Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten
Nachfolgend findet sich eine Übersicht aller gegenwärtig mit aktiver Beteiligung oder inhaltlicher Unterstützung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt laufenden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Abteilung Mobilität. Zudem besteht die Möglichkeit, sich zu jedem Forschungs- und Entwicklungsprojekt vertiefende Informationen anzeigen zu lassen. ENETRA - Energie Transformation Assistent für nachhaltige Binnenhäfen Im IHATEC II-Forschungsvorhaben ENETRA wird ein Web-Tool entwickelt, das BetreiberInnen von Binnenhäfen bei der Energieumstellung auf 100% erneuerbare Energien unterstützt, eine Simulation der zukünftigen Energiebedarfe des Hafens, sowie die Analyse verschiedener Energiekonzepte ermöglicht. Weitere Informationen UrbFRail Die (Re-)Aktivierung von innerstädtischen Güterbahnhöfen ermöglicht den effektiven und umweltfreundlichen Transport von Gütern in die Städte. UrbFRail entwickelt europaweit anwendbare Tools, die Planenden ermöglichen, geeignete Gebiete für Güterbahnhöfe zu bewerten und ihre (Re-)Aktivierung in Zusammenarbeit mit verschiedenen Stakeholdern anzustoßen. Weitere Informationen UNCHAIN Im Rahmen des EU-Projektes UNCHAIN werden datengestützte Lösungen für den städtischen Wirtschaftsverkehr entwickelt und in sieben europäischen Städten getestet. Das Land Berlin bringt die städtische Perspektive in die Entwicklungsprozesse ein und fungiert neben Madrid und Florenz als Living-Lab, um die erarbeiteten „Tools“ zu testen. Weitere Informationen Bild: Reiner Lemoine Institut Retail4Multi-Use – Untersuchung von Mehrfachnutzungskonzepten an Ladesäulen im Einzelhandel Im Projekt Retail4Multi-Use analysieren RLI-Wissenschaftler:innen die Nutzung der Ladeinfrastruktur (LIS) im Einzelhandel. Gemeinsam mit Partnerorganisationen werden sie das Potenzial für Konzepte zur Mehrfachnutzung der LIS ermitteln. Weitere Informationen Bild: Digitale Plattform Stadtverkehr KIS'M - KI-basiertes System für vernetzte Mobilität KIS’M will ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Angebot mit fahrerlosen Fahrzeugen auf dem Innovationscampus „Berlin TXL – The Urban Tech Republic” (UTR) auf dem Areal des ehemaligen Flughafens Tegel und anschließend auf dem angrenzenden öffentlichen Straßenland erproben und umsetzen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU E-Informationsplattform Berlin In dem Eigenprojekt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt geht es darum, statische und dynamische Statusinformationen der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum sowie Daten im Projekt installierter Parkraumsensorik auf der Digitalen Plattform Stadtverkehr (DPS) zusammenzuführen. Damit soll herausgefunden werden, wie eine verbesserte Überwachung der Ladestellplätze durch die Berliner Ordnungsämter sichergestellt werden kann und wie diese Daten auch für eine Verbesserung der Informationen für Nutzende von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zugänglich gemacht werden können. Weitere Informationen USER-Chi USER-CHI wird durch die Entwicklung integrierter intelligenter Lösungen, neuartiger Geschäftsmodelle und neuer regulatorischer Rahmenbedingungen eine groß angelegte Markteinführung der E-Mobilität in Europa fördern. Weitere Informationen eUVM: Aufbau und Betrieb eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystems in Berlin Das Projekt eUVM hat das Ziel, die Luftschadstoffbelastung in hoch belasteten Straßen und städtischen Teilräumen mithilfe eines erweiterten umweltsensitiven Verkehrsmanagementsystems weiter zu senken. Langfristig sollen der Verkehr verringert und die Mobilität umweltverträglicher gestaltet werden. Weitere Informationen Vermessungstechnische Straßenbefahrung: Planung und Durchführung einer vermessungstechnischen Straßenbefahrung des Landes Berlin Ziel des Projektes ist die Gewinnung von hochauflösendem Bildmaterial sowie detaillierten 3D-Punktwolken des Berliner Straßennetzes. Die gewonnenen Daten sollen verwaltungsintern zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Aufgaben der Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden bereitgestellt werden. Die Daten bilden zudem die zentrale Grundlage für die Aktualisierung des Geodatenbestandes. Weitere Informationen Digitales Radnetz: Bereitstellung eines routingfähigen Radnetzes für Berlin Ziel des Projekts ist es, mit einem gesamtstädtischen routingfähigen Radwegenetz die alternativen Mobilitätskonzepte zu unterstützen und den Anteil des Fahrradverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in Berlin und seiner Umgebung zu erhöhen. Weitere Informationen Stationäre Detektion: Erneuerung der stationären Detektion des Straßenverkehrs in Berlin Ziel des Projekts ist es, das bisherige System der stationären Detektion des Landes Berlin komplett zu erneuern, da die Detektionsgeräte das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht haben. Weitere Informationen Einführung der Digitalen Plattform Stadtverkehr Ziel dieses Projekts ist es, sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verwaltung, Wirtschaft und Forschung einen unkomplizierten und kostenlosen Zugriff auf verkehrsrelevante Daten und Mehrwertdienste zu ermöglichen. Weitere Informationen Studie zu Potenzialen und Wirkungen von Mikro-Depots im Land Berlin Mit dieser Studie wird eine fundierte Grundlage für ein strategisch sinnvolles Handeln des Landes Berlin in Bezug auf Mikro-Depots als zentrennahe Konsolidierungspunkte geschaffen. Weitere Informationen
Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarienrechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal
Park and Ride-Anlagen (P+R) und öffentliche Parkhäuser bieten einen komfortablen Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr. So können Emissionen reduziert und Reiseziele zügig erreicht werden. Auch öffentliche Parkhäuser sind in fußläufiger Entfernung eine gute Alternative zum Straßenparken: Freie Plätze sind ohne Parkplatzsuche ausreichend vorhanden und in zentrumsnahen Lagen häufig auch kostengünstiger als das Straßenparken. Viele Betreiber ermöglichen auf Anfrage auch Dauerparken. Park and Ride-Anlagen an den Bahnhöfen (Übersicht und weitere Informationen) Öffentliche Parkhäuser und Parkplätze (Übersicht bei der VIZ) ÖPNV-Angebot In vielen Innenstadtstraßen Berlins ist die Nachfrage nach Parkraum viel höher als das Angebot. Die Folge ist “Parksuchverkehr”, der Zeit und Nerven kostet und zu mehr Lärm und Abgasen führt. Hier setzt die Parkraumbewirtschaftung an: Sie beeinflusst das Stellplatzangebot und die Nachfrage und trägt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz bei. Daher wird sie heute in allen deutschen und europäischen Großstädten zur Verkehrsplanung eingesetzt. Parkraumbewirtschaftung meint gebührenpflichtiges Parken im öffentlichen Straßenraum. Die Übersichtskarte mit Straßensuchfunktion zeigt den aktuellen Stand der Parkraumbewirtschaftung in Berlin: Geben Sie, wenn gewünscht, oben rechts eine Adresse ein und bestätigen Sie mit dem Lupenzeichen. Bei Klick auf die farbig markierten Parkzonen erhalten Sie Zusatzinformationen, wie Gebühren oder Zeiten. Die Anordnung und Einrichtung der Parkzonen liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Im Bedarfsfall wird der bewirtschaftete Raum schrittweise erweitert. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den Bezirksämtern eventuell aktuellere Daten erhalten. Die Parkraumbewirtschaftung verfolgt mehrere Ziele: Effizientes Parken In vielen innerstädtischen Straßenräumen Berlins ist die Nachfrage nach Parkraum erheblich höher als das Parkraumangebot. Die Folge ist ein umfangreicher Parksuchverkehr, der bereichsweise bis zu 30% des gesamten Autoverkehrs beträgt. Die Parkraumbewirtschaftung verändert sowohl das Parkraumangebot als auch die Parkraumnachfrage und führt so zu einer ausgeglichenen Parkraumbilanz (“effizientes Parken”). Stadt- und Umweltverträglichkeit Der Verkehr soll effizient und zugleich stadt- und umweltverträglicher organisiert werden – das ist die Maxime des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr, der