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ANK-DAS-B.1: Nachhaltige, naturbasierte Landnutzung als Landwirtschaftskonzept der Zukunft zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, für natürlichen Klimaschutz und artenreiche Nutzflächen

Anpassung der N-Düngung an die Variation in Ertragspotential und Nachlieferung in der Teilfläche, Teilprojekt F

GTS Bulletin: IUSD24 EDZW - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The IUSD24 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IU): Upper air T1T2A1 (IUS): Radio soundings from fixed land stations (entire sounding) A2 (D): 90°E - 0° northern hemisphere(The bulletin collects reports from stations: 10393;Lindenberg;) (Remarks from Volume-C: High resolution 2 sec., BUFR309057) IUSD24 BUFR bulletin available 10393 Lindenberg from EDZW (Deutscher Wetterdienst) at 00 UTC, 06 UTC, 12 UTC, 18 UTC

METOP GOME-2 - Tropospheric Ozone (Trop-O3) - Tropical

GOME (Global Ozone Monitoring Experiment) stands for a family of satellite instruments named after the first GOME (https://wdc.dlr.de/sensors/gome/) instrument on ERS-2 launched in April 1995. Currently two GOME-2 instruments are operative on Metop-A and B (https://wdc.dlr.de/sensors/gome2/). The tropical tropospheric ozone is retrieved with convective cloud differential method (Valks et al., 2014 http://www.atmos-meas-tech.net/7/2513/2014/amt-7-2513-2014.html). The tropospheric column is retrieved by subtracting the stratospheric ozone column from the total column. The stratospheric ozone column is estimated as the column above high reaching convective clouds.

Model Output Statistics for WITTERING (03462)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Klimahistorische Datenbank Euro-Climist

Ausserordentliche Wetterereignisse und 'Natur'katastrophen wollen in einen längeren Zeitraum eingeordnet werden. Dies ermöglicht die Datenbank Euro-Climhist, die seit den 1970er-Jahren von Prof. em. Dr. Christian Pfister und zahlreichen seiner Mitarbeitenden zusammengetragen wurde. Sie enthält in ihrer ersten Ausbaustufe (Schweiz ab 1500) rund 150 000 Daten auf verschiedenen zeitlichen Ebenen (Tag, Woche, Monat, Jahreszeit), die mit einer benutzerfreundlichen Software zugänglich gemacht werden. Dazu gehören: - Beschreibungen der täglichen Witterung: Himmelsbedeckung, Niederschlag, Lufttemperatur, Windrichtung und -stärke. - Sehr lange Messreihen der mittleren Monatstemperatur (u.a. Basel seit 1755, Genf seit 1768) und des Monatsniederschlags (u.a. Genf ab 1778, Zürich seit 1708 mit Lücken, Bern seit 1760), Tage mit Niederschlag (Zürich 1684-1738, 1864-2011 sowie Genf ab 1768). - Monatliche Witterungsberichte (1820-1999), mit kleinen Lücken. Diese dienen einer raschen Orientierung. - Beschreibungen von Witterungsschäden und Naturgefahren (Sturm, Hagel, Frost, Nässe, Dürre, Überschwemmungen, Erdrutsche, Feuer, Schnee etc.). - Beschreibungen des Blüte- und Reifezeitpunkts von (Kultur-)pflanzen: u.a. Zeitpunkt von Roggenernte und Weinlese (ab 1501), Kirschbaumblüte (ab 1721). - Beschreibungen der Schneebedeckung, Vereisung von Gewässern. - Aus manchen Beschreibungen wird deutlich, warum die Menschen Witterungsereignisse aufgezeichnet haben, von welchen Weltbildern sie geleitet wurden und wie sie auf Extreme reagierten.

Populationsmodell des Auerhuhns in den Schweizer Alpen: Grundlagen für den Artenschutz

