim Bezirksamt Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben). Für die Reinigung und Pflege der Grünanlagen sind die Bezirksämter (Grünflächenämter) der einzelnen Berliner Bezirke zuständig. Für die Grundsatzangelegenheiten ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Etliche Grünanlagen werden durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gereinigt. Welche dies sind, wird durch die Verordnung über die Reinigung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sowie landeseigene Waldflächen geregelt. Hinsichtlich der Reinigung von Uferwegen, Böschungen etc. ist es abhängig davon, in wessen Fachvermögen der Bereich fällt. Das kann z.B. das Wasser- und Schifffahrtsamt sein, die bezirklichen Grünflächenämter oder auch die Gewässerverwaltung (Abteilung Integrativer Umweltschutz). Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an. Rechtsvorschriften im Bereich Straßenreinigung Grundlage für die Durchführung der ordnungsmäßigen Straßenreinigung in Berlin sind das Berliner Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) und die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen. Nach den Regelungen des StrReinG obliegt dem Land Berlin die Durchführung der Straßenreinigung als öffentliche Aufgabe, die allerdings durch das StrReinG den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) übertragen wurde. Gereinigt werden durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) alle öffentlichen und in der Baulast Berlins liegenden Straßen inklusive des Straßenbegleitgrüns, wenn es zum öffentlichen Straßenland gehört. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind außerdem für die Erhebung der Entgelte für die Straßenreinigung zuständig. Zur ordnungsmäßigen Straßenreinigung gehört ebenfalls die Durchführung des Winterdienstes auf den Fahrbahnen. Der Winterdienst auf den Fußwegen wird von den Anliegern durchgeführt . Die Kosten der Straßenreinigung durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) werden zu 75% durch Gebühren und zu 25% durch Mittel aus dem Berliner Haushalt gedeckt. Die Gebührenpflichtigen sind die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke in den Straßen liegen, die durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gereinigt werden müssen (Straßen der Straßenreinigungsverzeichnisse A und B). Durch das StrReinG wird geregelt, dass die Oberflächen und Einflussöffnungen der Entwässerung von öffentlichen Straßen in der Baulast des Landes Berlin nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu reinigen sind (ordnungsmäßige Reinigung). Mit welcher Methode die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) reinigen, wird durch das Straßenreinigungsgesetz nicht geregelt. Ob und wann die Berliner Stadtreinigungsbetriebe manuell oder maschinell reinigen bleibt diesen selbst überlassen. Der Reinigungsturnus für die einzelnen Straßen wird durch die Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen und die jeweilige Einteilung der Straßen in die Reinigungsklassen bestimmt. Die Straßenreinigungsverzeichnisse A, B und C sind Bestandteil dieser Verordnung. In dem Straßenreinigungsverzeichnis A sind die ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage enthalten. Dieses Verzeichnis wird zudem unterteilt in folgende Reinigungsklassen: Reinigungsklasse 1a = in der Regel zehnmal wöchentlich, ggf. bis 22 Uhr Reinigungsklasse 1b = in der Regel siebenmal wöchentlich Reinigungsklasse 2a = in der Regel sechsmal wöchentlich Reinigungsklasse 2b = in der Regel fünfmal wöchentlich Reinigungsklasse 3 = in der Regel dreimal wöchentlich Reinigungsklasse 4 = in der Regel einmal wöchentlich In dem Straßenreinigungsverzeichnis B sind die Straßen außerhalb einer geschlossenen Ortslage, die überwiegend dem inneren Verkehr dienen, enthalten. Diese Straßen werden ebenfalls von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) in der Regel analog zur Reinigungsklasse 4 einmal wöchentlich gereinigt. In dem Straßenreinigungsverzeichnis C sind die nicht oder nicht genügend ausgebauten Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage enthalten. Diese Straßen werden von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke (Anlieger) selbst gereinigt. Das bedeutet, dass jeder Anlieger den Bereich vor seinem Grundstück bis zur Mitte der Straße reinigen muss. Die Anlieger in diesen Straßen brauchen dafür keine Straßenreinigungsgebühren zu entrichten. Die Kriterien für die Einteilung von Straße in die Reinigungsklassen , die sich aus der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in die Reinigungsklassen ergeben, lauten wie folgt: Reinigungsklasse 1a: Straßen mit besonders starkem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen mit touristischen Zielen, Geschäftsstraßen mit besonders hohem Anteil an Einkaufsmöglichkeiten und gastronomischen Einrichtungen sowie mit besonders starkem Fußgängeraufkommen. Reinigungsklasse 1b: Straßen mit starkem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Geschäftsstraßen mit starker Geschäfts- und Gastronomiedichte, Straßen im Bereich von Einkaufszentren und Straßen mit starkem Verkehr. Reinigungsklasse 2a: Straßen mit überdurchschnittlichem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen mit überdurchschnittlicher Geschäfts- und Gastronomiedichte. Reinigungsklasse 2b: Straßen mit durchschnittlichem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen mit Innenstadtcharakter, Straßen mit großer Wohndichte und Straßen mit durchschnittlichem Verkehr. Reinigungsklasse 3: Straßen mit mäßigem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen mit mäßiger Wohndichte und Straßen mit mäßigem Verkehr. Reinigungsklasse 4: Straßen mit geringem Verschmutzungsgrad oder Reinigungsbedürfnis. Dazu gehören insbesondere Straßen, die überwiegend mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut sind, Straßen mit geringem Verkehr und Straßen mit Kleingartenanlagen, die keinen starken oder keinen durchschnittlichen Verkehr aufweisen. Es handelt sich um eine Aufzählungen von Kriterien, die kumulativ oder alternativ auf Straßen zutreffen müssen, damit diese den Reinigungsklassen zugeordnet werden können. Zuständig für die Beurteilungen in welche Reinigungsklasse die jeweiligen Straßen einzugruppieren sind, ist die Straßeneingruppierungskommission. In der Straßeneingruppierungskommission ist jeweils ein Vertreter des Bezirksamtes Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, als der für die ordnungsmäßige Straßenreinigung zuständigen Ordnungsbehörde, der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR), bei Bedarf des Tiefbauamtes des jeweiligen Bezirks und der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vertreten. Die BSR führen für das Land Berlin den Winterdienst nach einem vor Beginn der Wintersaison aufzustellenden Streuplan durch. Dieser Streuplan hat zwei Einsatzstufen. Daraus ergibt sich der Umfang des Winterdienstes auf den Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen und der Parkflächen sowie den im Gesetz festgelegten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen.In die Einsatzstufe 1 werden die Straßen von besonderer Verkehrsbedeutung und die Straßen mit liniengebundenem öffentlichen Personennahverkehr einschließlich der mit anderen Straßen gebildeten Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, besondere Gefahrenstellen sowie die im Gesetz genannten Fußgängerzonen und öffentliche Plätze, in die Einsatzstufe 2 die übrigen Straßen aufgenommen. Auf Fahrbahnen einschließlich Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufen 1 und 2 sowie in den im Gesetz genannten Fußgängerzonen und auf den im Gesetz genannten öffentlichen Plätzen ist grundsätzlich von den BSR Schnee zu räumen . Fußgängerüberwege in Straßen des Straßenreinigungsverzeichnisses A, die genannten Fußgängerzonen und öffentliche Plätze sind von den BSR zudem bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Fußgängerüberwege im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes sind alle gesicherten Überwege und die Fortführungen der Gehwege über die gesamte Fahrbahn. Auf Fahrbahnen einschließlich der Radfahrstreifen von Straßen der Einsatzstufe 