API src

Found 970 results.

Related terms

Die Rolle von NO in der Signaltransduktion bei pflanzlichen Abwehrreaktionen

Pflanzen verfügen über vielfältige Mechanismen zum Schutz vor Pathogenbefall oder Umweltstress. Dabei weisen pflanzliche Abwehrsysteme Ähnlichkeiten zum angeborenen Immunsytem von Säugern auf, bei dem Stickoxid (NO) eine Schlüsselrolle spielt. Auch in Pflanzen finden sich wichtige Komponenten der durch NO induzierten Signalübertragung. NO aktiviert Abwehrgene und ist beteiligt an programmiertem Zelltod und an der Abwehr von Pathogenen. Das vorgeschlagene Projekt hat zum Ziel, die Signalübertragung durch NO in Tabak und Arabidopsis zu erforschen und die Rolle von NO bei der Abwehr von Pathogenen zu klären. (1) Ein Schwerpunkt soll in der Aufklärung der Signalübertragung durch NO und der Aktivierung von Abwehrgenen liegen. Es soll geklärt werden, ob NO als mobiles Signal dient, und ob andere Signalmoleküle (z.B. Salicylsäure) in die NO-Signalübertragung integriert sind. (2) Um die Bedeutung von NO für die Regulation von Abwehrmechanismen zu klären, sollen Expressionsprofil und Expressionsdynamik von NO-induzierten Genen durch DNA-ChipTechnologie analysiert werden. Diese neuartige Technik wird auch Aufschluss über eine etwaige Vernetzung der NO-Signalübertragung mit pflanzlichen Hormonsystemen liefern. Die Erforschung der Signalübertragung durch NO in Pflanzen kann unser Verständnis von Resistenzmechanismen vertiefen und zur Entwicklung pathogen-resistenter Pflanzen beitragen.

Bodenpolitik der oeffentlichen Hand

Vorrangige Aufgabe der Bodenpolitik aus wohnungspolitischer und stadtentwicklungspolitischer Sicht ist die Erhoehung des marktfaehigen Baulandangebotes, verbunden mit eine behutsamen Umgang mit Grund und Boden, sowie Sicherstellung einer zuegigen baulichen Nutzung. Des weiteren wird insbesondere auf die Bodenvorratspolitik die Aufgabe zukommen, zur Sicherung von Freiflaechen im Innen- und Aussenbereich beizutragen. Im Vordergrund der Fragestellungen stehen der Einsatz der Boden- und Baulandpolitik unter stadtentwicklungspolitischen Gesichtspunkten als Instrument zur Steuerung der Planung und Erleichterung der Planrealisierung, zur Bodenbevorratung, um im Bedarfsfall Grundstuecke unmittelbar oder im Austausch bereitstellen zu koenne, zur preisguenstigen Bereitstellung von Bauland und - wenn auch zeitlich befristet - Beeinflussung des Bodenmarktes und zur Sicherung von Gruen- und Freiflaechen durch vorsorglichen Ankauf oder Tausch mit anderweitigem Grundbesitz. Die laufenden Forschungen zur Bodenpolitik der oeffentlichen Hand und zu privatrechtlichen Verfahren der Grundstuecksbeschaffung und -bereitstellung sind auf qualitative und quantitative Analysen der Wirkungen des bodenpolitischen Instrumentariums ausgerichtet, mit empirischer Begleitforschung anhand ausgewaehlter Beispiele. Es geht darum, in Staedten und Gemeinden den zweckmaessigen Einsatz des kommunalen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung sowie Bodenordnung darzustellen und den jeweiligen kommunalen und regionale Rahmenbedingungen angepasste Strategien der Bodenpolitik zu entwickeln. Empirische Untersuchung auf der Grundlage von Akten-, Dokumenten- ...

