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Waldfunktionen (Auswahl) Hamburg

Im Themengebiet "Waldfunktionen" werden flächenhafte Informationen über ausgewählte Funktionen der Waldflächen in Hamburg dargestellt. Der Wald trägt in besonderem Maß zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Erholung des Menschen bei. Als Waldfunktionen können die Wirkungen und Leistungen des Waldes und der Waldbewirtschaftung bezeichnet werden, soweit sie in der Regel die menschlichen Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllen. Waldfunktionen genügen einerseits gesellschaftlichen Anforderungen und liefern andererseits einen Beitrag zur Stabilisierung von Ökosystemen. Dabei lassen sich je nach Zweck Waldfunktionen zusammenfassen. Unterschieden werden allgemein die Nutzfunktion, die Schutzfunktionen (einschließlich Natur- und Biotopschutz), die Erholungsfunktion und weitere Sonderfunktionen. Dargestellt werden Waldflächen, soweit sie über das normale Maß hinaus eine oder mehrere Funktionen erfüllen. Ausgewählt werden die Funktionen, für die sich validierte Daten bzw. abgrenzbare Kategorien erzielen ließen. Nicht dargestellt werden beispielsweise Waldflächen, die in Überschwemmungs- oder Wasserschutzgebieten oder in Natura-2000-Gebieten liegen und dort jeweils eine entsprechende Schutzfunktion erfüllen. Die Daten wurden gutachterlich im Jahr 2016 erhoben und mit Stand 2019 teilweise ergänzt und angepasst. Grundlage der gutachterlichen Einschätzung ist der bundeseinheitliche "Leitfaden zur Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes“ der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg 2015. Dargestellt sind Waldflächen, die eine Funktion erfüllen als 1. Erholungswälder 2. Schutz vor Erosionen 3. regionaler Klimaschutzwald und 4. Sichtschutzwald. Zu 1. Erfasst sind die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für die Erholung des Menschen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurde nur der Wald, der tatsächlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Es werden die Kategorien "von sehr hoher Bedeutung" und "von hoher Bedeutung" unterschieden. Kriterien für die Ausweisung sind u.a. Erreichbarkeit, Attraktivität, Angebot an Erholungseinrichtungen, geringe Lärm- und Immissionsbelastung und Einschränkungen des Betretungsrechts. Die Einstufung in die Kategorie "von sehr hoher Bedeutung" erfolgt regelhaft dann, wenn besondere forstbetriebliche Anstrengungen und Aufwendungen für die Aufrechterhaltung der Erholungsfunktion erforderlich sind. Zu 2. Der Wald bietet grundsätzlich für den Erhalt des Bodens und seine natürliche Entwicklung einen sehr guten Schutz. Dargestellt sind nur die Waldflächen, die gutachterlich im Rahmen einer Waldfunktionenkartierung als für den Schutz des Bodens vor Erosionen wichtig eingeschätzt wurden. Ausgewählt wurden Waldflächen, die auf - winderosionsgefährdete Böden in entsprechenden exponierten Lagen mit hohen Humus-, Feinsand- und Lößanteilen, - wassererosionsgefährdete Böden mit starkem Gefälle und geringer Bindigkeit oder - auf künstlich aufgeschütteten Böden stocken. Zu 3. Sämtliche Waldflächen erfüllen eine Klimaschutzfunktion. Abhängig von der Größe und der Struktur der Bestände sowie der Topographie ist die Wirkung auf die benachbarten bebauten oder unbebauten Flächen jedoch unterschiedlich. Dargestellt sind die Waldflächen, die durch Luftaustausch das Klima in Verdichtungsräumen schützen und verbessern (regionaler Klimaschutzwald). Regionaler Klimaschutzwald wird unter Berücksichtigung der Größe des Waldes und der Größe und Lage des Verdichtungsraumes, des Reliefs und der Hauptwindrichtung ausgewiesen. Unterschieden werden dabei Waldflächen, die großflächig als sommerliche Kaltluftquelle wirken, und die Waldflächen, die als winterliche Kaltluftbremse vor allem tiefergelegene Flächen vor Spätfrösten schützen können. Zu 4. Sichtschutzwald verdeckt nicht nur als störend empfundene Objekte, sondern schützt auch Anlagen oder Grundstücke vor unerwünschten Einblicken von außen. Dargestellt sind die Bereiche der Wälder, die in ihrer horizontalen Ausdehnung den Schutzzweck ganzjährig und dauerhaft erfüllen können. Unterschieden werden dabei Wälder, die - vor Einsicht in Anlagen und Flughäfen schützen oder die - Sichtschutz für Erholungs- oder Wohngebiete gewähren.

