Mit dem 2019 ins Leben gerufenen europäischen Green Deal und den damit verbundenen nationalen Programmen wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches einen Transformationsprozess der europäischen Wirtschaft mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums vorsieht. In diesem Zusammenhang kommt der Energiegewinnung aus Windkraft eine herausragende Bedeutung zu. In Deutschland schlägt sich dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung nieder, in dem ambitionierte Ziele für den Ausbau der Windenergie sowohl onshore als auch offshore verfolgt werden. Um dem hohen Kostendruck in der elektrischen Energieerzeugung zu begegnen, wurden in der Windenergie in den letzten Jahren bereits große Erfolge erzielt und die Energieentstehungskosten konnten signifikant gesenkt werden. Bei Fortschreiten dieses Wegs kommt den Rotorblättern eine Schlüsselrolle zu, da sie die Windenergie in mechanisch nutzbare Energie überführen, mit rund 20% direkt zu den Anlagenkosten beitragen und die mechanischen Anlagenlasten signifikant beeinflussen. Für die optimierte Betriebsführung der Windenergieanlagen (WEA) sind jedoch neuartige Ansätze des 'Structural Health Monitorings (SHM)' erforderlich. Insbesondere bei der anwendungsorientierten Entwicklung solcher Systeme gibt es hohen Entwicklungsbedarf! IMST beteiligt sich am Verbundprojekt mit seinem Know-how im Bereich der Radarelektronik. Gemeinsam mit dem Partner TUHH wird ein bestehender Sensorknoten mit 60 GHz Radartechnik erweitert. Dazu gab es bereits Voruntersuchungen der Partner TUHH und GUF auf deren Basis der Radarsensor entwickelt wird. Die neue Antenne soll einen breiteren Beam ermöglichen, um mehr Fläche des Rotorblatts abzudecken. Ziel ist es, mit 4 Sensorknoten ein Rotorblatt zu erfassen. IMST entwickelt neben der Radarelektronik eine passende Antenne und ein Gehäuse, in dem alle elektrischen Komponenten des Sensorknotens eingebaut werden. Für einen Feldversuch in 3 WEAs wird IMST 44 Sensorknoten mit Radar aufbauen.
Die EU-Methanstrategie, das Circular Economy Package, der Green Deal, der Global Methan Pledge oder die jüngste G7 Erklärung werfen in ein neues Schlaglicht auf die Kreislaufwirtschaft. Eine klimaschutzwirksame Kreislauf- und Abfallwirtschaft wirkt sektorübergreifend in die Bereiche Industrie, Landwirtschaft und Energie hinein und ist ein Element der nachhaltigen Transformation und Dekarbonierung (u.a. durch energetische und stoffliche Verwertung) und deshalb nicht beschränkt auf für die Klimaberichterstattung relevante Bereiche (Methan-/Lachgas-Emissionen aus Deponien, Bioabfallbehandlung etc). Die kommunale und regionale Hoheit im Siedlungsabfall und das Zusammenspiel von öffentlichem und privatem Sektor benötigen gezielte und übergreifende klimaschutzorientierte Strategien, Regelungen, Markt- und strukturellen Rahmenbedingungen sowie flankierenden Förderung der nationalen Ebene in Europa, vor allem im europäischen Süden und (Süd)-Osten. Das Vorhaben soll (klimaschutz)politische sektorübergreifende Maßnahmen, Instrumente und Programme zur Treibhausgas-Minderung aufzeigen, die eine Beschleunigung der Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerungen in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen, und dabei auch die Entwicklungschancen für die Wirtschaft ins Auge fassen. Im Wesentlichen ist der Output ein Bericht, eine kurze Broschüre und eine Hybridveranstaltung in Brüssel zu konkreten Empfehlungen für Rahmenbedingungen, Maßnahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Anreize, Instrumente u.a., die eine Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerung durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen mit einem Fokus auf regionale und andere Charakteristika der EU.
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sieht im Artikel 86 eine Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung für alle Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Periode 2007-2013 vor. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft erhielt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Auftrag, die Evaluierung des die landwirtschaftlichen Produkte betreffenden Teils der Maßnahme Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (M 1.2.3 des grünen Paktes) durchzuführen. Die im Artikel 85 der VO-EG 1698/2005 vorgesehene Ex-ante-Bewertung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2006 durchgeführt. Demgemäß ist das Ziel des Projektes die laufende Bewertung dieser Maßnahme des Ländlichen Entwicklungsprogrammes, um die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum verbessern zu können. Anhand von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sollen der Fortschritt der Maßnahme überprüft, deren Qualität und Durchführung verbessert sowie die Halbzeit- und Ex post Bewertung vorbereitet und durchgeführt werden.