Das Auerhuhn ist eine stark gefährdete Brutvogelart der Schweiz. Veränderungen in der Zusammensetzung und Nutzung des Waldes haben dazu geführt, dass sich die Bestände dieses Raufusshuhns in den letzten drei Jahrzehnten halbiert haben. Deshalb sollen die Lebensraumansprüche des attraktiven Waldvogels vermehrt in der Planung und Umsetzung von Waldreservaten und der Bewirtschaftung von Wäldern der höheren Lagen berücksichtigt werden. Auf der kleinen räumlichen Ebene sind die Habitatsansprüche der Art durch Untersuchungen in West- und Mitteleuropa (Storch 1993, 2002, Schroth 1994) und Skandinavien relativ gut bekannt. Dagegen werden die Populationsprozesse auf der Ebene der Landschaft erst in Ansätzen verstanden (Sjöberg 1996, Kurki 2000). Entsprechend konnte man die Bestandsrückgänge in den meisten Gebieten Europas noch nicht stoppen, da einerseits genauere Kenntnisse über das Zusammenspiel und die relative Bedeutung der einzelnen Faktoren fehlen (Habitatqualität, Störungen, Prädatoren, Witterung-Klima, Huftierkonkurrenz), und andererseits noch nicht versucht wurde, die Bestandsentwicklung im grossen landschaftlichen Massstab als Metapopulationsdynamik zu verstehen. Es ist das primäre Ziel dieses Projekts, ein räumlich explizites Metapopulationsmodell des Auerhuhns für einen grossen Landschaftsausschnitt der Schweizer Alpen zu erarbeiten. Dabei sollen die erwähnten Einflussfaktoren möglichst umfassend berücksichtigt werden. Die Arbeit soll modellhaft zeigen, dass für das Verständnis von Populationsvorgängen von raumbeanspruchenden Wildtierarten eine Analyse und Bewertung von lokal bis überregional wirksamen Einflussfaktoren notwendig sind. Die Ergebnisse sollen zudem als konzeptionelle Grundlage für den Nationalen Aktionsplan Auerhuhn und für regionale Artenförderungsprojekte dienen. Folgende Fragen und Themen sind für das Projekt von zentraler Bedeutung: Wie gross ist das landschaftsökologische Lebensraumpotenzial für das Auerhuhn in den Alpen, wie ist es räumlich verteilt? Wie verteilen sich die lokalen Auerhuhnpopulationen in diesen Potenzialgebieten? Wie gross sind die Bestände? Welche Faktoren beeinflussen den Status von Lokal- und Regionalpopulationen? Welche Populationen haben abgenommen oder sind verschwunden, welche sind stabil (Source-Sink-Mechanismen)? Zwischen welchen räumlich getrennten Populationen besteht ein Austausch? Welche Landschaftselemente wirken als Barrieren? Entwickeln einer nicht-invasiven Methode für die genetische Differenzierung von Populationen, sowie für Bestandsschätzungen und Monitoring.

Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 4 Abs. 1 SächsUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Sachsen. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 6 SächsUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand

Indikator: Bevölkerungsgewichtete Feinstaubbelastung (PM2,5)

