Bebauungsplan Erweiterung Kita Wirbelwind der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Bebauungsplan Erweiterung Kita Wirbelwind der Ortsgemeinde Hatzenbühl
Am 10. August 2017 legte die US-Behörde NOAA ihren 300 Seiten starken Klimabericht zum "State of the Climate 2016" vor. Der Report beschreibt den Zustand des Klimas weltweit. Die Treibhausgas-Konzentration stieg 2016 auf einen neuen Rekordwert von 402,9 ppm im Jahresdurchschnitt. Das ist ein Anstieg um 3,5 ppm gegenüber dem Vorjahr. 2016 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen vor 137 Jahren und übertrifft das bisherige Rekordjahr 2015. Den Anstieg beziffert die NOAA auf 0,45 bis 0,56 Grad Celsius im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010. Die Oberflächentemperatur der Ozeane stieg gegenüber dem Mittelwert von 1981 bis 2010 um 0,65 bis 0,74 Grad Celsius. Das sind 0,02 bis 0,05 Grad mehr, als noch im Jahr zuvor gemessen wurden. Die Meeresspiegel-Messungen zeigen einen neuen Höchststand. Der durchschnittliche Meeresspiegel lag 2016 um knapp 8,3 Zentimeter höher als 1993, als die Satellitenmessungen begannen. Die Ausdehnung des arktischen Meereises erreichte im letzten Jahr einen neuen Tiefstand. Im März, wenn das Meereis seine maximale Ausdehnung erreicht, wurde 2016 der niedrigste Wert seit Beginn der satellitengestützten Messungen vor 37 Jahren festgestellt. Was das Meereis-Minimum im September betrifft, ergaben die Messungen den zweitniedrigsten Wert. Nur 2007 erreichte die Ausdehnung einen noch geringeren Wert. Insgesamt 93 tropische Wirbelstürme wurden 2016 gezählt (und mit Namen versehen). Das sind deutlich mehr als die 82 Wirbelstürme im Durchschnitt der Jahre 1981 bis 2010. Laut NOAA-Bericht gab es in jedem Monat des Jahres 2016 auf mindestens zwölf Prozent der globalen Landfläche schwere Dürren. Auch das ist Rekord. Besonders betroffen: der Nordosten Brasiliens, Westbolivien, Peru und Westkanada. An dem Klimabericht haben 450 Wissenschaftler aus 60 Ländern mitgewirkt.
Bebauungspläne - Gemeinde Vörstetten Unsere Gemeinde Grußwort Aktuelles Amtsblatt Privatanzeigen zu verschenken... Wichtige Rufnummern Einwohnerstatistik Ortsplan Fairtrade-Town Geschichte Ausschreibung Früher Landwirtschaft Wasserversorgung Stromversorgung Vörstetter Bürgermeister Bürgerrecht Kleindenkmale Thiermondinger Mitgliedschaften Stellenausschreibungen Partnergemeinden Frankreich Partnerschaftsverein Kirchengemeinden Verkehrsanbindungen Rathaus & Politik Öffentliche Bekanntmachungen Ausschreibungen & Vergabe Öffentliche Vergabeverfahren Informationen über Beauftragungen Mitarbeiter Was mache ich wo? 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Eine Bedienungsanleitung können Sie im geografischen Datenportal WebGIS über die rechts oben stehenden Hilfe aufrufen. Bitte beachten Sie, dass der Internet Explorer im Kompatibilitätsmodus ausgeführt werden muss, damit das Projekt einwandfrei läuft. Der Mozilla Firefox-Browser kann ohne Probleme verwendet werden. Nutzungsbedingungen 1. Die Nutzung des WebGIS der Gemeinde Vörstetten ist ausschließlich für private Zwecke gestattet. 2. Die Nutzung für private Zwecke ist kostenlos. 3. Die Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet. 4. Alle Daten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Daten dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde Vörstetten reproduziert, vervielfältigt oder weiterverbreitet werden. 5. Auf alle im WebGIS enthaltenen Daten wird keine Gewährleistung übernommen. 6. Eine Haftung oder Garantie über die Verfügbarkeit oder die Nutzung des WebGIS kann nicht übernommen werden. 7. 