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Stärkung des Bodenschutzes und der Altlastensanierung durch Überarbeitung des Bodenschutzrechts

Die unzureichende Verankerung des Vorsorgegedankens im Bundes-Bodenschutzgesetz ('Altlastengesetz') sowie seine komplexe Systematik im Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen führen zu Schutzlücken im Bodenschutz. Herausforderungen wie der fortschreitende Klimawandel oder der unablässige Verlust von Bodenfunktionen durch Überbauung geben aus Sicht der Bundesregierung Anlass zu einer tiefergehenden Überprüfung des seit seiner Verabschiedung 1998 unveränderten Rechtsrahmens.Mit dem vorliegenden Abschlussbericht wurde eine fachliche Ausgangslage zur zielgerichteten Stärkung des Bodenschutzrechts geschaffen. Ausgehend von dem Eckpunktepapier für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts des Bundesumweltministeriums vom März 2022 untersucht das Vorhaben Defizite des Bodenschutzrechts und diskutiert Lösungsansätze. Außerdem wird ein Vorschlag für die Revision des Bundes-Bodenschutzgesetzes mit Erläuterungen vorgestellt.

Data requirements for a successful circular economy

The circular economy is a transformation towards an economy that is resource-efficient, climate-neutral and resilient. Experts from the German Environment Agency and the German Raw Materials Agency systematically analyse available data on metal material cycles, focusing on secondary raw materials, recycling metrics, and material qualities. Case studies on aluminium and cobalt are used to identify existing data gaps and develop targeted recommendations for improving the database. Measures are proposed to increase the availability and quality of relevant data, in line with the goal of reducing bureaucracy.

Schadstoffe im PRTR – Situation in Deutschland

In dieser Publikation wird ein Überblick über die Daten des deutschen PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) gegeben. Für jeden Schadstoff werden die Anzahl der gemeldeten Betriebe und deren Freisetzungen in Luft, Wasser und Boden, sowie deren Verbringungen mit dem Abwasser übersichtlich dargestellt. Getrennt nach Industriebranchen werden Daten für das aktuelle Berichtsjahr 2024 in Tabellen und die Entwicklung seit 2007 in Diagrammen zusammengefasst. Ausführliche Informationen und Recherchemöglichkeiten zum PRTR bietet das Portal Thru.de.

Umweltzeichen Blauer Engel für absorbierende Hygieneprodukte

Das Umweltzeichen Blauer Engel für Einwegwindeln (DE-UZ 208) gibt es seit dem Jahr 2018. 2020 wurde das Zeichen erstmals überarbeitet und die aktualisierten Kriterien in der Ausgabe vom Januar 2021 beschlossen. Der vorliegende Hintergrundbericht dient dazu, alle eingeflosse nen Informationen, Argumentationen sowie die jetzt schon absehbaren zukünftigen Entwick lungen der Produktgruppe darzustellen. Eine mögliche Erweiterung des Geltungsbereichs auf weitere absorbierende Hygieneprodukte wie Damenbinden, Slipeinlagen, Tampons oder Still einlagen, die grundsätzlich eine ähnliche Materialzusammensetzung und Funktion aufweisen, war ein Ausgangspunkt. Darüber hinaus wurden die bestehenden Chemikalienanforderungen sowie die Anforderungen an die Materialien, Zusatzstoffe und Verpackungen sowie eine Aus weitung der Anforderungen an Qualität und Gebrauchstauglichkeit geprüft. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich auf den nun breiter gefassten Geltungsbereich und die Kriterien zu den eben genannten Aspekten. Diese wurden z.T. strenger gefasst und z.T. mit Anforderungen bestehender anderer Anforderungssysteme, wie dem Nordischen Umweltzeichen, harmoni siert. Neu lautet der Titel der Vergabekriterien DE-UZ 208 Windeln, Damenhygiene- und In kontinenzprodukte (Absorbierende Hygieneprodukte). Der Ausblick auf die Produktgruppe zeigt, dass vor allem die zukünftige Entwicklung der Materialzusammensetzung in absorbie renden Hygieneprodukten und Verpackungen in einer späteren Revision der Vergabekriterien geprüft werden sollten. Quelle: Forschungsbericht

