API src

Found 119 results.

Related terms

Analyse und (Weiter-)Entwicklung von Umsetzungsmechanismen und Politikansätzen zur Stärkung und Aufwertung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ProgRess

Der Abschlussbericht beschreibt den von den Autoren wissenschaftlich betreuten Strategieprozess zur Implementierung und Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ProgRess während der Projektlaufzeit. Wesentliche Prozesselemente sind ⁠ Monitoring ⁠ und Evaluation des Programms, die Einbindung von Stakeholdern aus Forschung, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft mit Hilfe der NaRess-Plattform und ihrer Arbeitsgruppen sowie die Erstellung zahlreicher Vertiefungsanalysen und Positionspapiere zu aktuellen Themen der Ressourcenpolitik. Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger aus allen Verwaltungsebenen, die ein laufendes Ressourceneffizienzprogramm oder eine vergleichbare rohstoffbezogene Strategie auf den Weg bringen oder begleiten. Veröffentlicht in Texte | 70/2024.

Cornerstones for a sustainable recovery program for Ukraine

In diesem Diskussionspapier legt das Umweltbundesamtes (UBA) erste Überlegungen für ein nachhaltiges Wiederaufbauprogramm für die Ukraine vor. Für die Gestaltung eines Wiederaufbauprogramms sollten nach Auffassung des UBAs die folgenden Grundsätze gelten: Integration von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Wirtschaftspolitiken; Resilienz; Suffizienz; sozial gerechte Gestaltung des Wiederaufbaus; Ownership; Lernorientierung; Solidarität; Nutzung von Potentialen der Digitalisierung. Die folgenden Rahmenbedingungen (Policy Mix) sollten für das Programm gelten: Ökologische Energiepreisreform; sozialökologische Steuerreform und Abbau umweltschädlicher Subventionen; grüne Innovationen aus der Wissenschaft und dem Privatsektor für die Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung fördern; grüne(re) Arbeitsplätze schaffen, Qualifikationsoffensive starten; nachhaltige Beschaffungspolitik; Potentiale der zentralen Wirtschaftssektoren ausschöpfen. Einige, wesentliche Felder eines Wiederaufbauprogramms umfassen: Reduktion der Umwelt- und Klimabelastungen; Energie; Industrie; Verkehr; Infrastruktur; Städte; Bauen und Wohnen; Landwirtschaft; Governance und institutionelles Design. Für die politische Gestaltung des Wiederaufbauprogramms durch die ukrainische Regierung, die EU und die internationale Gemeinschaft werden vom UBA die folgenden Politikempfehlungen gegeben: umfassende Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft; Durchführung eines Post-conflict environmental assessment; umfassende, nachhaltige Modernisierung der Industrie; Transformation des Energiesystems; Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Quelle: Bericht

Eckpunkte für ein nachhaltiges Wiederaufbauprogramm für die Ukraine

In diesem Diskussionspapier legt das Umweltbundesamtes (UBA) erste Überlegungen für ein nachhaltiges Wiederaufbauprogramm für die Ukraine vor. Für die Gestaltung eines Wiederaufbauprogramms sollten nach Auffassung des UBAs die folgenden Grundsätze gelten: Integration von Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Wirtschaftspolitiken; Resilienz; Suffizienz; sozial gerechte Gestaltung des Wiederaufbaus; Ownership; Lernorientierung; Solidarität; Nutzung von Potentialen der Digitalisierung. Die folgenden Rahmenbedingungen (Policy Mix) sollten für das Programm gelten: Ökologische Energiepreisreform; sozialökologische Steuerreform und Abbau umweltschädlicher Subventionen; grüne Innovationen aus der Wissenschaft und dem Privatsektor für die Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung fördern; grüne(re) Arbeitsplätze schaffen, Qualifikationsoffensive starten; nachhaltige Beschaffungspolitik; Potentiale der zentralen Wirtschaftssektoren ausschöpfen. Einige, wesentliche Felder eines Wiederaufbauprogramms umfassen: Reduktion der Umwelt- und Klimabelastungen; Energie; Industrie; Verkehr; Infrastruktur; Städte; Bauen und Wohnen; Landwirtschaft; Governance und institutionelles Design. Für die politische Gestaltung des Wiederaufbauprogramms durch die ukrainische Regierung, die EU und die internationale Gemeinschaft werden vom UBA die folgenden Politikempfehlungen gegeben: umfassende Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft; Durchführung eines Post-conflict environmental assessment; umfassende, nachhaltige Modernisierung der Industrie; Transformation des Energiesystems; Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Quelle: Bericht

