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Schutzgebiete im INSPIRE-Datenmodell (Schutzgebiete nach Naturschutzrecht)

Die Schutzgebiete stellen die Berliner Schutzgebiete nach Naturschutzrecht inklusive Natura 2000 dar. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.

Schutzgebiete im INSPIRE-Datenmodell (Denkmale)

Die Schutzgebiete stellen die Denkmale dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.

Schutzgebiete im INSPIRE-Datenmodell (Welterbestätten)

Die Schutzgebiete stellen die Welterbestätten Berlins dar und sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Schutzgebiete" beschrieben.

New York verbannt Einwegprodukte aus Polystyrol

Am 8. Januar 2015, verkündete die Stadtregierung von New York unter dem Bürgermeister Bill de Blasio, dass vom 1. Juli 2015 die Verwendung von Einwegprodukte aus dem Kunststoff Polystyro verboten ist. Plastikerzeugnisse aus Polysytrol kommen im Alltag häufig vor und umfassen unter anderem Einwegbecher, Einweggeschirr, Eierkartons und Verpackungen aller Art. Das Verbot gibt es schon in anderen US-Städten wie San Francisco, Seattle und Washington.

Runder Tisch gegen Meeresmüll geht in die zweite Runde

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Die deutsche Nord- und Ostseeküste werden weiter durch Abfälle belastet. Das zeigen die Ergebnisse des Spülsaummonitorings an unseren deutschen Nord- und Ostseeküsten deutlich. Die Einträge von menschlichen Abfällen in die Meere stellen hier ein beständiges Problem dar, welches die gesamte Meeresumwelt in einem nicht akzeptablen Ausmaß beeinträchtigt. Dabei dominieren Kunststoffe deutlich die Funde. Das Problem ist aber nicht auf die Nord- oder Ostsee beschränkt: Weltweit wird die Verschmutzung der Meere durch Müll als eines der wichtigsten globalen Umweltprobleme unserer Zeit angesehen. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, des niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel und der Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger wurde im März letzten Jahres ein Runder Tisch gegen Meeresmüll eingerichtet. Er soll Maßnahmen gegen die weitere Belastung der Meere entwickeln und für deren Umsetzung sowie ein breites gesellschaftliches Problembewusstsein sorgen. Der Runde Tisch orientiert sich einerseits an den Vorgaben der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, deren Ziel Meere ohne Belastungen durch Abfälle sind. Andererseits entwickeln die Beteiligten zahlreiche weitere Handlungsoptionen gegen Meeresmüll. Die Ergebnisse verschiedener Meeres-Monitoringprojekte verdeutlichen das Ausmaß des Problems: So finden sich auf 100 Meter Nordseestrand knapp 400 Müllteile und auf 100 Meter Ostseestrand 70 Müllteile. 70 Prozent und mehr davon sind Kunststoffe. Am Meeresboden der südlichen Nordsee liegen im Schnitt elf Kilogramm Müll pro Quadratkilometer, der Großteil auch dort Kunststoffe. Zudem hatten fast alle toten Eissturmvögel an deutschen Nordseestränden Kunststoffe im Magen. Weitere Ergebnisse legen die eingerichteten Arbeitsgruppen des Runden Tisches heute in einem Zwischenbericht vor. Der Bericht enthält eine Erhebung der Eintragswege von Kunststoffabfällen und Mikroplastik in die Meere sowie Vorschläge, wie das Thema Meeresmüll in den Lehrplänen an Schulen besser verankert werden kann. Ein Beispiel für Maßnahmen gegen Meeresmüll ist die Fishing for Litter-Initiative: Kommerzielle Fischer erhalten große Sammelsäcke, in denen sie den Müll, der sich in ihren Netzen verfängt, sammeln und in den Hafen transportieren können. Das Projekt dient gleichzeitig auch der Bewusstseinsbildung bei den Fischern, ebenso wie ein Unterrichtsmodul an der Berufsschule für Fischwirte in Rendsburg. Auch hier ist der Runde Tisch die ideale Plattform zur gegenseitigen Information und wechselseitigen Unterstützung. Barbara Hendricks, Bundesumweltministerin: „Der Runde Tisch Meeresmüll hat sich als ein aktives und breit angelegtes Netzwerk erwiesen, das in den letzten Monaten merklich zu weiteren Bewusstseinsbildung beigetragen und bereits viele lokale Aktionen angestoßen hat. Die Politik hat damit einen starken Ratgeber und Mahner gewonnen, um das Meeresmüllproblem zu lösen.“ Stefan Wenzel, niedersächsischer Umweltminister: "Als Schirmherr der Arbeitsgemeinschaft seebasierte Einträge freue ich mich sehr, dass dort mittlerweile eine vereinbarte Maßnahme fertiggestellt werden konnte. Die AG hat eine „Empfehlung zur Optimierung von Hafenauffangeinrichtungen“ erarbeitet, die das Ziel hat, den Eintrag von Müll im Meer zu vermindern. Diese Empfehlung soll in die Fachgespräche zur Novellierung der europäischen Hafenauffangrichtlinie eingebracht werden. Das Besondere an dieser Empfehlung ist, dass Experten der Umweltverbände, der Schifffahrt, der Hafenbehörden und -betreiber, aus der Kunststoffindustrie sowie aller anderen Mitwirkenden der AG dieses Papier gemeinsam erarbeitet haben.“ Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts (⁠ UBA ⁠): „Kunststoffmüll findet sich in den Meeren überall - an der Küste, im Wasser, in Fischen und in Seevögeln. Plastik gelangt auf vielen Wegen in die Meere. Unsere Untersuchungen zeigen: Größere Kunststoffteile sind die größte Quelle für Mikroplastik. Jeder Plastikbecher, jeder Strohhalm und jede Plastiktüte, die weggeworfen wird und sich in der Umwelt zersetzt, trägt zum Problem bei. Wir müssen viel stärker darauf achten, wie wir mit dem Material Kunststoff umgehen. Ein Beitrag können auch weitere Pfand- und Rücknahmesysteme sein, zum Beispiel für Mehrweggeschirr oder Fischboxen aus Styropor.“ Am Runden Tisch Meeresmüll nehmen unter anderem teil: Vertreter und Vertreterinnen aus Fischerei und Schifffahrt, Kunststoffindustrie, Abwassermanagement, Kosmetik- und Reifenindustrie, Einzelhandel, Wissenschaft, Landes-, Bundes-, Kommunalbehörden und -politiker, Tourismus, Umweltverbände sowie Künstler.

