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CrossData1-Regionalplanerische Ausweisungen

Achtung: Dieser Dienst ist noch in Bearbeitung, Aenderungen sind jederzeit moeglich. Dieser Dienst stellt Karten im Rahmen des Ziel 3 - Programms fuer das Projekt CrossData (http://cross-data.eu) zur Foerderung der grenzuebergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007-2013 dar. Inhalte sind Fachthemen der regionalplanerischen Ausweisungen Sachsens. Diese beschraenken sich allerdings auf die am Projekt beteiligten Planungsregionen (Chemnitz,Oberes Elbtal/Osterzgebirge,Oberlausitz-Niederschlesien). Diese sind konsolidiert und werden in speziell fuer das Projekt abgestimmten Signaturen dargestellt. Desweiteren bietet der Dienst die Moeglichkeit die Fachthemen mit den Signaturen der tschechischen Projektpartner (Bezirke Karlovarský kraj (Karlsbad), Ústecký kraj (Aussig) und Liberecký kraj (Reichenberg) darzustellen.

Newsletter Klimafolgen und Anpassung - Nr.: 60

Liebe Leserinnen und Leser, abnehmende Schneesicherheit und schwindende Gletscher zählen zu den Folgen des Klimawandels, die für die Bevölkerung und Umwelt im Alpenraum tiefgreifende Veränderungen darstellen. Welche Strukturen gibt es in den Alpenländern, um die Herausforderungen zu bewältigen? Welche Akteure sind beteiligt und wie sollte sich der Alpenraum strategisch auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten? Diese Fragen untersuchten wir vom Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt als Projektpartner im EU-Projekt GoApply. Die wichtigsten Erkenntnisse stellen wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vor. Lesen Sie auch in unserem Newsletter, wie sich mit Klimaanpassung Preise gewinnen lassen: der deutsche Nachhaltigkeitspreis , Thüringer Umweltpreis und der Forschungspreis zu Transformativer Wissenschaft zeichnen herausragende Projekte aus. Den einzigen bundesweiten Wettbewerb für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, den Blauen Kompass, richtet übrigens das Umweltbundesamt aus. Eine interessante Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Klimaanpassung im Alpenraum länderübergreifend gestalten In der Modellkommune Kempten (Allgäu) diskutierten verschiedene Akteure Maßnahmen zur Klimaanpassung Quelle: koiné GmbH Strategien zur Anpassung an den Klimawandel im Alpenraum weiterzuentwickeln ist das übergeordnete Ziel des EU Projektes „GoApply – Multidimensional Governance of Climate Change Adaptation in Policy Making and Practice“. Dazu hat das Projekt Governance-Strukturen der Anpassung an Klimawandelfolgen für die Alpenländer untersucht, erste Beteiligungsansätze vor Ort erprobt und aus transnationaler Perspektive Handlungsempfehlungen zu folgenden Fragen erarbeitet: Wie können lokale Akteure in strategische und Umsetzungsprozesse besser einbezogen werden? Wie kann die Zusammenarbeit von der lokalen über die nationale bis zur transnationalen Ebene verbessert werden? Im Projekt arbeitete ein Netzwerk nationaler Umweltbehörden aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien, Frankreich, Slowenien und Liechtenstein mit regionalen Partnern zusammen. Save the date: Nationaler Dialog „Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge" vom 26.-27. November Der nächste Nationale Dialog wird zum Thema „Klimawandelfolgen in Deutschland – Bereit zu handeln für bessere Vorsorge“ voraussichtlich vom 26.-27.11.2019 im Umweltministerium in Berlin stattfinden. Gute Praxisbeispiele für Vorsorge und Anpassung an Klimawandelfolgen werden durch Bund, Länder, Kommunen und auch nicht-staatliche Akteure präsentiert und neue Ideen für Anpassungshandeln mit den Teilnehmenden diskutiert. Die Handlungsnotwendigkeit wird durch den DAS Monitoringbericht 2019 unterstrichen, der die Wirkungen des Klimawandels mit aktuellen beobachteten Daten unterlegt und auf dem Nationalen Dialog der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Kommission Landwirtschaft am UBA fordert mehr Finanzmittel für nachhaltige und klimaangepasste Bewirtschaftung Die Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) bezieht Stellung zu den Vorschlägen der EU Kommission für die Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2021. Sie fordert eine grundsätzliche Neuausrichtung der GAP und empfiehlt eine Abkehr von pauschalen Flächenprämien. Außerdem sollten mehr Finanzmittel für die Umstellung landwirtschaftlicher Betriebe auf eine nachhaltigere und klimaangepasste Bewirtschaftung bereitgestellt werden. Deutscher Nachhaltigkeitspreis: Ideen für eine nachhaltige Zukunft gesucht Am 22. November 2019 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Deutschen Nachhaltigkeitspreis an Kommunen, Forschung, Architektur und Unternehmen. Für den Preis „Nachhaltigste Kommune Deutschlands“ sind Bewerbungen bis zum 18. April möglich, für Unternehmen endet die Frist am 30. April, Forschungseinrichtungen und Hochschulen können sich bis zum 10. Mai bewerben, im Bereich Architektur ist die Teilnahme bis zum 7. Juni möglich. Einige bisherige Gewinner zeichnen sich auch durch ihre Anpassung an Klimafolgen aus, wie die Klimapartnerschaft der Stadt Solingen und Thiès (Senegal). BMU initiiert Nationalen Wasserdialog Das Bundesumweltministerium (BMU) hat einen „Nationalen Wasserdialog“ gestartet, an dem Praktiker und Praktikerinnen der Wasserwirtschaft genauso teilnehmen wie Fachleute aus Landwirtschaft, Stadtplanung und Naturschutz. Anlass sind die Herausforderungen an die Wasserwirtschaft, die sich auch aus den Folgen des Klimawandels ergeben. Ob der Schutz vor Starkregen, der Deichbau oder der Sanierungsbedarf der Ab- und Trinkwasserinfrastruktur; alles Relevante soll Inhalt des Dialogs sein. Ziel ist die Erarbeitung einer Wasserstrategie, die das BMU bis 2021 vorlegen will, um Politik und Verwaltung eine Orientierungshilfe für zukünftige Maßnahmen zu geben. Thüringen setzt sich mit dem Umweltpreis und einer Förderung für Klimaschutz und -anpassung ein Mit dem Umweltpreis und einer Erweiterung der Klima-Invest-Förderrichtlinie setzt sich das Land Thüringen für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung ein. Der Umweltpreis wird seit 2011 vergeben, alle Thüringerinnen und Thüringer können sich dafür bewerben. Die Preise sind insgesamt mit 10.