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Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klima-Komponente im Wohngeld

Das Projekt "Machbarkeits- und Umsetzungsstudie für eine Klima-Komponente im Wohngeld" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit , Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMUB,BBR). Es wird/wurde ausgeführt durch: InWIS - Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH.Ein Problem bei energetischen Gebäudesanierungen ist häufig, dass die Nettokaltmiete in einem höheren Maße steigt als die Mieterhaushalte durch geringere Energiekosten einsparen können. Davon sind vor allem Haushalte betroffen, die aufgrund ihres Einkommens auf ein bestimmtes Mietenniveau angewiesen sind. Die vorhandenen subjektbezogenen Förderansätze sind darauf nicht ausgelegt. Das Projekt hat untersucht, wie unterschiedliche energetische Sanierungsstandards im Rahmen einer Klimakomponente in das Leistungssystem Wohngeld integriert werden können. Ausgangslage: Um den Klimawandel zu begrenzen und die Erwärmung der Erdatmosphäre zu bremsen, verfolgt Deutschland das Ziel, die Emissionen an klimaschädigenden Treibhausgasen zu senken. Ein wesentlicher Baustein der Klima- und Energieeffizienzstrategie ist die Steigerung der energetischen Modernisierungsrate in dem vor 1980 errichteten Wohnungs- und Gebäudebestand. Dabei wurde häufig bemängelt, dass aufgrund der Kosten energetischer Sanierungen die Nettokaltmiete in einem höheren Maße steigt als die Mieterhaushalte durch geringere Energiekosten einsparen können. Von dieser Problematik sind vor allem einkommensschwache Haushalte und Grundsicherungsempfänger betroffen, die auf ein bezahlbares niedriges Mietenniveau angewiesen sind. Wird eine energetische Sanierung durchgeführt, so können sich Mieterhaushalte mit einem Einkommen im unteren Einkommensdrittel die höhere Nettokaltmiete trotz niedrigerer Aufwendungen für die Beheizung ihrer Wohnung nicht mehr leisten. Falls sich diese Haushalte bei der Wohnungssuche für eine energetische sanierte Wohnung interessieren, übersteigt dies oft deren finanzielle Tragfähigkeit. Sozialleistungen wie das Wohngeld, aber auch die Regelungen zu der Übernahme angemessener Kosten der Unterkunft (KdU) in der Grundsicherung, sind auf diese Systematik bisher nicht oder nur unzureichend ausgelegt. Im Rahmen der SGB II- und SGB XII-Praxis gibt es Modellansätze (vgl. hierzu das sogenannte Bielefelder Modell eines Klimabonus), die den Unterschiedsbetrag zwischen der Nettokaltmiete sanierter und unsanierter Wohnungen ausgleichen und die Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft anpassen sollen. Nach § 22 und § 22a SGB II ist es zulässig, unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtangemessenheitsgrenze zu bilden, in die angemessene Heizkosten mit einbezogen werden, sodass die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung auf Basis der Bruttowarmmiete beurteilt werden kann. Dadurch erhalten Empfänger dieser Leistungen zusätzliche Spielräume, auch energetisch sanierte Wohnungen am lokalen Wohnungsmarkt anzumieten. In der Wohngeldsystematik werden energetische Sanierungsstandards dagegen derzeit nicht berücksichtigt. Zur Unterstützung sowohl sozial- als auch klimapolitischer Zielsetzungen ist es hingegen wünschenswert, unterschiedliche energetische Sanierungsstandards im Rahmen einer Klimakomponente in das Wohngeld zu integrieren. (Text gekürzt)

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