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Mit den oben genannten Nutzungsbedingungen und Haftungserklärungen bin ich einverstanden, bitte BürgerGIS öffnen Bauleitplanung Inspire konform Die Interaktive Kreiskarte (Bürger-GIS) des Landratsamts Emmendingen wurde erneut weiterentwickelt Ab sofort steht die Anwendung Bauleitplanung Inspire konform zur Verfügung Bisher stellt das Landratsamt unter http://www.landkreis-emmendingen.de/Kreiskarte raumbezogene und verwaltungsspezifische Daten des Landkreises wie Flurstücke oder Angaben zu Windkraft, rechtskräftige Bebauungspläne, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen, Tourismus und viele andere Themen zur Verfügung. Ab sofort gibt es nun für die Bürgerinnen und Bürger mit der Rubrik Bauleitplanung Inspire konform einen weiteren Service. Damit können nach INSPIRE aufbereitete Bebauungspläne angezeigt und zusätzlich zu den Sachdaten georeferenzierte Rasterdaten und Textdokumente im einheitlichen Format abgerufen werden (nur in den fertiggestellten Gemeinden). Zukünftig können beispielsweise Architektinnen und Architekten auf der digitalen Karte direkt an für sie relevante Informationen gelangen, zum Beispiel zu den beim Bebauungsplan geltenden Bauvorschriften oder zu den überbaubaren Bereichen eines Grundstücks. INSPIRE ist die Abkürzung für Infrastructure for Spatial Information in Europe und ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission zur Schaffung einer europaweiten Geodateninfrastruktur. Bei der Anwendung Bauleitplanung Inspire konform wurden Bebauungspläne vom Landratsamt im Auftrag der Städte und Gemeinden im Landkreis gesammelt, regional zusammengeführt und qualitätsgesichert und zum Teil auch digitalisiert und nach dem deutschen Standard XPlanung transformiert. Hierbei werden die Geodienste der zentralen Service-Plattform von Komm.ONE genutzt. Die Geodienste ermöglichen europaweit eine verwaltungsübergreifende Kommunikation. Sie lassen sich standardisiert im Internet von Bürgern, Ingenieurbüros, Architekten und Behördenvertretern abrufen und weiterverarbeiten. Übersicht Bebauungsplan
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Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig | Flecken Nörten-Hardenberg Flecken Nörten-Hardenberg Kopfbereich Bürger-Service Online-Services Was erledige ich wo? 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Kita Nörten-Hardenberg Johanniter-Kita Elementum Kath. Kindergarten St. Josef Nörten-Hardenberg Tourismus & Freizeit Vereine und Verbände Veranstaltungen Hallenbad Unterkunftsverzeichnis Vermietungen Dorfgemeinschaftshäuser Fahrradboxen Grillplätze Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Bauhof Kläranlage Wasserversorgung Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Dorfentwicklung Öffentliche Fördermaßnahmen Private Fördermaßnahmen Veranstaltungsarchiv Standortinformationen Gewerbegebiete Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet Lütgenrode West" Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen" Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“ Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal" Flächennutzungspläne Klimaschutz Klima-Allianz Fördermittel EKM Fördermittel Nörten-Hardenberg Einspartipps Energiewendepartnerschaft Ernergiebericht Branchenverzeichnis Wohngebiete Ruhezonen Lärmaktionsplan Harzweserland KOMSIS Wohnraumversorgungskonzept Lebendige Zentren Wirtschaftsförderung Wirtschaftsgemeinschaft Bürger-Service Online-Services Servicekonto Anmeldung Aktuell Ukrainehilfe Servicezeiten des Rathauses Was erledige ich wo? 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Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5 „Neustadt 4/6“, OT Wolbrechtshausen und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 9 „Photovoltaikanlagen-Sondergebiet Parensen und Nörten-Hardenberg“, OT Parensen und Nörten-Hardenberg Bauleitplanung des Zweckverbandes „AREA 3 - Ost“, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“, OT Angerstein - 1. Änderung Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sport- und Freizeitgelände“, OT Nörten-Hardenberg - 3. Änderung und Berichtigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 14 „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Angerstein – 2. Änderung und Neuaufstellung B-Plan Nr. 14 A „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 7 „An der Espolde“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 9 „Kiefernweg“, OT Angerstein - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Neustadt", OT Wolbrechtshausen - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen", OT Parensen Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal", OT Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 5 „Zwischen den Wegen“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 2 "Vetternweg", OT Nörten-Hardenberg - 4. Änderung zurück Zurück Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Gewerbegebiete Wohngebiete Wohnraumversorgungskonzept Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Flächennutzungspläne Lärmaktionsplan Lebendige Zentren Dorfentwicklung Klimaschutz Harzweserland Wirtschaftsförderung Standortinformationen Branchenverzeichnis KOMSIS Wirtschaftsgemeinschaft Flecken Nörten-Hardenberg Burgstr. 