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Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Regionalniederlassung Münsterland, hat bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i.V.m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) beantragt. Der Antrag umfasst die Planfeststellung für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64, als Südumgehung Warendorf, von Bau-km 0+000 (Neuwarendorf, August-Wessing-Damm, etwa 40 m östlich Haus Allendorf) bis Bau-km 9+242 (Vohren, Beelener Straße, etwa 1.200 m östlich des Mielegeländes) einschließlich des Baus von Lärmschutzanlagen entlang der Neubautrasse, Landschaftspflegerischer Maßnahmen entlang der Neubautrasse und auf verschiedenen Flächen im Außenbereich sowie Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes, Entwässerungstechnischer Maßnahmen, der Herstellung von Regenrückhaltebecken und eines Versickerungsbeckens, der Überplanung und des Abrisses von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie hiermit im Zusammenhang stehender weiterer Folgemaßnahmen an Verkehrswegen, Gewässern und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Warendorf, Kreis Warendorf, Gemarkungen Warendorf, Vohren und Freckenhorst.

Auswärtige Kabinettssitzung in Salzwedel – Investitionen für einen lebenswerten Altmarkkreis

Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Hansestadt Salzwedel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Hansestadt Salzwedel und im Altmarkkreis Salzwedel. Haseloff: „Dem Land liegt eine gute Entwicklung ländlicher Räume am Herzen. Deswegen haben wir auch Vorhaben im Altmarkkreis und der Stadt Salzwedel in den vergangenen Jahren intensiv gefördert und werden dies auch künftig tun: Von Investitionen in die Infrastruktur über die Wirtschaftsförderung bis hin zu den Bereichen Soziales und Kultur.“ Für einen lebenswerten Altmarkkreis Salzwedel In den zurückliegenden fünf Jahren sind rund 7,7 Mio. € Städtebaufördermittel in die Hansestadt Salzwedel geflossen; in die Kommunen des Altmarkkreises insgesamt knapp 18 Mio. €. In diesem sind weitere Fördermittel in Höhe von rund 4,6 Mio. € eingeplant. Für die Sicherung des historischen Speichergebäudes Lohteich 24 in der Hansestadt Salzwedel sind rund 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Sicherung von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Stadtkern soll mit fast 215.000 € finanziell unterstützt werden. In Klötze ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes geplant: dort sind neben dem Einzeldenkmal Rathaus ein Trauzimmer, das Büro des Standesamtes sowie das Stadtarchiv vorgesehen. Aus Städtebaufördermitteln wird das Vorhaben mit 940.000 € unterstützt. Für attraktive Bahnhöfe Dank der REVITA-Förderung, sowie Mitteln aus dem Städtebau haben im vergangenen Jahr die Arbeiten an der Verkehrsstation Gardelegen begonnen. Im Erdgeschoss soll ein Wartebereich samt Gastronomie, Shop für Fahrkarten und Reisebedarf sowie öffentlichen Toilettenanlagen gebaut werden. Darüber hinaus wird eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Bahnhofsgebäude geschaffen. Außerdem sollen im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes Büroflächen entstehen. Das Land stellt im Rahmen des REVITA-Programmes seit dem vergangenen Jahr rund 870.000 € bereit. Außerdem stehen im Rahmen der Städtebauförderung knapp 2,4 Mio. € zu Verfügung. Für digitale Netze und Verfahren Eine positive Entwicklung ist sowohl im Altmarkkreis als auch in der Hansestadt bei den Festnetzquoten zu verzeichnen. Durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Versorgungsquote mit 50 Mbit/s in der Hansestadt inzwischen bei 98,8 Prozent, im Altmarkkreis nahezu ebenso hoch bei 98,7 Prozent. Auch beim Mobilfunkausbau mit 5G wurden deutliche Verbesserungen erreicht: der Altmarkkreis verfügt inzwischen über eine Abdeckung von 94,6 Prozent, die Hansestadt liegt aktuell bei 99,2 Prozent. Nur noch vereinzelt gibt es sogenannte „weiße“ Mobilfunkflecken, die erschlossen werden müssen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) setzt dazu im Altmarkkreis zwei Förderverfahren um: in Apenburg-Winterfeld und Gardelegen-Wannefeld entstehen neue Mobilfunkstandorte. Auch der Glasfaserausbau geht gut voran: im Rahmen einer Zuwendung des Landes wurde die Hansestadt Salzwedel mit mehr als vier Mio. € für den geförderten Ausbau von 387 unterversorgten Adressen