Ökologische Bewertung textiler Fasern – von „klassischen“ Fasern über Recyclingfasern bis hin zu innovativen und wiederentdeckten Fasern

Der Bericht analysiert die Umweltauswirkungen und Optimierungsansätze der in der Textilindustrie herkömmlich eingesetzten Fasern (z. B. Baumwolle, regenerierte Zellulosefasern, Polyester), mit dem Ziel, die faserspezifischen Anforderungen des Blauen Engel für Textilien (DE-UZ 154) zu überarbeiten. Der Bericht adressiert auch den Status quo der Kreislaufwirtschaft im Textilsektor, um die Anforderungen zu Recyclingfasern anzupassen. Auch wiederentdeckte Fasern (wie z. B. Brennnessel), neue bzw. innovative Fasern, Reste aus der Agrar- und Lebensmittelproduktion oder der Einsatz von biogenen Ressourcen für die Herstellung von synthetischen Fasern wurden eingehend betrachtet. Diese Erkenntnisse flossen in den überarbeiteten Blauen Engel für Textilien.

Stoffliche Anforderungen beim Umweltzeichen Blauer Engel - Hinweise zur Erarbeitung und Überprüfung von Vergabekriterien

Zur Vermeidung negativer Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen sollen mit dem "Blauen Engel" ausgezeichnete Produkte möglichst keine Stoffe mit kritischen Eigenschaften enthalten.Die Hinweise zur Er- und Überarbeitung von Vergabekriterien für den Blauen Engel sind eine Hilfestellung, produktspezifische und mit dem aktuellen Chemikalienrecht in Einklang stehende allgemeine und spezielle stoffliche Anforderungen zu formulieren, die – soweit möglich –horizontal harmonisiert sind. Sie richten sich an alle, die Vergabekriterien mit Chemikalienanforderungen erarbeiten, sind aber ebenso eine Hilfe für Antragstellende und Antragprüfende. Insgesamt sollen die Hinweise das Verständnis der festgelegten stofflichen Anforderungen für den Blauen Engel erleichtern.

Kompetenzen für Klimaanpassung

Der Bericht zeigt, wie die berufliche Bildung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimawandelanpassung beitragen kann und wie relevante Kompetenzen im Berufsbildungssystem verankert werden können. Am Beispiel der Berufe Dachdecker*in, Umwelttechnologe*Umwelttechnologin für Wasserversorgung und für Abwasserbewirtschaftung und Landschaftsarchitekt*in wird analysiert, welche Klimaanpassungskompetenzen bereits vermittelt werden und welche zukünftig erforderlich sind. Abschließend gibt der Bericht Handlungsempfehlungen zur stärkeren Integration und Verankerung des Themas Klimaanpassung in der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.

Finanzierungsoptionen für öffentliche Trinkwasserbrunnen

Gemeinden errichten und betreiben immer häufiger Trinkwasserbrunnen. Im Jahr 2022 gab es ca. 1.300 Trinkwasserbrunnen, die Städte und Gemeinden auf freiwilliger Basis errichtet haben. Es handelt sich dabei aber nicht mehr um Brunnen, die Trink- und Brauchwasser aus dem Grundwasser fördern, sondern die an das öffentliche Leitungsnetz für die Wasserversorgung angeschlossen sind. Viele Städte und Gemeinden investieren in öffentlich zugängliche, entgeltfreie Trinkwasserbrunnen. Was bisher auf freiwilliger Basis geschah, ist durch Art. 16 Abs. 2 EU-Trinkwasserrichtlinie und dessen Umsetzung in § 50 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine Pflicht geworden.Mit dieser Regelung ergeben sich praktische Fragen der Umsetzung. § 50 Abs. 1 S. 2 WHG enthält eine grundsätzliche Rechtspflicht mit dem Ziel, die Anzahl der in der Bundesrepublik bereits auf Grund freiwilliger kommunaler Initiativen bestehenden Trinkwasserbrunnen möglichst flächendeckend zu erhöhen. . Durch die Verpflichtung der Gemeinden als landesrechtlich bestimmte Träger der öffentlichen Wasserversorgung werden diesen durch die neue Regelung zusätzliche Aufgaben übertragen. Die Kostenübernahme für die Aufstellung und Instandhaltung bzw. für das Betreiben der Trinkwasserbrunnen ist nicht mit geregelt. Das WHG trifft keine Aussage darüber, wie die Gemeinden die Aufstellung der Trinkwasserbrunnen finanzieren sollen. Die Frage, wer für die Kosten der Trinkwasserbrunnen aufkommen soll, war durch das Sachverständigenguten zu klären. Es untersuchte diese Problemstellung rechtswissenschaftlich auf Grundlage des geltenden Rechts.

