Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Windparks in kuestennahen Bereichen kommt der Frage nach einer moeglichen Beeintraechtigung von Rastplaetzen und Interaktionsraeumen von Brut- und Zugvoegeln grundsaetzliche Bedeutung zu. Es sollten im Rahmen des Vorhabens u.a. folgende Fragen geklaert werden: - Ergeben sich durch den Bau bzw. durch den Betrieb des Windparks qualitative und/oder quantitative Aenderungen bzgl. der Rastplaetze bzw. des Interaktionsraumes? - In welchem Zeitrahmen werden qualitative und/oder quantitative Aenderungen bzgl. der Rastplaetze bzw. des Interaktionsraumes erkennbar? - Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hinsichtlich zukuenftiger Planungen von Windparks im Kuestenbereich?