Die Gemeinde Nienhagen überplant ein bereits bestehendes Wohngebiet mit Festsetzungen zum Erhalt der Siedlungsstruktur. WA, GRZ 0,3, GFZ 0,4, Zweigeschossigkeit, offene Bauweise
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Die Gemeinde Nienhagen überplant im süd-westliche Ortsteil Nienhagens direkt am Waldrand, ein bereits bestehendes Wohngebiet zur Sicherung der Siedlungsstruktur (Ohlen Fladen, Kiefernweg, Heidkamp, Kantinenweg, Birkenkamp).
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.
Introduction: By 2020, the community Wuestenrot wants to cover its energy needs through the utilization of renewable energy sources, such as biomass, solar energy, wind power and geothermal energy, within the town area of 3000 hectares. In order to elaborate a practicable scheme for realizing this idea in a 'real' community and to develop a roadmap for implementation, the project 'EnVisaGe' under the leadership of the Stuttgart University of Applied Sciences (HFT Stuttgart) was initiated. Accompanying particular demonstration projects are a) the implementation of a plus-energy district with 16 houses connected to a low exergy grid for heating and cooling, b) a biomass district heating grid with integrated solar thermal plants. Project goal: The aim of the project is to develop a durable roadmap for the energy self-sufficient and energy-plus community of Wüstenrot. The roadmap shall be incorporated in an energy usage plan for the community, that shall be implemented by 2020 and brings Wüstenrot in an energy-plus status on the ecobalance sheet. A main feature within the EnVisaGe project is the implementation of a 14,703-m2 energy-plus model district called 'Vordere Viehweide'. It consists of 16 residential houses, supplied by a cold local heating network connected to a large geothermal ('agrothermal') collector. Here PV systems for generating electricity are combined with decentralised heat pumps and thermal storage systems for providing domestic hot water as well as with batteries for storing electricity. Another demonstration project is a district heating grid fed by biomass and solar thermal energy in the neighbourhood 'Weihenbronn'. It's based on a formerly oil-fired grid for the town hall and was extended to an adjacent residential area.
Festbrennstofffeuerungen aus Privathaushalten haben einen erheblichen Anteil an den Schadstoffemissionen in Deutschland, insbesondere hinsichtlich Feinstaub. Für die in der kommenden Legislaturperiode anstehende 'große' Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) soll der Beitrag der Festbrennstofffeuerungen zu den Immissionen genauer betrachtet werden, um geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ableiten zu können. Während bei neu errichteten Anlagen die Thematik durch überarbeitete Vorschriften für Schornsteine verhältnismäßig leicht adressiert werden kann, ergibt sich für Bestandsanlagen eine komplexere Problemstellung, da die flächendeckende Ertüchtigung von Schornsteinen an finanzielle/wirtschaftliche und baurechtliche/statische Grenzen stößt. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen Untersuchungen im Windkanal durchgeführt werden, um die Immissionssituation im Umfeld von Festbrennstofffeuerungen, insbesondere in Wohngebieten, zu untersuchen. Diese werden ergänzt durch computergestützte Modellierungen (CFD). Technische Maßnahmen zur Reduzierung der Immissionsbelastung sollen identifiziert und charakterisiert werden. Es soll ermittelt werden, welche Alternativen Maßnahmen zu einer Schornsteinerhöhung möglich sind um eine gleichwertige Immissionssituation in der Nachbarschaft herzustellen.
