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Biogasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung Punktsignatur

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen Änderungen. Im Verfahren befindliche Änderungen werden in diesem Datensatz nicht dargestellt. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig mit Änderungsverfahren

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen und im Verfahren befindlichen Änderungen. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Stadtquartiere am Beispiel des Modellvorhabens Wolfsburg-Hellwinkel

EnEff:Stadt: Wolfsburg Vernetzte Quartiere für den Zukunftsraum Wolfsburg

Die Stadt Wolfsburg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 insgesamt ca. 6.000 Wohneinheiten innerhalb der heutigen Stadtgrenzen zu schaffen. Der Wohnen & Bauen Masterplan 2020 der Stadt steckt dafür unter anderem drei große Neubaugebiete im östlichen Stadtraum ab. Aufbauend auf dem Masterplan 2020 zielt dieses Forschungsvorhaben auf die Umsetzung von zukunftsweisenden Pilotprojekten als systemisch vernetzte Quartiere zur Erforschung maßgeblicher Technologiethemen im Bereich Energieeffizienz, regenerative Energieerzeugung und Vernetzung ab, sowie der dazu notwendigen Konversion der Stadt- und Infrastruktur durch integrale Planungsprozesse. Die übergreifende Bearbeitung der Quartiere und ihrer infrastrukturellen Verknüpfung (Cluster-Ansatz) ermöglicht einen Maßstabssprung bei der Realisierung nachhaltiger Konzepte im urbanen Raum. Das Projekt bringt die Akteure im Stadtplanungsprozess, die Stadtverwaltung, Versorgungsunternehmen, die Wohnbaugesellschaften, den Großkonzern VOLKSWAGEN und die WOB AG zusammen. Die Entwicklung der Konzepte auf der Quartiersebene unter der besonderen Berücksichtigung innovativer Technologien steht dabei im Vordergrund. Ein besonderer Fokus liegt auf folgenden Aspekten: Untersuchung und Bewertung technischer Komponenten und Schnittstellen für Bausteine eines Smart Grids auf verschiedenen Maßstabsebenen (Gebäude, Block, Quartier), Abgleich und Iteration zwischen Teilkonzepten und übergeordnetem Energiekonzept, Konzepte für intelligente Gebäude als Netzdienstleister (Verbraucher, Energieerzeuger/ -speicher und Dienstleister), Definition und Weiterentwicklung der Anforderungen aus Sicht der Versorgungsnetze (Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit) und welche Aufgaben kommen auf Gebäude und Gebäudeeigentümer, Investoren oder Betreiber zu? Die Bearbeitung gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP 1: Grundlagenmatrix vernetzter Stadtraum (Cluster Wolfsburg) AP2: Systemisch vernetzte Energieversorgung AP 3: Integrale Planungsprozesse für die Umsetzung von vernetzten Stadtquartieren AP 4: Umsetzung/ Pilotprojekte.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Natura 2000 / Natur und Landschaft - Vorranggebiet Natura 2000

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete Natura 2000 entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Großkraftwerk / Kraftwerk

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Großkraftwerk / Kraftwerk" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Verkehr (Schienenverkehr) - Vorrang- und Vorbehaltsgebiet Stadtbahn

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Stadtbahn entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008. Die Satzung über die Festlegung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 20.12.2007 von der Verbandsversammlung des Zweckverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Gemäß § 8 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) in der Fassung vom 07. Juni 2007 (Nds. GVBl. S. 223) hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Regierungsvertretung Braunschweig - als oberste Landesplanungsbehörde das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig mit Erlass vom 30. April 2008 - Az.: RV BS 1.4-20303/ZGB2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

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