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind noch bis Ende Mai möglich. Parallel hat Thüringen die sechs Millionen Euro umfassende Klima-Invest-Förderrichtlinie auf die Anpassung an Klimafolgen erweitert. Damit soll Kommunen beispielsweise neue Begrünung ermöglicht werden. Bremen intensiviert Starkregenvorsorge Bremen bietet seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem neuen Starkregen-Vorsorgeportal ab sofort die Möglichkeit, selbst bei der Klimafolgenanpassung aktiv zu werden. In dem Informationsportal bekommen Bremerinnen und Bremer Auskunft darüber, ob ihr Grundstück beim nächsten extremen Regen von Überschwemmung bedroht ist. Dafür können Eigentümerinnen und Eigentümer auf dem Portal eine kartenbasierte, grundstücksbezogene Detailauskunft beantragen. Auf dem Portal gibt es auch Tipps, wie sich das eigene Hab und Gut vor Starkregen schützen lässt. Darüber hinaus wird eine kostenlose Vor-Ort-Beratung angeboten. Berlin berichtet über Umweltgerechtigkeit in Stadtquartieren Berlin hat erstmals umfassende Daten zur Verteilung von Umweltbelastungen in den einzelnen Stadtquartieren vorgelegt. Durch die Daten können Aussagen zur Umweltqualität für vergleichsweise kleine Räume getroffen werden. Auf dieser Basis wurde eine Umweltgerechtkeitskonzeption erarbeitet und als „Basisbericht Umweltgerechtigkeit“ veröffentlicht. Er ist Grundlage für weitere Maßnahmen, um die Umweltbelastungen in der Stadt zu verringern. Die erhobenen Daten zeigen ebenfalls die herausragende Bedeutung von Stadtgrün für die Verbesserung der Umweltqualität. Mehr Wasser und Grün – Leipzig bezieht Öffentlichkeit ein Als wachsende Stadt will Leipzig seine blaue und grüne Infrastruktur sichern und deren Potenziale ausloten. Dafür gibt die Stadt ihren Bürgerinnen und Bürgern derzeit die Möglichkeit sich bei der Erarbeitung des Masterplan Grün einzubringen. Der Plan soll vor allem feststellen wo grün-blaue Infrastruktur besonders wichtig ist und wo möglicherweise gefährdet. Ziel ist die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt unter den Vorzeichen des Klimawandels. Die zurzeit laufende Online-Umfrage zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist erst der Auftakt zum längeren Prozess der Erarbeitung des Masterplans. HWK Schwaben untersucht Folgen des Klimawandels für Betriebe Die Handwerkskammer für Schwaben hat die Folgen des Klimawandels für regionale Betriebe analysiert. „Das bayerische Handwerk im Fokus des Klimawandels – Chancen, Risiken, Strategien“ hieß das Projekt, das sich anhand von sieben Fallstudien mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass die Folgen des Klimawandels für die Betriebe bereits Realität und Maßnahmen zur Anpassung erforderlich sind. Dabei zeigte sich auch die Innovationskraft der Betriebe. Im Rahmen des Projektes konnten für jeden Betrieb spezifische Maßnahmen zur Klimaanpassung erarbeitet werden, die auch anderen Unternehmen Anhaltspunkte bieten können. DWD: Neue Dürrevorhersagen für Deutschland und Klimabilanz 2018 Der Deutschen Wetterdienst (DWD) kann Landwirten jetzt bis zu sechs Wochen im Voraus die Bodenfeuchte vorhersagen und über Dürregefahren informieren. Möglich wird dies durch eine neue Langfristvorhersage. Damit sollen Landwirte ihre Ernteausfälle bei Dürreperioden zumindest verringern können. Die neue Langfristvorhersage stellte der DWD im Rahmen seiner Klima-Pressekonferenz 2019 vor und zog parallel Bilanz zum Wetter und Klima des vergangenen Jahres. Das Jahr 2018 stellte mit einer Jahresmitteltemperatur von 10,5 Grad Celsius in Deutschland einen neuen Rekord auf. Ebenfalls gab es einen erheblichen Sonnenscheinüberschuss. Ein neuer Index erleichtert die Bewirtschaftung von Flüssen Das Verbundprojekt „River Ecosystem Service Index (RESI)" hat ein Handbuch zur Bewirtschaftung von Flüssen veröffentlicht. Das von Forschenden des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) zusammen mit zehn Partnern neu entwickelte Verfahren soll Bauprojekte und andere Planungen innerhalb von Flusslandschaften erleichtern. Dafür bildet es die Umweltleistungen von Flusslandschaften ab und ermöglicht es, die Auswirkungen von Bau- und Bewirtschaftungsmaßnahmen fachübergreifend zusammenzufassen. Mit der neuen Methode können Maßnahmen so abgestimmt werden, dass sowohl Hochwasserschutz, Wasserqualität als auch der Naturschutz und der Tourismus profitieren. Positionspapier zu den Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintersport In einem Positionspapier hat das Expertenforum „Klima.Schnee.Sport“ den Forschungsstand zu potenziellen Auswirkungen des Klimawandels auf den Wintersport zusammengefasst. Mehr als 20 Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus 14 Forschungseinrichtungen bestätigen darin unter anderem den erwarteten Temperaturanstieg für den Alpenraum und die Mittelgebirge. Weiterhin geben sie Handlungsempfehlungen und zeigen Wissenslücken auf. Das Expertenforum ist sich einig, dass im Wintersport mehr Innovationen und Erweiterung der Angebote benötigt wird. Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“ ausgelobt Das Wuppertal Institut und die Zempelin-Stiftung im Stifterverband vergeben zum dritten Mal den Forschungspreis „Transformative Wissenschaft“. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Forscherinnen und Forscher einer Transformativen Wissenschaft, die mit ihrer Arbeit einen relevanten gesellschaftlichen Beitrag leisten. Ausschlaggebend für die Preisvergabe ist unter anderem, dass die Bewerberinnen und Bewerber gesellschaftliche Veränderungsprozesse beeinflusst haben sowie das die Qualität und der Innovationsgrad des transformativen Forschungsansatzes überzeugen. Bewerbungen sind noch bis 8. Mai möglich. Gewonnen hat 2018 das Reallabor "Quartier Zukunft - Labor Stadt" des Karlsruher Instituts für Technologie, das sich auch mit den Folgen des Klimawandels beschäftigt. Internationaler Kurs zu Klimawandel und Gesundheit Mit dem Kurs „Climate Change and Health: A Case for Transformation“ bietet die Teaching and Training Unit der Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin der Universität München (LMU) zusammen mit dem Center for International Health Studierenden eine Fortbildung an. Der fünftägige Kurs zum Thema Klimawandel und Gesundheit beinhaltet beispielsweise eine Einführung in den aktuellen internationalen Status der Gesundheitsfürsorge bei der Anpassung an den Klimawandel. Ebenso gibt die Fortbildung einen Überblick zu Anpassungskonzepten sowie zu Beispielen aus der Praxis. Eine Anmeldung ist noch bis zum 15. April möglich. Klimawandel und Wirtschaft Das Climate Service Center Germany (GERICS) hat auf seinem Internetportal Klimanavigator das Dossier zu Klimawandel und Wirtschaft aktualisiert. Bereits 