Schon die Hälfte der Umbaumaßnahmen auf dem Gendarmenmarkt geschafft

Anlässlich der Halbzeit der Umbaumaßnahmen auf dem Gendarmenmarkt haben Staatssekretärin Dr. Claudia Elif Stutz und Senatorin Franziska Giffey heute, am Freitag, den 1. Dezember, gemeinsam mit der Grün Berlin GmbH, die Baustelle besucht. Bereits nach einem Jahr Bauzeit zeigt sich der beliebte Gendarmenmarkt in einigen Teilen mit neuem Gesicht. Im Rahmen des tourismusnahen und klimaangepassten Ausbaus wurden bereits erhebliche Maßnahmen des Regenwassermanagements durchgeführt, das neue Natursteinpflaster um das Schillerdenkmal verlegt sowie ein Großteil der Hausanschlüsse hergestellt. Damit die 14.000 Quadratmeter des historischen Gendarmenmarktes für Anrainer und Gewerbetreibende wieder schnellstmöglich zur Verfügung stehen, sollen die Hauptarbeiten Ende 2024 abgeschlossen sein. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Mit Blick auf den Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Stadt machen wir den Gendarmenmarkt fit für die Zukunft. Dieser Umbau ist ein konkretes Beispiel dafür, wie bedeutsame Stadträume erhalten und gleichzeitig zukunftsgerichtet, klimaresilient und barrierefrei gestaltet werden können. Wir bauen hier im Herzen Berlins ein weiteres Stück Schwammstadt.“ Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe: „Mit bis zu drei Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich und zahlreichen Veranstaltungen gehört der Gendarmenmarkt zu den Tourismusmagneten in Berlin. Mit dem Umbau zeigen wir, wie Tourismus und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Hier kommen 21 Millionen Euro aus GRW-Mitteln zum Einsatz, um einen der beliebtesten Plätze Berlins attraktiv für Gäste und Veranstaltungen zu gestalten und fit für die klimaneutrale Zukunft zu machen. Mit moderner Beleuchtung und neuen Bänken, barrierefreien Zugängen und einer neuen Platzoberfläche werden unsere Gäste und die Berlinerinnen und Berliner künftig noch mehr Aufenthaltsqualität vorfinden. Das alles stärkt den Wirtschaftsstandort Berlin im Herzen der Stadt.“ Christoph Schmidt, Geschäftsführer Grün Berlin GmbH: „Die klimaresiliente und nachhaltige Sanierung des Gendarmenmarktes ist für Grün Berlin ein besonderes Referenzprojekt für vorbildliche nachhaltige Stadtentwicklung. Es geht zügig und mit voller Kraft voran. Alle Beteiligten ziehen bei diesem komplexen Projekt an einem Strang, um den historischen Gendarmenmarkt zukunftsfähig zu gestalten.“ Das Konzept zur Sanierung und Weiterentwicklung des Gendarmenmarkts sieht eine tourismusnahe, nachhaltige und denkmalgerechte Umgestaltung des historischen Platzes vor. Grundlage ist ein vorgelagertes umfassendes Beteiligungsverfahren. Neben einer umfangreichen unterirdischen Infrastruktur für Trink-, Schmutzwasser und Strom wird der Gendarmenmarkt mit einem Regenwassermanagement ausgestattet und erstmals in seiner Geschichte vollständig barrierefrei. Von dem umfangreichen Leitungsnetz für Strom, Trink- und Schmutzwasser mit einer Gesamtlänge von fünf Kilometern wurden bereits rund drei Kilometer verlegt. Zudem wurde ein Großteil der über 50 teilweise versenkbaren Anschlüsse für Trink- und Schmutzwasser sowie etwa 30 unterirdische Stromanschlüsse installiert. Dies ermöglicht es, Veranstaltungen wie den Weihnachtsmarkt oder das Classic Open Air künftig unabhängig von der Infrastruktur des Konzerthauses durchzuführen und ohne, dass eine provisorische Verkabelung erforderlich ist. Mit den Tiefbauarbeiten südlich und nördlich des Konzerthauses wurde ebenso begonnen. In Zukunft wird ein nachhaltiges Regenwassermanagement wertvolles Regenwasser auffangen und dem Grundwasser zurückführen. Alle sechs dafür notwendigen Rigolen sind bereits erfolgreich verbaut, ebenso die zwölf Filtrationsschächte. Insbesondere bei Starkregenereignissen kann so überschüssiges Regenwasser zurückgehalten und das Kanalsystem entlastet werden, lokale Überschwemmungen werden minimiert. Insgesamt wurden 14.000 Quadratmeter Pflaster abgetragen und bereits circa 1.200 Quadratmeter neues Natursteinpflaster nach historischem Muster wiedereingesetzt. Im ersten Halbjahr 2024 werden die Maßnahmen zur Verbreiterung des Gehweges in der Charlottenstraße beginnen. Am Gendarmenmarkt finden zahlreiche Konzerte und Märkte statt. Er gehört zu den Touristen-Hotspots in Berlin und ist für die Tourismuswirtschaft von überragender Bedeutung. Daher beteiligt sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit rund 21 Millionen Euro an den Gesamtkosten der tourismusaffinen Neugestaltung des Gendarmenmarktes. Diese Mittel kommen aus dem Programm zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW). Weitere Informationen: https://gruen-berlin.de/projekte/urbane-freiraeume/gendarmenmarkt/ueber-das-projekt Download: www.gruen-berlin.de/PK-GM-2023