unterstützt. Daneben wurden eigenwirtschaftlich weitere 3.900 Adressen mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Großprojekt des Zweckverbandes Breitband Altmark konnten in der gesamten Altmark rund 30.000 Anschlüsse geschaffen werden. Land (ca. 30 Mio. €) und Bund (ca. 115 Mio. €) haben dafür in großem Umfang Fördermittel beigesteuert. Im Rahmen der WLAN- und Freifunkförderung wurden zwei Projekte realisiert. Das WLAN auf den Caravan-Stellplätzen und im Freibad in der Hansestadt Salzwedel wurde mit gut 7.000 € gefördert, das WLAN im Bereich des Stadtbades und auf dem Campingplatz in Arendsee mit knapp 100.000 €. Wirtschaftsentwicklung und zukunftsorientierte Perspektiven für den Altmarkkreis Salzwedel Die Wirtschaftsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Landkreis erheblich. So wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 insgesamt 221 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 124,7 Mio. € bezuschusst. Diese Fördermittel trugen zur Schaffung von fast 2.100 neuen Arbeitsplätzen und zur Sicherung von rund 7.240 Arbeitsplätzen bei. Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ , das seit seiner Einführung im Februar 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Im Altmarkkreis wurden seitdem 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,01 Mio. € bewilligt. Zusätzlich wurden im Bereich Digitalisierung rund 118.000 € in der Strukturfondsperiode 2021-2027 bewilligt. Bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau und Lithiumvorkommen Die Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau kann fortgesetzt werden: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat im August 2025 den abgeänderten Abschlussbetriebsplan des Unternehmens Neptune Energy genehmigt. Neptune Energy besitzt zudem eine Bewilligung zur Gewinnung von Lithium sowie drei Aufsuchungserlaubnisse auf Lithium im Norden Sachsen-Anhalts. Das Unternehmen führt derzeit Pilotprojekte durch, die keine zusätzliche bergbauliche Zulassung benötigen. Inwieweit die Lithiumvorkommen jedoch wirtschaftlich erschlossen werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen zufolge könnten ab 2032 jährliche Wertschöpfungseffekte von rund 550 Mio. € und etwa 1.500 Arbeitsplätze entstehen. Eine Aussage zur wirtschaftspolitischen Bedeutung ist aber erst in einer späteren Projektphase möglich. Land- und Forstwirtschaft als tragende Säulen des Altmarkkreises Salzwedel Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Förderung, insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Projekte zur Flurneuordnung, trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung im Altmarkkreis Salzwedel bei. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über das AFP wurden rund 7,0 Mio. €an landwirtschaftliche Betriebe im Altmarkkreis ausgezahlt. Junglandwirteim Landkreis wurden mit rund 650.000 € gefördert. Investitionen in die soziale Infrastruktur Von 2023 bis 2024 sind insgesamt mehr als 22,5 Mio. € aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in die Hansestadt Salzwedel und den Altmarkkreis Salzwedel geflossen. So wurden unter anderem die Krankenhäuser im Landkreis im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insgesamt rund 1,1 Mio. € unterstützt. Weitere Bundes- und Landesmittel erhielten die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastung durch das Coronavirus sowie der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen. Im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung wird seit 2024 ein Modellprojekt zur Etablierung von Telemedizinischen Versorgungseinheiten (TE) am Beispiel der augenärztlichen Versorgungsstruktur der Region Altmark mit 2 Mio. € gefördert. Im Rahmen von REGIO AKTIV erhält der Landkreis zur Unterstützung der Integration von benachteiligten und armutsgefährdeten Personen in Arbeit sowie beim Übergang von Schule zu Beruf insgesamt 8,9 Mio. € an Landes-, Bundes- und kommunalen Mitteln. Für die Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO im Altmarkkreis hat das Land in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 771.800 € bereitgestellt, davon 363.200 € aus Mitteln des ESF. Dynamischer Zubau bei sauberen Energien Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind im Altmarkkreis Salzwedel gerade beim Bau von Windrädern in den nächsten Jahren starke Impulse zu erwarten: Aktuell werden im Landkreis 51 