2 37176 Nörten-Hardenberg Telefon: (05503) 808-0 Telefax: (05503) 808-188 info@noerten-hardenberg.de Servicezeiten Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Suche Suchen und finden... Kontakt Servicezeiten Ansprechpartner/innen Rats- und Bürgerinformation Bereitschaftsdienste Formulare Terminvergabe Online-Services
Bauleitpläne in der Samtgemeinde Sachsenhagen | Samtgemeinde Sachsenhagen Samtgemeinde Sachsenhagen ‹ Inhaltsbereich der Seite Sie sind hier: Bauen & Wirtschaft > Bauen & Wohnen > Flächennutzungsplan Bauleitpläne in der Samtgemeinde Sachsenhagen Bebauungspläne Die Samtgemeinde Sachsenhagen hat keine eigenen Bebauungspläne, diese werden von den Mitgliedsgemeinden Auhagen, Hagenburg, Sachsenhagen und Wölpinghausen selbst aufgestellt. zu den laufenden Bebauungsplanverfahren zu den abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren Sie können sich die Geltungsbereiche aller Bebauungspläne auf einer Karte darstellen lassen, dazu klicken Sie bitte auf folgende Verknüpfung: Darstellung der Geltungsbereiche aller Bebauungspläne Flächennutzungspläne Die Samtgemeinde Sachsenhagen erlässt mit dem Flächennutzungsplan einen vorbereitenden Bauleitplan, aus dem die Bebauungspläne der Mitgliedsgemeinden entwickelt werden. zu den laufenden Flächennutzungsplanänderungsverfahren zu abgeschossenen Flächennutzungsplanänderungen sonstige Pläne Darüber hinaus gibt es als weitere Kategorie noch die sonstigen Pläne. Dies können Gestaltungssatzungen oder sogenannte Innenbereichssatzungen oder Abrundungssatzungen sein. zu den sonstigen Plänen Zurück Zurück Seite drucken Bauen & Wirtschaft Bauen & Wohnen Flächennutzungsplan Änderungen im Verfahren rechtskräftige Änderungen Bebauungspläne sonstige Pläne Baugebiete Wirtschaft Zusätzliche Informationen ‹ › Weitere Informationen Einstellungen Kontrast Text vergrößern Text verkleinern Textgröße zurücksetzen Aktuelles Veranstaltungen Dienstleistungen Mängelmelder RIS Stadtplan Öffnungszeiten Öffnungszeiten Ohne vorherige Terminvereinbarung sind Besuche zu folgenden Zeiten möglich: Dienstag: 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr Darüber hinaus sind mit Terminvereinbarung Besuche zu folgenden Zeiten möglich: Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr Terminvereinbarung online oder telefonisch Rathaus Hagenburg: 05033/960-26 Rathaus Sachsenhagen: 05725/9410-0 Unsere Samtgemeinde Aktuelles Meldungen Bekanntmachungen Veranstaltungen Ausschreibungen / Vergaben Karriere Stellenausschreibungen Ausbildung Portrait Die Samtgemeinde Geschichte Zahlen / Daten Mitgliedsgemeinden Auhagen Verwaltung Geschichte hist. Ortsspaziergang Ratsinfo Bildergalerie Hagenburg Verwaltung amtliche Bekanntmachungen Geschichte histor. Ortsspaziergang Hagenburg Ratsinfo Entwicklung d. Ortskerns (ISEK) Bildergalerie Sachsenhagen Verwaltung Geschichte Seniorenbeirat hist. Ortsspaziergang Ratsinfo Bildergalerie Wölpinghausen Verwaltung Geschichte Ratsinfo Bildergalerie Notfallnummern Rathaus & Politik Verwaltung Orga-Struktur Kontaktpersonen Öffnungszeiten Gleichstellungsbeauftragte Ortsrecht Finanzen Grundsteuerreform 2025 Bürgerservice Lebenslagen Dienstleistungen Online-Terminvergabe Online-Services Mängelmelder Schiedswesen Kommunale Einrichtungen Rathäuser Büchereien Freiwillige Feuerwehr Baubetriebshof Friedhöfe Wahlen Kommunalwahlen Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen Kommunalpolitik Gremien Fraktionen Mandatsträger Sitzungskalender Familie & Soziales Kinderbetreuung & Bildung Schulen Kindertagesstätten Karte Kindergarten "Indianerdorf" Kindergarten "Zauberland" Kindergarten "Zwergenburg" Kindertagesstätte "KinderReich" Kindertagesstätte "Schatzinsel" Kindertagesstätte "Wirbelwind" Krippe "die Buntstifte" Krippe "Die Grashüpfer" DRK-Waldkindergarten Hagenburg Krippe St. Nicolai Kindertagespflege Ferienspass Ferienbetreuung