Multi Element- und Isotopenanalyse geochemischer/klimatologischer Archive

Die zeitliche und räumliche Rekonstruktion der Intensitätsschwankungen der Klimaphänomene mit Fernwirkung wie die El Nino/La Nina-Ereignisse, der Nordatlantischen Oszillation und des Monsun-Phänomens, die einen nachhaltigen Einfluss auf das globale Klima/Wettergeschehen haben, sind von großem sozio-ökonomischen Interesse. Jedoch sind die Intensitätsschwankungen bisher weder zeitlich noch räumlich ausreichend erfasst, um eindeutige Aussagen über die Bedeutung dieser Phänomene für die Vergangenheit und die Zukunft des globalen Klimageschehens zu machen. Die Ursache ist u.a. darin zu suchen, dass die notwendigen 'Proxie-Daten' zur zeitlichen und räumlichen Charakterisierung dieser Phänomene weder simultan noch in ausreichender zeitlicher und räumlicher Dichte aufgenommen werden konnten. Die neueren instrumentell-analytischen Fortschritte in der Massenspektrometrie durch die Kombination von Thermionenmassenspektrometrie (TIMS) mit der ICPMS-Technik erlaubt nun die simultane und präzise Messung von Element- und Isotopenverhältnissen bei hohem Probendurchsatz. Hinzu kommt, dass jetzt Element- und Isotopenverhältnisse gemessen werden können, die sich bisher nur mit hohem analytischem Aufwand oder gar nicht haben bestimmen lassen. Mit Hilfe dieser neuen Technik wollen wir räumlich hochaufgelöste Zeitreihen simultan gemessener 'Proxies' für den westlichen und östlichen Indischen Ozean aufnehmen, um die Perioden und Intensitätsschwankungen der großen klimatischen Phänomene mit Fernwirkung zu studieren und zu vergleichen.

Der Einfluss von Tauniederschlag auf den Wasser- und Nährstoffhaushalt der Vegetation von Stipa tenacissima dominierten Hängen unterschiedlicher Exposition im semi-ariden Südosten Spaniens

In vielen Lebensräumen ist Wasser der bedeutendste limitierende Faktor für das Wachstum und die Verbreitung der Pflanzen. Neuere Arbeiten zeigen, dass auch Arten, die nicht über spezielle Blattorgane zur Aufnahme von Wasser verfügen, auf Tau mit einer Erhöhung des Wasserpotentials und der Photosynthese sowie mit gesteigertem Wurzelwachstum reagieren. Das Ziel des Projekts ist die Evaluierung des Einflusses und die Untersuchung der Wirkungsweise von Tau auf die Vegetation von Stipa tenacissima dominierten Hängen entlang eines Niederschlags-Tauniederschlags-Transekts in SO-Spanien. An S. tenacissima und an ausgewählten annuellen Arten wird der Einfluss von Tau auf den Wasserhaushalt, die Photosynthese und die Fähigkeit der Wurzeln zur Wasseraufnahme im Freiland und im Gewächshaus bestimmt. Seine Wirkungsweise, eventuelle Aufnahmewege, Verlagerungen im Boden sowie sein Einfluss auf die Nährstoffverfügbarkeit werden untersucht. Die Bestimmung der Taumenge und -häufigkeit, verbunden mit Mikroklimamessungen, ermöglicht eine Abschätzung des Beitrags von Tau zur Wasserbilanz der untersuchten Hänge. Das Projekt wird Fragen des Wasser- und Nährstoffhaushalts der Vegetation in ariden und semi-ariden Gebieten beantworten. Dies trägt zu einem besseren Verständnis der Ökologie und der Verbreitung der Pflanzen dieser Gebiete bei, welches für die zukünftige Bewirtschaftung und Rehabilitation von degradierten Flächen in diesen Ökosystemen wichtig ist.

Untersuchung des Einflusses vulkanischer Eruptionen auf stratosphärische Aerosole und den Strahlungsantrieb