Energiepark Bad Lauchstädt WKA 1-7

Die Energiepark Bad Lauchstädt GmbH, Poetenweg 49, 04155 Leipzig beantragte beim Landkreis Saalekreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 7 Windkraftanlagen vom Typ Vestas V162, Leistung 6,2 MW (Anlage gemäß Nr. 1.6, Anhang 1 zur 4. BImSchV). Die geplanten insgesamt 7 (+1, siehe separates Verfahren) Windkraftanlagen sind Teil des Verbundvorhabens: „Reallabor Energiepark Bad Lauchstädt“ im Rahmen des Programms „Reallabore der Energiewende“ im 7. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Titel des Forschungsvorhabens lautet: „Energiepark Bad Lauchstädt – Demonstration von Sektorkopplung Wind-Elektrolyse für Erzeugung, Speicherung und Transport von grünem Wasserstoff“. Das Gesamtvorhaben wird durch ein Konsortium aus mehreren Firmen umgesetzt. Für die Planung, Antragstellung und Realisierung zeichnet der jeweilige Projektpartner verantwortlich. Die Errichtung der insgesamt acht Windenergieanlagen ist in den Gemarkungen Bad Lauchstädt und Delitz am Berge vorgesehen. Die Abstände zu den nächstliegenden geschlossenen Ortslagen (Wohnbebauung) betragen mehr als 1.000 m. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 7 (+ 1, separates Verfahren) WKA vom Typ Vestas V162, Leistung 6,2 MW an den Standorten: Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe WKA 01 Bad Lauchstädt 5 41/1 169,0 m 162,0 m 250,0 m WKA 02 Bad Lauchstädt 5 42/3 169,0 m 162,0 m 250,0 m WKA 03 Bad Lauchstädt 5 63/13 119,0 m 162,0 m 200,0 m WKA 04 Bad Lauchstädt 4 36/21 169,0 m 162,0 m 250,0 m WKA 05 Bad Lauchstädt 4 36/21 169,0 m 162,0 m 250,0 m WKA 06 Delitz am Berge 3 500 119,0 m 162,0 m 200,0 m WKA 07 Delitz am Berge 3 218, 220 169,0 m 162,0 m 250,0 m Ziel des Vorhabens ist es, ein Eigenversorgungskonzept auf der Basis von 100 % Erneuerbaren Energieträgern zur Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff umzusetzen und zu optimieren. Die geplanten Windkraftanlagen wurden nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Genehmigung beantragt. Genehmigungsbehörde ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Saalekreis. Die Antragstellerin beantragte gemäß § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Zweckmäßigkeit durch den Landkreis festgestellt wurde. Damit besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ein Umweltverträglichkeitsbericht liegt vor.