1 sollen die BSR Schnee- und Eisglätte an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen, Fußgängerüberwegen, Haltespuren des Omnibuslinienverkehrs sowie besonderen Gefahrenstellen beseitigen. Eine Streckenstreuung dürfen die BSR hierbei aber nur bei extremer Glätte durchführen, hierzu darf als Auftaumittel Feuchtsalz verwendet werden. Eine vorbeugende Verwendung ist den BSR ebenfalls erlaubt. Auf den Straßen der Einsatzstufe 2 ist der Einsatz von Feuchtsalz nur in besonderen Einzelfällen zulässig. Streckenbezogen wird das Feuchtsalz in dieser Einsatzstufe nicht eingesetzt. Die BSR müssen den Einsatz des Feuchtsalzes entsprechend den Witterungsverhältnissen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Maximal dürfen je Einsatz 25 Gramm Feuchtsalz pro Quadratmeter aufgebracht werden. Hinsichtlich des Winterdienstes auf den Radwegen müssen die BSR mit Kehrmaschinen befahrbare und ausgewiesene Radwege vom Schnee räumen. Eine Eisglätte- und Schneeglättebeseitigung findet nicht statt. Bei Radwegen, die begleitend zu Straßen der Einsatzstufe 1 verlaufen, sollen die BSR die Schneeräumung zeitnah zu den Maßnahmen auf den Fahrbahnen der Einsatzstufe 1 durchführen. Die Schneeräumung, das Abstreuen von Winterglätte sowie die Beseitigung von Eisbildungen (Winterdienst) auf Gehwegen und Fußgängerbereichen haben die Anlieger einer öffentlichen Straße durchzuführen. Anlieger sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher sowie Inhaber eines im Grundbuch vermerkten sonstigen dinglichen Nutzungsrechts (z.B. “Geh-, Fahr- und Leitungsrecht”). Der Umfang der Räum- und Streupflicht beinhaltet, dass Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch 1 Meter, unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen und bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen sind. Außerdem sind Hydranten sowie die Zugänge zu Fernsprechzellen, Notrufsäulen, Aufzügen, Briefkästen und Parkautomaten von Schnee und Eis freizumachen. Bei Bedarf sind die Maßnahmen zu wiederholen. Eisbildungen sind zu beseitigen. Unter Eisglätte im Sinne des Gesetzs ist durch Eisregen oder überfrierende Nässe gebildetes Glatteis zu verstehen. Eisbildung ist eine darüber hinausgehende, insbesondere wegen nicht rechtzeitiger Schneeräumung durch festgefahrenen oder -getretenen Schnee entstandene Eisschicht. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr durchzuführen. Bei der Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen ist die Verwendung jeglicher Auftaumittel (z.B. Salz, Harnstoff u.a.) ausnahmslos verboten! Schnee- und Eismengen von Gehwegen sind grundsätzlich auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand der Gehwege anzuhäufen; in den Rinnsteinen und auf den Einflussöffnungen der Straßenentwässerungsanlagen dürfen Schnee und Eis nicht abgelagert werden. Vor Ein- und Ausfahrten, in den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel, gehwegseitig im Bereich von gekennzeichneten Behindertenparkplätzen und auf Radfahrstreifen und Radwegen darf Schnee und Eis ebenfalls nicht, neben Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen nur bis zu einer Höhe, die Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr auf den Fahrbahnen ausschließt, angehäuft werden. Zur Räum- und Streupflicht in nicht genügend ausgebauten Straßen, die im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführt sind, müssen die Anlieger dieser Straßen zusätzlich, wenn deren Grundstücke an Kreuzungen oder Straßeneinmündungen liegen, den Winterdienst auch auf den Fortführungen der Gehwege oder Fußgängerbereiche über die Fahrbahn bis zur Straßenmitte in der erforderlichen Breite durchführen. Die Verpflichtung besteht jeweils für denjenigen Anlieger, dessen zu reinigender Gehweg oder Fußgängerbereich der Fortführung über die Fahrbahn am nächsten liegt. Die zum Winterdienst verpflichteten Anlieger können durch privatrechtliche Vereinbarungen Dritte mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragen. Die Verantwortlichkeit für die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes entfällt durch