Das Projekt VolARC ist eines von fünf Projekten des Antrags für die zweite Phase der DFG Forschungsgruppe VolImpact (FOR 2820), deren erste Phase im Frühjahr 2019 begann. VolARC befasst sich mit wichtigen und offenen Fragen vulkanischer Effekte auf stratosphärische Aerosole und deren Einfluss auf die Strahlungsbilanz des Erdsystems. Basierend auf den Arbeiten der laufenden Phase I sollen in Phase II folgende drei Themen bearbeitet werden:(1) Konsolidierung des Verständnisses der Entwicklung stratosphärischer Aerosolparameter nach Vulkanausbrüchen und Untersuchung der Gründe für die verbleibenden Unterschiede zwischen beobachteten und modellierten stratosphärischen Aerosolparametern (Aerosolextinktionsprofile, optische Tiefe und insbesondere die Teilchengrößenverteilung stratosphärischer Aerosols), sowie Behebung der Ursachen für die Unterschiede. Insbesondere die zeitliche Entwicklung der Aerosolgrößenverteilung soll besser verstanden werden. (2) Untersuchung des Einflusses von Modellauflösung und Transport auf die Entwicklung vulkanischer Aerosolwolken in der Stratosphäre. In Phase II wird ein “Seamless Simulation”-Ansatz verwendet, der mittels mehrerer Nests eine konsistente Modellierung aller relevanten Prozesse auf den entsprechenden Skalen ermöglicht, von der initialen Entwicklung der Vulkanwolke bis hin zu globalen und längerfristigen Skalen. (3) Untersuchung der Fähigkeit von Limb- und Okkultationsinstrumenten, vulkanische Sulfataerosole in der Stratosphäre nach stärkeren Vulkanausbrüchen zu erfassen. Bereits bei relativ moderaten optischen Tiefen wird die Sichtlinie in Limb-Geometrie optisch dicht und eine robuste Bestimmung der Aerosolextinktion problematisch. Außerdem wird untersucht, ob aktuelle Satelliteninstrument in der Lage sind, eine im Rahmen von Geoengineering Aktivitäten künstliche verstärkte stratosphärische Aerosolschicht zu erfassen und zu überwachen. Diese Themen werden durch die Synergy globaler Satellitenbeobachtung stratosphärischer Aerosolparameter im optischen Spektralbereich und globaler Modellsimulationen mit expliziter Aerosolmikrophysik untersucht. Wir werden u.a. unsere eigenen Algorithmen verwenden um aus Messungen vergangener, aktueller und zukünftiger Satelliteninstrumente (bsp. OMPS-LP, SAGE III and SCIAMACHY) Aerosolparameter abzuleiten. Die Modellsimulationen werden hauptsächlich mit ICON-ART durchgeführt, aber auch MAECHAM-HAM-Simulationen werden zum Vergleich mit Messdaten und ICON-ART-Simulationen zum Einsatz kommen. Das VolARC-Projekt ist sehr gut mit den anderen vier VolImpact-Projekten vernetzt, insbesondere durch die definierten übergreifenden Forschungsthemen an denen jeweils mehrere VolImpact-Projekte beteiligt sind. Diese Themen sind: (1) die Aerosolteilchengrößenverteilung, (2) vulkanische H2O-Injektionen in die mittlere Atmosphäre und (3) Strahlungsantrieb durch vulkanische Effekte. Darüber hinaus wird VolARC alle Aktivitäten zur Seamless-Simulation in VolImpact koordinieren.