2013 untersuchte das Verbundprojekt „Klimzug“ die Auswirkung des Klimawandels auf deutsche Unternehmen und stellte diese in dem Dossier dar. GERICS aktualisierte nun viele der Texte und ergänzte es um neue Beiträge. Die Themen reichen von der Rolle der Politik bis hin zu Chancen und Risiken für Unternehmen durch die Folgen des Klimawandels. Auch 3sat behandelt das Thema Klimawandel und Wirtschaft auf einer Themenseite. Studie: Wasservögel reagieren auf Klimawandel Eine aktuelle Gemeinschaftsstudie aus 21 europäischen Ländern hat gezeigt, wie Wasservögel auf die Auswirkungen des Klimawandels reagieren. Demnach verschieben sich die Überwinterungsgebiete der Vögel durch mildere Wintertemperaturen. Beispielsweise haben sich die Winterquartiere von Arten, die über die kalte Jahreszeit in tiefen Gewässern bleiben, in den vergangenen 24 Jahren um fünf Kilometer nach Nordosten verschoben. Arten die eher an Land überwintern reagieren langsamer. Die Vögel stellen sich der Studie zufolge sowohl auf kurz- als auch langfristige Klimaveränderungen ein. Forschungsprojekt zu Einfluss des Klimawandels auf die europäischen Wälder In dem interdisziplinären Forschungsprojekt „ForeSight“ wird ab diesem Jahr untersucht wie sehr die Wälder von den Folgen des Klimawandels betroffen sind. Federführend bei dem Projekt ist das Institut für Waldwachstum und Forstliche Informatik der TU Dresden, das die Untersuchungen zusammen mit der University of Stirling, der Durham University, mit Forest Research UK und der TU München durchführt. Da die genauen Ausmaße an Wachstumseinbußen und Absterben des Baumbestands durch langanhaltende Hitze in den Wäldern nicht gänzlich bekannt sind, will das Projekt Daten sammeln, um Vorhersagen und Monitoring zu verbessern. Climate-ADAPT: Plattform für Klimaanpassung in Europa aktualisiert Die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur haben ihre Internetplattform für Klimaanpassung „Climate-ADAPT“ erneuert. Im Rahmen der Aktualisierung wurde die Datenbank erweitert sowie neue Bereiche und Funktionen hinzugefügt, um die Handhabung als auch den Informationsgehalt zu verbessern. Die Erneuerung der Plattform schließt an die Ende 2018 von der EU-Kommission veröffentlichte Evaluation der europäischen Anpassungsstrategie an. Relaunch des EU-Kommunal-Kompass Eine umfassende Erneuerung hat auch das Informationsportal EU-Kommunal-Kompass erfahren. Auf der Internetseite können sich kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen sowie zivilgesellschaftliche Akteure und Nichtregierungsorganisationen über umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Fördermöglichkeiten aller Europäischer Struktur- und Interventionsfonds (ESI-Fonds) informieren. Der Relaunch umfasst eine Erweiterung der zur Verfügung gestellten Informationen, aktualisierte Richtlinien und Kontakte zu Ansprechpartnern. Hinzu kamen außerdem neue Beispiele aus der Praxis. UBA-Studie: Baumartenbestimmung per Satellit Das europäische Erdbeobachtungsprogramm Copernicus stellt seit 2015 kostenlos Satellitendaten in guter räumlicher, zeitlicher und spektraler Auflösung zur Verfügung. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie hat das UBA untersuchen lassen, welche Potenziale sich durch die neue Generation an Satellitensensoren im Hinblick auf eine bundesweite Klassifikation von Baumarten ergeben. Daraus ließen sich unter anderem ökologische Belastungsgrenzen ableiten. Außerdem ist die Baumartenzusammensetzung in Naturwaldreservaten ein Indikator der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Sachverständigenrat für Umweltfragen: Potenziale und Herausforderungen des Wohnungsneubaus Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) fordert in einer Stellungnahme die ökologische Ausrichtung des Wohnungsneubaus. Mit dem Titel „Wohnungsneubau langfristig denken – Für mehr Umweltschutz und Lebensqualität in den Städten“ wendet sich der SRU an Entscheider und Akteure, die sich mit der derzeitigen Wohnungssituation auseinandersetzen. Er empfiehlt der Bundesregierung unter anderem die Einführung von Flächenzertifikaten, die bedarfsorientiertes Bauen erleichtern sollen. Grundsätzlich spricht sich der SRU für den Erhalt von Grünflächen zur Klimaanpassung aus und rät zu Neubauten, die sich aufgrund von Veränderungen leicht modifizieren lassen. Was motiviert zur Klimaanpassung? Die Anpassung an den Klimawandel ist so vielfältig, wie die Folgen des Wandels selbst. Dies gilt auch für die Motivation, selbst Maßnahmen zu ergreifen. Eine Metadaten-Analyse der University von Leeds bietet nun einen Überblick darüber, welche Faktoren Menschen in ihrem Verhalten zu Anpassung motivieren. Dazu wertete die Universität 106 Studien aus 23 verschiedenen Ländern aus. Im Ergebnis stehen 13 unterschiedliche Faktoren, die zu Anpassung antreiben. Wie die Analyse zeigt, werden eigene Erfahrungen mit Klimafolgen als Motivation überschätzt, während Faktoren wie die Wahrnehmung der eigenen Möglichkeiten, etwas zu bewegen, unterschätzt werden. Steigendes Herzinfarktrisiko durch Hitze Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Helmholtz Zentrum München haben zusammen mit Kolleginnen und Kollegen weiterer Forschungseinrichtungen in einer Studie gezeigt, dass das Risiko, aufgrund hoher Außenlufttemperaturen einen Herzinfarkt zu erleiden, in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist. Die Forschenden bezogen in die Studie 27.000 Herzinfarkte zwischen 1987 und 2014 ein und analysierten diese zusammen mit den meteorologischen Daten des Infarkt-Tages sowie den Daten vorangegangener Tage. Der Vergleich der Zeiträume 1987 bis 2000 und 2000 bis 2014 zeigte einen Anstieg von hitzebedingten Infarkten im Laufe der Jahre. UNEP-Bericht zu unterschätzten Umweltproblemen In seinem Bericht „Frontiers 2018/19“ benennt das Umweltprogramm der Vereinten Nation (UNEP) fünf Umweltprobleme der Zukunft, die heute noch sehr wenig Beachtung finden. Dazu zählt unter anderem das Auftauen der Permafrostböden. Parallel geht der Bericht auch auf die internationale Klimaanpassung ein. Dabei wird zwischen echter Anpassungen, Fehlanpassungen und Scheinanpassung unterschieden. Unter den beiden letzteren Varianten fasst das UNEP vor allem Anpassungsmaßnahmen zusammen, die sich nur an kurzfristigen Bedarfen orientieren und langfristig der Widerstandsfähigkeit gegen Klimawandelfolgen schaden. Ebenso führen die UNEP in ihrem Bericht Beispiele unverhältnismäßiger Anpassung an den Klimawandel auf sowie solche, die diesen wiederum befeuern.