die Beauftragung Dritter nicht. Anlieger, die ihren Verpflichtungen nach dem Straßenreinigungsgesetz nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig. Derartige Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zudem sind bei angeordneten Ersatzvornahmen die Kosten der durchgeführten Maßnahmen zu bezahlen. Fußgängerzonen Altstadt Spandau Fritz-Lang-Platz Gorkistraße (zwischen Berliner Straße und Buddestraße) Marzahner Promenade Rathausstraße (zwischen Jüdenstraße und Gontardstraße, einschließlich Verkehrsfläche vor Grundstück Nr. 5) Wilmersdorferstraße Öffentlichen Plätze Alexanderplatz (einschließlich befestigter Laufflächen in der Grünanlage zwischen Rathausstraße, Spandauer Straße, Karl-Liebknecht-Straße und Gontardstraße) Bebelplatz Breitscheidplatz Gendarmenmarkt Hackescher Markt (einschließlich befestigter Laufflächen in der Grünanlage zwischen Neue Promenade, Am Zwirngraben und An der Spandauer Brücke) Hermann-Ehlers-Platz Hermannplatz Kurt-Schumacher-Platz Pariser Platz Platz des 18. März Wittenbergplatz Friedrich-Ebert-Platz Bild: SenMVKU Winterdienstkonzept Radverkehr Um die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im Winter zu erhöhen, wurde das Winterdienstkonzept Radverkehr ausgearbeitet. Weitere Informationen Bei Fragen zur Durchführung des Winterdienstes können sich Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Firmen an folgende Stellen wenden: Berliner Stadtreinigungsbetriebe Tel.: (030) 7592-4900 Berliner Stadtreinigung (BSR) – Winterdienst Berliner Ordnungsämter Verwaltungsführer Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf: Tel.: (030) 9029-29000 Friedrichshain-Kreuzberg: Tel.: (030) 90298-2246 Lichtenberg: Tel.: (030) 90296-4360 Marzahn-Hellersdorf: Tel.: (030) 90293-6500 Mitte: Tel.: (030) 9018-22010 Neukölln: Tel.: (030) 90239-6699 Pankow: Tel.: (030) 90295-6244 Reinickendorf: Tel.: (030) 90294-2933 Spandau: Tel.: (030) 90279-3000 Steglitz-Zehlendorf: Tel.: (030) 90299-4660 Tempelhof-Schöneberg: Tel.: (030) 90277-3460 Treptow-Köpenick: Tel.: (030) 90297-4629 Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben Tel.: (030) 90296-4707 Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Straßen- und Grünflächenamt (Tiefbau) Liste der Gehwege, die für die maschinelle Reinigung im Winter ungeeignet sind

Vitalisierung von Linden an streusalzbelasteten Standorten durch gezielte Düngung

Die Anwendung von Auftausalzen im Rahmen des differenzierten Winterdienstes ist zur Sicherung des öffentlichen Lebens in Berlin notwendig. Auf den Straßen wird vorwiegend Natriumchlorid (NaCl) eingesetzt. Natriumchlorid verursacht jedoch ab einer bestimmten Konzentration an Bäumen gattungsspezifisch unterschiedlich starke phytotoxische Schäden. Diese sind besonders an Bäumen in unmittelbarer Fahrbahnnähe gesalzener Straßen ausgeprägt. Dies war insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 auffällig. In der Folge führt eine wiederholt verstärkte Aufnahme von NaCl zu vorzeitigen Vergreisungserscheinungen im System Baum wie z. B. verstärkte Kurztriebbildung, vermehrte Totholzbildung sowie lichteren Kronen. Darüber hinaus kommt es an vielen streusalzbelasteten Standorten, welche meist ohnehin schon ein geringes Nährstoffangebot aufweisen, durch NaCl zu einer Verschiebung der Nährstoffaufnahme durch Kationenaustausch – allen voran Kalium – und Magnesium Ionen. Im Rahmen eines gemeinsamen Versuches des Pflanzenschutzamtes Berlin mit dem Straßen- und Grünflächenamt Neukölln, der Fa. ARBORrevital und der Fa. COMPO expert sollten praktikable Lösungswege getestet werden, um den negativen Auswirkungen von Auftausalzen auf Straßenbäume zu begegnen. Zentrale Fragestellung war hierbei, inwieweit sich die negativen Auswirkungen von Schadionen (NaCl) des Taumitteleintrags an Straßenbäumen durch die gezielte Gabe von antagonistischen Nährelementen (Kalium, Magnesium) und durch die bedarfsgerechte sensorgestützte Wasserversorgung über drei Vegetationsperioden mindern lassen. Der Freilandversuch fand im Berliner Bezirk Neukölln im Mittelstreifen des Tempelhofer Wegs statt. Die