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die bevölkerungsgewichtete Feinstaubbelastung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠) in Deutschland war 2023 deutlich geringer als 2010.</li><li>2023 lag die bevölkerungsgewichtete Feinstaubbelastung bei 7,3 µg/m³ im Jahresdurchschnitt. Das ist eine ca. 54&nbsp;% geringere Belastung als noch im Jahr 2010.</li><li>Der Rückgang der Belastung ist auf rückläufige Emissionen bei stationären Quellen (z.B. Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen, beim Hausbrand und Industrieanlagen) sowie auf Maßnahmen im Verkehrsbereich zurückzuführen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Für die Bewertung von Gesundheitsrisiken durch Feinstaub ist es notwendig, die Belastung (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Exposition#alphabar">Exposition</a>⁠) der Bevölkerung mit Feinstaub in Deutschland zu erfassen und diese im Hinblick auf potentielle gesundheitliche Folgen zu bewerten. Der vorliegende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ ist ein Maß für die durchschnittliche jährliche Feinstaubbelastung der Gesamtbevölkerung in Deutschland (angegeben in µg/m³). Er bezieht sich auf Feinstaubpartikel in der Außenluft mit einem Durchmesser von bis zu 2,5 µm (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠). Durch die kontinuierliche Erfassung des Indikators lassen sich zeitliche Trends für die durchschnittliche Feinstaubbelastung der Bevölkerung in Deutschland ableiten.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Über den betrachteten Zeitraum hinweg ist zu erkennen, dass die Feinstaubbelastung der Bevölkerung in Deutschland tendenziell abgenommen hat: 2010 betrug der Indikatorwert 15,9 µg/m³; 2023 hingegen lag der Wert bei 7,3 µg/m³. Dies entspricht einer Reduktion um ca. 54&nbsp;%.</p><p>Der sich abzeichnende Rückgang der Belastung durch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠ ist überwiegend auf die Minderungsmaßnahmen bei Emissionen aus stationären Quellen (z.B. Kraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen, Haushalten / Kleinverbrauchern und diversen Industrieprozessen) sowie auf Maßnahmen im Verkehrsbereich zurückzuführen (nähere Informationen zu den Beiträgen einzelner Quellen finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/emission-von-feinstaub-der-partikelgroesse-pm25#emissionsentwicklung">hier</a>). Ein weiterer Rückgang der Belastung bis 2030 ist durch die Emissionsreduktionsverpflichtungen der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2284">NEC-Richtlinie</a> zu erwarten. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus den nationalen Luftreinhalteprogrammen (in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/regelungen-strategien/nationales-luftreinhalteprogramm#die-emissionshochstmengen-der-alten-nec-richtlinie">Deutschland</a> u. a. der „Kohleausstieg“, die Verringerung der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft und die Verkehrswende (E-Mobilität)) können die Emissionen von Feinstaub und seinen Vorläufergasen bis 2030 weiter reduziert werden.</p><p>Ferner hat die variable ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a>⁠ direkten Einfluss auf die Feinstaubkonzentrationen. Dies kann in einzelnen Jahren zu einer Senkung oder einem Anstieg der Feinstaubbelastung führen und somit zeitgleiche Veränderungen bei den Emissionen überlagern (nähere Informationen hierzu finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2025_uba_hgp_luftqualitaet_2024_dt.pdf">hier</a>).</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Für den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ werden Modelldaten des chemischen Transportmodells REM-CALGRID mit ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a>⁠-Messdaten der Immissionsmessnetze der Bundesländer und des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ kombiniert und auf die gesamte Fläche Deutschlands übertragen. Dies erfolgt in einer räumlichen Auflösung von 2 x 2 km². Die PM2,5-Daten werden anschließend mit Informationen zur räumlichen Verteilung der Bevölkerungsdichte kombiniert. Für die Berechnung des Indikators werden danach die Feinstaubkonzentrationen je Gitterzelle mit der jeweiligen Anzahl der zugeordneten Bevölkerung multipliziert, insgesamt aufsummiert und im Anschluss durch die Summe der Gesamtbevölkerung Deutschlands geteilt.</p><p>Für die Berechnung des Indikators werden nur die Messstationen im ländlichen und städtischen Hintergrund berücksichtigt. Messstationen, die einem direkten Feinstaubausstoß z.B. aus dem Verkehr ausgesetzt sind, fließen in die Berechnung hingegen nicht ein. Daher könnte der Indikator die Belastungssituation in Deutschland tendenziell leicht unterschätzen. Der methodische Ansatz ist im Fachartikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/artikel_5_dnk.pdf">Kienzler et al. 2024</a> näher beschrieben.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-feinstaub">Bedeutung der Feinstaubbelastung für die Gesundheit</a>“.</strong></p>

Europäischer Emissionshandel in Sachsen-Anhalt Was ist der Europäische Emissionshandel? Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt? Welche Einsatzstoffe sind für Sachsen-Anhalt relevant? Wie funktionieren die Verteilung und der Handel mit Emissionsberechtigungen? Was bedeutet dies für das Land Sachsen-Anhalt?