null KIT und LUBW erneuern strategische Zusammenarbeit Karlsruhe. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) haben ihre seit drei Jahrzehnten bestehende Partnerschaft erneuert und auf eine moderne Grundlage gestellt. In ihrem Jubiläumsjahr – 200 Jahre KIT und 50 Jahre LUBW –unterzeichneten beide Einrichtungen eine neue Vereinbarung über die strategische Zusammenarbeit. Ziel ist es, die erfolgreiche Kooperation weiter auszubauen und neue Impulse für eine innovative Umweltforschung in Baden-Württemberg zu setzen. „Innovative Umweltforschung in THE LÄND“ Professor Dr. Thomas Hirth, Vizepräsident Transfer und Internationales des KIT, und Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, unterzeichneten die neue Vereinbarung am Dienstag im Veranstaltungsort „TRIANGEL“ des KIT am Karlsruher Kronenplatz im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung „Innovative Umweltforschung in THE LÄND“. Zusammenarbeit erhält neue Basis „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, im Jubiläumsjahr der LUBW und des KIT mit einer gemeinsamen Veranstaltung einen Blick auf die Themen zu werfen, mit denen sich beide Einrichtungen seit vielen Jahren befassen, und den Blick in die Zukunft zu richten“, betonte Hirth in seiner Begrüßungsrede. Er ergänzte: „Da die verschiedenen Vorgängereinrichtungen mittlerweile in der LUBW beziehungsweise im KIT aufgegangen sind und sich auch die Themen der Vereinbarung weiterentwickelt haben, wollen wir heute die Zusammenarbeit auf eine neue Basis stellen und dokumentieren das mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zur strategischen Zusammenarbeit.“ Ziel der Vereinbarung ist der Aufbau einer langfristigen, vertrauensvollen und umfassenden strategischen Partnerschaft auf Augenhöhe in den Feldern Forschung, Lehre, Weiterbildung, Transfer von Forschungsergebnissen in die praktische Anwendung und den gesellschaftlichen Dialog. Durch die enge Kooperation wollen die Partner ihre Position national und international nachhaltig stärken. Wissensaustausch als Innovationsmotor Der Präsident der LUBW betonte, dass beide Karlsruher Institutionen seit 30 Jahren von ihrem Wissensaustausch profitieren. Die Forschung des KIT findet durch den Praxistransfer konkrete Anwendung bei der LUBW und unterstützt die Landeseinrichtung bei der Entwicklung innovativer Lösungsansätze. Im Gegenzug stellt die LUBW wertvolle Daten und Monitoring-Ergebnisse zur Verfügung. Diese Zusammenarbeit ist ein echter Innovationsmotor für die Umweltforschung. Darüber hinaus positioniert sich die LUBW als moderner und nachhaltiger Arbeitgeber in Karlsruhe, der Studierenden den Berufseinstieg direkt am Standort ihres Studiums ermöglicht. Zukunftsthemen im Fokus der Kooperation Mit der erneuerten Vereinbarung soll die Zusammenarbeit vertieft und auf zusätzliche Themenfelder ausgeweitet werden. Rund 80 Teilnehmende beider Institutionen präsentierten an diesem Mittwoch ihre Arbeit und Projekte, um neue Ansätze für gemeinsame Kooperationen zu erkunden. Im Mittelpunkt stehen künftig die Umweltthemen: Klimawandel und Klimaanpassung, Grundwasser, Wasserwirtschaft, sauberes Wasser und Hochwasservorhersage, medienübergreifende Umweltbeobachtung, der Schutz des Bodens als Lebensgrundlage, Circular Economy, saubere Luft und leise Straßen, erneuerbare Energien, Radioaktivität und Strahlenschutz sowie Digitalisierung und Umweltdaten. Unterstützung der Stadt Karlsruhe Die beiden Partner dankten der anwesenden Bürgermeisterin Bettina Lisbach von der Stadt Karlsruhe, die für die Bereiche Umwelt, Natur und Klimaschutz zuständig ist, für die gute Zusammenarbeit und die kontinuierliche Unterstützung der Stadt. In ihrem Grußwort hob Lisbach hervor, dass auch die Stadt Karlsruhe von der engen Kooperation zwischen KIT und LUBW profitiert und die Partnerschaft als wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Stadtentwicklung sieht. Die LUBW feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen und hat zum Festakt ihr neues Motto „ UMWELT. DATEN. ZUKUNFT .“ vorgestellt. Das KIT feiert in diesem Jahr sein 200-jähriges Bestehen mit einem ganzjährigen Programm für Mitarbeitende, Studierende, Alumni, Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik sowie der Gesellschaft. Das Jubiläum steht unter dem Motto „Wir gestalten Zukunft: Forschung | Lehre | Transfer – Wissenschaftliche Exzellenz und Erfindungskraft seit 200 Jahren. Das ist das Karlsruher Institut für Technologie.“ Im Mai 1995 hatten die Vorgängereinrichtungen des KIT – das Forschungszentrum Karlsruhe GmbH und die Universität Karlsruhe (TH) – mit der Vorgängereinrichtung der LUBW, der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, erstmals eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Foto zeigt v. l. n. r.: Professor Dr. Thomas Hirth, Vizepräsident Transfer und Internationales des KIT, und Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, mit der unterzeichneten aktualisierten Vereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung „Innovative Umweltforschung in THE LÄND“. Quelle: LUBW. Foto zeigt v. l. n. r.: Professor Dr. Thomas Hirth, Vizepräsident Transfer und Internationales des KIT, und Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, bei der Unterzeichnung der aktualisierten Vereinbarung im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltung „Innovative Umweltforschung in THE LÄND“. Quelle: Sascha Schäfer. Bitte klicken Sie für eine höhere Auflösung der Fotos auf das entsprechende Bild. Diese können im Zusammenhnag mit der Pressemitteilung mit Nennung der Quelle für Berichterstattungen