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s/wittenberge/Wittenberg/gi

Luftdaten der Station Wittenberg/Dessauer Strasse (DEST092) in Lutherstadt Wittenberg

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: Arsen im Feinstaub (As), Kohlenmonoxid (CO), Feinstaub (PM₁₀), Blei im Feinstaub (Pb). Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Wittenberg (DEST165) in Lutherstadt Wittenberg

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Luftdaten der Station Piesteritz Waldstraße (DEST166) in Lutherstadt Wittenberg

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Aktuelle Messwerte sind verfügbar für die Schadstoffe: . Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Ortsdosisleistung (ODL): 06886 Wittenberg OT Teuchel (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Wittenberg OT Teuchel.

Vorbereitung und Umsetzung einer regionalen Arbeitsstruktur zur oekologischen Umgestaltung der Region Bitterfeld - Dessau - Wittenberg

Beispielhafte Beseitigung von Umweltschaeden an der Schlosskirche zu Wittenberg

GTS Bulletin: ISXD07 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISXD07 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISX): Other surface data A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere (The bulletin collects reports from stations: 10454;Wernigerode;10458;Harzgerode;10460;Artern;10466;Halle-Kröllwitz;10471;Leipzig-Holzhausen;10474;Wittenberg;10480;Oschatz;10490;Doberlug-Kirchhain;10495;Hoyerswerda;10519;Bonn-Roleber;10520;Andernach;10526;Marienberg, Bad;10534;Hoherodskopf/Vogelsberg;10537;Neu-Ulrichstein;10540;Eisenach;10542;Hersfeld, Bad;10552;Schmücke;10557;Neuhaus am Rennweg;) (Remarks from Volume-C: SYNOP)

Gewässerüberwachung in Sachsen-Anhalt

Das Monitoring hat u.a. folgende grundsätzliche Zielstellungen: Kontrolle der Einhaltung der Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie Ermittlung und Quantifizierung der Ursachen für das Nichterreichen des guten Zustandes als Grundlage für Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme Erfolgskontrolle nach der Durchführung von Maßnahmen Überwachung von Schutzgebieten. Beobachtung der Wasserbeschaffenheit als Grundlage für Entscheidungen der zuständigen Wasserbehörden Beobachtung der Entwicklung natürlicher Gegebenheiten Datenerhebung zur Erfüllung von Berichtspflichten und anderer Verpflichtungen auf nationaler und internationaler Ebene wie z.B.: Verwaltungsvereinbarung über den Datenaustausch im Umweltbereich zwischen Bund und Ländern (Datenbereitstellung für die Europäische Umweltagentur) Berichtspflichten aufgrund verschiedener EG-Richtlinien (z.B. Nitratrichtlinie, Fischgewässerrichtlinie) Datenbereitstellung für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), die Arbeitsgemeinschaft zur Reinhaltung der Elbe (ARGE Elbe) sowie die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE). Das Monitoring umfaßt die Ermittlung der physikalisch-chemischen Beschaffenheit der Gewässer, die Erfassung biologisch-ökologischer Parameter sowie verschiedene Sondermessprogramme (z.B. Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel). Die zu untersuchenden Gewässer (Messnetz) und der erforderliche Untersuchungsumfang (Parameter und Untersuchungshäufigkeit) werden jährlich im „Gewässerüberwachungsprogramm Sachsen-Anhalt“ (GÜSA) festgelegt. In drei „Automatischen Messstationen – Beschaffenheit“ (AMB) werden an der Elbe (Wittenberg), Saale (Groß Rosenburg) und der Mulde (Dessau) neben der kontinuierlichen Messung einiger Parameter auch Wochenmischproben des Wassers und Monatsmischproben der schwebstoffbürtigen Sedimente gewonnen. Darüber hinaus werden Seesedimente sowie mittels einer mobilen Zentrifuge Schwebstoffe aus Fließgewässern untersucht. Die Daten der online-Parameter der beiden Messstationen sind auf der Informationsplattform Undine der Bundesanstalt für Gewässerkunde veröffentlicht und unter den nachfolgenden links abrufbar: online-Parameter Elbe, Wittenberg online-Parameter Saale, Groß Rosenburg online-Parameter Mulde, Dessau