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) ist ein marktwirtschaftlicher Ansatz zur Reduktion von Treibhausgasen in Europa und wird derzeit bei Energie- und Industrieanlagen sowie beim Luft- und Seeverkehr zur Anwendung gebracht. Innerhalb der Europäischen Union (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, EU 30) gelten feste Höchstmengen an Gesamtemissionen, die von den betreffenden Anlagen innerhalb eines Jahres ausgestoßen werden dürfen. Mit jedem Jahr verringert sich diese Höchstmenge. Dadurch kommt es zu einer Einsparung von Emissionen. Die Unternehmen, die zum Emissionshandel verpflichtet sind, müssen dafür Berechtigungen erwerben und in entsprechender Menge abgeben. Angebot und Nachfrage im Hinblick auf die Emissionsberichtigungen regulieren deren Preis. Die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen entscheiden dabei selbst, ob es für sie wirtschaftlicher ist, den Preis für die Emissionsberechtigungen zu zahlen oder in Emissionsminderungsmaßnahmen zu investieren. Somit können auf die für die Unternehmen wirtschaftlichste Art Treibhausgasemissionen eingespart werden. Sachsen-Anhalt ist ein Land, das durch große Braunkohlevorkommen im Süden bereits früh gute Bedingungen für energieintensive Unternehmen bot. Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass für Sachsen-Anhalt sowohl der Energie- als auch der Industriesektor von großer Bedeutung sind – Sektoren, die großes Potential zur Senkung von Treibhausgasen besitzen, weshalb sie seit 2005 am Europäischen Emissionshandel teilnehmen. Aus diesem Grund werden der Emissionshandel und etwaige Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen im Land inhaltlich begleitet, um die Ergebnisse der Politik oder der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das Landesamt für Umweltschutz bereitet die Informationen der Europäischen Union (Unionsregister) sowie der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) für Sachsen-Anhalt auf. Des Weiteren fließen die Daten in den Treibhausgasbericht für Sachsen-Anhalt ein. In Sachsen-Anhalt stammen aktuell rund 60 % der Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die am EU-ETS 1 teilnehmen. Während zur Einführung des Europäischen Emissionshandels ca. zwei Drittel der sachsen-anhaltischen EU-ETS 1-Emissionen aus Energieerzeugungsanlagen stammten, verringerte sich dieser Wert über die Jahre auf ca. die Hälfte der EU-ETS 1-Emissionen (siehe Diagramm 1). Damit stellen sie 2024 ca. 8 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalent (CO 2 -Äq.). Ein CO 2 -Äquivalent beschreibt dabei die Klimawirkung verschiedener Treibhausgase in Relation zu Kohlenstoffdioxid (CO 2 ). So wird beispielsweise 1 Kilogramm Lachgas (N 2 O) in seiner Klimawirkung mit einem Äquivalent von 265 Kilogramm CO 2 berücksichtigt bzw. 265 Kilogramm CO 2 -Äquivalent (1 kg CO 2 = 1 kg CO 2 -Äq.). Neuere Erkenntnisse gehen davon aus, dass man sogar für 1 Kilogramm N 2 O 273 ± 130 Kilogramm CO 2 -Äq. ansetzen sollte. Die andere Hälfte stammt aus den Industrieanlagen, deren Emissionsmenge 2013 auf ein den Energieanlagen vergleichbares Niveau gehoben wurde. Die Emissionen aus der Industrie waren lange Zeit konstant und begannen erst in den letzten Jahren etwas zu sinken. Ursachen für diese Entwicklungen liegen einerseits in der Reduktion der Emissionen aus Energieanlagen infolge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, dem Kohleausstieg und der Preisentwicklung am Strommarkt und für Emissionsberechtigungen. Eine Rolle spielen außerdem die Witterung in den Wintermonaten sowie das Auftreten von Wind und Sonnenschein generell. Andererseits wird das Emissionshandelssystem im Bereich der Industrieanlagen weiterhin fortwährend überarbeitet. Weitere Tätigkeiten werden einbezogen, wodurch die Zahl der Anlagen bzw. der Emissionen aus diesen teilweise schlagartig steigt (siehe 2013). Die Emissionen der letzten Jahre stehen deutlich im Zeichen der Corona-Pandemie sowie des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und deren wirtschaftlichen Auswirkungen. Zuletzt entspannten sich die äußeren Umstände ein wenig. Damit verbundene Rebound-Effekte führten u. a. dazu, dass die Emissionen im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt nicht weiter sanken. Im Hinblick auf die verwendeten Einsatzstoffe in den emissionshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt zeigt sich, dass drei Stoffe bzw. Stoffgruppen das Gros der sachsen-anhaltischen Emissionen verursachen: Braunkohle, Erdgas und sonstige Brennstoffe wie beispielsweise Rest- und Abfallstoffe der Wirtschaft (siehe Diagramm 2). Der zuletzt absteigende Trend der Emissionen aus diesen Einsatzstoffen liegt