genutzt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Sachsen-Anhalt schafft die zukunftsfähige Basis für wichtige und innovative Branchen. IT made in Sachsen-Anhalt: Innovativ. Effizient. Erfolgreich. Neue Ideen brauchen die richtigen Voraussetzungen. In Sachsen-Anhalt finden Sie ein lebendiges IT-Ökosystem, das Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte unterstützt. Werden Sie Teil der gemeinsamen Erfolgsgeschichte! Zukunftseinblick IT: Digitalwirtschaft - Branche und Wachstum Sachsen-Anhalt ist ein dynamischer Standort für die IT-Wirtschaft. Die ungebremste Wachstumsdynamik wird durch gezielte Investitionen in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft vorangetrieben. Als wichtiger Standort für innovative digitale Produkte und Dienstleistungen hat sich Sachsen-Anhalt fest in der New- und Next-Economy etabliert. Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft. Die IT-Branche ist dabei der Motor, der diese Entwicklung vorantreibt. Unternehmen integrieren IT-Lösungen nahtlos in ihre Geschäftsprozesse und schaffen so neue Wertschöpfungspotenziale. Datengetriebene Geschäftsmodelle und digitale Arbeitswelten sind längst zum Standard geworden. Die dynamische Wirtschaftsentwicklung wird durch ein belebendes Zusammenspiel von Köpfen, Daten und Infrastrukturen gestaltet. Innovationskraft trifft auf Tradition Über 2.000 IT-Unternehmen prägen mit ihrer Innovationskraft das Gesicht Sachsen-Anhalts. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus: von Software- und IT-Dienstleistungen über den Handel mit IT-Hardware bis hin zu Telekommunikationsdienstleistungen. Ein starkes Netzwerk für die Zukunft Das Erfolgsrezept von Sachsen-Anhalt liegt in der engen Zusammenarbeit von Fachkräften, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ein lebendiges Netzwerk fördert den Austausch von Wissen und Ideen und treibt die Entwicklung neuer Technologien voran. Förderung mit Zukunft Um das regionale IT-Ökosystem weiter zu stärken, setzt Sachsen-Anhalt auf eine nachfrageorientierte und zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen und der Stärkung der Netzwerke. Dynamisches Wachstumsumfeld: Profitieren Sie von einem dynamischen Wirtschaftsumfeld mit zahlreichen Wachstumsmöglichkeiten. Innovatives Umfeld: Werden Sie Teil eines starken Netzwerks von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Experten. Zukunftsorientierung: Profitieren Sie von einer aktiven Wirtschaftsförderung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hervorragende Lebensqualität: Vereinbaren Sie beruflichen Erfolg mit einer hohen Lebensqualität. Sachsen-Anhalt – für die digitale Zukunft. Direkt zur IMG Die Digitalwirtschaft im Innovationsökosystem für Sachsen-Anhalt Die Regionale Innovationsstrategie (RIS 2021-2027) sichert die Spezialisierungsvorteile Sachsen-Anhalts und fördert gezielt ein intelligentes, nachhaltiges und wirtschaftsorientiertes Wachstum. Im Fokus steht dabei die Stärkung der Innovationskraft in allen Branchen. Link Digitale Technologien als Treiber Digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Mikroelektronik, IoT, IT-Sicherheit sowie AR, VR und Games spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Innovationsökosystems. Die RIS 2021-2027 bietet einen umfassenden Rahmen, um diese Technologien gezielt zu fördern und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Die RIS 2021-2027 für die Digitale Wirtschaft: Spezialisierung: Die Strategie baut auf den bestehenden Stärken Sachsen-Anhalts auf und fördert gezielt die Entwicklung neuer Spezialisierungen. Zukunftsfähigkeit: Durch die Förderung digitaler Technologien wird die Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts langfristig gesichert. Vernetzung: Die RIS 2021-2027 fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik. Nachhaltigkeit: Die Strategie trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Was bedeutet das für Sie? Als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Start-up können Sie von der RIS 2021-2027 profitieren, indem Sie: Fördermittel beantragen: Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten , um Ihre Innovationsprojekte umzusetzen. Netzwerke knüpfen: Bauen Sie Kontakte zu anderen Akteuren im Innovationsökosystem auf. Wissenstransfer nutzen: Profitieren Sie von den neuesten Forschungsergebnissen und Technologien. Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg Link Bildungsangebote des KI-Campus Link Sachsen-Anhalt ist sich der Bedeutung der IT-Unternehmen bewusst. Hier wird moderne Infrastruktur ausgebaut, Innovation gelebt, Netzwerke werden geschaffen und Rahmenbedingungen stetig verbessert. Vision : Das Land Sachsen-Anhalt wird zum wichtigen Standort für innovative digitale Produkte und Services und behauptet sich als bedeutsamer Produktionsstandort mit seiner innovationsstarken IT-Wirtschaft der New- und Next-Economy. Mission : Die Digitale Wirtschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt wird wirtschaftlich belebt und gestärkt. Die Position des Wirtschaftsstandortes wird als attraktive Adresse für nationale und internationale Unternehmen der Digitalwirtschaft wahrgenommen. Werte: Standortqualität, Innovation, Transparenz und Integrität, Vielfalt und organisches Wachstum. Strategische Ziele : Nachfrageorientierte und auf Vernetzung und Innovation ausgerichtete IT-Wirtschaftsförderung hiesiger Unternehmen. Aufdeckung und Unterstützung von Bedürfnissen der IT-Wirtschaft. Ausbau des digitalen Ökosystems für die IT-Wirtschaft. In Sachsen-Anhalt finden Sie die passende Finanzspritze für Ihre Geschäftsidee. Ob Sie