KomPass-Newsletter - Nr.: 29

Geehrte Leserinnen und Leser, im ersten KomPass-Newsletter 2014 stellen wir Ihnen auf Seite 3 den Klimastudienkatalog vor. Diese neue Datenbank ermög­licht seinen Nutzern, sich umfassend über die erwarteten Klimawirkungen in Deutschland zu informieren. Inhaltlich liefern wir Ihnen wie gewohnt umfangreiche und aktuelle­ Mitteilungen aus den Bereichen Klimawandel, Klimafolgen und Anpassung an Klimaänderungen. In der Regel werden Originaltexte im – ggf. übersetzten und gekürzten – Wortlaut abgedruckt. Das Umwelt­bundesamt möchte mit diesem Dienst das Wissen zu Klimafolgen und Anpassung in Deutschland verbreiten. Eine interessante Lektüre wünscht das KomPass-Team im Umweltbundesamt. INHALT 1_ KomPass - In eigener Sache 1.01_    KomPass veröffentlicht Handbuch zur Guten Praxis der Anpassung an den Klimawandel 1.02_    Neue Website zur Anpassung an den Klimawandel im Ostseeraum online 2_ Thema: Der Klimastudienkatalog 3_ Anpassungspolitik - Neues aus Bund und Ländern 3.01_    Rheinland-Pfalz: neuer Klimawandelbericht vorgestellt 3.02_    Baden-Württemberg fördert Anpassung an den Klimawandel 4_ Aus Forschung und Praxis REGIONAL 4.01_    Kiel: Klimabündnis unterstützt städtische Anpassungsstrategie 4.02_    RADOST: Neue Publikationen erschienen 4.03_    INKA-BB: Alley-Cropping als Anpassungsstrategie NATIONAL 4.04_    Stadtklima: Leitfaden für die Planung von Gründächern erschienen 4.05_    Klimawandel und Wintersport in Deutschland GLOBAL 4.06_    DACH-Region: Studie über Vermeidungs- und Anpassungsstrategien im Energiesektor 4.07_    Österreich: Aktuelle Ergebnisse aus dem Forschungsprogramm StartClim 4.08_    Dänemark: Gemeinden erarbeiten Aktionsplan zur Anpassung an den Klimawandel 4.09_    Österreich: Strategie zur Klimawandelanpassung in der Steiermark 4.10_    Bolonga: BLUE AP - Anpassungsplan für eine resiliente Stadt 5_ Veröffentlichungen DEUTSCHSPRACHIGE 5.01_    Methodenhandbuch für die regionale Klimafolgenbewertung in der räumlichen Planung 5.02_    Anpassung an den Klimawandel: Das formelle Instrumentarium der Stadt- und Regionalplanung 5.03_    Regionale Fragestellungen – regionale Lösungsansätze​​­ „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ (KlimaMORO) 5.04_    Planungsbezogene Empfehlungen zur Klimaanpassung auf Basis der Maßnahmen des Stadtklimalotsen ENGLISCHSPRACHIGE 5.05_    Klimawandel: Risiken und Anpassungsoptionen für die Energieindustrie 5.06_    Neuer Analyserahmen für eine wirkungsvolle Klimaschutzstrategie 5.07_    Zunahme von Versicherungsschäden durch Winterstürme 6_ Veranstaltungen/Termine Hier geht es zum KomPass-Newsletter

Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf

In der Gemeinde Stipshausen, Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, im Nationalparklandkreis Birkenfeld, beabsichtigt die ecoparc concepts UG (haftungsbeschränkt) die Umsetzung des „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“. Im Zentrum der überplanten Fläche befindet sich eine ehemalige Skipiste. Im Zuge der Klimaerwärmung und den damit verbundenen schneeärmeren Wintern war eine sinnvolle und wirtschaftlich tragbare Nutzung der Fläche für den Wintersport nicht mehr gegeben und wurde deshalb im Jahr 2010 eingestellt. Von Seiten der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde wurde aus diesem Grund nach einem geeigneten Konzept der „Konversion“ gesucht. Diese Entwicklungen in Verbindung mit der grundsätzlichen Eignung der Fläche, veranlassten die ecoparc concepts UG dazu gemeinsam mit der Ortsgemeinde Stipshausen ein Konzept zur langfristigen Umnutzung des ehemaligen Wintersportgebietes aufzustellen. Es soll ein familienfreundlicher Bikepark entstehen, der für Mountainbiker unterschiedlicher Erfahrungsstufen und Interessen geeignet ist und zusätzlich das Erlebnis in der Natur einem breiten Nutzerspektrum zugänglich macht. Der „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ soll nach Aussage in den Antragsunterlagen ein Leuchtturmprojekt für eine parallel in der Planung befindliche Bikeregion darstellen und sich in ein regionales bzw. überregionales Konzept einfügen. Das Vorhaben ist nordwestlich des Siedlungskörpers von Stipshausen, in der Umgebung des ehemaligen Wintersportgebietes geplant. Auf etwa 91 ha Gesamtfläche erstreckt sich das geplante Vorhaben über die ehemalige Skipiste, die westlich und östlich angrenzenden Waldflächen sowie eine bereits bestehende Parkplatzfläche im Süden des betroffenen Gebietes. Das Plangebiet selbst wird hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt. Eine Nutzung der Skipiste sowie der dafür vorgesehenen Infrastruktur (Liftanlage, Bewirtung, Parkflächen) besteht seit 2010 nicht mehr. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden ebenfalls forstwirtschaftlich genutzt. Im Süden führt die Kreisstraße 24 von Nordosten nach Südwesten durch das betroffene Gebiet aus Richtung Stipshausen kommend nach Hochscheid. Gemäß § 17 Abs. 8 Landesplanungsgesetz (LPlG) wird für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die den materiellen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.

Winter

Ein Lernangebot für Kinder. Natur im Winter Die Kältetricks der Pflanzen Auf Spurensuche Natürliche Weihnachten Weihnachtsbaum Winter im Gebirge Winterschlaf, Winterruhe, Winterstarre - für Kinder erklärt Wintersport Eiszeit - Fische, Frösche und Molche im Winter Stunde der Wintervögel Warmer Winter Wie wärmt das Winterfell? Ein Haustier zu Weihnachten?

Wintersport

Ein Lernangebot für Kinder. Skifahren und Naturschutz im Gebirge Ski fahren macht Spaß! Rodeln, Skifahren und Snowboarden machen im Hochgebirge besonders viel Spaß. Klar kann man das alles auch im Mittelgebirge tun, aber in den Bergen gibt es längere, steilere Hänge und mehr Schnee. Deshalb kommen jedes Jahr viele Menschen zum Wintersport in die Alpen. Aber: Die Alpen sind auch ein Lebensraum. Und dazu noch einer, der besonders empfindlich ist.

Bauleitplanung: Heidenheim an der Brenz

News | Heidenheim Gehe zum Navigationsbereich Gehe zum Inhalt Schließen Wonach suchen Sie? Suche Suchbegriff(e) Oft gesucht Termin online buchen Öffnungszeiten Geburtsurkunde beantragen Wohnsitz anmelden Personalausweis beantragen Meldebescheinigung Bewohnerparkausweis Veranstaltungskalender Hebesätze Freie Stellen Bürgerservice Formulare, Dienstleistungen, Lebenslagen und Behörden-Wegweiser. Dort finden Sie Infos zu unterschiedlichen Leistungen. Öffnungszeiten Hat das Bürgeramt geöffnet? Eine Übersicht der Öffnungszeiten verschiedener städtischer Einrichtungen gibt es hier. Karriere Wir bieten einen sicheren und zukunftsfähigen Arbeitsplatz. Ausbildung, Praktika und freie Stellen gibt es auf dieser Seite. Onlineshop Hier gibt es Tickets zu Veranstaltungen der Stadt und Souvenirs aus Heidenheim. Besuchen Sie unseren Onlineshop. Bürgerinfoportal Das Ratsinfo-System der Stadt Heidenheim. Tagesordnungspunkte und Beschlüsse der Gremien werden auf dieser Seite veröffentlicht. Bekanntmachungen An dieser zentralen Seite werden Öffentliche Bekanntmachungen rechtsgültig veröffentlicht. Ausschreibungen Auf dieser Seite finden Sie öffentliche und beabsichtigt beschränkte Ausschreibungen, sowie vergebene Aufträge. Schaden melden Nutzen Sie unser Schaden-Melde-Formular, um uns einen Schaden zu melden. Wir sind auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Startseite News News Newsletter Jetzt zum Newsletter anmelden und keine Stadtnews aus dem Rathaus verpassen. Anmelden Kategoriefilter Agenda 2030 Bauen Bauleitplanung Bibliothek Bildung Brenzpark Corona Digitalisierung Engagement Familie & Kinder Freizeit Kunst & Museen Musik & Konzerte Opernfestspiele Partnerstädte Rathaus Smart-City Sport Stadtführungen Stadtnews Theater & Kabarett Tourismus Ukraine Verkehr & Baustellen Veranstaltungen & Feste Wahlen Wirtschaft Mitteilungen zu "Bauleitplanung" Alle Mitteilungen der Rubrik anzeigen Meldung vom 07. Juni 2024 Bebauungsplan „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Bebauungsplan „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ in Heidenheim - Erneute Öffentliche Auslegung Kategorien Bauen Bauleitplanung Meldung vom 07. Juni 2024 Partielle Änderung Nr. 12 „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim. Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB Partielle Änderung Nr. 12 „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim Kategorien Bauen Bauleitplanung Kontakt Kommunikationsmanagement Grabenstraße 15 89522 Heidenheim an der Brenz OpenStreetMap E-Mail pressestelle@heidenheim.de Telefon (0 73 21) 3 27-10 31 Fax (0 73 21) 3 23-10 31 Newsletter Jetzt zum Newsletter anmelden und keine Stadtnews aus dem Rathaus verpassen. 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FC Heidenheim Fechtzentrum Heidenheim Baseball Heidenheimer Sportbund Sportangebote Sportstätten Mitternachtssport Sport für Kinder Sport für Ältere Wintersport Parcour Freizeitangebote Bäder Bikepark Brenzpark Golf-Club Hochstatt Grillstellen Kino Lalo-Center Radfahren Skate-Park Spielplätze Wildpark Eichert Sportehrungen Tourismus News