die verkehrspolitische Strategie des Senats formuliert. Dies gilt auch für den “ruhenden Verkehr”, das Parken. Die Parkraumbewirtschaftung verringert die Lärm- und Abgasbelastungen durch den Parksuchverkehr. Das Parkraumangebot steht dabei immer in Flächenkonkurrenz zu den anderen Nutzungen des Straßenraums wie Fußgänger- und Radverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr oder Wirtschaftsverkehr und konkurriert mit Flächenansprüchen für Freiraum und Grün. Die Aufenthalts- und Gestaltungsqualität des öffentlichen Raumes wird durch Kfz-Stellplätze oft beeinträchtigt. Zufriedene Bewohner und zufriedene Gewerbetreibende Eine Parkraumbewirtschaftung nützt in erster Linie den Bewohnerinnen und Bewohnern, aber auch den Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besuchern und Lieferantinnen und Lieferanten des bewirtschafteten Gebiets. Die Dauerparkenden (vor allem Beschäftigte) werden zum Umstieg auf Bus und Bahn bewogen. In manchen Fällen können Stellplatzflächen für andere Nutzungen zur Verfügung gestellt werden, etwa für Ladezonen, Radfahrstreifen oder Fahrradabstellplätze. Im Rahmen des eUVM-Forschungsprojektes wurden die öffentlichen Straßenparkplätze in Berlin erfasst und die Wirkung der Parkraumbewirtschaftung untersucht. zum eUVM-Forschungsprojekt Bewohnerparkausweis Wer in einer Parkzone wohnt und dort gemeldet ist, erhält auf Antrag einen "Bewohnerparkausweis". Damit können Sie in Ihrer Zone das ganze Jahr über parken. Anträge auf einen Bewohnerparkausweis können Sie an das Bürgeramt des für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksamtes richten oder online stellen. Weitere Informationen Parkausweise für Schwerbehinderte Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen gewährt werden. Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und zur Beantragung. Weitere Informationen Handwerkerparkausweis Wer als Handwerker generell auf den Einsatz von Kraftfahrzeugen in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung angewiesen ist, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen einen Handwerkerparkausweis erhalten. Weitere Informationen Parkerleichterungen für Beschäftigte der Daseinsvorsorge und systemrelevanter Infrastruktur sowie sonstige Berufsfelder Beschäftigten der Daseinsvorsorge oder der systemrelevanten Infrastruktur mit regelmäßig ungünstigen Arbeits- oder Dienstzeiten können auf vereinfachtem Wege Ausnahmegenehmigungen zum kostenfreien Parken in einer parkraumbewirtschafteten Zone erteilt werden. Weitere Informationen Parkerleichterungen für Hebammenpraxen, Freie Hebammen und Pflegedienste Freien Hebammen und Hebammenpraxen sowie ambulanten Pflegediensten wird das kostenfreie Parken in Gebieten mit Parkraumbewirtschaftung ermöglicht. Weitere Informationen Parkerleichterungen im Rahmen des Familiencarsharings Zur Förderung des privaten Carsharings wurde die Möglichkeit des Erhalts von Parkerleichterungen für weitere Parkzonen im Rahmen des Familiencarsharings ausgeweitet. Weitere Informationen Parkausweise für Gäste Der Parkausweis für Gäste wird nur noch in Einzelfällen ausgestellt. Hier finden Sie Informationen zur Beantragung. Weitere Informationen In Parkraumbewirtschaftungsgebieten bietet das Handyparken per App, SMS oder Anruf eine minutengenaue Abrechnung ohne Kleingeld. In Berlin gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die sich in Preis und Technik unterscheiden. Einige Angebote integrieren auch öffentliche Parkhäuser oder private Parkplätze und unterstützen bei der Parkplatzsuche. Voraussetzung für das Bezahlen mit Handyparken ist die Registrierung bei einem lokalen Anbieter. Informationen zu den Möglichkeiten des Handy-Parkens in Berlin und die Liste der lokalen Anbieter erhalten Sie auf Smartparking – Plattform e.V. (Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung) Die lokalen Anbieter sind auf dieser Internetseite mittig in einer Tabelle aufgelistet. Die Firmennamen sind direkt mit ihren Internetseiten verlinkt, wo Sie weitere Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten erhalten.