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 318 Megawatt geplant; dadurch würde sich die aktuell installierte Leistung von 412 MW fast verdoppeln. Vom geplanten dynamischen Zubau werden auch die Menschen vor Ort profitieren: Durch das im September beschlossene Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz fließen für jedes moderne 6-Megawatt-Windrad künftig mindestens 33.000 € pro Jahr direkt in die Gemeindekassen – für Kitas, Sportplätze, Vereine und mehr. Millionenschwere Unterstützung für Naturschutz Der Altmarkkreis Salzwedel profitiert stark von der Naturschutzförderung des Landes. In der derzeit laufenden EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 werden im Landkreis aktuell sechs größere Vorhaben mit insgesamt gut 4,2 Mio. € unterstützt; der Großteil davon kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Naturschutzprojekte sollen den Wasserhaushalt im Cheiner Torfmoor stärken und die dortige Wiedervernässung voranbringen, Brachvögel im Drömling und Kreuzottern am „Grünen Band“ schützen sowie Moorwiesen-Lebensräume in der Gemeinde Rohrberg verbessern und zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling dienen. Kommunaler Finanzausgleich ist wichtiges Instrument Mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kommunen Mittel in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen zur Verfügung. Die Hansestadt Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 9,2 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und damit knapp 0,1 Mio. € mehr Zuweisungen als im Jahr zuvor. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 51,7 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Das sind gut 3,0 Mio. € mehr als im Jahr zuvor. Sondervermögen „Infrastruktur“ Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen insgesamt rund 1,56 Mrd. €. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel ergibt sich insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 43,1 Mio. €. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält ein pauschales Förderbudget in Höhe von 36,8 Mio. €. Schulbaumaßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II können im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 14 Maßnahmen von kommunalen und freien Schulträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,05 Mio. € gefördert werden. Acht Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Förderung von Kunst und Kultur In den Jahren 2024, 2025 und 2026 profitiert die Hansestadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel auf vielen Ebenen vom kulturpolitischen Engagement der Landesregierung.  Allein für das Jahr 2024 belief sich die Förderung im Bereich Kultur auf über 970.000 €. Mit insgesamt 23 Konzerten und Lesungen an 16 Orten konnten die Altmark Festspiele in 2025 einen Publikumsrekord erzielen. Das Land förderte das Festival mit 20.000 €. Das Musikfest Altmark und die Aktion Musik/local heroes e.V. werden ebenfalls regelmäßig mit Landesmitteln unterstützt. Diese Veranstaltungen sind im Land etabliert und verfügen über einen exzellenten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Für Kunstschaffende in Literatur, Bildender Kunst sowie Musik/Komposition werden im Altmarkkreis Salzwedel durch das Land jährlich vier Stipendien mit einer Gesamthöhe von 18.000 € gefördert. Unter dem Dach der Stiftung Gedenkstätten befindet sich mit der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen die älteste Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsen-Anhalt. Das Dokumentations- und Besucherzentrum mit der Dauerausstellung wurde im Jahr 2020 eröffnet. Das jährliche Haushaltsvolumen liegt durchschnittlich bei rund 290.000 €. In der Denkmalpflege förderte das Land in 2024 denkmalgerechte Sanierungsarbeiten am Gutshof Schenkenhorst und im Kloster Dambeck sowie in 2025 Maßnahmen an der Dorfkirche Dambeck, der St. Marienkirche Gardelegen, an Schloss Kunrau und an der Schlossanlage Isenschnibbe. Das in der Hansestadt Stendal beheimatete Theater der Altmark bedient mit seinem schauspielerischen Angebot die gesamte Altmark. Durch die Theater- und Orchesterverträge sichert das Land die Finanzierung des Hauses bis 2028. Das BRUCCA! Festival für Theater, Zirkus und Musik in der Künstlerstadt Kalbe erhielt 2025 eine Einzelförderung des Landes Höhe von 26.000 €. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Samtgemeinde Lühe: Abrundungssatzung Mühlenweg