Jugendarbeit Jugendpflege Jugendbusse Senioren Seniorenbeirat der Samtgemeinde Sachsenhagen Seniorenbeirat der Stadt Sachsenhagen Seniorenwegweiser Pflegeeinrichtungen Soziales & Gesundheit Anrufbus Sachsenhagen Gesundheitswesen Hilfsangebote Flüchtlingshilfe Bauen & Wirtschaft Bauen & Wohnen Flächennutzungsplan Änderungen im Verfahren rechtskräftige Änderungen Bebauungspläne B-Pläne im Verfahren rechtskräftige B-Pläne sonstige Pläne Baugebiete Wirtschaft Branchenbuch Gewerbeflächen Ver- und Entsorger Wirtschaftsförderung Tourismus & Freizeit Tourismus Unterkünfte Sehenswürdigkeiten Gastronomie Tourismusverbände Freizeit Veranstaltungen Wandern und Radfahren Freizeitaktivitäten Spielplätze Sportstätten Vereine Vereine Pflegebereich Vereine Kartenanwendung
Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig | Flecken Nörten-Hardenberg Flecken Nörten-Hardenberg Kopfbereich Bürger-Service Online-Services Was erledige ich wo? Bekanntmachungen RSS-Feed Ortsrecht Formulare Servicekonto Anmeldung Bankverbindungen Ausschreibungen Beabsichtigte öffentliche Ausschreibungen Ex-Post-Transparenz Schiedsamt Aktuell Ukrainehilfe Bereitschaftsdienste Mobilität Bürger fahren Bürger Mitfahrerbänke E-Mobilität Mobilitätskonzept Standesamt/Heiraten Servicezeiten des Rathauses Fundsachen Stellenausschreibungen Katastrophenschutz N-A-P: Notfall-Anlauf-Punkte Informationen des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Verwaltung & Politik Ansprechpartner/innen Gemeindefeuerwehr Hinweise zur Elektronischen Kommunikation Ämter und Aussenstellen Kinder- und Jugendfeuerwehr RSS-Feed Rats- und Bürgerinformation Ortschaften Gleichstellungsbeauftragte Wahlen Bundestagswahl am 23.02.2025 - Informationen zur Briefwahl Wahlergebnisse Familie & Soziales Jugendpflege Partnerstadt Bondoufle Johann-Wolf-Schule Tagesmütter KGS Moringen Ortsheimatpflege Angerstein Kindertagesstätten Kita-Portal Kita "Spatzennest" Angerstein Integrativer Kindergarten Wirbelwind Bishausen Ev. Kita Nörten-Hardenberg Johanniter-Kita Elementum Kath. Kindergarten St. Josef Nörten-Hardenberg Tourismus & Freizeit Vereine und Verbände Veranstaltungen Hallenbad Unterkunftsverzeichnis Vermietungen Dorfgemeinschaftshäuser Fahrradboxen Grillplätze Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Bauhof Kläranlage Wasserversorgung Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Dorfentwicklung Öffentliche Fördermaßnahmen Private Fördermaßnahmen Veranstaltungsarchiv Standortinformationen Gewerbegebiete Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet Lütgenrode West" Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen" Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“ Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal" Flächennutzungspläne Klimaschutz Klima-Allianz Fördermittel EKM Fördermittel Nörten-Hardenberg Einspartipps Energiewendepartnerschaft Ernergiebericht Branchenverzeichnis Wohngebiete Ruhezonen Lärmaktionsplan Harzweserland KOMSIS Wohnraumversorgungskonzept Lebendige Zentren Wirtschaftsförderung Wirtschaftsgemeinschaft Bürger-Service Online-Services Servicekonto Anmeldung Aktuell Ukrainehilfe Servicezeiten des Rathauses Was erledige ich wo? Bankverbindungen Bereitschaftsdienste Fundsachen Bekanntmachungen RSS-Feed Ausschreibungen Beabsichtigte öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung: Malerarbeiten Submission 18.02.25 Öffentliche Ausschreibung: Metallbauarbeiten Submission 18.02.25 Öffentliche Ausschreibung: Bodenbelagsarbeiten (Linoleum) nach VOB 25.02.25 Öffentliche Ausschreibung: Fliesen- und Plattenbelagsarbeiten nach VOB 25.02.25 Ex-Post-Transparenz Mobilität Bürger fahren Bürger Mitfahrerbänke E-Mobilität Mobilitätskonzept Stellenausschreibungen Ortsrecht Schiedsamt Standesamt/Heiraten Katastrophenschutz N-A-P: Notfall-Anlauf-Punkte Informationen des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Formulare Verwaltung & Politik Ansprechpartner/innen Ämter und Aussenstellen Rats- und Bürgerinformation Gleichstellungsbeauftragte Gemeindefeuerwehr Kinder- und Jugendfeuerwehr Ortschaften Wahlen Bundestagswahl am 23.02.2025 - Informationen zur Briefwahl Wahlergebnisse Hinweise zur Elektronischen Kommunikation RSS-Feed Familie & Soziales Jugendpflege