gerade erst durchstarten oder Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten – wir bieten Ihnen vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten. Von klassischen Bankkrediten über staatliche Förderprogramme bis hin zu innovativen Finanzierungsmodellen wie Venture Capital: Hier sind Sie bestens aufgehoben. Förderangebote für die Wirtschaft Land ( Investitionsbank Sachsen-Anhalt ), Bund ( Förderdatenbank ) sowie die Europäische Union ( commission.europa.eu ) bieten zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wird mit dem Programm „Digital And Creative Economy“ auf eine branchenoffene Förderung von Digitalisierungsvorhaben gesetzt. Digital Innovation , Digital Creativity , Cross Innovation Praxisbeispiele der branchenoffenen Digitalförderung in der Wirtschaft von Sachsen-Anhalt: Human Holograms – Menschliche 3D Hologramme auf AR Basis Entwicklung einer netzwerkfähigen Schwingungsüberwachung für die Industrie 4.0 Digitalisierung im Pflegeheim Entwicklung einer Spiele-App für ein digitales Kartenspiel unter Nutzung von innovativen Projekten Jetzt Teil der Erfolgsgeschichte werden Möchten Sie mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt hier als Praxisbeispiel erscheinen? Dann melden Sie sich bei uns . Informieren Sie sich, vernetzen Sie sich, und gestalten Sie die digitale Zukunft mit Sachsen-Anhalt. Kontakt aufnehmen und Fördermöglichkeiten prüfen. hier
In diesen Ortsteilen wurden alle Gasaufsatzleuchten bis Ende 2024 umgerüstet. Ausgenommen waren Standorte, deren Erhalt das Landesdenkmalamt vorgegeben hat. Die Kosten des Projektes betrugen rund 38 Mio. Euro. Eine Unterstützung erhielt das Projekt durch EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm BENE sowie durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Im Zuge des Bauvorhabens wurden rund 5.550 Gasleuchten (5.070 Gasaufsatzleuchten und 420 Gashängeleuchten und 60 Gasmodellleuchten) durch LED-Leuchten ersetzt. Die Umrüstung erfolgte durch formgleiche LED-Leuchten. Das Bauvorhaben wurde um 316 Gasleuchten in den Ortsteilen Dahlem und Lichterfelde erweitert, die Umrüstung erfolgt bis Sommer 2024 durch formgleiche LED-Leuchten. Ziel des Vorhabens war eine beträchtliche Reduzierung des jährlichen Energieverbrauches: von 4.469 kWh je Gasaufsatzleuchte/Gasmodellleuchte auf unter 100 kWh je LED-Leuchte und von 4.469 bis 10.055 kWh je Gashängeleuchte auf unter 300 kWh je LED-Leuchte. Durch die Umrüstung der Leuchten reduziert sich die CO 2 -Emissionen um jährlich rund 5.030 Tonnen. Diese Bilanzierung ermöglichte eine Förderung des Vorhabens durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, wodurch das Land Berlin etwa die Hälfte der Projektkosten erstattet bekam. Durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums erhielt das Projekt eine zusätzliche Förderung von rund 700.000 Euro. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Projektkennzeichen 1190-B2-E) Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Förderkennzeichen: 67K06833) Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Treibhausemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Förderkennzeichen: 67K06833 Das Bauvorhaben wurde Zeitraum vom Herbst 2017 bis Ende 2024 umgesetzt.
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
Bei dem webbasierten Beratungsmodell zum betrieblichen Nährstoffmanagement (webBESyD) handelt es sich um ein webbasiertes Beratungsmodell, welches das Ziel verfolgt das Nährstoffmanagement landwirtschaftlicher Betriebe zu verbessern, um somit die Nährstoffeffizienz zu erhöhen. Mit dem entwickelten Beratungsmodell wird Artikel 15 Abs. 4 der EU-Verordnung (EU) 2021/2115 umgesetzt, welcher die Bereitstellung eines digitalen Betriebsnachhaltigkeitsinstrumentes für Nährstoffe vorsieht. 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Anwendung webBESyD. Sie betreffen das Nutzungsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber von webBESyD. 1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen sind ungültig. 2. Nutzer 2.1 Der Nutzer erhält vom Betreiber ein persönliches Zugangsrecht für webBESyD. Das Zugangsrecht gilt nur für den Nutzer. Es ist nur nach diesen Nutzungsbedingungen übertragbar. Jeder Nutzer kann anderen Nutzern das Recht auf den Zugriff auf hinterlegte Daten aktiv zuweisen. Den Nutzern stehen sechs Freigabetypen zur Verfügung (Anlage 1). 2.2 Die Nutzung der Webseite und des Onlineportals ist natürlichen Personen gestattet. 2.3 Handelt der Nutzer nicht im eigenen Namen, so versichert er dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber, von der Person, die ihn bevollmächtigt hat, zur Vornahme der jeweiligen Handlung bevollmächtigt, bzw. beauftragt worden zu sein. 2.4 Die Anwendung webBESyD steht entsprechend der Zielsetzung als Beratungsmodell zum betrieblichen Nährstoffmanagement insbesondere Landwirten offen. Es gibt folgende Nutzergruppen: 2.4.1 landwirtschaftliche Betriebsinhaber wird nach Anmeldung automatisch der Betrieb mit der übermittelten BNR übergeben kann Testbetrieb anlegen (wird in der BNR-gekennzeichnet) Zugriff nur auf eigenen Daten 2.4.2 Sonstige Nutzer können nur Testbetriebe anlegen Zugriff nur auf eigenen Daten 2.5 Interessenten, die nicht zu den beschrieben Nutzergruppen gehören, können aus konzeptionellen Gründen nicht für die Anwendung registriert werden. 3. Zugangsverweigerung Im Falle von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Nutzers, bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder dem begründeten Verdacht eines solchen Verstoßes kann der Betreiber dem Nutzer das Zugangsrecht zu webBESyD verweigern. 