Zwischen der Landesstraße 140 un dem Mühlenweg ist eine Bebauung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie Einzel-und Doppelhäusern vorhanden. Die Bebauung ist teilweise lückenhaft. Hauptsächlich zum Mühlenweg sind größere Baulücken vorhanden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, soll dieses Gebiet in den Zusammenhang der bebauten Ortsteile einbezogen werden.

Hauskoordinaten Niedersachsen

Die Hauskoordinaten, auch georeferenzierte Gebäudeadressen genannt, ordnen jedem Gebäude Niedersachsens, vorausgesetzt es hat eine Hausnummer und ist eingemessen, exakt eine Koordinate im Landeskoordinatensystem zu. Sie haben die Möglichkeit einer hausnummernscharfen Geocodierung auf der Basis unserer amtlichen Hauskoordinaten. Derzeit gibt es ca. 2,3 Millionen Hauskoordinaten in Niedersachsen. Etwa 2,2 Millionen Hauskoordinaten wurden auf Grundlage der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) erstellt und bezeichnen exakt die Lage der jeweiligen Hausnummer. Ca. 130.000 Hauskoordinaten hingegen sind nach dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) verortet und sind damit lagegleich zu den zugehörigen Flurstücksnummern. Sie bezeichnen die derzeitigen Bauplätze und deren bereits erteilte und damit zukünftige Hausnummer.

Erneuerung des Durchlasses Habichtsgrund am Eichhof

Das Gewässer Habichtsgrund ist ein Gewässer 3. Ordnung. Das Gewässer entspringt ca. 2 km nördlich des Ortsteils Gimte der Stadt Hann. Münden im Bramwald. Es mündet nach ca. 2 km Fließstrecke in die Weser. Das Gewässer kreuzt in einem Durchlass im Bereich des Wirtschaftsgebäudes „Eichhof“ die zum Ortsteil Volkmarshausen der Stadt Hann. Münden gehörende Leineweberstr. Im Bereich des Durchlasses kommt es bei Starkniederschlägen zu Ausuferungen des Gewässers und in der Folge zu Überflutungen der Verkehrsanlagen und der angrenzenden Bebauung. Durch die zunehmende Häufigkeit von Starkniederschlägen infolge des Klimawandels treten die Überflutungen in immer kürzeren Zeitabständen auf. Die Stadt Hann. Münden hat das Ingenieurbüro Bick beauftragt, eine Planung zu erstellen, um diesen Missstand zu beseitigen.

Pachtpreise Pachtpreise landwirtschaftlicher Grundstücke Pachtpreisstatistik Dokumente Links

Bei Abschluss oder Änderung von Landpachtverträgen über landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) besteht nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) eine Pflicht zur Anzeige bei den zuständigen Behörden (Landkreise oder kreisfreie Städte). Die Pflicht besteht ab einem Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Der Vertragsabschluss oder die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Vereinbarung anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind gemäß Verordnung zur Durchführung des Landpachtverkehrsgesetzes Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke, die kleiner als ein Hektar sind. Weitere Ausnahmen regelt der § 3 Absatz 1 LPachtVG. In Sachsen-Anhalt sind für die Entgegennahme der Anzeige die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese erfassen die wichtigsten Informationen aus den Anzeigen, bereiten sie auf und melden sie einmal im Jahr über das Landesverwaltungsamt an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten. Dieses veröffentlicht jährlich im Frühjahr die aktualisierte Pachtpreisstatistik. Sie beinhaltet unter anderem die Anzahl der Pachtfälle, den flächenmäßigen Umfang der Pachtflächen und die vereinbarten Pachtpreise pro Hektar und Jahr - differenziert nach Acker- und Grünland sowie nach den Bodenqualitäten. Die Pachtpreisstatistik beinhaltet die aktuell vorliegenden Daten in Zeitreihen von vier und zwölf Jahren sowie weitergehende Erläuterungen. Pachtflächen und Pachtzins (Daten des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt, S. 28 - 49) Weitere Informationen zum Bodenmarkt in Sachsen-Anhalt

Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG für den Bau eines Schiffssteigers im Rhein-Lippe-Hafen in Wesel