Johann-Wolf-Schule KGS Moringen Kindertagesstätten Kita-Portal Kita "Spatzennest" Angerstein Integrativer Kindergarten Wirbelwind Bishausen Ev. Kita Nörten-Hardenberg Johanniter-Kita Elementum Kath. Kindergarten St. Josef Nörten-Hardenberg Partnerstadt Bondoufle Tagesmütter Ortsheimatpflege Angerstein Tourismus & Freizeit Vereine und Verbände Hallenbad Unterkunftsverzeichnis Vermietungen Dorfgemeinschaftshäuser Fahrradboxen Grillplätze Veranstaltungen Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Bauhof Kläranlage Wasserversorgung Wasserwerk Nörten-Hardenberg Aktuelles Hausanschluss Installateur-Verzeichnis Vermietung von Standrohren Trinkwasser-Installation Wasserhärtegrad und Wasseranalyse Wasserbenutzungsgebühr Wasserrohrbruch Zwischenzähler Gewerbegebiete Bebauungsplan Nr. 4 "Gewerbegebiet Lütgenrode West" Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen" Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“ Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal" Wohngebiete Ruhezonen Wohnraumversorgungskonzept Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Flächennutzungspläne Lärmaktionsplan Lebendige Zentren Dorfentwicklung Öffentliche Fördermaßnahmen Private Fördermaßnahmen Veranstaltungsarchiv Klimaschutz Klima-Allianz Fördermittel EKM Fördermittel Nörten-Hardenberg Einspartipps Energiewendepartnerschaft Ernergiebericht Harzweserland Wirtschaftsförderung Standortinformationen Branchenverzeichnis KOMSIS Wirtschaftsgemeinschaft Suchen und finden... Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 5 „Neustadt 4/6“, OT Wolbrechtshausen und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 9 „Photovoltaikanlagen-Sondergebiet Parensen und Nörten-Hardenberg“, OT Parensen und Nörten-Hardenberg Bauleitplanung des Zweckverbandes „AREA 3 - Ost“, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 19 „Interkommunales Gewerbegebiet AREA 3 - Ost“, OT Angerstein - 1. Änderung Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sport- und Freizeitgelände“, OT Nörten-Hardenberg - 3. Änderung und Berichtigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 14 „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Angerstein – 2. Änderung und Neuaufstellung B-Plan Nr. 14 A „Interkommunales Gewerbegebiet Leinetal“, OT Bauleitplanung des Flecken Nörten-Hardenberg, Landkreis Northeim; Inkrafttreten Bebauungsplan Nr. 7 „An der Espolde“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 9 „Kiefernweg“, OT Angerstein - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 4 "Neustadt", OT Wolbrechtshausen - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Gewerbegebiet Parensen", OT Parensen Bebauungsplan Nr. 23 "Gewerbepark Leinetal", OT Nörten-Hardenberg Bebauungsplan Nr. 5 „Zwischen den Wegen“, OT Lütgenrode Bebauungsplan Nr. 2 "Vetternweg", OT Nörten-Hardenberg - 4. Änderung zurück Zurück Wirtschaft & Bauen Versorgungsbetriebe Gewerbegebiete Wohngebiete Wohnraumversorgungskonzept Bauleitpläne Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren Bauleitpläne - wirksam bzw. rechtskräftig Empfehlungen für eine nachhaltige Bauleitplanung Flächennutzungspläne Lärmaktionsplan Lebendige Zentren Dorfentwicklung Klimaschutz Harzweserland Wirtschaftsförderung Standortinformationen Branchenverzeichnis KOMSIS Wirtschaftsgemeinschaft Flecken Nörten-Hardenberg Burgstr. 2 37176 Nörten-Hardenberg Telefon: (05503) 808-0 Telefax: (05503) 808-188 info@noerten-hardenberg.de Servicezeiten Montag 08:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 15:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Kontakt Datenschutz Impressum Barrierefreiheit Suche Suchen und finden... Kontakt Servicezeiten Ansprechpartner/innen Rats- und Bürgerinformation Bereitschaftsdienste Formulare Terminvergabe Online-Services