dort gepflanzten Linden ( Tilia sp. ) standen durchschnittlich im 25. Standjahr und wiesen z. T. deutliche Vergreisungserscheinungen auf. Auf dem in zwei Abschnitte (nördlich und südlich der Gradestraße) unterteilten Standort wurden insgesamt drei Versuchsvarianten (Unbehandelte Kontrollvariante – UK, Düngervariante – DüV und Wasservariante – WaV) à 15 Wiederholungen angelegt, welche in Dreierblöcken nahezu randomisiert konzipiert wurden. Bei der 1. Variante (UK) wurden keine Veränderungen im Wasser- und Nährstoffhaushalt durchgeführt. Lediglich Gießmulden wurden analog zu den beiden weiteren Varianten angelegt. Bei der 2. Variante (DüV) wurden Gießmulden angelegt, um im zeitigen Frühjahr Nährstoffe in granulierter Form und Wasser zu applizieren. Der eingebrachte Dünger ist ein kalibetonter Volldünger (9+5+20 (+4)). Mit Hilfe der angelegten Gießmulden wurden direkt nach der Düngergabe 500 Liter Wasser pro Baum ausgebracht, um den Dünger zu lösen. Für die 3. Variante (WaV) wurden ebenfalls Gießmulden angelegt und zeitgleich mit Düngevariante DüV die gleiche Gabe Gießwasser (500 Liter), jedoch ohne Dünger, verabreicht. Zusätzlich wurden an sechs Standorten Bodenfeuchtemessgeräte (Tensiometer) in zwei Bodentiefen zwecks Überwachung des Wasserhaushaltes der unterschiedlichen Varianten eingebaut. Diese dienten als Marker für weitere Bewässerungsgänge im Jahresverlauf. Sowohl die Applikation von Nährstoffen im zeitigen Frühjahr, als auch die sensorgestützte, zusätzliche Bewässerung über die Vegetationsperiode, wurden in den Jahren 2017 und 2018 identisch wiederholt. Der Versuch wurde auf sieben Jahre angelegt und in zwei Phasen unterteilt. Erste Ergebnisse wurden nach Ablauf der Phase I Ende 2018 erwartet. In den darauffolgenden Jahren wurde die weitere Vitalitätsentwicklung der Bäume verfolgt. Eine zusätzliche Applikation von Wasser und Dünger fand hingegen nicht mehr statt. Die Betreuung des Feldversuchs erfolgte durch das Pflanzenschutzamt Berlin, dem Straßen- und Grünflächenamt Neukölln sowie der Fa. ARBORrevital. Während des Versuches erfolgten mehrfach baumpflegerischer Maßnahmen in den Kronen (Totholzentfernung, Kronenpflege, Kronenteilentnahmen sowie zwei Fällungen) der untersuchten Gehölze. Hierdurch waren Auswertungen zu Trieblängenwachstum, aber auch das Erfassen von Blattparametern wie Blattgröße, -farbe nur unzureichend möglich, sodass diese in abschließende Bewertung der Maßnahmen nicht einfließen konnten. Dies führte dazu, dass als einziger verwertbarer Parameter die Entwicklung der Stammumfänge im Untersuchungszeitraum herangezogen werden konnte. Die DüV und WaV zeigten gegenüber der unbehandelten Kontrolle, sowohl in Phase I des Versuchs als auch danach, eine verbesserte Zuwachsleistung. Dies stimmt mit der Erwartung von verbesserten Wachstumsbedingungen bei geringerer NaCl-Konzentration in der Baumscheibe überein. Abbildung 1 zeigt höhere Zuwachsleistungen der Varianten DüV und WaV (2,2 cm und 2,3 cm) gegenüber der UK (1,6 cm) im Zeitraum der aktiven Behandlung (Phase I 2016–2018). Abbildung 2 zeigt eine langfristige Verbesserung der Zuwachsleistung auch nach Einstellung der aktiven Behandlung. WaV und DüV lagen sowohl mit Mittelwert als auch Median über der UK. Zwischen DüV und WaV ließen sich keine signifikanten Unterschiede feststellen. Eine erhöhte Wuchsleistung am Parameter Stammzuwachs der Düngevariante gegenüber der Wasservariante war nicht zu verzeichnen. Der Versuch zeigte, dass eine zeitlich begrenzte Versorgung mit Wasser und Dünger das Wachstum der Bäume auch für die folgenden Jahre nach Ende der Behandlung maßgeblich beeinflusst. Die in Abbildung 3 dargestellte statistische Auswertung des Versuchs konnte keinen Unterschied zwischen den Varianten feststellen. Dies liegt zum einen an dem komplexen Versuchsobjekt Straßenbaum, das vielen verschiedenen Umweltfaktoren ausgesetzt ist, und zum anderen an dem begrenzten Stichprobenumfang des Versuches. Trotz eines nicht-signifikanten Kruskal-Wallis-Test wurde ein anschließender paarweiser Vergleich der einzelnen Varianten durchgeführt.

Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung

Straßenbäume sind aufgrund ihrer vielfältigen positiven Wirkungen insbesondere für die Innenstadt unverzichtbar, denn sie stärken die Gesundheit und die Lebensqualität der Bewohner und Bewohnerinnen. Bäume mildern Hitze, Stürme und Regengüsse, verbessern die Luftqualität und haben positive ästhetische und gestaltende Wirkungen. Außerdem bilden sie auch wichtige Räume für eine Vielzahl an Lebewesen. Doch der derzeitige Zustand des Berliner Straßenbaumbestandes ist besorgniserregend. Dabei haben vor allem die naturgemäß schwierigen Klimabedingungen am Straßenstandort mit höheren Temperaturen und vermehrter Strahlung sowie geringerem Wasserhaushalt, die durch die Auswirkungen des Klimawandels noch verstärkt werden, die vielfältigen Störungen im oberirdischen und vor allem im unterirdischen Raum in Form von Verdichtungen und Versiegelungen, das Salz des Winterdienstes, die jahrzehntelange mangelnde bis teilweise fast ganz ausgesetzte Pflege, die Bautätigkeiten beispielsweise der Ver- und Entsorgung und des Straßenbaus dazu geführt, dass in den letzten 10 Jahren etwa 30.000 Straßenbäume mehr gefällt als gepflanzt wurden. Aus diesen Gründen ist der Erhalt des Straßenbaumbestandes in den letzten Jahren in den Fokus gerückt. Voraussetzung für eine grundlegende Verbesserung der derzeitigen Situation ist das gesteigerte Bewusstsein für die Bedeutung und den Wert des Straßenbaumbestandes. Dem trägt die abgeschlossene „Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung“ Rechnung. Zuständig für die Pflanzung und Pflege der Bäume auf öffentlichem Straßenland sind grundsätzlich die Bezirksämter / Straßen- und Grünflächenämter. Zur verbesserten Wahrnehmung dieser Aufgabe hat das Abgeordnetenhaus den Bezirksämtern in den Jahren 2020 und 2021 erhöhte Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Das hat zu einer Erhöhung der Zuweisungspreise für die Straßenbaumpflege geführt, die eine fachlich gute Pflege ermöglicht. Die Bereitstellung dieser Mittel war an den Abschluss einer gesamtstädtischen Pilot-Zielvereinbarung geknüpft. Die aktuell unterzeichnete Zielvereinbarung führt die positiven Erfahrungen hinsichtlich dieser zielgerichteten Steuerung fort. Ziel der Vereinbarung ist es, den Bestand an Straßenbäumen durch regelmäßige Kontrolle, nachhaltige Pflege – einschließlich des Abbaus des bestehenden Pflegedefizits –, und durch die kontinuierliche Pflanzung an geeigneten Standorten langfristig zu stabilisieren. Diese drei Schwerpunkte des Handelns werden anhand von Qualitätsindikatoren gemessen. Mit Hilfe der Vereinbarung wird zusätzlich ein Augenmerk auf politische Entscheidungen zur Bemessung von Finanzmitteln und zum Aufbau eines ausreichenden, fachlich gut ausgebildeten Personalbestands gelenkt. Gesamtstädtische Zielvereinbarungen

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Entnahme von Grundwasser auf dem Betriebsgelände des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebs Paderborn

Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn, An der Talle 21, 33102 Paderborn, plant die Errichtung eines neuen Brunnens auf dem Betriebsgelände. Das entnommene Wasser soll als Brauchwasser auf dem Betriebsgelände sowie zur Vorratsbetankung von Stadtreinigungsfahrzeugen und der Erzeugung von Sole für den Winterdienst genutzt werden. Die Brunnen 1 und 2, die mit dem Erlaubnisbescheid vom 19.03.2015 in der Fassung des 1. Änderungsbescheides vom 27.02.2017 (Az.: 54.01.08.74-019) und einer Entnahmemenge von 7.000 m³/a bzw. 4.800 m³/a genehmigt wurden, haben in der Vergangenheit eine abnehmende Leistungsfähigkeit gezeigt, die mehrfache Regenerationen zur Folge hatten. Trotz mehrfacher Regeneration, weisen die Brunnen weiterhin eine teils stark verringerte Leistungsfähigkeit auf. Als Folge wurde Brunnen 1 bereits im Jahr 2023 außer Betrieb genommen. Eine Stilllegung für Brunnen 2 ist für das Jahr 2025 geplant. Der neu zu errichtende Brunnen soll dabei den Zweck der bisherigen Brunnen 1 und 2 übernehmen. Es wird eine maximale Bohrtiefe von 10 m erwartet. Die Grundwasserentnahme erfolgt dabei regelmäßig nur an Werktagen und wird einer maximalen jährlichen Entnahmemenge von 7.000 m³/a entsprechen.

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