4. Zugang zum Programm webBESyD (Registrierung und Login-Daten) 4.1 Für die Nutzung des Programms webBESyD des LfULG ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordung (DS-GVO) i.V.m. Art. 15 Abs. 4 Buchst. g VO (EU) 2021/2115 verarbeitet. Der Login erfolgt mittels E-Mailadresse und Passwort (die „Login-Daten“), oder über die Nutzerauthentifizierung mittels des zentralen Anmeldedienstes HIT/ZID. 4.2 Bei der Registrierung stehen zwei Wege der Registrierung zur Verfügung. Die Abfrage von Pflichtangaben erfolgt, um die Nutzung dieses Dienstes zu ermöglichen sowie zur ggf. notwendigen Kontaktaufnahme. Es gibt folgende Möglichkeiten, sich auf dem Onlineportal webBESyD zu registrieren: Einfache Registrierung per E-Mail-Adresse, Name, Vorname, Benutzername und Passwort Registrierung über den zentralen anmeldedient HIT/ZID der 15-stelligen BNR und der PIN 4.3 Nutzer sind verpflichtet, die bei der Registrierung erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Sollten sich nach erfolgter Registrierung Änderung der Daten ergeben sind die Nutzer verpflichtet, die Daten unverzüglich selbst zu aktualisieren. 4.4 Bei der einfachen Registrierung mittels E-Mailadresse wird dem Nutzer vor dem Absenden des Formulars zur Registrierung ein Angebot auf den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung gegeben. Die Nutzungsbedingungen können durch einen zur Verfügung gestellten Link eingesehen werden. Die jeweiligen Nutzer erklären sich durch das Setzen des Häkchens in die Felder »Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu« mit den Nutzungsbestimmungen einverstanden. Des Weiteren hat der Nutzer die Möglichkeit die Datenschutzerklärung durch einen bereitgestellten Link einzusehen. Nach Absendung des Registrierungsformulars wird der Nutzer, bei Vollständigkeit aller Angaben, durch die Nutzeradministration in der Nutzerverwaltung freigeschalten, der Nutzer kann nun die Funktionen in webBESyD nutzen. Eine Freischaltung erfolgt nur von Montag bis Freitag im Zeitraum von 09:00 bis 15:00. Bei der Nutzerauthentifizierung über HIT/ZID wird der Nutzer zum zentralen Anmeldedienst weitergeleitet und dort zur Eingabe der BNR 15 und der PIN aufgefordert. Nach erfolgreicher Authentifizierung erfolgt die Weiterleitung zu webBESyD, wo die Nutzungsbedingungen durch einen zur Verfügung gestellten Link eingesehen werden können. Hier wird der Nutzer zur Angabe von E-Mailadresse, Name und Vorname aufgefordert. Die jeweiligen Nutzer erklären sich durch das Setzen des Häkchens in die Felder »Ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen und stimme ihnen zu« mit den Nutzungsbestimmungen einverstanden. Des Weiteren hat der Nutzer die Möglichkeit die Datenschutzerklärung durch einen bereitgestellten Link einzusehen. Nach Absendung des Registrierungsformulars wird für den Nutzer, bei Vollständigkeit aller Angaben automatisiert in der Nutzerverwaltung ein Nutzerkonto angelegt, ebenso wird in webBESyD ein Betrieb mit der BNR des Nutzers erstellt. 4.5 Nach der erfolgreichen Registrierung hat der Nutzer Zugriff auf ein persönliches Konto. Für den Zugriff auf das Konto ist die Anmeldung über die Login-Maske der Anwendung mit Hilfe des bei der Registrierung angegebenen Benutzernamens und dem selbst gewählten Passwort oder über den zentralen Anmeldedienst HIT/ZID mit BNR 15 und PIN möglich. Das Passwort kann der Nutzer jederzeit über die Funktion „Passwort vergessen“ ändern. Die Nutzer verpflichten sich, das Passwort geheim zu halten und vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht, dass das Passwort von unbefugten Dritten genutzt wird oder wurde, ist das Passwort unverzüglich zu ändern und der Betreiber unverzüglich zu informieren. 4.6 Mit der Weitergabe der Stammdaten (=Name, Vorname, E-Mail, Passwort) und Verwendung durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) erklärt sich der Nutzer wie folgt einverstanden: Mit Bestätigung der Nutzungsbedingungen bei der Registrierung für das Programm webBESyD stimmt der Nutzer der Weitergabe der Stammdaten Name, Vorname, E-Mail, Passwort bei der einfachen Registrierung und der BNR 15 bei der Registrierung über den zentralen Anmeldedienst HIT/ZID zur Anlegung eines zentralen Nutzeraccounts zur aktiven Beteiligung an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden als Betreiber von webBESyD zu. Diese Stammdaten werden durch das LfULG gespeichert und im Rahmen des Nutzungsverhältnisses weiterverarbeitet. Eine Nutzung für Werbung oder Newsletterversand o.ä. durch das MWL erfolgt nicht ohne eine ausdrückliche Einwilligung. Die Zustimmung kann jederzeit durch E-Mail an webbesyd@llg.sachsen-anhalt.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Eine aktive Nutzung des Programms webBESyD ist ohne Hinterlegung der Stammdaten beim LfULG nicht möglich. Bei erneutem Interesse ist eine neue Registrierung notwendig. Im Fall eines Widerrufs werden die von Ihnen auf der Webseite bis zum erfolgten Widerruf hinterlegten nutzergenerierten Inhalte nicht gelöscht. 4.7 Ohne die Zustimmung des Nutzers werden die Registrierungsdaten nicht an Sonstige Dritte weitergegeben. Anderes gilt nur, soweit seitens des Landes Sachsen-Anhalts hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder soweit dies zur Durchsetzung der Rechte des Landes Sachsen-Anhalts erforderlich ist, insbesondere zur Durchsetzung von Ansprüchen, die in den Nutzungsbestimmungen näher konkretisiert sind. 4.8 Der jeweilige Nutzer überträgt dem Betreiber ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den Inhalten, die der bzw. die Nutzer auf die Plattform lädt bzw. laden. Dies ist insbesondere für die Speicherung auf dem Server und die Abrufbarkeit im Internet erforderlich. 