In Berlin und allen deutschen Städten leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen maßgeblichen und unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Der Wirtschaftsverkehr nutzt alle verfügbaren Verkehrsträger unserer Stadt. Güter werden auf den Berliner Wasserstraßen, der Schiene, der Straße, auf dem Luftweg und durch Rohrleitungen bewegt. Die Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berliner Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher Berlins, beispielsweise durch: die Lieferung von Waren und Gütern für Handel und Industrie, dabei allein an mehr als 1.100 Supermärkte in Berlin die Versorgung der rund 800 Berliner Hotels und anderen Beherbergungsstätten sowie der ca. 9.400 gastronomischen Betriebe (Stand Februar 2020) die Zustellung von täglich durchschnittlich mehr als 400.000 Paketen durch geschätzt 2.500 Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP)-Zustellfahrzeuge die Versorgung der Baustellen und der Transport des Bodenaushubs die Entsorgung von Abfällen und Recyclingmaterialien in Berlin, davon im Jahr 2019 rund 798.000 Tonnen Hausmüll und rund 103.000 Tonnen Bioabfall den Personenwirtschaftsverkehr der Beschäftigten, beispielsweise in rund 41.500 Berliner Unternehmen (2018) im Bereich „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” Insbesondere der Wirtschaftsverkehr auf der Straße hat in den letzten Jahren stark an Umfang gewonnen. Lebensmittel, Textilien, Möbel, Maschinenteile, Haushaltsabfälle oder Bauelemente für Häuser – es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich deutlich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben dem unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region, verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. So erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Vor dem Hintergrund der verkehrsbedingten Umweltbelastungen und dem Klimawandel, der Luftreinhalteplanung und der Lärmaktionsplanung besteht Handlungsdruck im Wirtschaftsverkehr. Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand, die entsprechenden Ziele zu definieren, Rahmenbedingungen zu setzen und unterschiedliche Ansprüche abzuwägen, um einen funktionierenden, aber auch umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren. Planerische Grundlage Berlins ist das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK), welches als nachgeordnetes Planwerk den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont konkretisiert und entsprechende Maßnahmen und Konzepte formuliert. Eine neue Version dieses Planwerks befindet sich in der Finalisierung. Des Weiteren bildet das Zusammenwirken und ein intensiver Informationsaustausch zwischen Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, den Verladern, Entsorgern, den Netzbetreibern usw. eine wichtige Grundlage der Wirtschaftsverkehrsplanung. In Berlin wird dies bereits seit Langem gelebt. Eine besondere Rolle nimmt auch der Dialog mit dem Land Brandenburg ein, da gerade hier vielfältige Verknüpfungen (Infrastrukturplanung, Standorte, Verbände, Kammern, gemeinsame Clusterstrategie usw.) bestehen. Mobilitätsgesetz: Wirtschaftsverkehr und Neue Mobilität Der Wirtschaftsverkehr soll stadtverträglich organisiert werden und gleichzeitig die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sicherstellen. Um die Verwirklichung beider Ziele auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat der Berliner Senat die Erweiterung des Mobilitätsgesetzes vorgelegt. Weitere Informationen