Der meteorologische Herbst 2024 aus klimatischer Sicht und die Bedeutung für die erneuerbaren Energien Einordnung von Temperatur, Niederschlag, Sonnenscheindauer sowie ein Überblick zur Auslastung erneuerbarer Energien

Der Herbst 2024 war in Sachsen-Anhalt zu warm und startete im September hochsommerlich mit Temperaturen über 30 °C. Er war sonnenscheinreicher und feuchter als im Durchschnitt. Insbesondere der sonnenscheinarme November sorgte für einen schlechten Ertrag bei der Solarenergie. Die Windenergie brachten hingegen gute Erträge, ausgenommen während der ersten Novemberhälfte. Dort waren die Erträge aus Solar- und Windenergie nur gering. Die sehr warme Phase mit wiederholten Heißen Tagen von Ende August setzte sich auch im September fort. Dies führte dazu, dass der September mit einer Monatsmitteltemperatur in Sachsen-Anhalt von 16,5 °C um 2,8 K wärmer war als im Mittel der Referenzperiode von 1961 bis 1990. Auch im Vergleich zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020 war der Monat um 2,2 K zu warm. Den Höhepunkt erreichte die Hitzewelle am 04. September als verbreitet neue Monatsrekorde für den September gemessen werden konnten. Die wärmsten sachsen-anhaltischen Orte im DWD-Messnetz waren dabei Demker mit 34,5 °C und Genthin mit 34,4 °C. An den LÜSA-Messstationen in Magdeburg, Halle und Leuna konnten sogar etwas mehr als 36 °C registriert werden. Die höheren Temperaturen an diesen Stationen sind ihrer innerstädtischen Lage geschuldet und erfüllen mitunter nicht die Standards der offiziellen Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Insgesamt zeichnete sich das erste Monatsdrittel durch eine hochsommerliche Witterung aus. Verbreitet wurden sechs Tage mit mindestens 30 °C registriert, in Zeitz konnten sogar sieben solcher Tage gemessen werden. Eine weitere sommerliche Phase mit Temperaturen um 25 °C gab es zwischen dem 17. und 23. September. So konnten über den gesamten Monat verbreitet mehr als 10, in Köthen sogar 12 Sommertage (Tage mit mindestens 25 °C) gemessen werden. Darüber hinaus gab es in Wittenberg eine sogenannte Tropennacht. Dabei handelt es sich um eine Nacht, in der es nicht unter 20 °C abkühlt. Diese treten im September nur sehr selten auf. Der September brachte im Flächenmittel Sachsen-Anhalts 68,6 mm Niederschlag. Dabei setzte sich zu Beginn die trockene Phase, zusammen mit der hochsommerlichen Witterung, fort, bevor mit kühleren Temperaturen vermehrt Niederschläge fielen. Somit konnten 165,0 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 erreicht werden, im Bezug zum 30-jährigen Klimamittel von 1991 bis 2020 wurden 138,8 % gemessen. Dabei gab es wieder große räumliche Unterschiede, so war es im Harz und im südlichen Sachsen-Anhalt sehr feucht mit beispielsweise 128,4 mm bzw. 321,0 % des Mittels von 1961 bis 1990 in Naumburg oder 89,7 mm bzw. 268,6 % in Quedlinburg. Hintergrund waren kräftige Regenfälle und Gewitter am 8. und 23. September, die binnen kurzer Zeit in diesen Bereichen über 50 mm Niederschlag brachten. Hingegen war es im äußersten Norden und Osten trockener mit 44,8 mm bzw. 101,1 % der üblichen Niederschlagsmenge in Gardelegen-Letzlingen oder 44,5 mm bzw. 104,7 % in Jessen-Naundorf. Mit 200,7 Sonnenstunden erreichte der September 2024 in Sachsen-Anhalt 139,6 % der Klimareferenzperiode 1961 bis 1990 und 127,1 % zum 30-jährigen Mittel von 1991 bis 2020. Vor allem das sehr sonnige erste Monatsdrittel war entscheidend für den sonnigen Gesamtmonat, ebenso wie die warme und sonnige Phase vom 17. bis 23. September. Das erste Oktoberdrittel startete wechselhaft und häufig wolkenverhangen. Den Rest des Monats dominierten Hochdruckwetterlagen mit viel Sonne, aber auch herbstlicher Nebel. Insgesamt blieb es dabei sehr mild, und es gab  einige Tage mit  mehr als 20 °C. Am wärmsten war es dabei am 25.10. mit 22,3 °C in Huy-Pabstorf gefolgt von Wittenberg mit 22,0 °C am 08.10. An der Messstation des LÜSA in