Oekobilanz fuer den Baustoff Kalksandstein und Kalksandstein-Wandkonstruktionen

Die vorliegende Arbeit beschreibt die aus dem Baustoff Kalksandstein und den daraus hergestellten Kalksandstein-Wandkonstruktionen resultierenden Umweltauswirkungen. Mit dieser Oekobilanz wird zum einen jeder wesentliche Produktionsschritt bei der KS-Herstellung und zum anderen der gesamte Lebensweg des Produktes Kalksandstein durch seine Nutzungsphase einschliesslich des Recycling betrachtet. Die Vorgehensweise bei der Erstellung der Oekobilanz ist mit dem Umweltbundesamt, Berlin, und dem Normenausschuss fuer Grundlagen des Umweltschutzes abgestimmt. Die Erstellung der Bilanz ist durch die AGIMUS Umweltberatungsgesellschaft mbH, Braunschweig, erfolgt. Die Erstellung der Bilanz wurde von Prof.Dr.-Ing. Peter Steiger, Eidgenoessische Technische Hochschule, Zuerich, wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen der Datenerfassung sind 8 repraesentative KS-Werke im gesamten Bundesgebiet durch eine eingehende Werksbegehung in die Analyse einbezogen. Mit einer anschliessenden Fragebogenaktion sind insgesamt 74 KS-Werke an der Datengrundlage diese Bilanz beteiligt. Die Oekobilanz umfasst die Stufen Produktion inclusive Energieaufwand, Transport des Produktes Kalksandstein zum Verbraucher, KS-Wandkonstruktionen, Entsorgung und Recycling. Bei der Bilanzierung sind die sog vorgeschalteten Prozessketten beruecksichtigt. Die durch die og Stufen beeinflussten umweltrelevanten Groessen sind Abfall, Abwasser und Emissionen in Luft und Wasser und deren Einfluss auf die wesentlichen Umweltkategorien. Mit dieser Produktoekobilanz wird der deutschen Kalksandsteinindustrie ein auf wissenschaftlicher Grundlage entwickeltes Informationsinstrument zur Verfuegung gestellt, mit dem oekologische Ziele fuer die einzelnen Unternehmen gesteckt und die Wirksamkeit oekologischer Massnahmen kontrolliert werden koennen. Die Oekobilanz zeigt in verschiedenen Bereichen der KS-Produktion und -Distribution oekologische Optimierungspotentiale auf. Die Umwelteinfluesse durch den Baustoff Kalksandstein sind hauptsaechlich durch die Nutzungsphase bestimmt. Die durch die KS-Produktion entstehenden Umweltauswirkungen sind gegenueber denen aus der Nutzungsphase (Heizenergieverbrauch) gering. Mit hochgedaemmten KS-Aussenwandkonstruktionen werden gute Ergebnisse im Bereich des baulichen Waermeschutzes erzielt. Es waere zu begruessen, wenn die gesamte Baustoffindustrie Oekobilanzen mit einer vergleichbaren Systematik erstellt. Damit waere ein oekologischer Vergleich zwischen verschiedenen Wandbaustoffen gegeben, der allen am Bau Beteiligten eine Baustoffauswahl nach oekologischen Gesichtspunkten ermoeglicht. Die Oekobilanz fuer den Baustoff Kalksandstein ist in das zur Zeit vom Institut fuer Kunstoffpruefung (IKP) der Universitaet Stuttgart entwickelte Projekt zur ganzheitlichen Bilanzierung von Baustoffen und Gebaeuden eingebunden.

Modellierung der Fluoreszenzkinetik der Lichtreaktion bei der Photosynthese

Aufklaerung der biophysikalischen Wirkungsmechanismen der Lichtreaktion bei der Photosynthese. Schaetzung der Geschwindigkeitskonstanten beim Elektronentransport aus Fluoreszensmessungen am lebenden Blatt. Ziele: Erstellung eines qualitativ und quantitativ korrekten mathematischen Modells. Einsatz von schnellen mathematischen Verfahren der Parameterschaetzung zur Routine-Diagnose von Stress bei Pflanzen unter Belastungen.

Effekte von Schweissrauchpartikeln auf die oberen und tieferen Atemwege anhand der Bestimmung von Entzuendungsparametern

Ziel der Studie ist es, an Probanden nach inhalativer Exposition gegenueber Fein- und Ultrafeinpartikeln in Schweissrauchen das Auftreten entzuendlicher Reaktionen der oberen und unteren Atemwege zu untersuchen. Die Untersuchung soll an 40 gesunden Probanden erfolgen, die sich je zur Haelfte aus Berufsschweissern sowie Kontrollpersonen zusammensetzen. Auswertungen dieser Ergebnisse sollen Hinweise darueber liefern, inwiefern die in der Literatur beschriebenen und kausal mit Schweissrauchexposition in Zusammenhang gebrachten Krankheitsbilder des Atemtrakts mit entzuendlichen Reaktionen einhergehen.