Projektbeginn: 2023 / Projektende: 2026 Zwischen 2012 und 2022 stieg der Anteil der Menschen, die Online-Einkaufsmöglichkeiten nutzen, von 55 % auf 75 % in der Europäischen Union. In Europa ist der Trend zu mehr und kleinteiligeren Sendungen zu verzeichnen, die zugleich an über das Stadtgebiet verteilte Ziele zugestellt werden. Sendungen werden seltener gebündelt an einzelne Ziele – beispielweise ein Kaufhaus – transportiert, sondern unter anderen vermehrt an Privatadressen zugestellt. Aber auch der Handel wird durch kleinteiligere Sendungen beliefert. Mit diesen Entwicklungen, die sich voraussichtlich auch in Zukunft fortsetzen werden, nimmt dabei der Lieferverkehr auf der letzten Meile zu, aber auch die Gesamtverkehrsleistung im Wirtschaftsverkehr wächst. Zum einen sind viele dieser Verkehre notwendig, um die Funktionalität von Städten sicherzustellen. Gleichzeitig wachsen mit dem Verkehr auch die Belastungen auf Umfeld und Umwelt. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die negativen Auswirkungen dieser Verkehre zu reduzieren. Als Partner im EU-Projekt UNCHAIN erarbeitet das Land Berlin in einem Konsortium von achtzehn Partnern aus acht unterschiedlichen Ländern Ansätze für eine nachhaltige urbane Logistik. Städte, Entwickler, Logistiker und Forschungseinrichtungen arbeiten gemeinsam an Lösungen, die die vielfältigen Herausforderungen im Wirtschaftsverkehr adressieren. Neben Madrid und Florenz fungiert Berlin als Living Lab und bekommt dabei eine besondere Rolle in der Testphase der entwickelten „Tools“. Die zu entwickelnden Lösungen decken dabei sowohl die planerisch/strategische Ebene (bspw. Evaluierungs-Tool für strategische Planwerke) wie auch die operative Ebene (bspw. Lastenrad-Routing) ab, damit neben der öffentlichen Hand auch die lokale Wirtschaft von den Lösungen profitieren kann. Durch den Test der Tools in insgesamt sieben europäischen Städten sowie die Evaluierung der Testphase soll die Übertragbarkeit der Ergebnisse sichergestellt werden. Partner und Living-Lab ULANC – University of Lancaster, Riga city council, Municipality of Funchal, UPS, Hlavni Mesto Praha, Stad Mechelen, DHL Express Spain, IBV Instituto de Biomecanica de Valencia, EIT Urban Mobility Foundation, POLIS Network, SPES Consulting SRL, Municipia SPA, Comune Di Firenze, VMZ Berlin, EMT Empresa Municipal de Transportes Madrid, Ayuntamiento de Madrid, ETRA Investigacion y Desarrollo (LEAD-Partner) Horizon Europe Programme (2021-2027) UNCHAIN
In Berlin leistet der Wirtschaftsverkehr als Summe von Güterverkehr und Personenwirtschaftsverkehr einen unverzichtbaren Beitrag zum Funktionieren der Stadt und der Region. Leistungen des Wirtschaftsverkehrs bilden die Grundlage für Arbeit, Konsum und Freizeitverhalten der Berlinerinnen und Berliner. Der Wirtschaftsverkehr nutzt in Berlin alle verfügbaren Verkehrsträger, ob in den Berliner Wasserstraßen, auf der Schiene, auf der Straße, auf dem Luftweg oder durch Rohrleitungen. Dabei hat der Wirtschaftsverkehr insbesondere auf der Straße in den letzten Jahren stark zugenommen. Es gibt kaum ein Gut, welches nicht auf den Berliner Straßen transportiert wird. Gerade hier zeigt sich das Spannungsfeld, in dem sich der Wirtschaftsverkehr bewegt. Denn neben seiner hohen Bedeutung verursacht der Wirtschaftsverkehr auch zahlreiche negative Effekte. Er erzeugt einen großen Teil der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, verursacht einen hohen Instandhaltungsaufwand der Infrastruktur, beansprucht Flächen im fließenden und ruhenden Verkehr und stellt einen Schwerpunkt bei der Verkehrssicherheitsarbeit