Die GS Recycling GmbH & Co.KG plant am Rhein-Lippe-Hafen (ehemals Ölhafen) in Wesel die Errichtung und den Betrieb eines Anlagenverbundes zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen und zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen. Wesentlicher Bestandteil des Gesamtvorhabens ist die Errichtung und der Betrieb eines Schiffsterminals im Rhein-Lippe-Hafen, um die Anbindung des Betriebsstandortes an den Rhein bzw. die Schifffahrtswege zu gewährleisten. Das Schiffsterminal besteht aus einem in den Rhein-Lippe-Hafen hineingebauten, auf Deichhöhe aufgefüllten Schiffssteiger sowie aus Anlagen zur Reinigung und Entgasung von Güterschiffen sowie zur Rückgewinnung von industriellen Wertstoffen am Ölhafen Wesel auf der Deichkrone errichteten Wirtschaftsgebäuden und Betriebsflächen. Für den Bau des v.g. Schiffssteigers hat die GS Recycling GmbH & Co.KG die Durchführung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 WHG i. V. m. §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) beantragt. Daneben besteht zur Verwirklichung des Vorhabens die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Schiffssteiger soll rechtwinklig zur Uferlinie errichtet werden mit einer Länge von 136 m und einer Breite von 12 m. Die Oberfläche des Schiffssteigers ist auf einer Höhe geplant, die der Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers BHQ2004 entspricht, zuzüglich 1,00 m Freibord. Beidseitig des Steigers sind Pontons zur Aufnahme der technischen Einrichtungen zur Schiffsreinigung, Schiffsentgasung und dem Stoffumschlag installiert. Für den weiteren Anlagenverbund sowie den Bau einer Rohrbrücke, welche das Schiffsterminal mit dem Betriebsstandort verbindet, läuft parallel ein Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 52, Az.: 52.03-9976743-0010-983).

Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) für den Neubau der A 26 (BA 5a) von Drochtersen (K 28) bis zur AS Stade-Nord (östlich Freiburger Straße – L 111)

Im Planfeststellungsverfahren für den 5. BA der A 26 haben die Planunterlagen in der Zeit vom 11.10.2010 bis 10.11.2010 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat nicht stattgefunden. Die Vorhabenträgerin hat für das o. g. Vorhaben unter Vorlage vollständiger Planänderungsunterlagen die Fortführung des am 20.09.2010 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Der geänderte Plan umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 26 im Abschnitt 5a zwischen Drochtersen östlich der K 28 und der Anschlussstelle Stade Nord im Zuge der verlegten Freiburger Straße (L 111) zwischen Schölisch und Götzdorf nördlich von Stade. Der unmittelbar anschließende Streckenabschnitt zwischen der geplanten Anschlussstelle Stade-Nord und der Anschlussstelle Stade-Ost (BA 5b), für den das Verfahren nach Abtrennung eingestellt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu aufgenommen werden wird, ist nicht Gegenstand des hier fortgeführten Planfeststellungsverfahrens. Die Trasse beginnt am Übergang zum Planungsabschnitt „Kreuz Kehdingen“ östlich unmittelbar hinter der Unterführung der Kreisstraße K 28 bei Bau-km 1+700 und verläuft in südöstlicher/südlicher Richtung in etwa parallel zum Landernweg zwischen den Bebauungslagen von Assel (ca. 1.000 m Abstand) und Bützfleth (ca. 800 bis 900 m Entfernung zur Bebauung). Dabei werden die Gewässer „Asseler Schleusenfleth“, „Moorwegswettern“ und „Bützflether Kanal“ gekreuzt sowie zwei Wirtschaftswege (Wegefährels, Mühlenweg) und die Kreisstraße K 29 überführt. Die Trasse verläuft dann bei Hasenwinkel nordwestlich von Götzdorf weiter in südliche Richtung und vollzieht in etwa ab dem kreuzenden Wirtschaftsweg (Röhrweg), der überführt wird, in östlicher Richtung bis zum Schneeweg einen Bogen, der in einem Abstand von ca. 700 m etwa mittig zwischen den Ortslagen von Götzdorf und Schölisch verläuft. Auf diesem Abschnitt müssen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude eines am Hörne-Götzdorfer-Kanal gelegenen Obstbaubetriebes sowie ein Wohngebäude entlang der Götzdorfer Straße der Autobahntrasse weichen.