WD 8 - 095/19 Einzelfragen zur Aarhus-Konvention

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zur Aarhus-Konvention Energieversorgungsunternehmen als auskunftspflichtige Stellen Zu der Frage, inwiefern Energieversorgungsunternehmen (z.B. Stadtwerke), die einer staatlichen Mehrheitskontrolle unterliegen, auskunftspflichtige Stellen bzw. "Behörden" im Sinne von Art. 2, Nr. 2, lit. c) der Aarhus-Konvention sind, teilt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und 1 nukleare Sicherheit folgendes mit : „Energieversorgungsunternehmen, die von der öffentlichen Hand gesellschaftsrechtlich kontrol- liert (verstanden als: mehrheitlich kontrolliert) werden, sind nach den umweltinformationsrecht- lichen Regelungen des Bundes bzw. der Länder, die die Vorgaben der UN ECE Aarhus-Konven- tion umsetzen, informationspflichtige Stellen, soweit sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen bzw. öffentliche Dienstleistungen erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen. Energieversorgungsunternehmen erbringen die öffentliche Aufgabe bzw. öffentliche Dienstleis- tung der Energieversorgung der Bevölkerung, die eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge darstellt. Diese Aufgabe steht auch im Zusammenhang mit der Umwelt, denn das EnWG weist die öffentliche Aufgabe der „umweltverträgliche[n]“ Energieversorgung den Energieversorgungs- unternehmen zu (vgl. §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 EnWG). Damit sind gesellschaftsrechtlich von der öffentlichen Hand mehrheitlich kontrollierte Energieversorgungsunternehmen grundsätzlich in- formationspflichtig, soweit der Antrag die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe bzw. Dienst- leistung betrifft. Etwaige Ansprüche auf Zugang zu Umweltinformationen beispielsweise für ein Stadtwerk werden in aller Regel nach den jeweiligen umweltinformationsrechtlichen Bestim- mungen des jeweils einschlägigen Landesrechts zu beurteilen sein. Im Einzelnen:  Die UN ECE Aarhus-Konvention wurde von Deutschland am 15. Januar 2007 völkerrecht- lich ratifiziert und ist mit Wirkung zum 15. April 2007 für Deutschland in Kraft getreten. 1 Persönliche Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 29. Au- gust 2019. WD 8 - 3000 - 095/19 (3.09.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zur Aarhus-Konvention Die Aarhus-Konvention zählt aktuell 47 Vertragsparteien, darunter die EU und alle (der- zeit) 28 Mitgliedstaaten. Unionsrechtlich betrachtet handelt es sich also um ein sog. ge- mischtes Abkommen.  Die Aarhus-Konvention enthält prozessuale Informations- und Beteiligungsrechte sowie das Recht auf Zugang zu Gericht zum Schutz der Umwelt. Das von der Auskunftsbitte adressierte Recht auf Zugang zu Umweltinformationen ist in der sog. 1. Säule der Aarhus- Konvention verankert. Für diesen Bereich hat die EU mit der Umweltinformationsrichtli- nie (RL 2003/4/EG – UIRL) harmonisierendes Sekundärrecht erlassen.  In Deutschland sind die völker- und unionsrechtlichen Vorgaben zum Zugang zu Umwel- tinformationen aus Kompetenzgründen sowohl durch Regelungen des Bundes als auch der Länder umgesetzt: - Auf Bundesebene enthält das 2004 umfassend novellierte Umweltinformationsge- setz (UIG) Regelungen für informationspflichtige Stellen des Bundes. - Die Länder haben jeweils eigene Regelungen zum Zugang zu Umweltinformationen gegenüber informationspflichtigen Stellen der Länder erlassen. Während die meis- ten der Landesgesetze Vollverweisungen auf die Regelungen des Bundes enthalten, haben einige Länder auch eigene Regelungen erlassen (etwa BW: §§ 22-35 UVwG; Transparenzgesetze in HH, RP und SH).  Der Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gewährt antragstellenden Personen einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, sofern nicht ein Ablehnungsgrund vorliegt und die Einzelfallabwägung ergibt, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe vorliegt. Vo- raussetzung des Anspruchs ist unter anderem, dass der Antragsgegner eine „informations- pflichtige Stelle“ ist. Dieser durchgehend im deutschen Recht verwendete Begriff ent- spricht dem völker- und unionsrechtlichen Begriff der „Behörde“, wie er in Artikel 2 Nummer 2 Aarhus-Konvention und Artikel 2 Nummer 2 UIRL definiert ist.  