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Belastbarkeit von Gebirgsbaechen mit organischen Abfallstoffen und Abwaessern

Das Projekt "Belastbarkeit von Gebirgsbaechen mit organischen Abfallstoffen und Abwaessern" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Innsbruck, Institut für Hygiene.Die Zunahme der Erschliessung des Gebirges bis in hochalpine Zonen hat zu einem Umdenken in der natuerlichen Verarbeitung von Abfallstoffen und Abwaessern in diesen Hoehenlagen gefuehrt. Es soll hier aufgrund von einzelnen Schwerpunktuntersuchungen ein Modell der Belastbarkeit von alpinen Baechen aufgestellt werden. Vor allem auch im Hinblick auf die Niedrigwasserverhaeltnisse zum Zeitpunkt der hoechsten Belastung (Wintersportzentren).

Errichtung von Anlagen zur Herstellung und Verteilung von künstlichem Schnee in Verbindung mit der Reaktivierung des Höllwiesliftes, einschließlich wasserbaulichen Maßnahme am Ziegelbach

Die Oberstdorfer Bergbahn AG beantragt zur Erweiterung des Angebots im Skigebiet am Söllereck im Rahmen der Reaktivierung des Höllwiesliftes die Genehmigung für die Errichtung von Beschneiungsanlagen gem. Art. 35 Bayer. Wassergesetz (BayWG). Die Anlagen sollen der Beschneiung der Höllwiesabfahrten Nr. 5 und 6 sowie der Schleppspur des Höllwiesliftes dienen. Es soll insgesamt eine Fläche von 6,07 ha beschneit werden, welche sich auf die Höllwiesabfahrt Nr. 5 mit 2,26 ha, die Höllwiesabfahrt Nr. 6 mit 3,30 ha und die Schleppspur mit 0,51 ha aufteilt. Für die Beschneiung reicht das bereits vorhandene Wasserdargebots auf dem Reservoir des Speicherteiches Söllereck aus. Die ehemalige Trasse der Höllwiesbahn wird verkürzt. Im Zuge dieser Maßnahmen stehen in Umfeld der neuen Talstation wasserbauliche Maßnahmen am Ziegelbach gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) an, die der Genehmigung nach § 68 WHG bedürfen. Die Maßnahmen umfassen die Errichtung einer Furt (Pistenverbindung zur Talstation) und einer Bachverrohrung (Weg) und Konsolidierung des Ziegelbaches mit Wasserbausteinen im Bereich der Talstation. Der Ziegelbach ist als nicht ausgebauter Wildbach klassifiziert. Die Zufahrt zur Talstation soll über eine Verbindung mit einem vorhandenen Forstweg angeschlossen werden (Anlage gem. § 36 Abs. 1 WHG / Art. 20 BayWG, im 60 m-Bereich eines Gewässers). Anlagen unterliegen der Konzentrationsnorm der Beschneiungs- und wasserbaulichen Genehmigung.

Trailpark Bischofsmais mit Brücke über die Kreisstraße REG 5, bestehend aus fünf E-Bike Trails, sowie Parkplatz - Unterbreitenau, Gemeinde Bischofsmais/ Landkreis. Regen Vorhabensträger: Gemeinde Bischofsmais sowie Geißkopfbahn (GKB, Poschinger-Bray)