Halberstadt konnten am 25.10. sogar 23,6 °C gemessen werden. Dies mündete in einen Monat mit einer Mitteltemperatur im Flächenmittel Sachsen-Anhalts von 11,3 °C. Damit war der Oktober um 1,9 K wärmer als nach der Referenzperiode von 1961 bis 1990 üblich. Im Vergleich zum 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 betrug die Abweichung 1,7 K. Abseits des sehr wechselhaften ersten Monatsdrittels präsentierte sich der Monat sehr trocken. In der Konsequenz blieb der Monat mit 37,3 mm Niederschlag zwar mit 104,8 % des Solls oberhalb des Referenz-Mittelwertes von 1961 bis 1990, aber unterhalb (86,3 %) des 30-Jahresmittels von 1991 bis 2020. Außerdem war der Niederschlag im Land sehr ungleich verteilt. So war es in der Altmark, Börde und im Harz besonders feucht mit beispielweise 66,9 mm (175,6 %) in Harzgerode oder 55,9 mm (162,0 %) in Calvörde. Im Süden und Osten des Landes blieben Niederschläge häufig deutlich hinter den langjährigen Mittelwerten zurück. So fielen in Halle-Döllnitz mit 18,8 mm Niederschlag nur 59,3 % des langjährigen Mittelwertes und in Jessen-Naundorf mit 22,5 mm nur 61,5 % der üblichen Niederschlagsmenge. Der Oktober war durch Hochdruck geprägt und entsprechend neben einigen Nebelfeldern, recht sonnenscheinreich. Dies zeigte sich mit 111,3 Sonnenstunden bzw. 106,7 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 auch in der Statistik. In Bezug auf die Klimaperiode von 1991 bis 2020 wurden 99,5 % der üblichen Sonnenscheindauer erreicht. Die erste Hälfte des Monats November war überwiegend von Hochdruckwetter geprägt. Das bedeutet zu dieser Jahreszeit häufig trübes und relativ kühles Wetter. Die zweite Monatshälfte gestaltete sich unter Tiefdruckeinfluss dann deutlich wechselhafter aber auch milder. Der mildeste Tag war dabei der 25.11. mit beispielsweise bis zu 18,5 °C in Quedlinburg. Dies führte im Endeffekt zu einer Monatsmitteltemperatur von 5,5 °C für den November in Sachsen-Anhalt, welche um 1,0 K über dem Mittel der Referenzperiode von 1961 bis 1990 und um 0,4 K über dem Klimamittel von 1991 bis 2020 lag. Die Niederschlagsmenge im Flächenmittel Sachsen-Anhalts blieb im November mit 40,4 mm etwas hinter dem langjährigen Mittel zurück. Damit wurden im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 94,2 % und im Vergleich zum Klimamittel von 1991 bis 2020 91,5 % erreicht. Dabei gab es regional größere Unterschiede. Während es im Norden und Osten des Landes häufig feuchter war als im langjährigen Mittel, war es im Süden und Westen des Landes teils deutlich zu trocken. So fielen beispielsweise in Ummendorf mit 42,0 mm Niederschlag 147,9% des Niederschlags der Referenzperiode von 1961 bis 1990, während in Zeitz mit 20,1 mm Niederschlag nur 51,1 % der üblichen Menge gefallen sind. Mit 43,5 Sonnenstunden war der November ein sehr trüber Monat und entsprechend wurden gegenüber der Klimareferenzperiode von 1961 bis 1990 lediglich 86,1 % der üblichen Sonnenscheindauer erreicht. Im Vergleich zum 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 sogar nur 77,9 %. Deutlich mehr Sonne gab es auf den Bergen, die häufig aus dem Nebel herausschauten. Entsprechend erreichte der Brocken mit 89,7 Sonnenstunden 179,3 % der Sonnenscheindauer im Vergleich zu 1961 bis 1990. Im Rückblick auf den gesamten Herbst vom 01. September bis 30. November zeigt sich ein mit 11,1 °C um 1,9 K zu warmer Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990. Auch im Vergleich zum neueren 30-Jahreszeitraum von 1991 bis 2020 war es noch um 1,4 K wärmer. Besonders der warme September und Oktober haben zu diesem milden Herbst beigetragen. So waren die ersten Septembertage noch hochsommerlich und auch im Oktober gab es noch spätsommerliche Phasen. Ein erster Wintereinbruch im November blieb hingegen aus. In den letzten drei Monaten fielen insgesamt 146,3 mm Niederschlag im Flächenmittel über Sachsen-Anhalt. Damit war der Herbst im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 