Der Begriff „informationspflichtige Stelle“ erfasst neben staatlichen Stellen unter be- stimmten Voraussetzungen auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts. Dies ist der Fall, soweit sie - öffentliche Aufgaben wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistungen erbrin- gen, insb. solche der umweltbezogenen Daseinsvorsorge, - die im Zusammenhang mit der Umwelt stehen - und dabei der Kontrolle des Bundes bzw. Landes oder einer der Aufsicht des Bundes bzw. Landes stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen.  Die Erstreckung der Informationspflicht auf bestimmte Private ist in Artikel 2 Nummer 2 lit. c Aarhus-Konvention, Artikel 2 Nummer 2 lit c UIRL vorgegeben und in sämtlichen Regelungen des Bundes- und Landesrechts (für den Bund: § 2 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. § 2 Absatz 2 UIG) umgesetzt. Ratio der Vorschrift ist es, ein einheitliches Zugangsregime Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zur Aarhus-Konvention zu Umweltinformationen unabhängig davon sicherzustellen, ob Vertragsparteien umwelt- bezogene öffentliche Aufgaben in ihrem nationalen Recht privatisiert haben oder nicht (vgl. The Aarhus Convention. An Implementation Guide. 2nd edition, 2014, Art. 2, para. 2, S. 47: „The provision reflects certain trends towards the privatization of public func- tions that exist in the ECE region.”).  Für privatisierte Energieversorgungsunternehmen, insb. jene unter staatlicher Mehrheits- kontrolle, wird die Informationspflichtigkeit in der Regel bejaht (vgl. nur Epiney/Die- zig/Pirker/Reitemeyer, Aarhus-Konvention. Handkommentar, Art. 2 Rn. 18; Reidt/Schil- ler, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG, Rn. 29; Götze, in Götze/Engel, UIG Kommentar, 2017, § 2 UIG, Rn. 68).  Zum Begriff der „öffentliche Aufgabe / öffentlichen Dienstleistung“ hat das Bundesver- waltungsgericht auf die unionsrechtliche und umweltinformationsrechtliche Prägung des Begriffes hingewiesen und zur UIRL ausgeführt: „Die EU-Kommission wollte – ohne Diffe- renzierung zwischen öffentlichen Aufgaben und öffentlichen Dienstleistungen – die Er- bringung von Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einbeziehen… [Da- runter sind] alle marktbezogenen Tätigkeiten zu verstehen, die im Interesse der Allge- meinheit erbracht und daher von den Mitgliedstaaten mit besonderen Gemeinwohlver- pflichtungen verbunden werden. Erfasst ist letztlich der gesamte Bereich der Daseinsvor- sorge (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand März 2010, § 2 UIG Rn. 21 f.; Fluck/Theuer in Fluck, Informationsfreiheitsrecht, Stand Juli 2006, § 2 UIG Rn. 158)“ (BVerwG, Urteile vom 23. Februar 2017 - 7 C 16.15 und 7 C 31.15, in letzterem Rn. 42 – juris). Im konkreten Fall entschied das BVerwG, dass der Schienennetzbetrieb der DB Netz AG der umweltbezogenen Daseinsvorsorge unterfällt.  Gleiches ist für den Bereich der Energieversorgung zu bejahen: So nimmt das BVerfG in ständiger Rechtsprechung an, dass es sich bei der Energieversorgung um eine „typische öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge“ handelt (BVerfG, Beschluss vom 2. November 2015 – 1 BvR 1530/15, Rn. 6), deren Erfüllung „auch den privatrechtlich organisierten Energieversorgungsunternehmen durch das EnWG zugewiesen“ ist (vgl. BVerfG, Be- schluss vom 20. März 1984 – 1 BvL 28/82, Rn. 37 - juris).  Zur Frage, wann eine öffentliche Aufgabe „im Zusammenhang mit der Umwelt“ steht, hat das BVerwG in den obigen Entscheidungen (aaO, Rn. 46ff) bestätigt, dass es für die An- nahme eines derartigen Zusammenhangs bereits ausreicht, dass die „Tätigkeit ihrer Art nach nicht nur beiläufig, sondern typischerweise Umweltbelange berührt“. Nicht erforder- lich ist es, dass die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe als Vollzug des Umweltrechts eingebunden ist. Die Energieversorgung weist in ihren diversen Bereichen typischerweise Umweltbezüge auf, d.h. von der Erzeugung über den Netzbetrieb bis hin zum Vertrieb. Außerdem ist Gesetzeszweck des § 1 Absatz 1 EnWG unter anderem eine „umweltverträg- liche“ Versorgung mit Strom und Gas (vgl. Schrader, in: Schlacke/ Schrader/Bunge, Aar- hus-Handbuch, 2. Auflage 2019, S. 71 Rn. 111). Hieraus lässt sich ableiten, dass der Be- reich der Energieversorgung die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe „im Zusammenhang mit der Umwelt“ ist (vgl. Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 2 UIG, Rn. 29; Engel, in Götze/Engel, UIG Kommentar, 2017, § 2 Rn. 52). Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Erfassung und Stärkung von Wirkungen Sozialer Innovationen - Begleitforschung zum Programm 'Transformationscluster Soziale Innovationen für Nachhaltige Städte'

1 2 3 4 595 96 97