Länge: 33 Kilometer Start: Aalemannufer (Fähranlegestelle), ÖPNV: Bus-Haltestelle Aalemannufer Ziel: Stadtgrenze in Kladow südlich der Sakrower Landstraße, ÖPNV: Bus-Haltestelle Hottengrund Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Aalemannkanal – Oberhavelsteg – Bürgerablage – Landschaftsschutzgebiet „Spandauer Forst“ – Naturschutzgebiet „Eiskeller und Spandauer Luchwald“ mit Laßzinssee – Spektegrünzug – Gartenstadt Staaken – Grünzug am Heidelakegraben – Bullengrabengrünzug – Naturschutzgebiet „Fort Hahneberg“ – Landschaftsschutzgebiet „Hahneberg und Umgebung“ – Landschaftsschutzgebiet „Rieselfelder Karolinenhöhe“ – Havelufer – Alt-Gatow – Landschaftsschutzgebiet „Feldflur Gatow / Kladow“ (Gatower Heide) – Gutspark Neukladow – Alt-Kladow mit Schiffsanlegestelle – Kladower Kulturgarten (Landhaus Dr. Max Fränkel) – Königswald (Brandenburg) Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Spandauer Weg, der im Norden Spandaus am Aalemannkanal beginnt und im Süden in Kladow den Bezirk Spandau verlässt, zeigt auf 33 km die beeindruckenden Landschaftsräume westlich der Havel. Dabei folgt der Weg größtenteils dem Verlauf des Berliner Mauerwegs. Er führt im nördlichen Bereich um den Spandauer Forst herum, verläuft entlang vermoorter Niederungen durch das Naturschutzgebiet „Eiskeller und Spandauer Luchwald“ und folgt der Stadtgrenze nach Süden. Schließlich durchquert der Spandauer Weg die Wohngebiete von Staaken und kreuzt den Bullengrabengrünzug . Kurz darauf folgt das Fort Hahneberg – eine der letzten Festungsbauten nach preußischer Manier – mit dem angrenzenden gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet. Weiter führt der Weg über die weiträumigen ehemaligen Rieselfelder der Karolinenhöhe und erreicht das Havelufer nördlich von Gatow, wo er als Uferweg der Havel folgt. In Hohengatow rückt die Nauener Platte bis ans Ufer der Havel heran und man hat den Eindruck, als befände man sich an einer Steilküste. Der Spandauer Weg führt nun unterhalb der Gatower Heide vorbei und erreicht über den Gutspark Neukladow die Dampferanlegestelle in Kladow. Im Stundentakt bringt die BVG-Fähre ab Wannsee Berliner Großstädter hierher, die die ländliche Idylle von Kladow und Gatow suchen. Nur 2,5 km weiter endet der Spandauer Weg an der Berliner Stadtgrenze mit Anschluss an den Berliner Mauerweg Richtung Sacrow .
Das Tempelhofer Feld in Berlin ist in seiner Dimension, Geschichte und Vielfalt ein einzigartiger Ort für Menschen und Natur. Das Feld ist keine geplante und gestalte Grünfläche wie ein Stadtpark im üblichen Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine in ständiger Umnutzung befindlichen Fläche, die viele Merkmale der alten Funktion als Flughafen – Größe, Weite, Offenheit, unverstellter Blick, viel Platz für verschiedene Aktivitäten – beibehält, die normalerweise mehr im ländlichen Umland zu finden sind. Das Tempelhofer Feld ist damit ein seltenes Beispiel für die Transformation des „ländlichen Außens“ in das „urbane Innere“ und dürfte damit nur mit wenigen innerstädtischen Flächen weltweit vergleichbar sein. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren was Neues aus, erleben Natur hautnah, erfahren Geschichte an Originalschauplätzen. Das Feld bietet als urbaner Naturraum eine Kombination verschiedener ökologischer Leistungen der Biodiversität, der Klima- und Luftverbesserung und der Lärmminderung. Das Feld ist gleichzeitig ein städtischer Freiraum mit vielfältigen Möglichkeiten für Sport-, Freizeit, Bildung, Kultur und Kreativität. Es ist ein Raum der sozialen Begegnungen und demokratischen Aushandlungen, gerade auch für Menschen, die dazu sonst wenig Gelegenheit haben. Die Covid-19-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig solche inklusiven öffentlichen Räume ohne Konsumzwang und mit einer vielseitigen Aufenthaltsqualität sind. Gerade aus dem Zusammenwirken dieser verschiedenen Eigenschaften entsteht der ganz eigene Charakter des Tempelhofer Feldes, der ihm seine besondere Bedeutung – nicht nur für