Städtebauliche Dichte 2011

Die Klasseneinteilung der ermittelten Werte für die Darstellung in der Karte der GFZ und GRZ orientiert sich an der des Flächennutzungsplans (FNP) und des Baunutzungsplans (BNP). Flächen, die vernachlässigbar gering bebaut sind, wurden den unbebauten Flächen zugeordnet und gemeinsam mit diesen dargestellt. Dabei handelt es sich um Flächen mit einer kleineren Grundflächenzahl (GRZ) als 0,1 oder einer kleineren Geschossflächenzahl (GFZ) als 0,05. Meist handelt es dabei um Waldflächen oder ähnliche Freiflächen, in denen sich ein oder einige wenige Gebäude, meist Wirtschaftsgebäude befinden. Bei Flughäfen und Gleisanlagen als Teil der Verkehrsflächen wurde auf eine Berechnung der städtebaulichen Dichte verzichtet, sie sind gesondert ausgewiesen. Generell lässt sich aus den Karten erwartungsgemäß eine konzentrische Staffelung des Maßes der baulichen Nutzung im Stadtgebiet ablesen. Dabei lassen sich die dichter bebauten Gebiete deutlich an der dunkelrot bis blauen Einfärbung erkennen. Der heutige Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, als “Wilhelminischer Mietskasernengürtel” um das alte Zentrum entstanden, weist auch heute noch mit einer GFZ zwischen 2 und 4 die höchste bauliche Dichte auf, dazu das neue Zentrum am Potsdamer Platz und die Zentren der Stadtteile Spandau, Reinickendorf, Köpenick, Hellersdorf oder Zehlendorf. Der Innenstadtrand , unter anderem mit vielen Siedlungen der Weimarer Zeit, ist überwiegend mit einer GFZ von 1,0 – 1,2 genutzt. In den Stadtrandlagen herrscht die Einzelhausbebauung mit niedrigen Geschossflächenzahlen unter 0,5 vor. Deutlich heben sich hier die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre und ältere Baugebiete am Rand der radialen Hauptverkehrswege mit ihrer höheren Ausnutzung des Grund und Bodens ab. In Einzelfällen lässt sich auch in Stadtrandlagen eine hohe Bebauungsdichte einzelner Blöcke beobachten. Dabei handelt sich es meist um große zusammenhängende Anlagen des Gemeinbedarfs, wie z.B. der Krankenhauskomplex in Berlin-Buch. An den deutlich höheren Dichtezahlen der zahlreichen Ortsteilzentren lässt sich auch die polyzentrische Struktur Berlins mit ihren Kerngebietsnutzungen erkennen. Die Karten ermöglichen die Lokalisierung von Baulandreserven in bebauten Blöcken, in denen das realisierte Maß der baulichen Nutzung das baurechtlich zulässige Maß unterschreitet. Diesen Reserven kommt bei städtebaulichen Diskussionen um die Verdichtung der Innenstadt eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die durchschnittlichen GFZ – und GRZ – Werte ausgewählter Nutzungen und Stadtstrukturtypen und stellen sie den durchschnittlichen Einwohnerdichten gegenüber. Beim Vergleich der Einwohnerdichte mit den beiden Kennzahlen Grund- und Geschossflächenzahl fällt vor allem auf, dass die größten Einwohnerdichten gemeinsam mit hohen städtebaulichen Dichten nach wie vor in den Quartieren mit gründerzeitlicher Blockbebauung anzutreffen sind. Satellitenstädte und Hochhauskomplexe liegen dagegen eher im Mittelfeld. Abb. 4 zeigt das Verhältnis zwischen Anzahl der Geschosse und Einwohnerdichte der 12.278 Blöcke, die als Nutzbeschreibung mit Wohngebiet, Kerngebiet oder Mischgebiet gekennzeichnet sind. Es zeigt sich, dass ab einer Geschosszahl zwischen 4 und 5 die Einwohnerzahl der untersuchten Wohnblöcke nicht kontinuierlich mit der Anzahl der Geschosse zunimmt, sondern gleich bleibt. Dies kann damit zusammenhängen, dass mit der Zunahme der Geschossigkeit der Bedarf an Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Parkplätzen oder Erholungsgebieten ebenfalls steigt, was einem weiteren Anstieg der Einwohnerdichte entgegenwirkt.