Erläuterung des Vorhabens Die Gemeinde Bischofsmais plant i.R.d. Gesamtprojekts „Trailpark Bischofsmais mit Brücke über die Kreisstraße REG 5 – Unterbreitenau, Gem. Bischofsmais/ Lkr. Regen“ am Geißkopf einen Trailpark im Anschluss an den dortigen Bikepark „MTB Zone“ bzw. das Skigebiet bestehend aus fünf E-Bike Trails sowie eine Fußgängerbrücke über die Kreisstraße REG 5. Parallel zum gemeindlichen Trailpark plant die Geißkopfbahn (GKB) im direkten Anschluss an die gemeindliche Brücke die Errichtung eines Parkplatzes östlich der REG 5. Das Parkplatz-Vorhaben wird in einzelne Bauabschnitte (BA) bzw. Ausbaustufen unterteilt und fungiert als wesentliches, kumulierendes Vorhaben zum Trailpark mit Trails und Brücke (siehe Kap. 2). Derzeit ist der Flächennutzungs- (FNP) und Landschaftsplan der Gemeinde Bischofsmais in der Fassung vom 26.04.2018 rechtskräftig. Parallel zu den Genehmigungsverfahren/Bauanträgen für den Trailpark erfolgt die 7. Flächennutzungsplanänderung unter Ausweisung eines „Sondergebietes Infrastruktur“ (Gemeinde Bischofsmais/ NRT 2022). Das Untersuchungsgebiet (UG) liegt in der Gemeinde Bischofsmais im Landkreis Regen im Regierungsbezirk Niederbayern und beschreibt die brücken-, trail- und parkplatznahen Flächen. Das großflächige Gebiet, sowohl in den Waldarealen östlich der Kreisstraße REG 5 als auch in den Wäldern westlich der Kreisstraße, zieht hinauf zum dortigen Höhenzug mit Geißkopf (1.097 m ü. NN), Einödriegel (1.121 m ü. NN) und Bocksruck (1.016 m ü. NN). Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für die einzelnen bzw. kumulierenden (Einzel-) Vorhaben gemäß Anlage 1 UVPG, Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ grundlegend eine standortbezogene Vorprüfung (UVP-VP) nach Nummer 17.2.3 „Rodung von Wald i.S.d. Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald“ durchzuführen. Bei der Feststellung der UVP-Pflicht sind nach den §§ 11 und 12 UVPG jedoch auch hinzutretende kumulierende Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist oder das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist, zu berücksichtigen. Kumulierende Vorhaben i.S.d. §§ 10 bis 12 UVPG liegen vor, wenn mehrere Vorhaben derselben Art von einem oder mehreren Vorhabenträgern durchgeführt werden und in einem engen Zusammenhang stehen. Ein enger Zusammenhang liegt vor, wenn sich der Einwirkungsbereich der Vorhaben überschneidet und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind. Technische und sonstige Anlagen müssen zusätzlich mit gemeinsamen betrieblichen oder baulichen Einrichtungen verbunden sein. Demnach ist neben den fünf Trails, der Brücke sowie dem Parkplatz auch der Neubau der Geißkopfbahn (GKB. Neubau einer kuppelbaren 6 - CLD Sesselbahn. 2019, Genehmigungsbescheid LRA Regen/ Az. 23-8504-207) kumulierend zu betrachtender Gegenstand vorliegender UVP-VP (LRA Regen 11.07.2024). Aufgrund dessen und der damit einhergehenden Rodungsgröße von 5,62 ha wird eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG anhand der Kriterien der Ziffern 1, 2 und 3 der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt. Des Weiteren liegen sowohl ein Großteil der Teilvorhaben des Trailparks (Gemeinde) als auch des Parkplatzes (GKB, Poschinger-Bray) v.a. innerhalb bzw. randlich des Landschaftsschutzgebiets gemäß § 26 BNatSchG „Bayerischer Wald“ und daneben randlich eines Wasserschutzgebietes nach § 51 WHG. Die allgemeine UVP-VP erfolgt in Anlehnung an das Formblatt „Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen (UVP-Vorprüfung)“, Anlage 1 zum IMS vom 25.08.2017 Gz.: IIB2/IIZ7-4382- 002/16.

Maßnahmen zur Stabilisierung der Holzkrainerwand (Stadelmannverbau) an der Walsergundpiste am Scheidtobelbach, Naherholungs- und Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand

Die Walsergundpiste quert den Scheidtobelbach und droht wegen Erosion ins Gewässer abzurutschen. Die Piste bzw. der Zufahrtsweg, ist die einzige Verbindung zur Zweiländer-, Möser- und Bierenwang-bahn. Dementsprechend wichtig, ist die Abfahrt für den Skibetrieb im Winter und als Zufahrt für die Bewirtschaftung des hinteren Fellhorngebietes. Um eine Rutschung und Setzung der sich am orographisch linken Grabenhang des Scheidtobelbaches befindlichen Holzkrainerwand (Sicherung Piste/Weg) zu vermeiden, und größeren Schaden für die darunterliegenden Schutzgebiete abzuwenden, muss der Hang dringend einer Konsolidierung unterzogen werden. Die Maßnahmen sind notwendig, da Gefahr in Verzug droht. Der Hang unterhalb der Holzkrainerwand, soll bachaufwärts mit 3 Steinrippen a 20 m Länge gesichert werden, um eine schadlose Wasserableitung (Hangwässer) zu gewährleisten. Zur Sicherung, wird dar-über ein Maccaferri-Gitter aufgebracht und fixiert, um weiteren Erosionen entgegenzuwirken. Ferner wird ein flächendeckender Bewuchs zur Bedeckung der offenen Flächen aufgebracht. Der Bereich des Scheidtobelbaches, in dem der Eingriff stattfindet, ist bereits seit vielen Jahren technisch verbaut. Die Maßnahme ist eine bauliche Ergänzung der bestehenden Verbauung.

Vergrößerung des Speicherteiches Almwiese auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 477, 487/3 und 488 der Gemarkung Annathal durch den Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut

Der Zweckverband Wintersportzentrum Mitterfirmiansreut-Philippsreut betreibt in Mitterfirmiansreut mehrere Seilbahnen und Liftanlagen. Um den künftigen Anforderungen eines modernen Ganzjahresbetriebes zu entsprechen, plant der Zweckverband Maßnahmen zur Aufwertung des Wintersportbetriebes. Ergänzend dazu wird ein attraktiver Sommerbetrieb angestrebt. Es ist beabsichtigt, die bestehende technische Beschneiungsanlage zu optimieren und den bestehenden Schneiteich zu vergrößern und zu einem Naherholungsraum umzubauen. Im Einzelnen sollen dabei folgende Maßnahmen durchgeführt werden: • Erweiterung des bestehenden Speichers Almwiese von derzeit 26.500 m³ auf 38.000 m³ Nutzinhalt. • Errichtung von touristischen Aufwertungsmaßnahmen im Bereich des Speicherteiches • Umbau des gesamten bestehenden Speicherteiches, insbesondere im Teilkronenbereich zur Schaffung eines kinderwagen- und rollstuhltauglichen Weges. Dabei sollen mit Ausnahme der Wegeanlagen alle Flächen begrünt werden. • Im direkten Teichumfeld sollen zusätzlich als ökologische Ausgleichsmaßnahmen zwei Feuchtbiotope (Amphibienlaichgewässer) errichtet werden. • Um künftig kälteres Wasser für die Beschneiung zur Verfügung zu stellen, ist die Erweiterung der bestehenden Vorpumpstation (inkl. Installation einer 4. Vordruckpumpe) sowie die Errichtung eines Kaltwasserbeckens mit darüber situierten Kühltürmen vorgesehen. • Installation einer 4. Pumpe innerhalb des bestehenden Pumpstationsgebäudes zur Erhöhung der Pumpleistung der Hauptpumpstation von 90 l/s auf 120 l/s.

Gewässerausbau - Errichtung eines Speicherteiches für die Beschneiungsanlage am Kessellift

Das bestehende Skigebiet am Kessellift wird privat betriebe und liegt auf einer Höhe von ca. 700 – 900 m ü. NN in den östlichen Chiemgauer Alpen. Es wird vor allem von Kindern bzw. Familien genutzt und ist mit drei kleineren Liften ausgestattet. Neben Skifahren werden auch Snowtubing und eine Naturrodelbahn angeboten. Seit 2008 besteht eine Beschneiungsanlage, die den Schneebedarf für eine Pistenfläche von 3,78 ha abdeckt. Das Wasser hierfür wurde bisher aus der gemeindlichen Trinkwasserleitung bezogen. Um unabhängig von der Trinkwasserversorgung zu werden, soll die Wasserbereitstellung künftig über einen Speicherteich erfolgen, der mit dem Überwasser einer nahegelegenen Quelle befüllt wird. Der Speicherteich besitzt eine Kubatur von rund 5.000 m³ und eine Wasserfläche von ca. 1.750 m². Er ist als Landschaftsteich konzipiert und wird mittels Abgrabungen in das umgebende Gelände eingebunden. Abgesehen von einer Wartungsphase nach Abschluss der Schneisaison soll der Teich ganzjährig gefüllt sein. Eine Entleerung des Teiches ist über eine Anbindung an den Schmelzbach möglich.