4.9 Mit der Registrierung und Eingabe ihrer Daten willigen Nutzer in die Verwendung der Daten im Rahmen der Anwendung webBESyD entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein. Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung der Daten und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung unter t3://page?uid=90997 erhältlich. 5. Umfang der Anwendung webBESyD 5.1 Die Anwendung webBESyD ist unter der Domain https://www.landwirtschaft.sachsen.de/webbesyd/st zugänglich. WebBESyD wird vom durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie /LfULG), Pillnitzer Platz 3, 01326 Dresden betrieben. 5.2 Die Nutzung der Anwendung webBESyD ist für die Nutzer kostenlos. 5.3 Die Übereinstimmung der eingetragenen Daten für die Nutzerverwaltung wird mit den Nutzungsbestimmungen nach Neueintrag vom Betreiber geprüft. Gleiches gilt bei späterer Änderung der Datensätze. Eine Änderung von Daten im System webBESyD (bspw. Anbaudaten) ist jederzeit durch den Nutzer möglich. Eine Änderung dieser Daten durch den Betreiber erfolgt nicht. 5.4 Der Betreiber behält sich die Erweiterung bzw. Einschränkung der Anwendung webBESyD in funktioneller und/oder inhaltlicher Hinsicht vor. Es besteht kein Anspruch auf Fortführung der Anwendung webBESyD. Den Nutzern ist bekannt, dass webBESyD jederzeit auf einen anderen Server transferiert oder dass ein Betreiberwechsel stattfinden kann. 5.5 Der Betreiber betreibt die Anwendung webBESyD mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt. Notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Der Betreiber ist berechtigt, die Bereitstellung der Dienste ganz oder teilweise zu unterbrechen, um Störungen zu beseitigen und Wartungs- und andere Servicearbeiten durchzuführen. Der Freistaat Sachsen übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit des Servers und der Anwendungen sowie für infolge sonstiger technischer Probleme auftretende Zeiten der Nichtverfügbarkeit des Angebots. 5.6 Das Programm webBESyD wird unbefristet zur Verfügung gestellt. Ein eventuelles Abschalten des Programms wird vom MWL mindestens ein Kalenderjahr vor dem Abschalttermin per Mail an den Nutzer, sowie über den Internetauftritt des MWL bekannt gegeben. Die Daten werden mit dem Abschalten gelöscht. Nutzer müssen diese vorher exportieren und sichern. 6. Speicherung und Nutzung nutzergenerierter Inhalte 6.1 Zugriffsrechte auf die Nutzerdaten kann nur der jeweilige Nutzer erteilen. Diese können Lese- und/oder Schreibrechte und auch zeitliche Einschränkungen und Zugriffe auf begrenze Datensätze umfassen. Der Nutzer kann dazu im Programm für verschiedene Fälle entsprechende Rechte erteilen (Anhang 1). 7. Pflichten bei der Nutzung des Programms webBESyD 7.1 Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Benutzung von webBESyD sowie die Nutzung der Ergebnisse trägt der Nutzer. 7.2 Für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, ist der Nutzer verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen (z. B. durch Datensicherung, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms liegt in der Verantwortung des Nutzers. 7.3 Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) stellt technische Supportleistungen zur Verfügung. Daraus erwächst dem Nutzer weder ein Anspruch auf Mängelbeseitigung noch auf die Beibehaltung dieses Supports. 8. Haftung 8.1 Eine Mängelhaftung des MWL ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Nutzers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Dies gilt nicht, soweit der Mangel arglistig verschwiegen wurde. 8.2 Kein Mangel sind solche Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen aus dem Risikobereich des Nutzers stammenden Gründen resultieren. 8.3 Die Haftung des MWL für seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen, Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder die Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB, gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insb. Produkthaftungsgesetz, Verzug im Falle der Vereinbarung eines fixen Liefertermins handelt. 8.4 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das MWL für seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 8.5 Der jeweilige Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm/ihr eingestellten Inhalte frei von Schutzrechten Dritter, insbesondere Urheberrechten und Marken-, Patent- und Gebrauchsmusterrechten, sind und den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften sowie den sonstigen gesetzlichen Regelungen entsprechen. 8.6 Soweit Dritte den Betreiber wegen Verstoßes gegen gesetzliche Regelungen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, stellt der jeweilige Nutzer den Betreiber von jeglicher Haftung, soweit gesetzlich zulässig, und Zahlung frei. 8.7 Falls der Nutzer über Links auf fremde Internetseiten gelangt, liegt die Verantwortlichkeit ausschließlich bei den Anbietern dieser Seiten. Der Betreiber LfULG macht sich die Inhalte der fremden Internetseiten nicht zu eigen. Jegliche Haftung oder Gewährleistung des Betreibers für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren für den Betreiber keine rechtswidrigen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Auf aktuelle und künftige Änderungen der verlinkten Seiten hat der Betreiber keinen Einfluss. 