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Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.

Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Programm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ (NWE) zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI B Programms „Nordwesteuropa“ im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung von BMWi und BMWSB gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.

Anwendungsorientierte Sensordatenfusion für die In-Situ Rotorblatt-Strukturüberwachung, Teilvorhaben: Entwicklung der Radarsensorik

Mit dem 2019 ins Leben gerufenen europäischen Green Deal und den damit verbundenen nationalen Programmen wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches einen Transformationsprozess der europäischen Wirtschaft mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums vorsieht. In diesem Zusammenhang kommt der Energiegewinnung aus Windkraft eine herausragende Bedeutung zu. In Deutschland schlägt sich dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung nieder, in dem ambitionierte Ziele für den Ausbau der Windenergie sowohl onshore als auch offshore verfolgt werden. Um dem hohen Kostendruck in der elektrischen Energieerzeugung zu begegnen, wurden in der Windenergie in den letzten Jahren bereits große Erfolge erzielt und die Energieentstehungskosten konnten signifikant gesenkt werden. Bei Fortschreiten dieses Wegs kommt den Rotorblättern eine Schlüsselrolle zu, da sie die Windenergie in mechanisch nutzbare Energie überführen, mit rund 20% direkt zu den Anlagenkosten beitragen und die mechanischen Anlagenlasten signifikant beeinflussen. Für die optimierte Betriebsführung der Windenergieanlagen (WEA) sind jedoch neuartige Ansätze des 'Structural Health Monitorings (SHM)' erforderlich. Insbesondere bei der anwendungsorientierten Entwicklung solcher Systeme gibt es hohen Entwicklungsbedarf! IMST beteiligt sich am Verbundprojekt mit seinem Know-how im Bereich der Radarelektronik. Gemeinsam mit dem Partner TUHH wird ein bestehender Sensorknoten mit 60 GHz Radartechnik erweitert. Dazu gab es bereits Voruntersuchungen der Partner TUHH und GUF auf deren Basis der Radarsensor entwickelt wird. Die neue Antenne soll einen breiteren Beam ermöglichen, um mehr Fläche des Rotorblatts abzudecken. Ziel ist es, mit 4 Sensorknoten ein Rotorblatt zu erfassen. IMST entwickelt neben der Radarelektronik eine passende Antenne und ein Gehäuse, in dem alle elektrischen Komponenten des Sensorknotens eingebaut werden. Für einen Feldversuch in 3 WEAs wird IMST 44 Sensorknoten mit Radar aufbauen.

Dieses Vorhaben wird im Rahmen des Programms 'Nachhaltig im Beruf' gefördert

Evaluierung der Maßnahme Erhöhung der Wertschöpfung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen des ländlichen Entwicklungsprogramms 07-13

Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sieht im Artikel 86 eine Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung für alle Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Periode 2007-2013 vor. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft erhielt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Auftrag, die Evaluierung des die landwirtschaftlichen Produkte betreffenden Teils der Maßnahme Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (M 1.2.3 des grünen Paktes) durchzuführen. Die im Artikel 85 der VO-EG 1698/2005 vorgesehene Ex-ante-Bewertung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2006 durchgeführt. Demgemäß ist das Ziel des Projektes die laufende Bewertung dieser Maßnahme des Ländlichen Entwicklungsprogrammes, um die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum verbessern zu können. Anhand von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sollen der Fortschritt der Maßnahme überprüft, deren Qualität und Durchführung verbessert sowie die Halbzeit- und Ex post Bewertung vorbereitet und durchgeführt werden.

Klimaforschungsplan KLIFOPLAN, Sektorübergreifende Klimaschutzmaßnahmen auf Basis nachhaltiger Abfallbewirtschaftung und Kreislaufwirtschaft für die EU und darüber hinaus

Die EU-Methanstrategie, das Circular Economy Package, der Green Deal, der Global Methan Pledge oder die jüngste G7 Erklärung werfen in ein neues Schlaglicht auf die Kreislaufwirtschaft. Eine klimaschutzwirksame Kreislauf- und Abfallwirtschaft wirkt sektorübergreifend in die Bereiche Industrie, Landwirtschaft und Energie hinein und ist ein Element der nachhaltigen Transformation und Dekarbonierung (u.a. durch energetische und stoffliche Verwertung) und deshalb nicht beschränkt auf für die Klimaberichterstattung relevante Bereiche (Methan-/Lachgas-Emissionen aus Deponien, Bioabfallbehandlung etc). Die kommunale und regionale Hoheit im Siedlungsabfall und das Zusammenspiel von öffentlichem und privatem Sektor benötigen gezielte und übergreifende klimaschutzorientierte Strategien, Regelungen, Markt- und strukturellen Rahmenbedingungen sowie flankierenden Förderung der nationalen Ebene in Europa, vor allem im europäischen Süden und (Süd)-Osten. Das Vorhaben soll (klimaschutz)politische sektorübergreifende Maßnahmen, Instrumente und Programme zur Treibhausgas-Minderung aufzeigen, die eine Beschleunigung der Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerungen in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen, und dabei auch die Entwicklungschancen für die Wirtschaft ins Auge fassen. Im Wesentlichen ist der Output ein Bericht, eine kurze Broschüre und eine Hybridveranstaltung in Brüssel zu konkreten Empfehlungen für Rahmenbedingungen, Maßnahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Anreize, Instrumente u.a., die eine Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerung durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen mit einem Fokus auf regionale und andere Charakteristika der EU.