mit 121,8 % feuchter als gewöhnlich. Auch im Vergleich zum Klimazeitraum von 1991 bis 2020 wurden noch 107,0 % erreicht. Besonders feucht war es dabei in einem Streifen vom Harz über die Börde bis ins nordöstliche Sachsen-Anhalt. Ausschlaggebend war dabei vor allem der feuchte September. Während des Herbstes schien die Sonne in Sachsen-Anhalt 355,4 Stunden. Damit war der Herbst mit 119,0 % im Vergleich zur Referenzperiode von 1961 bis 1990 sehr sonnig, auch im Vergleich zum Klimazeitraum von 1991 bis 2020 wurden noch 109,2 % erreicht. Maßgeblich dazu beigetragen hat der sehr sonnige September, der den trüben November mehr als ausgleichen konnte. Im Sommer haben Solarenergieanlagen aufgrund des Sonnenstandes und der Tageslänge in der Regel eine größere Auslastung als Windenergieanalgen. Im Winter tritt der gegenteilige Effekt auf, sodass Windenergieanlagen eine größere Auslastung haben. Somit ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik im Jahresgang. Der Herbst markiert dabei den Übergang zwischen den vorherrschenden Erzeugungsarten. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten gibt es aber manchmal Phasen mit wenig Wind und Sonnenschein. Der diesjährige September startete unter Hochdruck sehr sommerlich, entsprechend hoch war an den ersten Tagen der Ertrag von Solarenergieanlagen. Eine weitere sonnenscheinreiche Phase gab es vom 18. bis 23.09., in der ebenfalls ein hoher Ertrag erreicht wurde. In den tiefdruckgeprägten Phasen um die Monatsmitte und zum Monatsende dominierte die Windkraft die Stromerzeugung der volatilen Energieträger, sodass sich die beiden Erzeugungsarten im September gut ergänzten. Im Oktober war die erste Monatshälfte überwiegend von Wolken und Tiefdruck geprägt. Entsprechend wenig Sonnenschein gab es, dafür aber wiederholt kräftigen Wind. Besonders am 10., 13. und 16.10. war dies am Ertrag zu beobachten. Der Ertrag der beiden Erneuerbaren Energien ging in den letzten Tagen des Monats deutlich zurück. Die Entwicklung von Ende Oktober setzte sich auch im November fort und verstärkte sich noch. Die trübe und windschwache Witterung erreichte ihren Höhepunkt im Zeitraum vom 04.11. bis 13.11., sodass der Ertrag aus Windkraft- und Solarenergieanlagen nur gering war. Die Solarenergie hatte auch im restlichen November nur wenig Anteil an der Stromerzeugung  im Vergleich zum Mittel der Jahre 2010 bis 2019. Schließlich schien über den gesamten Monat hinweg die Sonne nur unterdurchschnittlich oft. Jedoch sorgte deutlich auflebende Tiefdrucktätigkeit ab dem 14.11. für einen sehr hohen Ertrag bei der Windkraft, sodass an mehreren Tagen Erträge von mehr als 200 % im Vergleich der Jahre von 2010 bis 2019 erzielt werden konnten. Somit wurde der sehr geringe Solarenergieertrag in der zweiten Monatshälfte ausgeglichen. Über den ganzen Herbst gesehen, lag der Ertrag bei der Windkraft mit 112,9 % deutlich über dem Mittel der Jahre von 2010 bis 2019. Der Ertrag aus der Photovoltaik blieb, vor allem wegen des trüben Novembers, mit 75,5 % deutlich unterhalb des Mittels der Jahre 2010 bis 2019. In dieser Analyse erfolgt eine ausschließliche Betrachtung der Erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung die durch meteorologische Bedingungen beeinflusst sind (volatil), also Windenergie und Photovoltaik. Als Berechnungsgrundlage der folgenden Auswertung dient die produzierte elektrische Arbeit im Tagesmittel im Gebiet Ostdeutschlands und Hamburgs (Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz). Die produzierte Arbeit wurde ins Verhältnis zur installierten Leistung gesetzt und so die Auslastung berechnet. Diese Auslastung wurde für die Jahreszeit gemittelt. Darüber hinaus wurde ein 10-jähriges Mittel gebildet. Die Auslastung der betrachteten Jahreszeit des aktuellen Jahres wird ins Verhältnis zur Auslastung im 10-jährigen Mittel für diese Jahreszeit gesetzt.“ Dies Verhältnis wird im Folgenden als Ertrag bezeichnet.