Wohnungsbestand und -bau

Das Hamburger Wohnlagenverzeichnis ist eine Auflistung aller bewerteten Straßenabschnitte in Hamburger Wohngebieten. Es handelt sich hierbei nicht um ein amtliches Verzeichnis, sondern es ist ausschließlich zu einer sachgerechten Einstufung von Mietwohnungen in die Wohnlagekategorien "gut" oder "normal" als Grundlage zur Erstellung des Hamburger Mietenspiegels bestimmt. Für die Bewertung von einzelnen Mietwohnungen kann das Wohnlagenverzeichnis nur eine grobe Orientierung geben. Sie muss durch die in der jeweiligen Fassung des Mietenspiegels genannten Lagequalitäten in Verbindung mit Ortskenntnissen überprüft werden.

Leitungsnetz des Abwasserbetriebes der Stadt Uslar

Die Stadt Uslar betreibt ein Trennsystem. Das Schmutzwasser der Stadt Uslar, von 18 Ortsteilen und 2 hessischen Dörfern fließt im Freigefälle zur Zentralkläranlage in Schoningen. Ausnahme ist ein Wohngebiet in der Kernstadt. Es entsorgt im Mischsystem über ein RÜB.

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Bebauungsplan Rahlstedt 61 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 61 vom 12. Oktober 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 276) werden folgende Vorschriften angefügt: 2 "7. Im reinen Wohngebiet auf den Flurstücken 372 bis 376, 378 bis 382, 1051, 1029 und 1030 an der Parchimer Straße wird eine straßenparallele Randbebauung vorgeschrieben; die Gebäudetiefe ist zwischen der Straßenseite und der Rückseite der Gebäude zu messen. Es sind nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig. Staffelgeschosse und Flachdächer werden ausgeschlossen. Die zulässige Drempelhöhe wird auf beidseitig 0,5 m begrenzt."

WFS zum Bebauungsplan Wohngebiet Kl. Hehlen/West (3. Teil) 2. Änd. § 2 (6) der Stadt Celle

WFS zum Bebauungsplan Wohngebiet Kl. Hehlen/West (3. Teil) 2. Änd. § 2 (6) der Stadt Celle im originären Datenformat