in den bereits oben genannten Aspekten begründet: die Stromerzeugung mit Braunkohle ist verglichen mit anderen Energieträgern kostenintensiv, nicht zuletzt durch die hohen spezifischen Emissionen je Kilowattstunde und entsprechend hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten. Infolge des Ukrainekonfliktes stieg der Preis von Erdgas, was die Energieerzeugung aus diesem ebenso verteuerte. Der Einsatz sonstiger Brennstoffe, die oftmals Verwendung in Industrieprozessen finden, sank aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen und, damit teilweise verbunden, sinkender Produktionsmengen der letzten Jahre ebenfalls. Berechtigungen (bzw. Zertifikate) zum Ausstoß von Treibhausgasen erhalten die zum Emissionshandel verpflichteten Unternehmen auf zwei Wegen: zum einen werden Berechtigungen unter bestimmten Bedingungen kostenlos verteilt, zum anderen können die Zertifikate an der EEX in Leipzig ersteigert werden. Zur Einführung des Emissionshandels waren die meisten Anlagen sehr gut mit kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, bei den Industrieanlagen lag die Zahl kostenloser Zertifikate sogar über der Emissionsmenge (siehe Diagramm 3). Mit einer derartigen Konstellation zeigt ein Instrument wie der Emissionshandel wenig Wirkung. Die Preise für die Zertifikate waren sehr gering und es wurde wenig in den Klimaschutz investiert. Im Laufe der Zeit wurde der Mechanismus zur Vergabe kostenloser Emissionsberechtigungen immer weiter optimiert. Zum Beispiel erhalten Energieanlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen, seit 2013 keine kostenlosen Zertifikate mehr. Industrieanlagen werden hinsichtlich eines Benchmarks betrachtet, der die umweltschonendsten Produktionsmethoden als Standard für die Verteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt. Seit 2013 dürfen außerdem nur eingeschränkt Zertifikate aus Kyoto-Mechanismen in den Emissionshandel einfließen. Anhand dieser und anderer Aspekte verringerte sich die Ausstattung von Energieanlagen mit kostenlosen Zertifikaten deutlich. Sie müssen inzwischen den Großteil ihrer Zertifikate ersteigern, was wiederum Anreize für Investitionen in den Klimaschutz schafft. Industrieanlagen erhalten immer noch sehr viele Zertifikate kostenlos zugeteilt. Dies soll vor allem verhindern, dass Anlagenbetreiber ihre Produktion in Regionen auslagern, wo dem Klimaschutz eine geringere Bedeutung beigemessen wird als in der Europäischen Union (sog. Carbon Leakage). Doch auch hier wurden in den letzten Jahren Anpassungen vorgenommen. Mit dem Grenzausgleichsmechanismus CBAM werden nach und nach für Produkte, die in der Europäischen Union dem Emissionshandel unterliegen und eingeführt werden, ebenso Zertifikate fällig. Durch den zusätzlichen Kostenfaktor verlieren diese gegenüber emissionsärmer produzierten inländischen Produkten an Attraktivität. Je weiter CBAM voranschreitet, umso mehr werden die kostenlosen Berechtigungen für Industrieanlagen zurückgefahren. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2030 keinerlei Zertifikate mehr kostenlos zur Verfügung gestellt werden und alle Anlagenbetreiber ihren Bedarf durch Ersteigerung decken müssen. Dies gilt sowohl für Energie- als auch für Industrieanlagen. Sachsen-Anhalt hat aufgrund seiner (Industrie-)Geschichte verglichen mit anderen Bundesländern einen hohen CO 2 -Ausstoß. Viele Produkte, die in anderen Bundesländern verbraucht werden, werden in Sachsen-Anhalt hergestellt. Nichtsdestotrotz entsteht dadurch eine Verantwortung für das Land, seinen Treibhausgasausstoß zu verringern. Für die Braunkohlekraftwerke im Land, die für sehr hohe CO 2 -Emissionen verantwortlich sind, liegen teilweise bereits Pläne für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen vor, manche befinden sich auch schon in der Umsetzung. Sachsen-Anhalts größtes Braunkohlekraftwerk beispielsweise muss infolge des Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) spätestens Ende 2034 den Betrieb einstellen. Da der Standort jedoch für die Energieerzeugung erhalten bleiben soll, werden hier zukünftig klimaschonendere Wege beschritten. Aber auch Kraftwerke, die nicht vom KVBG betroffen sind, müssen ihren Treibhausgasausstoß weiter verringern, um zum Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 beizutragen. Auch die Industrieanlagen müssen ihre Emissionen deutlich reduzieren. Da bei den Industrieanlagen aktuell verringerte Emissionen noch vielfach auf verringerte Produktionen infolge der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zurückzuführen sind, sind hier noch die Herausforderungen noch größer. Letzte Aktualisierung: 20.10.2025

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