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

Partner von morgen Mit dem Programm „Partner von morgen“ bereits heute internationale Geschäfte voranbringen Kontakt Download

Das Programm „Partner von morgen“ geht im Zeitraum 2026 bis 2028 in die Verlängerung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen-Anhalt haben damit bis Ende 2028 die Möglichkeit, ihr internationales Geschäft mit Unterstützung internationaler Studierender weiterzuentwickeln. Kern des Programms ist ein sechs- bis zwölfwöchiges Praktikum mit einer klar definierten Aufgabe, die im Zusammenhang mit den außenwirtschaftlichen Plänen des Unternehmens steht. Dazu gehören beispielsweise die Analyse potenzieller Zielmärkte, die Planung von Messebeteiligungen oder die Erstellung fremdsprachiger Internetauftritte. Die Aufgaben werden von internationalen Studierenden übernommen, die an einer Hochschule oder Universität in Sachsen-Anhalt immatrikuliert sind und über ein entsprechendes Profil verfügen. Die teilnehmenden KMU profitieren in vielerlei Hinsicht von dem Programm. Durch den finanziell geförderten Zugang zu qualifizierten internationalen Nachwuchskräften können neue Netzwerke aufgebaut und potenzielle Geschäftspartner in Zielmärkten angesprochen werden. Die Studierenden bearbeiten Projekte, für die im Unternehmen häufig keine eigenen Kapazitäten vorhanden sind, und leisten so einen Beitrag zur Erschließung neuer Absatz- oder Beschaffungsmärkte. Gleichzeitig erhalten die Betriebe Einblicke in Zielmärkte und dortige Gepflogenheiten. Darüber hinaus kann sich perspektivisch auch eine längerfristige Zusammenarbeit ergeben. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt fördert das branchen- und länderoffene Programm bis Ende 2028 mit jährlich rund 87.000 Euro. Für die Umsetzung erhielt die Expert People Management GmbH nach einer öffentlichen Ausschreibung den Auftrag. Gemeinsam mit den teilnehmenden Unternehmen definieren Berater der Expert People Management GmbH ein konkretes Projekt, das auf die individuellen außenwirtschaftlichen Vorhaben des jeweiligen Betriebes ausgerichtet ist. Erst wenn die Aufgabenstellung feststeht, wird ein entsprechend qualifizierter Studierender für das Praktikum ausgewählt. Die Berater fungieren dabei als Bindeglied zwischen den Unternehmen und den internationalen Studierenden. Für die Teilnahme am Programm werden kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen-Anhalt gesucht, die ihre Auslandsaktivitäten ausbauen möchten. Expert People Management GmbH Am Fuchsberg 6 39112 Magdeburg Telefon: +49 391 5208 860-10 E-Mail: international(at)expert-pm.de