Umrüstung der Gasleuchten in Charlottenburg, Hermsdorf, Moabit, Wedding und Wilmersdorf

In diesen Ortsteilen sollen alle Gasaufsatzleuchten bis Sommer 2024 umgerüstet werden. Ausgenommen sind Standorte, deren Erhalt das Landesdenkmalamt vorgegeben hat. Die Kosten des Projektes werden rund 38 Mio. Euro betragen. Eine Unterstützung erhält das Projekt durch EU-Fördermittel aus dem EFRE-Programm BENE sowie durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums. Im Zuge des Bauvorhabens werden rund 5.550 Gasleuchten (5.070 Gasaufsatzleuchten und 420 Gashängeleuchten und 60 Gasmodellleuchten) durch LED-Leuchten ersetzt. Die Umrüstung erfolgt durch formgleiche LED-Leuchten. Das Bauvorhaben wurde um 316 Gasleuchten in den Ortsteilen Dahlem und Lichterfelde erweitert, die Umrüstung erfolgt bis Sommer 2024 durch formgleiche LED-Leuchten. Ziel des Vorhabens ist eine beträchtliche Reduzierung des jährlichen Energieverbrauches: von 4.469 kWh je Gasaufsatzleuchte/Gasmodellleuchte auf unter 100 kWh je LED-Leuchte und von 4.469 bis 10.055 kWh je Gashängeleuchte auf unter 300 kWh je LED-Leuchte. Nach der Umrüstung der Leuchten reduzieren sich die CO 2 -Emissionen um jährlich rund 5.030 Tonnen. Diese Bilanzierung ermöglichte eine Förderung des Vorhabens durch das EFRE-Programm der Europäischen Union, wodurch das Land Berlin etwa die Hälfte der Projektkosten erstattet bekommt. Durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums erhält das Projekt eine zusätzliche Förderung von rund 700.000 Euro. Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung aus den Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Projektkennzeichen 1190-B2-E) “Bundesministerium Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Förderkennzeichen: 67K06833)” Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Treibhausemission leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Förderkennzeichen: 67K06833 Das Bauvorhaben ist für den Zeitraum vom 15.09.2017 bis zum Sommer 2024 geplant. Umrüstung, Tiefbauarbeiten sowie die Koordination der Netzanschlussarbeiten werden von einem beauftragten Bauunternehmen durchgeführt. Rechtzeitig vor der Umrüstung Ihrer Straße erhalten Sie detaillierte Informationen über den Ablauf der Arbeiten. Die Bauleistungen in den Ortsteilen Charlottenburg, Moabit, Wedding und Wilmersdorf sind überwiegend abgeschlossen. Insgesamt wurden bereits 5.560 Gasleuchten umgerüstet. Bis Sommer 2024 ist der Abschluss der Arbeiten geplant.

Energiepark Bad Lauchstädt WKA 8

Die Energiepark Bad Lauchstädt GmbH, Poetenweg 49, 04155 Leipzig beantragte beim Landkreis Saalekreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, die Erteilung einer Genehmigung nach §§ 4, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von 1 Windkraftanlage vom Typ Vestas V162, Leistung 6,2 MW (Anlage gemäß Nr. 1.6, Anhang 1 zur 4. BImSchV). Die geplanten insgesamt 1 (+7, siehe separates Verfahren) Windkraftanlagen sind Teil des Verbundvorhabens: „Reallabor Energiepark Bad Lauchstädt“ im Rahmen des Programms „Reallabore der Energiewende“ im 7. Energieforschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Titel des Forschungsvorhabens lautet: „Energiepark Bad Lauchstädt – Demonstration von Sektorkopplung Wind-Elektrolyse für Erzeugung, Speicherung und Transport von grünem Wasserstoff“. Das Gesamtvorhaben wird durch ein Konsortium aus mehreren Firmen umgesetzt. Für die Planung, Antragstellung und Realisierung zeichnet der jeweilige Projektpartner verantwortlich. Die Errichtung der insgesamt acht Windenergieanlagen ist in den Gemarkungen Bad Lauchstädt und Delitz am Berge vorgesehen. Die Abstände zu den nächstliegenden geschlossenen Ortslagen (Wohnbebauung) betragen mehr als 1.000 m. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von 1 (+ 7, separates Verfahren) WKA vom Typ Vestas V162, Leistung 6,2 MW an dem Standort: Bezeichnung Gemarkung Flur Flurstück Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe WKA 08 Delitz am Berge 3 495 166,0 m 162,0 m 247,0 m Ziel des Vorhabens ist es, ein Eigenversorgungskonzept auf der Basis von 100 % Erneuerbaren Energieträgern zur Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff umzusetzen und zu optimieren. Die geplanten Windkraftanlagen wurden nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Genehmigung beantragt. Genehmigungsbehörde ist die untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises Saalekreis. Die Antragstellerin beantragte gemäß § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, deren Zweckmäßigkeit durch den Landkreis festgestellt wurde. Damit besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Ein Umweltverträglichkeitsbericht liegt vor.