dar. Gleichzeitig ist auch hier die Entwicklung sehr dynamisch: Technologische Entwicklungen, angefangen bei neuen Ansätzen und Konzepten von Fahrzeugen und Umschlagtechnik, über die zunehmende Digitalisierung der Prozesse bis hin zu veränderten Beschaffungsprozessen im E-Commerce, beschleunigen Veränderungsprozesse im gesamten Wirtschaftsverkehr. Das IWVK bildet, wie im Berliner Mobilitätsgesetz (§ 18 MobG BE) festgelegt, die planerische Grundlage, um einen funktionierenden umwelt- und stadtverträglichen Wirtschaftsverkehr in Berlin zu garantieren und definiert hierfür die Qualitäts- und Handlungsziele. Es betrachtet Berlin als Ganzes, liefert aber auch Ansätze für lokale Herausforderungen, die zum Teil ein sehr spezifisches Agieren bei der Maßnahmenumsetzung erfordern. Das Vorhaben „Neuauflage / Fortschreibung des integrierten Wirtschaftsverkehrskonzeptes Berlin (IWVK)“ (Projektlaufzeit: 06/2016 bis 09/2021) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1136-B5-O). Aufgaben und Schwerpunkte des IWVK sind neben der Sicherung erforderlicher Infrastrukturen auch die Vermeidung und Reduzierung des motorisierten Straßenwirtschaftsverkehrs. Die Berliner Zentren sollen dabei weiterhin funktionsfähig und kontinuierlich aufgewertet werden, die Zugänglichkeit der Zentren gewerblicher Wertschöpfung weiterhin gesichert bleiben. Unter anderem werden folgende kurz- bis mittelfristige Maßnahmen prioritär umgesetzt: Verbesserung der Fernerreichbarkeit Berlins als Schnittpunkt dreier transeuropäischer Kernnetzkorridore, um die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsverkehrs zu erhöhen und den Güterverkehr verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Ertüchtigung und Erhalt der lokalen und regionalen Bundeswasserstraßen, damit der Wirtschaftsverkehr auf dem Wasser (Containertransport, Projektladungen) kurz-, mittel- und langfristig sichergestellt sowie neue und innovative Lösungen / Pilotvorhaben des Wirtschaftsverkehrs auf dem Wasser ermöglicht werden. Erstellung eines Verkehrssicherheitsprogramms, das explizit die Belange des Wirtschaftsverkehrs berücksichtigt. Erarbeitung von Planungsvorgaben für Liefer- und Ladeverkehrsflächen. Erarbeitung eines Leitfadens zur Bedarfsermittlung, Ausgestaltung und zu möglichen und sinnvollen Organisationsstrukturen von Mikrohubs/-depots – dabei sind laufende Projekte und Ansätze (insbesondere der KoMoDo-Ansatz) parallel fortzuführen und privatwirtschaftliche Ansätze zu begleiten. Erarbeitung eines Großraum- und Schwertransport-Routennetzes (Bedarfsstrecken), basierend auf den Standorten von relevanten Unternehmen und genehmigten Routen im Land Berlin. Fortsetzung von Programmen und Projekten zur Emissionsreduzierung, welche u.a. die weitere Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs im Land Berlin vorantreiben und damit die Dekarbonisierung in Berlin unterstützen. Mit dem IWVK greift das Land so einerseits Anforderungen der Wirtschaft auf, bettet diese aber andererseits konsequent in den notwendigen gesamtgesellschaftlichen Wandel hin zu einem verantwortungsvolleren Ressourceneinsatz ein. Das IWVK wurde in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren im konsultativen Verfahren zusammen mit Verwaltung(en), Kammern, Verbänden, Unternehmen, verladende Einheiten, Entsorgungsbetrieben, Netzbetrieben sowie auch im Dialog mit dem Land Brandenburg erarbeitet. Die Erarbeitung des IWVK wurde inhaltlich und zeitlich eng mit dem StEP MoVe verzahnt und baut auf dem vorhergehenden IWVK aus dem Jahr 2006 auf.