Ostberliner Grünentwicklung 1948 bis 1990

Lingner verlässt 1950 den Magistrat. Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsreform wird das Hauptamt für Grünplanung aufgelöst, die Stadtbezirksgartenämter werden in nachgeordnete Dienststellen für städtische Parkanlagen umgewandelt. 1960 wird der entstandenen Probleme wegen wieder ein Stadtgartenamt gebildet, zu dessen Leitung Dr. Helmut Lichey als Stadtgartendirektor berufen wird. Licheys Bemühungen führen auch zur Neubildung der Gartenämter in den Stadtbezirken, die zunehmend jedoch nur noch Kontroll- und Auftraggeberfunktion haben. Die Pflege selbst wird im Laufe der Zeit in den VEB Stadtgrün überführt. Nach seinem Ausscheiden 1975 beruft der Magistrat Gottfried Funeck zum Direktor des Amtes. Funeck wird Mitte 1990 entlassen und die Leitung des Stadtgartenamtes Dr. Hans Georg Büchner übertragen. Für die Stadtentwicklung im Ostteil der Stadt, einschließlich der Entwicklung des Freiraumsystems, sind die folgenden Planungen und Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung: 1949: Generalaufbauplan durch in Ostberlin verbliebene Mitglieder des Scharoun-Kollektivs, als Beginn einer Parallelplanung in der geteilten Stadt 1950: Aufbaugesetz und “Sechzehn Grundsätze des Städtebaus” 1952: Aufruf des ZK der SED “Für den Aufbau Berlins”, Beginn der Arbeiten des Nationalen Aufbauwerkes (NAW) mit der Stalinallee als bedeutendstem baulichen Ergebnis 1958: “Grundlagen des Planwerkes für die sozialistische Umgestaltung der Hauptstadt Berlin” 1961: “Plan für den Aufbau des Zentrums der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik” 1969: Generalbebauungsplan und Generalverkehrsplan mit Plan des Grün- und Erholungssystems 1979: Generalbebauungsplan für den Zeitraum bis 1990 1989: Flächennutzungsplan für 1990 bis 1995 und für nach 1995 Folgende wesentliche Phasen kennzeichnen die Entwicklung des Stadtgrüns in Berlin-Ost: Bis 1950 1950 bis 1970 1970 bis 1990 Bis Anfang der fünfziger Jahre wurden unter Lingners Leitung Aufgaben wahrgenommen, die sich direkt oder indirekt aus den Kriegsfolgen ergeben: Beseitigung des Trümmerschuttes, Trümmerbergkonzeption einschließlich Bepflanzungs- konzeption mit dem Ziel des Aufhöhens von Höhen am Rande des Urstromtals zum Akzentuieren der Landschaft (Bunkerberge im Friedrichshain, Kippe Oderbruchstr., Biesdorfer Berg) Zwischenbegrünung enttrümmerter Flächen Wiederherstellung bzw. Neugestaltung ehemals begrünter Stadtplätze: Dönhofplatz, Kollwitzplatz (Lingner, Waschnek), Nordmarkplatz, Helmholtzplatz (Lingner, Matthes), Teutoburger Platz (Lingner, Greiner) Neugestaltung des Volksparks Friedrichshain mit Trümmerbergen, des Stadtparks Lichtenberg und Begrünung der Pankeaue Neuanlage der Gedenkstätte in Friedrichsfelde (Lingner, Mucke, Jenner) Umgestaltung des Schlossparks in Niederschönhausen (Lingner) In dieser Zeit entstehen auch die als Ehrenmale gestalteten sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Treptower Park (Belopolski, Wutschetitsch, Gorpenko, Walerius) und in der Schönholzer Heide (Solowjew, Belarenzew, Koroljew, Perschudtschew). Nach 1950 liegen die Schwerpunkte auch beim Neubau von Sportanlagen und dem Pionierpark in der Wuhlheide (Lingner) als Orte nationaler und internationaler Jugendtreffen. Insbesondere in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre werden Projekte realisiert, die teilungsbedingte oder infrastrukturelle Defizite beseitigen sollen (z.B. Tierpark Friedrichsfelde (Graffunder, Bendig, Köster), Volkspark Weinbergsweg (Kruse), Freibad Pankow (Hinkefuß, Graffunder), Kinderbad im Monbijoupark (Hinkefuß, Graffunder), Strandbad Müggelsee. Nach dem sehr aufwendigen Wohnungsbau in der Stalinallee werden entschieden schlichtere, der Charta von Athen verpflichtete Wohngebiete im Urstromtal, meist auf ehemaligem Trümmergelände oder auf Kleingartenland, errichtet: Heinrich-Heine-Straße, Plänterwald, Oberspree, Adlershof, Johannistal. Diese Wohngebiete zeichnen sich durch weite Freiräume und geringe Einwohnerdichte aus. Die Freiraumgestaltung