Rechtsvorschriften und Organisation Übersicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) Rechtsvorschriften zur Kreislaufwirtschaft Bestätigung der Anspruchsberechtigung nach Einwegkunststofffondsgesetz Gemeinsam für ein sauberes Sachsen-Anhalt - Strafen für illegale Beseitigung von Abfällen

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (ÖRE) für die Entsorgung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle verantwortlich. Sie erheben für ihre Leistungen auf der Grundlage von Satzungen Gebühren, soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Magdeburg Halle Dessau-Roßlau Altmarkkreis Salzwedel Landkreis Anhalt-Bitterfeld Landkreis Börde Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd - AöR Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR Landkreis Jerichower Land Landkreis Mansfeld-Südharz Saalekreis Salzlandkreis Landkreis Stendal Landkreis Wittenberg Rechtsgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. Es wird ergänzt durch das Abfallgesetz Sachsen-Anhalts. In der Regel sind die unteren Abfallbehörden für den Vollzug des Abfallrechts verantwortlich. In der Zuständigkeitsverordnung für das Abfallrecht sind die Zuständigkeiten separat genannt, die nicht der Regelzuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als unterer Abfallbehörde zuzuordnen sind. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung  erhoben. Gebühren und Auslagen für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung im Zusammenhang mit abfallrechtlichen Angelegenheiten richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalts. Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG sind in der Regel beim Landesverwaltungsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat spätestens 3 Monate vor ihrem beabsichtigten Beginn zu erfolgen. Das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle nach § 53 KrWG ist dem jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt am Hauptsitz in Sachsen-Anhalt anzuzeigen. Bei gefährlichen Abfällen ist dort einen Erlaubnis nach § 54 KrWG zu beantragen. Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung regelt unter anderem die Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde. Sie bestimmt auch die Anzeige- und Erlaubnisverfahren in Papierform und elektronisch sowie die Mitführungspflichten. Mit der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Entsorgungsfachbetriebeverordnung aktualisiert und für Entsorgungsfachbetriebe das freiwillige Zertifizierungssystem angepasst. Es wurden die Grundlagen für einen elektronischen Austausch von Zertifikaten und Überwachungsberichten geschaffen und ein einheitliches Entsorgungsfachbetrieberegister eingerichtet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Behörde (in Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz ) zu erhalten. Für die Anerkennung von Entsorgergemeinschaften und Zustimmung zu Überwachungsverträgen ist die von der LAGA entwickelte Vollzugshilfe M 36 anzuwenden. Außerdem wurde die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert. Der Kreis der zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichteten Unternehmen wurde überarbeitet und erweitert. Das Landesverwaltungsamt hat Vollzugshinweise und ein Formular für Anträge bereitgestellt. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller von bestimmten Einweg-Kunststoffprodukten zur Finanzierung von Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen ihrer erweiterten Herstellerverantwortung . Das Umweltbundesamt erhebt die Sonderabgabe bei den verpflichteten Unternehmen und zahlt aus dem Fonds Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte aus, die entsprechende Leistungen erbracht haben. Für die Verwaltung und Abwicklung der Sonderabgabe hat das Umweltbundesamt einen Einwegkunststofffonds sowie die digitale Plattform DIVID für die Registrierung der pflichtigen Hersteller und der Anspruchsberechtigten eingerichtet: https://www.einwegkunststofffonds.de/de . Wer kann Mittel aus dem Fonds erhalten? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die aufgrund landesrechtlicher Regelungen Entsorgungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen nach § 3 Nummer 12 bis 15 EWKFondsG durchführen, können eine Kostenerstattung geltend machen. Hierfür müssen sie sich beim Umweltbundesamt als Anspruchsberechtigte registrieren und fristgerecht melden, welche erstattungsfähigen Leistungen sie im Vorjahr erbracht haben. Zuständige Landesbehörde nach § 15 Abs. 4 EWKFondsG Zu den erforderlichen Registrierungsunterlagen gehört eine von der zuständigen Landesbehörde ausgestellte Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die Bestätigung erteilt für den Kommunalbereich das Landesverwaltungsamt. Anträge können unter Nutzung des bereitgestellten Formulars hier eingereicht werden: EWKFondsG(at)LVwA.Sachsen-Anhalt.de . Dem Landesverwaltungsamt obliegt jedoch nur die Bestätigung der grundsätzlichen Anspruchsberechtigung. Die inhaltliche Prüfung der geltend gemachten Ansprüche übernimmt das Umweltbundesamt. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Jedoch ist die Registrierung die Voraussetzung für die Leistungsmeldung (§ 17 Absatz 1 EWKFondsG). Nur registrierte Anspruchsberechtigte können auf der EWKFonds-Plattform DIVID ab 2025 eine Leistungsmeldung abgeben. Die gesetzliche Meldefrist mit Ausschlusscharakter ist jährlich der 15. Mai. Aufgrund der Verzögerungen bei der Bereitstellung der Funktionen berücksichtigt das UBA die Leistungsmeldungen für 2024 bis zu einem Eingang am 31.Dezember 2025. Anspruchsberechtigte, die noch keinen Antrag auf Registrierung gestellt haben, können dies für das Abwicklungsjahr 2025 bis spätestens 31. August 2025 nachholen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes . Abfälle am Straßenrand und Plastikmüll auf den Wegen sind eine ernstzunehmende Umweltverschmutzung und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog zur Ahndung der illegalen Beseitigung von Abfällen Sachsen-Anhalts ermöglicht einen landesweit einheitlichen Rahmen, um illegale Beseitigung zu sanktionieren. Zum Schutz unserer Umwelt und zur Schonung endlicher Ressourcen müssen Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Verantwortung und die Pflicht trifft alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Weitere Informationen können dem Flyer (pdf 3 MB) entnommen werden.

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