Seit 1990 erstellt das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), ein Gremium der Vereinten Nationen, welches die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Klimawandel bewertet, regelmäßig umfassende Sachstandsberichte über den aktuellen Forschungsstand von Klimaveränderungen, ihren Ursachen, ihren möglichen Auswirkungen und über die Möglichkeiten auf den Klimawandel zu reagieren. Mittlerweile wird deutlich, dass der menschengemachte Klimawandel nicht mehr länger nur ein Szenario für die Zukunft ist, sondern bereits begonnen hat. Auswirkungen des Klimawandels treten weltweit bereits heute ein und bestimmen nahezu täglich die Schlagzeilen. Mit einer Steigerung von Häufigkeit und Intensität ist in der Zukunft noch zu rechnen. Zu diesen Auswirkungen des Klimawandels gehören neben dem stetigen Anstieg der Durchschnittstemperaturen v. a. auch Starkwetterereignisse, wie z. B. Hitzewellen mit extrem hohen Temperaturen sowie Frostperioden mit Blitzeis und Schneestürmen, Hochwasser und Flutkatastrophen, Wirbelstürme und Sturmfluten. Diese Folgen sind seit einigen Jahren auch in NRW deutlich erkennbar und gehen mit Gefahren für die menschliche Gesundheit einher. Zu den wichtigsten gesundheitlichen Folgen, wie sie jährlich auch durch Lancet , eine der ältesten und renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften der Welt, berichtet werden, gehören. Auch das Robert Koch Institut stellt, bezogen auf Deutschland, regelmäßig Sachstandsberichte über die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels bereit: Hitzebedingte Beeinträchtigungen von Herz und Kreislauf, Hitzekrämpfe, Erschöpfung, Ohnmacht und der ggf. lebensbedrohliche Hitzschlag. Diese Folgen treten umso stärker auf, je höher gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit ist , weil der menschliche Körper die Hitze dann immer schlechter kompensieren kann. Besonders betroffen sind vor allem alte und vorerkrankte Menschen sowie sozial Benachteiligte, die in schlecht isolierten Wohnverhältnissen leben. In städtischen Ballungszentren können dabei, bedingt durch die Bebauungsstruktur regelrechte Hitzeinseln entstehen. Die Gesundheitsrisiken, die mit anderen Extremwetterereignissen verbunden sind, haben sowohl direkte als auch indirekte Folgen für die menschliche Gesundheit. Zu den direkten Gesundheitsgefahren gehören v. a. gehäuft auftretende unfallbedingte Verletzungen, indirekte werden durch witterungsbedingte Zerstörungen von Infrastruktur v. a. des Gesundheitswesens bedingt und treten oft erst verzögert auf. Für die Mitgliedsstatten der EU berichtet die WHO von im Zuge von Überschwemmungen zwischen 1997 und 2017 vermehrt aufgetretenen Verletzungen durch mit dem Wasserstrom mitgerissene Gegenstände, von gehäuften Infektionskrankheiten und von seelischen Folgen sowie von Tod durch Ertrinken, Herzinfarkte, Stromschläge, Vergiftungen und Brände. Ähnlich verhält es sich auch mit den Folgen von Wirbelstürmen oder extremen Kälteeinbrüchen . Auch der kontinuierliche Anstieg der Durchschnittstemperaturen zieht gesundheitsrelevante Folgen nach sich. Lange niederschlagsarme Phasen können zu Dürreperioden führen, mit Folgen für die Nahrungsmittelproduktion und die Trinkwasserversorgung, mit Verschlechterungen der Luftqualität , verstärkter Exposition gegenüber UV-Einstrahlung , mit einer Erhöhung der Gefahr von Waldbränden und mit Folgen für die kritische Infrastruktur z. B. durch Mangel an Kühlwasser für Reaktoren . Außerdem kommt es zu Veränderungen von Flora und Fauna, mit Folgen für Allergiehäufigkeiten aber auch für die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, die sowohl durch die Vermehrung von Keimen in Wasser und Lebensmitteln , als auch durch sogenannte Vektoren , wie Zecken oder Mücken bedingt sein kann Zunehmend wird auch die Bedeutung des Klimawandels für die psychische Gesundheit erkannt. Diese Folgen zeigen sich sowohl in Form von Traumatisierungen bei den Betroffenen Extremwetterereignissen, als auch in einer allgemeinen Besorgnis in der Bevölkerung. Neben Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele, stehen Politik und Verwaltung auch der Herausforderung gegenüber, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen der bereits eingetretenen oder zwangsläufig zu erwartenden Klimaveränderungen zu schützen. Das Land Nordrhein-Westfalen versucht daher mit Anpassungsmaßnahmen diese gesundheitlichen Folgen des Klimawandels abzumildern. Als erstes Bundesland hat NRW daher ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) verabschiedet. Bei der Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Klimaanpassung spielen das LANUV und das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) eine wichtige Rolle.