ist außerordentlich spartanisch und beschränkt sich auf das in dieser Zeit als unbedingt notwendig Angesehene. Ende der fünfziger Jahre und in der ersten Hälfte der sechziger Jahre beginnt der Wiederaufbau im Stadtinneren mit schon aufwendigeren Freiraumgestaltungen in und um die Karl-Marx-Allee westlich des Strausberger Platzes (Matthes, Horn). Neben dem den Grünanlagenbau dominierenden Wohngrün entstehen einige Anlagen des öffentlichen Grüns, bzw. von größerer Schmuckwirkung: Umgestaltung/Rekonstruktion des Bürgerparks in Pankow (Stein) und der Schloßinsel in Köpenick (Lichey), Strausberger Platz mit Kühn-Brunnen (Rühle), Anlage am Operncafé Unter den Linden (Rühle). Der Aufbau des Stadtzentrums um den Alexanderplatz bis hin zur Leipziger Straße wird in Angriff genommen mit wesentlichen Freiräumen vor allem um den Alex (Matthes, Rühle, Horn). In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre wird eine Reihe von intensiv durchgrünten Wohngebieten in der Stadt begonnen: Fischerinsel, Leninplatz (Stefke, Horn, Lobst), Mellenseestraße, Frankfurter-Allee-Süd (Peldszus). Anfang der siebziger Jahre beginnt ein großes Wohnungs-Neubau-Programm vornehmlich auf ehemaligen Rieselfeldern im Nord-Osten der Stadt: u.a. Greifswalder Straße (Stamatov), Fennpfuhl (Horn), Leninallee, Marzahn (Behr, Rühle, Buck, Strauss, Rühle, Stefke, Foth, Stamatov), Hohenschönhausen (Wilcke, Stefke, Voges), Buch (Wilcke, Stamatov, Behr, Peldszus), Hellersdorf (u.a. Behr, Kadzioch) und ein kleines Wohnungs-Modernisierungs-Programm, vornehmlich in Mitte und Prenzlauer Berg (Arkonaplatz und Arnimplatz (Schultz)), das mit Wohngrün, Freiflächen an Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen sowie Feierabendheimen, Sportanlagen, Wohngebietszentren und Verkehrsgrün “komplex” geplant wird und das die finanziellen und materiellen Mittel und Grünanlagenbaukapazitäten der Stadt und des Landes bis zum Ende des Berichtszeitraumes weitgehend bindet. Im Büro für Städtebau werden von den Landschaftsarchitekten im Zusammenhang mit den Wohngebieten und als deren unverzichtbarer Bestandteil ausgedehnte Parke geplant, die in der Regel nur als Flächen für zukünftige grüne Entwicklungen gesichert werden: Wuhlepark, Wohngebietspark Marzahn, Park längs der Hönower Weiherkette, Wartenberger und Falkenberger Luch, Volkspark Malchower See, Botanischer Garten Blankenfelde, Volkspark Karower Teiche, Erholungsgebiet Kaulsdorfer Seen und das Erholungsgebiet Arkenberge. Notwendige Bauschuttkippen werden im Lingnerschen Sinne in zukünftigen Erholungsgebieten eingeordnet (Wuhletal, Malchow, Arkenberge). Die Standortgenehmigungen sind mit Auflagen zu ihrer nutzungsgerechten Ausformung als Voraussetzung für Bepflanzung und späteren Ausbau zu einer Erholungslandschaft verbunden. Vor allem im Zusammenhang mit politischer Selbstdarstellung des Staates und kulturellen Ehrungen entstehen einige wenige “selbständige” Grünanlagen, die jedoch an seit langem städtebaulich-landschaftsplanerisch grün bestimmten Stellen eingeordnet werden können: Pionierpalast Wuhlheide (jetzt FEZ) (Matthes), Sport- und Erholungszentrum Friedrichshain (Mertel), Ernst-Thälmann-Park (Büchner, Stefke), Marx-Engels-Forum (Stamatov, Viegas), Bertold-Brecht-Platz, Berliner Gartenschau am Kienberg in Marzahn (Funeck, Schultz). 1982 kommt es – als Bestandteil des deutsch-deutschen Kulturaustausches – zu “Stadt Park – Park Stadt/Eine Ausstellung aus der Bundesrepublik Deutschland” am Fernsehturm. Die Ausstellung bewirkt, daß das Thema Höfe und Hofbegrünung in der DDR öffentlich bedeutsam wird. Innerhalb von 3 Jahren sollen 10.000 Höfe in Berlin verschönert werden. Die von den Gartenämtern betreute Aktion läuft unter der Losung: “Wir machen den Höfen den Hof”. Zur Unterstützung der Aktion gibt das Stadtgartenamt eine Broschüre mit Anregungen und Anleitungen zum Handeln heraus. Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich und wesentlich vom Engagement der Beteiligten abhängig. Die Entwicklung der Verwaltung des öffentlichen Grüns in Berlin-Ost 1948-1990