Städtebauliche Dichte 2019

Die Klasseneinteilung der ermittelten Werte für die Darstellung in der Karte der GFZ und GRZ orientiert sich an der des Flächennutzungsplans (FNP) und des Baunutzungsplans (BNP). Flächen, die vernachlässigbar gering bebaut sind, wurden den unbebauten Flächen zugeordnet und gemeinsam mit diesen dargestellt. Dabei handelt es sich um Flächen mit einer kleineren Grundflächenzahl (GRZ) als 0,1 oder einer kleineren Geschossflächenzahl (GFZ) als 0,05. Meist handelt es dabei um Wald oder ähnliche Freiflächen, in denen sich nur ein oder einige wenige Gebäude, meist Wirtschaftsgebäude, befinden. Generell lässt sich aus den Karten erwartungsgemäß eine weitgehend konzentrische Staffelung des Maßes der baulichen Nutzung im Stadtgebiet ablesen und in großen teilen auch ein enger Zusammenhang zur Umweltatlaskarte Gebäudealter der Wohnbebauung (06.12) . Dabei lassen sich die dichter bebauten Gebiete deutlich an der dunkelrot bis dunkelblauen Einfärbung erkennen, wobei die Karte der Geschossflächenzahl (GFZ) diese Eindruck intensiver wiedergibt als diejenige der GRZ. Der heutige Innenstadtbereich innerhalb des S-Bahnrings, als “Wilhelminischer Mietskasernengürtel” um das alte Zentrum herum entstanden, weist auch heute noch mit einer GFZ zwischen 2 und 4 die höchste bauliche Dichte auf, dazu das neue Zentrum am Potsdamer Platz und die Zentren der Stadtteile Spandau, Reinickendorf, Köpenick, Hellersdorf oder Zehlendorf. Der Innenstadtrand , unter anderem mit vielen Siedlungen der Weimarer Zeit, ist überwiegend mit einer GFZ von 1,0 – 1,2 genutzt. In den Stadtrandlagen herrscht die Einzelhausbebauung mit niedrigen Geschossflächenzahlen unter 0,5 vor. Deutlich heben sich hier die Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre und ältere Baugebiete am Rand der radialen Hauptverkehrswege mit ihrer höheren Ausnutzung des Grund und Bodens ab. In Einzelfällen lässt sich auch in Stadtrandlagen eine hohe Bebauungsdichte einzelner Blöcke beobachten. Dabei handelt sich es meist um große zusammenhängende Anlagen des Gemeinbedarfs, wie z.B. der Krankenhauskomplex in Berlin-Buch. An den deutlich höheren Dichtezahlen der zahlreichen Ortsteilzentren lässt sich auch die polyzentrische Struktur Berlins mit ihren Kerngebietsnutzungen erkennen. Die Karten ermöglichen die Lokalisierung von Baulandreserven in bebauten Blöcken, in denen das realisierte Maß der baulichen Nutzung das baurechtlich zulässige Maß unterschreitet. Diesen Reserven kommt bei städtebaulichen Diskussionen um die Verdichtung der Innenstadt eine besondere Bedeutung zu. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen die durchschnittlichen GFZ – und GRZ – Werte ausgewählter Nutzungen und Stadtstrukturtypen und stellen sie den durchschnittlichen Einwohnerdichten gegenüber. Beim Vergleich der Einwohnerdichte mit den beiden Kennzahlen Grund- und Geschossflächenzahl fällt vor allem auf, dass die größten Einwohnerdichten gemeinsam mit hohen städtebaulichen Dichten nach wie vor in den Quartieren mit gründerzeitlicher Blockbebauung anzutreffen sind (vgl. Abb. 4). Satellitenstädte und Hochhauskomplexe liegen dagegen aufgrund der großen unbebauten Abstandsflächen zwischen den einzelnen Gebäuden eher im Mittelfeld. Abb. 5 zeigt das Verhältnis zwischen der Anzahl der Geschosse und der Einwohnerdichte der 12.614 Blöcke, die entsprechend den Nutzungskategorien der Umweltatlaskarten Reale Nutzung der bebauten Flächen (06.01) und Grün- und Freiflächenbestand (06.02) als Wohngebiet, Kerngebiet oder Mischgebiet gekennzeichnet sind. Es zeigt sich, dass vor allem der Strukturtyp der 5- bis 6-geschossigen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern aufgrund seiner hohen Bebauungsdichte mit 340 Einwohnern pro ha markant hervortritt, ein Wert, der in der Folge höherer Geschossigkeitsangaben erst wieder von den Gebieten mit Punkthochäusern mit mehr als 10 Geschossen übertroffen wird. In diesem Strukturtyp „Hohe Bebauung der Nachkriegszeit“ werden die großen unbebauten Abstandsflächen zwischen den Bauwerken durch die hohen Einwohnerzahlen pro Gebäude kompensiert.

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