© Sentinel-1-Aufnahme des Naturparks Kellerwald-Edersee in Hessen; ESA Copernicus © Sentinel-2-Echtfarbendarstellung Frankfurt a.M.; ESA Copernicus © Sentinel-2-Falschfarbendarstellung Frankfurt a.M.; ESA Copernicus © Sentinel-2-Echtfarbendarstellung mit in hellblau hervorgehobenen Schnee- und Wasserflächen in Hessen; ESA Copernicus © Sentinel-1-Aufnahme von Wiesbaden in Hessen; ESA Copernicus Aus der Ferne kann man manches besser erkennen: Riesige Wirbelstürme, die sich in den Tropen zusammenbrauen, das Ausmaß der Regenwaldabholzung im Amazonas oder das Wachstum von Megastädten. Der Einfluss des Menschen auf unseren Planeten wird aus dem All besonders deutlich. Mit beeindruckenden Bildern hat die Fernerkundung zu einem globalen Bewusstsein für Nachhaltigkeit beigetragen. Auch für regionale Fragestellungen ist die Fernerkundung heute zu einem wichtigen Werkzeug geworden – so auch für uns in Hessen. Fernerkundung bedeutet, dass Informationen kontaktfrei erfasst werden. Mit der Fernerkundung messen wir die Eigenschaften von Objekten aus der Ferne mit unterschiedlichen Sensoren. Diese können auf Satelliten, Flugzeugen oder Drohnen befestigt sein. Historisch hat man zunächst Bilder aus der Luft – aus Ballons und Zeppelinen oder sogar mit Tauben - aufgenommen und interpretiert. Heute kennt man Luftbilder als Hintergrundkarten in Google Maps oder OpenStreetMap. Und in der Meteorologie wird schon seit den 1960er Jahren mit Satellitendaten gearbeitet. Als Querschnittstechnologie kann die Fernerkundung Fachthemen des HLNUG unterstützen. Wir analysieren, welche Informationen aus Fernerkundungsdaten abgeleitet werden können: Verschiedene Satelliten umkreisen die Erde, ihre Sensoren scannen regelmäßig die Erdoberfläche und deren Veränderungen im Laufe der Zeit. Viele Daten sind frei verfügbar und ermöglichen einen kostengünstigen Einsatz. Dazu trägt auch das Copernicus-Programm der Europäischen Union und der Europäischen Raumfahrtagentur ESA bei. Im Fokus von Copernicus steht die Flotte der Sentinel-Satelliten („Sentinel“ heißt Wächter), jeder Satellit hat dabei seine eigene Mission: Sentinel-1 überwacht zum Beispiel Bodenbewegungen oder macht Überflutungen besonders deutlich. Mit Sentinel-2 lässt sich Vegetation sehr gut erkennen und so lassen sich zum Beispiel die Auswirkungen von Dürren kartieren oder die Zusammensetzung von Biotopen . Die Fernerkundung liefert Informationen über den Zustand der Atmosphäre, der bebauten Infrastruktur, der Fließgewässer und Seen , des Bodens, der Wälder und anderer Ökosysteme, aber auch über die Schneebedeckung. Durch die großen Datenmengen (Big Data) ergeben sich auch technische Herausforderungen: Beispielsweise müssen Konzepte entwickelt werden, wie und wo die großen Mengen an Daten gespeichert werden und wie sie effizient ausgewertet werden können, um neue Informationen zu extrahieren. Dabei helfen uns auch Methoden des Maschinellen Lernen und der Künstlichen Intelligenz, die in die bestehenden IT-Infrastruktur der GIS-Zentrale eingebunden werden. Unsere Augen sehen Strahlung, die von der Sonne ausgesendet und an Objekten reflektiert wird. Vegetation reflektiert zum Beispiel viel grünes Licht, deshalb sehen wir gesunde Blätter in dieser Farbe, Weil wir blaues, grünes und rotes Licht sehen können, nennen wir es auch Sichtbare Strahlung oder Licht. Satelliten sind unsere Augen im All, denn auch sie zeichnen elektromagnetische Strahlung auf. Anders als unsere Augen „sehen“ Sensoren aber auch Strahlung mit anderen Wellenlängen und helfen uns dabei, Unsichtbares sichtbar zu machen. Ein Sensor zeichnet die Strahlung auf, die von den Objekten der Erdoberfläche (z.B. Bäume, Häuser oder Wasserflächen) zurückgesendet wird. Die so gewonnenen Daten werden anschließend in Informationen umgewandelt, mit denen wir Wissen erlangen und nachhaltig handeln können. Das elektromagnetische Spektrum steht im Mittelpunkt der Fernerkundung: Es erstreckt sich von Bereichen mit ganz kleinen Wellenlängen (Gamma- oder Röntgenstrahlen), über mittlere Wellenlängenbereiche wie das Sichtbare Licht hin zu den großen Wellenlängen wie Mikrowellen oder Radiowellen. Mit ihm können wir die