Klimaangepasstes Wassermanagement (KliWa) aus traditionellen Nutzungen für die Zukunft lernen

Zielsetzung: Die letzten Jahre haben gezeigt, dass wir lernen müssen, Wasser nachhaltiger zu managen und mehr Wasser in der Landschaft zu halten. Vermehrt treten Extremwetterereignisse auf, etwa lange Trockenperioden einerseits sowie Starkniederschläge und Überschwemmungen andererseits. Das sich ändernde Klima führt uns vor Augen, dass Wasser in der Landschaft ein Schlüsselfaktor für die landwirtschaftliche Produktion und den Erhalt von Ökosystemen ist. Herkömmliche Methoden der landwirtschaftlichen Bewässerung kommen allein wegen der Wasserverfügbarkeit an ihre Grenzen. Daher müssen neben technischen (z. B. Zwischenspeicher) auch natürliche Maßnahmen zum Wasserrückhalt umgesetzt werden. Die traditionellen Techniken der Wiesenbewässerungen sind hervorragend dafür geeignet. Durch verzweigte, dem Gelände angepasste Grabensysteme wird Wasser aus einem Fluss über Bewässerungsgräben in die Wiesenfläche geleitet. Unterschiedliche Bewässerungssysteme fluten oder überrieseln die Wiesen durch gezieltes Stauen des Wassers. Ein Teil des Wassers wird anschließend wieder in den Fluss zurückgeleitet. Die Vorteile des Wiesenbewässerung sind mannigfaltig: Sie steigert den Ertrag, trägt zur Bodenbildung bei, bindet Kohlenstoff effektiver als trockene Böden, bietet Lebensraum für feuchteliebende Tier- und Pflanzenarten, puffert Hochwasser- und Starkregenereignisse ab, fördert die Grundwasserneubildung und stellt kühlende Frischluftschneisen für angrenzende Wohngebiete dar. Übergeordnetes Projektziel ist es, die Techniken der fast in Vergessenheit geratenen Bewirtschaftungsform der traditionellen Wiesenbewässerung zu nutzen, um mehr Wasser länger in der Landschaft zu halten. Die Vernetzung des vorhandenen Wissens zu traditioneller Bewässerung und weiteren Methoden des natürlichen Wasserrückhalts sollen neue Anstöße und Lösungsansätze für aktuelle Herausforderungen in unseren Landschaften geben. Darüber hinaus werden bestehende und neue Initiativen zu Fördermöglichkeiten und Projektentwicklung beraten und mit relevanten Kontaktpersonen und Institutionen vernetzt, um neue Projekte zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhalts zu initiieren.

Eigenkompostierung an Grosswohnanlagen

Bidirektional integrierte (mobile) Speicher für Sektorkopplung und Ersatzstromversorgung in wohnungswirtschaftlichen und gewerblichen Quartieren (Micro Smart Grids), Teilvorhaben: Einsatz von Carsharing-Fahrzeugen als bidirektional integrierte mobile Speicher

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