H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Provision of a prediction system allowing for management and optimization of snow in Alpine ski resorts (PROSNOW)

Das Projekt "H2020-EU.3.5. - Societal Challenges - Climate action, Environment, Resource Efficiency and Raw Materials - (H2020-EU.3.5. - Gesellschaftliche Herausforderungen - Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe), Provision of a prediction system allowing for management and optimization of snow in Alpine ski resorts (PROSNOW)" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Meteo-France.The PROSNOW project ambitions to build a demonstrator of a meteorological and climate prediction system from one week to several months ahead applied to snow management, specifically tailored to the needs of the ski industry using a co-design approach. This novel climate service holds significant potential to increase the resilience of socio-economic mountain stakeholders and supports their real-time climate change adaptation potential. PROSNOW will apply state-of-the-art knowledge relevant to the predictability of atmospheric and snow conditions, then develop products well beyond state-of-the-art operational tools. Improved anticipation capabilities at all time scales, spanning from 'weather forecast' (up to 5 days typically) to 'climate prediction' at the seasonal scale (up to several months), will be achieved through a seamless integration of weather and seasonal prediction products, together with snowpack models, in-situ and remotely-sensed observations and cutting-edge statistical tools in support of the decision making process. The project proposes an Alpine-wide system (France, Switzerland, Germany, Austria and Italy). It will associate research institutions for weather forecasts, climate predictions at the seasonal scale and snowpack modeling, a group of providers proposing high tech solutions for snow monitoring and management, and a relevant ensemble of eight representative resorts in the Alps. The added value of such services for ski resorts will be investigated and documented, making it possible to initiate a commercial exploitation of the service at the end of the project.

Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf

In der Gemeinde Stipshausen, Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, im Nationalparklandkreis Birkenfeld, beabsichtigt die ecoparc concepts UG (haftungsbeschränkt) die Umsetzung des „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“. Im Zentrum der überplanten Fläche befindet sich eine ehemalige Skipiste. Im Zuge der Klimaerwärmung und den damit verbundenen schneeärmeren Wintern war eine sinnvolle und wirtschaftlich tragbare Nutzung der Fläche für den Wintersport nicht mehr gegeben und wurde deshalb im Jahr 2010 eingestellt. Von Seiten der Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde wurde aus diesem Grund nach einem geeigneten Konzept der „Konversion“ gesucht. Diese Entwicklungen in Verbindung mit der grundsätzlichen Eignung der Fläche, veranlassten die ecoparc concepts UG dazu gemeinsam mit der Ortsgemeinde Stipshausen ein Konzept zur langfristigen Umnutzung des ehemaligen Wintersportgebietes aufzustellen. Es soll ein familienfreundlicher Bikepark entstehen, der für Mountainbiker unterschiedlicher Erfahrungsstufen und Interessen geeignet ist und zusätzlich das Erlebnis in der Natur einem breiten Nutzerspektrum zugänglich macht. Der „Bike- und Naturerlebnispark Idarkopf“ soll nach Aussage in den Antragsunterlagen ein Leuchtturmprojekt für eine parallel in der Planung befindliche Bikeregion darstellen und sich in ein regionales bzw. überregionales Konzept einfügen. Das Vorhaben ist nordwestlich des Siedlungskörpers von Stipshausen, in der Umgebung des ehemaligen Wintersportgebietes geplant. Auf etwa 91 ha Gesamtfläche erstreckt sich das geplante Vorhaben über die ehemalige Skipiste, die westlich und östlich angrenzenden Waldflächen sowie eine bereits bestehende Parkplatzfläche im Süden des betroffenen Gebietes. Das Plangebiet selbst wird hauptsächlich forstwirtschaftlich genutzt. Eine Nutzung der Skipiste sowie der dafür vorgesehenen Infrastruktur (Liftanlage, Bewirtung, Parkflächen) besteht seit 2010 nicht mehr. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden ebenfalls forstwirtschaftlich genutzt. Im Süden führt die Kreisstraße 24 von Nordosten nach Südwesten durch das betroffene Gebiet aus Richtung Stipshausen kommend nach Hochscheid. Gemäß § 17 Abs. 8 Landesplanungsgesetz (LPlG) wird für dieses Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, die den materiellen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht.

Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen, Küstenregionen, auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus)

Das Projekt "Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen- und Mittelgebirgsregionen, Küstenregionen, auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Fresh Thoughts Consulting GmbH.Aufgabenbeschreibung: Das Vorhaben soll einerseits zur Konsolidierung von für den Tourismus wichtigen klimabezogenen Daten dienen und andererseits aufarbeiten, welche Anpassungsnotwendigkeiten und -entwicklungen in der Branche deutschlandweit schon jetzt erkennbar sind und Handlungsempfehlungen daraus entwickeln. Diese Erkenntnisse sollen u.a. in den nächsten Monitoringbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der deutschen Anpassungsstrategie einfließen und gleichzeitig Hinweise geben, welche Projekte, Maßnahmen und Instrumente zukünftig im Bereich des Tourismus in Deutschland gefördert werden sollten. Diese sollen aus politischer, ökologischer und wirtschaftlicher Sicht diskutiert werden. Weiterhin soll der Frage nachgegangen werden, welche Umweltwirkungen insbesondere durch technische Anpassungsmaßnahmen entstehen und ob es umweltverträglichere Alternativen hierzu gibt. Neben der Analyse des touristischen Angebots soll auch die Nachfrageseite untersucht werden, um den Anpassungsdruck des Tourismus abzuschätzen, d.h. die Reaktionsschnelligkeit und Sensibilität der Reisenden in Bezug auf klimatische Veränderungen. Im Rahmen des Vorhabens wird wassergebundener Tourismus (Küsten-, Bade- und flussbegleitender Tourismus wie Rad- und Wassertourismus) sowie der Wintertourismus untersucht werden. Es sollen klimatische Daten (z.B. Schneehöhen, Regenmengen/Hochwasser aus Mess- und Projektionsdaten) mit wirtschaftlichen oder touristischen Daten (Arbeitsplätze, touristische Umsätze) verschnitten werden, so dass es besser möglich ist, Zusammenhänge zwischen klimatischen Entwicklungen und wirtschaftlichen oder touristischen Auswirkungen herzustellen. In einem zweiten Schritt soll aufgearbeitet werden, welche tourismusrelevanten Anpassungsmaßnahmen in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland zu beobachten sind und wie Synergieeffekte erschlossen werden können. Drittens sollen auch zukünftige Auswirkungen des Klimawandels und dadurch erforderliche strukturelle Anpassungen projektiert werden.

Notsystem Wasserentnahme aus Stillach für Beschneiung Skigebiet Fellhorn, Oberstdorf

Antagsteller/in: Fellhornbahn GmbH, Faistenoy 10, 87561 Obersdorf Bis ein tragfähiges Konzept für einen Wasserspeicher zur Bescheiung des Skigebietes am Fellhorn erarbeitet worden ist, bedarf es eines Notsystems über die Wintermonate, damit ausreichend Wasser für die Beschneiung zur Verfügung steht. Aufgrund der aktuell festgesetzten Winter-Restwassermenge (Berücksichtigung der EU-WRRL) kann es vorkommen, dass der Schlappoldbach zu wenig Wasser führt bzw. das Wasserdargebot für die Beschneiung nicht ausreicht. Zu diesem Zweck soll bei Bedarf in der Zeit vom 15.11. bis 28.02. Wasser aus der Stillach entnommen werden und über das Speichersystem der Wasserkraftanlage Warmatsgund der Beschneiungsanlage der Fellhornbahn GmbH zugeführt werden. Folgende Maßnahmen sind damit verbunden: die Wasserentnahme aus der Stillach, die Errichtung einer Pumpenanlage und das Aufstellen einer temporären Kühlanlage.

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