Bauleitplanung: Stetten am kalten Markt

Gemeinde Stetten am kalten Markt | Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren | Gemeinde Stetten am kalten Markt Seitenbereiche Hauptmenü Untermenü Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Produktionsstand Ausweise Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Bundestagwahl 2025 Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Stetten am kalten Markt Hauptmen� Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten im Detail Stetten in Zahlen Stetten für Kinder Stetten für Bildung Ver- und Entsorgung Ortsteile Stetten für Senioren Aktuelles Wichtige Adressen / Kontaktdaten Begegnungsstätten Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Wissenswertes Portrait Anfahrt Ortsrecht Partnerstädte Historie Ehrenbürger Gregor Hipp, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Eugenie Beil, Ehrenbürgerin Horst Lupfer, Bürgermeister a. D. - Ehrenbürger Pfarrer Lothar Wiest, Ehrenbürger Ortsplan Ortsplan Stadtplan.net Satellitenplan Gesundheit Ärzte & Apotheken Notruftafel Betreuungsrecht Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Rathaus Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Rathaus Aktuell Bürgermeister Mitarbeiter Bankverbindung Veranstaltungsräume Alemannenhalle Goreth Haus Rettungszentrum Alpenblickhalle und Bürgerhaus Glashütte Hohenzollernhalle Frohnstetten Grillplätze und mehr Rathaus Service Rathausvordrucke Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Ämter & Behörden Stichworte Geschenke zu jedem Anlass Produktionsstand Ausweise Mikrozensus Gemeinderat Mitglieder Gemeinderat - Aktuell Sitzungsprotokolle Wahlen Ergebnisse Europa- und Kommunalwahl Bundestagwahl 2025 Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Barrierefreiheit Navigationshilfe Impressum & Hinweis Impressum Nutzungsbedingungen Datenschutz Freizeit Tourist Information Kontakt Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Stellplätze Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Wandern Radtour Komoot-Touren Donaubergland Nordic Walking Wintersport Hallenbad Freizeitspass Badespass Spielplätze Grillplätze Gastronomie Übernachten Essen Cafes und Bars Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Verkehrsanbindung Gewerbegebiete Allgemein Bebauungspläne Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Volltextsuche Language Deutsch English Français Italiano Startseite Gemeinde Bauen & Wohnen Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Seiteninhalt Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Firmenerweiterung Braun / Musterhaus“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Planzeichnung Schriftlicher Teil Bestandsplan Habitatpotenzialanalyse Umweltbericht Liste der zu beteiligenden Behörden Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „In der Breite- Erweiterung und Ergänzung“ Öffentliche Bekanntmachung Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Öffentliche Bekanntmachung des laufenden Bebauungsplan Verfahrens „Kleines Eschle“ Öffentliche Bekanntmachung Begründung Schriftlicher Teil Vorentwurf Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Drucken Anfang Untermenü Gemeinde Bauen & Wohnen Anträge zur Baugenehmigung Informationen Bauamt Ausschreibungen Geplante Baumaßnahmen Flächennutzungsplan Bauplätze Bebauungspläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Rechtskräftige Bauleitpläne Bodenrichtwerte Freie Wohnungen Städtebauförderung Ortsmitte 2025 Stetten Stetten für Senioren Wissenswertes Ehrenbürger Ortsplan Gesundheit Kirchen Rathaus Verwaltung Veranstaltungsräume Rathaus Service Gemeinderat Wahlen Amtsblatt Forst & Jagd Mängelmeldung Suche & Barrierefreiheit Impressum & Hinweis Freizeit Tourist Information Spectaculum 2025 Bildungswerk Aktiv sein Freizeitspass Gastronomie Vereinsliste Veranstaltungskalender Bundeswehr Aktuelle Schießwarnungen Aktuelle Berichte und News Integriert & akzeptiert Bedeutung & Zukunft Einrichtungen Historie Wirtschaft Wirtschaft Aktuell Firmenliste Gewerbeflächen Gewerbegebiete Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer Kontakt Stetten am kalten Markt Gemeindeverwaltung | Schlosshof 1 | 72510 Stetten a. k. 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Bauleitplanung: Wallhausen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Wallhausen Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Zehentwiesen" in Hengstfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" in Wallhausen sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 23.10.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan "Untere Buchklinge III, 3. Änderung" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Textteil beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften istim folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Schriftteil: 6824-Schriftteil Inkrafttreten (PDF) Planteil: 6824-Planteil Inkrafttreten (PDF) 6824-Plan A3 Inkrafttreten (PDF) Projektaufruf 3 des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. 13. Januar 2025 – Projektanträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden. Hierzu gehören folgende 3 Handlungsfelder: HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE HF 2: Natur, Kultur, Genuss HF 3: Regionale Wirtschaft - Stichtag für die Einreichung der LEADER Anträge beim Regionalmanagement: Montag, den 17. Februar 2025- Voraussichtlicher Auswahltermin: Donnerstag, den 17. April 2025- Themenbereiche: alle drei Handlungsfelder des REK (s.o.) - Für die Module 3 Landschaftspflegerichtlinie (LPR), 4 Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) und 5 Private nicht-investive Vorhaben stehen Landesmittel unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung wie folgt zur Verfügung: Modul 3 (LPR): 10.000 Euro Landesmittel Modul 4 (IMF): 10.000 Euro Landesmittel Modul 5 (private nicht-investive Vorhaben): 22.500 Euro Landesmittel Hinzu kommen im Modul 4 und 5 EU-Mittel in entsprechendem Förderverhältnis Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 700.000 € Adresse für die Einreichung der Anträge: LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber Herrenhaus Buchenbach Langenburger Str. 10 74673 Mulfingen-Buchenbach Tel. Herr Thomas Schultes: 07938-66893-91 Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de Tel. Herr Benjamin Högele: 07938-66893-92 Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter www.leader-hohenlohe-tauber.eu/service-downloads/ eingesehen werden.Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar. Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen. Projektaufruf 3 (PDF) Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Markenweg" in Wallhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 11.12.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: während der Dauer der nachfolgenden Frist von 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-wallhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Wallhausen, 20.12.2024 Schriftteil: 6689-Schriftteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) Planentwurf: 6689-Planteil-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) 6689-Plan_A3-Aufstelllungs- und Auslegungsbeschluss (PDF) Schallimmissionsprognose: 6689-2022.06-Schallimmissionsprognose (PDF) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: 6689-2024.11.04-saP (PDF) Vorhaben- und Erschliessungsplan: 6689-2023.07.18-Vorhaben-_und_Erschliessungsplan (PDF) Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen und seinen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan "Grund, 3. Änderung" in Wallhausen sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Maßgebend sind Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen) und Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften vom 24.07.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan "Grund, 3. Änderung" sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Jeder kann den Bebauungsplan sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften einschließlich Begründung und Textteil beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich oder elektronisch beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Wallhausen, 21.11.2024 Schriftteil: 6816-Schriftteil - Inkrafttreten (PDF) Planentwurf: 6816-Planteil - Inkrafttreten (PDF) 6816-Plan A3 - Inkrafttreten (PDF) Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Zehentwiesen" in Hengstfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat Wallhausen hat am 20.11.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes "Zehentwiesen" in Hengstfeld einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen. Maßgebend sind der Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 20.11.2024, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im folgenden genordeten Kartenausschnitt dargestellt: Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil im Internet auf der Homepage der Gemeinde Wallhausen unter der Internetseite/Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen während der Dauer der nachfolgenden Frist von 02.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 veröffentlicht. Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die oben genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Gemeinde Wallhausen während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse info@gemeinde-wallhausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Bürgermeisteramt Wallhausen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Internetadresse www.gemeinde-wallhausen.de/aktuelles/bekanntmachungen eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg zugänglich. Wallhausen, 29.11.2024 Schriftteil: 6743-Schriftteil - Auslegung (PDF) Planentwurf: 6743-Planteil - Auslegung (PDF) 6743-Plan A3 - Auslegung (PDF) Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplans Wallhausen Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Wallhausen – Beteiligung der Öffentlichkeit Die Gemeinde Wallhausen ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die A 6 und die B 290 mit über 8.200 Kfz/24h verpflichten dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes untersucht die Gemeinde freiwillig auch die Lärmbelastung entlang der Landesstraße L 2247 Wallhausen, Hengstfeld, Schönbronn und Michelbach an der Lücke. Im Mai 2023 beauftragte die Gemeinde Wallhausen die Rapp AG mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 im qualifizierten Verfahren. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 18. September 2024 zugestimmt. Der Gemeinderat hat in den Sitzungen vom 18. September 2024 und 07. Oktober 2024 folgende Lärmminderungsmaßnahmen festgesetzt: 30 km/h ganztags aus Lärmschutzgründen: - entlang der B 290 zwischen südlicher und nördlicher Ortstafel - entlang der L 2247 Wallhausen zwischen Einmündung B 290 und Einmündung Heidweg 70 km/h ganztags aus verkehrlichen Gründen: - entlang der B 290 zwischen nördlicher Ortstafel und geltender Tempo 70-Beschränkung - entlang der L 2247 zwischen östlicher Ortstafel Wallhausen und geltender Tempo 70 Beschränkung westlich von Hengstfeld Anregung zur Umsetzung von flankierenden Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf in allen Bereichen, in denen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung (65/55 dB(A) tags/nachts) erreicht/überschritten werden Schutz der festgesetzten ruhigen Gebiete vor weiterer Verlärmung Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 im Rathaus der Gemeinde Wallhausen, Seestraße 2, öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.gemeinde-wallhausen.de eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 09.12.2024 schriftlich vorgebracht werden. Wallhausen, den 31. Oktober 2024 Gezeichnet Andreas Frickinger, Bürgermeister Planentwurf: LAP Wallhausen Planentwurf (PDF) Anlagen: LAP Wallhausen Anlagen (PDF) Sitemap Evangelische Jakobus Kirche im Ortsteil Schainbach Hinweisbox