8.8 Sofern zwischen dem jeweiligen Anbieter und einem Dritten bzw. der jeweiligen Regionalinitiative und einem Dritten über das Verbraucherportal des Betreibers ein Vertrag angebahnt wird, so ist der Betreiber in diesem weder Partei noch Vertreter oder Vermittler. Der Betreiber übernimmt deshalb keine Haftung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung. 9. Haftung des Nutzers 9.1 Sofern vom Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung von webBESyD vorgenommene Handlungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere Rechte Dritter verletzen, haftet er für alle daraus entstehenden Ansprüche Dritter. 9.2 Der Nutzer verpflichtet sich ferner, alle etwaigen Kosten, die dem MWL gegenüber und dessen Mitarbeiter(innen)n bzw. Beauftragten durch Dritte geltend gemacht werden, zu tragen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die zur Abwehr der Ansprüche Dritter aufgewendet werden. Das MWL ist berechtigt, die Ansprüche aus diesen Nutzungsbedingungen, die der Nutzer durch den Verstoß gegen seine Verpflichtungen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die dem Land Sachsen-Anhalt gegenüber geltend gemacht werden, ohne die Zustimmung des Nutzers an Geschädigte abzutreten. 10. Auskunft, Berichtung und Löschung von Daten (Stammdaten, Registrierungsdaten, nutzergenerierte Inhalte) Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über seine gespeicherten persönlichen Daten verlangen, bzw. diese durch Einloggen auf der Webseite mit den Login-Daten einsehen und verändern. Ein formelles Auskunftsersuchen muss schriftlich und unter Nachweis der Identität erfolgen. Der Nutzer kann seine Daten bzw. das Benutzerprofil im Produktivsystem jederzeit löschen oder berichtigen. Um jederzeit eine Wiederherstellung der Daten zu gewährleisten werden die jährlichen Sicherungsdateien des Dezembers 10 Jahre aufbewahrt. 11. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung 11.1 Der Vertrag über die Nutzung von webBESyD läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer ohne Kündigungsfrist und vom MWL unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Kündigungen durch den Nutzer erfolgen durch Löschung der Daten in webBESyD durch den Nutzer sowie der Beantragung Löschung des Nutzerkontos schriftlich an die LLG oder per Mail an webbesyd(at)llg.sachsen-anhalt.de . Eine Kündigung durch das MWL erfolgt per E-Mail. Es steht einer Kündigung gleich, wenn das Land Sachsen-Anhalt den Betrieb von webBESyD einstellt (mit einem Jahr Ankündigungsfrist) oder wenn der Nutzer seine Registrierung auf der Webseite beendet. 11.2 Nach Vertragsbeendigung erlöschen die Zugriffsrechte des Nutzers auf den Login und seine Datensätze. Die Daten werden gelöscht. 12. Sicherheit 12.1 Das MWL bedient sich geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um die Nutzerdaten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 13. Datenschutz Bei der Registrierung für webBESyD auf der Webseite werden durch das MWL personenbezogene Daten vom Nutzer erhoben und verwendet. Art und Umfang der Datenerhebung und -verwendung werden dem Nutzer in den Nutzungsbedingungen mitgeteilt, denen dieser bei der Registrierung auf der Webseite zustimmen muss und die dieser auf der Webseite jederzeit abrufen kann. Die Verwendung der persönlichen Daten des Nutzers erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen: der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) . Nähere Informationen hierzu stehen in der Datenschutzerklärung, die hier (t3://page?uid=90997) eingesehen werden können. 14. Änderung der Nutzungsbedingungen Das MWL behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mindestens 14 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten angekündigt. Dem Nutzer steht bei Änderung der Nutzungsbedingungen ein Sonderkündigungsrecht zu, dass innerhalb der Ankündigungsfrist ausgeübt werden muss. Der Nutzer wird auf dieses Sonderkündigungsrecht bei der Ankündigung hingewiesen. Die aktuellen Nutzungsbedingungen sind jeder Zeit unter t3://page?uid=90998 einsehbar. 15. Beendigung der Nutzung von webBESyD, Löschung der Daten 15.1 Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit durch Löschung seiner Daten in webBESyD und der Beantragung der Löschung seines Nutzerkontos beenden. Damit werden alle gespeicherten personenbezogen Daten aus dem Produktivsystemgelöscht. 15.2 Das MWL ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. 15.3 Das MWL ist berechtigt, das Benutzerkonto löschen zu lassen, wenn eine Kündigung des Nutzungsverhältnisses aus wichtigem Grund erfolgt ist. 15.4 Der Betreiber behält sich vor, Registrierungen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, zu löschen. 15.5 Falsche Angaben des jeweiligen Nutzers führen zum Widerruf der Zugriffsberechtigung und dem Löschen der Daten. 15.6 Das MWL ist berechtigt, das Benutzerkonto zur Benutzung sperren zu lassen, wenn gegen den Nutzer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, das im Zusammenhang mit der Nutzung von webBESyD besteht. 15.7 Der jeweilige Nutzer wird über die Löschung informiert. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden zu Dokumentations- und Nachweiszwecken in Schriftform festgehalten. Die Schriftform ist nicht durch die elektronische Form (z. B. Austausch von E-Mails) gewahrt. 16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar werden, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert fort. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Ziel und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend, wenn sich die Nutzungsbestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. 16.3 Der Gerichtsstand ist Magdeburg. Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Nutzer, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn der Rechtsstreit andere als vermögensrechtliche Ansprüche betrifft oder wenn für die Klage auf Grund von gesetzlichen Vorschriften ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird. Anlage 1: Freigabetypen Bodenprobenerfassung Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält Zugriff auf die Bodenproben. Bodenproben können erfasst, geändert und gelöscht werden. Die Person erhält nur Zugriff auf von ihr erfasste Bodenproben. Betrieb (Anschrift usw.) x Daten Betriebsebene Schläge Anbauverfahren Bodenproben x x x Kopie erstellen Bodenprobenerfassung und Zuweisung Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält Zugriff auf die Bodenproben und Schläge des Betriebes. Bodenproben können erfasst, geändert, gelöscht und Schlägen zugeordnet werden. Die Person erhält nur Zugriff auf von ihr erfasste Bodenproben. (x) nur für die Zuweisung der Proben Betrieb (Anschrift usw.) x Daten Betriebsebene Schläge x (x) x Anbauverfahren x (x) x Bodenproben x x x Kopie erstellen Lesender Zugriff Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält rein lesenden Zugriff auf alle Daten des Betriebes. Betrieb (Anschrift usw.) x Daten Betriebsebene x Schläge x Anbauverfahren x Bodenproben x Kopie erstellen Lesender Zugriff und Ausführung von Fachmodulen Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält lesenden Zugriff auf alle Betriebsdaten, die zur Ausführung der Fachmodule notwendig sind. Dazu gehören Bodenproben, Schläge, Anbaudaten und Daten der Betriebsebene. Ergebnisse der Fachmodule werden nicht in den Datenbestand übernommen (z.B. N-DBE). Betrieb (Anschrift usw.) x Daten Betriebsebene x Schläge x Anbauverfahren x Bodenproben x Kopie erstellen Voller Zugriff Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält vollen Zugriff auf alle Daten, kann diese lesen, ändern und neue Daten erfassen. Es können alle fachlichen Module ausgeführt werden. Die Daten können von der Person nicht an weitere Personen freigegeben werden. Betrieb (Anschrift usw.) x x x Daten Betriebsebene x x x Schläge x x x Anbauverfahren x x x Bodenproben x x x Kopie erstellen Lesender Zugriff mit Möglichkeit für Betriebskopie Berechtigung Lesen Schreiben Löschen Die Person erhält rein lesenden Zugriff auf alle Daten des Betriebes und kann eine Kopie des Betriebes erstellen. Betrieb (Anschrift usw.) x Daten Betriebsebene x Schläge x Anbauverfahren x Bodenproben x Kopie erstellen x
Projektbeginn: 2019 / Projektende: 2023 Das Projekt „Neue Berliner Luft“ wurde über das „Sofortprogramm Saubere Luft“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Ziel des Programms war es, für bessere Luft in Städten zu sorgen. Die Elektrifizierung des Individualverkehrs im innerstädtischen Raum spielt neben anderen Maßnahmen, wie dem Ausbau des ÖPNV-Angebots oder Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung, eine besondere Rolle für die nachhaltige Verbesserung der Luftqualität. Im Teilvorhaben „ElMobileBerlin“ wurde untersucht, inwiefern eine Infrastruktur mittels Laternen im öffentlichen Raum dazu beitragen kann, die Attraktivität von Elektromobilität durch möglichst einfach zugängliche Ladegelegenheiten zu steigern. Mit dem Ausbau von Ladepunkten an Straßenlaternen in Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf sollte zudem in großer Stückzahl eine neue Technologie auf ihre Wirtschaftlichkeit und Anwenderfreundlichkeit getestet und die Elektromobilität bewusst auch jenseits des Stadtzentrums gefördert werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) leitete in dem Projekt den Aufbau der Ladepunkte im öffentlichen Raum. Hierbei sollten bis zu 1.000 Ladepunkten an Straßenlaternen im öffentlichen Straßenraum errichtet werden. Im Ergebnis des Gesamtprojekts konnten in Berlin in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Reinickendorf sowie Spandau insgesamt 825 Laternenladepunkte in Betrieb genommen werden. Damit wurden die Errichtungspotentiale für Laternenladepunkte in diesen Bezirken weitgehend ausgeschöpft. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere in den Großwohnsiedlungen die Errichtungspotentiale aufgrund der technischen, lagebedingten und lichtmastseitigen Voraussetzungen sowie der Eigentumsverhältnisse stark limitiert sind. Daher erfolgte eine Ausdehnung des Projekts auf weitere Außenbezirke, in denen die SenMVKU die Planung in federführung durchführte. Die Laternenladeeinrichtungen werden vom Auftragnehmer Ubitricity noch bis Ende 2024 weiterbetrieben. In 2024 wird eine Ausschreibung für einen Weiterbetrieb des Laternenladenetzes erfolgen. Die Ladeeinrichtungen werden von den Nutzenden insgesamt gut angenommen und zeigen steigende Nutzungszahlen. In 2024 hat die SenMVKU die Markierung und Beschilderung (Parken für E-Fahrzeuge während des Ladevorgangs) einer geringeren dreistelligen Zahl von Standorten angestoßen. Die Auswahl der Standorte erfolgte nach Rücksprache mit dem Betreiber sowie auf Grundlage von Bürgermeldungen. Die Markierungsarbeiten werden vorwiegend in Gegenden mit hohem Parkdruck erfolgen.” Projektpartner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt DAI Labor der TU Berlin Ubitricity Hubject Reiner Lemoine Institut (RLI) Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 Neue Berliner Luft
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 60 |
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| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 48 |
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| License | Count |
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| Topic | Count |
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