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Nicht (zumutbar) zäunbare naturräumliche Untereinheiten

Die hier veröffentlichte Karte zeigt erste "nicht zumutbar zäunbare naturräumliche Untereinheiten".

Nicht (zumutbar) schützbare Weidegebiete

Die hier veröffentlichte Karte zeigt erste "nicht zumutbar schützbare Weidegebiete". Eine Einstufung als "nicht schützbares Weidegebiet" durch die Weideschutzkommission hat zur Folge, dass im Falle von dortigen Wolfsübergriffen auf Nutztiere auch ohne vorangegangene Herdenschutzmaßnahmen innerhalb ausgewiesener Wolfsgebiete Ausgleichszahlungen erfolgen und weitergehende Managementmaßnahmen geprüft werden können. Weitere Flächen überprüft die Weideschutzkommission in Kartierungen vor Ort, die Karte wird je nach Projektfortschritt laufend aktualisiert.

Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleich

Die "Wolfsgebiete i.S.d. Schadensausgleichs" stellen die Territorien standorttreuer Wölfe mit einer Pufferzone dar. Dazu wird ein 15 km Radius um jeden Nachweis dieser Wölfe gezogen. Somit umfassen die Wolfsgebiete einen deutlich größeren Bereich als das eigentliche Wolfsterritorium. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) sind Nutztierhalter in den ausgewiesenen Wolfsgebieten dazu aufgefordert, ihre Weidetiere entsprechend zu schützen. Um bei Schäden durch Wölfe Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu können, müssen innerhalb eines Jahres angemessene und zumutbare Präventionsmaßnahmen im Sinne eines „Grundschutzes“ ergriffen werden. Per Mausklick auf ein Wolfsgebiet kann die jeweilige Jahresfrist in der Karte angezeigt werden. Nähere Informationen zum „Grundschutz" entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur FöRIHW (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_7912_4_U_11130).

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