Bauleitplanung: Waldstetten

Bauleitpläne und Bauanträge: Waldstetten Bauleitpläne und Bauanträge: Waldstetten Seitenbereiche Zum Kontakt Zur Inhaltsübersicht Zur Suche Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen. Verweigern Akzeptieren Mehr Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Barriere melden Cookie-Banner Navigation einblenden Funktionell uncheckedGoogle Analytics Essentiell checkedOnline-Formulare Funktionell Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern. Google Analyticsunchecked Google Analytics Dies ist ein Webanalysedienst. 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Alle Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten auf dem interaktiven Geoinformationssystem des Landratsamtes Ostalbkreis Die ostalbmap ist ein interaktives Geoinformationssystem des Landratsamts Ostalbkreis, das Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung steht. Dieses bietet lagebezogene Informationen (Geodaten) auf der Grundlage von Karten und Luftbildern. Über die untenstehenden Links kommen Sie auf die jeweiligen Bebauungspläne der Gemeinde Waldstetten. Um die Lagepläne, Textteile, Begründungen und sonstigen Dokumente zu den einzelnen Bebauungsplänen direkt in ostalbmap aufzurufen, gehen Sie bitte wie folgt vor: Auf ostalbmap links neben dem Suchfenster die erweiterte Suche öffnen. Hier sodann unter Bauen und Planen „Bebauungspläne (INSPIRE)“ anklicken. Sodann die Gemeinde Waldstetten auswählen. Danach besteht die Möglichkeit, die Bebauungspläne für die Gesamtgemeinde oder die einzelnen Ortschaften anzeigen zu lassen. Sodann aus der entsprechenden Liste den Bebauungsplan auswählen, den Sie benötigen. Um die textlichen Teile anzeigen zu lassen, beim erscheinenden Fenster des jeweiligen Bebauungsplanes zu den „Dokumenten“ scrollen und entsprechend anzeigen lassen oder ausdrucken. Übersicht Gemeindegebiet Am Holunderweg Bei der Kirche Bettringer Strasse Breite Breite - 1. Änderung Breite - 2. Änderung Breite - 3. Änderung Breitestraße Breitestraße - 1. Änderung Breitestraße - 1. Erweitertung 1. Änderung Breitestraße - 1. Erweiterung Breitestraße - 2. Erweiterung Bronnforst Brühl Brühlwiesen Brühlwiesen / Buchenbühl IV Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 1. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 2. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 3. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - 4. Änderung Brühlwiesen / Buchenbühl IV - Erweiterung Buchenbühl I Buchenbühl I - 1. Änderung Buchenbühl I - 2. Änderung Buchenbühl II Buchenbühl III Buchenbühl III - 1. Änderung Dr. Hofele-Straße-West Ecke Gmünder Straße / Bettringer Straße Eichhölzlesweg Eichich Eichich - 1. Änderung Eichich - 2. Änderung Eichich - 3. Änderung Eichich II Fehläcker 1. BA Fehläcker 2. BA Freibad Gewann Au Galgenäcker Galgenäcker - 1. Änderung Galgenäcker - 2. Änderung Galgenäcker - 3. Änderung Gartenhausgebiet Geren / Eierberg Gartenhausgebiet Geren / Eierberg - 1. Änderung Gartenhausgebiet Tann Gartenhausgebiet Tann - 1. Änderung Gestöckich Gestöckich - 1. Änderung Gestöckich - 6. Änderung Grabenäcker Grabenäcker - Erweiterung Lachenäcker Lachenäcker - 1. Änderung Lauch Lauch - 1. Änderung Lauch - 2. Änderung Lauch - 3. Änderung Lauch II Nördlich des Schwarzhornwegs Nördl. des Schwarzhornwegs - 1. Änderung Rackerzeil I Rackerzeil I - Änderung Rackerzeil II Rackerzeil II - Änderung Rackerzeil III Rackerzeil III - Änderung Schlatthölzles Halden Schlatthölzles-Halden II Schlatthölzles-Halden II - 1. Änderung Sport- und Freizeitanlage Auf der Höhe Steinboss Storren Storren - 1. Änderung und 1. Erweiterung Storren - 2. Erweiterung (Mörikestraße) Storren - Bereich Gartenstraße / Bischof-Keppler-Straße Storren II und Langenbach Storren II und Langenbach - 1. Änderung der 2. Änderung Storren II und Langenbach - 1. Änderung Storren II und Langenbach - 2. Änderung Storren II und Langenbach - 3. Änderung Storren III Storren III - Änderung Strängenweg Strängenweg - 1. Änderung Straßdorfer Straße / Hardtstrasse Stuifen / Unterberg Stuifen / Unterberg - Änderung Tannhofweg Unterberg Unterberg - Änderung Vögelesrain - 1. Änderung Weilerstoffel Nord Westl. des Schwarzhornwegs II Westlich des Schwarzhornwegs Westlich des Schwarzhornwegs - Änderung Wittumhalde Wittumhalde - 1. Änderung und Erweiterung Wittumhalde - 2. Änderung und Erweiterung Wittumhalde - 3. Änderung Wolfsgasse Wolfsgasse - 1. Erweiterung Wolfsgasse - 2. Erweiterung Wolfsgasse - 3. Erweiterung Bauanträge jetzt direkt beim Landratsamt einreichen Bei der Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen hat sich seit 25. November 2023 eine wesentliche Änderung ergeben. Bisher mussten Bauanträge bei der Gemeinde eingereicht werden. Künftig sind alle Bauanträge und Bauvorlagen direkt bei der Kreisbaumeisterstelle des Landratsamtes Ostalbkreis, Oberbettringer Straße 166, 73525 Schwäbisch Gmünd, einzureichen. Dies gilt auch für Kenntnisgabeverfahren. Anträge können auch digital eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 besteht die Pflicht, Anträge und Bauvorlagen rein elektronisch einzureichen. Wir bitten, dies zu beachten. Bei konkreten Fragen zur Einreichung von Anträgen kann direkt mit der Kreisbaumeisterstelle unter Telefon (07171) 32-4214 oder E-Mail Kontakt aufgenommen werden. Die elektronische Einreichung von Bauanträgen und Bauvorlagen kann ebenfalls unter der E-Mail-Adresse erfolgen. 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