Strahlung, mit der die Sensoren arbeiten, einteilen. Gesunde Vegetation ist grün, denn sie absorbiert rotes und blaues Licht – es wird zur Photosynthese benötigt - und nur grünes Licht wird reflektiert. In der Fernerkundung sind aber auch die Bereiche des elektromagnetischen Spektrums interessant, die das menschliche Auge nicht sehen kann, so wie beispielweise das Nahe Infrarot – und hier reflektiert Vegetation besonders stark. Die Fernerkundung macht sich zu Nutze, dass jedes Material auf der Erdoberfläche die elektromagnetische Strahlung anders reflektiert: Jede Oberfläche besitzt ihren ganz charakteristischen „Spektralen Fingerabdruck“. Boden, Vegetation und Wasser haben im elektromagnetischen Spektrum verschiedene Eigenschaften, so dass sie sich voneinander trennen lassen. Jede Wellenlänge erlaubt uns, unterschiedliche Eigenschaften von Objekten zu erkennen. Für eine grobe Einteilung unterscheidet man in der Fernerkundung drei Bereiche des elektromagnetischen Spektrums: optisch, thermal und RADAR. Die optische Fernerkundung umfasst den Sichtbaren Bereich, das Nahe Infrrot und das Ferne Infrarot. Zu den optischen Satelliten gehören z.B. die beiden Sentinel-2-Satelliten des Copernicus-Programms der ESA. Die Sensoren auf Sentinel-2 scannen die Oberfläche der Erde in 13 Bereichen des elektromagnetischen Spektrums (spektrale Kanäle) und machen im Abstand von 5 Tagen Aufnahmen von Hessen. Die Erdoberfläche sieht man aber nur, wenn keine Wolken vorhanden sind. Für die Beobachtung der Landbedeckung ist Sentinel-2 besonders interessant: Die Sensoren sind wegen ihrer Kanäle im Nahen Infrarot besonders sensitiv für Vegetation. Mit ihnen kann man beispielsweise feststellen, ob die Vegetation unter Wassermangel leidet oder ob in einem See Algen wachsen. Auch wenn sich die Blätter im Herbst verfärben, verändert sich der spektrale Fingerabdruck. Satellitendaten haben den Vorteil, dass man zu vielen Zeitpunkten große Flächen erfassen kann. Man kann aus der Vogelperspektive Strukturen erkennen und unterscheiden. Stellt man das Bild in Falschfarben dar, also nimmt man einen Spektralkanal dazu, den unsere Augen nicht sehen können, dann kann man für Vegetation noch besser Vitalitätsunterschiede erkennen. Sentinel-2 umkreist die Erde bereits seit dem Jahr 2015. Dadurch können wir uns auch ansehen, wie sich Gebiete in Hessen über die Zeit verändern. Im Gegensatz zu den optischen Sensoren, die nur Strahlung empfangen, senden RADAR-Systeme die Strahlung selbst aus. Sie empfangen dann diese Signale als Energiepulse, die je nach Oberfläche unterschiedlich stark ausfallen. Ein RADAR-Bild sieht ganz anders aus als ein optisches Bild und ist schwerer zu interpretieren, weil es nicht dem entspricht, was wir mit dem Auge sehen können. Der große Vorteil aber ist, dass RADAR unabhängig von der Wolkendecke ist und zu jeder Tages- und Nachtzeit Informationen über die Erdoberfläche aufzeichnen kann. Die Aufbereitung bedarf aber viel Übung und bringt einen hohen Aufwand in der Prozessierung der Daten mit sich. Anwendungen von RADAR sind zum Beispiel die Erfassung von Bodenbewegung oder die Erkennung von Wasserflächen und damit auch Hochwasser. Die thermale Fernerkundung erlaubt das Messen von Temperaturen von Objekten. Das ist zum Beispiel spannend, weil man innerhalb einer Stadt im Sommer wärmere und kühlere Plätze identifizieren kann. Hier wird nicht die Temperatur der Luft gemessen, sondern die der Objekte. Diese ist oft sehr viel wärmer als die Luft. Dr. Carina Kübert-Flock Tel.: 0611 6939-472 Die Kompetenzstelle Fernerkundung ist zentraler Ansprechpartner zum Thema Fernerkundung. Eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung aller Fachabteilungen und der Informationstechnologie testet und analysiert geeignete Daten und identifiziert Anwendungsmöglichkeiten. Sie übernimmt unter anderem die Koordination und Betreuung von Projekten, sowohl in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden als auch im Austausch mit anderen Landesumweltämtern und Bundesbehörden. Satellitenfernerkundung in Hessen - Mit Hitzekarten Hessens Hot-Spots erkennen
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