Mit dem 2019 ins Leben gerufenen europäischen Green Deal und den damit verbundenen nationalen Programmen wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, welches einen Transformationsprozess der europäischen Wirtschaft mit dem Ziel eines nachhaltigen und integrativen Wachstums vorsieht. In diesem Zusammenhang kommt der Energiegewinnung aus Windkraft eine herausragende Bedeutung zu. In Deutschland schlägt sich dies im Koalitionsvertrag der Bundesregierung nieder, in dem ambitionierte Ziele für den Ausbau der Windenergie sowohl onshore als auch offshore verfolgt werden. Um dem hohen Kostendruck in der elektrischen Energieerzeugung zu begegnen, wurden in der Windenergie in den letzten Jahren bereits große Erfolge erzielt und die Energieentstehungskosten konnten signifikant gesenkt werden. Bei Fortschreiten dieses Wegs kommt den Rotorblättern eine Schlüsselrolle zu, da sie die Windenergie in mechanisch nutzbare Energie überführen, mit rund 20% direkt zu den Anlagenkosten beitragen und die mechanischen Anlagenlasten signifikant beeinflussen. Für die optimierte Betriebsführung der Windenergieanlagen (WEA) sind jedoch neuartige Ansätze des 'Structural Health Monitorings (SHM)' erforderlich. Insbesondere bei der anwendungsorientierten Entwicklung solcher Systeme gibt es hohen Entwicklungsbedarf! IMST beteiligt sich am Verbundprojekt mit seinem Know-how im Bereich der Radarelektronik. Gemeinsam mit dem Partner TUHH wird ein bestehender Sensorknoten mit 60 GHz Radartechnik erweitert. Dazu gab es bereits Voruntersuchungen der Partner TUHH und GUF auf deren Basis der Radarsensor entwickelt wird. Die neue Antenne soll einen breiteren Beam ermöglichen, um mehr Fläche des Rotorblatts abzudecken. Ziel ist es, mit 4 Sensorknoten ein Rotorblatt zu erfassen. IMST entwickelt neben der Radarelektronik eine passende Antenne und ein Gehäuse, in dem alle elektrischen Komponenten des Sensorknotens eingebaut werden. Für einen Feldversuch in 3 WEAs wird IMST 44 Sensorknoten mit Radar aufbauen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates sieht im Artikel 86 eine Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung für alle Maßnahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum der Periode 2007-2013 vor. Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft erhielt vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft den Auftrag, die Evaluierung des die landwirtschaftlichen Produkte betreffenden Teils der Maßnahme Erhöhung der Wertschöpfung bei land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen (M 1.2.3 des grünen Paktes) durchzuführen. Die im Artikel 85 der VO-EG 1698/2005 vorgesehene Ex-ante-Bewertung der Maßnahme wurde bereits im Jahr 2006 durchgeführt. Demgemäß ist das Ziel des Projektes die laufende Bewertung dieser Maßnahme des Ländlichen Entwicklungsprogrammes, um die Qualität, Effizienz und Wirksamkeit der Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum verbessern zu können. Anhand von Ergebnis- und Wirkungsindikatoren sollen der Fortschritt der Maßnahme überprüft, deren Qualität und Durchführung verbessert sowie die Halbzeit- und Ex post Bewertung vorbereitet und durchgeführt werden.
Die EU-Methanstrategie, das Circular Economy Package, der Green Deal, der Global Methan Pledge oder die jüngste G7 Erklärung werfen in ein neues Schlaglicht auf die Kreislaufwirtschaft. Eine klimaschutzwirksame Kreislauf- und Abfallwirtschaft wirkt sektorübergreifend in die Bereiche Industrie, Landwirtschaft und Energie hinein und ist ein Element der nachhaltigen Transformation und Dekarbonierung (u.a. durch energetische und stoffliche Verwertung) und deshalb nicht beschränkt auf für die Klimaberichterstattung relevante Bereiche (Methan-/Lachgas-Emissionen aus Deponien, Bioabfallbehandlung etc). Die kommunale und regionale Hoheit im Siedlungsabfall und das Zusammenspiel von öffentlichem und privatem Sektor benötigen gezielte und übergreifende klimaschutzorientierte Strategien, Regelungen, Markt- und strukturellen Rahmenbedingungen sowie flankierenden Förderung der nationalen Ebene in Europa, vor allem im europäischen Süden und (Süd)-Osten. Das Vorhaben soll (klimaschutz)politische sektorübergreifende Maßnahmen, Instrumente und Programme zur Treibhausgas-Minderung aufzeigen, die eine Beschleunigung der Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerungen in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen, und dabei auch die Entwicklungschancen für die Wirtschaft ins Auge fassen. Im Wesentlichen ist der Output ein Bericht, eine kurze Broschüre und eine Hybridveranstaltung in Brüssel zu konkreten Empfehlungen für Rahmenbedingungen, Maßnahmen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Anreize, Instrumente u.a., die eine Erreichung der Klimaschutzziele und eine Ambitionssteigerung durch die Verbesserung der Kreislaufwirtschaft in dieser und der nächsten Dekade ermöglichen mit einem Fokus auf regionale und andere Charakteristika der EU.
Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Einen allgemeinen Überblick zu verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Handbuch „Finanzierungsmodelle der sozialverträglichen Wärmewende“. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Maas-Rhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Maas-Rhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Großregion“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Großregion“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen am Entwurf des Operationellen Programms und spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.
1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI B „Nordwesteuropa“ (NWE) zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Kooperationsraum Nordwesteuropa zur Kenntnis. 2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI B Programms „Nordwesteuropa“ im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung von BMWi und BMWSB gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Artikel 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.
Sachsen-Anhalt schafft die zukunftsfähige Basis für wichtige und innovative Branchen. IT made in Sachsen-Anhalt: Innovativ. Effizient. Erfolgreich. Neue Ideen brauchen die richtigen Voraussetzungen. In Sachsen-Anhalt finden Sie ein lebendiges IT-Ökosystem, das Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte unterstützt. Werden Sie Teil der gemeinsamen Erfolgsgeschichte! Zukunftseinblick IT: Digitalwirtschaft - Branche und Wachstum Sachsen-Anhalt ist ein dynamischer Standort für die IT-Wirtschaft. Die ungebremste Wachstumsdynamik wird durch gezielte Investitionen in allen Bereichen des Lebens und der Wirtschaft vorangetrieben. Als wichtiger Standort für innovative digitale Produkte und Dienstleistungen hat sich Sachsen-Anhalt fest in der New- und Next-Economy etabliert. Die Digitalisierung durchdringt alle Bereiche der Gesellschaft. Die IT-Branche ist dabei der Motor, der diese Entwicklung vorantreibt. Unternehmen integrieren IT-Lösungen nahtlos in ihre Geschäftsprozesse und schaffen so neue Wertschöpfungspotenziale. Datengetriebene Geschäftsmodelle und digitale Arbeitswelten sind längst zum Standard geworden. Die dynamische Wirtschaftsentwicklung wird durch ein belebendes Zusammenspiel von Köpfen, Daten und Infrastrukturen gestaltet. Innovationskraft trifft auf Tradition Über 2.000 IT-Unternehmen prägen mit ihrer Innovationskraft das Gesicht Sachsen-Anhalts. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Vielfalt aus: von Software- und IT-Dienstleistungen über den Handel mit IT-Hardware bis hin zu Telekommunikationsdienstleistungen. Ein starkes Netzwerk für die Zukunft Das Erfolgsrezept von Sachsen-Anhalt liegt in der engen Zusammenarbeit von Fachkräften, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Ein lebendiges Netzwerk fördert den Austausch von Wissen und Ideen und treibt die Entwicklung neuer Technologien voran. Förderung mit Zukunft Um das regionale IT-Ökosystem weiter zu stärken, setzt Sachsen-Anhalt auf eine nachfrageorientierte und zukunftsorientierte Wirtschaftsförderung. Der Fokus liegt auf der Förderung von Innovationen und der Stärkung der Netzwerke. Dynamisches Wachstumsumfeld: Profitieren Sie von einem dynamischen Wirtschaftsumfeld mit zahlreichen Wachstumsmöglichkeiten. Innovatives Umfeld: Werden Sie Teil eines starken Netzwerks von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Experten. Zukunftsorientierung: Profitieren Sie von einer aktiven Wirtschaftsförderung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Hervorragende Lebensqualität: Vereinbaren Sie beruflichen Erfolg mit einer hohen Lebensqualität. Sachsen-Anhalt – für die digitale Zukunft. Direkt zur IMG Die Digitalwirtschaft im Innovationsökosystem für Sachsen-Anhalt Die Regionale Innovationsstrategie (RIS 2021-2027) sichert die Spezialisierungsvorteile Sachsen-Anhalts und fördert gezielt ein intelligentes, nachhaltiges und wirtschaftsorientiertes Wachstum. Im Fokus steht dabei die Stärkung der Innovationskraft in allen Branchen. Link Digitale Technologien als Treiber Digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Mikroelektronik, IoT, IT-Sicherheit sowie AR, VR und Games spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Innovationsökosystems. Die RIS 2021-2027 bietet einen umfassenden Rahmen, um diese Technologien gezielt zu fördern und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Die RIS 2021-2027 für die Digitale Wirtschaft: Spezialisierung: Die Strategie baut auf den bestehenden Stärken Sachsen-Anhalts auf und fördert gezielt die Entwicklung neuer Spezialisierungen. Zukunftsfähigkeit: Durch die Förderung digitaler Technologien wird die Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts langfristig gesichert. Vernetzung: Die RIS 2021-2027 fördert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Politik. Nachhaltigkeit: Die Strategie trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Was bedeutet das für Sie? Als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Start-up können Sie von der RIS 2021-2027 profitieren, indem Sie: Fördermittel beantragen: Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten , um Ihre Innovationsprojekte umzusetzen. Netzwerke knüpfen: Bauen Sie Kontakte zu anderen Akteuren im Innovationsökosystem auf. Wissenstransfer nutzen: Profitieren Sie von den neuesten Forschungsergebnissen und Technologien. Mittelstand-Digital Zentrum Magdeburg Link Bildungsangebote des KI-Campus Link Sachsen-Anhalt ist sich der Bedeutung der IT-Unternehmen bewusst. Hier wird moderne Infrastruktur ausgebaut, Innovation gelebt, Netzwerke werden geschaffen und Rahmenbedingungen stetig verbessert. Vision : Das Land Sachsen-Anhalt wird zum wichtigen Standort für innovative digitale Produkte und Services und behauptet sich als bedeutsamer Produktionsstandort mit seiner innovationsstarken IT-Wirtschaft der New- und Next-Economy. Mission : Die Digitale Wirtschaft innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt wird wirtschaftlich belebt und gestärkt. Die Position des Wirtschaftsstandortes wird als attraktive Adresse für nationale und internationale Unternehmen der Digitalwirtschaft wahrgenommen. Werte: Standortqualität, Innovation, Transparenz und Integrität, Vielfalt und organisches Wachstum. Strategische Ziele : Nachfrageorientierte und auf Vernetzung und Innovation ausgerichtete IT-Wirtschaftsförderung hiesiger Unternehmen. Aufdeckung und Unterstützung von Bedürfnissen der IT-Wirtschaft. Ausbau des digitalen Ökosystems für die IT-Wirtschaft. In Sachsen-Anhalt finden Sie die passende Finanzspritze für Ihre Geschäftsidee. Ob Sie gerade erst durchstarten oder Ihr Unternehmen weiterentwickeln möchten – wir bieten Ihnen vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten. Von klassischen Bankkrediten über staatliche Förderprogramme bis hin zu innovativen Finanzierungsmodellen wie Venture Capital: Hier sind Sie bestens aufgehoben. Förderangebote für die Wirtschaft Land ( Investitionsbank Sachsen-Anhalt ), Bund ( Förderdatenbank ) sowie die Europäische Union ( commission.europa.eu ) bieten zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Für die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wird mit dem Programm „Digital And Creative Economy“ auf eine branchenoffene Förderung von Digitalisierungsvorhaben gesetzt. Digital Innovation , Digital Creativity , Cross Innovation Praxisbeispiele der branchenoffenen Digitalförderung in der Wirtschaft von Sachsen-Anhalt: Human Holograms – Menschliche 3D Hologramme auf AR Basis Entwicklung einer netzwerkfähigen Schwingungsüberwachung für die Industrie 4.0 Digitalisierung im Pflegeheim Entwicklung einer Spiele-App für ein digitales Kartenspiel unter Nutzung von innovativen Projekten Jetzt Teil der Erfolgsgeschichte werden Möchten Sie mit Ihrem geförderten Digitalisierungsprojekt hier als Praxisbeispiel erscheinen? Dann melden Sie sich bei uns . Informieren Sie sich, vernetzen Sie sich, und gestalten Sie die digitale Zukunft mit Sachsen-Anhalt. Kontakt aufnehmen und Fördermöglichkeiten prüfen. hier
Der Abschlussbericht beschreibt den von den Autoren wissenschaftlich betreuten Strategieprozess zur Implementierung und Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms ProgRess während der Projektlaufzeit. Wesentliche Prozesselemente sind Monitoring und Evaluation des Programms, die Einbindung von Stakeholdern aus Forschung, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft mit Hilfe der NaRess-Plattform und ihrer Arbeitsgruppen sowie die Erstellung zahlreicher Vertiefungsanalysen und Positionspapiere zu aktuellen Themen der Ressourcenpolitik. Die Publikation richtet sich an Entscheidungsträger aus allen Verwaltungsebenen, die ein laufendes Ressourceneffizienzprogramm oder eine vergleichbare rohstoffbezogene Strategie auf den Weg bringen oder begleiten. Veröffentlicht in Texte | 70/2024.
Origin | Count |
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Bund | 61 |
Land | 39 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 48 |
Text | 22 |
Umweltprüfung | 13 |
unbekannt | 17 |
License | Count |
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geschlossen | 52 |
offen | 48 |
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Deutsch | 97 |
Englisch | 11 |
Resource type | Count |
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Keine | 61 |
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Boden | 59 |
Lebewesen & Lebensräume | 69 |
Luft | 44 |
Mensch & Umwelt | 100 |
Wasser | 43 |
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