Senatsverwaltung und IBB Business Team ziehen positive Bilanz nach zwei Jahren Berliner Heizungsaustauschprogramm

Zwei Jahre nach dem Start des Berliner Heizungsaustauschprogramms „HeiztauschPLUS“ ziehen die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und die programmumsetzende IBB Business Team GmbH (IBT) eine positive Bilanz: Von mehr als einer Million Euro an bereitgestellten Mitteln sind 400.000 Euro ausgezahlt worden. Neun von zehn Heizungstauschen (91 Prozent) betrafen dabei alte, klimaschädliche Ölheizungen. Im Durchschnitt konnten mit den geförderten Investitionen in neue Technik rund 38 Prozent CO 2 -Emissionen im Vergleich zum Vorzustand eingespart werden. Stefan Tidow, Staatssekretär für Umwelt und Klimaschutz : „Das Förderprogramm ist in den ersten zwei Jahren gut angelaufen. Auf dieser Basis müssen wir die Anstrengungen jetzt allerdings beschleunigen und ausweiten, um das klimaschädliche Heizen mit Öl in Berlin zu beenden. Dazu gehört auch eine Überprüfung der aktuellen Förderkriterien, um die Nachfrage nach den klimafreundlichsten Lösungen wie Wärmepumpen zu steigern. Gerade im Gebäudesektor gilt es, in den kommenden Jahren bei der energetischen Sanierung entscheidend voranzukommen.“ Das Ende September 2019 gestartete Programm unterstützt in zwei Fördersträngen die Sanierungsberatung sowie den Heizungstausch in Berliner Wohnimmobilien mit bis zu 4.500 Euro. Primäres Ziel ist der Ersatz von Ölheizungen durch umwelt- und klimafreundlichere Technik – mindestens mit effizienter Gastechnik, möglichst aber mit erneuerbaren Energien, also etwa durch Wärmepumpen, Holzpelletkessel oder Solarthermie. Das Programm soll Anreize für Investitionen setzen, die einen deutlichen Rückgang des Endenergieverbrauchs durch effizientere Anlagen sowie eine Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien und CO 2 -ärmere Brennstoffe bewirken. Mit knapp 650 zugesagten Förderungen und fast 1.000 Anträgen konnte das Berliner Heizungstauschprogramm seine Zielsetzung trotz erschwerter Bedingungen erreichen. „Die Corona-Krise hat viele Berlinerinnen und Berliner dabei ausgebremst, eine Sanierungsberatung in Anspruch zu nehmen und einen Heizungstausch vorzunehmen“, erklärt Dirk Maass, Geschäftsführer der programmumsetzenden IBT die Herausforderungen der letzten anderthalb Jahre. „Wir sind optimistisch, dass die Vorhaben nun verstärkt angegangen werden. Mittel sind noch im Fördertopf vorhanden!“ Geplant ist, das Programm zum Jahresende in das gerade gestartete mehrgliedrige Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zu überführen. Dabei werden die Fördersätze für eine Sanierungsberatung und den Heizungstausch nochmals erhöht und eine breitere Zielgruppe angesprochen. Das Heizungsaustauschprogramm ist im Rahmen des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele im Handlungsfeld Gebäude.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

1 2 3 4 510 11 12