Projektbeginn: 2018 / Projektende: 2021 Der steigende Bedarf nach Wohnraum und die zunehmende Nachfrage nach Mobilität in Städten erfordern neue Konzepte für Stadtstrukturen und Mobilitätsversorgung. Die Gestaltung flächensparender und innovativer Mobilitätskonzepte als integrierter Bestandteil der Planung neuer Stadtquartiere kann einen bedeutenden Beitrag zur Lösung aktueller Probleme leisten. Der Einsatz dieser Konzepte soll das Erreichen ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele unterstützen, indem insbesondere umweltverträgliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr Berücksichtigung finden, ohne die individuellen Mobilitätsbedürfnisse zu vernachlässigen. Das Forschungsprojekt Move Urban erarbeitet, systematisiert und vermittelt Wissen und Handlungsmöglichkeiten, indem es die Erforschung innovativer und flächeneffizienter Mobilitätskonzepte mit einem konkreten, sich aktuell in Bau befindlichen neuen Stadtquartier verknüpft. Dabei handelt es sich konkret um die WATERKANT im Berliner Bezirk Spandau. Entwickelt und Umgesetzt wird das Quartier von den Wohnungsbauunternehmen Gewobag und WBM. Im Fokus des Projektes stehen die Mobilität von Personen und der Wirtschaftsverkehr (Ver- und Entsorgung). Basierend auf einer Analyse des Stands der Erfahrungen und der aktuellen Überlegungen zu dem betrachteten Quartier entwickelt das Projekt auf Übertragbarkeit geprüfte Optionen für flächeneffiziente Siedlungs- und Mobilitätskonzepte. Für das betrachtete Quartier werden Varianten möglicher integrierter Mobilitätskonzepte für den Privat- und Wirtschaftsverkehr abgeleitet. Diese werden mithilfe von Bewohnerbefragungen und darauf aufbauenden agentenbasierten Modellen hinsichtlich der Wirkungen auf das Mobilitätsverhalten und den Verkehr analysiert, um ökologische, soziale und ökonomische Effekte abzuleiten. Auf Basis der Analysen erfolgt eine Überprüfung der Übertragbarkeit und Skalierbarkeit auf andere Gebiete und den gesamtstädtischen Maßstab. Parallel erarbeitet das Projekt Optionen zur Umsetzung der betrachteten Konzepte. Es werden Governance-Optionen und Betreibermodelle sowie rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse betrachtet. Politische Entscheidungsträger, die öffentliche Verwaltung, Akteure der Wohnungs- und Mobilitätswirtschaft sowie der Zivilgesellschaft erhalten mit dem Projekt eine systematische Grundlage und Wissen zur inhaltlichen, organisatorischen und rechtlichen Ausgestaltung flächeneffizienter und innovativer Mobilitätskonzepte und ihrer Bewertung. Ziel ist es, übertragbare Handlungsoptionen für integrierte Siedlungs- und Mobilitätskonzepte auszuarbeiten. Dies erfolgt durch verschiedene wissenschaftliche Methoden am Beispiel des Reallabors. Das interdisziplinäre Projekt bündelt wirtschafts-, politik-, planungs-, rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen. Sein transdisziplinärer Charakter besteht in der Verknüpfung mit den konkreten Planungsschritten und der Durchführung von themenrelevanten Workshops und Fachkongressen mit den Akteuren. Projektleitung DLR-Institut für Verkehrsforschung DLR-Institut für Verkehrssystemtechnik Bauhaus-Universität Weimar: Professur Infrastrukturwirtschaft und -management (IWM) Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität – Recht, Ökonomie und Politik e.V. (IKEM) Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt
Das Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, geeignete integrierte Lösungsansätze zu finden, die den neuen Anforderungen an den Wirtschaftsverkehr gerecht werden und gleichzeitig zu seiner nachhaltigen stadtverträglichen Gestaltung beitragen. Der Untersuchungsansatz ist umsetzungs- und handlungsorientiert. Neben der Bestandsaufnahme und Strukturierung der Lösungen mit Hilfe des Mind-Mapping sollen Best-Practice-Beispiele durch ein Benchmarking identifiziert und deren Umsetzungsbedingungen analysiert werden. So können zielgerichtete Handlungsempfehlungen für unterschiedliche Akteursebenen in den Phasen des Planungs- und Umsetzungsprozesses abgeleitet werden, wobei die Methode des Mind-Mapping erneut angewendet wird, um die Ergebnisse zu strukturieren, Folgeideen zu identifizieren und Ideenlandkarten zu entwickeln.
