Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2019: Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin am 31.12.2018, Berlin. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de (Zugriff am 05.07.2024) FGG (Flussgebietsgemeinschaft) Elbe 2018: Umsetzungskonzept über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe -Fortschreibung für den zweiten Zyklus (Internes Arbeitspapier der FGG Elbe, Arbeitsgruppe HWRM, unveröffentlicht) Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) 27.11.2018: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Hrsg.). 74. Jahrgang Nr. 28. 27. November 2018. Berlin. www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2018/ausgabe-nr-28-vom-27-11-2018-s-657-672.pdf (Zugriff am 05.07.2024) HWRM-Plan 2021: Hochwasserrisikomanagementplan gem. § 75 WHG bzw. Artikel 7 der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe. Internet: www.fgg-elbe.de/hwrm-rl/hwrm-plan.html (Zugriff am 05.07.2024) IPS (Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker) 2009: Modellanpassung und Aufstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Regenwasserbewirtschaftungskonzepts Panke. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin, unveröffentlicht) IWU (Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt) 2014: Zuarbeiten zur Erstellung von Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten für Abschnitte der Unterhavel und der Spree. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, unveröffentlicht) IWU (Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt) 2015: Zuarbeiten zur Erstellung von Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten für Abschnitte der Spree und der Gosener Gräben. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, unveröffentlicht) Koenzen, Steinrücke, Kinst, Amberge und Vogel 2011: Vorbereitende Maßnahmenplanung im Einzugsgebiet des Tegeler Fließes. (Kurzbericht der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz): www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/fliess_planbericht-kurz.pdf (Zugriff am 05.07.2024) LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) 2023: Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EG-HWRMRL ab dem 3. Zyklus (beschlossen auf 166. LAWA-Vollversammlung am 26./27. September 2023), Berlin Internet www.lawa.de/documents/empfehlungen-bewertung-hw-risiko-barrierefrei_2_1701681052.pdf (Zugriff am 05.07.2024) LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) 2024: Empfehlung zur Aufstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten, unveröffentlicht Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken Internet: www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/richtlinie_management_hochwasserrisiken.pdf (Zugriff am 05.07.2024) SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) 2024: Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/hochwasser/bewertung_hochwasserrisikos_berlin.pdf (Zugriff am 05.07.2024) WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ (Zugriff am 05.07.2024) BfG (Bundesanstalt für Gewässerkunde) 2019: Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten. geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) o. J.: Denkmalbestandskartierung im Landesdenkmalamt Berlin. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2009: Wasserschutzgebiete 2009. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin 2023: Gewässerkarte. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin 2023: ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin 2024: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inklusive Natura 2000). Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024)
Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.
Wasserschutzgebiete im Landkreis Ammerland im originären Datenformat
Der Datensatz umfasst das Wassergewinnungsgebiet/Trinkwassertransportnetz der SWO Netz GmbH für das Versorgungsgebiet Sadt Osnabrück.
Es ist das wissenschaftliche Ziel der Arbeit, durch Auswertung der geologischen Daten, der geohydraulischen und geotechnischen Kennwerte, der chemischen Inhaltsstoffe, der Kenntnis der Edelgase und der Isotopendaten die Herkunft der Waesser zu klaeren. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens dienen als Grundlage fuer Fragen der quantitativen Bewirtschaftungsmoeglichkeiten, qualitativer Veraenderungen in Abhaengigkeit von der Bewirtschaftung, Gefahr von Verschmutzungen, Ausweisung von Heilquellenschutzgebieten und Erkundungen des Mineralwasserdargebots.
Wasserschutzgebiete in der Region Hannover
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine temporäre Grundwasserentnahme für die Herstellung von jeweils 16 m² großen Baugruben für den Rückbau und Ersatzneubau von zwei Trinkwasserbrunnen. Insgesamt werden innerhalb von 70 Tagen 103.320 m³ Grundwasser entnommen und abgeleitet. Alle Forderungen aus gesetzlichen Regelungen zur Behandlung von evtl. Bodenverunreinigungen und Verbringen des Bodenaushubs werden eingehalten. Es werden nur nach § 48 WHG grundwasserverträgliche Stoffe in das Grundwasser eingebracht. Die gesetzlichen Regelungen des Lärmschutzes werden eingehalten. Für die Baugrube und die Grundwasserhaltung wird ein Qualitätssicherungs- und Havariekonzept erstellt. Schutzgebiete sind im Vorhabensgebiet vorhanden. Das Vorhaben befindet sich in der engeren Schutzzone vom Wasserschutzgebiet Beelitzhof und im FFH Gebiet 9190.
Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Der Datenbestand ist nicht tagesaktuell. Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg zwei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/W2) Die Abteilung Abwasserwirtschaft (W2) der BUKEA, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt. Das Wasserbuch enthält Daten über: - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1226 |
| Europa | 5 |
| Kommune | 78 |
| Land | 900 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 18 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 2 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 283 |
| Gesetzestext | 1 |
| Kartendienst | 4 |
| Text | 380 |
| Umweltprüfung | 151 |
| WRRL-Maßnahme | 682 |
| unbekannt | 463 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 561 |
| offen | 1287 |
| unbekannt | 121 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1936 |
| Englisch | 732 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 47 |
| Bild | 12 |
| Datei | 74 |
| Dokument | 432 |
| Keine | 1185 |
| Unbekannt | 8 |
| Webdienst | 120 |
| Webseite | 514 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 982 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1944 |
| Luft | 519 |
| Mensch und Umwelt | 1969 |
| Wasser | 1362 |
| Weitere | 1563 |