die ringsum wohnenden Berlinerinnen und Berliner – verleiht. Das Areal des ehemaligen Zentralflughafens Tempelhof befindet sich mitten in Berlin, innerhalb des S-Bahn- und Stadtautobahnrings. Es hat eine Fläche von 355 ha, wobei das Tempelhofer Feld mit den Start- und Landebahnen und dem sogenannten Taxiway rund 300 ha und das versiegelte Flugvorfeld rund 55 ha einnehmen. Im Nordwesten wird das Feld von dem Flughafengebäude mit dem markanten Radarturm begrenzt, das mit einer Länge von 1,23 km und einer Bruttogeschossfläche von 300.000 m 2 mal das zweitgrößte Gebäude der Welt war und heute noch das größtes Baudenkmal Europas ist. Umgeben wird das Feld von zehn Wohnquartieren in den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg, die mit mehr als 700 Einwohnerinnen und Einwohner je ha zu den am engsten besiedelten Quartiere Berlins gehören. Das Tempelhofer Feld ist ein geschichtsträchtiger Ort mit einer wechselvollen und dramatischen Historie, die 1351 mit der ersten urkundlichen Erwähnung begann und viele sehr unterschiedliche Nutzungen erfuhr – sei es 1830 als Pferderennbahn, als Exerzier- und Arrestplatz des Preußischen Militärs, als Trainingsplatz des ältesten noch bestehenden Fußballvereins BFC 1888 Germania. Ab 1883 hielt die Luftfahrt mit ersten Flugexperimenten Einzug. 1923 wurde auf dem Feld der erste Deutsche Verkehrsflughafen Feld eröffnet und 1926 hier die Deutsche Lufthansa gegründet. Während der Nazi-Diktatur war Tempelhof ein Standort von Zwangsarbeiter- und Konzentrationslagern jüdischer Bürger*innen und Kriegsgefangener für die Rüstungsindustrie. Nach dem Ende des Zweiten. Weltkriegs versorgten während der Blockade 1948/49 die Alliierten den Westteil der Stadt mit einer Luftbrücke über den Flughafen Tempelhof und machten ihn so zu einem international bekannten Symbol für die Verteidigung der Freiheit. Nach der Einstellung des Flughafenbetriebs im Jahr 2008 wurde das ehemalige Flugfeld ab dem Jahr 2010 für die Erholungs- und Freizeitnutzung für die Bevölkerung geöffnet. Am 25. Mai 2014 haben die Berliner*innen über die zukünftige Entwicklung des Feldes im Rahmen eines Volksentscheides abstimmen. Nach der amtlichen Zählung sprachen sich 739.124 Berlinerinnen und Berliner für den Erhalt des gesamten Feldes als Freizeit- und Erholungsfläche aus, was im Tempelhofgesetz Bln ThFG festgeschrieben wurde, das am 25. Juni 2014 in Kraft getreten ist. Das Tempelhofer Feld erfährt durch seine frühere Nutzung als Flughafen eine typische Strukturierung durch die in West-Ost-Richtung verlaufenden zwei Landebahnen und dem ebenfalls asphaltierten Taxiway (ehemaliger Rollweg der Flugzeuge), der das Feld umrundet und die Abgrenzung zwischen dem inneren und äußeren Wiesenring bildet. Im inneren Wiesenring (202 ha) befinden sich großflächige Magerrasengemeinschaften, die aufgrund ihrer Seltenheit und artenreichen Zusammensetzung als schutzwürdiges Biotop eingestuft sind. Ihre große Ausdehnung ist Grundvoraussetzung für die Artenvielfalt der Vogel-, Insekten- und Amphibienwelt. Stellvertretend genannt sind hier die Feldlerche, 75 Wildbienenarten und die wachsende Population von Zauneidechsen. Das Feld ist eine der Kernflächen im Berliner Biotopverbund. Die zwei Start- bzw. Landebahnen bieten Platz für vielfältige sportliche Aktivitäten, wie Rollerskaten, Kitesurfen, Fahrradfahren. Im äußeren Wiesenring (101 ha) sind verschiedene Abschnitte für bestimmte Nutzungen ausgewiesen. Hier finden sich u.a. Picknickwiesen, Grillplätze, Gemeinschaftsgärten, Sportplätze, Gastronomie etc. sowie sanitäre Anlagen, Verleihstationen für Sportgeräte sowie die durch zivilgesellschaftlich initiierte Projekte. Das Tempelhofgesetz ThFG Das heutige Erscheinungsbild des Tempelhofer Felds wird maßgeblich durch ThFG gesichert. Dort heißt es: „Das Tempelhofer Feld in seiner Gesamtheit ist wegen seiner Leistungs- und Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt, der Eigenart und Schönheit seiner Landschaft, seines Nutzens für die Erholung, seiner kulturhistorischen Bedeutung und als Ort der Berliner Geschichte, der Flugfahrt und des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus von einmaligem Wert. Es hat diesen Wert unabhängig von öffentlichen oder privaten Investitionen.