Greenpeace: Mikroplastik belastet Flüsse in Deutschland (Flussbeprobung)

Zwischen Mai und August 2016 waren Umweltschützer von Greenpeace mit dem Schiff Beluga II unter dem Motto "Wellemachen für Meere ohne Plastikmüll" auf Rhein, Main, Donau, Elbe, Weser u.a. auf Expeditionstour. Auf ihrer Flusstour durch Deutschland klärte die Besatzung des Greenpeace-Aktionsschiffs Besucher über die Gefahren von Plastikmüll auf. Das Beluga-Team nutzte die Reise auch, um aus den Gewässern insgesamt 53 Wasserproben zu entnehmen. Die Ergebnisse teilte Greenpeace am 24. November 2016 mit. Die Laboranalysen zeigen, dass alle Gewässerproben Plastikpartikel enthalten. Die Mehrheit der 0,3 bis fünf Millimeter kleinen Plastikpartikel besteht aus Polyethylen und Polypropylen, die gängigsten Kunststoffe für Verpackungen aller Art. Ebenfalls nachweisbar sind Styropor, Polyamid/Nylon , Polyester, Styrol Acrylnitril Copolymerisat und Acrylnitril Butadien Styrol, das beispielsweise für Elektronikgehäuse oder Spielzeug verwendet wird. Bei den Plastikpartikeln handelt es sich überwiegend um Bruchstücke, Folienfetzen und weitere Fragmente, wie sie beim Zerfall oder Verschleiß größerer Plastikteile entstehen. Aber auch zylindrische Pellets aus der Kunststoff-Vorproduktion finden sich in den Proben – und Mikrokügelchen, wie sie in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten eingesetzt werden.

Bundeskabinett verabschiedet neue Verordnung für POP-haltige Abfälle

Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.

Study of the Environmental Impacts of Packagings Made of Biodegradable Plastics

The market relevance and presence of packagings made of biodegradable plastics has increased over the past few years. They are primarily used as alternatives for conventional plastics such as polyethylene (PE), polypropylene (PP), polystyrene (PS), and polystyrene terephthalate (PET). Veröffentlicht in Texte | 18/2013.

Reduction of environmental impact of biocides

Within this project, large-scale drift measurements of biocidal applications with a high drift potential were carried out to evaluate the environmental impact and potential risk mitigation in more detail. These applications included, for example, the control of the oak processionary moth, the control of flying and crawling insects and the removal of algae on terraces and paths. Based on the results of the drift measurements, recommendations are given on values for the exposure assessment and drift mitigation of the respective products. An excursus includes a literature review of ultra-low volume devices that can be used for mosquito control. Veröffentlicht in Texte | 11/2025.

Bundesrat beschließt Moratorium bei Dämmstoff-Entsorgung

Der Bundesrat beschloss am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor. Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt.

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