Newsletter Zero Waste, Nr. 18

Die neu eröffnete Koordinierungsstelle für Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) unterstützt Unternehmen in Fragen zu Ressourcen- und Klimaschutz als auch Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wirtschaften. Sie ist ein partnerschaftliches Angebot der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Hier erhalten Berliner Unternehmen kostenlose Beratung zu zirkulärem Wirtschaften. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Angeboten im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz erweitert die KEK ihr Angebot mit Blick auf ein klimaneutrales Berlin 2045 durch weitere kostenlose Services. Hierzu gehören Basis- und KMU-Detailberatungen, Unternehmensworkshops und Vernetzungsangebote. Weitere Informationen zur KEK und ihren Angeboten finden Sie unter folgenden Links: Koordinierungsstelle: Pressemitteilung Eröffnung Koordinierungsstelle: Website Die Vielfalt der Zero-Waste-Macherinnen und -Macher in Berlin ist groß und sie alle eint das gemeinsame Ziel, Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen Zero Waste-Akteure finanzielle Unterstützung. Ein wichtiger Baustein sind die verschiedenen Förderprogramme und -töpfe des Landes Berlin, des Bundes und der EU, aber auch zahlreicher Stiftungen. Um etwas Licht in diesen „Förderdschungel“ zu bringen, arbeitet die Zero-Waste-Agentur an einem Förderkompass. Dieser soll dabei helfen, geeignete Finanzierungsquellen für Projektideen zu finden. Eine erste Sammlung an Töpfen ist jetzt veröffentlicht, bevor dann im Laufe des Jahres eine vollständige Sammlung an Fördermöglichkeiten gelauncht wird. Zero-Waste-Agentur: Förderkompass Im Park von Schloss Bellevue findet am 4. und 5. Juni die “Woche der Umwelt” statt, zu der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) einladen. Das außergewöhnliche Ambiente von Schloss Bellevue soll eine inspirierende Kulisse für Innovationen im Umwelt-, Klima-, Ressourcen- und Artenschutz bieten. Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft gestalten das Programm mit Diskussionen, Fachforen und Ausstellungen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, konkrete Lösungen für Umweltprobleme zu präsentieren und die Zukunft nachhaltig zu gestalten. Auch die Berliner Stadtreinigung, die NochMall und die Berliner Zero-Waste Agentur werden dort vertreten sein. Programminformationen und die Möglichkeit zur Anmeldung sind unter folgenden Links zu finden: Woche der Umwelt: Programm Woche der Umwelt: Anmeldung Am 5. April öffnete das soziale Upcycling-Label WERTRAUM im Rahmen der ETAKS (Europäische Kunsthandwerkstage) seine Türen in Neukölln für die Öffentlichkeit. Besucher konnten in kleinen Workshops Upcycling-Techniken kennenlernen und aktiv werden, z. B. wurden aus alten Hemden Bienenwachstücher und aus alten Jeanshosen Einkaufstaschen gefertigt. Ein Einblick in die Upcycling-Werkstatt ermöglichte den Gästen, die Arbeitsschritte und Prozesse beim Herstellen der Upcycling-Produkte zu verstehen. Der Tag wurde mit der Ausstellung der Workshop-Reihe Re-NewKölln abgerundet, die Nachhaltigkeitsthemen im Kontext des beruflichen Werdegangs behandelt. WERTRAUM: Website Europäische Kunsthandwerkstage Die Wille: Projekte Der A-GAIN-Guide ist ein smarter Wegweiser für den umweltbewussten Umgang mit gebrauchter Bekleidung. Die Kooperation zwischen Circular Berlin und LoopLook schafft eine Plattform für Kleidungsreparatur, -wiederverwendung, -upcycling und -recycling in Berlin. Der A-GAIN GUIDE und die A-GAIN MAP ermöglichen es, eine Vielzahl von Akteuren der textilen Wiederverwertung zu finden, um das volle Potenzial genutzter Kleidung mit einfachen Lösungen auszuschöpfen. Der Guide und weitere nützliche Informationen unter folgendem Link: A-Gain Guide Die Initiative CIRCULAR REPUBLIC hat letztes Jahr ihre erste Start-up Landkarte für Circular Economy veröffentlicht und nun aktualisiert. Die Erhebung zeigt, dass immer mehr junge deutsche Unternehmen die Kreislaufwirtschaft zum Kern ihres Geschäftsmodells machen. Aktuell gibt es in Europa kein Land, in dem mehr Start-ups mit einem regenerativen Geschäftsmodell entstehen. Die Landkarte soll jungen und etablierten Unternehmen die Innovationsmöglichkeiten der Kreislaufwirtschaft aufzeigen, die Zusammenarbeit fördern und gemeinsame Projekte anstoßen. Aktuell führen München und Berlin die Spitze der Start-up-Standorte an. Die meisten Start-ups fertigen Produkte aus nachwachsenden oder recycelten Materialien. Andere setzen auf Technologielösungen zur Förderung von Kreislaufprozessen oder auf die Rückgewinnung von Materialien. Start-Up Landkarte: Pressemitteilung Jeden ersten Samstag im Monat, ab 12 Uhr, findet in der NochMall die Versteigerung einzigartiger Einzelstücke statt. Die Auswahl reicht von hochwertigen, etwas teureren Artikeln bis hin zu originellen Raritäten, Sammlerstücken und zeitlosen Klassikern. Die nächste Auktion findet am 04. Mai 2024 vor Ort in der NochMall statt. NochMall: Auktionen Richtige Abfallentsorgung ist Umwelt- und Klimaschutz. Wie das richtig funktioniert, zeigt Trenntstadt Berlin, eine Initiative der Berliner Stadtreinigung und ihrer Partner. Es werden nicht nur viele hilfreiche Informationen zu den verschiedenen Abfallarten präsentiert, sondern auch hartnäckige Müllmythen entkräftet und verschiedene Recyclingkreisläufe anschaulich erklärt. Infos zu Mülltrennung Die Ausstellung „Kreis statt Krise“ präsentiert eine optimistische Vision für die Zukunft, veranschaulicht konkrete Beispiele und verdeutlicht, wie man gemeinsam mit dem Kreislaufprinzip Cradle to Cradle eine lebenswerte Zukunft formen kann. Die Ausstellung, präsentiert von Cradle to Cradle NGO in Zusammenarbeit mit Freiraum in der Box in Berlin-Friedrichshain, läuft noch bis zum 04. Juli 2024 und kann von Donnerstag bis Samstag besucht werden. C2C: Ausstellung

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