Der Güterverkehr in Deutschland ist für erhebliche Belastungen der Umwelt und des Klimas verantwortlich. Er wächst weiter deutlich, so stieg die inländische Güterverkehrsleistung zwischen 1991 und 2019 um 75 %, insbesondere der Straßengüterverkehr (Umweltbundesamt 2022). Auch die Kommunen werden durch den innerstädtischen Güterverkehr stark belastet. Nutzfahrzeuge haben einen überproportionalen Anteil an den innerstädtischen Emissionen in die Luft von Feinstaub, Stickoxiden und Treibhausgasen. Sie verursachen belastende Lärmemissionen und gefährden die Sicherheit des Verkehrs, vor allem durch Konflikte zwischen dem Güterverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr. Die Kommunen sind auch durch das Lkw-Parken in Wohn- und Gewerbegebieten belastet. Parkende und durchfahrende LKW vermindern die Aufenthaltsqualität und Attraktivität von Quartieren und wirken sich negativ auf den Verkehrsfluss aus. Nicht zuletzt belasten sie die Infrastruktur und verursachen so erhebliche Kosten. Gleichzeitig ist der urbane Güterwirtschaftsverkehr das Rückgrat für umfassende Ver- und Entsorgungsfunktionen und eine zentrale Säule ökonomischer Aktivitäten. Der Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen muss zudem spezifischen Anforderungen gerecht werden, denen allein mit negativplanerischen Ansätzen (Durchfahrverbote, Lieferzeitfenster) nicht adäquat begegnet werden kann. Hierfür ist ein Gesamtrahmen erforderlich, der eine nachhaltige urbane Logistik ermöglicht, beispielsweise durch unternehmerische Kooperation und komplexe Governance-Ansätze, intelligenten Lager- und Umschlagstrukturen oder umfassende Ladeinfrastrukturen für eine Energiewende vor Ort. An dieser Stelle setzt das beabsichtigte Vorhaben an und hat das Ziel, die Bedeutung der urbanen Logistik für Kommunen systematisch aufzuarbeiten und vor allem Lösungen für die zunehmenden Belastungen zu entwickeln. Dabei soll der Fokus auf den kleineren Großstädten und Mittelstädten liegen, die bislang ganz überwiegend nicht über Wirtschaftsverkehrskonzepte bzw. personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen verfügen, um dem städtischen Güterverkehr eine nachhaltige Richtung zu geben. Der genaue Zuschnitt der Untersuchungsräume soll im Projekt basierend auf der Klassifikation der Regionalstatistische Raumtypologie (RegioStaR 7) des BMDV entwickelt werden. Dafür sollen typische Netzwerkstrukturen erfasst und exemplarisch für einzelne Branchen oder Versorgungsfunktionen auch Knotenpunkte, also Lagerstandorte, Lagerkapazitäten und Umschlagpunkte untersucht werden. Die KEP-Dienste sollen nicht Schwerpunkt des Vorhabens sein, weil für diese bereits viele Lösungsansätze und Untersuchungen vorliegen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 104 |
Land | 50 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 92 |
Text | 55 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 56 |
offen | 97 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 153 |
Englisch | 10 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Dokument | 13 |
Keine | 55 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 94 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 82 |
Lebewesen & Lebensräume | 126 |
Luft | 125 |
Mensch & Umwelt | 154 |
Wasser | 58 |
Weitere | 151 |