Erhebung von Daten für die Berichterstattung gemäß Art. 13 Abs. 1a und 2 EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Berichtsjahr 2022

Die vorliegende Studie bestimmt die in Art. 13 Abs. 1 bis 3 der Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) unter Berücksichtigung von Art. 4 EWKRL geforderten Daten für Deutschland. Die Vorgaben beziehen haben die Verbrauchsminderung von Einwegkunststoffgetränkebechern und -lebensmittelverpackungen zum Ziel. Der erste verpflichtende Berichtszeitraum ist 2022.2022 wurden in Deutschland 396 kt bzw. 36,1 Mrd. Haupteinheiten Einwegartikel im Sinne des Art. 4 EWKRL verbraucht. 83 % des massebezogenen Verbrauchs (inkl. Verschlüsse und Deckel) sind Lebensmittelverpackungen und 17 % Getränkebecher. 78 % des stückzahlbezogenen Verbrauchs sind Lebensmittelverpackungen und 22 % Getränkebecher.

Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt

Der vorliegende Abschlussbericht des von 2022 bis 2026 laufenden Vorhabens „Evaluierung und Weiterentwicklung des nationalen Emissionshandels (nEHS) mit ökonomischem Schwerpunkt“ fasst die wesentlichen im Vorhaben entwickelten Ergebnisse und Berichte zusammen. Nach einer Einleitung in Kapitel 1 werden in Kapitel 2 die zentralen Ergebnisse der Analysen zur Wirkung des nEHS dargestellt. Der erste Teilbericht „Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und Analysen. Grundlagen für den ersten Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG im Jahr 2022“ (Schrems u. a. 2022) analysierte die Effekte des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen bis zum Jahr 2022, die Treibhausgasminderungen bis 2030 (auf Grundlage vorliegender Schätzungen) sowie die Verteilungswirkungen des BEHG auf die private Haushalte im Jahr 2022. Im zweiten Teilbericht „Wirkung des nationalen Brennstoffemissionshandels – Auswertungen und Analysen. Grundlagen für den zweiten Erfahrungsbericht der Bundesregierung gemäß § 23 BEHG im Jahr 2024“ (Zerzawy u.a. 2024) sind die Effekte auf die Preisentwicklung von fossilen Brennstoffen bis 2024 analysiert sowie die Treibhausgasminderungen anhand von Sensitivitäten gegenüber einem Baselineszenario wie im Projektionsbericht 2024 (PB24) bis 2030 resp. 2040 geschätzt worden. Die Ergebnisse des separaten Berichts zu den Verteilungswirkungen des BEHG im Jahr 2024 unter Berücksichtigung von CO2-Kostenaufteilungsgesetz und Entlastungen bei Wohngeld und Grundsicherung sind in Kapitel 2.3 dargestellt. Kapitel 3 fasst die im Vorhaben entwickelten Vorschläge einer regional oder nach Einkommen differenzierten Klimaprämie zusammen. Zudem unterstützten die Forschungsnehmer die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bei der Erstellung eines Berichts über die Entwicklung von Marktbedingungen für konventionelle Biokraftstoffe gemäß § 8 Abs. 7 Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV) 2030.

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