“ Diese geht mit einem sehr weitreichendem Bebauungs- und Veränderungsverbot einher und verpflichtet den Berliner Senat gemäß Anlage 3 des ThFG für die zukünftige Nutzung und die Weiterentwicklung der Freifläche einen Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) unter Einbeziehung der Bevölkerung aufzustellen. Gleichzeitig werden gemäß ThFG § 2, Anlage 1 verbindliche Definitionen von räumlichen Strukturen des Feldes und Begriffsfestsetzung vorgenommen. Der Entwicklungs- und Pflegeplan (EPP) und die Beteiligung der Bürger*innen Der EPP ist in einem kooperativen Beteiligungsverfahren mit den Bürger*innen, der zuständigen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (ehemals Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) sowie der Grün Berlin GmbH entstanden. Der EPP definiert den Rahmen und die Leitlinien für die weitere Entwicklung des ehemaligen Flugfeldes. Schwerpunkte sind insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der wertvollen Wiesenlandschaft, die Erlebbarkeit der Geschichte und die qualifizierte Entwicklung von Erholung, Freizeit und Sport an den Rändern des Tempelhofer Feldes. Darüber hinaus regelt er die künftige Zusammenarbeit zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik bei der weiteren Pflege und Entwicklung des Tempelhofer Feldes in einem transparenten Beteiligungsmodell. Weitere Informationen der Grün Berlin GmbH unter: Tempelhofer Feld Der bis heute anhaltende Beteiligungsprozess ist auf der Beteiligungsplattform nachvollziehbar und fordert in vielfältiger Form die Bürger*innen zum Mitmachen auf dem Feld auf. Fester Bestandteil dieser Bürgerbeteiligung sind die ehrenamtlichen und frei gewählten Feldkoordinatoren, die kontinuierlich die Entwicklung des Tempelhofer Felds begleiten und aktiv gestalten. Bild: Anne Wessner Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Weitere Informationen Bild: Lichtschwärmer - Christo Libuda Infobriefe Tempelhofer Feld Die Verfahrenskoordination Tempelhofer Feld informiert regelmäßig über aktuelle Veranstaltungen und Fortschritte im Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess zur "Erstellung eines Entwicklungs- und Pflegeplans zum Tempelhofer Feld". Weitere Informationen Anmeldung zum Infobrief Feldkoordination Hier finden Sie den Kontakt zur Geschäftsstelle und die Liste der Mitglieder zur Feldkoordination. Weitere Informationen Beteiligungsplattform Tempelhofer Feld Die Entwicklung des Tempelhofer Feldes erfolgt partizipativ. Termine, Veranstaltungen und weitere Informationen
Das Gesetz über den Bebauungsplan Billstedt 69 vom 27. Juni 1975 (HmbGVBl. S. 133), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Billstedt 69" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1In Nummer 2 werden die Wörter ¿und in den allgemeinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung" gestrichen. 2.2Nummer 4 erhält folgende Fassung: ¿4. In den Gewerbegebieten südlich des Steinbeker Grenzdamms sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen." 2.3 Es werden folgende Nummern 8 und 9 angefügt: ¿8. In den allgemeinen Wohngebieten mit zweigeschossiger Bebauung sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 9. Für die allgemeinen Wohngebiete und Gewerbegebiete innerhalb des in der Anlage schraffiert dargestellten Gebiets ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), maßgebend."
Origin | Count |
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Bund | 960 |
Kommune | 174 |
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Type | Count |
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Daten und Messstellen | 27 |
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Boden | 935 |
Lebewesen und Lebensräume | 1336 |
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Wasser | 606 |
Weitere | 1805 |